Jaroslaw Kesselmann, der Referent für politische Bildung beim Allgemeinen Studierendenausschuss der FH Münster lud Matthias Hofmann ein, um über den Konflikt in der Ukraine zu berichten.
Matthias Hofmann hat Geschichte und Orientalistik in Stuttgart und Tübingen (MA) und Medienwissenschaften in Tübingen (Diplom) studiert. Als Reserveoffizier war er zweimal für sechs Monate in Afghanistan als interkultureller Einsatzberater stationiert. Danach war er u. a. als politischer Analyst für die Bundeswehr tätig. Heute referiert er als selbständiger Dozent für verschiedene Erwachsenenbildungseinrichtungen und für die Bundeswehr über die Bereiche Außen- und Sicherheitspolitik.
Am Ende des Vortrages haben die Zuhörenden spannende Fragen gestellt, zu denen Herr Hofmann Stellung bezog.
Söder beim Impf-Lügen überführt
Impfstoffe sind nicht zur Prävention zugelassen, sondern nur zur Abwendung eines schweren Verlaufs!!
Wie immer eine hervorragende juristische Analyse durch Prof. Dr.iur. Martin Schwab:
„…hinzufügen möchte ich, die Tatsache, dass die sog. COVID-19-Vakzine laut offiziellen Zulassungsdokumenten von EMA und Europäischer Kommission (siehe u.a. auf der website von medicinal human register) nicht zur Prävention der Infektion mit dem Virus SARS-COV-2 entwickelt und zugelassen wurden, sondern allein als Prävention eines schwereren Verlaufs der durch eine Infektion ausgelösten Krankheit COVID-19 wirken sollen und auch allein dafür bedingt zugelassen wurden. Es geht daher aus den offiziellen Zulassungsdokumenten hervor, dass diese Substanzen die Infektionskette nicht unterbrechen können, weil die damit behandelten Personen sich infizieren können und damit infektiös sein können. Die Praxis beweist darüberhinaus, dass sich bereits vollständig „Geimpfte“ mit dem Virus infizieren und sogar eine gleich hohe Viruslast wie „Ungeimpfte“ haben (siehe zuletzt u.a. CDC). Damit ist klar, dass jeglicher COVID-19-„Impfzwang“ – abgesehen von der Grundrechts- und Verfassungswidrigkeit – auch faktisch jeglicher Begründung entbehrt. Sämtliche, auch moralische Druckausübung (angeblicher Akt der Solidarität am Nächsten) erweist sich allein schon anhand der offiziellen Zulassungsdokumente als straf- und haftungsrechtlich relevant! Gerade als im Unternehmensrecht beratende Rechtsanwältin empfehle ich jedem Arbeitgeber eindringlich von einem COVID-19-Impfdruck/Impfzwang Abstand zu halten, denn die weitreichenden damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen sind den Meisten offensichtlich gar nicht bewusst.
(Text wahrscheinlich nicht von Reitschuster)
Impf-Totalitarismus und Lügen
Boris Reitschuster’s Artikel zum Video:
https://www.reitschuster.de/post/niemand-hat-die-absicht-eine-impfpflicht-zu-errichten
„Nach der Bankenkrise, der Krise des Euros haben wir jetzt eine Staatsschuldenkrise – auch in Deutschland. Bund, Länder und Gemeinden haben 2010 neue Schulden im Umfang von 300 Milliarden Euro gemacht. Wer bezahlt diese Schulden? Bei uns die Bürgerinnen und Bürger. Es gilt nicht das Verursacherprinzip, sonst würden nämlich die Banken das bezahlen müssen.“
24.03.2011