experimentelle Impfung

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Skandal-Urteil zu Arzt, der sich dem Impfbetrug verweigert und seine Patienten geschützt hat

Skandal-Urteil zu Arzt, der sich dem Impfbetrug verweigert und seine Patienten geschützt hat

Der Arzt Dr. Heinrich Habig wurde nun also zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, weil er vorgeschützte Atteste für eine experimentelle Impfung ausgestellt hat, die beim rechten Gang der Dinge niemals hätte zugelassen werden dürfen und die fatal gescheitert ist: Sie hat weder vor Übertragung oder Erkrankung geschützt (Geimpfte weisen laut Statistik sogar ein höheres Erkrankungsrisiko auf als Ungeimpfte). Im Gegenzug hat die Impfung zu desaströsen Gesundheitsschäden bis hin zu Todesfällen vormals gesunder, junger Menschen geführt (siehe „Die Impfung nur ein Sack voll Übel?“).

Sogar Gesundheitsminister Lauterbach und die Leitmedien kommen nicht mehr umhin, die Schäden der Impfung zuzugeben. Nicht so die Staatsanwältin im Prozess um Dr. Habig. In ihrem Plädoyer behauptete sie, dass es gar keine Fälle von schweren Impfnebenwirkungen gäbe und dass solche Behauptungen „Querdenker-Ideologie“ wären.

Es ist also möglich: Man kann seinen massenmedial geprägten Wissensstand ins Gefrierfach legen, dort drei Jahre liegen lassen und ihn dann bei Bedarf wieder auftauen, ohne an kognitiver Dissonanz zu leiden. Sogar der offenkundige Verstoß gegen das erste Gebot jedes pflichtbewussten Staatsdieners: Das fortdauernde Updaten anhand der Abendnachrichten hat keine Regung schlechten Gewissens zur Folge. Man will ja schließlich in Ruhe in Urlaub fahren und sich nicht im Kreuzfeuer der Kritik wiederfinden wie Richter Christian Dettmar, der es wagte, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und die Corona-Maßnahmen in einem wegweisenden Urteil als haltlos entlarvte (siehe welt.de).

Was soll man also noch sagen? Es ist wohl müßig, die stattgefundene Kernschmelze der menschlichen Vernunft und Redlichkeit weiter zu kommentieren. Man müsste dazu in einen Abgrund blicken, der die Tendenz hat, einen ebenfalls zu verschlingen.

Viel praktischer wäre hingegen die Frage, wie wir uns in dieser Zeit des Niedergangs gegenseitig unterstützen können und wie wir einem couragierten Arzt wie Dr. Habig helfen (hier auch sein Schlusswort im aktuellen Prozess).

Dazu eine Mitteilung von RA Wilfried Schmitz, dem Rechtsvertreter von Dr. Habig:

+++

Viele fragen an, ob sie das Verfahren unterstützen können.

Das geht wie folgt:

1.

Nächste Demo in Recklinghausen am 12.8.23 besuchen,

Details werden noch über den Telegram-Kanal

„Wir für Heinrich“ bekannt gegeben.

2.

Spende an das folgende Konto:

Konto: Weißer Kranich Ärztehilfswerk Baden-Württembergische Bank 

Verwendungszweck: Schenkung für Arzt Heinrich und Fatima Habig 

IBAN: DE51 6005 0101 0405 4224 72 

BIC: SOLADEST600

3.

Um neue Wege für die Finanzierung zu gehen habe ich heute – auf vielfachen Wunsch hin – auch mein Plädoyer zu diesem Strafverfahren als Buch veröffentlicht.

Die Erlöse sollen helfen zur Finanzierung der Verteidigung beizutragen.

 


Aus dem Klappentext zum Buch:

Das Plädoyer zum Strafverfahren gegen den Arzt Heinrich-Habig: Schon in der Sitzungspause unmittelbar nach seinem mehrstündigen Plädoyer für Heinrich Habig am 27.6.2023 wurde Rechtsanwalt Wilfried Schmitz von zahlreichen Prozessbeobachtern darum gebeten, sein Plädoyer doch alsbald zu veröffentlichen. Der gleiche Wunsch wurde dann auch von Menschen an ihn herangetragen, die der öffentlichen Sitzung am 27.6.2023 nicht persönlich beiwohnen konnten, möglicherweise auch deshalb, weil der Sitzungssaal an diesem Tag bis auf den letzten Platz besetzt war.

Die kritische Auseinandersetzung mit diesen kritischen Grundsatzfragen dürfte in der Tat nicht nur für Ärzte und Patienten relevant sein, die dem Vorwurf ausgesetzt sind, ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt oder erhalten und verwendet zu haben. Bei diesem Personenkreis stellt sich in der Tat die dringend zu klärende Frage, ob und inwieweit sie sich auf Rechtfertigungsgründe wie die Notwehr oder auch Entschuldigungsgründe berufen können.

Es ist unmöglich, auf solche rechtlichen Fragen eine angemessene Antwort zu finden, wenn man sich nicht vertieft zugleich vertieft mit Grundsatzfragen befasst, die nicht nur das Selbstverständnis eines Arztes, sondern vielmehr sogar das Selbstverständnis der gesamten Medizin und Rechtspflege betreffen.

Was ist Menschlichkeit?
Was ist Recht, wenn geschriebenes Recht zu Unrecht wird?
Was ist die Verantwortlichkeit eines Arztes?
Was ist mit der Verantwortung derer, die Ärzte gezielt in Interessenkonflikte getrieben haben?
Und viele Fragen mehr.

Die Grundsatzfragen, um die es hier geht, gehen über also die Interessen von Menschen, die strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sind oder sein können, weit hinaus. Diese Fragen betreffen alle Menschen. In was für einer Welt wollen wir leben … und welcher Welt mit Sicherheit nicht?

Die Erlöse aus dem Buchverkauf sollen zur Finanzierung des sehr hohen Aufwands für die Verteidigung des Arztes Heinrich Habig beitragen. Die Softcover-Ausgabe des Buchs mit dem Titel „Ein Plädoyer für Heinrich“ (Autor: Rechtsanwalt Wilfried Schmitz) ist ab sofort beim Verlag tredition bestellbar: – ISBN: 978-3-347-97298-8 

Bild: Justitia / Pixabay / CC0

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