Prof. Johann Menser:Wo sind die Viren? – super erklärt
Sicherungskopie, alle Rechte beim Ersteller!
Mit einiger Verwunderung verfolge ich die hitzige Diskussion rund um den letzten Artikel des Eifelphilosophen (Die leise Hinrichtung der Kikki W.), in dem er ein weiteres Hartzleben in seinem Kampf gegen den eisigen Strom der Alternativlosigkeit schildert.
Es wäre für den Eifelphilosophen ein Leichtes gewesen, eines aus den zigtausenden anderen Hartzschicksalen auszuwählen, in denen es „nur“ um nacktes Überleben, Essen, ein Obdach gegen Regen, Krankheit und die vernichtete Zukunft in diesem Elend aufwachsender Kinder geht. Hat er aber nicht, er hat stattdessen einen gewagten Griff gemacht, der zu einer heftigen Kontroverse führte. Die Proponentin, die hier in einem Leck geschlagenen Kanu im marktkonformen Eiswasser paddelt, sorgte nämlich bei einigen Lesern für besondere Empörung. Schließlich kämpft sie nicht nur um ihr nacktes Überleben, sondern sie erdreistet sich ein Obdach zu fordern, das auch für ihre Hundeschar, der sie sich liebevoll verbunden fühlt, Platz bietet.
Während Hundefreunde hier leichter nachfühlen können und über die Schikanen der Hartzbeamten empört sind, so sorgt es bei Menschen, die Hunden gleichgültig oder gar antipathisch gegenüberstehen, nur für Kopfschütteln, warum die verharzte Dame um die Köter so ein Theater macht und sie nicht einfach beim städtischen Hundezwinger abgibt. Dann würde sie selbst doch schnell ein Hartzloch zugewiesen bekommen und könnte dort, so wie alle anderen Hartzer auch, im Flachbildschirm ihrem geistigen Tod ins Auge schauen.
Beim Lesen des Sachverhalts merke ich, wie auch ich selbst um Objektivität ringen muss. Als passioniertem Entenzüchter ist mir schließlich das Auftauchen eines Hundes in meinem Garten – passiert ab und zu mal – genauso gefürchtet wie einem Besitzer einer Stradivari das Auftauchen eines Hooligans, der mit einem Baseballschläger unbedingt sein geliebtes Instrument zerschlagen will.
Aber anstatt dass wir uns jetzt in einer ausweglosen Diskussion zwischen Hunde-/Enten-Freunden/Feinden in die Wolle bzw. in die Federn kriegen, erscheint mir eine grundsätzlichere Frage sehr viel interessanter: Was gesteht man dem Menschen als Kulturteilhabe und individuelle Lebenssinngestaltung zu und wo beginnt sanktionsfähige Extravaganz?
Darf man einem Menschen, der seit seiner Kindheit sein ganzes Herz ans Klavierspielen gehängt hat, sein teures Klavier wegnehmen, wenn er aufgrund eines unglücklichen Schicksalsschlages geharzt wird? Leicht könnte man das Beharren aufs geliebte Klavier angesichts der härter werdenden existenziellen Bedingungen als obszönen Luxus ansehen. Nimmt doch der sperrige Klimperkasten in einer Zeit akuter Wohnraumnot unnötig Platz weg. Platz, an dem man mindestens drei Migranten in einem Stockbett übereinander schlichten könnte. Migranten, die dort den notwendigen Schlafraum hätten, damit sie tagsüber Leistung bringen und mit ihrer Arbeitskraft und Steuerleistung endlich etwas in die Staatskassa einbringen und zum BIP beitragen könnten. Der Return-of-Merkels-Investment Point rückt sonst immer weiter in die Ferne. Da mit Tier- und Musikfreunden zimperlich umzugehen, das können wir uns doch nicht leisten. Da könnte ja jeder daherkommen und Extrawürste anmelden…
Schnell merkt man, dass es gar nicht so leicht ist, hier einen gültigen judizierbaren Maßstab zu finden. Das Problem ist nur: In einer Gesellschaft, in der der Mensch laut herrschender Lehrmeinung an Schulen und Universitäten weder Seele noch Geist besitzt, sondern nur ein zweibeiniges Tier ohne Federn ist, das unter möglichst billigem Energiesparlampen/LED-Licht möglichst viele Eier für die Bisquitindustrie legen soll, in so einer Gesellschaft wird es nicht allzulange dauern, bis alle Rechte, die nicht auf das bloße Vegetieren – also Essen, Aussscheiden und Schlafen – gerichtet sind, ebenfalls gestrichen sind. Wobei ja sogar diese rein vegetativen Grundbedürfnisse bereits öffentlich zur Disposition gestellt sind („Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.“)
Während sich also bei Fragen nach dem Recht auf Existenz und individuelle Lebenssinngestaltung schnell die Geister scheiden, so ist es aber doch bemerkenswert, dass zumindest hinsichtlich eines Rechts unzweifelhafte Klarheit und eine eindeutige Judikatur herrscht:
dem Recht auf Fernsehen.
Das habe ich von einem Mietskasernenbesitzer aus erster Hand erfahren. Der Mann – nennen wir ihn Meier – ist wohlsituierter und wohlbeleibter Leistungsträger im besten Sinne, der es eigentlich gewohnt ist, dass ihm der staatliche Justiz- und Exekutivapparat bei der Durchsetzung seiner gesetzlich und grundbücherlich verbürgten Eigentumsansprüche jederzeit tatkräftig zur Seite steht.
In einer Zeit, in der Privateigentum (von lat. privare = „erräubern“) als höchstes Gut gilt und dessen Schutz vor Schädigung und unberechtigtem Zugriff Dritter ein Großteil der straf- und zivilrechtlichen Gesetzesparagraphen gewidmet ist, fällt es Herrn Meier in der Regel sehr leicht, zu seinem Recht zu kommen und die mobilen und immobilen privaten Früchte seines Erwerbslebens zu genießen.
Es ist kaum zu glauben, aber in einer Angelegenheit beißt Herr Meier trotzdem auf Granit. Bis heute ist er darüber fassungslos. Also, folgendes trug sich in Meiers Mietskaserne zu:
Der Dachstuhl seines überwiegend von Zweibeinern hartzartiger Spezies bewohnten Altbaus begann zu faulen. Grund dafür war Regenwassereintritt an mehreren Stellen der Dachhaut, an welchen die Mieter in Eigenregie einfach Löcher durchgebohrt hatten, um ihre Fernsehantennen zu befestigen. Herr Meier, selbst Architekt, konnte durch ein Sachverständigengutachten belegen, dass die Art der Dachkonstruktion bzw. Eindeckung des Altbaus keine Durchbrüche erlaubt, die man fachgerecht abdichten kann. Da die Mieter nicht einsichtig waren und auf tadellosen Fernsehempfang beharrten, zog Mietsherr Meier vor Gericht. Lag doch ein klassischer Fall vorsätzlicher Sachbeschädigung vor, der ihm als Eigentümer des Privatguts zum geldwerten Nachteil gereichte.
Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage jedoch ab bzw. gab den Mietern in ihrem Anspruch auf ununterbrochenen Fernsehzugang Recht. Der Fall ging durch alle Instanzen, aber auch dort wurde Meier ausnahmslos in die Schranken gewiesen. Der höchstrichterliche Urteilsspruch lautete sinngemäß, dass der tägliche Zugang zum Fernsehprogramm ein unverzichtbares Grundrecht des modernen Bürgers und als solches schützenswert sei.
Als mir Herr Meier dies erzählte, war auch ich baff. Als jemand, der neben seiner technischen Ausbildung auch Jura studiert hat, hätte ich mir das nie vorstellen können: Das Recht des gemeinen Kleinbürgers auf Fernsehkonsum bricht elementarstes Eigentums- und Schadenersatzrecht. Nun ja, man lernt eben nie aus.
Aber was ich Ihnen hier erzähle, ist noch gar nichts. Es kommt noch dicker.
Die Pflicht zum Fernsehen
Aus verlässlicher Quelle, die ich nicht preisgeben darf (ja, nicht nur SPIEGEL-Journalisten haben solche Quellen, auch als Parkwächter hat man so seine Beziehungen), weiß ich, dass heute alle Bürger, die nicht fernsehen, d.h. die keinen offiziellen TV-Anschluss besitzen, von staatlicher Seite speziell überwacht werden. Mit anderen Worten: Wer nicht täglich fernsieht, ist dem System verdächtig.
Indem ich also jetzt diesen Artikel poste, habe ich mich gleichzeitig geoutet. Spätestens jetzt werden die Bürgerüberwachungsbeamten wissen, wer der Parkwaechter ist. Denn in meinem Bezirk bin ich gewiss der einzige Entenzüchter und Maschinenbautechniker ohne Fernsehanschluss. Unter Kombination dieser drei Kriterien zusammen mit meiner IP-Adresse, die auf den Bildschirmen der Überwacher genauso sichtbar ist wie mein Ententeich auf der Google-Maps Satellitenaufnahme, bedarf es in der Zeit von Big Data nicht mehr als zweier Mausklicks, um mich eindeutig zu identifizieren.
Auch wenn einem darüber aus grundrechtlicher Sicht Angst und Bang werden kann, aus rein pragmatischer Sicht kann ich es dem System nicht einmal übel nehmen, dass es mich überwacht. Denn ich kann es nicht leugnen: Als ich selbst die Glotze aus dem Wohnzimmer verbannt habe, machte ich eine erstaunliche Wandlung durch. Nach Absolvierung einer kurzen, bei Süchten eben unvermeidlichen Entzugsphase steigerte sich meine psychische und physische Gesundheit um gefühlte 300 % – einhergehend mit dem unwiderstehlichen Drang, dem zur Normalität erklärten, aber jeder Vernunft und Nachhaltigkeit spottenden Wahnsinn, der sich heute vor uns aufgeplustert hat und uns den gesamten Atem zu nehmen droht, einige Nadelstiche zu verpassen und ihn damit wieder zurechtzuschrumpfen. – Eine solche Ambition könnte man allerdings auch unter den Tatbestand „Geschäftsschädigung“ subsumieren. Überhaupt ist das, was ich hier mit anderen Kollegen tue, etwas höchst Subversives und reiner Sand im Getriebe der derzeit herrschenden Wirtschaftsinteressen:
Ich bilde mir eigenständig Gedanken, bilde daraus eigenständige Empfindungen und führe schließlich eigenständige Handlungen aus.
Mit einem Wort: Ich mache geradewegs das, was von einer gigantischen Maschinerie an Schul-, Universitäts-, Medien- und „Wissenschafts“-Einrichtungen von vornherein verhindert werden soll. Man stelle sich bloß vor, was passierte, wenn auch nur ein einstelliger Prozentsatz der Bevölkerung ebenfalls damit anfangen würde, sich nicht mehr mit toten intellektuellen Floskeln und emotionalen Injektionen abfüttern zu lassen, sondern eigenständig zu denken, zu empfinden und zu wollen – die marktradikale („neoliberale“) Macht- und Meinungsmaschinerie müsste dahinschmelzen wie ein Schneemann im Frühling.
Die Menschen würden schlagartig zur Realität erwachen und damit aufhören, giftige Dinge zu kaufen, die sie nicht brauchen, um Geld, das sie nicht haben, um Menschen zu imponieren, die sie nicht mögen (Zit. Richard David Precht). Die solcherart zu eigenständigem Denken, Fühlen und Wollen erwachten Menschen würden ihre Freunde, Kollegen und Nachbarn „anstecken“ und in kürzester Zeit wären auch diese nicht mehr bereit, einen fremdbestimmten Lebensstil zu führen, der ihnen im Innersten eigentlich sinnlos und zuwider ist.
Niemand würde sich mehr als Profitmaximierungszwerg in eine Wirtschaftskratzlei setzen lassen oder als Werbefritze die wertvollste Zeit seines Lebens vergeuden.
Nein, das darf nicht sein. Aus diesem Grund: Das Recht und die Pflicht zum „Fernsehen“ hat oberste Priorität und wird in den Verfassungsrang erhoben.
Wer sich nicht täglich aus dem „Fernsehen“ die Tageslosung abholt (siehe eine kurze Kompilation solcher Losungen des Moderators Conan O‘Brien: „Gleichschaltung der Medien und Manipulation des fernsehenden Kleinbürgers“), der ist gefährlich und sollte von grauen Männern besachwaltert werden.
Dabei wird sich schon bald herausstellen, dass es gerade andersrum ist: Bürger, die sich täglich mit Fernsehen abfüllen lassen, sind das denkbar größte Risiko für Demokratie und Rechtsstaat. Menschen, die nicht fernsehen und sich einen gesunden Geist erhalten, wird man hingegen eine jährliche Prämie geben. Genauso wie man Landwirten die „Grünbrachen-Prämie“ gezahlt hat – als Gegenleistung dafür, dass sie einen Teil ihrer Agrarflächen nicht mit Pestiziden und chemischem Treibdünger auszehren, sondern ihm die Möglichkeit zu Regeneration und Artenvielfalt geben.
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