Europäischer Gerichtshof

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BOSCHIMO DES TAGES 08.04.2021

BODO SCHIFFMANN

ALLES AUSSER MAINSTREAM

Europäischer Gerichtshof erlaubt Bargeldbeschränkungen

…und lässt Bundesverwaltungsgericht Entscheidungsspielräume.

Ein Kommentar von Norbert Häring.

Der Europäische Gerichtshof hat in meinem Verfahren um das Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten ihren Behörden erlauben dürfen, die Annahme von Bargeld zu verweigern. Sie dürfen aber auch Gesetze haben oder erlassen, die Behörden zur Annahme von Bargeld verpflichten. Das Bundesverwaltungsgericht muss für die abschließende Entscheidung meines Falles einige Abwägungen treffen.

Dem Verfahren liegt mein Streit mit dem Hessischen Rundfunk zugrunde, der mir auf Basis seiner Satzung verwehrt, meinen Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld zu bezahlen. Ich kündigte 2015 die Einzugsermächtigung des “Beitragsservice” und die Sache ging vor Gericht durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht gab mir am 29. März 2019 auf Basis der deutschen Gesetzeslage Recht (1), vor allem, weil §14 Absatz 1 des Bundesbankgesetzes Euro-Banknoten zum unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt, was nach Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts bedeutet, dass staatliche Stellen es annehmen müssen.

Weil aber das Währungsrecht inzwischen in der ausschließlichen Kompetenz des EU-Gesetzgebers ist, war sich das Gericht nicht sicher, ob und wie das Bundesbankgesetz in dieser Frage noch gilt und anzuwenden ist. Deshalb legte es den Fall mit entsprechenden Fragen dem Europäischen Gerichtshof vor und setzte das Verfahren so lange aus.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten weiterhin über die Modalitäten der Begleichung von Geldschulden entscheiden dürfen. Sie dürfen danach einerseits ihre Verwaltungen verpflichten, Bargeld anzunehmen, aber sie auch ermächtigen, Bargeld aus beinahe beliebigen Gründen abzulehnen, solange Barzahlung für die Bürger in der Regel noch möglich ist und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

https://ecmfactory.ch/videos/watch/337a9f57-0527-4d3e-ae06-a0a8d5feb0af

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt kritische Mitarbeiter der Jobcenter

Jobcenter in Frankreich

„Unsere Aufgabe ist es vor allem, den Arbeitsuchenden zu helfen, eine Beschäftigung zu finden und das erwarten die Arbeitsuchenden von uns. Aber es gibt einfach keine Arbeit für alle. Die Zunahme von Gesprächen, die ständigen Aufforderungen zum Besuch der Agentur werden keine Arbeit schaffen, sondern erhöhen nur das Risiko für die Arbeitsuchenden, gezwungen, schikaniert und abgestraft zu werden.

Wir, die Beschäftigten der ANPE, erklären, dass wir auf keine Weise Menschen schaden wollen, die schon durch den Verlust der Beschäftigung und des Einkommens verletzt sind.

Wir verweigern uns, sie auszugrenzen und wir werden keine Streichungen mehr durchführen, ohne vorher die moralischen und menschlichen Folgen mit zu beachten.

Wir schlagen Angebote vor, wir zwingen aber Angebote nicht auf. Wir werden die Arbeitsuchenden nicht zwangsweise in kleine Kästen stecken. Wir erpressen sie auch nicht mit Streichung.

Wir verweigern uns auch, der Wut der Arbeitsuchenden ausgesetzt zu werden. Wir verweigern uns, eine soziale Polizei zu sein, angewiesen zur Unterdrückung, anstatt als öffentlicher Ratgeber für Beschäftigung agieren zu können.

Weder Arbeitsuchende noch Beschäftigte der ANPE sind verantwortlich für den Zustand des Arbeitsmarktes und für die wachsende Prekarisierung. Wir sind mit den Arbeitsuchenden solidarisch.

Wir weigern uns, falsche Zahlen, unlautere Angebote und leere Unterhaltungen zu produzieren und wir werden unsere beruflichen Praktiken dazu einsetzen, den Nutzern unserer Dienste zu helfen, im vollen Respekt ihrer bürgerlichen Rechte.“

Die Beschäftigten der ANPE aus Tarn sind gewerkschaftlich organisiert bei SUD

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