Ich lasse dem unermüdlichen Vorkämpfer Thomas Kallay selbst das Wort:
Eine gute Nachricht zum richtigen Zeitpunkt, Thomas Kallay hat nochmals tief durchgeatmet und Kräfte gesammelt, und sich nun letztendlich doch entschlossen den Kampf gegen diese KZ-ähnliche Aufbewahrungsanstalt genannt Hartz IV weiter zuführen.
Thomas Kallay’s Beschwerde ist beim EuGHMR eingereicht
Heute (05.08.10) habe ich meine selbstverfasste Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az.: 1 BvL 1/09 vom 09. Februar 2010 beim EuGHMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) offiziell eingereicht.
Die Frist, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 beim EuGHMR am 10. August 2010 abgelaufen wäre, ist somit eingehalten.
An den EuGH, den Europäischen Gerichtshof, werde ich mich in Bälde wenden, weil hier keinerlei Fristen einzuhalten waren und sind. Diese Schritte wurden nicht nur wegen den Rechtsfehlern im Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 notwendig, sondern auch wegen den nun aktuell ersichtlichen Bestrebungen der Merkel-CDU/FDP-Regierung, die für die Hartz-IV-Bezieher positiven Punkte im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eiskalt mit Füssen treten zu wollen.
Welch ein krankes Hirn kommt denn auf die Idee, zu behaupten, dass es für Hartz-IV-Familien im Gegensatz zu Alleinstehenden keine Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder in Geld, sondern allenfalls nur Gutscheinen geben könne, weil Hartz-IV beziehende Eltern angeblich nicht mit Geld umgehen könnten?
Wer denkt sich so etwas Krankes bloß aus?
Diese verlogene, unwahre, niedrigst-schäbige neuerliche Hartz-IV-Volksverhetzung, die auf Veranlassung der Merkel-Regierung derzeit durch die Medien tobt, erinnert an üble Zeiten in Deutschland!!!
Deshalb müssen Hartz-IV und seine Umsetzer überall und ständig weiter bekämpft werden – also auch vor den Europäischen Gerichten.
Quelle: Zuschrift an Sozialticker von Thomas Kallay, (Eschwege) – Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht und nun Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Urteil Az.: 1 BvL 1/09 des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder vom 09. Februar 2010 (Quelle)
In diesem Zusammenhang sei nochmal an den Spendenaufruf erinnert, um die Klage zum Erfolg zu führen.
…bitte weiterverbreiten, denn Thomas Kallay kämpft nicht nur für ALG II-Berechtigte:
Hartz-IV betrifft nicht nur Erwerbslose.
Keineswegs.
Denn Hartz-IV ist auch ein Riesenschwindel, mit dem den Arbeitnehmern in Deutschland die Löhne und Gehälter immer weiter nach unten gedrückt werden sollen.
Und durchaus soweit, bis sie ebenfalls in der Niedriglohnsklaverei gelandet sind.
Damit aber nicht genug.
Denn was passiert, wenn, dank Hartz-IV, die Löhne und Gehälter in Deutschland immer weiter sinken?
Genau. Die Renten sinken.
Und deshalb betrifft Hartz-IV nicht nur Erwerbslose, sondern uns alle, nämlich Erwerbslose, Arbeitnehmer und Rentner.
Hartz-IV ist in Folge dieser Lohndrückerei von oben also eben auch eine große Gaunerei zu Lasten der Rentner. (Quelle)
Unbeschadet der Erfolgsaussicht ist es sehr wichtig, daß die Klage durchgezogen wird. Sie hat eine große symbolische Ausstrahlung und ein Scheitern wegen Finanzmangels hätte umgekehrt eine negative politische Ausstrahlung. Der Vorbemerkung schliesse ich mich an.
Von Thomas Kallay | Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e. V.
Guten Tag,
hier schreibt Ihnen/Euch der “Haupt-Kläger” gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay aus Eschwege.
Nachdem ich in den letzten Monaten sehr oft gefragt wurde, ob es denn für die weitere Hartz-IV-Verfahrenssache vor allem auch hinsichtlich des EuGH / EuGHMR ein Spendenkonto gäbe, kann ich nun mitteilen, daß dieses Spendenkonto jetzt eingerichtet ist.
Meine Familie und ich bitten höflichst um viele Spenden, damit wir im Interesse aller Betroffenen weitermachen können im juristischen Kampf gegen Hartz-IV.
Herzlichsten Dank vorab an alle Spender.
Bitte verbreitet diesen Spendenaufruf weiter. Dieser Spendenaufruf darf vollständig überall im Internet und andersorts veröffentlicht werden.
Treuhänderisch verwaltet wird das Spendenkonto von Frau Rechtsanwältin Heike Neck aus Friedland in Niedersachsen.
Kontoinhaber: Rechtsanwältin Heike Neck
Kontonummer: 0030079642
Bankleitzahl: 26062433
Bank: Volksbank DransfeldAls Verwendungszweck bitte auf der Überweisung angeben:
“Spende Verfahrenskosten Hartz-IV Klagen Fam. Kallay”Der Spendenaufruf ist auch hier veröffentlicht:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21339.0.htmlIch werde dort auf chefduzen.de regelmäßig unter der neuen Rubrik Spendenkonto darüber berichten, was an Geld eingegangen ist.
Das Geld soll und wird verwendet werden, um bis zum 08. August 2010 über einen Fachanwalt für Europarecht eine Klage einzureichen vor dem EuGH und/oder EuGHMR gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 im Verfahren Az.: 1 BvL 1/09 mindestens dahingehend, zu prüfen, ob die Bundesregierung gemäß dem Grundgesetz und anderer, europäischer Gesetze und Verträge hinsichtlich der Falschbemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder den Leistungsbeziehern gegenüber zum Schadenersatz (Nachzahlung) zu verpflichten war und ist.
Somit muß auch geprüft werden, ob das Bundesverfassungsgericht verpflichtet war, zu prüfen, ob die Höhe der derzeitigen Regelsätze für Erwachsene und Kinder ausreichend war und ist für ein menschenwürdiges und die Familie schützendes Existenzminimum in Deutschland, und, wie hoch die Regelsätze dazu hätten sein müssen.
Ferner soll überprüft werden, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelsätze der Kinder zulässig war und ist.
Weiteres bleibt vorbehalten.
Ein Fachanwalt wird derzeit noch gesucht.
Das gespendete Geld geht dann direkt von RAein Neck an den Fachanwalt.
Meine Familie und ich oder Dritte kommen damit nicht in Berührung.
Die Sache betreiben meine Familie und ich nicht mehr nur wegen uns weiter, sondern auch, weil die Sache Millionen anderer, von Hartz-IV betroffene Menschen in Deutschland betrifft.
Sollte nicht genug Geld für die Verfahrenskosten zusammen kommen, was derzeit ja nicht absehbar ist, werden die Spenden abzüglich der Kosten für die jeweilige Überweisung an die Spender, die nicht anonym überweisen, zurück überwiesen.
Eschwege, den 20. April 2010,
Thomas Kallay und Familie
Kläger gegen Hartz-IV
vor dem Bundesverfassungsgerichtc/o
Erwerbslosen-Initiative
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
– gegründet 1998 –
An den Anlagen 8a
37269 Eschwege
Tel.: 05651-754706Fax: 03212-1041462
eMail: thomas.kallay11@11gmx.net
eMail: thomas Kallay11@11chefduzen.de{Bitte beim E-Mail-Schreiben die Einsen entfernen; »Spamschutz« [bs]}