Bayerns Ministerpräsident Söder fordert, die Corona-Impfung als „Bürgerpflicht“ zu betrachten. Anderenfalls müsse der Ethikrat vorschlagen, „ob und für welche Gruppen eine Impfpflicht denkbar wäre“. Deutschland brauche jetzt eine staatlich geförderte „Pharma-Allianz“.
In klinischen Studien wird immer wieder von der Ethik-Kommission gesprochen. Was ist deren Aufgabe? Wann schreitet sie ein? Wie sieht die Verantwortung der Ethik-Kommission aus bei rasch eingeführten Impfstoffen? Wird dies im Vorfeld geklärt – oder im Nachgang? Wäre dann ein nachträgliches Beurteilen nicht eine Art «Feldversuch» am Volk? Der Moderator Alexander Glogg von QS24 im Gespräch mit dem Bestseller-Autor Dr. med. Rüdiger Dahlke.
(zur freien Verwendung)
Felix Mustermann
An den
Deutschen Ethikrat
Geschäftsstselle
Jägerstr. 22/23
Zustellung
Telefax: +49/30/203 70-252
E-Mail: kontakt(at)ethikrat(dot)org
Der zutiefst unethische „Brandbrief“ des „Ethikers“ Prof. Dr. Wolfram Henn gegen alle Impfgegner
Hallo Zusammen,
Ihr „Deutscher Ethikrat“ denkt ja gem. seinem Selbstverständnis so gerne über Fragen der Ethik nach, müsste also eigentlich genau wissen wovon er spricht wenn es „um die Moral von der Geschicht“ geht.
Auf Ihrer Homepage ist Ihr Selbstverständnis natürlich noch viel anspruchsvoller in Worte gesetzt, so dass der Leser sogleich den Eindruck gewinnen könnte, dass in diesem Ethikrat nur gescheite Leut sitzen können.
So heißt es dort (Zitat):
„Der Deutsche Ethikrat bearbeitet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen…“
Aha, es gehört also zu Ihrem Auftrag die Öffentlichkeit zu informieren, die Diskussion in der Gesellschaft zu fördern und alle mit Empfehlungen zu überschütten die sie angeblich hören wollen.
Wie ich nun durch den Beitrag
https://www.fr.de/panorama/coronavirus-deutschland-rki-covid-19-tote-infizierte-regierung-lockdown-impfung-stoff-zr-90145651.amp.html
erfuhr, soll Ihr doch so zutiefst ethisch gesinntes Mitglied Prof. Dr. Wolfram Henn in einem Brandbrief die Ansicht vertreten haben (Zitat): „Wer sich nicht impfen lassen will, soll auf ein Intensivbett verzichten.“
Da frag ich mich schon, ob der Deutsche Ethikrat mit „Gesellschaft“ eine wirklich freie und offene Gesellschaft meinen kann, so wie sie durch das Grundgesetz geschützt werden soll, oder mehr „geschlossene Gesellschaften“ irgendwelcher elitären Zirkel, die jeden Bezug zum Leben verloren haben, zu Grundlagen jeder Ethik mit menschlichem Antlitz ohnehin.
Mal ganz unabhängig von der Frage, ob es wahrscheinlicher ist, nun wegen der Nebenwirkung einer Impfung oder wegen dem Verzicht auf eine Impfung irgendwann ein Intensivbett zu benötigen, so kann ich diese Aussage von Prof. Henn nur so interpretieren, dass jeder, der sich nicht impfen lässt, deshalb irgendwann ein Intensivbett benötigen könnte, und wenn dieser Fall einträte, dann möge dieser Impfverweigerer doch bitteschön auf die gebotene Heilbehandlung auf einer Intensivstation verzichten und – bis zum Tode leidend – die Konsequenzen seiner angeblich so fatalen Fehlentscheidung auskosten.
Vor allem aber: Wo bleibt denn hier die „Information“, die Ihr Ethikrat angeblich fördern möchte?
Sehen sich bitte nur mal die folgenden impfkritischen Fundstellen an:
1.
youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s
2.
Aus der jüngsten Sitzung des ACU (eingestellt auf Minute 3:48:45): Prof. Hockertz über die Mitteilung des Forschungsleiters einer unterdrückten Corona-Impfstoffstudie, mutmaßlich von Astra Zeneca: Alle Versuchstiere innerhalb von 2 Tagen gestorben.
3.
4.
snanews.de/20201216/toxikologe-corona-impfstoff-187459.html
Es gibt noch zahlreiche weitere äußerst alarmierende Berichte über schädliche Nebenwirkungen der aktuell in der Testung befindlichen SARS-CoV2-Impfstoffe, und die können auch Ihrem Mitglied Prof. Henn trotz seiner ständigen Reflektionen über Sitte und Moral nicht entgangen sein.
Impfkritische Sachbücher wie „Virus-Wahn“ von Köhnlein/Engelbrecht gibt es schon seit vielen Jahren, und das kann Ihrem Mitglied Prof. Henn nicht entgangen sein. Oder gibt er etwa „Empfehlungen“ – freilich in aggressive Rhetorik eingekleidet – über Impfungen ab, ohne sich jemals auch mit den Einwänden gegen Sinn und Nutzen von Impfungen befasst zu haben?
Wurde die Öffentlichkeit von Ihrem Ethikrat über die Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der (massenhaften !) Verabreichung von unausgereiften Impfstoffen mit Notzulassung schon umfassend informiert?
Wenn ja, dann schicken Sie mir bitte einen Link dazu. Denn eine solche Information ist mir bislang entgangen.
Ich weiß ja nicht, was Sie in Ihrem Rat so alles über Ethik und Moral zusammenklugen, aber wenn Prof. Henn Ihr Mitglied sein kann, dann sollten Sie Ihren Club entweder auflösen oder gänzlich neu besetzen.
Kein Mensch braucht Empfehlungen von einem Ethiker, der sich durch solche Äußerungen nicht nur von den tragenden ethischen Grundsätzen der abendländischen Kultur, sondern auch von dem Auftrag der Medizin und Heilkunde verabschiedet hat.
Ein Wissenschaftler klärt auf, er spielt nicht mit den Ängsten der Menschen, und er versucht schon einmal gar nicht, Menschen mit dummen Sprüchen dazu zu verleiten, dass sie auch noch freiwillig in eine Impfung einwilligen, deren gesundheitlichen Folgen nicht abschätzbar sind.
Ein Mensch, der nicht vergessen hat, was ein Mensch ist oder jedenfalls nicht ist, der sagt ohnehin „Nein !!“, wenn ihn die Handlanger der Pharmaindustrie im Kontext mit der Verabreichung unausgereifter Impfstoffe auf den Rang eines Versuchstiers reduzieren wollen.
Wer solche Empfehlungen wie Prof. Henn abgibt, der darf die Menschen fortan auch mit so „tiefgreifenden“ Erläuterungen wie „Moral, das ist, wenn man moralisch ist…“ (so wie der Hauptmann in Büchners Woyzeck) in Fragen der Ethik beraten, da ihn ohnehin kein Mensch mehr ernst nehmen kann, der sich seinen gesunden Menschenverstand trotz medialer Dauerpropaganda noch bewahrt hat.
Was mich aber besonders irritiert, ist der Umstand, dass Ihr Mitglied Prof. Henn mit solchen Äußerungen nicht nur jede „Moral“ vermissen lässt, sondern auch seinen gesetzlichen Auftrag vergisst, zumal der Ethikrat ja auch Parlamente beraten soll
Wie Sie wissen (sollten), gilt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs eigentlich Folgendes (Zitat):
„ In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Will Prof. Henn nicht mitbekommen haben, dass es schon am 21.5.2020 mehr als 250 namhafte Experten gab, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben?
Siehe hierzu:
https://www.rubikon.news/artikel/weltweiter-widerstand
Und das sind natürlich nur die Namen und die – hier zur Wahrung der Übersicht auf wenige Sätze reduzierten – Aussagen der Experten, die seinerzeit schon erfasst werden konnten.
Weltweit gibt es längst sehr viel mehr Experten, deren Fachkompetenz von wissenschaftsfeindlichen und beratungsresistenten „Corona-Panik-Orchester“-Mitgliedern beharrlich ignoriert wird oder die sich aus Furcht vor beruflichen und privaten Nachteilen nicht zu Wort melden, obschon sie fundierte Kritik formulieren könnten.
Was den aktuellen Stand der gesicherten Erkenntnisse angeht, so möchten wir vollumfänglich auf den Inhalt des Schreibens von Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, unter im noch unzensierten Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:
Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Das gilt evident nicht nur für Prof. Drosten, sondern für jeden, der sich hier verantwortlich zeichnet.
Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich hat in seiner Klageschrift vom 23.11.2020, die u.a. unter dem Link
https://corona-transition.org/volksverpetzer-de-wurde-von-wolfgang-wodarg-uber-250-000-euro-verklagt
im Volltext abrufbar ist, ab Seite 23 alle aktuell verfügbaren, wissenschaftlich verifizierten Quellen zusammengefasst, die eindeutig belegen, dass der PCR-Test, der auf der Basis des „Drosten-Corman-Papers“ basiert, gleich aus mehreren Gründen vollkommen ungeeignet ist, ein SARS-CoV2-Virus bzw. eine Infektion nachzuweisen.
Auf Seite 50 seiner Klageschrift kommt RA Dr. Füllmich zusammenfassend zu dem Ergebnis (Zitat):
„Das Drosten-Corman-Paper enthält die folgenden spezifischen Fehler:
– Es gibt keinen spezifizierten Grund, diese extrem hohen Konzentrationen von Primern in diesem Protokoll zu verwenden. Die beschriebene Konzentration führt zu erhöhter unspezifischer Bindung und PCR-Produktamplifikation, wodurch der Test als spezifisches Diagnostikum ungeeignet ist;
– Sechs nicht spezifizierte wackelige Positionen führen zu einer enormen Variabilität des Testdesigns pro Labor; die verwirrende unspezifische Beschreibung im Drosten-Corman-Paper eignet sich nicht als operatives Standardprotokoll;
– Der Test kann nicht zwischen dem gesamten Virus und viralen Fragmenten unterscheiden. Daher kann der Test nicht als Diagnostikum für intakte (infektiöse) Viren verwendet werden;
– eine Differenz von 10° C w.r.t. der Glühtemperatur Tm für Primerpaar1 (RdRp_SARSr_F und RdRp_SARSr_R) ist ein sehr schwerer Fehler und macht das Protokoll als spezifisches Diagnosewerkzeug unbrauchbar;
– Ein großer Fehler ist die Auslassung der Ct-Wertes, die zu bestimmen haben, wenn eine Probe als positiv und negativ betrachtet wird. Dieser Ct-Wert findet sich auch nicht in zusätzlichen Einreichungen und offiziellen Veröffentlichungen/Nachträgen;
– die PCR-Produkte sind nicht auf molekularer Ebene validiert worden, was das Protokoll als spezifisches, die Diagnostik unter Werkzeug nutzlos macht;
– Der PCR-Test enthält weder eine einzige Positivkontrolle zum Nachweis der Spezifität für SARS-CoV-2 noch eine Negativkontrolle zum Ausschluss anderer Coronaviren, was den Test für eine spezifische Diagnose ungeeignet macht;
– Höchstwahrscheinlich wurde das Drosten-Corman-Paper nicht von Fachkollegen begutachtet;
– Für mindestens vier Autoren bestehen schwerwiegende Interessenskonflikte, zusätzlich zu der Tatsache, dass zwei der Autoren des Drosten-Corman-Papers (Christian Drosten und Chantal Reusken) auch im Editorial Board von Eurosurveillance sitzen; am 29. Juli 2020 kam ein Interessenskonflikt hinzu (Olfert Landt ist CEO von TIB-Molbiol; Marco Kaiser ist Senior Researcher bei GenExpress und fungiert als wissenschaftlicher Berater für TIB-Molbiol), der in der ursprünglichen Version nicht deklariert wurde (und in der PubMed-Version immer noch fehlt). TIB-Molbiol ist die Firma, die „als erste“ PCR-Kits (Light Mix) auf der Grundlage des im Drosten-Corman-Manuskript publizierten Protokolls herstellte und diese PCR-Testkits aufgrund ihrer eigenen Worte vor der Einreichung der Publikation weltweit verteilte. Weiterhin versäumten Victor Corman & Christian Drosten, ihre zweite Zugehörigkeit zu erwähnen: das kommerzielle Testlabor „Labor Berlin“, wo sie für die Virusdiagnostik zuständig sind.“ (Zitat Ende)
Wo also findet in den Beiträgen Ihres Ethikrats aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Rechtfertigung, geschweige denn eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt?
Wann, wo und wie wurden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten / Juristen etc. von Ihrem Ethikrat im Rahmen eines öffentlichen Diskurses gewürdigt?
Wer die obigen Quellen durchgearbeitet hat, der möge doch bitte – im Detail – begründen, warum er jetzt immer noch nicht davon ausgeht, dass er durch diese Lockdown-Politik und die ihr kritiklos folgenden öffentlich-rechtlichen Mainstreammedien regelrecht für dumm verkauft worden ist.
Ich bin – wie alle Menschen in diesem Lande – ebenfalls betroffen von einer Regierungs- und Informationspolitik, die auf einem „globalen Fehlalarm“ beruht, so wie dies schon vor Monaten in einer internen Analyse eines Mitarbeiters des Bundesinnenministers klargestellt worden ist, abrufbar unter dem Link
https://issuu.com/lecloux/docs/2020-05_-27_auswertungsbericht_km4
Die zur Verteidigung dieser Analyse veröffentlichte „Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten“ vom 11.5.2020 ist im Web im Volltext abrufbar unter:
https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/57893c42-3457-400c-8561-82d13c63ee65/BMI-Papier%20KM%204%20–%2051000%20ÄRZTE-FÜR-AUFKLÄRUNG.pdf
Wenn die Wirtschaft kollabiert, dann wird das alle treffen, auch die, die im öffentlichen Dienst sind, denn dann werden auch alle Sozialsysteme und insbesondere auch die Finanzierung des Gesundheitswesens kaputt gemacht werden. Ja, dann wackelt am Ende sogar die Finanzierung der Plauderrunde mit Namen Deutscher Ethikrat.
Die angesichts der dramatischen Folgen des Lockdowns aufkommende Frage, ob mit dieser vermeintlichen „Anti-Corona-Politik“ nicht in Wahrheit eine ganz andere Agenda verfolgt wird, scheint auch Ihren Ethikrat nicht zu einer vertieften Analyse zu veranlassen. Andere haben sich dieser Aufgabe gestellt, so Sebastian Friebel in seiner Broschüre „Wie soll es weitergehen?“, abrufbar unter:
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/11/Wie-soll-es-weitergehen-…bei-derart-dunklen-Plänen….pdf
Soweit muss es eben kommen, wenn man – frei nach Goethe – in der Demokratie schläft.
Man läuft dann eben Gefahr irgendwann in einer Gesellschaft aufzuwachen, die keine Demokratie mehr ist, und in der es eine Regierung sogar schon gewagt hat, für die bundesweite Einführung einer Impfpflicht einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Wer jetzt immer noch sagt, dass solche Entwicklungen für ethische Grundsatzdiskussionen nicht erheblich sind, über den wird die Zukunft das Urteil sprechen.
Wäre es nicht ein schönes Weihnachtsgeschenk für alle Menschen, wenn sich der Deutsche Ethikrat auf Grund der hier gerügten unsäglichen Äußerungen von Prof. Henn öffentlich von diesem distanziert und endlich seiner gesetzlichen Aufgabe zur umfassenden Information nachkommt, damit sich jeder Bürger selbst eine Meinung über das Pro und Contra einer Impfung gegen das „Corona-Virus“ bilden kann?
Es verletzt die Würde eines jeden Menschen, wenn er nicht nur durch das Vorenthalten relevanter Informationen, sondern auch noch durch Polemiken wie die des Prof. Henn zu Entscheidungen mit ggf. fatalen Konsequenzen für seine Gesundheit und sein Leben genötigt wird.
„Ethisch“ vertretbar ist ein solches Verhalten eines Wissenschaftlers, der sich berufen fühlt, Mitmenschen in Sachen Ethik zu beraten, schon einmal gar nicht.
Auf welche höchstpersönliche Ethik sich Prof. Henn auch immer stützen mag: Eine solche „Ethik“ ist in einer Welt, in der die Menschlichkeit das höchste Gebot ist, schlicht ein Witz und eine Selbstkarikatur.
Da fällt mir noch ein, dass doch eigentlich jeder Ethiker den „Nürnberger Kodex“ kennen müsste.
Zur Entstehung dieses Kodex verweise ich auf folgende kurze Darstellung:
Was sind nun die 10 Punkte des Nürnberger Kodex:
Am 19./20. August 1947 führte das amerikanische Militärtribunal in seinem Urteil über deutsche Ärzte unter dem Abschnitt „Erlaubte Medizinische Experimente“ zehn Punkte auf, die später als der „Nürnberger Kodex“ bekannt wurden: | ||
1. | Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass der Betreffende im juristischen Sinne fähig sein muss, seine Einwilligung zu geben; in der Lage sein muss, eine freie Entscheidung zu treffen, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Beeinflussung oder des Zwanges; und genügend Kenntnis von und Einsicht in die Bestandteile des betreffenden Gebietes haben muss, um eine verständnisvolle und aufgeklärte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung machte es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Annahme ihrer bejahenden Entscheidung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies sind persönliche Pflichten und persönliche Verantwortungen, welche nicht ungestraft auf andere übertragen werden können. |
|
2. | Der Versuch muss derart angelegt sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind und welche ihrem Wesen nach nicht willkürlich und unnötig sind. | |
3. | Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und Kenntnissen des Wesens der Krankheit oder des sonstigen Forschungsproblems aufzubauen, dass die erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen. | |
4. | Der Versuch ist so durchzuführen, dass alle unnötigen körperlichen und geistigen Leiden und Schädigungen vermieden werden. | |
5. | Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein Grund zu der Annahme besteht, dass der Tod oder ein dauernder, körperlicher Schaden eintreten wird, mit der Ausnahme vielleicht jener Versuche, bei welchen Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dienen. | |
6. | Der Grad der eingegangenen Gefahr darf niemals die Grenzen überschreiten, welche sich aus der humanitären Bedeutung des zu lösenden Problems ergeben. | |
7. | Angemessene Vorbereitungen sind zu machen und ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um die Versuchspersonen gegen selbst die geringste Möglichkeit einer Verletzung, bleibenden gesundheitlichen Schädigungen oder des Todes zu schützen. | |
8. | Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Die größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind in allen Stufen des Versuches von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen. | |
9. | Während des Versuches muss es der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, falls sie körperlich oder geistig einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint. | |
10. | Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er bei Anwendung der von ihm geforderten besonderen Redlichkeit und Erfahrung sowie seines sorgfältigen Urteils Grund hat anzunehmen, dass eine Fortsetzung des Versuches zu einer Verletzung, bleibenden gesundheitlichen Schädigung oder dem Tod der Versuchsperson führen könnte. |
Quelle: https://www.aix-scientifics.com/de/_nuremberg.html
Wie sind die Empfehlungen Ihres Mitglieds Prof. Henn nun mit dem Nürnberger Kodex zu vereinbaren?
Es gab immer wieder Versuche, zentrale Aussagen dieser zehn Punkte im Namen schwammiger Ziele wie „wissenschaftlicher oder gesellschaftlicher Nutzen“ zu relativieren, siehe u.a.:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/56634/Nuernberger-Kodex-Zehn-Gebote-fuer-die-Forschung
Aber wer sich seine Menschlichkeit und seinen gesunden Menschenverstand bewahren konnte, vielleicht auch deshalb, weil er nie ein Buch über „Ethik“ gelesen hat, der weiß, dass jede „Wissenschaft“ oder „Gesellschaft“, die den Menschen zum bloßen Objekt von Experimenten degradiert, selbst die Grundlagen zerstört auf denen die aufbauen muss.
Grüße
Felix Mustermann