Epedemische Lage nationaler Tragweite

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Gesundheitsminister wollen epidemische Lage verlängern

Und schon geht es einen Schritt weiter…

Der unendliche Ausnahmezustand

Der Staat führt die Bürger seit einem Jahr an der Nase herum, indem er verspricht, ihnen die Freiheit „später“ und unter bestimmten Bedingungen wiederzugeben. Exklusivabdruck aus „Herrschaft der Angst“.

Ein Standpunkt von Norman Paech.

Ein Ausnahmezustand sollte, wie der Name so schön sagt, die Ausnahme bleiben. Wird er zur Regel und hört er nicht mehr auf, muss etwas faul sein. Die Regierung ist seit März 2020 mit dem Rasenmäher über die Grundrechte gegangen. Die entrechtete Bevölkerung hat diese Maßnahmen überwiegend mitgetragen. Es ist den Initiatoren der großen Umgestaltung und den sie unterstützenden Medien gelungen, die Menschen mit Angst bei der Stange zu halten. Dies geschah teilweise auch durch „Deframing“ — indem der Kontext des Virusgeschehens verschleiert und zum Beispiel verschwiegen wurde, welche anderen, schlimmeren Krankheiten existieren. Politiker taten, was in ihrer Zunft durchaus Usus ist: Sie versuchten Stärke zu zeigen, ohne ihre Kraft in eine sinnvolle Richtung zu lenken.

Spätestens bis zum 31. März 2021 — nachdem dieser Text verfasst wurde — muss der Deutsche Bundestag wieder zusammentreten, um darüber zu beraten und zu entscheiden, ob immer noch eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ besteht. Dann läuft die Ermächtigungsgrundlage für die bisherigen Schutzmaßnahmen aus, die der erst im November 2020 hinzugefügte Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) in 17 Punkten aufführt. Das Gesetz gibt nur eine schmale Hilfestellung zur Bestimmung der „Lage“. Sie liegt nach Paragraf 5 IfSG dann vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten BRD besteht“.

Folgt man dem Paragrafen 28a IfSG weiter in seine enggedruckten Absätze, so knüpft er diese „Gefahr“ an den Schwellenwert von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, den sogenannten Inzidenzwert, der es zum Morgen- wie Abendgebet jeder Radiosendung gebracht hat. Liegt dieser Wert über 50, so können „umfassende Schutzmaßnahmen, die eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens erwarten lassen“ verfügt werden. Sinkt er, bleibt aber über 35, so können immer noch „breit angelegte Schutzmaßnahmen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen“, ergriffen werden.

Für die Bevölkerung macht das keinen Unterschied, der Lockdown wird einfach verlängert. Da die 17 Maßnahmen des Paragrafen 28a IfSG ohnehin kumulativ eingesetzt werden können (Absatz 6), ist er die einfachste Lösung eines Problems, das man eingestandener Weise immer noch nicht recht begriffen hat…

„Gesundheits-Ideologie als neue Herrschaftsform der Macht“ – Gunnar Kaiser Exklusiv

Die Gesellschaft hat sich 2020 verändert. Mit dem Thema Gesundheit hat die Politik in Zeiten von Corona ein neues Leitbild erschaffen, dem sich viele Grundrechte unterordnen müssen. Der Philosoph und Schriftsteller Gunnar Kaiser sieht eine beschleunigte Spaltung, bei der er nur wenig Grund zu Optimismus habe. Doch es gebe auch Hoffnung…

Gunnar Kaiser arbeitet seit 2001 als freier Journalist im Bereich Literatur, Kultur und Philosophie. Auf seinem Youtube-Kanal hinterfragt der gebürtige Kölner seit Anfang der Corona-Krise immer wieder das Handeln der Politik. Dabei sieht er die große Gefahr einer kollektiven Traumatisierung der Gesellschaft durch einschränkende Maßnahmen, sowie ein Versagen von Medien und Intellektuellen hierzulande. Im Gespräch mit Sputnik-Politikchef Marcel Joppa erklärt Gunnar Kaiser den möglichen Wandel von einer Demokratie hin zu einer dystopischen Technokratie. Die aktuelle Situation bringe laut dem Autor aber auch Chancen mit sich.

Erhält Jens Spahn sein finales Ermächtigungsgesetz?

Ein Kommentar von Bernhard Loyen.

Am Mittwoch, den 25.03.2020 wurde ein Epochenwandel für dieses Land eingeleitet. Unter Tagesordnungspunkt 1, Unterpunkt C kam es im Deutschen Bundestag zur ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (1). 469 Abgeordnete stimmten für den Antrag, drei lehnten ihn ab, es gab 55 Enthaltungen (2). Bis auf die AFD stimmten alle Fraktionen für das Gesetz. Über drei Nachberatungen erfolgte die finale Umsetzung, durch die notwendige Weiterleitung an den Bundesrat. Am 27.03. erfolgte die Zustimmung, ohne Gegenstimmen (3).

Niemand konnte im März ahnen, dass schon im Mai der Entwurf eines Zweiten Gesetzes erfolgen würde. Der Grund, die Bevölkerung brav erduldend, die Opposition schweigend. In seiner Rede zur Notwendigkeit der Erweiterung dieses Gesetzes erläuterte Minister Jens Spahn im Bundestag, Zitat: Der neue Alltag erfordert eine neue Balance. Soviel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie nötig. (4)

Betrachtet der Bürger die seit dem beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen, seinen neuen Alltag; wirft man einen Blick auf die Entwicklungen in diesem Land, hinsichtlich massiver Einschnitte in das individuelle Dasein, den epochalen Bruch in Millionen Biografien, kann man hinsichtlich der Formulierung „Soviel Normalität wie möglich“, bei Betrachtung der Gegenwart nur noch müde, ja auch mehrheitlich verzweifelt den Kopf schütteln.

Anfang Mai regte sich zumindest zarter Widerspruch seitens der Opposition. Im Rechtsausschuss diskutierten die Abgeordneten über zu weitreichende Kompetenzen für Minister Spahn. Das Thema: Erlass von Rechtsverordnungen. Das Tor wurde im Reichstag dafür weit geöffnet, nun zeigten sich erste Zweifel an dem leichtsinnigen Abnicken.

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