Ja, ich weiß: an sich wären das ja alles nette und talentierte Jungens und Mädels, die da als Influencer derzeit die Meinung machen. Und wenn sie weiterhin ihre Sitcom- und Promotion-Videos gemacht hätten, wäre das auch alles OK gewesen und hätte zur allgemeinen Erheiterung beigetragen. Mit der politischen Agenda, für die sie sich nun einspannen haben lassen – natürlich mit guten & gernen Gründen –, haben sich sich allerdings auf ein Feld begeben, in dem sie absolut zerstörerisch wirken. Auch wenn sie inmitten des Geld-, Werbeverträge- und Bundesverdienstkreuz-Regens, mit dem sie überschüttet werden, noch weit davon entfernt sind, das zu realisieren. Dass sie auf höchst effektive Weise mitgeholfen haben, diejenigen unabhängigen und rückgratstarken Wissenschaftler und Epidemiologen von der öffentlichen Bühne wegzumobben, die mit fast allen ihren Aussagen Recht behalten haben, wurde vom System der herrschenden Lehre natürlich großzügig honoriert. Das lustige Treiben hatte nur zur Folge, dass die kollektive Atmosphäre nun von einem erstickenden Gespinst der Lüge und des reinen Wahnsinns dominiert wird, das uns immer mehr in Richtung – auch physischer – Erstickung treibt. Die Worte des Dissidenten Juri Galanskow: „In eurer Hölle kann ich nicht atmen“ sind in dieser zur Normalität erklärten Atmosphäre aktuell wie nie zuvor.
Was die Influencer in ihren virtuellen Sandkisten vor Millionenpublikum tun, tun sie nicht einmal mit böser Absicht. Sie produzieren einfach diejenigen Inhalte, mit denen sie selbst von Kindesbeinen an über alle medialen Kanäle abgefüllt wurden, wieder nach außen, teilweise auf durchaus kreative Weise. Doch während sie selbst fein raus sind, geht fast eine ganze Generation, die sich von ihrem Programm das Hirn verkleistern lässt, einem grausamen Schicksal entgegen. Die Kiddies, die bei McMedia Rezofritten futtern und Mailablimo schlürfen, werden allein im Regen stehen. Denn keine Krankenversicherung wird ihnen helfen können, die virtuelle Leberverfettung, Rachitis, Digitalitis, ADHS, MCS, Allergien, Immunschwächen, die Coronaspikethrombosen und den geistigen Durchfall zu kurieren, die sie plagen werden.
Viele meinen ja, dass der Irrsinn, der sich derzeit in Deutschland abspielt, relativ unbedeutend sei, da die Welt groß und das Land, in dem viele immer noch gut & gerne leben, klein sei. Warum sollten wir kleine Würstchen also auf die Straße gehen, was sollen wir hier schon ausrichten, hört man allen Ernstes von hochgebildeten Menschen. Besser also chipsfutternd zuhause am Netflix-Sofa sitzen bleiben und „Held sein“, so wie das die Werbeagentur von Joko & Klaas den Nachfolgern der Dichter und Denker im Auftrag der Bundesregierung mit Millionenaufwand nahegelegt hat?
Doch warum sollte der globale Wahnsinn nicht auch im dem Land beendet werden, von dem er ausgegangen ist? Immer noch ist den wenigsten bewusst, dass dieser Wahnsinn, der nun die ganze Zivilisation wie in einem Flächenbrand dahinzuraffen droht, nur auf einem nicht-validierten Test beruht, der nicht zwischen gesund und krank unterscheiden kann und gewissermaßen Mondzahlen produziert und der von einem Wissenschaftler desjenigen Landes designt wurde, das gelobt hat, dass von seinem Boden nie wieder Gewalt ausgehen solle. Laut jüngster Statistik werden aufgrund dieses Tests bzw. der auf ihn bezogenen Lockdown-Maßnahmen 1,5 Milliarden Menschen, das ist die Hälfte der gesamten erwerbstätigen Weltbevölkerung, ihrer wirtschaftlichen Existenz beraubt. Schon jetzt sterben laut Studien von Oxfam & Co. lockdownbedingt pro Tag 12.000 Menschen zusätzlich, ein großer Teil davon Kinder. Mit anderen Worten: Auf uns kommt eine Dimension der Verelendung mit Hunger, Tod, Krankheit, Verslummung und Überlebenskämpfen zu, wie wir sie bisher noch nicht erlebt haben (siehe auch Prof. Kreiß über den derzeit stattfindenden „Lockdown-Genozid“). Aufgrund der Maßnahmen gegen einen respiratorischen Virus, dessen Mortalität laut WHO-Statistik sich nicht wesentlich von der Grippe unterscheidet, welche im Gegenzug nach tausenden Jahren Menschheitsgeschichte nun angeblich „weg“ sein soll. Sind wir komplett wahnsinnig geworden?
Natürlich ist das erbärmliche Spiel einer Handvoll Regierungssprecher und Regierungs-Wirrologen, das uns täglich über alle medialen Kanäle bis zum Erbechen in den Lauterbach präsentiert wird, nicht nur ein speziell deutsches Drama. Es wiederholt sich bis in die hinterste Bananenrepublik, die ihre Buschhütten mit Volksempfängern ausgestattet hat. Die politischen und „wissenschaftlichen“ Akteure, die für diese Shitshow täglich vor die Kamera treten müssen, wirken angesichts der täglich zelebrierten Lüge bereits wie giftgrün und mit aufgelöstem Rückgrat, umgeben vom Flair aufgedunsener, nur notdürftig geschminkter Wasserleichen.
Ja, Deutschland ist nur ein vergleichsweise kleines Land. Doch wenn Deutschland absäuft, fällt auch Europa. Und wenn Europa fällt, war’s das vorerst mal mit Zivilisation. Dann kommt eine Barbarei, von der sich derzeit niemand auch nur eine Vorstellung machen kann und die genau das Gegenbild von der Schaumparty à la Rezo & die Superyoutuber ist, mit der derzeit eine ganze Generation abgefüllt und banana gehalten wird.
Und hört bitte endlich auf, von der „Gefährdung von Grundrechten“ zu sprechen. Was jucken jemanden, den der Rotlauf gepackt hat und der unterm Lauterbachtisch zittert, Grundrechte, wenn er glaubt, um sein Leben und das seiner Liebsten bangen zu müssen? Selbst wenn es nur ein einziges Leben wäre, das durch Covid vorzeitig beendet wird, würde das einen nun über ein Jahr lang in viertelstündlichem Takt massenmedial indoktrinierten Zeitgenossen zum Ausrasten bringen, wenn man ihm da mit Angst um Bürgerrechte und dergleichen käme. Er würde ungesehen alle Bürgerrechte dieser Welt verbrennen lassen, wenn er damit nur ein einziges Menschenleben retten könnte.
Nein, wenn wir den gegenwärtigen Wahnsinn sprengen wollen, dann müssen wir Tod mit Tod und Krankheit mit Krankheit aufwiegen, ganz so wie es auch Prof. Kreiß macht. Denn jeder Mensch, der der Grundrechnungsarten mächtig ist und sich diese Bilanz unterm Strich vor Augen hält, muss bleich werden … und dann zu einem nassen Lappen greifen, um diese heuchlerische Entourage rund um Merkel, Spahn, Drosten und Wieler so schnell wie möglich von der Bühne zu fegen.
—
P.S.: Auch wenn diese Anlage mitunter schamlos missbraucht wird: Aber die Deutschen besitzen eine nicht zu unterschätzende Anlage zum Altruismus, über den man sich im Ausland vielerorts wundert. Sie haben in den letzten Jahren unter Beweis gestellt, dass sie bereit sind, ihren eigenen Wohlstand zu opfern, um Menschen aus dem Rest der Welt zu helfen. Wenn man ihnen nun vor Augen hält, in welche biblische Katastrophe dieser Rest der Welt durch die Corona-Politik gerade getrieben wird, dann kann man darauf zählen, dass das den Einzelnen aus seinem durch massenmediales Dauerspinnweben erzeugten Kokon befreit und wieder zurück in die Realität holt.
Falls das nicht klappt und die massenmediale Suggestion stärker ist, kann man beruhigt sein. Auch diejenigen guten & gernen Spiegelbildbürger, die jetzt noch über die Anti-Lockdown und Anti-Impf-Demos die Nase rümpfen, werden dann bald auf der Straße sein – zwar nicht freiwillig und nicht mehr zu einer Zeit, in der dies sonderlich fruchtbar sein wird, aber eben dort, wo jetzt bereits diejenigen Mitbürger stehen, die sie derzeit noch hassen. Ihnen werden dann, ebenso wie den strom- und daher followerlosen Influencern, die Worte von Malcolm X aufgehen:
„Wenn Du nicht aufpasst, werden die Zeitungen dich dazu bringen, diejenigen zu hassen, die unterdrückt werden und diejenigen zu lieben, die unterdrücken.“
Gleichzeitig gilt es, Perspektiven zu entwickeln, die die Zugkraft haben, die politischen, wirtschaftlichen und medialen Strukturen, die in Wirklichkeit schon in den Jahren vor Corona morsch und für jeden noch einigermaßen empfindsamen Menschen weitgehend unerträglich waren, hinter uns zu lassen. Es ist nicht leicht, die Kraft für solche Gedanken aufzubringen, wenn man zusehen muss, wie rund um einen herum alles zusammenbricht und man acht geben muss, dass einen die zusammenstürzenden Neubautrümmer nicht treffen, aber es ist derzeit wohl nichts notwendiger als das. Sich dabei von der täglich auf uns hereinprasselnden Flut an Nachrichten von der Front des Wahnsinns zu sehr ablenken zu lassen, ist ebenfalls eine Falle, in die wir nicht tappen sollten. Nicht die Augen verschließen, sich aber auch nicht verschlingen lassen, denn die Zermürbungstaktik ist Teil der (zwischenzeitlich offen einsehbaren) Regierungsstrategiepapiere. Der Tag ist mit 24 Stunden lang genug, dass man neben Schlaf und Broterwerb zumindest eine halbe Stunde ganz bewusst mit irgendetwas Erbaulichem verbringt, eine Kunst betreibt, ein gutes Buch liest, die Frühlingsblumen bewundert etc. Einen solchen Gegengewichts-Raum herzustellen ist sogar regelrecht überlebensnotwendig, wenn wir den Irrsinn, für den wir dieses Jahr durchaus noch ein bisschen Puste einkalkulieren müssen, bevor er sich in sich selbst vernichten wird, gesund überstehen wollen.
P.P.S. (c&p zu einem Leserkommentar, dass von Altruismus hierzulande doch wenig zu sehen sei):
@“Altruismus“ – ich glaube, ich sollte wieder dazu übergehen, Ironie in meinen Texten eindeutig als solche zu kennzeichnen. Natürlich ist von Altruismus in unserer marktkonformen Xhamster-Fastfooddemokratie nicht mehr allzuviel zu sehen.
Aber unabhängig von meinem eher sarkastisch angesprochenen Altruismus: Als Potential existiert er dennoch, ebenso wie das Werk von Goethe & Co. noch existiert, wenn auch bereits weit in die Stratosphäre gerückt und uns demnächst entgleitend, wenn wir es nicht am letzten Luftballonfaden, der gerade aufsteigt, ergreifen. Und dieser Altruismus bzw. europäische Idealismus wäre eigentlich ein großer Rettungsanker, der unserer Gesellschaft wieder Sinn geben könnte.
Zu Veränderung und Wahrheit bzw. Lüge: Volle Zustimmung – nur das Aufraffen zu Wahrheit wird uns aus dem Würgegriff der Anakonda herausführen. Ebenso wie jedes Akzeptieren der Lüge unsere Zivilisation umso schneller Richtung Abgrund führen wird.
Bild: Jacques Prilleau
Foto: C. Drosten, Science Media Center Germany, Wie gefährlich wird das neue Coronavirus?, zugeschnitten und nachbearbeitet, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons
(Anwaltliche Vorlage zur freien Verwendung)
Susanne und Karl Musterfamilie
Musterstraße 1
11111 Musterstadt
An die
Staatsanwaltsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin
Per Fax: 030 – 9014-3310
oder
Per Einschreiben mit Rückschein
(nicht per Mail schicken !)
Strafanzeige gegen Prof. Christian Drosten von der Charité in Berlin wegen Betruges und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände
Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder höre ich, dass es eine Lüge sei zu behaupten, dass man aus dem von Prof. Drosten mitentwickelten PCR-Test auf eine Infektion schließen könne.
So äußerte Prof. Dr. Hockertz in einem Interview vom 30.9.2020, das unter dem Link
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/Interview-mit-Prof.-Hockertz-Final.pdf
vollständig abrufbar ist, wörtlich (Zitat):
„Es ist eine Lüge, aus einem PCR- Test auf eine Infektion zu schließen.“
Im Übrigen möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Niederschrift des vollständigen Interviews mit Prof. Dr. Hockertz unter dem obigen Link verweisen, zumal dort die – hinlänglich bekannten – Folgen erläutert werden, die sich aus der massenhaften Anwendung dieses PCR-Tests ergeben haben und immer noch ergeben.
Dr. Lanka soll aus ähnlichen Gründen bereits vor Monaten eine Strafanzeige gegen Prof. Drosten erstattet haben, siehe:
https://bewegung2020.at/wp-content/uploads/2020/08/Druckverteil-Flyer_AnzeigeLanka-Drosten-1.pdf
Mir ist allerdings nicht bekannt, wo Dr. Lanka seine Anzeige eingereicht hat und wie der Stand des Ermittlungsverfahrens hierzu ist.
Falls Sie es aus irgendwelchen Vorurteilen bzw. sentimentalen Gründen nicht für möglich halten, dass Prof. Drosten seit Monaten die gesamte Weltöffentlichkeit in dieser wichtigen Frage angelogen und betrogen hat, dann möchte ich Ihnen einleitend dringend empfehlen, dass Sie sich Zeit für die Lektüre des Buchs „Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein / Engelbrecht nehmen, denn dann werden Sie spätestens schon nach den ersten 100 – 120 Seiten wissen, auf welche Art und Weise die Menschen schon seit mehr als 120 Jahre immer wieder von der pharmazeutischen Industrie und einigen ihrer angeblich so glorreichen Wegbereiter getäuscht worden sind, mit regelmäßig katastrophalsten Folgen für unzählige (gutgläubige) Menschen in aller Welt.
Äußerst aufschlussreich ist insofern auch das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität – Wie die Pharmaindustrie das Gesundheitswesen korrumpiert“ von Peter C. Gotzsche. In diesem Buch werden einige der übelsten Betrügereien der Pharmariesen in dem Kapitel „Die ‚Hall of Shame‘ der Pharmariesen“ (ebenda ab Seite 59) gewürdigt, und es fällt doch auf, dass diese Betrügereien noch gar nicht so lange zurückliegen.
Was – bezogen auf Ende Dezember 2020 – den Stand der gesicherten Erkenntnisse und der rechtlichen Bewertung der ganzen unsäglichen „Anti-Corona-Maßnahmen“ angeht, so möchte ich auf die sehr gut begründete 190-seitige Verfassungsbeschwerde (VB) eines Richters am Landgericht Berlin von Ende Dezember 2020 verweisen, die jedermann im Web unter dem Link
https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/
kostenlos herunterladen kann.
In dieser VB heißt es ab Seite 84 (Zitat):
„Entgegen den mantraartigen Wiederholungen der Politiker und den Verantwortlichen des Robert Koch- Instituts erweist sich der PCR-Test bei genauerer Betrachtung auf Grund neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen als erschreckend schwach in seiner Aussagekraft in Bezug auf die Infektiosität einer Person und das Epidemiegeschehen insgesamt. Die Aussagekraft ist so gering, dass sie bereits zweifeln lässt, ob dieser Test in seiner gegenwärtigen Durchführung „DIE“ Grundlage all der Maßnahmen sein kann und darf. Jedenfalls ist dieser Umstand bei der Frage der Angemessenheit der Maßnahmen zu berücksichtigen, was zur Folge hat, dass die einschränkenden Maßnahmen zumindest in ihrem Umfang und in diversen Ausprägungen nicht zu rechtfertigen sind. Im Einzelnen: Ein internationales Team aus 22 renommierten Wissenschaftlern hat in dem kürzlich veröffentlichten „Corman-Drosten Review Report“46 den vom Virologen Christian Drosten (mit)entwickelten PCR-Test für SARS-CoV-2 und die diesbezügliche Publikation einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen und sind zu einem vernichtenden Urteil gekommen: Der Test sei unbrauchbar und für Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Infektion ungeeignet. Im Original heißt es in der Zusammenfassung: „the SARS-CoV-2 PCR test is useless“ sowie „the test unsuitable as a specific diagnostic tool to identify the SARS-CoV- 2 virus and make inferences about the presence of an infection“.
Ansgar Neuhoff fasste am 2. Dezember 2020 die Publikation wie folgt zusammen:47 „[…]
Die weltweite Verwendung dieses Tests beruht auf einer Veröffentlichung von Victor Corman, Christian Drosten und anderen Autoren mit dem Titel „Detection of 1919 novel coronavirus (2019- nCoV) by real-time RT-PCR“ in der Zeitschrift Eurosurveillance am 23.01.2020. Die Veröffentlichung wird daher auch Corman/Drosten-Papier genannt. Darin stellen die Autoren einen diagnostischen Arbeitsablauf und ein realTime-qPCR-Protokoll für den labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV- 2 vor.
Die Wissenschaftler, die das Corman/Drosten-Papier geprüft haben, kommen zu folgender Bewertung: „Weder der präsentierte Test noch das Manuskript selbst erfüllen die Anforderungen für eine akzeptable wissenschaftliche Publikation.“ [im Original: „Neither the presented test nor the manuscript itself fulfils the requirements for an acceptable scientific publication.“]
Nach eigenen Angaben haben die Wissenschaftler eine Punkt-für-Punkt-Überprüfung des Corman/Drosten-Papiers durchgeführt und dabei alle Komponenten des vorgestellten Testdesigns überprüft, die RT-qPCR-Protokollempfehlungen bewertet wurden und die Parameter mit der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur zu diesem Thema verglichen.
Im Ergebnis fordern die Wissenschaftler die Zeitschrift Eurosurveillance auf, die Corman/Drosten- Veröffentlichung aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und technischer Fehler zurückzuziehen. Vorwurf: fehlerhaftes Testdesign, fehlende Standardisierung und mangelnde Validierung
Die Wissenschaftler kritisieren insbesondere folgende Punkte:
Besonders erhellend sind auch die Ausführungen dieser VB zu den „Interessenkonflikten“ von Prof. Drosten und einigen RKI-Mitarbeitern.
Dort heißt es ab Seite 87 (Zitat):
„Zuletzt kritisieren die Wissenschaftler auch noch die starken Interessenkonflikte bei den Autoren des Corman/Drosten-Papiers, die zum Teil gar nicht, zum Teil erst nach einem halben Jahr offengelegt wurden.
Der Mitautor Olfert Landt ist der Gesellschafter-Geschäftsführer der TIB-Molbiol GmbH, des Unternehmens, das als erstes PCR-Test-Kits auf Basis des Corman/Drosten-Papiers herstellte und diese millionenfach vertreibt und noch mehr Millionen dafür erhält. Der Unternehmer Landt hat sich also quasi selbst die wissenschaftliche Weihe für seine Produkte verliehen. Landt ist seit 17 Jahren eng mit Christian Drosten verbunden und profitiert von dessen steuerzahlerfinanzierten Arbeiten an der Berliner Charité. Seit 2003 sind sie den nachfolgend aufgeführten Viren mit ihren Tests immer als erste auf den Leib gerückt: SARS-CoV (2003), Vogelgrippe (2005), Schweinegrippe (2009), Chikungunya Virus (2009), MERS (2012), ZIKA (2016), Gelbfieber Brasilien (2017) und SARS-CoV 2 (2020).
Der Mitautor Marco Kaiser ist Berater bei TIB-Molbiol GmbH und zugleich Projektleiter bei GenExpress GmbH, einem Unternehmen, das unter derselben Adresse wie TIB-Molbiol ansässig ist und ebenfalls sein Geld mit PCR-Tests verdient.
Erst ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung wurden diese Interessenkonflikte von Landt und Kaiser offengelegt. Nicht offengelegt wurde aber, dass Landt auch Geschäftsführer von GenExpress ist.
Entsprechend der üblichen Auflistung der Mitautoren bei wissenschaftlichen Artikeln haben übrigens die beiden Autoren Landt und Kaiser nach Corman den größten Anteil an dem Corman/Drosten-Papier [Anmerkung: und verdienen daran vermutlich auch am meisten].
Die Autoren Corman und Drosten haben überdies ihre leitenden Funktionen bei der Labor Berlin GmbH bisher nicht offengelegt, einem gewinnorientierten Unternehmen im mittelbaren Eigentum des Landes Berlin, das auch mit PCR-Tests Geld verdient.
Zusatzinformationen
Wenn man sich fragt, warum gerade dieser Drosten-PCR-Test von der Weltgesundheitsorganisation WHO, vom RKI und der Bundesregierung so gepusht und als nicht hinterfragbar erachtet wird, mag man auch einen Blick auf die Verflechtungen werfen:
Christian Drosten gehört zusammen mit einem Vertreter der Bill&Melinda Gates Stiftung, dem Direktor des Wellcome Trusts (auch eine Privatstiftung) und einem Vertreter der WHO zu den sechs Beratern im vom damaligen Bundesgesundheitsminister Gröhe 2017 einberufenen Internationalen Beratergremium zur globalen (!) Gesundheitspolitik […]. Die Gates Stiftung und der Wellcome Trust sind Gründungsmitglieder und gehören zu den Hauptgeldgebern der Impfstoffallianz CEPI. CEPI und Gavi, die andere Impfstoffallianz der Gates Stiftung, wiederum sind die Hauptnutznießer der circa 8 Milliarden Dollar, die auf der von der EU und Deutschland im Mai 2020 veranstalteten Geberkonferenz zusammenkamen […].
Die Co-Autorin des Corman/Drosten-Papiers,Marion Koopmans, ist WHO-Beraterin. Genauso wie Andreas Nitsche, der früher bei TIB-Molbiol tätig war, jetzt beim RKI in leitender Funktion. Ebenfalls beim RKI ist Heinz Ellerbrok in leitender Funktion tätig, er ist zugleich Gesellschafter der von Olfert Landt geleiteten GenExpress GmbH. Die drei und die bereits erwähnte Co-Autorin Chantal
Reusken haben zusammen in der Zeitschrift Eurosurveillance veöffentlicht […]. Und nicht zu vergessen Lothar Wieler, der Präsident des RKI; er sitzt [im] European Advisory Committee on Health Research der WHO.“ (Zitat Ende, Hervorhebungen durch Fettdruck durch Unterzeichner hinzugefügt)
Auf Grund der o.g. Fakten besteht also der dringende Verdacht, dass Prof. Drosten mit seinen Falschaussagen zu PCR-Test nicht nur ihm persönlich nahestehende Personen, sondern auch sich selbst bereichert hat.
Es gibt zahlreiche weitere Quellen, die die absolute Untauglichkeit dieses PCR-Tests belegen.
So hat auch Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich hat in seiner Klageschrift vom 23.11.2020, die u.a. unter dem Link
https://corona-transition.org/volksverpetzer-de-wurde-von-wolfgang-wodarg-uber-250-000-euro-verklagt
im Volltext abrufbar ist, ab Seite 23 alle aktuell verfügbaren, wissenschaftlich verifizierten Quellen zusammengefasst, die eindeutig belegen, dass der PCR-Test, der auf der Basis des „Drosten-Corman-Papers“ basiert, gleich aus mehreren Gründen vollkommen ungeeignet ist, ein SARS-CoV2-Virus bzw. eine Infektion nachzuweisen.
Darauf sei zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
Zudem sei daran erinnert, dass nach den Feststellungen von Dr. Lanka bislang noch niemand auch nur ein einziges Virus nachweisen können, siehe u.a. dessen Beitrag „Fehldeutung Virus II“, erschienen im Magazin WISSENSCHAFTPLUS, Ausgabe 02/2020, kostenlos abrufbar unter:
https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf
Weiter findet sich in dem Offenen Brief von Prof. Dr. Dr. med. Enrico Edinger vom 20.10.2020, abrufbar unter:
folgender bemerkenswerter Ausschnitt aus einem Interview mit Prof. Drosten aus dem Jahre 2014 (!), in dem er folgende Aussagen zur Eignung des PCR-Tests zur Diagnose einer Infektion gemacht hat (Zitat):
Dr. Drosten: Als in Dschidda Ende März diesen Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
WirtschaftsWoche: Klingt modern und zeitgemäß.
Dr. Drosten: Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.“
Und so ein Test, der sogar nach den eigenen Aussagen von Prof. Drosten so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken und damit zur Grundlage für äußerst folgenschwere politische Entscheidungen wie die ganzen Anti-Corona-Maßnahmen verwendet?
Angesichts dieser schwerwiegenden Folgen dürfte hier jedenfalls nicht nur der Tatbestand des Betruges zu prüfen sein. Vielmehr müsste Prof. Drosten auch für die vielen schwerwiegenden Folgen der zahlreichen – verfehlten – politischen Maßnahmen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, die letztlich auch maßgeblich auf den Fallzahlen basieren, die mit seinem PCR-Test ermittelt worden sind.
Auch sollten Sie sich einmal das Video mit dem Titel „Die (geheimgehaltene) Akte Christian Drosten“, abrufbar unter
ansehen, das mittlerweile weit über 1 Millionen Mal abgerufen wurde.
Auf Grund dieses Videos bin ich jedenfalls nicht sicher, ob der Beschuldigte Prof. Drosten überhaupt einen Doktortitel führen darf, so dass ich diesen hier weggelassen habe.
Es gab übrigens schon vor vielen Monatenn zuvor sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
Das alles mögen Sie doch bitte endlich einmal reflektieren, bevor sie sich dazu verleiten lassen, nicht nur weiterhin auf die Stellungnahmen von höchst befangenen RKI-Mitarbeitern oder von Correctiv zu vertrauen.
Ich Übrigen steht der Richter am Landgericht Berlin, der die vorgenannte VB verfasst hat, mit seinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber den zahlreichen äußerst eingriffsintensiven vermeintlichen Anti-Corona-Maßnahmen keinesfalls alleine.
Er weiß sich vielmehr in bester Gesellschaft zahlreicher Juristen und Experten, die sich kritisch mit den offiziellen Narrativen zum Pandemiegeschehen befasst haben.
Es gibt auch noch weitere Aussagen von Prof. Drosten, die allem Anschein nach wissenschaftlich unhaltbar sind und für weitere vorsätzliche Lügen stehen könnten.
Stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen kann ich auch auf den Inhalt des Schreibens von Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, unter im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:
Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik auf falsche Annahmen beruht oder sogar auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert.
Ähnliche grundsätzliche Bedenken hat nach dem AG Dortmund (Urteil vom 2.11.2020 zu der Owi-Sache zu AZ. 733 OWI-127 Js 75/20-64/20) nunmehr auch das AG Weimar in seinem Urteil vom 11.1.2021 zu AZ. 6 OWI-523 Js 202518/20 zum Ausdruck gebracht, siehe hierzu u.a.:
https://www.achgut.com/artikel/ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed
https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet
Mittlerweile hat sich auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ gegründet, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt, siehe:
https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de
Es darf also zuverlässig davon ausgegangen werden, dass die o.g. Judikate des AG Dortmund und des AG Weimar keine Ausnahmen bleiben werden, sondern lediglich den Anfang einer grundsätzlichen Wende in der bundesdeutschen Rechtsprechung zur Berechtigung der diversen Anti-Corona-Maßnahmen markieren.
Eine solche Kehrtwende ist von den Verfassungsgerichten einiger Länder schon längst vollzogen worden, siehe u.a.:
https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Schulen.php
https://amerika21.de/2021/01/246706/ecuador-ausgangssperre-verfassungswidrig
Aktuell müssen wir aber offenbar noch akzeptieren, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit von Ländern wie Ecuador mehr Mut hat einer politischen Agenda zu widersprechen als (aktuell noch) der Großteil der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit.
Die Seriösität des „Recherchenetzwerks Correctiv“ sollten Sie grundsätzlich hinterfragen, siehe hierzu u.a.:
https://www.achgut.com/artikel/faktencheck_bei_den_faktencheckern_folge_1
https://www.achgut.com/artikel/faktencheckbei_den_faktencheckern_2_die_finanzen
Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):
„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“
Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.
Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.
Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.
Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.
Wenn sich Ihre Behörde nicht für zuständig halten sollte, so wird um eine nachvollziehbare Begründung darum gebeten, warum dies der Fall ist.
Zudem wird in diesem Falle um Abgabe an die aus seiner Sicht zuständige Behörde und entsprechende Abgabenachricht gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Anzeigeerstatter)
Pixabay/CC0
(Vorlage zur freien Verwendung)
Felix Mustermann
Musterstr. 8
22222 Musterstadt
An den
Generalbundesanwalt beim BGH
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Zustellung per Fax: 0721 / 81 91 8590
oder
per Einschreiben mit Rückschein
Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel u.a. wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich wegen der rechtswidrigen Anti-Corona-Lockdown-Politik und der aktuellen Impfkampagne der Regierungen von Bund und Ländern
Strafanzeige
gegen
Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn,
gegen Prof. Dr. Christian Drosten von der Charité in Berlin
gegen Prof. Dr. Lothar H. Wieler vom Robert Koch-Institut
sowie gegen
alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern, die auf Grund ihrer Mitwirkung an vorbereitenden Koordinierungsmaßnahmen und den Erlass von „Corona-Bekämpfungs-Verordnungen“ für den Lockdown verantwortlich sind, der angeblich der Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus dienen soll,
sowie gegen
alle Mitarbeiter des RKI, die durch unwissenschaftliche Behauptungen für diese Lockdown-Politik mitverantwortlich sind,
sowie gegen
alle Richter aller Gerichte der Länder und des Bundes, insbesondere auch des BVerfGs, die durch die Zurückweisung von Normenkontrollanträgen und Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Regelungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnungen der Länder und darauf gestützter behördlicher Maßnahmen, für die Aufrechterhaltung des Lockdowns mitverantwortlich sind
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen
insbesondere wegen des Tatverdachts
des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,
des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,
des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB
der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB
der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,
der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,
der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB
des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,
der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,
Hochverrat gegen den Bund gem. § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB und gegen ein Land gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB
jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.
Zunächst sei – auszugsweise – der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
2.
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3.
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
….
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1.
einen Menschen tötet,
2.
in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
…
5.
einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
….
8.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
…
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.
Diese Strafanzeige entspricht meiner gem. § 138 StGB strafbewehrten Pflichte, bei bestimmten Straftatbeständen wie Hochverrat, Mord, Völkermord etc. Anzeige zu erstatten, eben zu einer Zeit, wo die Ausführung oder der Erfolg (zumindest) noch teilweise abgewendet werden kann.
Bei Unterlassen dieser Strafanzeige würde ich mich ja strafbar machen, und das möchte ich auf keinen Fall, auch wenn die vorgenannten schweren Delikte – soweit erkennbar – bislang noch nicht zu Ermittlungen zu zuständigen Strafverfolgungsbehörden geführt haben, während Sachverhalte wie das Nichttragen einer Maske in einem Penny-Markt und das Spielen von Kindern im Schnee von einigen unserer Streiter für Recht und Ordnung mit äußerstem Nachdruck verfolgt werden.
Für die hier Beschuldigten besteht – jedenfalls nach dem Gesetz – die strengste Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was – entgegen der Ansicht einiger Strafverfolgungsbehörden – m.E. eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.
Aber solche Überlegungen können freilich dahinstehen, wenn zahlreiche konkrete Anhaltspunkte dafürsprechen, dass die hier angezeigten Delikte wissentlich und willentlich verwirklicht worden sind.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
„In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Begründung zum Strafantrag:
I.
Alle Daten und Quellen, die ich nachfolgend aufführe, sind für jedermann leicht zugänglich, teilweise schon seit vielen Monaten und waren somit zumindest teilweise auch schon vor der Verhängung des Lockdowns (ab Ende März 2020) bekannt. Politiker, Beamte und auch Richter, die sich schon seit Monaten beharrlich weigern, die öffentlich erklärten Einwendungen namhafter Experten aus allen Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige und verdienstvolle „KM4-Analyse des Krisenmanagements“ des BMI-Mitarbeiters Kohn zur Kenntnis zu nehmen bzw. angemessen zu würdigen, haben sich m.E. kriminell verhalten, weil sie dadurch mit der Gesundheit und dem Leben und auch mit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Menschen in diesem Lande Poker gespielt haben.
Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon namhafte Experten schon seit Monaten deutlich hörbar „Stopp, die Ampel steht auf rot!“ schreien und dabei Menschen über den Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte, nicht für politische Ämter.
Alle Amtsträger, die sich an dem Corona-Hype beteiligt haben, obschon – seit Monaten (!) – eine relativ kurze Recherche im Web vollkommen ausgereicht hätte, um sich über die zahlreichen substantiellen Einwendungen gegen den Corona-Hype zu informieren, haben jedes Recht verwirkt, weiterhin ein öffentliches Amt zu bekleiden und sollten ihre Ämter sofort niederlegen.
Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.
Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird – was allgemein bekannt sein muss – im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“. Es ist erstaunlich, dass die staatlichen Stellen eine solche Zensur – trotz des Zensurverbots in Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG – (zumindest) tatenlos hinnehmen.
Aber wer kann trotz dieser massiven Zensur durch IT-Firmen sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungs- und Besuchsverbote beschließt?
Schon am 20.4.2020 hat das Online-Magazin Rubikon mehr als 120 namhafte Experten zitiert, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben:
https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona
Wer hätte diese Experten – gerade in verantwortlicher Position – noch übersehen oder überhören können, auch wenn unsere zwangsgebührenfinanzierten „Qualitätsmedien“ „versäumt“ haben, darüber zu unterrichten?
Die vorgenannte Liste war im Übrigen schon im Mai 2020 auf mehr als 250 Experten angewachsen, was eindeutig belegt, dass der Protest von anerkannten Wissenschaftlern so schnell zugenommen hat, dass der Versuch, ihre Namen und grundlegenden Aussagen zusammenzufassen, zunehmend zu einer Herausforderung wurde, siehe:
https://www.rubikon.news/artikel/weltweiter-widerstand
Einen guten Einstieg, der zugleich die unwissenschaftliche Arbeitsweise von Prof. Drosten von der Charité erhellt, vermittelt der Aufsatz „Fehldeutung VIRUS II – Anfang und Ende der Corona-Krise“ von Dr. Stefan Lanka, den Sie unter dem Link
https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf
kostenlos abrufen können. Dieser Aufsatz von Dr. Lanka wurde ebenfalls schon in der ersten Jahreshälfte 2020 veröffentlicht, hätte also die hier Beschuldigten dazu veranlassen müssen, die Tauglichkeit des PCR-Tests zu hinterfragen.
Auch auf diesen Artikel möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweisen.
Gleiches gilt für die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung mit dem Titel „Corona-Hysterie ohne Beweise – die WHO als Wiederholungstäter“ von Ende Mai 2020 (!), die nach dem Willen des Verlags zur maximalen (kostenlosen) Verbreitung bestimmt und kostenlos abrufbar ist, siehe:
Was – bezogen auf Ende Dezember 2020 – den Stand der gesicherten Erkenntnisse und der rechtlichen Bewertung der ganzen unsäglichen „Anti-Corona-Maßnahmen“ angeht, so möchte ich auf die sehr gut begründete 190-seitige Verfassungsbeschwerde (VB) eines Richters am Landgericht Berlin von Ende Dezember 2020 verweisen, die jedermann im Web unter dem Link
https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/
kostenlos herunterladen kann.
In dieser VB heißt es ab Seite 84 (Zitat):
„Entgegen den mantraartigen Wiederholungen der Politiker und den Verantwortlichen des Robert Koch- Instituts erweist sich der PCR-Test bei genauerer Betrachtung auf Grund neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen als erschreckend schwach in seiner Aussagekraft in Bezug auf die Infektiosität einer Person und das Epidemiegeschehen insgesamt. Die Aussagekraft ist so gering, dass sie bereits zweifeln lässt, ob dieser Test in seiner gegenwärtigen Durchführung „DIE“ Grundlage all der Maßnahmen sein kann und darf. Jedenfalls ist dieser Umstand bei der Frage der Angemessenheit der Maßnahmen zu berücksichtigen, was zur Folge hat, dass die einschränkenden Maßnahmen zumindest in ihrem Umfang und in diversen Ausprägungen nicht zu rechtfertigen sind. Im Einzelnen: Ein internationales Team aus 22 renommierten Wissenschaftlern hat in dem kürzlich veröffentlichten „Corman-Drosten Review Report“46 den vom Virologen Christian Drosten (mit)entwickelten PCR-Test für SARS-CoV-2 und die diesbezügliche Publikation einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen und sind zu einem vernichtenden Urteil gekommen: Der Test sei unbrauchbar und für Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Infektion ungeeignet. Im Original heißt es in der Zusammenfassung: „the SARS-CoV-2 PCR test is useless“ sowie „the test unsuitable as a specific diagnostic tool to identify the SARS-CoV- 2 virus and make inferences about the presence of an infection“.
Ansgar Neuhoff fasste am 2. Dezember 2020 die Publikation wie folgt zusammen:47 „[…]
Die weltweite Verwendung dieses Tests beruht auf einer Veröffentlichung von Victor Corman, Christian Drosten und anderen Autoren mit dem Titel „Detection of 1919 novel coronavirus (2019- nCoV) by real-time RT-PCR“ in der Zeitschrift Eurosurveillance am 23.01.2020. Die Veröffentlichung wird daher auch Corman/Drosten-Papier genannt. Darin stellen die Autoren einen diagnostischen Arbeitsablauf und ein realTime-qPCR-Protokoll für den labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV- 2 vor.
Die Wissenschaftler, die das Corman/Drosten-Papier geprüft haben, kommen zu folgender Bewertung: „Weder der präsentierte Test noch das Manuskript selbst erfüllen die Anforderungen für eine akzeptable wissenschaftliche Publikation.“ [im Original: „Neither the presented test nor the manuscript itself fulfils the requirements for an acceptable scientific publication.“]
Nach eigenen Angaben haben die Wissenschaftler eine Punkt-für-Punkt-Überprüfung des Corman/Drosten-Papiers durchgeführt und dabei alle Komponenten des vorgestellten Testdesigns überprüft, die RT-qPCR-Protokollempfehlungen bewertet wurden und die Parameter mit der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur zu diesem Thema verglichen.
Im Ergebnis fordern die Wissenschaftler die Zeitschrift Eurosurveillance auf, die Corman/Drosten- Veröffentlichung aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und technischer Fehler zurückzuziehen.Vorwurf: fehlerhaftes Testdesign, fehlende Standardisierung und mangelnde Validierung
Die Wissenschaftler kritisieren insbesondere folgende Punkte:
Es gibt zahlreiche weitere Quellen, die die absolute Untauglichkeit dieses PCR-Tests belegen.
So hat auch Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich hat in seiner Klageschrift vom 23.11.2020, die u.a. unter dem Link
https://corona-transition.org/volksverpetzer-de-wurde-von-wolfgang-wodarg-uber-250-000-euro-verklagt
im Volltext abrufbar ist, ab Seite 23 alle aktuell verfügbaren, wissenschaftlich verifizierten Quellen zusammengefasst, die eindeutig belegen, dass der PCR-Test, der auf der Basis des „Drosten-Corman-Papers“ basiert, gleich aus mehreren Gründen vollkommen ungeeignet ist, ein SARS-CoV2-Virus bzw. eine Infektion nachzuweisen.
Darauf sei zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
Zudem sei daran erinnert, dass nach den Feststellungen von Dr. Lanka bislang noch niemand auch nur ein einziges Virus nachweisen können, siehe u.a. dessen Beitrag „Fehldeutung Virus II“, erschienen im Magazin WISSENSCHAFTPLUS, Ausgabe 02/2020, kostenlos abrufbar unter:
https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf
Der Sachbuchautor Hans U.P. Tolzin hat schon am 22.3.2020 100.000 € ausgelobt für einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des SARS-CoV-2-Virus. Soweit bekannt, hat bis heute noch niemand gewagt, diesen Betrag durch einen entsprechenden Nachweis einzufordern, siehe u.a.:
https://www.impfkritik.de/front_content.php?idcat=2&idart=3349&lang=1&client=1&cmode=form&creplyto=0
Ich möchte auch daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage von Prof. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):
„Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion.“
Quelle: o.g. Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52
Zudem findet sich in dem Offenen Brief von Prof. Dr. Dr. med. Enrico Edinger vom 20.10.2020, abrufbar unter:
folgender bemerkenswerter Ausschnitt aus einem Interview mit Prof. Drosten aus dem Jahre 2014 (!), in dem er folgende Aussagen zur Eignung des PCR-Tests zur Diagnose einer Infektion gemacht hat (Zitat):
Dr. Drosten: Als in Dschidda Ende März diesen Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
WirtschaftsWoche: Klingt modern und zeitgemäß.
Dr. Drosten: Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.“
Und so ein Test, der sogar nach den eigenen Aussagen von Prof. Drosten so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist m.E. schlicht wissenschaftlicher Betrug!
Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):
„Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv.“
Quelle: unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/
Ich Übrigen steht der Richter, der die vorgenannte VB verfasst hat, mit seinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber den zahlreichen äußerst eingriffsintensiven vermeintlichen Anti-Corona-Maßnahmen keinesfalls alleine.
Er weiß sich vielmehr in bester Gesellschaft zahlreicher Juristen und Experten, die sich kritisch mit den offiziellen Narrativen zum Pandemiegeschehen befasst haben.
Stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen kann ich auch auf den Inhalt des Schreibens von Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, unter im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:
Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik auf falsche Annahmen beruht oder sogar auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert.
Ähnliche grundsätzliche Bedenken hat nach dem AG Dortmund (Urteil vom 2.11.2020 zu der Owi-Sache zu AZ. 733 OWI-127 Js 75/20-64/20) nunmehr auch das AG Weimar in seinem Urteil vom 11.1.2021 zu AZ. 6 OWI-523 Js 202518/20 zum Ausdruck gebracht, siehe hierzu u.a.:
https://www.achgut.com/artikel/ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed
https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet
Mittlerweile hat sich auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ gegründet, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt, siehe:
https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de
Es darf also zuverlässig davon ausgegangen werden, dass die o.g. Judikate des AG Dortmund und des AG Weimar keine Ausnahmen bleiben werden, sondern lediglich den Anfang einer grundsätzlichen Wende in der bundesdeutschen Rechtsprechung zur Berechtigung der diversen Anti-Corona-Maßnahmen markieren.
Eine solche Kehrtwende ist von den Verfassungsgerichten einiger Länder schon längst vollzogen worden, siehe u.a.:
https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Schulen.php
https://amerika21.de/2021/01/246706/ecuador-ausgangssperre-verfassungswidrig
Aktuell müssen wir aber offenbar noch akzeptieren, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit von Ländern wie Ecuador ein höheres Niveau hat als der Großteil der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit.
Auch sollten sich jedermann einmal das Video mit dem Titel „Die (geheimgehaltene) Akte Christian Drosten“, abrufbar unter
ansehen, das mittlerweile weit über 1 Millionen Mal abgerufen wurde, damit es einmal erfassen kann, auf was für Personen die vermeintliche Anti-Corona-Politik eigentlich gestützt wird.
Es gab auch schon Monate zuvor sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
Das alles mögen die Vertreter der bundesdeutschen Justiz doch endlich einmal reflektieren, bevor sie sich dazu verleiten lassen, weiterhin auf die Stellungnahmen von höchst befangenen RKI-Mitarbeitern oder dieses „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten zu vertrauen.
Allem Anschein nach wollten und wollen die hier Beschuldigten alle Menschen also schlicht für dumm verkaufen, indem sie immer noch Schrottblech als Edelmetall verkaufen will, indem sie diesen PCR-Test Immer noch als „Goldstandard“ verkaufen wollen.
Ein solches für „dumm-verkaufen“ der Menschen ist im Kontext mit Machenschaften der Pharma-Industrie im Übrigen auch nichts Neues.
Es wird dringend empfohlen, sich Zeit für die Lektüre des Buchs „Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein / Engelbrecht zu nehmen, denn dann kann man spätestens schon nach den ersten 100 – 120 Seiten wissen, auf welche Art und Weise die Menschen schon seit mehr als 120 Jahre immer wieder von der pharmazeutischen Industrie und einigen ihrer angeblich so glorreichen Wegbereiter belogen und betrogen worden sind, mit regelmäßig katastrophalsten Folgen für unzählige (gutgläubige) Menschen in aller Welt.
So manche Seuchensau, die schon durchs globale Dorf getrieben worden ist, ist in der Vergangenheit nicht erst auf der Zielgeraden, sondern schon kurz nach dem Startschuss tot zusammengebrochen. Und darin besteht der einzige Unterschied zum aktuellen Sars-CoV-2-Pandemie-Theater: Die „Seuchenerfinder“ haben aus den Fehlern ihrer früheren Fake-Inszenierungen gelernt so wie ein Regisseur aus missglückten Theaterproben.
Die Beschuldigten wird absehbar nicht versäumen zu betonen, dass es doch nur ein absoluter Zufall war, dass das aktuelle Pandemiegeschehen ganz offiziell schon Oktober 2019 generalstabsmäßig durchgespielt worden ist.
Einige alternative Medien wie Rubikon glauben da nicht an Zufälle, wie u.a. nachfolgender Artikel betont:
https://www.rubikon.news/artikel/das-event-201
Im Hinblick auf die Machenschaften der Pharmaindustrie ist auch das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität – Wie die Pharmaindustrie das Gesundheitswesen korrumpiert“ von Peter C. Gotzsche eine wahre Fundgrube, wo einige der übelsten Betrügereien der Pharmariesen in dem Kapitel „Die ‚Hall of Shame‘ der Pharmariesen“ (ebenda ab Seite 59) angemessen gewürdigt werden.
Angesichts solcher Machenschaften, wie sie Peter C. Gotzsche und viele mehr aufgedeckt haben, sollte sich freilich niemand mehr wundern, warum einige dieser Pharmariesen jetzt die ganze Welt mit eiligst produzierten Corona-Impfstoffen „retten“ wollen. Es ist eine altbekannte Wahrheit: Das Geschäft mit der „Krankheit“ wird eben am nachhaltigsten durch das Spiel mit der Angst, und im großen Maßstab durch sauber ausgearbeitete Schockstrategien gefördert.
Bereits die einleitenden Ausführungen in Naomi Kleins Buch „Die Schock-Strategie“, die unter dem Link
http://archiv.labournet.de/diskussion/wipo/allg/schock.pdf
kostenlos abrufbar sind, sind geeignet, ein wenig Licht in das Dunkel dieser Strategien zu bringen. Auch diese Lektüre wird empfohlen.
Es dürfte auch höchste Zeit sein, endlich einmal die dunklen Kapitel aus der Biographie der beiden „Koryphäen“ aufzuschlagen, die dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut den Namen gegeben haben.
Über Paul Ehrlich finden wir auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts folgende Information:
Und das Robert Koch Institut (RKI) bietet folgende Informationen zu seiner Geschichte an:
Diese Darstellungen sind leider etwas lückenhaft, denn es wäre höchst aufschlussreich zu erkennen, was das eigentlich für Personen waren, die durch solche Institutsnamen bis heute in höchsten Ehren gehalten werden.
In diesem Buch „Virus Wahn“ finden sich ausgesprochen erhellende Informationen über die folgenschweren Schwindeleien und Betrügereien von Robert Koch (dort Seite 50 ff.), Louis Pasteur (dort Seite 43, 47 ff.) oder auch den Nobelpreisträger Daniel Carleton Gajdusek (siehe Seite 82 f.).
Wem diese Informationen noch nicht zur Ernüchterung reichen, der kann zur Vertiefung auch auf Quellen wie das eBook „Leuchten der Wissenschaft“: Oftmals Betrüger, bisweilen Mörder – Am Beispiel von Robert Koch, Paul Ehrlich und Emil von Behring“ von Richard A. Huthmacher zurückgreifen.
Ein jeder Frage sich: Was hat es zu bedeuten, dass solche Lügner und Betrüger zu den größten Wegbereitern der modernen Mikrobiologie gehören, die immer und überall mörderische Viren ausgemacht haben, denen man nur mit riesigen Summen an steuergeldfinanzierten Forschungsprojekten und ganzen Bergen an Pillen und Spritzen der Pharmaindustrie beikommen kann.
Da hilft es den Beschuldigten auch nicht, wenn sie sich mit ihrem angeblich blinden Glauben an die „zentralen“ Institutionen und „anerkannte“ Wissenschaftler verteidigen werden.
Alleine schon die erwiesenen Betrügereien von seinerzeit weltweit „anerkannten“ Wissenschaftlern wie Louis Pasteur und Robert Koch haben doch wohl aller Welt deutlich gemacht, welcher Schaden aus einem solchen blinden Glauben an künstlich aufgeblasene „Wissenschaftler“, die offensichtlich aus rein kommerziellen Interessen einem bestimmten Dogma (= eine Krankheit hat eine Ursache und dafür gibt es eine Wunderpille) den Weg bereiten sollten und nur zu diesem Zwecke hoch dekoriert wurden, erwachsen kann.
Es heißt: „Errare humanum est sed diabolicum preservare … Irren ist menschlich, doch einen Fehler zu bewahren, das ist diabolisch“.
In diesem Sinne kann man die beharrliche Weigerung der Beschuldigten, sich mit den unzähligen kritischen Beiträgen gegenüber dieser verhängnisvollen Lockdownpolitik zu befassen, wahrlich nur noch als diabolisch bezeichnen.
Jüngste Äußerungen der Beschuldigten Merkel lassen jedenfalls darauf schließen, dass der gesamte Lockdown nicht auf wissenschaftlich belastbaren Daten, sondern schlicht auf politischen Erwägungen beruht, siehe:
https://www.watergate.tv/who-beendet-pandemie-merkel-macht-weiter/
Zudem möchte ich in diesem Kontext noch auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:
https://www.ink.ag
hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der „Zensur“ anheimfallen werden:
youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo
youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo
In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.
Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.
Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wissenschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.
Es könnten noch zahlreiche weitere einführende und einzelne Aspekte des ganzen wissenschaftlichen und politischen Betrugs vertiefende Quellen benannt werden, und jeder, der diese Anzeige lesen wird, würde wohl noch weitere Quellen benennen wollen, die aus seiner Sicht besonders aufschlussreich sind.
Jeder Anzeigeerstatter, der aus den gleichen Gründen Strafanzeige erstatten und zu diesem Zweck diese Anzeige als Vorlage verwenden möchte, mag meine Quellen in seiner eigenen Anzeige um die von ihm favorisierten Quellen ergänzen.
Es sei noch einmal betont, dass das ganze Kartenhaus aller Rechtfertigungen zur angeblichen Alternativlosigkeit des Lockdowns infolge der angeblichen „Corona-Pandemie“ letztlich auf diesem vollkommen untauglichen PCR-Test beruht.
Wer also angesichts obiger Quellen und Erkenntnisse immer noch vollkommen unkritisch das RKI zitiert bekennt damit offen zu vollkommen unwissenschaftlichen Aussagen und macht sich zum Helfershelfer einer menschenverachtenden und strafwürdigen Politik.
Wie unfassbar menschenverachtend die angeblich der Bekämpfung eines Corona-Virus dienende Politik in Wahrheit ist, das offenbart ein offizielles BMI-Papier mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ auf eine Art und Weise, die ich in unserer Zeit nicht mehr für möglich gehalten hätte:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Ich habe auch Screenshots von der Webseite des BMI erstellt.
Lesen Sie sich bitte aus diesem Papier nur einmal den Text auf Seite 13 durch, wo es heißt (Zitat):
„4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation
4 a. Worst case verdeutlichen!
Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.
Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:
1) Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.
2) „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.
3) Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.
Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929
Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmen- den Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem ein- leuchten.“(Zitat Ende)
Darum geht es also: Schockwirkung erzielen, und das mit Überlegungen, die an Niedertracht und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten sind.
Naomi Kleins o.g. Buch „Die Schock-Strategie“ hat somit schon vor Jahren die menschenverachtenden Methoden beschrieben, zu denen sich die Politik in diesem Land mittlerweile schon offen bekennt? Warum auch nicht, wenn die Staatsanwaltschaften schlafen und sich von der Politik gängeln lassen?
Alleine diese an Bösartigkeit kaum noch zu überbietende Unterstellung, dass es im Volk „viele“ empathielose Psychopathen geben könnte, die „unbewusst“ und „uneingestanden“ denken könnten:
„so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen“,
„wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde“,
„mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher“
ist m.E. einer der größten Skandale der Nachkriegszeit.
Wenn solche Aussagen in einem offiziellen Papier des BMI zu finden sind, dann sind pure Menschenverachtung und bösartige Unterstellungen jetzt also offenbar ganz offiziell Bestandteil der Regierungspolitik geworden.
Und es schlägt dem Fass den Boden aus, dass ein solches Papier nicht im Giftschrank verschwunden ist und die Verantwortlichen nicht im hohen Bogen aus dem BMI rausgeflogen sind, sondern ein solches Dokument auch noch mit Stolz offiziell auf der Seite des BMI präsentiert wird, während der BMI-Analyst Kohn, der – sachlich sehr gut begründet – auf die Gefahren einer Fortsetzung des Lockdowns hinwies, vom Dienst suspendiert wurde.
Das interne Gutachten des BMI-Analysten Kohn ist auf der Webseite der Ärzte für Aufklärung unter dem Link:
https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/aktuelles/
abrufbar. Dort heißt es u.a. (Zitat):
!100.000 Sterbefälle in Folge der Regierungsmaßnahmen drohen
Das Bundesinnenministerium schreibt zu COVID-19 im internen Gutachten KM 4 – 51000/29#2, Stand: 7. Mai 2020; Zitat:
„Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben.“
Im Grunde kann man sich also an der 9-seitigen Zusammenfassung dieses Gutachtens orientieren, um einen ersten Überblick über die strafrechtlich zu würdigen Folgen des willkürlich verhängten Corona-Lockdowns zu verschaffen.
Von daher möchte ich an dieser Stelle zur Wahrung der Übersichtlichkeit vollumfänglich auf die Inhalte dieses Gutachtens KM 4 des BMI-Analysten Kohn und die „Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Inneren“ vom 11.5.2020 verweisen.
Die verhängnisvollen Folgen des Lockdowns waren den hier Beschuldigten somit bestens bekannt, nicht nur auf Grund dieses internen BMI-Gutachtens, sondern auch auf Grund von zahlreichen amtlichen und nicht-amtlichen Veröffentlichungen zu den diversen Folgen dieses Lockdowns.
Eine Auswahl dieser Veröffentlichungen liefere ich nachfolgend.
Ich erlaube mir an dieser Stelle noch folgende Anmerkung: Es sollte längst allgemein bekannt sein, Warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige „amtliche“ Quelle zitiert werden können.
Wenn eine „Gesundheitsbehörde“ wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.
Außerhalb der „Mainstream“-Presse werden jedenfalls teilweise schwerste Vorwürfe gegen Bill Gates und die Aktivitäten seiner Stiftung, der Bill & Melinda Gates, erhoben.
Aufschlussreiche Artikel wie „Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung“ des Online-Magazins „multipolar“, siehe
https://multipolar-magazin.de/artikel/der-impfaktivismus-der-gates-stiftung
sind schon seit vielen Monaten im Web zu finden.
Die Politik interessiert das alles freilich nicht, da sie einen Bill Gates bekanntlich bei jeder Gelegenheit hofiert und ihm auch viele Sendeminuten in einer bundesdeutschen Nachrichtensendung einräumt, damit er seine Agenda darlegen kann.
Das ganze Ausmaß negativer gesundheitlicher und auch gesellschaftlicher Folgen der ganzen Lockdown-Politik ist mittlerweile nicht nur absehbar, sondern im Hinblick auf die letzten Monate schon Statistik.
Die hochqualifizierte Einschätzung der o.g. zahlreichen namhaften Experten hätte von den Beschuldigten nicht ignoriert werden dürfen, wenn die Folgen eines Lockdowns – und die hier angegriffenen Regelungen eingeschlossen – so schwerwiegend sind, dass dadurch – unbestreitbar – Leib, Leben und Gesundheit unzähliger Menschen in diesem Lande gefährdet werden.
Es gibt eben wissenschaftlich arbeitende Experten und solche – wie Prof. Drosten und die verantwortlichen Mitarbeiter des RKI – die nachweislich wiederholt vollkommen unwissenschaftlich agiert haben, nicht nur durch die Entwicklung und Verwendung eines nachweislich vollkommen untauglichen PCR-Tests (dazu nachfolgend noch mehr).
Geradezu bezeichnend war auch das – allgemein bekannt gewordene – Bemühen des RKI, die Obduktion von – angeblich – an COVID-19 Verstorbenen zu verhindern.
Das dürfte ein bislang einmaliger Vorgang sein und dürfte nur so zu erklären sein, dass hier unliebsame Wahrheiten unterdrückt werden sollten.
Besonders schwerwiegend ist freilich, dass das RKI jeden Austausch mit kritischen Experten von außerhalb des RKI faktisch ablehnt, jede Kritik ignoriert, was mit dem Leitbild eines ehrbaren Wissenschaftlers unvereinbar ist, vor allem dann, wenn dem RKI vom Bundesgesetzgeber eine so zentrale Rolle bei der Seuchenbekämpfung zuerkannt worden ist.
Eine solche Ignoranz verstößt eklatant gegen das gesetzliche Pflichtenprogramm nach § 1 Abs. 2 S. 1 IfSG, wo es heißt (Zitat):
„Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden….“
Hätten sich das RKI und die Politik – wie es staatlicher Schutzpflicht und dem Pflichtenprogramm des IfSG entspricht – mit den zahlreichen kritischen Expertenmeinungen angemessen auseinandergesetzt, dann wäre – früher oder später – ein heilsamer Moment der Erkenntnis möglich gewesen.
Aber das scheint ja – bis auf den heutigen Tag – gerade nicht erwünscht zu sein.
Das Volk soll offenbar unter allen Umständen, ganz gleich was die Folgen sind, seiner Menschen- und Grundrechte beraubt und geimpft werden, und im Schatten des Lockdowns sollte offenbar der Ausbau des 5G-Netzes so schnell wie möglich vorangetrieben werden, damit wir alle schon bald dauerhaft in einer Welt der „neuen Normalität“, einer NWO, leben „dürfen.
Es ist ja auch höchst bemerkenswert, dass Begriffe wie „Neue Normalität“ schon in der Konferenz „Event 201“ verwendet worden sind, in der die Entwicklungen der Anti-Corona-Politik, so wie wir sie in diesem Jahr erlebt haben, im Grunde schon im Detail vorweggenommen worden sind, siehe YouTube-Video
„Event 201: Corona-Pandemie vom Reissbrett – was bisher übersehen wurde“, abrufbar unter:
youtube.com/watch?v=zv9J0fKlhA0&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=14&t=10s
(Im Falle der Löschung auf YouTube sicherlich noch auf dem Telegram-Kanal der ExpressZeitung abrufbar)
Auch dieser Umstand erhärtet den Verdacht, dass mit dem Corona-Lockdown im Grunde nur eine generalstabsmäßige geplante Unternehmung, eine Art „industrieller Revolution 4.0“, umgesetzt wird, die weltweit nicht nur der Transformation aller Geselschaften, sondern auch des Menschen dienen soll.
Während der Mittelstand von den Folgen des Lockdowns überall existenziell betroffen, haben die Reichsten der Reichen wirtschaftlich ungemein von dieser inszenierten Fake-Pandemie profitiert. Auch das dürfte längst allgemein bekannt sein.
Damit wir durch die Erwähnung solcher Krisen-Gewinnler aber nicht vom eigentlichen Thema abgelenkt werden, sei an dieser Stelle vorab aus dem – demnächst erscheinenden – Buch „Corona Diktatur“ von Monika-Donner zitiert:
„Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein. Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen.“
Geht es also darum? Der Lockdown sollte vom forcierten 5G-Ausbau ablenken, wobei die Schäden und Gefahren durch die 5G-EMF-Belastung wiederum vom eigentlich Ziel dieses 5G-Ausbaus ablenken können: Die totale Kontrollierbarkeit aller Menschen auf diesem Planeten?
Die Motive werden aufzuklären sein. Die Opfer, die dieser unsägliche Lockdown gefordert hat, verdienen eine Antwort.
II.
Damit kommen wir zu einigen der Folgen des Lockdowns, die die hier Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen haben, und ich belasse es nachfolgend bewusst bei Fundstellen, die schon bis Mitte Juni 2020 auffindbar waren.
Die hier Beschuldigten wussten also schon zu dieser Zeit, was sie mit ihrer „Anti-Corona-Politik“ anrichten.
DE
Prognose Psychiater Dr. Hans-Joachim Maaz im Artikel vom 17.04.2020
„Wir müssen auch bedenken, dass die emotionale Abreaktion in der Schule, bei der Arbeit und in sozialen Kontakten als Ventile der Erregung zurzeit wegfallen und sich damit mit besonderer Wucht im häuslichen Arrest entladen.“
(Zitat bei 2. Frage)
Diese Prognose hat sich leider bestätigt – Zahlen und Daten:
über eine Studie der TU München:
https://taz.de/Studie-zu-Auswirkungen-der-Coronakrise/!5690324/
10 % der Kinder in Corona-Quarantäne geschlagen, 7 % der Frauen erlebten Gewalt
hier Studie TU München:
https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/36053/
3 % der Frauen Opfer körperlicher Gewalt, 3,6 % Opfer von Vergewaltigung, in 6,5 % aller Haushalte Kinder gewalttätig bestraft
Corona-Initiative Deutscher Mittelstand / CIDM.online – Erhöhung Anzahl bestimmter Gewaltdelikte gegenüber Kindern, Jugendlichen, Frauen in 2020 – Folien 16, 17, 18:
(Stand: 31.05.2020)
Kollateralschäden Kinder/Jugendliche/Frauen:
https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g878b968058_70_22
Kindesmissbrauch:
https://www.n-tv.de/panorama/Corona-Krise-beguenstigt-Kindesmissbrauch-article21858474.html
Saarbrücker Zeitung: Kindesmißhandlungen in Coronakrise:
https://archive.is/YlxPb
DE
Dr. Wolfgang Wodarg
Abbildung „wöchentliche Sterbefallzahlen in DE“: Beginn der Übersterblichkeit mit dem Lockdown
(momentan 6. Beitrag auf „Corona-Panik beenden!“)
Ökonom Prof. Raffelhüschen zu reduzierter Lebenserwartung der Deutschen
DE
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde / dgppn
https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/soziale-isolation.html
„Zwischenmenschliche Begegnungen stabilisieren die Gesundheit.“
(2. Absatz)
Zahl der Erstdiagnosen schwerer Krankheiten stark zurückgegangen:
Uniklinik Mainz 15 % weniger Herzinfarkte, in einer Hamburger Klinik 50 % weniger Herzinfarkte
(3. Zwischenüberschrift, aktualisiert 12.06.2020)
weltweit
verlorene Lebensjahre USA:
„The lost economic output in the U.S. alone is estimated to be 5 percent of GDP, or $1.1 trillion for every month of the economic shutdown. This lost income results in lost lives as the stresses of unemployment and providing basic needs increase the incidence of suicide, alcohol or drug abuse, and stress-induced illnesses.“
Studie zu verschobenen Operationen weltweit:
https://bjssjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1002/bjs.11746
USA – Meiden von Krankenhäusern trotz schwerwiegender Erkrankungen:
„…almost half of the respondents reported that they are seeing a 40 percent to 60 percent reduction in admissions for heart attacks; about 20 percent reported more than a 60 percent reduction.“
(6. Absatz)
Großbritannien – 2. und 3. Welle von „nicht-Corona“ Toten wird erwartet:
(Artikel vom 25.04.2020)
The Lancet: allgemein zur Wirkung von Quarantäne (mit vielen weiterführenden Quellen)
https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2820%2930460-8
key messages: u. a. Information is key; people who are quarantined need to understand the situation; Effective and rapid communication is essential; Public health officials should emphasise the altruistic choice of self-isolating
World economic forum
„…people who are quarantined are very likely to develop a wide range of symptoms of psychological stress and disorder, including low mood, insomnia, stress, anxiety, anger, irritability, emotional exhaustion, depression and post-traumatic stress symptoms.“
Charité-Rechtsmediziner – Corona-Suizide:
(Artikel vom 18.5.2020)
https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g89f3508c3a_16_0
Quelle: cidm.online
Tichys Einblick: Suizide in Berlin (gleiche Daten wie auf cidm.online) – https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/suizide-in-berlin-steigen-im-ersten-quartal-drastisch/
Interview mit Charité Rechtsmediziner Michael Tsokos:
https://www.focus.de/gesundheit/news/rechtsmediziner-mahnt-michael-tsokos-wir-werden-eine-psycho-soziale-pandemie-erleben_id_11988295.html
nochmal Michael Tsokos, bei Epoch Times: Suizide im Angesicht von Corona:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/suizid-im-angesicht-von-corona-mir-reicht-es-corona-staat-ohne-mich-a3240316.html
Nochmal ein Bericht ohne Quellen – Watergate TV: Zahl der Suizide durch Coronakrise steigt: https://www.watergate.tv/zahl-der-suizide-durch-corona-krise-steigt/
Studie zu steigender Selbstmordrate in Zeiten einer Rezession (am Beispiel Griechenland in den Jahren 1983-2012)
https://bmjopen.bmj.com/content/bmjopen/5/1/e005619.full.pdf
Krankenhaus in Californien – so viele Suizid-Versuche in 4 Wochen, wie ansonsten in 1 Jahr
https://abc7news.com/suicide-covid-19-coronavirus-rates-during-pandemic-death-by/6201962/
DE
BIP -2,2 % 1. Quartal 2020
https://service.destatis.de/DE/vgr_dashboard/bip_vj.html
deutsche Exporte -31,1 % gegenüber April 2019
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_206_51.html
diverse Statistiken zu wirtschaftlichen Auswirkungen
https://www.welt.de/wirtschaft/article209687955/Corona-Massnahmen-brachten-mehr-als-17-Millionen-Deutsche-in-Not.html
international
(aktualisiert 12.06.2020)
DE
https://www.arbeitsagentur.de/news/arbeitsmarkt-2020
Arbeitslosenquote steigt auf 6,1 %; gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht
international
USA Arbeitslosenquote auf Rekordniveau (sinkt momentan leicht)
DE
Die Hälfte aller Tafeln in Deutschland schließt
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tafeln-corona-lebensmittel-1.4864489
(Artikel vom 2.04.2020)
weltweit
UN
(Artikel vom 22.04.2020)
International
Europol-Bericht zu sprunghaftem Anstieg von Kindesmissbrauch im Netz!!!
Von rund einer Million Hinweisen ist europaweit die Rede. Sehr erschreckende Grafiken insbesondere auf S. 6-10 des Berichts.
DE
(Artikel vom 20.6.2020)
DE
Telefonseelsorge:
https://www.katholisch.de/artikel/25095-corona-krise-deutlich-mehr-anrufe-bei-der-telefonseelsorge
„Viele Beratungsstellen berichten derzeit von bis zu 50 Prozent mehr Anrufen als an normalen Tagen.“
Kompetenznetz Public Health COVID-19:
„Dieses Papier befasst sich auf der Grundlage eines Rapid Reviews mit dem Mortalitätsrisiko älterer Menschen in sozialer Isolation unter ‚normalen‘ Alltagsbedingungen oder in selbst wahrgenommener Einsamkeit; diesbezügliche Studienergebnisse mit spezifischem Bezug auf die Corona-Pandemie gibt es noch nicht.“
„Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche („Rapid Review“) zum Einfluss von Einsamkeit und sozialer Isolation auf das Auftreten von kardiovaskulären Risikofaktoren und Erkrankungen.“
DE
Postbank/Smava-Studie:
17 Mio. Deutsche in finanzieller Not; für 6,8 % der 30-39-jährigen Existenzbedrohung; jede dritte Familie Vermögenseinbußen etc.
(Artikel vom 16.6.2020)
Hier tagesaktueller Smava-Corona-Lagebericht zu finden:
https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/
DE
Kurzarbeit:
https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/
11,72 Mio von März – 27.5.2020 (während großer Rezession 2008/09 „nur“ 3,3 Mio.)
DE
Tafeln
https://deutsch.rt.com/gesellschaft/103622-massive-corona-kollateralschaden-existenznot-isolation/
„Wir haben in den letzten Wochen eine neue Form der Not erlebt: Es kommen vermehrt jüngere Menschen, die bis vor kurzem überhaupt nicht auf die Tafeln angewiesen waren und nun vor Erleichterung weinen, weil sie etwas zu essen bekommen und ihre Kühlschränke wieder füllen können.“
Hoffentlich gibt es alsbald auch Studien zu den gesundheitlichen Schäden, die während des Lockdowns durch diese abstruse Maskentragungspflicht kausal verursacht worden sind.
Alarmierende Studien und Berichte zu den schädlichen Folgen des Maskentragens gibt es genügend, siehe u.a.:
https://www.aerzteklaerenauf.de/masken/index.php
Sommer 2019 hätten die Menschen jeden schallend ausgelacht, der wegen der letzten, längst abgeklungenen Wintergrippewelle die Notwendigkeit verkündet hätte, dass wir doch besser alle mit einer Mund-Nasen-Bedeckung durch den öffentlichen Raum geistern sollten.
Diese und weitere Folgen waren – wenn natürlich auch nicht konkret, so doch jedenfalls im Grundsätzlichen – absehbar, wenn man das Wirtschafts- und Kulturleben über Monate hinweg letztlich ohne jeden rechtfertigenden Grund gegen die Wand fährt. Dies gilt umso mehr, als die o.g. Analyse des BMI-Gutachters Kohn allgemein bekannt geworden ist. Die Verantwortlichen haben sie also zumindest billigend in Kauf genommen, und da der Infektionsschutz nur vorgeschoben war, geschah dies aus niederen Motiven, deren genaue Erhellung Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist.
Angesichts der Vielgestaltigkeit der Folgen des Lockdowns wird es einer Staatsanwaltschaft kaum Mühe bereiten, die jeweiligen (Tat-)Folgen des Lockdowns unter die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände zu subsumieren.
Man hat das Lebensglück, die Gesundheit, das Leben und die wirtschaftliche Existenzgrundlage unzähliger Menschen in diesem Lande zerstört, oft mit irreversiblen Folgen.
Doch egal, zu welcher Haltung sich eine Behörde auch durchringen mag, ob sie sich politischen Druck beugen wird oder nicht:
Das gegenwärtige Manipulationsgeschehen wird trotz seiner zunächst überwältigend erscheinenden Dimension – Geschichtsbücher der Zukunft werden diese wohl als größte Irrationalität des Jahrhunderts und als gespenstische Pandemie der Lüge verzeichnen – zur Folge haben, dass sich eine Vielzahl an Menschen wieder zu einer selbstbestimmten Position mit Würde und Rückgrat aufrichten wird. Gerade in Angesicht des aktuell erlebten Versuchs von Entmündigung, irrationaler Bevormundung und existenzieller Bedrohung werden sich im Menschen Qualitäten entwickeln, die man von institutioneller und medialer Seite zu unterdrücken versuchte.
Viele Menschen reifen gerade zu einem eigenständigen Urteilsvermögen gegenüber medialen, politischen und „wissenschaftlichen“ Autoritäten heran, die sie bislang nicht hinterfragt haben. Jedem Einzelnen ist es in dieser Auseinandersetzung freigestellt, auf welche Seite der Geschichte er sich stellen möchte. In der Wahl ist der Mensch bekanntlich vollkommen frei. Im Tragen der Folgewirkungen seiner Wahl dann eben ganz und gar nicht mehr.
Denn das darf nicht vergessen werden:
In diesem Land leben aktuell ca. 83 Millionen Menschen.
Für diese Politiken und mediale Fehlberichterstattung sind letztlich nur ein paar tausend Menschen verantwortlich.
Alle Macht geht vom Volke aus, das ist die Wahrheit, die Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zwar ausgesprochen wird, im politischen Alltag aber nicht berücksichtigt wird.
Wenn die Menschen in diesem Lande sich wieder an diese Wahrheit erinnern können und auch daran, dass 83 Millionen ein wenig mehr ist als z.B. 10 oder 20 Tausend, dann kann es schnell gehen mit den notwendigen Impulsen für grundlegende Veränderungen.
Die Menschen in diesem Lande brauchen keine „Impfpflichten“, der man mit diesem Lockdown den Weg bereitet hat.
Denn wir haben es ja seit Juni 2020 schwarz auf weiß:
„Die Corona-Pandemie endet, wenn ein IMPFSTOFF für die Bevölkerung zur Verfügung steht.“
Das lässt sich dem Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket vom 03.06.2020, dort auf Seite 14, Punkt 53 – entnehmen, herunterzuladen direkt vom Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums.:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Eine – hier ohnehin nicht gegebene – „Pandemie“ endet normalerweise aus medizinischer Perspektive dann, wenn sich keine nennenswerte Anzahl an Ansteckungen mehr ergibt.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll die „Pandemie“ aber erst mit Verfügbarkeit eines Impfstoffs enden.
Wird hier nicht in Wahrheit das ganze Volk erpresst? Die Aussage ist doch so eindeutig wie sie nur sein kann: Freiheit gibt es nur noch im Tausch gegen eine Impfung??
Wann hat es das in der Menschheitsgeschichte schon einmal gegeben?
Besonders verwerflich ist in diesem Kontext, das schon seit Juni 2020 bekannt ist, welche „Mittel“ als „Impfstoffe“ gegen das SARS-CoV2-Virus eingesetzt werden würden.
„Unter den zehn bereits in klinischer Prüfung befindlichen Covid-19-Impfstoffen enthalten — nach Auskunft der WHO vom 2. Juni 2020 (1) — vier Kandidaten rekombinante RNA und ein Kandidat DNA-Plasmide. Dabei werden unterschiedliche Technologien angegeben, wie das rekombinante genetische Material in die menschlichen Zellen eingebracht werden soll.“
https://www.rubikon.news/artikel/die-pandemie-industrie
Dort in Fußnote 1 mit Verweis auf:
https://www.who.int/publications/m/item/draft-landscape-of-covid-19-candidate-vaccines
Weiter heißt es in diesem Rubikon Artikel (Zitat):
„Rekombinante RNA, welche in die menschlichen Zellen eingebracht wird, verändert dort die genetischen Prozesse und ist sehr wohl auch als genetische Modifizierung der Zelle beziehungsweise des Organismus einzuordnen, denn genetische Modifizierung beschränkt sich eben nicht auf eine direkte Veränderungen der DNA. Menschen werden durch diese „Impfungen“ also genetisch modifiziert, auch wenn der Gesetzgeber bei der Definition von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) die Anwendung dieser Bezeichnung für Menschen selbst ausgenommen hat (2).
Das ist geschehen, um Widerstände seitens Menschenrechts-Aktivisten zu vermeiden, obwohl gleiche Eingriffe bei Tieren dazu führen würden. Auch Menschen werden ja in besonderen Fällen, beispielsweise bei genetisch bedingten Erkrankungen, bereits genetisch verändert. Solche Veränderungen laufen als „Gentherapie“ und sind gesetzlich mit hohen Hürden versehen, zum Beispiel Zolgensma (3).
Weiterhin besteht bei genetischen Modifizierungen immer das Risiko, dass diese auch die Keimzellen einbeziehen könnten.
Eine Keimbahnveränderung, also vererbbare genetische Modifikationen, sind menschenrechtlich bisher tabu.
Die Teilnehmer an der klinischen Erprobung (4) der neuen genetischen „Impfstoffe“ müssen sich deshalb auch zu strengen Maßnahmen der Schwangerschaftsverhütung verpflichten. Bei den durch Panikmache uns aufgedrängten „Gen-Impfungen“ hat außerdem eine Lobby rechtzeitig dafür gesorgt, dass die geplanten Massenimpfungen mit rekombinanten Erbinformationen — schon zur Verbesserung der Akzeptanz — nicht als „Gentherapie“ (5) bezeichnet werden, obwohl sie es natürlich sind.“
Im Übrigen vermeide ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Quellenangaben des vorgenannten Rubikon-Artikels.
Es war somit schon seit Monaten zu befürchten, dass es im Rahmen der aktuellen Impfkampagne zum größten Feldversuch aller Zeiten kommen würde,mal abgesehen vom Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes, das ebenfalls einem Experiment an Mensch und Natur von vergleichbarer Tragweite entsprechen dürfte, siehe hierzu ganz aktuell:
Der „Mobilfunk-Drosten“ nun endlich rechtsgültig verurteilt
Aber das nur am Rande. Bei so viel Völkermord-Tatverdacht weiß man ja schon gar nicht mehr wo man anfangen soll. Es wäre halt gut gewesen, wenn Sie zur rechten Zeit gegen die hier Beschuldigten vorgegangen wären. So gesehen müssen Sie fortan mit dem Wissen weiterleben, dass Ihr Schweigen und Ihre Untätigkeit Vieles von dem, was ich hier vortrage, erst möglich gemacht hat.
Aber zurück zu Thema:
Der Nürnberger Kodex, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Kodex
fasst im Grunde nur grundsätzliche ethische Maßstäbe zusammen, deren Verletzung uns in das Völkerstrafrecht führt und insbesondere unter die einleitend genannten Normen des VStGB subsumiert werden kann.
Wie können Sie als Ermittlungsbehörde einem solchen Treiben tatenlos zusehen??
Gerade Sie hätten sich doch die Frage stellen müssen:
Ist die Verabreichung des von Ihnen gegen das SARS-CoV2-Virus entwickelten Mittels unter Berücksichtigung der bereits bekannten Daten über Nebenwirkungen und Folgeschäden mit den Vorgaben des Nürnberger Kodex vereinbar?
Ist Ihre Informationspolitik unter Berücksichtigung dieser Datenlage mit dem Nürnberger Kodex vereinbar?
Es gibt täglich neue alarmierende Meldungen aus aller Welt zu den Nebenwirkungen dieser Impfstoffe. Alleine hiermit könnte man problemlos hunderte Seiten füllen.
Sehen sich bitte nur mal die folgenden impfkritischen Fundstellen an:
youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s
https://t.me/AnwaelteFuerRechtUndFreiheit/3047
https://t.me/Dr_Heinrich_Fiechtner/1501
Und hier die Information eines aktuellen Flyers über „Die Neue Corona-Impfung“, abrufbar unter:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/A4_Impfflyer_Hockertz.pdf
Dort heißt es (Zitat):
„Die neue Corona-Impfung
Prof. Dr. Hockertz erklärt viele, teils ernüchternde Hintergründe und Fakten zum kommenden Impfstoff, den die Bundesregierung bereits ab 15.12.2020 zum Einsatz bringen will. Wir haben das gesamte Interview (https://youtu.be/RJue8CKkD8M) aus der Sendung PUNKT.Preradovic transkribiert und hier einige Kernaussagen zusammengefasst:
Prof. Dr. Hockertz:
studierte Biologie in Hannover (Diplom 1985 . Promotion 1988). Danach habilitierte er sich an der Universität Hamburg für die Fächer Toxikologie und Pharmakologie. Von 1986 bis 2001 forschte er in der Fraunhofer-Gesellschaft Hannover, außerdem war er Mitglied der Fraunhofer-Arbeitsgruppe für Toxikologie und Umweltmedizin in Hamburg. Von 2000 bis 2001 war
er Privatdozent für Toxikologie und Pharmakologie an der Universität Hamburg und von 2001 bis 2004 Professor (C3) für Molekulare Immuntoxikologie. Von 2000 bis 2004 arbeitete er beim Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie des Universitätskrankenhauses Eppendorf. In den Jahren 2003 und 2004 war Stefan Hockertz Direktor dieses Instituts.
Wie funktioniert die mRNA Impfung?
Herr Prof. Hockertz erklärt dazu:
Solche Expertenmeinungen und alarmierenden Berichte aus Deutschland und aus aller Welt können auch Ihnen unmöglich entgangen sein.
Warum haben Sie die aktuelle Impfkampagne also nicht schon längst zum Anlass genommen die Ermittlungen aufzunehmen.
Diese Frage stellt sich unabhängig davon, ob Impfungen – so wie es Köhnlein/Engelbrecht in dem o.g. Buch „Virus-Wahn“ darlegen – überhaupt irgendeinen Nutzen haben, der die mit ihnen verbundenen Risiken rechtfertigen könnte.
Mir selbst sind im Kontext mit den aktuell eingesetzten „Impfstoffen“ (bloß unterstellt, dass diese Bezeichnung angemessen ist) u.a. folgende Fragen gekommen:
1.
Ist es korrekt, dass eine bedingte Markzulassung des COVID-19 mRNA-Impfstoffes nicht erfolgte, sondern nur die vorübergehende Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zugelassen wurde (Notfallzulassung)?
2.
Ist es zutreffend, dass Ihre COVID-19 mRNA-Impfstoffe neben Spike-Proteinen unter anderem auch Syncytin-homologe Proteine enthalten, die bei Säugetieren, wie dem Menschen, wesentliche Voraussetzung für die Ausbildung der Placenta – und damit für die Fruchtbarkeit – darstellen?
3.
Enthalten Ihre COVID-19 mRNA-Impfstoffe Polyethylenglykol (PEG)? Falls ja, in welcher Konzentration?
4.
Werden in der Packungsbeilage der „Impfstoff“-Hersteller vollständig und abschließend alle Inhaltsstoffe des COVID-19 mRNA-Impfstoffes genannt, also auch die Inhaltsstoffe, die nicht deklarationspflichtig sind?
Falls nicht, so wäre aufzuklären, welche der Inhaltsstoffe, die nicht in der Packungsbeilage genannt werden, dem Impfstoff gleichwohl zugesetzt worden sind.
In diesem Kontext wäre auch zu erhellen, ob mit dem „Impfvorgang“ – ggf. auch über die Spritze oder die Nadel – auch Nanobots verabreicht worden sind. Falls dies der Fall wäre, müsste aufgeklärt werden, welche Funktion diese Nanobots zu erfüllen haben.
5.
Kam bei der Entwicklung des Covid 19-Impfstoffs und der ihm zugrundeliegenden mRNA-Technologie eine Zelllinie zum Einsatz, die aus der Niere abgetriebener Kindesr gewonnen wurde.
6.
Muss der SARS-CoV2-Impfstoff bei minus 70 Grad oder vergleichbaren Tiefsttemperaturen gelagert werde? Wenn ja: Warum?
7.
Nach meiner Information wird mit einer mRNA-Impfung die genetische Information (der Bauplan) für bestimmte Teile (Proteine) des Virus gespritzt. Im Körper erfolgt sodann die Herstellung (Synthese) von Virus-Proteinen, gegen die der Mensch Antikörper zum Schutz vor der Krankheit bilden soll.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich für mich folgende Fragen, die ich nachfolgend unter Ziff. 9 noch ergänzen werde:
Wann hört der Körper auf, die Virus Proteine herzustellen? Oder ist hierüber nichts bekannt? Wird der Körper also ggf. dauerhaft Virus-Proteine herstellen?
8.
In diesem Kontext bitte ich insbesondere auch darum, den Verdacht der Immunologin und Molekularbiologin Prof. Dolores Cahill Stellung aufzuklären, wonach COVID-19 Geimpfte Monate nach der mRNA-Impfung sterben werden.
Prof. Chahill erklärt in dem Video
vimeo.com/496720078
anhand der Studie “Immunisierung mit SARS-Coronavirus-Impfstoffen führt nach Injektion mit wildem SARS-Virus zu schwerer Immunerkrankung der Lungen“, warum mRNA-Impfstoffe mit extremen Risiken verbunden seien.
Wenn die Geimpften einige Monate nach der Impfung mit wilden Coronaviren in Kontakt kämen, dann würde ihr Immunsystem in vielen Fälle mit einem tödlichen Zytokinsturm reagieren, eben weil die Impfstoff-mRNA die Körperzellen gentechnisch so modifiziere, dass sie das Spike-Protein des Coronavirus produzieren würden. Wenn dann später ein neues Coronavirus das Immunsystem aktiviere erkenne das Immunsystem die selbst produzierten Spike-Proteine als Gefahr und starte einen Großangriff gegen die eigenen Körperzellen. Als Folge würden die Geimpften einen septischen Schock mit multiplem Organversagen erleiden, was in der Regel mit dem Tod ende.
Sind diese Bedenken von Prof. Cahill unbegründet? Wenn ja, warum?
9.
Meine abschließenden Fragen ergeben sich aus Aussagen der französischen Genetikerin Dr. med. Alexandra Henrion-Caude, ehem. Direktorin des nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung, Inserm, die in dem o.g. Video äußert, dass die Öffentlichkeit vor der Impfung über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren aufgeklärt werden müsse.
Sie verweist auf die Schlussfolgerungen aus der Studie “Informierte Einwilligung der Teilnehmer an der COVID-19 Impfstoff-Studie zum Risiko einer Verschlimmerung der klinischen Erkrankung” und deren klinische Implikationen: Das spezifische und signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) hätte den Versuchspersonen offengelegt werden müssen – sowohl jenen, die sich derzeit in Impfstoff-Studien befinden, wie auch jenen, die für die Studien rekrutiert werden.
Ebenso müssten die zukünftigen Patienten nach der Zulassung des Impfstoffs aufgeklärt werden. Diese Offenlegung müsse an prominenter Stelle und unabhängig erfolgen, um den Standard der medizinischen Ethik für das Verständnis und eine informierte Einwilligung der Patienten zu erfüllen.
Ihrer Ansicht nach würden mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern machten sie zu einer tödlichen Gefahr! Es gelte also zu klären, ob sich hinter dem Begriff “Impfstoff” ein biologisches Waffensystem verberge. In jedem Fall würden die Impfstoff-Hersteller, die WHO und ihre Ableger in den nationalen Behörden versuchen, die Nebenwirkungen (aus militärischer Sicht: Hauptwirkungen) der mRNA-Impfung auf ein mutiertes Virus abzuschieben.
Von daher wäre aufzuklären,
a)
wann und in welcher Form die Impfstoffhersteller die Öffentlichkeit – an prominenter Stelle – vor (!) der Impfung bzw. vor dem Beginn der Impfkampagne über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren informiert haben,
b)
ob es zutrifft, dass mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern sie vielmehr zu einer tödlichen Gefahr machen können,
c)
ob es Überlegungen gibt, für die Nebenwirkungen von mRNA-Impfungen ggf. Virus-Mutationen verantwortlich zu machen,
d)
ob gegenüber den Versuchspersonen das signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) offengelegt worden ist, also sowohl gegenüber jenen, die sich in Impfstoff-Studien befanden als auch gegenüber jenen, die sich derzeit noch in Impfstoff-Studien befinden und aktuell für diese Studien rekrutiert werden.
10.
Darf Ihr Impfstoff gegen das SARS-CoV2-Virus unter Berücksichtigung der CDC- und FDA-Standards überhaupt als „Impfstoff“ bezeichnet werden?
Nach diesen Standards darf man nur dann von einem Impfstoff sprechen, wenn dieser bei der Person, die ihn erhält, eine Immunität erzeugt und zudem eine weitere Übertragung (des Virus) verhindert, siehe hierzu u.a.:
https://t.me/deutschlandstehtauf/160
Wenn die aktuell eingesetzten Mittel aber keine Impfstoffe sind, was sind sie dann? Mit anderen Worten: Wie wirken diese Mittel im Körper des Menschen und welche Bezeichnung wäre angesichts dieser Wirkung angemessen?
11.
Haben sich die Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter der „Impfstoff“-Hersteller auch selbst mit Ihrem „Impfstoff“ impfen lassen? Wenn nicht: warum nicht?
12.
Nach täglich aktualisierten Listen von weltweit gemeldeten Impfschäden besteht Grund zu der Annahme, dass die gegen das SARS-CoV2 verabreichten „Impfstoffe“ bzw. Mittel bereits in vielen Fällen mit schweren und schwersten Folgeschäden verbunden waren, insbesondere auch zu einem Ableben der Geimpften geführt haben.
Von daher ist aufzuklären, ob die gegen das SARS-CoV2-Virus eingesetzten „Impfstoff“ kausal für die Entstehung von schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Ableben des Geimpften verantwortlich waren.
In diesem Kontext ist aufzuklären: Wie wurden diese Nebenwirkungen und Folgeschäden von den Herstellerfirmen und von staatlichen Stellen statistisch erfasst?
Wo sind Ihre Statistiken veröffentlicht worden bzw. abrufbar?“
Nach welchen Kriterien wurde Impfschäden in diese Statistiken aufgenommen oder auch nicht aufgenommen?
Sind diese Kriterien sachgerecht oder willkürlich?
Wie auch immer die Auskunft der verantwortlichen Politiker, Impfstoffhersteller und Bundesbehörden ausfallen wird, wir halten fest:
Es steht keinem Menschen auf Erden zu, auf diese Art und Weise – mit solchen Mitteln – in den Schöpfungsplan und die Genetik von Menschen einzugreifen.
Wer – wie Bill Gates – durch seine öffentlichen Erklärungen den Eindruck erweckt, als hätte er ein erstes Eigentumsrecht an dem Körper aller Menschen dieser Erde, so dass er auch einseitig bestimmen könne, wann alle Menschen dieser Erde wieder eine „Normalität“ (nach seinen verquerten Vorstellungen freilich) erleben dürfen, offenbart damit eine größenwahnsinnige und geradezu satanische Anmaßung.
Gott hat die Schöpfung gemacht, nicht dieser anmaßende Vollpfosten mit Namen Bill Gates, der bekanntlich viele Jahre lang nicht einmal sein eigenes Betriebssystem vor Viren(-Programmen) schützen konnte.
Wer hat ihn legitimiert für die Menschheit zu sprechen oder der Menschheit sogar seinen Willen aufzuzwingen. Dr. Seltsam aus Kubricks Film „Dr. Seltsam oder wie ich lernte die Bombe zu lieben“ scheint seine reale Entsprechung gefunden zu haben.
Die ganze Teufelei dieser unsäglichen Impfkampagne wird auch dadurch unter Beweis gestellt , dass von allem Anfang – erklärtermaßen – ein Spiel mit der Angst der Menschen betrieben wurden ist (siehe o.g. offizielles BMI-Papier, das ganz offen von „gewünschter Schockwirkung“ spricht), um solchen Impfstoffen eine gesellschaftliche Akzeptanz vermitteln zu können.
Man könnte einfach noch den Text im Umfange von ganzen Bibliotheken in die Begründung dieser Anzeige einbauen, so viel Unrecht und Elend ist durch die hier beschuldigten Personen über die Menschen in diesem Lande gebracht worden.
Aber letztlich muss jeder Versuch scheitern die ganze Dimension dieser hybriden Kriegsführung gegen die Menschen in diesem Lande angemessen in Worte zu fasse.
C)
Auf der Homepage des Generalbundesanwalts
wird die Öffentlichkeit darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).
Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):
„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“
Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.
Ohne ersparen Sie den Menschen und mir bitte die schon so oft bemühte Rede, Ihre Behörde wäre – entgegen den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben und Ihrer eigenen Selbstdarstellung – für solche schwersten Straftaten nicht zuständig.
Es ist beabsichtigt diese Strafanzeige öffentlich zu machen. Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen. Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.
Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.
Wenn sich der Generalbundesanwalt – entgegen der eindeutigen Rechtslage – nicht für zuständig halten sollte, so wird um eine nachvollziehbare Begründung darum gebeten, warum er sich nicht für zuständig hält.
Zudem wird in diesem Falle um Abgabe an die aus seiner Sicht zuständige Behörde und entsprechende Abgabenachricht geben.
Wenn Ihre Behörde die Ermittlungen verweigert, dann könnten die Menschen zu dem Schluss kommen, dass Sie die Verantwortlichen in Schutz nehmen möchten, auch um den Preis einer Strafvereitelung im Amt, und damit letztlich zu den Hauptverantwortlichen der Folgen der Lockdown-Politik gezählt werden müssen.
Abschließend noch eine Bitte:
Bevor Sie wegen Ihrer bisherigen Untätigkeit und damit wegen Ihres eklatanten Versagens und Ihrer Mitverantwortung für alle Folgen des Lockdowns zurücktreten, Herr Dr. Frank, sollten Sie sich noch selbst wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände anzeigen.
Sie sollten Ihr Amt unverzüglich an einen Juristen übergeben, der das Recht höher stellt als die Gefolgschaft gegenüber einer Politiker-Kaste und einer Agenda, die an Menschenverachtung wohl kaum noch zu übertreffen ist.
Vor der Strafverfolgung der Justiz werden Sie sich ggf. noch schützen können, aber Gott werden Sie nicht vorbeikommen, Herr Dr. Frank. Seinem Urteil werden Sie nicht entgehen.
Aus dieser Gewissheit schöpfe ich meinen Trost: dieser ganze Lockdown-Wahnsinn, der einer satanischen Agenda zu entsprechen scheint, wird nicht das letzte Wort sein.
Um es mit den Worten von Shakespeares aus der Komödie „Maß für Maß“ zu sagen:
„Doch der Mensch, der stolze Mensch,
gekleidet in ein wenig kurze Amtsgewalt,
verkennt, was ihm am nächsten ist
(seine Seele), und wie ein wütender Affe,
spielt er solch irre Faxen vor dem hohen Himmel,
dass die Engel weinen, die mit unserer Milz
sich alle sterblich lachen würden.“
In diesem Sinne: Tun und Unterlassen Sie, was Sie tun müssen.
Der liebe Gott wird es – so glaube ich – sicherlich genauso handhaben, ob Sie nun daran glauben oder nicht, wird IHN wohl kaum interessieren.
Hochachtungsvoll
Unterschrift
RA Wilfried Schmitz, Mitglied der RA-Kammer Köln
An das
Oberverwaltungsgericht ….
….
210/5145/1944
Zustellung über das beA
Selfkant, den 23.1.2021
In dem Verwaltungsstreitverfahren
…. ./. Land …
Ihr AZ: ….
müssen wir zu dem Schriftsatz der Beklagten vom 15.1.2021 eigentlich nicht weiter Stellung zu beziehen, im Grunde ist alles gesagt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der diesseitige Rechtsstandpunkt nunmehr auch durch das AG Weimar vertreten wird, siehe Urteil AG vom 11.1.2021 zu AZ. 6 OWI-523 Js 202518/20, abrufbar u.a. unter:
https://www.achgut.com/artikel/ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed
Mittlerweile hat sich auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ gegründet, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt, siehe:
https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de
Wer – wie das RKI – angesichts der aktuellen Erkenntnislage behauptet, dass die Drosten & Co. entwickelten PCR-Nachweissysteme immer noch als „Goldstandard“ für die Diagnostik gelten, der macht sich schlicht lächerlich.
An dieser Tatsache kam auch die WHO nicht mehr vorbei, so dass die WHO am Tag der Amtseinführung von Biden ihre Leitlinien zur Verwendung von PCR-Tests geändert hat. Die WHO stellt jetzt auch klar, dass ein positives Ergebnis kein Hinweis auf eine COVID19-Infektion ist und dass ein zweiter Test zusammen mit einer klinischen Diagnose erforderlich ist.
Quelle:
twitter.com/phockertz/status/1352327084660633600?s=21
Es ist kaum vorstellbar, dass der Beklagten die mittlerweile unzähligen Nachweise und kritischen Beiträge zur Untauglichkeit dieses PCR-Tests nicht mitbekommen haben möchte.
Eine Auswahl dieser Beiträge findet sich überall im Web, u.a. unter dem Link
https://cormandrostenreview.com/international-press/
Will die Beklagte jetzt etwa behaupten, dass ihre Vertreter nie das Web nutzen und sich nur aus Mainstream-Medien informieren?
Im Hinblick auf die Untauglichkeit des PCR-Tests wird zur Vermeidung von Wiederholungen insbesondere auch nochmals auf die mit dem letzten Schriftsatz überreichte 190-seitige Verfassungsbeschwerde Bezug genommen werden, wo ab Seite 94 zur unzureichenden Aussagekraft des sog. PCR-Tests für das Pandemiegeschehen Stellung bezogen wird.
Dort wird auf den „Corman-Drosten Review Report“ eines internationalen Teams aus 22 renommierten Wissenschaftlern verwiesen, der im Hinblick auf den von Drosten (mit-)entwickelten PCR-Test für SARS-CoV-2 und die diesbezügliche Publikation zu einem vernichtenden Urteil gekommen ist.
Besonders bemerkenswert sind auch die Interessenkonflikte einiger RKI-Mitarbeiter, die in dieser Verfassungsbeschwerde ab Seite 87, vorletzter Absatz, insbesondere im letzten Absatz auf Seite 88 beschrieben werden.
Dort heißt es: „Die Co-Autorin des Corman/Drosten-Papiers, Marion Koopmanns, ist WHO-Beraterin. Genauso wie Andreas Nitzsche, der früher bei TIB-Molbiol tätig war, jetzt beim RKI in leitender Funktion. Ebenfalls beim RKI ist Heinz Ellerbrok in leitender Funktion tätig, er ist zugleich Gesellschafter der von Olfert Landt geleiteten GenExpress GmbH. Die drei und die bereits erwähnte Co-Autorin Chantal Reusken haben zusammen in der Zeitschrift Eurosurveillance veröffentlicht (…). Und nicht zu vergessen Lothar Wieler, der Präsident des RKI; er sitzt (im) European Advisory Committee on Health Research der WHO. (…)“
Auch sollte sich der erkennende Senat vielleicht einmal das Video mit dem Titel „Die (geheimgehaltene) Akte Christian Drosten“, abrufbar unter
https://www.kla.tv/17877
ansehen, das mittlerweile weit über 1 Millionen Mal abgerufen wurde, damit es einmal erfassen kann, auf was für Personen die vermeintliche Anti-Corona-Politik eigentlich gestützt wird.
Es gab auch schon Monate zuvor sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
Das alles möge der Senat einmal reflektieren, bevor er sich dazu verleiten lässt, weiterhin unkritisch auf die Stellungnahmen von höchst befangenen RKI-Mitarbeitern oder dieses „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten zu vertrauen.
Allem Anschein nach will die Beklagte den erkennenden Senat also schlicht für dumm verkaufen, indem sie dem Senat immer noch Schrottblech als Edelmetall verkaufen will, obschon mittlerweile sogar schon die Spatzen die Mär von der „Zuverlässigkeit des PCR-Tests“ von den Dächern pfeifen dürften.
Ein solches für „dumm-verkaufen“ der Menschen ist im Kontext mit Machenschaften der Pharma-Industrie im Übrigen auch nichts Neues.
Dem erkennenden Senat wird dringend empfohlen, sich Zeit für die Lektüre des Buchs „Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein / Engelbrecht zu nehmen, denn das wird es spätestens schon nach den ersten 100 – 120 Seiten wissen, auf welche Art und Weise die Menschen schon seit mehr als 120 Jahre immer wieder von der pharmazeutischen Industrie und einigen ihrer angeblich so glorreichen Wegbereiter belogen und betrogen worden sind, mit regelmäßig katastrophalsten Folgen für unzählige (gutgläubige) Menschen in aller Welt.
So manche Seuchensau, die schon durchs globale Dorf getrieben worden ist, ist in der Vergangenheit nicht erst auf der Zielgeraden, sondern schon kurz nach dem Startschuss tot zusammengebrochen. Und darin besteht der einzige Unterschied zum aktuellen Sars-CoV-2-Pandemie-Theater: Die „Seuchenerfinder“ haben aus den Fehlern ihrer früheren Fake-Inszenierungen gelernt so wie ein Regisseur aus missglückten Theaterproben.
Die Beklagte wird absehbar nicht versäumen zu betonen, dass es doch nur ein absoluter Zufall war, dass das aktuelle Pandemiegeschehen ganz offiziell schon Oktober 2019 generalstabsmäßig durchgespielt worden ist.
Einige alternative Medien wie Rubikon glauben da nicht an Zufälle, wie u.a. nachfolgender Artikel betont:
https://www.rubikon.news/artikel/das-event-201
Aber nun gut, worüber der Mainstream nicht berichtet, das darf halt nicht sein, kann deshalb auch eigentlich gar nicht real sein.
Eine wahre Fundgrube ist insofern auch das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität – Wie die Pharmaindustrie das Gesundheitswesen korrumpiert“ von Peter C. Gotzsche, wo einige der übelsten Betrügereien der Pharmariesen in dem Kapitel „Die ‚Hall of Shame‘ der Pharmariesen“ (ebenda ab Seite 59) angemessen gewürdigt werden.
So agieren sie also, unsere Pharmahelfer. Wie konnte die Menschheit nur 200.000 Jahre ohne diese Pharmaindustrie überleben? Vielleicht, weil es 200.000 Jahre lang keine Pharmaindustrie gab?
Angesichts solcher Machenschaften, wie sie Peter C. Gotzsche und viele mehr aufgedeckt haben, sollte sich freilich niemand mehr wundern, warum einige dieser Pharmariesen jetzt die ganze Welt mit eiligst produzierten Corona-Impfstoffen „retten“ wollen. Es ist eine altbekannte Wahrheit: Das Geschäft mit der „Krankheit“ wird eben am nachhaltigsten durch das Spiel mit der Angst, und im großen Maßstab durch sauber ausgearbeitete Schockstrategien gefördert.
Bereits die einleitenden Ausführungen in Naomi Kleins Buch „Die Schock-Strategie“, die unter dem Link
http://archiv.labournet.de/diskussion/wipo/allg/schock.pdf
kostenlos abrufbar sind, sind geeignet, ein wenig Licht in das Dunkel dieser Strategien zu bringen. Auch diese Lektüre wird empfohlen.
Und kannte der erkennende Senat schon die dunklen Kapitel aus der Biographie der beiden „Koryphäen“, die dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut den Namen gegeben haben?
Über Paul Ehrlich finden wir auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts folgende Information:
https://www.pei.de/DE/institut/geschichte-paul-ehrlich-institut/geschichte-paul-ehrlich-institut-node.html
Und das Robert Koch Institut (RKI) bietet folgende Informationen zu seiner Geschichte an:
Diese Darstellungen sind leider etwas lückenhaft, denn es wäre höchst aufschlussreich zu erkennen, was das eigentlich für Personen waren, die durch solche Institutsnamen bis heute in höchsten Ehren gehalten werden.
In diesem Buch „Virus Wahn“ finden sich ausgesprochen erhellende Informationen über die folgenschweren Schwindeleien und Betrügereien von Robert Koch (dort Seite 50 ff.), Louis Pasteur (dort Seite 43, 47 ff.) oder auch den Nobelpreisträger Daniel Carleton Gajdusek (siehe Seite 82 f.).
Wem diese Informationen noch nicht zur Ernüchterung reichen, der kann zur Vertiefung auch auf Quellen wie das eBook „Leuchten der Wissenschaft“: Oftmals Betrüger, bisweilen Mörder – Am Beispiel von Robert Koch, Paul Ehrlich und Emil von Behring“ von Richard A. Huthmacher zurückgreifen.
Aber nun gut, was hat es schon zu bedeuten, dass solche Lügner und Betrüger zu den größten Wegbereitern der modernen Mikrobiologie gehören, die immer und überall mörderische Viren ausgemacht haben, denen man nur mit riesigen Summen an steuergeldfinanzierten Forschungsprojekten und ganzen Bergen an Pillen und Spritzen der Pharmaindustrie beikommen kann.
Da hilft es der Beklagten auch nicht, wenn sie der Sache nach weiterhin pauschal den blinden Glauben an die „zentralen“ Institutionen und „anerkannte“ Wissenschaftler fordert (so auf Seite 11 ihres Schriftsatzes).
Alleine schon die erwiesenen Betrügereien von seinerzeit weltweit „anerkannten“ Wissenschaftlern wie Louis Pasteur und Robert Koch haben doch wohl aller Welt deutlich gemacht, welcher Schaden aus einem solchen blinden Glauben an künstlich aufgeblasene „Wissenschaftler“, die offensichtlich aus rein kommerziellen Interessen einem bestimmten Dogma (= eine Krankheit hat eine Ursache und dafür gibt es eine Wunderpille) den Weg bereiten sollten und nur zu diesem Zwecke hoch dekoriert wurden, erwachsen kann.
Die Beklagte sei deshalb nachdrücklich an den Satz „Errare humanum est sed diabolicum preservare … Irren ist menschlich, doch einen Fehler zu bewahren, das ist diabolisch“ erinnert.
Soweit sich die Beklagte auf „faktenfreie“ Rechtsprechung bezieht, die – offensichtlich unzutreffend informiert – zur Zeit ihrer Verkündung mittlerweile längst widerlegten Fehlannahmen ausgegangen ist, ist diese selbstredend vollkommen belanglos.
Genauso gut könnte die Beklagte historische Rechtsprechung zitieren, wonach sich die Sonne um die Erde dreht oder die Erde eine Scheibe ist. Diese Ansichten entsprechen seit einiger Zeit aber nicht mehr dem gesicherten Stand der Wissenschaft.
Wir schreiben jetzt jedenfalls das Jahr 2021, und angesichts der offiziellen Daten und der gesicherten Fakten kann kein Mensch mehr ernsthaft behaupten, dass alle Menschen vor einem „Killervirus“ geschützt werden müssen, das für gesunde Menschen keine größeren Gefahren verkörpert als die gute alte jährliche Grippewelle.
Es überrascht natürlich nicht, dass die Beklagte in diesem Kontext lieber gar nichts aufklären will und gerne für die Ansicht werben möchte, dass „die Sachaufklärungspflicht des erkennenden Senats eine natürliche Grenze findet.“
Ja, solche angeblich „natürlichen“ Denk- und Aufklärungsgrenzen, die muss man schon wie ein Mantra rezitieren, damit der ganze Wissenschaftsbetrug, auf dem dieses Pandemietheater basiert, den Regierungen von Bund und Ländern nicht mit großem Getöse um die Ohren fliegt.
Die Gerichte sind aber kein Hort der Erkenntnisverweigerung. Es gibt Aufklärungspflichten, und die vorgetragenen Quellen und Argumente sind mehr als ausreichend um zu erkennen, dass die Beklagte im Interesse der politischen Schadensbegrenzung nur noch bemüht ist, den stetig gewachsenen Ballon voller pseudowissenschaftlicher Unwahrheiten weiter unter Wasser zu halten.
„Natürlich“ wäre es somit endlich und endgültig mit der Lüge aufzuräumen, dass der PCR-Test im Hinblick auf die Frage, ob ein (bestimmtes) Virus oder eine Infektion vorliegt, irgendeine Aussagekraft hat.
Die Beklagte möge also mit der Zeit gehen. Auch damals gab es heftigen Widerstand anzuerkennen, dass die Erde sich um die Sonne dreht, aber auch das ging vorüber.
Die Beklagte würde die Akten natürlich gerne zuschlagen, gar nichts aufklären, damit der Umstand, dass alle Anti-Corona-Maßnahmen letztlich auf wissenschaftlich unhaltbaren Aussagen, ja auch auf wissenschaftlichem Betrug basierten und basieren, vertuscht und verheimlicht werden kann.
Eine solche Denke mag dem dunkelsten Mittelalter zur Ehre gereichen, aber wenn wir in diesem Verfahren von Grundrechtseingriffen sprechen, die es in dieser Dimension seit dem 2. Weltkrieg nie gegeben hat, dann bevorzuge ich persönlich eine Rechtsprechung, die dem aufgeklärten Denken des 21.Jahrhunderts gerecht wird.
Oder soll hier wirklich die Lüge zum Dogma erhoben werden, wie dies schon so oft – über Jahrzehnte hinweg – in der Geschichte der Medizin geschehen ist?
Wieso hat die Beklagte Angst davor, dass Sachverständige Zeugen wie Dr. Wolfgang Wodarg oder Prof. Dr. Stefan W. Hockertz vor Gericht für einige Klarstellungen sorgen? Sind das keine „anerkannten“ Wissenschaftler?
Sind die benannten Zeugen etwa nicht erreichbar? Ist das Beweisthema vollkommen irrelevant?
Beides ist offensichtlich nicht der Fall, es sei denn, der erkennende Senat folgt der diesseitigen Auffassung, dass die hier angegriffenen Maßnahmen aus den bereits dargelegten Gründen ohnehin evident verfassungswidrig sind, so dass eine weitere Beweisaufnahme entbehrlich geworden ist.
Das Gericht soll hier evident auch nicht – wie es die Beklagte formuliert – „über Ermittlungen im Rahmen des Stands der Wissenschaft hinaus Forschungsaufträge“ erteilen, sondern „lediglich“ in Fragen von allergrößter gesellschaftlicher und rechtlicher Relevanz Sachverständige anhören die „im Rahmen des Stands der Wissenschaft“ nachweisen können, dass die Behauptungen von Prof. Drosten und anderen über die angebliche Tauglichkeit des PCR-Tests zur Feststellung des SARS-CoV-2-Virus vollkommen unhaltbar sind.
Die Beklagte wirft nur noch Nebelkerzen, weil die SARS-CoV-2-Pandemie-Inszenierung schon längst in sich zusammengebrochen ist.
Für bloße Auseinandersetzungen über Wortspielereien und juristische Ausführungen der Beklagten, die mit keiner Realität korrespondieren, dürfte allen Beteiligten die Zeit fehlen.
Die Sache ist längst entscheidungsreif.
Unnatürlich ist also bloß das Bestreben der Beklagten, dem erkennenden Senat in diesem Kontext den Bären von „natürlichen Grenzen“ aufzubinden, damit es wie die drei Affen nichts hört, nichts sieht und nichts sagt.
Die Hoffnung der Beklagten, dass sie sich in diesem Kontext vielleicht immer noch mit ihrer „Einschätzungsprärogative“ oder anderen Konstrukten rausreden kann, wird in der vorgenannten 190-seitigen VB ebenfalls restlos zertrümmert (siehe dort insbesondere ab Seite 70, lit. d).
Es versteht sich nach so vielen Monaten, wo es längst gesicherte Erkenntnisse gibt, die der offiziellen Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern jede Grundlage entzogen haben, aber auch von selbst, dass für eine faktenfreie Einschätzung kein Raum mehr sein kann, wenn sie durch angemessene Beurteilung auf der Basis von mittlerweile gesicherten Fakten ersetzt werden kann und muss.
Für die faktenfreie „Einschätzung“, dass SARS-CoV-2 ein gefährliches Killervirus ist, das durch das kollektive Tragen von Masken, die zudem – wie gezeigt – keinen messbaren Nutzen haben, gibt es schon seit Monaten keine Grundlage mehr.
Sollte das erkennende Gericht trotz der eindeutigen Rechtslage wider Erwarten doch noch eine Beweisaufnahme für erforderlich erachten:
An dem o.g. Corman-Drosten Review Report haben folgende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mitgewirkt, und diese können im Hinblick auf ihre Feststellung, dass der von Prof. Drosten mitentwickelte PCR-Test und seine Veröffentlichung hierzu nicht ansatzweise wissenschaftlichen Standards entsprechen, sicherlich auch vor Gericht sachverständig Zeugnis ablegen:
Dr. Pieter Borger (MSc, PhD), Molecular Genetics, W+W Research Associate, Lörrach, Germany
Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, specialist in Virology / Immunology / Human Biology / Cell Biology, University Hospital Würzburg, Germany
Prof. Dr. Klaus Steger, Department of Urology, Pediatric Urology and Andrology, Molecular Andrology, Biomedical Research Center of the Justus Liebig University, Giessen, Germany
Prof. Dr. Makoto Ohashi, Professor emeritus, PhD in Microbiology and Immunology,
Tokushima University, Japan
Prof. Dr. med. Henrik Ullrich, specialist Diagnostic Radiology, Chief Medical Doctor at the Center for Radiology of Collm Oschatz-Hospital, Germany Rajesh K. Malhotra (Artist Alias: Bobby Rajesh Malhotra), Former 3D Artist / Scientific Visualizations at CeMM – Center for Molecular Medicine of the Austrian Academy of Sciences (2019-2020), University for Applied Arts – Department for Digital Arts Vienna, Austria
Dr. Michael Yeadon BSs(Hons) Biochem Tox U Surrey, PhD Pharmacology U Surrey. Managing Director, Yeadon Consulting Ltd, former Pfizer Chief Scientist, United Kingdom
Dr. Kevin P. Corbett, MSc Nursing (Kings College London) PhD (London South Bank) Social Sciences (Science & Technology Studies) London, England, UK Dr. Clare Craig MA, (Cantab) BM, BCh (Oxon), FRCPath, United Kingdom
Kevin McKernan, BS Emory University, Chief Scientific Officer, founder Medical Genomics, engineered the sequencing pipeline at WIBR/MIT for the Human Genome Project, Invented and developed the SOLiD sequencer, awarded patents related to PCR, DNA Isolation and Sequencing, USA
Dr. Lidiya Angelova, MSc in Biology, PhD in Microbiology, Former researcher at the National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), Maryland, USA
Dr. Fabio Franchi, Former Dirigente Medico (M.D) in an Infectious Disease Ward, specialized in “Infectious Diseases” and “Hygiene and Preventive Medicine”, Società Scientifica per il Principio di Precauzione (SSPP), Italy
Dr. med. Thomas Binder, Internist and Cardiologist (FMH), Switzerland
Dr. Stefano Scoglio, B.Sc. Ph.D., Microbiologist, Nutritionist, Italy
Dr. Paul McSheehy (BSc, PhD), Biochemist & Industry Pharmacologist, Loerrach, Germany
Dr. Marjolein Doesburg-van Kleffens, (MSc, PhD), specialist in Laboratory Medicine (clinical chemistry), Maasziekenhuis Pantein, Beugen, the Netherlands
Dr. Dorothea Gilbert (MSc, PhD), PhD Environmental Chemistry and Toxicology. DGI Consulting Services, Oslo, Norway
Dr. Rainer Klement, PhD. Department of Radiation Oncology, Leopoldina Hospital Schweinfurt, Germany
Dr. Ruth Schrüfer, PhD, human genetics/ immunology, Munich, Germany
Dr. Berber W. Pieksma, General Practitioner, The Netherlands
Dr. med. Jan Bonte (GJ), Consultant Neurologist, the Netherlands
Dr. Bruno H. Dalle Carbonare (Molecular biologist), IP specialist, BDC Basel, Switzerland
Die ladungsfähige Anschrift der vorgenannten deutschen sachverständigen Zeugen dürfte problemlos von Amts wegen festgestellt werden können, kann aber bei entsprechendem Hinweis des Gerichts auch gerne jederzeit nachgereicht werden.
Die Beklagte kann auch nicht geltend machen, dass es für diesen Rechtsstreit ohne rechtliche Relevanz sei, wenn die Tauglichkeit des PCR-Tests in diesem Kontext ein einziger Schwindel ist.
Denn alle Anti-Corona-Maßnahmen – auch die vom Kläger angegriffene Maskenpflicht – basiert auf den Fallzahlen, die mit diesem Test generiert werden.
Genauso wenig könnte die Beklagte geltend machen, es sei doch schlicht egal, ob diese Masken keinen Schutz bieten, weil Grundrechtseingriffe wie die durch die Maskenpflicht, die mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden sind, schon mit der Erwägung gerechtfertigt werden könnten, dass das Infektionsrisiko – für die 99,98 % Gesunden und durch das Virus nicht ernsthaft gefährdeten – damit ggf. aber reduzieren lasse.
Was die negativen Auswirkungen des Maskentragens angeht, so hat hierzu die Neurologin Dr. med. Margareta Griesz-Brisson in ihrem Interview für die Zeitschrift „Die Wurzel“, Ausgabe Nr. 1/2021, das ich mit Erlaubnis des Verlags hier anliegend überreichen darf, dort ab Seite 30 u.a. erklärt (Zitat):
„Die Wurzel: Sie selbst tragen keine Maske, weil Sie als Neurologin ausdrücklich sagen, dass jeder Mensch ein Recht auf medizinische Befreiung von der Maske hat. Wieso sprechen Lehrer, Schuldirektoren und Gesundheitsämter mittlerweile von unbegründeten Attesten?
Dr. Margareta Griesz-Brisson: Ich kann es nicht verstehen und kann es kaum glauben. Es gibt kein unbegründetes, falsches oder Gefälligkeitsattest. Sauerstoffmangel schadet jedem Gehirn.
Es muss die freie Entscheidung eines jeden Menschen sein, ob er den Sauerstoffmangel seines Gehirns in Kauf nehmen will, wenn er sich mit einer wirkungslosen Maske vor Viren schützen möchte.
Der Arztberuf ist nicht unbedingt eine Trivialität. Wir haben lange geschwitzt, bis wir diese Kompetenz erreicht haben. Jetzt kann jede Verkäuferin die Aussage eines Arztes hinterfragen. Das ist ungefähr so, als würde ich zum Piloten sagen, es ist ja schön, dass Sie Ihren Flugschein haben, das Flugzeug fliege aber ich. Das ist doch Wahnsinn…
Die Wurzel: Wenn Sauerstoffmangel so umfassend für die Gesundheit des Organismus ist, wieso schweigen dann die Gesundheitsämter, Krankenkassen und Ärztekammern, die doch eigentlich das gesundheitliche Rückgrat der Bürger sein sollten?
Dr. M. Griesz-Brison: Genau das frage ich mich auch. Es wäre ihre Pflicht gewesen, mit aller Bestimmtheit diesem Wahnsinn von Anfang an mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten und ihn zu stoppen. Und wieso schalten sich dann auch noch die Ärztekammern ein, um Ärzte zu bestrafen, die ihren Patienten Atteste erstellen. Muss der Arzt beweisen, dass Sauerstoffmangel seinem Patienten schadet? Welche Art der Medizin vertreten unsere Ärztekammern? Die anfangs fehlende Evidenz der Wirksamkeit dieser Maßnahmen hat sich nun zur klaren Evidenz er Unwirksamkeit und der Nichtwirksamkeit herausgestellt. Und trotzdem geht der Wahn weiter.“ (Zitat Ende)
Wie sich dieser durch das Tragen von Masken hervorgerufene Sauerstoffmangel auf das Gehirn eines jeden Menschen – insbesondere auf das Gehirn von Kindern – auswirkt, das hat Frau Dr. med. Margareta Griesz-Brisson in vorgenanntem Interview eindrucksvoll dargelegt, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verwiesen wird.
Beweis: Dr. med. Margareta Griesz-Brisson, Steinbuchweg 4 A, 79379 Müllheim
Es möge also bitte niemand behaupten, dass solche Beweisfragen irrelevant sind.
Warum also schweigen die deutschen Gerichte, Ärztekammern, Krankenkassen etc., obschon die Quellen, die ich in diesem Verfahren benannt habe, teilweise schon seit vielen Monaten allgemein zugänglich sind?
Wie steht denn z.B. der Verfahrensbevollmächtigte der Beklagten zum Thema „Impfen“? Lässt er sich denn etwa gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen, da er die offiziellen Narrative der Beklagten zur Pandemie so vehement verteidigt?
Darf ich raten? Auf die Idee würde er wohl nie kommen. Ich vermute also, dass auch Anderen „selbstlos“ den Vortritt lässt.
Eine solche Entscheidung wäre zwar nicht konsequent, aber gut nachvollziehbar. Der erkennende Senat sehe sich nur die folgenden impfkritischen Fundstellen an:
1.
youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s
2.
Aus der jüngsten Sitzung des ACU (eingestellt auf Minute 3:48:45): Prof. Hockertz über die Mitteilung des Forschungsleiters einer unterdrückten Corona-Impfstoffstudie, mutmaßlich von Astra Zeneca: Alle Versuchstiere innerhalb von 2 Tagen gestorben.
3.
Erschreckend: Warum der Coronavirus-Impfstoff von Pfizer bei -70 °C gelagert werden muss
4.
https://snanews.de/20201216/toxikologe-corona-impfstoff-187459.html
Es gibt noch zahlreiche weitere äußerst alarmierende Berichte über schädliche Nebenwirkungen der aktuell in der Testung befindlichen SARS-CoV2-Impfstoffe, u.a. abrufbar auf Telegram unter
https://t.me/AnwaelteFuerRechtUndFreiheit/3047 ,
und die können auch der Beklagten nicht entgangen sein.
Zur Verfassungswidrigkeit der Maskenpflicht ist somit alles gesagt.
Mehr als das, was in der vorgelegten VB von Ende Dezember 2020 hierzu ausgeführt worden ist, wird wohl kein Kläger vortragen können oder auch nur müssen.
Die Beklagte möchte die Betroffenen – auch den Kläger – letztlich bloß rechtlos stellen, da man allen die Möglichkeit verweigern möchte, die offensichtlich fehlende Vertretbarkeit der Anordnung des Maskentragens – gerade im Hinblick auf ihre Nutzlosigkeit und die damit verbundene erhebliche Gefährlichkeit – vor Gericht aufklären zu lassen.
Es geht um Menschenleben. Von daher ist es beim besten Willen nicht nachzuvollziehen, warum der erkennende Senat auch nach so vielen Monaten keine Entscheidung in dieser spruchreifen Sache getroffen und auch sonst nichts unternommen hat um das Verfahren zu fördern.
Schmitz
Rechtsanwalt
Bild: Justitia/Pixabay/CC0
(Der Joker / anti-spiegel.ru)
Die bizarre Tatsache, dass es tatsächlich nur dieser Drosten-Test ist, aufgrund dessen die Pandemie-Situation aufrechterhalten wird, kann man sich nicht oft genug vor Augen führen. Dabei ist es müßig, zum drölften Mal ins Feld zu führen, dass es laut Statistischem Bundesamt und sogar laut WHO-akkreditierter Meta-Statistik in diesem Pandemiejahr weltweit nicht mehr Tote gegeben hat als im sonstigen Durchschnitt. Denn die Menschen sehen es mit eigenen Augen und vor allem mit dem Auge der Fernsehkameras, die auf die Intensivstationen halten: Es wird gestorben. Und diese Tatsache ist so schrecklich, dass sie bereit sind, alles zu tun, um das Sterben zu verhindern. Auch die hunderten Millionen Menschen, darunter insbesondere Kinder, die durch die Great Reset-Maßnahmen nun in Elend, Krankheit und Tod gestürzt werden, rühren im Land, in dem wir gut & gerne leben, bekanntlich kaum jemanden. Was uns allenfalls rührt: Ob wir vor Antritt des Masken-Weihnachten noch in den Primark shoppen gehen dürfen. Wenn nicht: auch egal, dann wird halt bei Amazon bestellt. Und der Glühwein schmeckt auch auf der Netflix-Couch, wenn man als anständiger prechtiger Staatsbürger schon nicht am Weihnachtsmarkt herumbummeln darf.
Doch verlassen wir kurz die Netflixcouch und nehmen wir zumindest für einen Atemzug die Vogelperspektive ein. Dass es ausgerechnet dasjenige Land ist, das gelobt hat, dass von seinem Boden nie wieder Gewalt ausgehen solle, das nun mit einem Produkt “Made in Germany” die ganze Welt in den Wahnsinn und in eine biblische Katastrophe treibt, gibt der guten & gernen Mehrheit kaum zu denken, sondern macht sie sogar stolz. Ebenso wie die gute & gerne Regierung, die den Erfinder dieses Exportschlagers sogleich mit dem Bundesverdienstkreuz bekränzt. Man muss fast Sorge haben, ob der Full-Spectrum-Dominance-Wissenschaftler unter der Last der sonstigen staatstragenden Medien- und Grimmepreise, die er im Land der marktkonformen Demokratie am laufenden Band umgehängt bekommen hat, nicht bald zusammenbricht. Jedenfalls steuert die medial-politisch-konzernwirtschaftliche Megamaschine allen ihr zur Verfügung stehenden Beton und Lametta bei, um diesen Wunderknaben zu stützen. Obwohl er schon bei der Schweinegrippe maximal danebengelegen hat (was damals über tausend vormals gesunden Kindern einen lebenslangen Impfschaden und Invalidität z.B. durch Narkolepsie beschert hat – wäre die Impfung nicht gestoppt worden, wäre die Opferzahl vermutlich in die Millionen gegangen), so sitzt er nun nicht im Gefängnis, sondern darf – vorerst – einen medialen Triumphzug feiern.
Er ist DER JOKER, der auf dem Weg in den Great Reset bzw. die Große Kaputtung ausgespielt wird und der alle anderen Karten sticht. Dieser smarte Joker bemalt sich nicht das Gesicht, sondern trägt feinsten biederen Zwirn nach Schwiegermutters Geschmack. Doch rein bilanztechnisch betrachtet ist die Spur der globalen Verwüstung, für die er mit seinem Papaya-(“PCR”)Test die Schiene gelegt hat und die jetzt kaum noch zu verhindern ist, gewaltiger als es jemals ein Akteur der Geschichte, Nero und sämtliche Autokraten eingeschlossen, vermocht hätte. Gegen die Große Kaputtung, die jetzt auf Grundlage seines PCR-Tests stattfindet, erscheint die Zerstörung, die der Joker auf den Kinoleinwänden in Gotham City anrichtet, nur wie ein kleiner Faschingskarneval mit einem Waisenknaben als Hauptdarsteller.
Freunde der gestrengen, evidenzbasierten Wissenschaft, die in Drosten endlich ihr Idol gefunden haben, für das sie in den unheiligen Krieg zu ziehen bereit sind, werden diesen Vergleich frivol finden. Doch ich sage: Abwarten. Feiert ihn ruhig noch eine Weile. Eure Kinder und auch ihr selbst werdet ihn bald verfluchen. Ebenso wie die Regierung, von der ihr gerade allen Ernstes glaubt, sie führt diese Reset-Maßnahmen durch, um euch Kleinbürger oder eure Omas zu retten. Unsere Obrigkeit nebst IWF-Chefin Lagarde haben ja bereits mehr oder weniger unverhohlen verkündet, dass wir uns unsere Alten, die keine Leistung mehr bringen, sondern nur noch kosten, nicht mehr lange leisten können.
Dass der Drosten-Test, so wie das nun ein Gremium z.T. hochkarätiger Wissenschaftler festgestellt hat, 10 grobe wissenschaftliche Fehler auf methodischer und molekularer Ebene aufweist (siehe cormandrostenreview; siehe auch eine lesenswerte aktuelle Zusammenfassung zur medizinischen Basis dieses Tests von Milosz Matuschek) – verkürzt gesagt: dass dieser Test ein großer Murks ist, wird in unseren ansonsten ach so streng wissenschaftlichen Etagen achselzuckend zur Kenntnis genommen. Deswegen lassen wir uns doch nicht den Great Reset und die Große Impfung nehmen. Haben wir dann etwa umsonst EU-Steuermilliarden an Pfizer & Co. gegeben, um jetzt nicht in den Genuss der ersehnten Impfung zu kommen? Sollen die ganzen Knockdown-Maßnahmen etwa überhaupt unsinnig gewesen sein, so wie das z.B. ein Vergleich mit Schweden nahelegt? Wo kämen wir denn da hin? Da kann man ja gleich Kurzschluss im Kopf anmelden.
Wie dem auch sei. Rechtsanwalt Reiner Fuellmich hat jedenfalls durchaus richtig erkannt, dass es müßig ist, mit juristischen Mitteln gegen Maskenpflichten, Ausgangssperren etc. zu kämpfen und man sich dadurch nur in weitgehend aussichtslosen Grabenkämpfen verausgabt. Denn wie eingangs erwähnt: Gegen den Schrecken des Sterbens im Auge des fernsehenden Spiegelbildbürgers kommt man mit den rationalsten Argumenten nicht an, schon gar nicht nach neun Monaten medialer Dauerpropaganda. Fuellmich setzt die Motorsäge stattdessen an dem einzigen Holzbein an, auf dem das ganze Neverending Story-Pandemie-Infektionszahlen-Konstrukt steht: dem Drostentest. Wenn dieses bereits wurmstichige Holzbein wegknickt, dann muss das ganze Konstrukt zusammenbrechen und mit ihm auch die wahnwitzigen Pläne zum Great Reset.
Anbei die vorgestern von RA Fuellmich versendete Abmahnung, die, wenn Drosten in gewohnt arroganter Art durch Nichtkommunikation reagiert, unweigerlich vor Gericht landen wird:
Das US Gesundheitsministerium CDC hat gerade die Fake-Cornatoten (Krebstote, Verkehrsopfer etc.) aus der Statistik entfernt: Übrig bleiben von bislang 156.000 nur noch 6.000 Coronatote. Quelle: cdc.gov
Sofern es sich bei den Experten der USA nicht um Covidioten handelt, lautet nun die Preisfrage:
Wieviele der 9.000 in Deutschland gezählten Coronatoten bleiben übrig, wenn man die Fake-Coronatoten abzieht?
(Zum Vergleich: Die Zahl der Grippetoten im Vorjahr betrug hierzulande 25.100.)
(Grafik: Markus Gelau)
Latest News 03.09.2020 – Quelle: Umnachtungsschau („Tagesschau“):
(A.d.R./pw: Nicht nur Maßstäbe von Vernunft und Rechtsstaatlichkeit scheinen im Zuge der aktuellen Coronakrise suspendiert, auch elementare Grundrechenarten werden offenbar für obsolet erklärt. Es läge gerade an den in dieser Position in die Verantwortung gestellten Vertretern unserer Rechtsordnung – die zur Ermöglichung ihrer Unabhängig aus gutem Grund in weitreichender Hinsicht privilegiert wurden –, wieder einen Umschwung der aktuell ins Chaos tendierenden Verhältnisse in Richtung Vernunft und Menschenwürde einzuleiten. Denn die anderen (medialen, politischen, wirtschaftlichen und „wissenschaftlichen“) Akteure fühlen sich aufgrund eines offenkundigen Mangels eines solchen Privilegs der Unabhängigkeit derzeit nicht in der Lage, dies zu tun – obwohl man im persönlichen Gespräch in unzähligen Fällen erleben kann, dass auch solche Verantwortungsträger die Coronapolitik hinter vorgehaltener Hand als „reinen Wahnsinn“ bezeichnen, die sich auf der äußeren Bühne des Lebens der Lüge unterordnen und den „Maulkorb“ aufsetzen.
Gerade die Einrichtungen des Rechtssystems wären es, die dem Menschen inmitten solch absurder Verhältnisse wieder zu einer angemessenen und grundrechtlich verbürgten Position verhelfen könnten. Dazu müssten sich diese Einrichtungen frei von illegitimen Druckbelastungen und Erwartungshaltungen machen und von einer neutralen und vernunftorientierten Position aus agieren, so wie es an sich ihr Auftrag wäre. Denn ohne Zugang zum Recht erodiert die bürgerliche Gesellschaft und werden wir schon demnächst Verhältnisse haben, deren Opfer auch die derzeit noch privilegierten Funktionäre des Rechtssystems und ihre Kinder sein werden.)
An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe
Zustellung über das beA
und per Fax: (0721) 81 91 8590
Selfkant, den 1.7.2020
Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich wegen der rechtswidrigen Anti-Corona-Lockdown-Politik und nachfolgend näher bezeichneter Empfehlungen der WHO,
Strafanzeige
gegen
Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn,
gegen Prof. Dr. Christian Drosten von der Charité in Berlin,
gegen Prof. Dr. Lothar H. Wieler vom Robert Koch-Institut
sowie gegen
alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern, die auf Grund ihrer Mitwirkung an vorbereitenden Koordinierungsmaßnahmen und den Erlass von „Corona-Bekämpfungs-Verordnungen“ für den Lockdown verantwortlich sind, der angeblich der Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus dienen soll,
sowie gegen
alle Mitarbeiter des RKI, die durch unwissenschaftliche Behauptungen für diese Lockdown-Politik mitverantwortlich sind,
sowie gegen
alle Richter aller Gerichte der Länder und des Bundes, insbesondere auch des BVerfGs, die durch die Zurückweisung von Normenkontrollanträgen und Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Regelungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnungen der Länder und darauf gestützter behördlicher Maßnahmen, für die Aufrechterhaltung des Lockdowns mitverantwortlich sind
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen
insbesondere wegen des Tatverdachts
des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,
des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,
des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB
der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB
der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,
der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,
der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB
des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,
der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,
Hochverrat gegen den Bund gem. § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB und gegen ein Land gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB
jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.
Zunächst sei – auszugsweise – der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1.
ein Mitglied der Gruppe tötet,
2.
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3.
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
…
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1.
einen Menschen tötet,
2.
in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
…
5.
einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
…
8.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
…
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.
Für die hier Beschuldigten besteht die strengste Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
„In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Begründung zum Strafantrag:
I.
Alle Daten und Quellen, die ich nachfolgend aufführe, sind für jedermann leicht zugänglich, teilweise schon seit vielen Monaten und waren somit zumindest teilweise auch schon vor der Verhängung des Lockdowns (ab Ende März 2020) bekannt.
Politiker, Beamte und auch Richter, die sich schon seit Monaten beharrlich weigern, die öffentlich erklärten Einwendungen namhafter Experten aus allen Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige und verdienstvolle „KM4-Analyse des Krisenmanagements“ des BMI-Mitarbeiters Kohn zur Kenntnis zu nehmen bzw. angemessen zu würdigen, haben sich m.E. kriminell verhalten, weil sie dadurch mit der Gesundheit und dem Leben und auch mit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Menschen in diesem Lande Poker gespielt haben.
Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon namhafte Experten schon seit Monaten deutlich hörbar „Stopp, die Ampel steht auf rot!“ schreien und dabei Menschen über den Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte, nicht für politische Ämter.
Alle Amtsträger, die sich an dem Corona-Hype beteiligt haben, obschon – seit Monaten (!) – eine relativ kurze Recherche im Web vollkommen ausgereicht hätte, um sich über die zahlreichen substantiellen Einwendungen gegen den Corona-Hype zu informieren, haben jedes Recht verwirkt, weiterhin ein öffentliches Amt zu bekleiden und sollten ihre Ämter sofort niederlegen.
Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.
Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“.
YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Wolfgang Wodarg oder von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie „Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell schon dutzende Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen einen Suizidversuch unternommen hatte.
Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungs- und Besuchsverbote beschließt?
Schon am 20.4.2020 hat das Online-Magazin Rubikon mehr als 120 namhafte Experten zitiert, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben:
https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona
Wer hätte das – obschon in verantwortlicher Position – noch übersehen oder überhören können, auch wenn unsere zwangsgebührenfinanzierten „Qualitätsmedien“ „versäumt“ haben, darüber zu unterrichten? Ich komme sogleich auf diese Liste zurück, denn sie ist mittlerweile auf mehr als 250 Experten angewachsen.
Damit Sie sich einen guten ersten Überblick über den wissenschaftlichen Betrug verschaffen können, auf dem der ganze absurde „Corona-Lockdown“ beruht, empfehle ich Ihnen das YouTube-Video „Die Zerstörung des Corona Hypes“, abrufbar unter:
youtube.com/watch?v=Juugv0T7inc&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=1
Ich habe in diesem Video keine Fehler gefunden, so dass ich vollumfänglich darauf verweisen möchte. Wenn schon ein Psychologiestudent solche Fakten zusammenstellen und würdigen kann, dann können es auch Politiker, höhere Beamte und Richter.
Einen weiteren guten Einstieg, der zugleich die unwissenschaftliche Arbeitsweise von Prof. Drosten von der Charité erhellt, vermittelt der Aufsatz „Fehldeutung VIRUS II – Anfang und Ende der Corona-Krise“ von Dr. Stefan Lanka, den ich Ihnen anliegend übermittle.
Auch auf diesen Artikel möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweisen.
Gleiches gilt für die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung mit dem Titel „Corona-Hysterie ohne Beweise – die WHO als Wiederholungstäter“ und den Aufsatz „Der Corona-Krimi“, die ich Ihnen ebenfalls anliegend überreiche, da sie nach dem Willen des Verlags zur maximalen (kostenlosen) Verbreitung bestimmt ist.
Mittlerweile sind auch die ersten Bücher über diesen auf wissenschaftlichem Betrug basierenden „globalen Fehlalarm“ mit Namen „Corona-Pandemie“ erschienen, insbesondere „Corona-Diktatur“ von Monika Donner und „Corona-Fehlalarm?“ von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss.
In dem Buch „Corona-Diktatur“ ist übrigens u.a. nachzulesen, dass schon seit Januar 2020 bekannt war, dass das – angeblich neue – SARS-CoV2-Virus nur für bestimmte Risikogruppen gefährlich ist.
Bücher wie
„Virus-Wahn – Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht“ von Torsten Engelbrecht und Dr. med. Claus Köhnlein
und
„Die Seuchen-Erfinder“ von Hans U.P. Tolzin,
versuchen die Öffentlichkeit schon seit Jahren darüber aufzuklären, dass man der neuesten Seuchen-Sau, die durchs globale Dorf getrieben wird, grundsätzlich mit äußerster Skepsis begegnen sollte, und diese Skepsis ergibt sich schon von selbst, wenn man nur die Geschichte der „Seuchenbekämpfung“ der letzten 100 Jahre aufarbeitet.
Dass die ganze Doppelmoral der Anti-Corona-Politik nur als „Der Große Bluff“ bezeichnet werden kann, das hat auch der YouTuber Gunnar Kaiser ein seinem gleichnamigen Video vom 9.6.2020 sehr gut begründet:
youtube.com/watch?v=HSA9AHt16yg&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=11&t=0s
Es könnten noch zahlreiche weitere einführende und einzelne Aspekte des ganzen wissenschaftlichen und politischen Betrugs vertiefende Quellen benannt werden, und jeder, der diese Anzeige lesen wird, würde wohl noch weitere Quellen benennen wollen, die aus seiner Sicht besonders aufschlussreich sind. Jeder Anzeigeerstatter mag meine Quellen in seiner eigenen Anzeige / Anschlusserklärung um seine Quellen ergänzen.
Eigentlich würde ich jetzt gerne noch auf ein Video über einen handfesten Skandal zu den selbsternannten „Faktencheckern“ bzw. „Wächtern der Wahrheit“ von Correctiv verweisen, weil sich einige Bundesländer sich ja so gerne auf deren Veröffentlichungen beziehen, um einige der nachfolgenden benannten Experten zu diskreditieren, die den Lockdown nachdrücklich kritisieren:
youtube.com/watch?v=PVPfaZf7gnw&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2&t=310s
Dieses Video wurde aber zwischenzeitlich von den Zensoren bei YouTube gelöscht, weil fragwürdige Machenschaften von Correctiv wohl nicht bekannt werden dürfen.
Diese „Faktenchecker“ von Correctiv müssen sich also offensichtlich erst einmal selbst einem gründlichen „Faktencheck“ unterziehen, und wahrscheinlich werden dabei jetzt einige Behörden tatkräftig helfen müssen.
Weitere Falschaussagen von Correctiv wurden von dem YouTuber Samuel Eckert in dem Video mit dem Titel
„DROSTEN und das RKI WIDERLEGT! Die WAHRHEIT über die PCR Tests! Sind die Maßnahmen noch haltbar?“
nachgewiesen, der damit (ebenfalls) zugleich den eindeutigen Nachweis liefert, dass der PCR-Test in höchstem Maße unzuverlässig ist und die Reproduktionszahl nach Belieben durch eine Ausweitung von Tests nach oben geschraubt werden kann, was Manipulationen Tür und Tor öffnet:
youtube.com/watch?v=FtlPO1PktZA&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=3
Es sei noch einmal betont, dass das ganze Kartenhaus aller Rechtfertigungen zur angeblichen Alternativlosigkeit des Lockdowns infolge der angeblichen „Corona-Pandemie“ letztlich auf diesem vollkommen untauglichen PCR-Test beruht.
Wir dürfen daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage von Prof. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):
„Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion.“
(Quelle: C. Drosten auf Twitter; siehe auch Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52).
Und so ein Test, der so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist schlicht wissenschaftlicher Betrug!
Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):
„Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv.“
Quelle: https://unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/
Kann ein Ergebnis noch vernichtender ausfallen??
Wer also angesichts solcher Erkenntnisse immer noch vollkommen unkritisch das RKI zitiert bekennt damit offen zu vollkommen unwissenschaftlichen Aussagen und macht sich zum Helfershelfer einer menschenverachtenden und strafwürdigen Politik.
Wäre der PCR-Test ein Produkt, das die Stiftung Warentest zu bewerten hätte, dann könnte hier nur noch die Note 6 vergeben werden.
Zudem ist jede Statistik von vornherein absurd, die jeden „Positiv Getesteten“ einfach als „Infizierten“ erfasst, ohne hierbei zwischen „Infizierten“ mit oder ohne Krankheitssymptomen zu differenzieren und ohne die (mit hoher Wahrscheinlichkeit) wesentlich höhere Dunkelziffer der nicht getesteten und erfassten „Positiven“ darzustellen.
Aussagekräftig und relevant für eine Frage, ob und in welchem Umfange ein Virus für die Gesundheit aller Menschen eine Gefahr darstellt, sind letztlich ohnehin nur die Sterbefälle, für die ein Virus – nachweislich – kausal verantwortlich ist, und die liegen unbestreitbar weit unter den Zahlen der Grippewelle vor 2 Jahren.
Zudem haben Infizierte ohne jede Symptomatik – also Menschen, die überhaupt nicht erkrankt sind – in einer solchen Statistik letztlich überhaupt nichts zu suchen.
Und solange niemand im Einklang mit wissenschaftlichen Standards die Existenz eines (neuen) SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen hat, gibt es auch keinerlei Veranlassung, dieses angeblich so neue SARS-CoV-2-Virus für etwas anderes zu halten als das Corona-Virus, das schon seit vielen Jahren bekannt ist und regelmäßig in gewissem prozentualen Umfange für virale Erkrankungen in jeder winterlichen Grippesaison verantwortlich ist.
Genau dies wird nun auch von Dr. Bodo Schiffmann in seinem YouTube-Video
„Sars-Cov2 ist nicht neu, sondern ein alter Hut, Es ist jetzt an der Staatsanwaltschaft zu ermitteln“
vom 29.6.2020 behauptet, abrufbar unter dem Link:
youtube.com/watch?v=Zf7nWmnoIas&feature=youtu.be
In dem Kommentar zu dem diesem YouTube-Video von Dr. Bodo Schiffmann heißt es (Zitat):
„So, damit ist es offiziell in Spanien wurde das Virus SARS-CoV2bereits im März 2019 nachgewiesen und nach einer kanadischen Studie existiert das Virus Sars-CoV-2 wahrscheinlich bereits seit 2013. Hier bekommt Wolfgang Wodarg völlig recht, denn er hat von vorneherein gefragt, ob man den überhaupt danach schon mal gesucht hat bevor man behauptet man hätte etwas Neues gefunden. Damit ist eindeutig klar, dass es sich nicht um eine neue Erkrankung handelt, sondern um eine Grippewelle, auf die man hier in unverantwortlicher Weise mit der Kamera drauf gehalten hat. Man hat es genutzt, um zu versuchen einen Impfstoff bei der Bevölkerung salonfähig zu machen und man hat nicht davor zurückgeschreckt, damit die gesamte Wirtschaft weltweit zu schädigen und Millionen von Existenzen zu zerstören. Es ist jetzt an der Zeit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und ich hoffe, dass der eine oder andere Staatsanwalt oder Richter dieses Video sieht. Spätestens jetzt ist klar, dass die Pandemie in Wirklichkeit keine war, sondern eine Grippewelle umgewidmet wurde. Der Grund war, dass von Anfang an nicht sauber wissenschaftlich gearbeitet wurde. Das fing schon mit einem PCR Test an, der nur basierend auf einer Publikation aus Wuhan erstellt wurde, ohne dass der verantwortliche Virologe zuvor einen Virus angezüchtet oder gesehen hätte. Basierend darauf wurde die Welt Wirtschaft gegen die Wand gefahren, ärztliche Behandlungen verschoben und viele Existenzen und Arbeitsplätze weltweit ruiniert. Die Schäden sind bislang unabsehbar und werden erst Ende des Jahres richtig deutlich werden. Es ist jetzt an der Zeit dass die Verantwortlichen in einem außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss beziehungsweise in einem Gerichtsverfahren für die Maßnahmen zur Verantwortung gezogen werden. In einem neuen Appell haben auch 13 Nobelpreisträger Position bezogen da sie die Gefahren für die Demokratie weltweit erkannt haben.“ (Zitat Ende)
In der ExpressZeitung Nr. 32 werden ab Seite 22 im Detail 10 Schritte bzw. Voraussetzungen behandelt, die alle absolviert werden bzw. erfüllt sein müssen, wenn ein neues, krankmachendes und ansteckendes Virus nachgewiesen werden soll:
1.Schritt:
Feststellung eines neuen, weit verbreiteten und gefährlichen klinischen Symptombildes
2.Schritt:
Sorgfältige Anamnese (Erfragung der Krankheitsgeschichte)
3.Schritt:
Optische Identifizierung des Erregers
4.Schritt:
Hochaufreinigung / Isolation
5.Schritt:
Identifizierung eindeutiger Merkmale
6.Schritt:
Eichung von Labortest
7.Schritt:
Erfüllung des ersten Koch-Postulats
8.Schritt:
Erfüllung des zweiten Koch-Postulats
9.Schritt:
Erfüllung des dritten Koch-Postulats
10.Schritt:
Dokumentation und Bestätigung
Wie die ExpressZeitung ebenda nachweisen kann, wurde bei dem angeblich so wissenschaftlichen Nachweis des SARS-CoV-2-Virus nicht eine einzige dieser Voraussetzungen erfüllt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird somit vollumfänglich auf die Ausführungen in der ExpressZeitung Nr. 32, S. 22 – 74 verwiesen.
In dem bereits o.g. Werk „Virus-Wahn“, das in 2020 neu aufgelegt worden ist, findet sich ab Seite 351 ein Update mit einem neuen Kapitel mit der Überschrift „Totaler Corona-Wahn: von wertlosen PCR-Tests und tödlicher Medikation“.
Dort finden sich auf Seite 353 auch vier Fragen, die weder das RKI, noch der Virologe Christian Drosten, noch der Mediziner Alexander S. Kekulé, noch Hartmut Hengel und Ralf Bartenschlager, noch Thomas Löscher, noch Ulrich Dirnagl, noch der Virologe Georg Bornkamm beantworten konnten bzw. wollten.
Dort heißt es (Zitat):
„1.In dem SZ-Artikel „Zu schön, um wahr zu sein“ (24. März 2020) heißt es: „Ulrich Dirnagl hält die These, dass sich ohne die Tests womöglich niemand für dieses Virus interessieren würde, mit Blick auf Italien für widerlegt.“
Doch selbst wenn wir einmal annehmen, dass die Sterblichkeit in Italien signifikant gestiegen ist, wie können wir ausschließen, dass Menschen nicht auch durch nicht-mikrobielle Faktoren wie die Verabreichung von Medikamenten frühzeitig gestorben sind?
Aus einer Lancet Studie etwa geht hervor, dass von 42 „positiv“ getesteten Patienten, die zu Beginn der Krise im chinesischen Wuhan in ein Krankenhaus kamen, alle Antibiotika erhielten und 38 (also nahezu alle) von ihnen das hochtoxische antivirale Präparat Oseltamavir. Sechs der Patienten (15 Prozent) verstarben anschließend.
2.Wenn es für COVID-19-Krankheit „keine unverwechselbaren spezifischen Symptome“ gibt und eine „Unterscheidung der verschiedenen Erreger rein klinisch nicht möglich ist“, wie etwa Prof. Thomas Löscher konzediert – und wenn zudem nicht-mikrobielle Faktoren (Industriegifte, Medikamente etc.) als Ursachen für schwerste Atemwegsleiden wie Lungenentzündung infrage kommmen, wie soll man dann sicher sagen können, dass nur das, was SARS-CoV-2 genannt wird, als Ursache für die Symptome bei COVID-19 in Betracht kommt?
3.Das zweite Koch’sche Postulat und Lehrbücher besagen es, und auch führende Virus-Forscher wie Luc Montagnier konstatieren, dass eine komplette Partikelreinigung („Purification“) eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, um ein Virus nachweisen zu können.
Die Autoren von zwei einschlägigen Papers (Zhu et al., Wan Beom Park et al.) zum Beispiel, die im Zusammenhang mit dem Nachweis von SARS-CoV-2 genannt werden, konzedieren auf Nachfrage, dass auf den in ihrem Arbeiten gezeigten elektronenmikroskopischen Aufnahmen keine „purified“, also keine vollständig gereinigten Partikel zu sehen seien.
Doch wie will man dann mit Sicherheit schlussfolgern, dass die RNA-Gensequenz, die man aus den in besagten Studien präparierten Gewebeproben „zieht“ und auf die man dann die PCR-Tests „eicht“, zu einem ganz spezifischen Virus – in diesem Fall SARS-CoV-2 – gehören?
Zumal Studien ja auch noch zeigen, dass gerade die Stoffe (u.a. Antibiotika), die in den Reagenzglas-Versuchen (in vitro) Verwendung finden, die Zellkultur so „stressen“ können, dass sich dadurch neue Gensequenzen bilden können, die zuvor nicht nachweisbar waren?
4.Wenn der PCR-Test nicht ausreicht, um eine HIV-Infektion nachzuweisen, wieso sollte er dann gut genug sein, um eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen?“(Zitat Ende)
Soviel also zur Bereitschaft der vorgenannten „Corona-Befürworter“, durch die eindeutige Beantwortung dieser Fragen zur Aufklärung äußerst relevanter Zusammenhänge beizutragen.
Zudem möchte ich in diesem Kontext noch auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:
https://www.ink.ag
hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der „Zensur“ anheimfallen werden:
youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo
youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo
In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.
Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.
Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wissenschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.
Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für eine gründliche (völker-)strafrechtliche Aufarbeitung.
Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt werden auch durch andere Veröffentlichungen bestätigt, etwa durch den Beitrag „Teil 2: „eine völlig neue Sicht auf Corona & Covid 19“ des „IFUR – Institut für Urfeldforschung“, abrufbar unter dem Link:
https://ifurinstitut.wordpress.com/2020/04/10/teil-2-eine-voellig-neue-sicht-auf-corona-covid-19/
Dort heißt es zusammenfassend u.a. (Zitat):
„Weltweit gibt es Anwendungen in Industrie und auch über Satellit, die mit Frequenzen um die 60 GHz arbeiten. Die Energie in diesem Frequenzband wird vollständig vom Sauerstoff in unserer Atemluft absorbiert. Dadurch werden die Sauerstoffmoleküle verändert und können nicht mehr vom Hämoglobin des menschlichen Blutes transportiert werden. Die betroffenen Menschen leiden an einer mangelhaften Versorgung ihrer Organe mit Sauerstoff, primär von Lunge, Gehirn, Herz. Dies kann zum Tod führen. Irrtümlicherweise wird dies dann der Infektion mit einem COVID-19 Virus zugeschrieben.“
Unter dem Link:
wird über eine Studie berichtet, die einen Zusammenhang zwischen 5G-Mobilfunknetzen und (vermeintlichen) „Coronavirus“-Ausbrüchen festgestellt hat. Dort heißt es u.a. (Zitat):
„The study, I believe, is hugely significant in that it demonstrates clearly the most likely probability that the COVID-19 hypoxic injuries and hospital admissions are directly related to electromagnetic radiation exposure by 5G Networks.“
Die „Study oft he correlation between cases of coronavirus and the pressence of 5G networks“ von Bartomeu Payers i Cifre ist unter dem nachfolgenden Link im Volltext abrufbar:
https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2020/04/Study-of-correlation-coronavirus-5G-Bartomeu-Payeras-i-Cifre.pdf?__cf_chl_jschl_tk__=ad31253d70bc6e38c30bde5597219eb84e6814e4-1593512528-0-AU85k_mIZO0_MTUPDx9DKyzYT_NDd400y65AM0ahvtZTfNc92gHuVWS3CCskfRPveCvm1gH_m8TO7yYzahHi-4lKN_VNLJLJx8wJWktWZOnSYJKtaOdkbC3oYlcraYqLQT4wc8j4jLMqadGVWWB6nUcb9QrhTFY2VkQXOxboxLyWF_aDr1nqbs1nuUpUa8Cse2XmybkWn_PTdjmL_EshRNfAJC5dWOJdq8Qe2dmjdo9dU_r02yw8JdMftNHswjtwhm_u9bFmcp7o25m4z2Uxu0HZ_Qq_kZfuZW273TylV3TsuE6jELvT81hZu31Oonrztfb3QwGzCbb91BMNwvZ31Wz7q0th2NsT-XPkaBPJNAHnb8pHQYOkHHOyl0oFXtLO92CDZp_iLTnGkCQGkClXOIU
Nach meiner Wahrnehmung scheint aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich aber alles erlaubt zu sein, um der „Alternativlosigkeit“ eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.
Auch der EU-Parlamentarier Prof. Klaus Buchner weist auf nüchterne Weise bereits auf das hin, was derzeit mit erstaunlichem PR-/Lobbyaufwand vertuscht (siehe dazu nur die erhellenden Ausführungen von Dr. Mercola in seinem neuesten Buch „EMF“) und am liebsten als „Verschwörungstheorie“ abgetan werden soll: Die durch hunderte Studien eindeutig erwiesene Immunschwächung und Zellschädigung durch Mobilfunkstrahlung – die sich durch das geplante 5G Netz gigantisch potenzieren würde. Auch der Zusammenhang von 5G-Ausbau und – aufgrund erwiesener Immunsuppression – zumindest Ausbreitungsbegünstigung (nicht: -ursache) ist ganz und gar nicht so abwegig und gehört dringend untersucht. siehe https://klaus-buchner.eu/5g-schwaecht-das-immunsystem-in-zeiten-der-corona-krise/
Die Immunsupprimierung bzw. diverse biologische Wirkungen gepulster Hochfrequenzstrahlung werden auch in einer jüngsten Studie angespro-chen, die das Europäische Parlament zu dem Thema angefordert hat
(Quelle: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS_BRI(2020)646172_DE.pdf ).
Aus diesem EU-Bericht (S.10): „Die aktuelle wissenschaftliche Literatur zeigt, dass dauerhaft einwirkende drahtlose Strahlung wahrscheinlich biologische Auswirkungen hat, was für die speziellen Merkmale von 5G in besonderer Weise zutrifft: die Kombination aus Millimeterwellen, einer höheren Frequenz, der Anzahl der Sender und der Anzahl der Verbindungen. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und anderen internationalen Verträgen wird anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist, das noch brisanter wird, wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht.“
Bereits aufgrund der bisher vorliegenden – erdrückenden – Studienlage ist es nur naheliegend, wenn man Überlegungen anstellt, ob sich Viren-Epidemien in Gebieten, wo Menschen dieser Hochfrequenzstrahlung potenziert ausgesetzt sind (was bei 5G-Rollout definitiv der Fall ist), stärker ausbreiten als in elektromagnetisch unbelasteteren Gegenden (Man vergleiche auch das historisch und militärmedizinisch gut dokumentierte und evidente Auftreten der sogenannten „Radarkrankheit“ mit einer Vielzahl an unspezifischen Symptomen und Pathologien, darunter auch das Auftreten von „grippeähnlichen“ Symptomen.)
Derartige mögliche Zusammenhänge und Implikationen von 5G ohne Prüfung vom Tisch wischen zu wollen, ist in höchstem Maße unwissenschaftlich und unverantwortlich bzw. zumindest grob fahrlässig und zeugt bereits davon, dass verantwortliche Kreise die Konfrontation mit realen Sacherhalten offensichtlich scheuen und sich stattdessen lieber in eine PR-designte Hochlganzprospekt-Illusionswelt flüchten möchten. Das Aufwachen aus einer solchen Vogel-Strauß Politik wird nur leider umso unangenehmer sein und „könnte“ bzw. wird uns vor die fatale Tatsache irreversibler Schädigungen von Mensch und Ökosystem stellen, das jede Bemühung um Umweltschutz (nicht zu verwechseln mit „Klima“-Schutz) um eine vielfache Potenz konterkariert – ebenso, wie der Ausbau von 5G laut einer Studie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) ein regelrechter Katalysator für exponentiell steigenden Energieverbrauch sein wird und sich damit im Falle seiner flächendeckenden Realisierung als umweltdestruierender Faktor par excellance erweisen würde.
In so einem, von wissenschaftlicher Scharlatanerie und massivster wirtschaftlicher Einflussnahme beeinflussten Politik ist ein Lockdown verfassungsrechtlich und vor allem auch strafrechtlich gesehen von vornherein nicht zu rechtfertigen.
Wie unfassbar menschenverachtend die angeblich der Bekämpfung eines Corona-Virus dienende Politik in Wahrheit ist, das offenbart ein offizielles BMI-Papier mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ auf eine Art und Weise, die ich in unserer Zeit nicht mehr für möglich gehalten hätte:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Ich habe auch Screenshots von der Webseite des BMI erstellt.
Lesen Sie sich bitte aus diesem Papier nur einmal den Text auf Seite 13 durch, wo es heißt (Zitat):
„4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation
4 a. Worst case verdeutlichen!
Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.
Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:
1) Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.
2) „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.
3) Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.
Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929
Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmen- den Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem ein- leuchten.“(Zitat Ende)
Darum geht es also: Schockwirkung erzielen, und das mit Überlegungen, die an Niedertracht und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten sind.
Alleine diese an Bösartigkeit kaum noch zu überbietende Unterstellung, dass es im Volk „viele“ empathielose Psychopathen geben könnte, die „unbewusst“ und „uneingestanden“ denken könnten:
„so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen“,
„wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde“,
„mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher“
ist m.E. einer der größten Skandale der Nachkriegszeit.
Wenn solche Aussagen in einem offiziellen Papier des BMI zu finden sind, dann sind pure Menschenverachtung und bösartige Unterstellungen jetzt also offenbar ganz offiziell Bestandteil der Regierungspolitik geworden.
Und es schlägt dem Fass den Boden aus, dass ein solches Papier nicht im Giftschrank verschwunden ist und die Verantwortlichen nicht im hohen Bogen aus dem BMI rausgeflogen sind, sondern ein solches Dokument auch noch mit Stolz offiziell auf der Seite des BMI präsentiert wird, während der BMI-Analyst Kohn, der – sachlich sehr gut begründet – auf die Gefahren einer Fortsetzung des Lockdowns hinwies, vom Dienst suspendiert wurde.
Das interne Gutachten des BMI-Analysten Kohn ist auf der Webseite der Ärzte für Aufklärung unter dem Link:
https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/aktuelles/
abrufbar. Dort heißt es u.a. (Zitat):
!100.000 Sterbefälle in Folge der Regierungsmaßnahmen drohen
Das Bundesinnenministerium schreibt zu COVID-19 im internen Gutachten KM 4 – 51000/29#2, Stand: 7. Mai 2020; Zitat:
„Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben.“
Im Grunde kann man sich also an der 9-seitigen Zusammenfassung dieses Gutachtens orientieren, um einen ersten Überblick über die strafrechtlich zu würdigen Folgen des willkürlich verhängten Corona-Lockdowns zu verschaffen.
Von daher möchte ich an dieser Stelle zur Wahrung der Übersichtlichkeit vollumfänglich auf die Inhalte dieses Gutachtens KM 4 des BMI-Analysten Kohn und die „Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Inneren“ vom 11.5.2020 verweisen.
Die verhängnisvollen Folgen des Lockdowns waren den hier Beschuldigten somit bestens bekannt, nicht nur auf Grund dieses internen BMI-Gutachtens, sondern auch auf Grund von zahlreichen amtlichen und nicht-amtlichen Veröffentlichungen zu den diversen Folgen dieses Lockdowns.
Eine Auswahl dieser Veröffentlichungen liefere ich nachfolgend.
Ich erlaube mir an dieser Stelle noch folgende Anmerkung: Es sollte längst allgemein bekannt sein, Warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige „amtliche“ Quelle zitiert werden können.
Wenn eine „Gesundheitsbehörde“ wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.
Diese WHO wird von Dr. Wodarg nunmehr öffentlich wegen einer nachweislich grob falschen Empfehlung des Genozids beschuldigt, siehe Rubikon-Interview „Ein Menschheitsverbrechen“, abrufbar unter:
Die gesundheitlichen und auch gesellschaftlichen Folgen sind m.E. nicht absehbar, wenn wissenschaftlich nicht zu rechtfertigende „Anti-Corona-Maßnahmen“, die mit zahlreichen Grundrechtseinschränkungen einher gehen, weiter bestehen bleiben bzw. neu angeordnet und eingeführt werden können.
Die Menschen in diesem Lande brauchen keine „Impfpflichten“, der man mit diesem Lockdown (diese abstruse, m.E. eine Nötigung im Amt verwirklichende Maskenpflicht eingeschlossen) ganz offensichtlich den Weg bereiten will, sondern eine angemessene Aufklärung über die Gefahren von EMF und Behandlungsmethoden jenseits von Impfungen, die stets mit Nebenwirkungen verbunden sein können, insbesondere dann, wenn Zulassungsverfahren – wie von Prof. Drosten einmal vorgeschlagen – auch noch abgekürzt werden.
Denn wir haben es jetzt ja schwarz auf weiß:
„Die Corona-Pandemie endet, wenn ein IMPFSTOFF für die Bevölkerung zur Verfügung steht.“
Das lässt sich dem Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket vom 03.06.2020, – dort auf Seite 14, Punkt 53 – entnehmen, herunterzuladen direkt vom Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums.:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Eine – hier ohnehin nicht gegebene – „Pandemie“ endet normalerweise aus medizinischer Perspektive dann, wenn sich keine nennenswerte Anzahl an Ansteckungen mehr ergibt.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll die „Pandemie“ aber erst mit Verfügbarkeit eines Impfstoffs enden.
In diesem Kontext muss ich noch besonders auf folgenden wichtigen Umstand hinweisen, damit jeder erkennen kann, worauf diese ganze Lockdown bzw. Anti-Corona-Politik in Wahrheit hinausläuft (Zitat):
„Unter den zehn bereits in klinischer Prüfung befindlichen Covid-19-Impfstoffen enthalten — nach Auskunft der WHO vom 2. Juni 2020 (1) — vier Kandidaten rekombinante RNA und ein Kandidat DNA-Plasmide. Dabei werden unterschiedliche Technologien angegeben, wie das rekombinante genetische Material in die menschlichen Zellen eingebracht werden soll.“
https://www.rubikon.news/artikel/die-pandemie-industrie
Dort in Fußnote 1 mit Verweis auf:
https://www.who.int/publications/m/item/draft-landscape-of-covid-19-candidate-vaccines
Weiter heißt es in diesem Rubikon Artikel (Zitat):
„Rekombinante RNA, welche in die menschlichen Zellen eingebracht wird, verändert dort die genetischen Prozesse und ist sehr wohl auch als genetische Modifizierung der Zelle beziehungsweise des Organismus einzuordnen, denn genetische Modifizierung beschränkt sich eben nicht auf eine direkte Veränderungen der DNA. Menschen werden durch diese „Impfungen“ also genetisch modifiziert, auch wenn der Gesetzgeber bei der Definition von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) die Anwendung dieser Bezeichnung für Menschen selbst ausgenommen hat (2).
Das ist geschehen, um Widerstände seitens Menschenrechts-Aktivisten zu vermeiden, obwohl gleiche Eingriffe bei Tieren dazu führen würden. Auch Menschen werden ja in besonderen Fällen, beispielsweise bei genetisch bedingten Erkrankungen, bereits genetisch verändert. Solche Veränderungen laufen als „Gentherapie“ und sind gesetzlich mit hohen Hürden versehen, zum Beispiel Zolgensma (3).
Weiterhin besteht bei genetischen Modifizierungen immer das Risiko, dass diese auch die Keimzellen einbeziehen könnten.
Eine Keimbahnveränderung, also vererbbare genetische Modifikationen, sind menschenrechtlich bisher tabu.
Die Teilnehmer an der klinischen Erprobung (4) der neuen genetischen „Impfstoffe“ müssen sich deshalb auch zu strengen Maßnahmen der Schwangerschaftsverhütung verpflichten. Bei den durch Panikmache uns aufgedrängten „Gen-Impfungen“ hat außerdem eine Lobby rechtzeitig dafür gesorgt, dass die geplanten Massenimpfungen mit rekombinanten Erbinformationen — schon zur Verbesserung der Akzeptanz — nicht als „Gentherapie“ (5) bezeichnet werden, obwohl sie es natürlich sind.“
Im Übrigen vermeide ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Quellenangaben des vorgenannten Rubikon-Artikels.
Das steht keinem Menschen auf Erden zu, auf diese Art und Weise in den Schöpfungsplan einzugreifen. Das gilt umso mehr, wenn – wie bei dieser nicht-existenten Corona-„Pandemie“ – ganz offensichtlich ein Spiel mit der Angst der Menschen betrieben wird (siehe o.g. offizielles BMI-Papier, das ganz offen von „gewünschter Schockwirkung“ spricht), um solchen Impfstoffen eine gesellschaftliche Berechtigung vermitteln zu können.
Wer in einer trockenen Wüste steht und lauft ruft „Die Sintflut (= Pandemie) ist schon da, das Wasser steht uns allen schon bis zur Unterkante Unterlippe (= die Toten stapeln sich schon in den Gassen von München), wir müssen jetzt Milliarden für den Bootsbau (= für Impfstoffe, die kein Mensch braucht) ausgeben“, der fällt früher oder später negativ auf. Niemand muss sich noch mit überflüssigen verfassungsrechtlichen Überlegungen zu Fragen befassen, für die es überhaupt keinen korrespondierenden Lebenssachverhalt gibt, also auch mit der Frage, wie man in Trockenzeiten (= keine Pandemie) mit der vollkommen unbegründeten Furcht vor einem immer weiter steigenden Wasserstand (= ungehemmter Ausbreitung eines Killervirus, das uns alle umbringen wird) Eingriffe in die Rechte aller Menschen – auch aller Gesunden – rechtfertigen kann.
Es gibt mittlerweile schon mehrere hundert namhafte Experten, die diesen Corona-Hype – zusammenfassend gewürdigt – für unverantwortlichen Blödsinn erklären.
250 dieser namhaften Experten finden sich nunmehr unter:
https://www.nichtohneuns.de/virus/
Es melden sich auch außerhalb dieser Expertenkreise immer mehr Menschen öffentlich zu Wort, die den gesamten Lockdown für vollkommen absurd halten und auch mit der „Veranstaltung von Hungerspielen“ vergleichen, wo alle Menschen täglich sinnlose „Tribute“ liefern müssen, u.a. in der Form von Firmenpleiten, so auch Prof. Dr. Stephan Homburg, siehe:
youtube.com/watch?v=I1oLA2jTXww
Die hochqualifizierte Einschätzung dieser zahlreichen namhaften Experten darf nicht ignoriert werden, wenn die Folgen eines Lockdowns – und die hier angegriffenen Regelungen eingeschlossen – so schwerwiegend sind, dass dadurch – unbestreitbar – Leib, Leben und Gesundheit unzähliger Menschen in diesem Lande gefährdet wird.
Abermals: Es gibt wissenschaftlich arbeitende Experten und solche – wie Prof. Drosten und die verantwortlichen Mitarbeiter des RKI – die nachweislich wiederholt vollkommen unwissenschaftlich agiert haben, nicht nur durch die Entwicklung und Verwendung eines nachweislich vollkommen untauglichen PCR-Tests (dazu nachfolgend noch mehr).
Unverzeihlich war m.E. insbesondere auch das Bemühen des RKI, die Obduktion von – angeblich – an COVID-19 Verstorbenen zu verhindern.
Das dürfte ein bislang einmaliger Vorgang sein und dürfte nur so zu erklären sein, dass hier unliebsame Wahrheiten unterdrückt werden sollten.
Besonders schwerwiegend ist freilich, dass das RKI jeden Austausch mit Experten von außerhalb des RKI faktisch ablehnt, jede Kritik ignoriert, was mit dem Leitbild eines ehrbaren Wissenschaftlers unvereinbar ist, vor allem dann, wenn dem RKI vom Bundesgesetzgeber eine so zentrale Rolle bei der Seuchenbekämpfung zuerkannt worden ist.
Hätten sich das RKI und die Politik mit diesen zahlreichen Expertenmeinungen kritisch auseinandergesetzt, dann wäre – früher oder später – ein heilsamer Moment der Erkenntnis möglich gewesen. Aber das scheint ja gerade nicht erwünscht zu sein. Das Volk soll offenbar unter allen Umständen, ganz gleich was die Folgen sind, seiner Menschen- und Grundrechte beraubt und geimpft werden, und im Schatten des Lockdowns soll der Ausbau des 5G-Netzes so schnell wie möglich vorangetrieben werden, damit wir alle schon bald dauerhaft in einer Welt der „neuen Normalität“, einer NWO, leben „dürfen.
Es ist ja auch höchst bemerkenswert, dass Begriffe wie „Neue Normalität“ schon in der Konferenz „Event 201“ verwendet worden sind, in der die Entwicklungen der Anti-Corona-Politik, so wie wir sie in diesem Jahr erlebt haben, im Grunde schon im Detail vorweggenommen worden sind, siehe YouTube-Video „Event 201: Corona-Pandemie vom Reissbrett – was bisher übersehen wurde“, abrufbar unter:
youtube.com/watch?v=zv9J0fKlhA0&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=14&t=10s
(Im Falle der Löschung auf YouTube sicherlich noch auf dem Telegram-Kanal der ExpressZeitung abrufbar)
Auch dieser Umstand erhärtet den Verdacht, dass mit dem Corona-Lockdown im Grunde nur eine generalstabsmäßige geplante Unternehmung umgesetzt wird.
Während der Mittelstand von den Folgen des Lockdowns überall existenziell betroffen, haben die Reichsten der Reichen wirtschaftlich ungemein von dieser inszenierten Fake-Pandemie profitiert, siehe u.a.:
https://www.suedtirolnews.it/wirtschaft/super-reiche-in-den-usa-trotz-coronakrise-noch-reicher
Damit wir durch die Erwähnung solcher Krisen-Gewinnler aber nicht vom eigentlich Thema abgelenkt werden, sei an dieser Stelle aus dem o.g. Buch „Corona Diktatur“ von Monika-Donner zitiert:
„Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein. Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen.“
Geht es also darum? Der Lockdown soll vom forcierten 5G-Ausbau ablenken, wobei die Schäden und Gefahren durch die 5G-EMF-Belastung wiederum vom eigentlich Ziel dieses 5G-Ausbaus ablenken können: Die totale Kontrollierbarkeit aller Menschen auf diesem Planeten?
Die Motive werden aufzuklären sein. Die Opfer, die dieser unsägliche Lockdown gefordert hat, verdienen eine Antwort.
II.
Damit kommen wir zu einigen der Folgen des Lockdowns, die die hier Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen haben:
DE
Prognose Psychiater Dr. Hans-Joachim Maaz im Artikel vom 17.04.2020
„Wir müssen auch bedenken, dass die emotionale Abreaktion in der Schule, bei der Arbeit und in sozialen Kontakten als Ventile der Erregung zurzeit wegfallen und sich damit mit besonderer Wucht im häuslichen Arrest entladen.“
(Zitat bei 2. Frage)
Diese Prognose hat sich leider bestätigt – Zahlen und Daten:
über eine Studie der TU München:
https://taz.de/Studie-zu-Auswirkungen-der-Coronakrise/!5690324/
10 % der Kinder in Corona-Quarantäne geschlagen, 7 % der Frauen erlebten Gewalt
hier Studie TU München:
https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/36053/
3 % der Frauen Opfer körperlicher Gewalt, 3,6 % Opfer von Vergewaltigung, in 6,5 % aller Haushalte Kinder gewalttätig bestraft
Corona-Initiative Deutscher Mittelstand / CIDM.online – Erhöhung Anzahl bestimmter Gewaltdelikte gegenüber Kindern, Jugendlichen, Frauen in 2020 – Folien 16, 17, 18:
(Stand: 31.05.2020)
Kollateralschäden Kinder/Jugendliche/Frauen: https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g878b968058_70_22
Kindesmissbrauch:
https://www.n-tv.de/panorama/Corona-Krise-beguenstigt-Kindesmissbrauch-article21858474.html
Saarbrücker Zeitung: Kindesmißhandlungen in Coronakrise:
https://archive.is/YlxPb
DE
Dr. Wolfgang Wodarg
Abbildung „wöchentliche Sterbefallzahlen in DE“: Beginn der Übersterblichkeit mit dem Lockdown
(momentan 6. Beitrag auf „Corona-Panik beenden!“)
Ökonom Prof. Raffelhüschen zu reduzierter Lebenserwartung der Deutschen
DE
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde / dgppn
https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/soziale-isolation.html
„Zwischenmenschliche Begegnungen stabilisieren die Gesundheit.“
(2. Absatz)
Zahl der Erstdiagnosen schwerer Krankheiten stark zurückgegangen:
Uniklinik Mainz 15 % weniger Herzinfarkte, in einer Hamburger Klinik 50 % weniger Herzinfarkte
(3. Zwischenüberschrift, aktualisiert 12.06.2020)
weltweit
verlorene Lebensjahre USA:
„The lost economic output in the U.S. alone is estimated to be 5 percent of GDP, or $1.1 trillion for every month of the economic shutdown. This lost income results in lost lives as the stresses of unemployment and providing basic needs increase the incidence of suicide, alcohol or drug abuse, and stress-induced illnesses.“
Studie zu verschobenen Operationen weltweit:
https://bjssjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1002/bjs.11746
USA – Meiden von Krankenhäusern trotz schwerwiegender Erkrankungen:
„…almost half of the respondents reported that they are seeing a 40 percent to 60 percent reduction in admissions for heart attacks; about 20 percent reported more than a 60 percent reduction.“
(6. Absatz)
Großbritannien – 2. und 3. Welle von „nicht-Corona“ Toten wird erwartet:
(Artikel vom 25.04.2020)
The Lancet: allgemein zur Wirkung von Quarantäne (mit vielen weiterführenden Quellen)
https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2820%2930460-8
key messages: u. a. Information is key; people who are quarantined need to understand the situation; Effective and rapid communication is essential; Public health officials should emphasise the altruistic choice of self-isolating
World economic forum
„…people who are quarantined are very likely to develop a wide range of symptoms of psychological stress and disorder, including low mood, insomnia, stress, anxiety, anger, irritability, emotional exhaustion, depression and post-traumatic stress symptoms.“
Charité-Rechtsmediziner – Corona-Suizide:
(Artikel vom 18.5.2020)
https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g89f3508c3a_16_0
Quelle: cidm.online
Tichys Einblick: Suizide in Berlin (gleiche Daten wie auf cidm.online) – https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/suizide-in-berlin-steigen-im-ersten-quartal-drastisch/
Interview mit Charité Rechtsmediziner Michael Tsokos:
https://www.focus.de/gesundheit/news/rechtsmediziner-mahnt-michael-tsokos-wir-werden-eine-psycho-soziale-pandemie-erleben_id_11988295.html
nochmal Michael Tsokos, bei Epoch Times: Suizide im Angesicht von Corona:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/suizid-im-angesicht-von-corona-mir-reicht-es-corona-staat-ohne-mich-a3240316.html
Nochmal ein Bericht ohne Quellen – Watergate TV: Zahl der Suizide durch Coronakrise steigt: https://www.watergate.tv/zahl-der-suizide-durch-corona-krise-steigt/
Studie zu steigender Selbstmordrate in Zeiten einer Rezession (am Beispiel Griechenland in den Jahren 1983-2012)
https://bmjopen.bmj.com/content/bmjopen/5/1/e005619.full.pdf
Krankenhaus in Californien – so viele Suizid-Versuche in 4 Wochen, wie ansonsten in 1 Jahr
https://abc7news.com/suicide-covid-19-coronavirus-rates-during-pandemic-death-by/6201962/
DE
BIP -2,2 % 1. Quartal 2020
https://service.destatis.de/DE/vgr_dashboard/bip_vj.html
deutsche Exporte -31,1 % gegenüber April 2019
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_206_51.html
diverse Statistiken zu wirtschaftlichen Auswirkungen
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Wirtschaft/kontextinformationen-wirtschaft.html#krediteonlinetransaktionen
https://www.welt.de/wirtschaft/article209687955/Corona-Massnahmen-brachten-mehr-als-17-Millionen-Deutsche-in-Not.html
international
(aktualisiert 12.06.2020)
DE
https://www.arbeitsagentur.de/news/arbeitsmarkt-2020
Arbeitslosenquote steigt auf 6,1 %; gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht
international
USA Arbeitslosenquote auf Rekordniveau (sinkt momentan leicht)
DE
Die Hälfte aller Tafeln in Deutschland schließt
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tafeln-corona-lebensmittel-1.4864489
(Artikel vom 2.04.2020)
weltweit
UN
(Artikel vom 22.04.2020)
International
Europol-Bericht zu sprunghaftem Anstieg von Kindesmissbrauch im Netz!!!
Von rund einer Million Hinweisen ist europaweit die Rede. Sehr erschreckende Grafiken insbesondere auf S. 6-10 des Berichts.
DE
(Artikel vom 20.6.2020)
DE
Telefonseelsorge:
https://www.katholisch.de/artikel/25095-corona-krise-deutlich-mehr-anrufe-bei-der-telefonseelsorge
„Viele Beratungsstellen berichten derzeit von bis zu 50 Prozent mehr Anrufen als an normalen Tagen.“
Kompetenznetz Public Health COVID-19:
https://www.public-health-covid19.de/images/2020/Ergebnisse/2020_05_18_fact_sheet_soziale-isolation-als-mortalita__tsrisiko_1.pdf
„Dieses Papier befasst sich auf der Grundlage eines Rapid Reviews mit dem Mortalitätsrisiko älterer Menschen in sozialer Isolation unter ‚normalen‘ Alltagsbedingungen oder in selbst wahrgenommener Einsamkeit; diesbezügliche Studienergebnisse mit spezifischem Bezug auf die Corona-Pandemie gibt es noch nicht.“
„Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche („Rapid Review“) zum Einfluss von Einsamkeit und sozialer Isolation auf das Auftreten von kardiovaskulären Risikofaktoren und Erkrankungen.“
DE
Postbank/Smava-Studie:
17 Mio. Deutsche in finanzieller Not; für 6,8 % der 30-39-jährigen Existenzbedrohung; jede dritte Familie Vermögenseinbußen etc.
(Artikel vom 16.6.2020)
Hier tagesaktueller Smava-Corona-Lagebericht zu finden:
https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/
DE
Kurzarbeit:
https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/
11,72 Mio von März – 27.5.2020 (während großer Rezession 2008/09 „nur“ 3,3 Mio.)
DE
Tafeln
https://deutsch.rt.com/gesellschaft/103622-massive-corona-kollateralschaden-existenznot-isolation/
„Wir haben in den letzten Wochen eine neue Form der Not erlebt: Es kommen vermehrt jüngere Menschen, die bis vor kurzem überhaupt nicht auf die Tafeln angewiesen waren und nun vor Erleichterung weinen, weil sie etwas zu essen bekommen und ihre Kühlschränke wieder füllen können.“
Hoffentlich gibt es alsbald auch Studien zu den gesundheitlichen Schäden, die während des Lockdowns durch diese abstruse Maskentragungspflicht kausal verursacht worden sind.
Sommer 2019 hätten die Menschen jeden schallend ausgelacht, der wegen der letzten, längst abgeklungenen Wintergrippewelle die Notwendigkeit verkündet hätte, dass wir doch besser alle mit einer Mund-Nasen-Bedeckung durch den öffentlichen Raum geistern sollten.
Diese und weitere Folgen waren – wenn natürlich auch nicht konkret, so doch jedenfalls im Grundsätzlichen – absehbar, wenn man das Wirtschafts- und Kulturleben über Monate hinweg letztlich ohne jeden rechtfertigenden Grund gegen die Wand fährt. Dies gilt umso mehr, als die o.g. Analyse des BMI-Gutachters Kohn allgemein bekannt geworden ist. Die Verantwortlichen haben sie also zumindest billigend in Kauf genommen, und da der Infektionsschutz nur vorgeschoben war, geschah dies aus niederen Motiven, deren genaue Erhellung Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist.
Angesichts der Vielgestaltigkeit der Folgen des Lockdowns wird es einer Staatsanwaltschaft kaum Mühe bereiten, die jeweiligen (Tat-)Folgen des Lockdowns unter die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände zu subsumieren.
Man hat das Lebensglück, die Gesundheit, das Leben und die wirtschaftliche Existenzgrundlage unzähliger Menschen in diesem Lande zerstört, oft mit irreversiblen Folgen.
Doch egal, zu welcher Haltung sich eine Behörde auch durchringen mag, ob sie sich politischem Druck beugen wird oder nicht:
Das gegenwärtige Manipulationsgeschehen wird trotz seiner zunächst überwältigend erscheinenden Dimension – Geschichtsbücher der Zukunft werden diese wohl als größte Irrationalität des Jahrhunderts und als gespenstische Pandemie der Lüge verzeichnen – zur Folge haben, dass sich eine Vielzahl an Menschen wieder zu einer selbstbestimmten Position mit Würde und Rückgrat aufrichten wird. Gerade in Angesicht des aktuell erlebten Versuchs von Entmündigung, irrationaler Bevormundung und existenzieller Bedrohung werden sich im Menschen Qualitäten entwickeln, die man von institutioneller und medialer Seite zu unterdrücken versuchte.
Viele Menschen reifen gerade zu einem eigenständigen Urteilsvermögen gegenüber medialen, politischen und „wissenschaftlichen“ Autoritäten heran, die sie bislang nicht hinterfragt haben. Jedem Einzelnen ist es in dieser Auseinandersetzung freigestellt, auf welche Seite der Geschichte er sich stellen möchte. In der Wahl ist der Mensch bekanntlich vollkommen frei. Im Tragen der Folgewirkungen seiner Wahl dann eben ganz und gar nicht mehr.
Denn das darf nicht vergessen werden:
In diesem Land leben aktuell ca. 83 Millionen Menschen.
Für diese Politiken und mediale Fehlberichterstattung sind letztlich nur ein paar tausend Menschen verantwortlich.
Alle Macht geht vom Volke aus, das ist die Wahrheit, die Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zwar ausgesprochen wird, im politischen Alltag aber nicht berücksichtigt wird.
Wenn die Menschen in diesem Lande sich wieder an diese Wahrheit erinnern können und auch daran, dass 83 Millionen ein wenig mehr ist als z.B. 10 oder 20 Tausend, dann kann es schnell gehen mit den notwendigen Impulsen für grundlegende Veränderungen.
Wann auch immer einige Zeitgenossen aus ihrem Heile-Welt-Benjamin-Blümchen-Schlaf erwachen mögen (oder trotz aller Umstände immer noch nicht): Mein Glaube geht auch dahin, dass der Mensch nicht frei darin ist, sich irgendwann vor Gott für sein Tun rechtfertigen zu müssen. Und ich glaube, dass es göttliche Kräfte gibt, die nur einen Bruchteil einer Sekunde benötigen würden, um jeden Amtsinhaber auf der Welt endgültig von der Illusion zu befreien, dass irgendetwas im Universum ihm noch Schutz gewähren könnte, wenn diese göttlichen Kräfte Rechenschaft fordern. Um es mit den Worten von Shakespeares aus der Komödie „Maß für Maß“ zu sagen:
„Doch der Mensch, der stolze Mensch,
gekleidet in ein wenig kurze Amtsgewalt,
verkennt, was ihm am nächsten ist
(seine Seele), und wie ein wütender Affe,
spielt er solch irre Faxen vor dem hohen Himmel,
dass die Engel weinen, die mit unserer Milz
sich alle sterblich lachen würden.“
In diesem Sinne: Tun Sie, was Sie tun müssen.
Der liebe Gott wird es – so glaube ich – sicherlich genauso handhaben.
III.
Auf der Homepage des Generalbundesanwalts
wird die Öffentlichkeit darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).
Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):
„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“
Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.
Es ist beabsichtigt diese Strafanzeige öffentlich zu machen. Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen. Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.
Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.
Wenn sich der Generalbundesanwalt – entgegen der eindeutigen Rechtslage – nicht für zuständig halten sollte, so wird um eine nachvollziehbare Begründung darum gebeten, warum er sich nicht für zuständig hält.
Zudem wird in diesem Falle um Abgabe an die aus seiner Sicht zuständige Behörde und entsprechende Abgabenachricht geben.
Hochachtungsvoll
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
PDF: 1.7.2020 beA.Strafanzeige.zu.Folgen.des.Lockdowns
Bild: Justitia/Pixabay/CC0
Welche Worte soll man für das surreale Geschehen in einem „Zeitalter der totalen Blasphemie“ (Henry Quelcun) noch finden? Wir torkeln inzwischen in einem südtäuschen Spiegelbildkabinett herum, in dem wir nicht einmal mehr wissen, wo es vorwärts und wo es rückwärts geht und wo oben und unten ist, aber wo wir uns verbissen darüber ereifern, was links und was rechts ist. Wie soll der Spiegelbildbürger das noch beurteilen, wo alles Kopf steht und obendrein noch in einem Karussel des Irrsinns im Kreis rotiert?
In einer Zeit, in der die Kinder nicht mehr an den Weihnachtsmann, sondern an Harald Lesch glauben und sich sogar Erwachsene ihre Hirne mit Rezos, Gretas und Mailabs Mikroplastik zukleistern lassen, ist es nun eben soweit: Der Wahnsinn kann frei flottieren und fegt jetzt rund um den Erdball. „Corona“ war dabei nur die erste Kostprobe, Pogo der Clown hat noch ganz andere Faschingsraketen und Rucksackbomben in seinem Bauchladen. So wie CSU-Oktoberfestkaiser Söder die Coronamaßnahmen mit feist vergnügter Miene kommentiert hat: „Es war ein Test.“ Man hat jetzt Geschmack am Ausnahmezustand gefunden. Parteien und Politiker*Innen, die man fast schon in die Tonne treten wollte, erleben nun einen gewaltigen Höhenflug mit Zustimmungsraten, die wieder absolute Mehrheiten in Reichweite bringen. Plötzlich stehen die Bürger wieder an ihrer Tür und müssen mit Maulkörben um Hilfe betteln oder um Gnade vor allzu aberwitzigen Maßnahmen wie genmanipulierenden Zwangsimpfungen. Gönnerhaft können Söder & Co. dann ein paar Almosen springen lassen oder die Daumenschraube der Bürger ein wenig lockern, wofür ihm diese dann die Füße küssen. Auch die Leitmedien sind wieder obenauf und dürfen aus vollen Rohren die noch verbliebenen Restbestände an abweichenden Meinungen ins Visier nehmen. Mit Corona haben wir nun „eine Renaissance von Politik und Medien“, wie ich es in einem öffentlich-rechtlichen Radiojournal vernehmen durfte. Wieso sollte ein Politiker heutigen Zuschnitts diese Renaissance abblasen?
Sogar unter den Intellektuellen ist es inzwischen voll uncool geworden, der Lüge und Heuchelei entgegenzutreten. Die Lebenslüge ist einfach zu charmant und smart geworden, als dass man ihr noch etwas entgegensetzen wollte. Selbst wenn diese gute&gerne Illusion bereits offenkundig tödlich ist, die halbe Welt in Flammen steht und sogar die Straßen vor der eigenen Tür zu brennen beginnen – der in Schule und Uni aufgepfropfte hybride Intellekt reicht allemal noch aus, um die Hypothese aufzustellen, dass der neoliberale Phospohrbombenregen, der gerade auf uns niedergeht, vielleicht ja nur eine Sylvesterraketenshow ist.
Wer also glaubt, dass der Spuk mit dem Hornochsen-Hirschabschuss („Corona-Shutdown“) nun vorbei ist und wir wieder mit „gutem & gernen“ Leben weitermachen können, der irrt leider. Wir leben in einer Zeit, in der Maßstäbe der Vernunft suspendiert sind und der frei flottierende Wahnsinn über die Erdoberfläche fegt, sich wahlweise da und dort verkörpert und „viral geht“. Der Mensch wird sinnlos erniedrigt, in Wirklichkeit mit Grausamkeit und Sadismus entwürdigt und entmündigt. Das wird jetzt nicht einfach so aufhören. Es ist noch einiges im Busch und die Bürger sind willfährig und obrigkeitsgläubig wie noch nie in der Menschheitsgeschichte. Das wird man jetzt eiskalt ausnützen.
Doch keine Sorge, der Teufel trägt bekanntlich Prada und die Erstickung wird süß und smart werden. Die Giftköder werden dem Mäusefriedhofsbürger von den „Hohepriestern der Machtelite“ (Chomsky) und „Wirrologen“ (Herles) in streng wissenschaftlichen und evidenzbasierten Gewändern serviert. Diese Köder werden vielen Nerds zunächst orgiastische Gefühle bescheren, so wie ein beim Sexualakt über den Kopf gestülpter Plastiksack durch die hierbei hervorgerufene Atemnot angeblich für einen besonderen „Kick“ sorgt. Laut Auskunft der Gerichtsmedizin führt die bei dieser Praktik hervorgerufene Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff in Deutschland jedes Jahr bei ca. hundert Menschen zum Tod (Quelle: Berliner Morgenpost). Werden diese Plastiksack-Hirntoten dann mit Drostens Papaya-(„ PCR“) Test positiv getestet, dann sind sie laut derzeit herrschender Zählweise evidenzbasiert erwiesene „Coronatote“.
Die Katze beißt sich gerade in den Schwanz. Und Pogo der Clown steckt sie lächelnd in den Sack, um sie an Tönnies zu verkaufen. Dort sterben Tiere – angeblich 30.000 pro Tag – schließlich mit zum Herz gekringeltem Schwanz, so wie es das Konzernlogo verbürgt.
Was soll man also noch sagen? Welche Worte kann man noch aussprechen, ohne an der Fliegenrolle einer ekligen Political Correctness kleben zu bleiben, die inzwischen jeden gesunden Menschenverstand ersticken möchte? In einer Zeit, in der Gandhi zum Rassisten gemacht und seine Statuen gestürzt werden, während ein Krimineller und Pornobusiness-Crack zur Ikone gemacht wird, für den die halbe Welt gut & gerne auf die Straße geht, sind wir wohl bald wirklich in Idiocracy angekommen.
Die Ausweglosigkeit und Abgründigkeit, die wir derzeit erleben und vor der so viele gerne weggucken und lieber unter Muttis Corona-Rock flüchten möchten, hat aber auch ein Gutes. Wir können nun die Konsequenz unserer derzeitigen (technokratisch-„wissenschaftlich“-nihilistischen) Denk- und Wirtschaftsweise einmal ganz bewusst erleben. Dann kann uns die Notwendigkeit eines ganz neuen, menschengerechten Ansatzes ebenfalls bewusst werden.
Bild: Jacques Prilleau
(Coronabürger mit RKI-zertifizertem Herdenimmunitäts-Idiotennachweis erhalten 20% Rabatt).
Bild: Jacques Prilleau
Haben Sie keine Angst vor Impfungen, je weniger desto besser, aber so viel als nötig. Lassen Sie sich nicht durch blitzartig entwickelte Impfungen behandeln. Ich habe sicher hunderte Impfungen an Gesunde Menschen verabreicht, doch würde ich mich nicht durch Impfungen, die sogenannte Notimpfungen sind, impfen lassen!!
Man kann in diesen Fragen durchaus verschiedener Meinung sein, doch gibt es starke Hinweise, dass durchgemachte Infekte das Immunsystem stärken und uns wohl auch vor Krebs schützen. Ich würde mich nicht durch eine Notimpfung impfen lassen, vor allem, da es durchaus gute Methoden gibt, auch schwierige Fälle dieser Covid 19 Erkrankung zu behandeln. Sie haben durch Prof. Klinghardt, durch Dr. Dahlke, durch Dr.Bircher Benner viele ausgezeichnete Methoden kennengelernt, Ihr Immunsystem zu stärken. Wenn Sie die Schilderungen meines so außerordentlich geschätzten Freundes lesen, dann werden Sie verstehen, warum es in Italien, so schwierig ist, gesund zu werden: https://heinz-grill.de/corona-erfahrungsbericht-italien/
Ich möchte gerne ein Gedicht, anfügen:
Ein Gedankenkeim geht durch die Welt
Wer hier Böses möchte wähnen
kann Bill Gates zu Vorbild nehmen
dieser impfte seine Kinder nicht
dabei hatte er eine andere Sicht
Ein merkwürdig Virus durch die Welt schlich
dabei nicht viel Zeit verstrich
der Virus holte die Alten und die Kranken
und die, die durch die Angst wanken
die viel Geimpften holt er mehr
Mobilfunkstrahlung schadet sehr
Der Atem sollte sauber sein
da hält man seine Lunge rein
Die Wirtschaft, ist schon bald in Scherben
die Zeitungen das gern schön färben
Der Virus den Norden vom Süden spaltet
die scheinbaren Opfer werden verwaltet
Es werden berechtigt Schuldige gesucht
findet man sie, dann werden sie verflucht
Doch bracht der Keim zum Denken viel Raum
Die Zeit verging beim Spazierengehen, wie ein Traum
Der Himmel war klar und rein
die Luft konnte nicht sauberer sein
Da entstand ein Gedankenkeim
er war heilsam und klein
Er war nicht wie ein Virus passiv
der Gedanke, er war aktiv
den anderen überfiel er nicht
er brachte in Freiheit das Licht
der andere den Gedanken verstand
was die Gesprächspartner in Freundschaft verband
der Gedanke er wanderte weiter
die Menschen wurden heiter
Der Gedanke wurde getragen in die Weite
und verband immer mehr Leute
Der Virus, hatte die Menschen zersplittert
Masken, Quarantäne, alles zittert
Die Fenster und Türen wurden vergittert
Freundschaften waren zerrüttert
doch war der Virus der Vater des Gedankenkeims
den ließen die Menschen gerne und frei hinein
Die Menschen, begannen selbst klar zu denken
und ihre Geschicke selber zu lenken
sie wollten Gedanken den anderen schenken
und keinen im Innersten kränken
Sie begannen in Freiheit sich
und die anderen in Wärme zu achten
Sie sagten Du und Ich
und lachten!