Das Amtsgericht Weimar untersagt zwei Schulen mit sofortiger Wirkung, den Schülern Masken und Corona-Tests vorzuschreiben. Als Begründung wird formuliert, der Maskenzwang schädige die Kinder „physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung“. Zudem seien die PCR- und Schnelltests „nicht geeignet“, eine Corona-Infektion festzustellen.
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