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Felix und Susanne Musterfamilie
(Adresse)
Über den / die
Landrat / Landrätin bzw. Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin
des Landkreises / der (kreisfreien) Stadt ….
Herrn / Frau …..
(Straße)
PLZ Ort
Per Fax: ….
Per Mail:
an den
Petitionsausschuss
des Landkreises / der (kreisfreien) Stadt ….
Eingabe an Ihren Petitionsausschuss mit wichtigen Fragen und Anregungen zur Gesundheits- und Sicherheitspolitik in Ihrem Zuständigkeitsbereich
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich in Ihrem Zuständigkeitsbereich meinen Wohnsitz habe und Ihre Behörde nicht nur als untere Polizeibehörde für den Vollzug der jeweils aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes, sondern mit dem bei Ihnen angesiedelten Gesundheitsamt überdies für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zuständig ist, möchte ich Ihnen zu vier gesellschaftsrelevanten Themen vier Fragen – mit jeweils einer Zusatzfrage – stellen.
Im Interesse aller Menschen, die im Rahmen des vorgeblichen „Infektionsschutzes“ von den Maßnahmen Ihrer Polizeibehörde und Ihres Gesundheitsamtes schon betroffen waren oder in Zukunft noch betroffen sein könnten, möchte Sie bitten, sich angemessen mit diesen Fragen zu befassen und mir eine angemessene Antwort zu übermitteln.
Die in jeder Hinsicht seriösen Quellen, aus denen sich die Berechtigung dieser Fragen ergibt, werde ich nachfolgend benennen und kurz zusammenfassen.
Hier meine Fragen:
1.Frage:
Ist Ihnen bekannt, dass der von Prof. Drosten (mit)entwickelte PCR-Test für SARS-CoV-2 nachweislich vollkommen untauglich ist, um das SARS-CoV-2-Virus oder eine Infektion nachweisen zu können?
Wenn Ihnen dieser Umstand bekannt ist:
Wird Ihr Gesundheitsamt fortan davon absehen, auf der Basis der Ergebnisse dieses PCR-Tests Maßnahmen wie häusliche Quarantäne anzuordnen?
2.Frage:
Ist Ihnen bekannt, dass die seit Monaten von vielen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen aufgestellte Behauptung, dass es eine gefährliche Corona-Pandemie geben soll, nachweislich auf mindestens fünf zentralen Falschbehauptungen basiert und es – auch schon deshalb – für die diversen Coronaschutz-Maßnahmen gegen Gesunde/Nicht-Störer und intakte Gewerbebetriebe keinerlei tatsächliche und rechtliche Rechtfertigung gibt?
Wenn Ihnen dieser Umstand bekannt ist:
Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dieser Erkenntnis im Hinblick auf die Durchsetzung der CoronaschutzVO des Landes (Verhängung von Bußgeldern, Genehmigung von Versammlungen etc.)?
3.Frage:
Ist Ihnen bekannt, dass es gegen die Covid-19-Erkrankung offenbar ein Heilmittel ohne jede schädliche Nebenwirkung geben soll, das in allen Stadien der Erkrankung eine 100%ige Heilungschance bieten und auch präventiv zur Vermeidung einer Ansteckung eingesetzt werden kann, so dass es für eine Impfung mit Impfstoffen, die nicht hinreichend ausgetestet worden sind und schon deshalb erhebliche schädliche Nebenwirkungen vermuten lassen, letztlich keinerlei Rechtfertigung mehr gibt?
Wenn Ihnen dieser Umstand bekannt ist:
Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus im Hinblick auf die Kampagne, dass sich jeder gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen lassen sollte? Wird Ihre Behörde also fortan davon absehen, solche Impfkampagnen zu unterstützen, und die Menschen über (zudem sehr kostengünstige) Heilmethoden informieren die – soweit bekannt – mit keinerlei schädlichen Nebenwirkungen verbunden sind?
4.Frage:
Ist Ihnen bekannt, dass unter den Auswirkungen der diversen Coronaschutz-Maßnahmen, insbesondere der Folgen der Lockdowns, insbesondere auch der Mittelstand leidet, von dem nicht nur ein Großteil der Arbeitsplätze, sondern auch das Steueraufkommen abhängt, das Ihr Gemeinwesen finanziert?
Wenn Ihnen dieser Umstand bekannt ist:
Welche kommunalpolitischen Konsequenzen ziehen Sie aus der Erkenntnis, dass es weder eine tatsächliche noch eine rechtliche Rechtfertigung für Maßnahmen im Namen des Infektionsschutzes gibt, durch die Freiheiten und Rechte und die wirtschaftliche Existenzgrundlage der in Ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden Menschen und niedergelassenen Unternehmen weitestgehend suspendiert und gefährdet oder gar schon zerstört worden ist und zerstört wird?
Erläuterungen zu meinen Fragen:
I.
Zu Frage 1 und 2:
Wollen Sie etwa auch nicht mitbekommen haben, dass es schon am 21.5.2020 mehr als 250 namhafte Experten gab, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben?
Siehe hierzu:
https://www.rubikon.news/artikel/weltweiter-widerstand
Was den aktuellen Stand der gesicherten Erkenntnisse und der rechtlichen Bewertung der ganzen unsäglichen „Anti-Corona-Maßnahmen“ angeht, so möchte ich auf die sehr gut begründete 190-seitige Verfassungsbeschwerde eines – namentlich nicht bekannten – Richters von Ende Dezember 2020 verweisen, die jedermann im Web unter dem Link
https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/
kostenlos herunterladen kann.
Dort sind ab Seite 84 die von namhaften Wissenschaftlern festgestellten zehn (!) groben Mängel / Fehler dieses PCR-Tests zusammengefasst worden. Darauf möchte ich in diesem Kontext insbesondere verweisen.
Dieser Richter steht mit dieser Position keinesfalls alleine. Er weiß sich vielmehr in bester Gesellschaft zahlreicher Experten, die sich kritisch mit den offiziellen Narrativen zum Pandemiegeschehen befasst haben.
Stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen kann ich auf den Inhalt des Schreibens von Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, unter im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:
Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Das gilt evident nicht nur für Prof. Drosten, sondern für jeden, der sich hier verantwortlich zeichnet.
Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich hat in seiner Klageschrift vom 23.11.2020, die u.a. unter dem Link
https://corona-transition.org/volksverpetzer-de-wurde-von-wolfgang-wodarg-uber-250-000-euro-verklagt
im Volltext abrufbar ist, ab Seite 23 alle aktuell verfügbaren, wissenschaftlich verifizierten Quellen zusammengefasst, die eindeutig belegen, dass der PCR-Test, der auf der Basis des „Drosten-Corman-Papers“ basiert, gleich aus mehreren Gründen vollkommen ungeeignet ist, ein SARS-CoV2-Virus bzw. eine Infektion nachzuweisen.
Auf Seite 50 seiner Klageschrift kommt RA Dr. Füllmich zusammenfassend zu dem Ergebnis (Zitat):
„Das Drosten-Corman-Paper enthält die folgenden spezifischen Fehler:
– Es gibt keinen spezifizierten Grund, diese extrem hohen Konzentrationen von Primern in diesem Protokoll zu verwenden. Die beschriebene Konzentration führt zu erhöhter unspezifischer Bindung und PCR-Produktamplifikation, wodurch der Test als spezifisches Diagnostikum ungeeignet ist;
– Sechs nicht spezifizierte wackelige Positionen führen zu einer enormen Variabilität des Testdesigns pro Labor; die verwirrende unspezifische Beschreibung im Drosten-Corman-Paper eignet sich nicht als operatives Standardprotokoll;
– Der Test kann nicht zwischen dem gesamten Virus und viralen Fragmenten unterscheiden. Daher kann der Test nicht als Diagnostikum für intakte (infektiöse) Viren verwendet werden;
– eine Differenz von 10° C w.r.t. der Glühtemperatur Tm für Primerpaar1 (RdRp_SARSr_F und RdRp_SARSr_R) ist ein sehr schwerer Fehler und macht das Protokoll als spezifisches Diagnosewerkzeug unbrauchbar;
– Ein großer Fehler ist die Auslassung der Ct-Wertes, die zu bestimmen haben, wenn eine Probe als positiv und negativ betrachtet wird. Dieser Ct-Wert findet sich auch nicht in zusätzlichen Einreichungen und offiziellen Veröffentlichungen/Nachträgen;
– die PCR-Produkte sind nicht auf molekularer Ebene validiert worden, was das Protokoll als spezifisches, die Diagnostik unter Werkzeug nutzlos macht;
– Der PCR-Test enthält weder eine einzige Positivkontrolle zum Nachweis der Spezifität für SARS-CoV-2 noch eine Negativkontrolle zum Ausschluss anderer Coronaviren, was den Test für eine spezifische Diagnose ungeeignet macht;
– Höchstwahrscheinlich wurde das Drosten-Corman-Paper nicht von Fachkollegen begutachtet;
– Für mindestens vier Autoren bestehen schwerwiegende Interessenskonflikte, zusätzlich zu der Tatsache, dass zwei der Autoren des Drosten-Corman-Papers (Christian Drosten und Chantal Reusken) auch im Editorial Board von Eurosurveillance sitzen; am 29. Juli 2020 kam ein Interessenskonflikt hinzu (Olfert Landt ist CEO von TIB-Molbiol; Marco Kaiser ist Senior Researcher bei GenExpress und fungiert als wissenschaftlicher Berater für TIB-Molbiol), der in der ursprünglichen Version nicht deklariert wurde (und in der PubMed-Version immer noch fehlt). TIB-Molbiol ist die Firma, die „als erste“ PCR-Kits (Light Mix) auf der Grundlage des im Drosten-Corman-Manuskript publizierten Protokolls herstellte und diese PCR-Testkits aufgrund ihrer eigenen Worte vor der Einreichung der Publikation weltweit verteilte. Weiterhin versäumten Victor Corman & Christian Drosten, ihre zweite Zugehörigkeit zu erwähnen: das kommerzielle Testlabor „Labor Berlin“, wo sie für die Virusdiagnostik zuständig sind.“ (Zitat Ende)
Aus den oben dargelegten Gründen ergibt sich von selbst, dass es für die Durchführung solcher PCR-Tests – insbesondere an Schülerinnen und Schülern – keinerlei Rechtfertigung und Rechtsgrundlage gibt.
Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 2 IfSG ist eine Infektion (Zitat):
„die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,…“
Entscheidend ist hier der Begriff des Krankheitserregers, zu dem § 2 Nr. 1 IfSG folgende Legaldefiniton enthält (Zitat):
„ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,…“
Folglich liegt eine „Infektion“ nach dem eindeutigen Wortlaut des IfSG nur dann vor, wenn ein „vermehrungsfähiges Virus“ vorliegt.
Die PCR-Tests weisen aber kein SARS-CoV2-Virus und auch keine Infektion nach.
III.
Zu Frage 3:
Sehen sich bitte nur mal die folgenden impfkritischen Fundstellen an:
1.
youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s
2.
Aus der jüngsten Sitzung des ACU (eingestellt auf Minute 3:48:45): Prof. Hockertz über die Mitteilung des Forschungsleiters einer unterdrückten Corona-Impfstoffstudie, mutmaßlich von Astra Zeneca: Alle Versuchstiere innerhalb von 2 Tagen gestorben.
3.
4.
https://snanews.de/20201216/toxikologe-corona-impfstoff-187459.html
Es gibt noch zahlreiche weitere äußerst alarmierende Berichte über schädliche Nebenwirkungen der aktuell in der Testung befindlichen SARS-CoV2-Impfstoffe, und die können auch Ihnen bzw. Ihrem Gesundheitsamt nicht entgangen sein, genauso wenig wie der Umstand, dass es impfkritische Sachbücher wie „Virus-Wahn“ von Köhnlein/Engelbrecht schon seit vielen Jahren gibt.
Auch kann Ihnen nicht entgangen sein, dass ausgerechnet führende Politiker und Vertreter von Pharma-Unternehmen, die an der Entwicklung von Impfstoffen gegen das SARS-CoV-2-Virus beteiligt sind, eine auffällige Zurückhaltung an den Tag legen wenn sie danach gefragt werden, ob sie denn nicht selbst mit gutem Beispiel vorangehen und sich impfen lassen wollen. Wie kann denn jemand Impfungen öffentlich fordern oder gar Impfstoffe herstellen und seine Glaubwürdigkeit bewahren, wenn er sich selbst einer Impfung widersetzt?
Meines Erachtens wäre ist jedenfalls ein wahnwitziges Unterfangen, sich auf einen Impfstoff mit unbekannten Nebenwirkungen einzulassen, wenn es – was die Mainstream-Medien freilich verschweigen – offensichtlich schon lange ein höchst wirksames Heilmittel gegen alle Stufen einer Covid-19-Erkrarnkung gibt, das zudem noch ohne Nebenwirkungen sein soll: Chlordioxid.
Sehen Sie sich doch einmal bitte dieses Video an:
mediarebell.com/watch/xN7vOlwhpqAxAhl
Es gibt mehrere Bücher über Chlordioxidlösungen, die sich hier zur Vertiefung anbieten (Dr. med. Antje Oswald, Andreas Kalcker u.a.). Aber auch das wird Ihrem Gesundheitsamt bekannt sein, müsste es jedenfalls.
Wie wird es sich also auswirken, wenn die Menschen in Ihrem Zuständigkeitsbereich irgendwann erfahren werden, und ich bin mir sicher, dass sie es früher oder später erfahren werden, dass die gesamte Impfkampagne, wonach gegen Covid-19 nur eine Impfung helfen könne, maßgeblich (auch) auf dem Verschweigen der Information beruht, dass es offenbar schon längst ein höchst wirksames Heilmittel gibt?
Ein ehrbarer Politiker / Arzt / Experte etc. klärt auf, er spielt nicht mit den Ängsten der Menschen, und er verleitet Menschen – und sei es durch sein Schweigen – Menschen auch nicht dazu, dass sie auch noch freiwillig in eine Impfung einwilligen, deren gesundheitlichen Folgen nicht abschätzbar sind.
Ein Mensch, der nicht vergessen hat, was ein Mensch ist oder jedenfalls nicht ist, der sagt ohnehin „Nein !!“, wenn ihn die Handlanger der Pharmaindustrie im Kontext mit der Verabreichung unausgereifter Impfstoffe auf den Rang eines Versuchstiers reduzieren wollen!
Warum verteidigen Sie die Menschen in Ihrem Zuständigkeitsbereich nicht gegen diese politische Willkür?
Wie Sie wissen, ist ein Beamter unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur zur Remonstration berechtigt, sondern verpflichtet, siehe § 36 Beamtenstatusgesetz – BeamtStG (Zitat):
§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.
Bei Ihrem Amtsantritt haben Sie alle (als Behördenleiter und Mitglieder der kommunalen Selbstverwaltungsgremien) einen Diensteid geleistet.
Als Leiter Ihrer Behörde und Dienstvorgesetzter Ihrer Mitarbeiter haben Sie als Landrat / Oberbürgermeister zudem eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern.
Von daher möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie Ihre Pflichten unter Berücksichtigung der hier übermittelten Informationen fortan zu erfüllen gedenken.
IV.
Zu Frage 4:
Ich bin – wie alle Menschen in diesem Lande – ebenfalls betroffen von einer Regierungs- und Informationspolitik, die auf einem „globalen Fehlalarm“ beruht, so wie dies schon vor Monaten in einer internen Analyse eines Mitarbeiters des Bundesinnenministers klargestellt worden ist, abrufbar unter dem Link
https://issuu.com/lecloux/docs/2020-05_-27_auswertungsbericht_km4
Die zur Verteidigung dieser Analyse veröffentlichte „Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten“ vom 11.5.2020 ist im Web im Volltext abrufbar unter:
Wenn die Wirtschaft kollabiert, dann wird das alle treffen, insbesondere auch die Finanzierung der Sozialsysteme und aller kommunalen Selbstverwaltung.
Damit dürften dann auch die letzten Bereiche autonomer Selbstverwaltung zerstört werden. Ohne wirtschaftliche Basis gibt es keine Grundlage mehr für die freie Gestaltung kommunaler Planungshoheit und im Übrigen auch keine Grundlage mehr für eine gerechte und soziale Gesellschaftsordnung. Die sozialen Spannungen werden absehbar dramatisch zunehmen, das Glück vieler Familien wird zerstört werden.
Die angesichts der dramatischen Folgen des Lockdowns aufkommende Frage, ob mit dieser vermeintlichen „Anti-Corona-Politik“ nicht in Wahrheit eine ganz andere Agenda verfolgt wird, sollte auch Sie zu einer vertieften Analyse zu veranlassen.
Andere haben sich dieser Aufgabe gestellt, so Sebastian Friebel in seiner Broschüre „Wie soll es weitergehen?“, abrufbar unter:
Bitte studieren Sie diese Broschüre. Ihre Meinung dazu würde mich interessieren.
Soweit kann es eben kommen, wenn man – frei nach Goethe – in der Demokratie schläft. Wer jetzt immer noch sagt, dass solche Entwicklungen für gesellschaftliche Grundsatzdiskussionen nicht erheblich sind, über den wird die Zukunft das Urteil sprechen.
In welcher Form sprechen Sie sich also für die Verteidigung der Grundwerte einer offenen und freien Gesellschaft aus, wenn nicht nur Sie selbst, sondern die Rechte und Freiheiten Menschen in diesem Lande durch sog. „Anti-Corona-Maßnahmen“ eingeschränkt werden, für die es keine evidenzbasierte Tatsachengrundlage und schon gar keine rechtliche Rechtfertigung gab und gibt?
Oder wollen Sie einfach nur weiter unkritisch die Coronaschutzverordnungen des Landes vollstrecken und im Übrigen tatenlos zusehen, wie der Mittelstand zerstört wird?
Ich kann mir das nicht vorstellen, da auch in Ihrem Kreistag / Stadtrat viele Unternehmer aus dem Mittelstand vertreten sein dürften.
Wo also findet in den öffentlichen Erklärungen Ihrer Behörde und den Vertretern Ihrer Gremien aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Rechtfertigung, geschweige denn eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt?
Wann, wo und wie wurden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten / Juristen etc. von den Mitgliedern Ihrer Gremien und Ihrer Behörde im Rahmen eines öffentlichen Diskurses gewürdigt?
Wäre das nicht angemessen gewesen, auch um Ihre Interessen der Menschen in Ihrem Zuständigkeitsbereich angemessen gegenüber der Landespolitik vertreten zu können? Verzichten Sie darauf?
Dabei wären Sie eindeutig im Vorteil, da Sie die Wahrheit auf Ihre Seite hätten, eine Wahrheit, die sich auf offizielle Statistiken und das Urteil tausender seriöser Experten aus allen möglichen Fachbereichen stützen lässt.
Ich rede hier jedenfalls von Realitäten, vom realen Leben, nicht von irgendwelchen „Theorien“.
Beste Grüße
Felix und Susanne Musterfamilie
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