Chancengleichheit

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Grundgesetzänderung für Chancengleichheit aller gesellschaftlichen Gruppen?

Eine Gruppe von Abgeordneten der Grünen fordert in einem Positionspapier eine Änderung des Grundgesetzes und die Schaffung eines neuen Ministeriums. Das GG soll um einen Satz ergänzt werden: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Klingt doch beim ersten Lesen gut, wo ist das Problem? Das Grundgesetz und die abendländische Rechtstradition setzen die Würde und Freiheit des Individuums in den Mittelpunkt. Mit der geplanten Änderung würden sich die Gewichte hin zu mehr Kollektivismus im Sinne progressiver, amerikanischer Auslegung verschieben. Es drohen mehr Bürokratie und eine Prozessflut.

Mehr Demokratie wagen?

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