Bildungspaket

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246 worte über fördern und fördern…

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ohauerhauerha! finster sieht es aus im lande nordrhein-westfalen, wurde doch gerade der geldfluß aus dem europäischen sozialfonds abgedreht. grund: eine fehlerquote von 15,1 % bei der abrechnung von fördergeldern für sozial- und bildungsprojekte. in diesem fonds liegen für nrw insgesamt bis ende 2013 684 millionen euro bereit.

ich mein, man kann sich ja auch anstellen. da hätten sich doch, im gesamten betrachtet, ein paar arme, überlastete und unterbezahlte beamte lediglich um 103 millionen und´n paar zerhackte verrechnet und vielleicht auch irgendeinem vetter oder schwager den einen oder anderen auftrag zugeschustert. vielleicht. eventuell. obwohl nrw sozialminister guntram schneider von der spd „kriminelle machenschaften ausschließt“. bei mir persönlich kann da eher der verdacht entstehen, das da irgendwas nicht koscher ist, wenn direkt sowas hinausposaunt wird – ohne das jemand davon geredet bzw. dies unterstellt hat.

aber so ist das halt in diktaturen: irgendwann drehen die dir ratz-fatz den geldhahn ab und reden von „griechischen verhältnissen bei der vergabe“. erinnert irgendwie an die sanktionspraxis der bundesdeutschen argen.

viel cleverer war da doch die sächsische landesregierung. diese „förderte“ 2007 amazon im rahmen des grw mit 7 bzw. 14 millionen euro.

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wir erinnern uns, amazon… das sind die, die vor lachen auf dem karton gar nicht mehr in den schlaf kommen – schließlich zahlten sie dafür 830tausend euro steuern, verkauften das u.a. mit diesen fördergeldern erworbene gebäude und mieteten es anschließend… und importierten mit dieser kohle zwangsarbeiter u.a. aus spanien, die dann von einer, mutmaßlich rechtsradikalen, sicherheitstruppe bewacht wurden.

schade, das man fördermittel nicht rückwirkend streichen kann.

in diesem sinne!

HALTET DIE AUGEN OFFEN – ES LOHNT SICH !

Am 6 März 2012 hatte ich unter der Überschrift Das Bildungspaket wird „geplündert“ ganz legal !, berichtet, dass Gelder aus den Bildungspaket von Kommunen, Landkreise usw. , zum stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden.

Darauf hin, habe ich mich mit dem ZDF Redaktion Frontal 21 in Verbindung gesetzt.

Am 26.03.2012 teilte mir die Redaktion von Frontal 21 folgendes mit:

„ Sehr geehrter Herr Ullrich,
Sie machten uns vor einiger Zeit auf das Thema „Bildungspaket“ aufmerksam – vielen Dank. Haben Sie vielleicht eine Telefonnummer, unter der ich Sie erreichen kann?
Wir sind an dem Thema interessiert.“
Mit besten Grüßen,
ZDF
Red. Frontal 21
10887 Berlin
Deutschland

Im weiteren fand diesbezüglich zu diesen Thema ein Telefongespräch statt und im weiteren hatte ich die mir bekannten Informationen weiter gegeben. Gestern nun konnte man zum Thema Bildungspaket, den entsprechenden Sendebeitrag sehen. Vor allem ist anzumerken, wie ahnungslos, ja wie hilflos die Ministerin U. von der L. Ist. Einfach nur noch peinlich.

Ich bin der Auffassung, dass es sich lohnt, auf Missstände hinzuweisen, denn die Politik wird es sich im weiteren sehr überlegen, Gelder aus dem Bildungspaket, zum stopfen von Haushaltslöchern, in Zukunft zu verwenden.  Wir werden die Augen weiter offen halten !

Hier nun der Sendebeitrag:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1615770/Milliarden-fuer-beduerftige-Kinder

Späte DGB-Erkenntnis: Hartz IV ist verfasssungswidrig! – hoffentlich nicht nur im Wahlkampf!

„Das können wir nur begrüßen, dass der DGB sich endlich mit deutlicherer Lautstärke der Kritik von Prof.Dr.jur. Johannes Münder an der Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelleistungen erinnert und sich damit seinem Ruf nach Karlsruhe anschließt, der bereits Inhalt unserer Musterklage gegen den Regelsatz vom 28. April gewesen ist,“ (siehe hier) stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. „Immerhin hat Münder diese Verfassungsbedenken bereits während des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragen. Und das Dokument war seit mehr als einem halben Jahr auf der Internetseite des DGB zu finden.“

Spät aber nicht zu spät kündigt – nach Ansicht der Hartz4-Plattform – Annelie Buntenbach nun endlich für den DGB die Absicht an, in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde vorlegen zu wollen.

Dabei appelliert die Hartz4-Plattform insbesondere an den DGB, sich hinsichtlich seiner ergänzenden Kritik am Bildungspaket nicht nur auf juristische Experten zu stützen, sondern für die Kinder Diejenigen zu Rate zu ziehen, die sich seit Jahrzehnten der Interessen der Kinder annehmen und am besten wissen, was Kinder und ihre Eltern tatsächlich brauchen. „Das ist in erster Linie das ihnen durch den Gesetzgeber abgesprochene Vertrauen, das den Geist von Westerwelle und Missfelder spiegelt. Denn nicht staatliche Verwaltungen sondern alleine die Familien wissen, was Kinder brauchen,“ so Brigitte Vallenthin. Dabei weist die Arbeitslosen-Initiative insbesondere auf  die Stellungnahmen zur Hartz IV-Gesetzgebung durch den Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und den Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) hin, die Inhalt des von der Hartz IV-Plattform unterstützten, am 18. August eingereichten, Eilverfahrens gegen Kinderregelsatz und Bildungspaket sind. Die weisen nach, dass die gesamten Leistungen für Kinder vom Gesetzgeber überhaupt nicht ermittelt und berechnet, sondern abermals „ins Blaue“ geschätzt wurden. Folglich seien die gesamten Kinder-Regelleistungen – Regelsatz und Bildungspaket – auf den Prüfstand zu stellt und jedem Kind eine antrags- und diskriminierungsfreie Barleistung zu Verfügung zu stellen. (siehe hier und hier).

Wir können nur hoffen, dass es sich bei dieser plötzlichen Erkenntnis des DGB nicht nur um Wahlkampf-Trommeln gen Berlin handelt – sondern dass Annelie Buntenbach dieses Mal ernst macht mit ihren Ankündigungen für einen Rechtsweg nach Karlsruhe, die wir wir aus der Berliner Gewerkschaftszentrale ja nicht zum ersten mal hören,“ wünscht sich Brigitte Vallenthin.

Wiesbaden, 05. September 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
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WENN POLITIKER DIE REALTÄT NICHT KENNEN

Es ist der Politiker Eigenheit, Dinge darzustellen (ob bewusst oder in Unkenntnis von Tatsachen), die fern ab jeder Realität sind.

Da kann einen schon mal der Kraken platzen. Um so verständlicher ist es, wenn man von den der Realität selbst betroffen ist. Und so ist es dann nicht verwunderlich wenn ein gewisses Bedürfnis besteht, die Politiker auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen, mit einen Schuss Ironie und Spott. Aber lest selbst.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister für Soziales !

in einer Radiosendung bei Radio Sachsen im Monat August, haben Sie unter anderem zu Fragen der Bearbeitungsdauer von Anträgen von Leistungen für Bildung und Teilhabe sich dahingehend geäußert, dass die Bearbeitungsdauer von Anträgen „einige Wochen dauern“ könne. Dies können wir nicht bestätigen und möchten energisch widersprechen.
Am 18.04.2011 stellten wir den Antrag auf Nachzahlung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für den Zeitraum 01.01.2011 bis 30.04.2011. Bis heute wurde unser Antrag nicht bearbeitet, FÜNF MONATE NACH ANTRAGSTELLUNG ! Bis heute haben wir kein rechtsfähigen Bescheid erhalten und schon gar keine Reaktion des Jobcenters .

Es ist beschämend, wenn Politiker sich in den Medien zu einen Sachverhalt äußern, die Realität aber eine andere Sprache spricht. Ob Sie Ihre Aussage zu Bearbeitungszeiten bei Anträgen für Bildung und Teilhabe auf eigene Kenntnisse stützen, oder Sie sich auf Vorlagen und Berichte der Geschäftsführung des Jobcenters berufen, macht die Wirklichkeit auch nicht besser. Auffällig ist, dass Mitarbeiter des Jobcenters nur dann schnell AKTIV werden, wenn es darum geht einen Leistungsempfänger Fehlverhalten vorzuwerfen und zu beschuldigen. Auch bei Rückforderungen von gezahlten Leistungen sind Mitarbeiter des Jobcenters schnell bei der Sache und handeln sofort. Es wäre angebracht, dass Sie als verantwortlicher Sozialbürgermeister , die Mitarbeiter des Jobcenters darauf aufmerksam machen, dass es neben der Mitwirkungspflicht von Leistungsempfänger, auch eine Hinwirkungspflicht von Mitarbeiter des Jobcenters gibt, das heißt, dass Leistungen dann zu erbringen sind, wenn ein Bedarf besteht.
All zu gern und oft, wird darauf verwiesen, dass Leistungsbezieher aus Mittel der Steuerzahler bezahlt werden und man dafür Anstrengungen von den Leistungsbeziehern erwarten kann. Sie könnten als verantwortlicher Sozialbürgermeister aber auch die Mitarbeiter des Jobcenters darauf hinweisen , dass dies auch für  Jobcenter Mitarbeiter zutrifft. Die Einführung einer Art „Leistungsvereinbarung“ für Mitarbeiter im Jobcenter, könnte sich optimierend auf die Aufgabenerfüllung auswirken. Vorbild könnte die wie bereits in der Praxis angewendete „Eingliederungsvereinbarung für Leistungsbezieher“ dienen, einschließlich, der stufenweise Kürzung von Gehältern, bei nicht Erfüllung von Dienstpflichten. Abschließend möchten wir Sie über folgendes in Kenntnis setzen. Sollten wir bis 30.09.2011 kein rechtsfähigen Bescheid zu unseren Antrag vom 18.04.2011 erhalten haben, werden wir das zuständige Sozialgericht bemühen müssen. Über eine Stellungnahme wären wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Bildungspaket-Eilklage: 8 Wochen nach Antrag erste Reaktion vom Jobcenter

Presseerklärung:

… und trotz Erklärung der Rechtswidrigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit – Androhung vollständiger Streichung von Leistungen

Acht Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Grundrecht auf „Teilhabe“ als „unverfügbar“ und mit „Garantie“ zugesichert hat, ist dies auch für die Antragstellerin in dem am 17. August bei einem Sozialgericht eingereichten Eilverfahren immer noch nicht in Sicht. Denn erst mal pocht jetzt – 8 Wochen nach Antragstellung – die Behörde auf die so genannte „Mitwirkungspflicht“. Die lautet: 4 Zusatzanträge, 4 Teilnahme-Bestätigungen von Schule und anderen, zahlreiche Zahlungsnachweise, Dokumentation von Zeugnissen, Schulnoten und „blauem Brief“, 4 Anbieter-Konto-Angaben, Vertrag mit dem Mittagessen-Anbieter, Freistellung von Datenschutz gegenüber Jobcenter, Jugendamt, Kita, Schule, Sportverein, Musik- und Nachhilfelehrer sowie eine Selbstauskunft des Nachhilfelehrers. Bis zur Abgabe plant die Behörde schon mal einen weiteren Monat ein – Bearbeitungszeit nicht mitgerechnet. Das Jobcenter scheint wenig zu interessieren, dass bis dahin bereits ¾ des Jahres der Kinder-Grundrechts-Garantie verstrichen sind.

„Un-verfügbares Kinder-Grundrecht heißt für die zur Umsetzung des sog. Bildungspakets verpflichteten Jobcenter offensichtlich nicht verfügbar,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin empört fest. „Anders lassen sich die unüberwindbaren Hürden, die die Verwaltungen davor auftürmen, nicht erklären. Hier wird nicht – im Sinne des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09.02.2010 – ein Grundrecht verwirklicht. Hier wird ein Grundrecht systematisch verweigert“.

 In den Bildungspaket-Antrag einer Alleinerziehenden ist erst in dem Moment Bewegung gekommen, als der von der Hartz4-Plattform unterstützte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht eingegangen war. Eine Woche später nämlich erhielt die Antragstellerin vom Jobcenter eine „Aufforderung zur Mitwirkung“. Die hat es allerdings in sich.

 Für zwei Tagesausflüge im zurückliegenden Schuljahr solle

  1. die Schulleitung eine Bestätigung ausstellen,

  2. mitteilen, mit welchem Datum die Eltern darüber informiert worden waren,

  3. den Namen des Klassenlehrers, der Klassenlehrerin benennen,

  4. eine telefonische Kontaktmöglichkeit angeben und

  5. eine Bankverbindung der Schule mitteilen, auf die die Leistung überwiesen werden solle.

  6. Außerdem solle Nachweis für selbst bereits geleistete Zahlungen erbracht werden.

Für mehrtägige Klassenfahrten

ist derselbe Anforderungskatalog zu belegen – zusätzlich noch mit Dokumentation der Einzelpositionen für die Gesamtkosten, und zwar:

„1. Verpflegung,

2. Hin- und Rückfahrt,

3. Besichtigungen und kulturelle Veranstaltungen,

4. Taschengeld.“

Für Nachhilfe

will das Bildungspaket offensichtlich nicht im pädagogisch sinnvollen Moment unterstützen – dann nämlich, wenn Anschub-Hilfen bereits bei noch guten Leistungen vorbeugend und motivierend sinnvoll sind. Der Voraussetzungs-Katalog setzt hier erst in dem Moment ein, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen und die Motivation er Schülerinnen und Schüler bereits im Keller ist.

Ein Lernförderungs-Bedarf könnte sich danach begründen, wenn „zwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schuljahr im selben Fach mit den Noten „mangelhaft“ oder eine Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“ vorliege,

  1. „eine Benachrichtigung der Schule über eine Versetzungsgefährdung (so genannter „blauer Brief“)“ zugestellt worden sei,

  2. sich ein „Hinweis auf dem Halbjahreszeugnis über eine Versetzungsgefährdung“ befände,

  3. „Krankheit bedingte Nicht-Teilnahme am Unterricht für eine Dauer von sechs Wochen oder mehr“ nachgewiesen werde oder

  4. im „besonderen Einzelfall (z.B. Vorbereitung für die Nachprüfung)“ notwendig sei, gegenüber dem Jobcenter „näher begründet“ werden müsse.

Wenn Kinder bereits Lernförderung erhalten hätten, könne ein Folge-Antrag gestellt werden

  1. „nur wenn die Höchstförderung von 35 Stunden noch nicht erreicht wurde“.

  2. Dafür „benötigt“ die Jobcenter-Verwaltung „die letzten drei Zeugnisse“ sowie

  3. „eine Bescheinigung der Einrichtung bzw. Person, wodurch die Durchführung der Lernförderung sowie die regelmäßiger Teilnahme daran bestätigt wird.“

Bei der Schule müsse beantragt werden, zu bescheinigen,

  1. „dass die Lernförderung zusätzlich erforderlich ist, weil sie von der Schule“ nicht „gewährleistet werden kann,“

  2. solle die Schule bescheinigen, ob „ein Antrag auf Hilfen zur Erziehung (…) gestellt“ wurde,

  3. einen „Vorschlag“ für die Lernförderung machen sowie

  4. „bestätigen, dass die Lernförderung geeignet ist, um die (…) wesentlichen Lernziele (wie Versetzung in die nächste Klassenstufe, Erreichen des Schulabschlusses) zu erreichen“.

    In dem Zusammenhang stellt sich auch bereits die juristische Frage, wer im Nachhinein für die Kosten haftet, wenn dieses sog. Lernziel nicht, bzw. nicht im ersten Anlauf erreicht wird und – wie bereits geschehen – Sozialgerichte in dem Falle die Rückerstattung der Kosten von den Eltern fordern.

  5. Dann folgt die Aufforderung zu mehrere Freigaben des Datenschutzes

– für die Schule gegenüber dem Jobcenter, verbunden mit der Einwilligung, „dass die Schule auf Verlangen die entsprechenden personenbezogenen Daten (Zeugnisse, Klassenarbeiten, sonstige Leistungsnachweise) zur Verfügung stellt.“

– Für das Jugendamt gegenüber dem Jobcenter, das ggf. „Auf Verlangen Angaben bestätigen“ solle.

– Und dem angeforderten Einverständnis, „eine Kopie des Bewilligungsbescheides an den Anbieter der Lernförderung zu senden“ ohne das der unterzeichnende Antragsteller weiß, welche personenbezogenen und zu schützenden Sozialdaten dieser Bescheid enthält.

– Obendrein der Warnhinweis, dass auch das Finanzamt kontrollieren könne und zwar mit der geforderten Bestätigung, man „habe den Anbieter der Lernförderung auf etwaige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten hingewiesen.“

Und es kommen noch weitere Hürden mit dem „Zusatzfragebogen Lernförderung“ hinzu:

  1. „Name“ und „Anschrift“ des Nachhilfelehrers seien anzugeben und wenn der

  2. nicht „von der Schule empfohlen“ worden sei, so müssten „selbst gesuchte Kräfte der Stadt (…) die erforderlichen Daten im Rahmen einer Selbstauskunft übermitteln.“

Abschließend zum Thema „Lernförderung“ erfolgt der „freundliche“ Hinweis:

„Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass trotz Anforderung der Zahlungsbelege noch keine Entscheidung über eine mögliche Bewilligung getroffen wurde.“

Für die Mittagsverpflegung wird abermals St. Bürokratius heftig bemüht:

  1. ist die „regelmäßige“ Teilnahme „am gemeinschaftlichen Mittagessen“ zu bestätigen.

  1. werden „die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anbieter des Mittagessens“ sowie

  2. die „Kostennachweise“ verlangt und

  3. obendrein wieder die Unterschrift unter mehrere Freigaben von Datenschutz:

    – gegenüber der „Schule“,

    – dem „Träger“ – von dem wohl kein Unterzeichner weiß, wer das ist und wem er seine geschützten Daten zukommen lassen soll sowie

    – dem „Caterer“ – mit Sicherheit ein Unternehmen, das an keinerlei Schweigepflicht gebunden ist.

  4. Wird schließlich verlangt, man solle nachweisen, ob man am NRW-Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilnimmt. Auch dieses enthält bereits eine noch ungeniertere Datenschutz-Freistellung – nämlich die, „dass ich mit der Offenlegung der Bedürftigkeit an den Träger der Mittagsverpflegung einverstanden bin.“

Für die Schüler-Monatskarte sei

  1. ein „Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid (…) bezüglich der Schülerbeförderungskosten“ bei einer sog. „Bildungsholding (ehemals Schulamt)“ einzuholen.
  2. Wo der in eine Monatskarte umgewandelt werden kann, verrät das Schreiben des Jobcenters allerdings nicht.

Für Sportverein, Musikunterricht und Freizeit sollen jeweils

  1. ein „Nachweis über die Kosten“,
  2. ein „Nachweis, dass die Kosten bereits durch Sie gezahlt wurden“ sowie
  3. die „Bankverbindung des Leistungsanbieters“ vorgelegt werden – verbunden mit dem „freundlichen“ Hinweis: „Ich mache Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass im Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben lediglich ein monatlicher Betrag in Höhe von max. 10 Euro gewährt werden kann. Es ist daher nicht möglich, beispielsweise 10 Euro für einen Sportverein und parallel dazu 10 Euro für Musikunterricht zu gewähren.“

Der gesammelte Diskriminierungs-Katalog endet mit:

„Bitte beachten Sie: Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die geforderten Unterlagen nicht eingereicht, können die Leistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen.“

Es ist ein Skandal, findet die Hartz4-Plattform, wie hier mit Existenzverlust gedroht wird, um Datenschutz-Aufhebungen und diskriminierende Nachweise einzutreiben. Denn dieser Satzbaustein aus der Amtspost entspricht exakt dem bereits Anfang August im Zusammenhang mit dem Jobcenter Berlin von der Bundesagentur für Arbeit als „rechtswidrig“ zurückgewiesenen. „Für uns als Bürgerinitiative stellt sich die Frage: Kann das Kinder-Grundrecht auf Bildung und Teilhabe als Bestandteil ihres „menschenwürdigen Existenzminimums“ – so wie es das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 09.02.2010 festgeschrieben hat – mit dem vermeintlichen Anspruch einer sog. Mitwirkung aus dem Sozialgesetzbuch „versagt werden? Die Antwort kann nur lauten: NEIN!“ stellt Brigitte Vallenthin fest.

Wiesbaden, 30. August 2011

Brigitte Vallenthin, Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!

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Eilklage gegen Bildungspaket und Kinderregelsatz

Presseerklärung:

Gegen Verfassungswidrigkeit und Missachtung kritischer Stellungnahmen vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter sowie vom Deutschen Kinderschutzbund. Die Hartz4-Plattform unterstützt diesen Rechts-Weg zum Bundesverfassungsgericht und lädt gleichzeitig musikalisch auf ihre Website ein mit: Unser Lied für Berlin: „Beiß doch in den Chip“

„Ist es wieder so einer der „Zufälle“ aus dem von der Leyen-Ministeriums, dass ausgerechnet diejenigen Stellungnahmen zum Kinderregelsatz im neuen Hartz IV-Gesetz weder in die parlamentarische noch in die öffentliche Diskussion gelangten, die der Ministerin Lieblingskind Bildungspaket in Grund und Boden verurteilen?“ fragt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Wir kennen solche Merkwürdigkeiten ja spätestens, seit die so genannte Neuberechnung des Regelsatzes im Herbst 2010 centgenau auf derselben Zahl landete, die bereits 2008 der Existenzminimumbericht des Finanzministeriums angeordnet hatte. In diesem Falle ist das aber besonders schäbig, weil um die Hartz IV-Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das stets wählerwirksamen angebliche Wohl der Kinder stets in aller Politiker Munde war und die Ministerin von der Urteilsverkündung bis zur Gesetzesverabschiedung sich ob ihrer tatsächlichen Missachtung der Kinder in ihrem Gesetz noch nicht einmal schämte, scheinheilig ihre und die Tränendrüsen anderer werbewirksam zu aktivieren. Und der mediale Bätterwald rauscht da  bis heute eifrig mit,“ stellt Brigitte Vallenthin enttäuscht fest.

Trotz gegenteiliger Beweise der wichtigsten Verbände zur Vertretung der Interessen von Kindern – des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) – geniert sich die ehemalige Familienministerin von der Leyen nicht, auf der Internetseite ihres derzeitigen Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die staatliche Bildungszuteilung auch noch durch Diskriminierung der Eltern mit den Worten zu rechtfertigen: damit „die Leistung auch tatsächlich zu den Kindern kommt“. Dass jetzt nach 8 Monaten das seit 1. Januar verpflichtende Grundrecht auf Bildung bei den Kindern immer noch nicht angekommen ist, ist nach Auffassung der Hartz4-Plattform eine einzige Schande – die allerdings nach Sachverständigen-Einschätzung zu erwarten war.

Die Hartz4-Plattform ist davon überzeugt, dass es kein Zufall war, wenn die kritischen Stimmen von VAMV und DKSB gegen die ministeriellen Gesetzespläne – trotz fristgerechter Einreichung – nicht gehört und nicht öffentlich diskutiert wurde – vermutlich nicht diskutiert werden sollten.

„Auf dem Weg nach Karlsruhe hoffen wir, alle Betroffenen ein wenig aufheitern zu können mit
unserem Lied für Berlin: „Beiß doch in den Chip“.
Und wir laden jede und jeden, der mag ein, es von www.hartz4-plattform.de herunterzuladen – vielleicht auch aufs Handy, um sich die Wartezeit im Jocenter ein wenig zu versüßen?“ freut sich Brigitte Vallenthin.

 [audio:http://www.hartz4-plattform.de/media/Beisz_doch_in_den_Chip.mp3]
 

Über die Einzelheiten zur Begründung der Eilklage mit Antrag auf Vorlage beim BVerfG wird die Hartz4-Plattform in den nächsten Tagen ausführlich berichten.

Wiesbaden, 18. August 2011

Brigitte Vallenthin, Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!

EINFACH NUR NOCH LÄCHERLICH !

Tut mir Leid, liebe Leser, wenn ich, zum wer weiß zum wiederholten male, über das sogenannte Bildungspaket (Armutspaket ) schreibe. Nicht wenige Experten haben ja bereits bei Ankündigung des zu erwartenden Bildungspaket dessen Nutzen in Frage gestellt. Ich gebe zu, dass ich diese Meinung nicht von Anfang hatte, zumindest wollte ich unserer politischen Elite eine Gelegenheit geben, mal was nützliches für „arme Kinder und Familien“ auf die Beine zu stellen. Ja, ich kann das Gelächter der Leser regelrecht spüren, beim schreiben des Beitrages. Um aber die Heiterkeit beim Leser noch etwas nachhaltiger zu gestalten, habe ich mich eben dazu entschlossen diesen Beitrag zu schreiben. Wie verzweifelt muss die Bundes Nanny sein, wenn sie mit ansehen muss, wie ihr Bildungspaket, einen Unternehmen gleicht, welches Insolvenzantrag gestellt hat und diesen Schrott keiner haben will. Da sind Ideen gefragt, scheitern ist nicht vorgesehen. Bei so viel Bemühungen, eine soziale Lachnummer, an den Mann, Frau und Kind zu bringen, kann aber auch dazu führen, dass man mal die Übersicht verliert. Nach dem Motto, „ALLES MUSS RAUS“ verschickte das Jobcenter Dresden, einer Familie einen positiven Bescheid und bewilligte für ihre zwei Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket. Dumm nur, dass die Familie aber überhaupt keinen Anspruch auf die bewilligten Leistungen hat. Peinlich wird es aber dann, wenn die zu Unrecht bewilligten Leistung nur für den Zeitraum der Sommerferien zustehen. Selbst wenn Leistungen für diesen Zeitraum der Familie zustehen würden, könnten diese gar nicht genutzt werden, weil die „armen Kinder“ gar kein, zum Beispiel Schulessen, einnehmen, weil ja Ferien sind. Doch dieser Bescheid hat noch ein Nachspiel, oder besser gesagt, auf die Eltern kommt Arbeit zu. Wer nun glaubt, man könne den erstellten Bescheid einfach mal so ignorieren, der irrt hier, denn gegen diesen Bescheid muss nun Widerspruch eingereicht werden, weil ja nicht zustehende Leistungen nach dem SGB nicht einfach mal so genutzt, oder nicht genutzt werden dürfen. Wenn man denn dies tun würde, läuft man Gefahr eine Anzeige wegen Sozialbetrug am Hals zu haben. Also nicht nach dem Motto, GESEHEN, GELESEN, GELACHT UND HABGEHAKT und ab in den Papierkorb mit den Bescheid. Und sollte hier Leser sein, welche sich fragen, wie man einen Widerspruch, in solch einen Fall, formulieren könnte, darf gerne folgenden Text übernehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren !

Gegen Ihren Bescheid vom……legen wir Widerspruch ein und beantrage die Aufhebung des Selbigen für unsere Kinder…………..! Begründung: Leider können wir Ihr großzügiges Angebot nicht annehmen, da wir gar nicht Leistungsberechtigt sind und auch keine Leistungen von Ihrer Behörde zur Sicherung unseren Lebensunterhalt beziehen. Die durch Sie rechtswidrig bewilligten Leistungen und der durch uns möglichen Inanspruchnahme erfüllt den Tatbestand des Sozialbetruges. Letztlich ist aber die in Inanspruchnahme gewährter Leistungen, wie Bezuschussung der Mittagsverpflegung auch praktisch nicht durchführbar, da der Bewilligungszeitraum sich in den derzeitigen Schulferien befindet und somit unsere Kinder an der Mittagsverpflegung gar nicht teilnehmen, weil Mutti kocht. Wir können Ihnen versichern, dass Ihre Sorge um unsere Kinder und deren Wohl bei uns nicht zutreffend ist, was im übrigen auch für ALLE, von einigen Medien und Politiker pauschal diskriminierten Eltern und deren Kindern gilt, welche Anspruch auf Leistungen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Nachtrag: Bis zum 24. Juni 2011 wurden in Dresden 15848 Anträge auf Leistung zum Bildungspaket gestellt. Bis Ende Juni 2011 waren 13000 Anträge noch nicht bearbeitet !!!!!!

Gar nicht lustig, oder ?

Frank Ullrich

UN-Armuts-Rüge wegen sozialer Missstände in Deutschland: Kritik macht nicht satt – jetzt ist Karlsruhe gefordert

Hartz4-Plattform fragt:

„Blüht“ das neue „Wirtschaftswunder“ auf dem Rücken sozialer Not?

„Da die offensichtlich unbelehrbare Bundessozialministerin von der Leyen die „tief besorgte“, wiederholte Kritik des neuesten Staatenberichts der Vereinten Nationen an Deutschlands sozialen Missständen wieder einmal nur „nicht nachvollziehbar“ findet, wird es endlich höchste Zeit, dass ihr das Bundesverfassungsgericht noch einmal nachdrücklicher klar macht, welche Verantwortung sie hier endlich übernehmen muss,“ empört sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin über die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber Millionen Lebensschicksalen. „Wir hatten schon geahnt, dass die Ministerin selbst dem Bundesverfassungsgerichtsurteil in Sachen Hartz IV vom 9. Februar 2010 wenig Respekt zollen würde. Deshalb haben wir bereits unmittelbar nach der Verabschiedung des nur mit der Note 6 zu beurteilenden neuen Hartz IV-Gesetzes begonnen die brennendsten Einzel-Probleme für den Rechtsweg nach Karlsruhe vorzubereiten. Die von unserer Bürgerinitiative unterstützten Sozialgerichts-Klagen in drei Bundesländern betreffen die Höhe des Regelsatzes, die Sanktionen sowie das so genannte Bildungspaket – und zwar alle mit dem Antrag zur Vorlage und Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht.“

Die Regelsatz-Klage hat im vorgeschalteten Eilverfahren zu einem erschütternden Ergebnis geführt: Das Sozialgericht meinte, fast 12 % Unterschreitung des „menschenwürdigen Existenzminimums“ könne keine Notlage und damit Eilbedürftigkeit begründen. Die Klage basierte auf den verfassungsrechtlichen Bedenken von Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin, der von einer Mindest-Regelsatzhöhe von 412 € ausgeht. Für eine Chance auf eine zuvor ermittelte Regelsatzhöhe um 600 € sieht die Hartz4-Plattform inzwischen ebenso wenig Aussicht in Karlsruhe wie auch für die Anfechtung der EVS zugunsten einer Warenkorb-Methode. Denn dadurch dass der ehemalige Kläger beim Bundesverfassungsgericht die Weiterführung seiner Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurück genommen hat, dürfte eine solche rechtliche Prüfung gleichzeitig gekippt sein. „Die Annahme, dass die Verfassungsrichter ihr eigenes Urteil vom 9. Februar 2010 dahingehend korrigieren würden, dürfte im Reich der Illusionen angesiedelt sein,“ resümiert Brigitte Vallenthin enttäuscht.

Der aktuelle Ablehnungsbeschluss des Sozialgerichts Hannover kommt zu dem Ergebnis:

 

  • „Höhere Leistungen könnten dem Antragsteller (…) allenfalls aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die aktuelle Rechtslage für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt würde, zustehen.
  • Eine solche Entscheidung liegt aber nicht vor.
  • Das Gericht sieht sich auch nicht veranlasst, den Rechtsstreit auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG einzuholen.“

 

Das Verfahren befindet sich inzwischen in der Hauptsache-Klage der ersten Instanz beim Sozialgericht.

Die Sanktions-Klage gegen den § 31 SGB II – alter und neuer Fassung – wurde ebenfalls als Eilklage beim Sozialgericht eingereicht. Hier liegt nach Ansicht der Hartz4-Plattform zweifelsfrei eine Notlage vor – und zwar im Sinne des vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 verkündeten Grundrechts auf unanfechtbares „menschenwürdiges Existenzminimum“. Denn im Urteil der Verfassungsrichter heißt es:

 

  • „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…) sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  • Dieses Grundrecht (…) hat (…) neben dem absolut wirkenden Anspruch (…) auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung . Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden (…).“

 

Der verfassungsrechtlich Anspruch an die Festlegungen „unerlässlich“ und „unverfügbar“ sowie das „Muss“ an eine „Einlösung“ schließen nach Einschätzung der Hartz4-Plattform einen Eingriff in dieses Grundrecht durch die Hartz IV-Verwaltung zweifelsfrei aus. „Wir können uns nicht vorstellen, dass die Verfassungsrichter für den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen-31 eine Ausnahme des verfassungsrechtlichen „Anspruchs“ bestätigen würden,“ so Brigitte Vallenthin.

 

Die Klage gegen das Bildungspaket erklärt sich schon fast alleine durch sein öffentliches Scheitern. Die Hartz4-Plattform empfindet es als Skandal, dass das neue Hartz IV-Gesetz nicht nur gegen die Vorgaben der Verfassungsrichter zur transparenten Ermittlung der Kinderregelsätze verstößt, sondern obendrein ihren individuellen Anspruch auf Bildung und Teilhabe vom Regelsatz abtrennt und auf Kosten der Steuerzahler zu einem stigmatisierenden, bürokratischen Monster aufbläht. „Es wundert deshalb nicht, dass diesen datenschutz- und verfassungsfeindlichen Hürdenlauf aus vielen guten Gründen nur Wenige auf sich nehmen können,“ stellt Brigitte Vallenthin fest.

 

Die Eilklage zum so genannten Bildungspaket wird in Kürze eingereicht.

 

„Bei der UN-Menschenwürde-Kritik an Deutschland geht es nicht um „wissenschaftliche Fakten“ – mit deren Fehlen sich Ministerin von der Leyen rauszureden versucht -, es geht um reales, individuelles, täglich gelebtes Leiden in Deutschland,“ fasst die Hartz4-Plattform Sprecherin zusammen. „Ich schäme mich für eine Bundesregierung, die andernorts Menschenrechte einfordert aber gleichzeitig die am weltweiten Maßstab der Menschenwürde gemessenen und mit Besorgnis wiederholt geäußerten Missstände im eigenen Lande lapidar mit „nicht nachvollziehbar“ beiseite schiebt. Und ich bin enttäuscht von Richtern, die den Wert von 48 € mehr im Monat offenbar nur am Maßstab ihres eigenen Einkommens als „Peanuts“ messen. Wir erwarten, dass sich die Richter in Sachen Sanktionen und Bildungspaket bereits im Eilverfahren eher dem Maßstab des Bundesverfassungsgerichts sowie des weltweiten Maßstabs der Menschenwürde der Vereinten Nationen verpflichtet fühlen,“ hofft Brigitte Vallenthin.

 

 

Wiesbaden, 07. Juli 2011

 

Brigitte Vallenthin
Presse
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Brief an U. der Leyen zum Bildungspaket

Liebe Leser, hier ein Brief von Barbara Diesel von der Dresdner Sozialwacht, welche zeigt was von den sogennanten Bildungspaket zu halten ist.

An

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin Dresden den 18.Juni 2011

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Ursula von der Leyen !

Wie Sie angekündigt haben wollen Sie ein neues Spitzentreffen mit Vertretern von Ländervertreter und kommunale Spitzenverbände einberufen, um über die Verbesserungen bei der Umsetzung des „Bildungspaketes“ zu beraten. Ich sage Ihnen jetzt bereits voraus, dass dies nichts nützen wird. Auch wir haben einen Antrag auf Leistungen gestellt unter anderen auch, für Nachzahlungen von Leistungen Rückwirkend ab 01.01.2011 bis 30.04.2011. Nach langen warten  haben wir, wie nicht anders zu erwarten, ein Schreiben erhalten mit ZEHN SEITEN mit der Aufforderung zur Mitwirkungspflicht.
Acht verschiedene Nachweise benötigen die Damen und Herren von uns um den Antrag zu bearbeiten. Für jede beantragte Leistung eine Bescheinigung von Schulen, bis hin einer Entscheidung des Schulverwaltungsamtes zur Übernahme von Schulbeförderungskosten gem. Satzung der Landeshauptstadt Dresden. Rechnungen ,Quittungen, Kontoauszüge, Kopien von Fahrscheinen und so weiter und sofort. Bis man ALLE geforderten Unterlagen zusammen getragen hat, wenn man diese denn auch bekommt und die unkomplizierte schnelle Arbeitsweise der  Behördenmitarbeiter mit eingerechnet, dürfte zum Beispiel die Nachhilfe für Kinder keinen Sinn mehr machen, da das Schuljahr beendet und der Schüler sitzengeblieben. Auch wir machen uns keine große Hoffnung, dass unseren Antrag stattgegeben wird, da wir davon ausgehen , dass wir die Beamten und Mitarbeitern der Behörden und deren Nachweisverlangen nicht befriedigen können. Bei uns ist der Eindruck entstanden, dass die Kommunen das  „Bildungspaket“ dazu nutzen, um bereits beschlossene und bewilligte Sozialausgaben wieder zu streichen um somit bei den Sozialausgaben zu sparen. Was übrig bleibt vom „Bildungspaket“ ist eine von Ihnen organisierte politische beschlossene Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Behördenmitarbeiter.
Sollte unser Antrag abgewiesen werden haben wir uns bereits heute entschlossen nicht in Widerspruch zu gehen, weil wir des betteln der zugestandenen Almosen leid sind.
Die Stadt Dresden und das verantwortliche Jobcenter jedenfalls, macht aus dem „Bildungspaket“ ein BÜROKRATIE MONSTER und somit zu einer FARCE. Wir werden das nicht mitmachen und spenden die uns zustehende Leistungen aus dem „Bildungspaket“ den armen Kindern und deren Familien in Griechenland.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Diesel

Die politische Elite hat ihren Anstand verloren

Was sagte Bundesarmutsministerin – Verzeihung, Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bei.stern.de:
„Wir haben ganz unterschiedliche Hartz-IV-Empfänger“, …….“Es gibt Familien in der zweiten, dritten oder vierten Generation Sozialhilfe oder Hartz IV, die haben längst verlernt, dass man sich um die Bildung der Kinder kümmern muss.“ …..“Denen muss man ganz konkret helfen, da muss man sagen – hier ist der Antrag, hier musst du hingehen.“

Hierzu mein Kommentar:

Es vergeht kaum noch ein Tag, wo die politische Elite Deutschlands durch ihr Handeln den gemeinen Volk beweisen, das sie ihren Anstand verloren hat. Ein wohl treffendes Beispiel und in schlechter Tradition verlorengegangenen Anstandes der politischen Elite, zeigt in den letzten Monaten die „Mutter der Nation“, Frau von der Leyen. Monatelang wurde um das Bildungspaket, welches den Namen nicht verdient, gestritten und herausgekommen ist ein bürokratisches Monster, lächerliche Almosen für Kinder aus „armen Familien“, mit dem die Betroffenen nichts anfangen können, weil die zugestandenen finanziellen Mittel weder ausreichend für die Bildung sind, noch eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet. Das zeigt sich zum Beispiel an der Tatsache, dass nicht wenige Sportvereine ihre Mitgliedsbeiträge für „arme Kinder“ genau um die zugestandenen ZEHN EURO mal kurzerhand erhöht haben, welche vor den Bildungspaket fünf Euro oder noch weniger betrugen.
Diese dreiste Abzocke war aber nun wirklich vorhersehbar, nur die naiven Politiker sind hierzu offenbar nicht in der Lage.
Und was sich diese politischen Totalversager überhaupt nicht vorstellen konnten, ist die Tatsache, das aus den Bildungspaket ein sozialpolitisches Waterloo wurde, trotz aller im Vorfeld geäußerten Kritik.
Die Neuorganisation der Armut bezeichnete von der Leyen mit:“ Wir haben sozialpolitische Geschichte geschrieben“ Eine dreiste Verhöhnung von Betroffenen Eltern und deren Kindern.
Doch die Erwartungen der Politiker sind nicht aufgegangen. Das Bildungspaket ist ein Rohrkrepierer.
Und Schuld sind nicht diese politischen Totalversager, nein – wie könnte es auch anders sein, die faulen Hartz IV Empfänger, welchen ihre Kinder egal sind, tragen die alleinige Verantwortung.
Zu blöd einen Antrag zu stellen, kein Interesse an den eigenen Kindern,so könnte man die Analysen von den Politikern zusammenfassen. Doch so einfach ist die Sache nicht. Es könnte auch daran liegen, dass die angesprochene Klientel zu Recht bockig reagiert auf den versuchten Eingriff in ihre Lebensführung. Und das ist gut so, zeigt es doch, dass Betroffene nicht machtlos sind. Die Ablehnung des Bildungspaketes, ist ein Zeichen an die Politik.
Schluss mit der Entmündigung von hilfebedürftigen Menschen und Finger weg von deren Kindern. Alle Parteien sind sich mittlerweile offenbar einig, angeblich die „disziplinlose Unterschicht“ auf die Lebensführung des gebildeten Mittelstandes zu verpflichten. Mit einer Arroganz wird einen Teil unserer Gesellschaft die Eigenverantwortung abgesprochen, welche Frau von der Leyen und ihre politischen Mietmäuler über die Presse in Springerstiefeln fast täglich einfordern.
Weder die Hartz IV Empfänger, noch die finanziell schwache Unterschicht haben ihren Anstand verloren und schon gar nicht ihren Verstand, DIE POLITISCHE ELITE SCHON!

Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht

Wegen Bildungspaket – Sachsens Kommunen streichen Sozialleistungen

Das Bildungspaket ist noch lange nicht bei den bedürftigen Familien und deren Kinder angekommen, da droht schon von Seiten der Provinzpolitiker aus Sachsen neues Ungemach.
Wie die Dresdner Morgenpost am 24.04.2011 berichtet, kürzen und streichen die Kommunen in Sachsen bereits beschlossene und in Kraft gesetzte „Subventionen“ wie zum Beispiel bei der Schulspeisung in den Städten, die Landkreise die Schülerbeförderung.
Die Kommunalpolitiker sind der Ansicht, dass mit Einführung des Bildungspaketes und bereits vorhandenen Sozialleistungen, eine doppelte Unterstützung besteht und dies sei wahrscheinlich als rechtswidrig anzusehen. Ob diese Vermutung der Rechtswidrigkeit zutrifft, ist weder geprüft noch mit Fakten hinterlegt. Das hält jedoch die Kommunen nicht davon ab den Rotstift anzusetzen.
So hat die Stadt Waldheim bereits die Rücknahme der Schulessensförderung beschlossen und das rückwirkend zum 1. März.
Noch schlimmere Auswirkungen könnte das Bildungspaket für bedürftige Familien und deren Kinder in den Sachsen Städten haben.
Zwickau und Markneukirchen hatten,vor den Bildungspaket, die Kosten der Schulspeisung von der Kommune bereits komplett übernommen und nun wieder nach Einführung des Bildungspaketes einkassiert. Man wolle erst mal die Entwicklung beobachten. Auch aus anderen Städten, Kommunen sowie Landkreisen sollen die Provinzpolitiker mit „Hochdruck an Kürzungen von Hilfeleistungen“ arbeiten. Das würde für einige arme Familien und deren Kinder zur Folge haben, dass mit der Einführung des Bildungspaketes, sogar weniger Geld übrig bleiben könnte.
Es gibt aber auch Gewinner, dieser vorgesehenen Sparmaßnahmen der Kommunen.
Dies sind Familien welche gut verdienen. Ursprünglich sollten diese nämlich einen höheren Anteil an der Schülerbeförderung zahlen. Dies wurde jetzt um ein Jahr verschoben, da die Bundesförderungen nun mit einkalkuliert werden müssen.
Ein gutes Beispiel, wer GEWINNER und VERLIERER ist !

Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht

Achtung: Der 30. April ist die letzte Frist für rückwirkende Bildungspaket-Anträge ab 1. Januar

Hartz4-Plattform rät:
jetzt eilig rückwirkende Anträge stellen für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Freizeiten, Nachhilfe und Schulbus oder Bahn

„Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus der Berliner Gesetzgeber: Ursula von der Leyens neues Hartz IV-Gesetz schiebt zum 30. April dem Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ und Teilhabe mal eben den Riegel vor,“ empört sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.
„Klammheimlich im allerletzten Paragrafen 77 lässt sie einfach beim hochgejubelten Bildungspaket diejenigen Eltern und Kinder durch den Rost fallen, die bis dahin nicht erfahren haben, dass sie ihr vom Verfassungsgericht am 9. Februar letzten Jahres zugesichertes „unverfügbares“ Grundrecht auf Teilhabe nur auf Antrag kriegen. Und wer bis dahin nicht Bescheid weiß, hat nach dem Willen der „kinderlieben“ Sozialministerin Pech gehabt und und bleibt auf den Kosten für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Klassenfahrten, Freizeiten, Nachhilfe sowie Schulbus sitzen, obwohl er es vom Amt hätte zurück fordern können.“ so Brigitte Vallenthin.
„Wenn schon nicht die BA-Verwaltungen ihren Informationspflichten nachkommen“, erklärt Brigitte Vallenthin,“ dann wollen wenigstens wir als Bürgerinitiative versuchen, noch möglichst viele Menschen über ihre Möglichkeiten aufzuklären“:
Weil – nach der Übergangsregelung im § 77 des neuen Gesetzes – die folgenden „Leistungen (…) als zum 1. Januar 2011 gestellt“ gelten – sofern sie „bis zum 30. April 2011 beantragt“ werden, gibt es – rückwirkend letztmalig bis Antragstellung zum 30. April:

• Mittagessen:
da, wo’s Mittagessen gibt – in Schulen und Kindertageseinrichtungen – kann man „bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung“ einen „Mehraufwand“ von täglich 1 € bekommen. Das sind monatlich 26 €. Das gilt in Schulen nur „unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.“ und ebenso auch in Kindertagesstätten.

• Sport, Musik, sonstige kulturelle Bildung ebenso Ferienfreizeiten:
wenn man an außerschulischen Bildungsangeboten bereits teilgenommen hat, so gibt es dafür monatlich 10 €.

• Schulbus oder Bahn:
für „Schülerbeförderung“ zur „nächst gelegenen Schule“ gibt es die „tatsächlichen Aufwendungen“ für die Monatskarte.

• Schulausflüge und Klassenfahrten:
auch dafür werden die „tatsächlichen“ Kosten anerkannt und bezahlt – auch für die, die bereits stattgefunden haben.

• Nachhilfeunterricht
wird ebenfalls erstattet. Das Gesetz drückt sich allerdings darum, die Höhe zu beziffern; es spricht lediglich von „berücksichtigt“. Ob diese „Lernförderung“ allerdings „geeignet“ und „erforderlich“ ist, muss die Schule bescheinigen. Und dann sieht das Gesetz vor, auch diese Kosten rückwirkend zu erstatten.

Alle diese, aus dem Regelsatz bislang vom Munde abgesparten Leistungen – also nicht nur Spiel, Spaß und Essen – kann man für das 1. Vierteljahr 2011 zurückfordern – und zwar bar ausgezahlt.
Dringender Hinweis der Hartz4-Plattform: „unbedingt eine Eingangsbestätigung für die Anträge mit nach Hause nehmen!“ erinnert Brigitte Vallenthin. „Es könnte sonst vielleicht passieren, dass die Anträge „verloren“ gegangen oder „nicht angekommen“ sind. Sowas sei schon mal vorgekommen, hört man.“ Weiter rät Brigitte Vallenthin: „Alle Anträge können formlos eingereicht werden. Sie sollten aber unbedingt auch die Fortführung der Leistungen ab 1. April beinhalten. Denn ohne Papierkrieg, gibt es auch dann das Bildungspaket nicht.“

Wiesbaden, 14. April 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de
www.grundeinkommen-waehlen.de

 

Anne Will hat recht: das so genannte „Bildungspaket“ ist eine Mogelpackung

Von der Leyens neues Gesetz raubt Kindern gleich mehrfach ihre Rechte

„Manchmal haben die Wochenend-Fernseh-Plappereien durchaus mehr als nur ein Körnchen – am vergangenen Sonntag sogar einen überzeugend dicken Sandberg an Wahrheit, den Anne Will Ursula von der Leyen aus gutem Grund vor die Tür des Sozialministeriums gekippt hat,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. „Eine „Mogelpackung“ scheint nach Einschätzung der ARD-Moderatorin das so genannte „Bildungspaket“ im neuen Hartz IV-Gesetz zu sein. Und sie überzeugte auch gleich mit schlagenden Beweisen – beispielsweise einem Stresstest für die tatsächlichen Kosten der Teilhabe in einem Fußballverein. Es ist ein Skandal: dieses heuchlerische Bildungspaket ist gleich ein mehrfacher Betrug an den Rechten armer Kinder sowie auch ihrer Eltern,“ so Brigitte Vallenthin.

Nach Ansicht der Hartz4-Plattform geht es bei diesem vergifteten PR-Coup – „Bildungspaket“ genannt – in Wahrheit doch nur darum, den Kindern nicht den Regelsatz zu erhöhen. Und die Bundesregierung nimmt billigend in Kauf, dass ihr angeblicher Geldsegen – eher wohl ein weiteres Aufbläh-Programm für staatliche Verwaltungen – den größten Teil der Kinder wohl gar nicht erreichen wird.

– Das Bildungspaket erfüllt nicht mal einen Bruchteil dessen, was es verspricht. Nur ein Beispiel: der Fußballverein. Die Anne Will-Redaktion hat mal den Kicker-Stresstest gemacht: In Ursula von der Leyens Mogelpackung fehlen vollständig die um mindestens 400% das Bildungspäckchen übersteigenden Kosten für Sportkleidung, -Schuhe und sonstige über den Vereinsbeitrag hinaus gehenden finanziellen Aufwendungen. Dem überzeugenden Video in der Sendung ist nichts hinzu zu fügen
(http://daserste.ndr.de/annewill/media/annewill2829.html)
– außer, dass es das bei allen anderen Bildungswünschen von Hartz IV-Eltern für ihre Kinder genauso aussieht. Da hilft auch wenig, dass Julia Klöckner, rheinlandpfälzische CDU-Hoffnung, eine Musikschule kennt, bei der man Instrumente ausleihen kann, und noch weniger, dass Sterne-Koch Tim Raue dieses Regierungs-Schönreden noch mit der inhaltslosen Worthülse toppt: „Wir haben jetzt dieses tolle Bildungspaket.“

– Das Bildungspaket widerspricht der Pflicht zur „transparenten Berechnung“ des Regelsatzes, wie es die Verfassungsrichter forderten – und zwar desjenigen für Kinder. Kinder mit einer so genannte „Teilhabe“-Mogelpackung mal eben aus einer transparenten Berechnung auszugliedern, ist folglich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2011 verfassungswidrig.

– Das Bildungspaket widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Auch hier waren die Verfassungsrichter eindeutig indem sie ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ postulierten, das sich auf “jeden Hilfebedürftigen“ bezieht. Nachteil für die Betroffenen: eine grundgesetzlich verbürgte Gleichbehandlung aller Kinder wird mit der Vorbedingung zur Antragstellung und Antragsgewährung, mit dem guten Wille von Lehrern, mit lückenhaftem Angebot und mit Mut der Eltern verbunden, auch noch um dieses Grundrecht für ihrer Kinder beim Amt zu betteln. Von wegen „Rechtsanspruch“ – wie die neue Hoffnung der CDU, Julia Klöckner es bei Anne Will formulierte:
wo es in der Schule kein Mittagessen gibt, da muss weiter Kohldampf geschoben werden.

Das Bildungspaket widerspricht dem Prinzip der freien, individuellen Entscheidung und entmündigt Eltern, die nicht mal mehr frei im Sinne ihrer Kinder entscheiden können, ob und wo bzw. bei wem sie Sport treiben, Musik-, Mal- oder Tanzunterricht oder Nachhilfeunterricht nehmen wollen. Man muss gar nicht die Erinnerungen an „Kraft durch Freude“ oder „Freie deutsche Jugend“ bemühen, um zu spüren, dass da etwas extrem Ungutes unterwegs ist – wenn obendrein auch der Sachbearbeiter entscheiden wird, wie weit man zur Schule und zurück laufen könnte und keine kostenlose Buskarte braucht.

– Das Bildungspaket widerspricht dem Sozialdatenschutz, weil es Eltern und Kinder verpflichtet, ihre Lebenssituation in Vereinen und anderen Organisationen sowie Bildungseinrichtungen offenbaren zu müssen. Und dass – wie aus den Ämtern zu hören ist – „der Ansturm nicht groß“ sei – ist doch der beste Beweis dafür, dass vielfach öffentlich geschmähte Hartz IV-Berechtigte sich aus Scham gar nicht trauen, diesen so genannten „Rechtsanspruch“ zu beantragen.

„Das alles bedeutet aber auch, dass wir uns von der Links-Partei – die doch die Belange dieser Menschen im Auge haben will – wünschten, sie würde nicht, wie Bodo Ramelow bei Anne Will, in das Loblied der Hartz IV-Parteien für’s Bildungspaket einstimmt,“ resümiert Brigitte Vallenthin enttäuscht, „sondern unser Engagement für die Abschaffung dieses Unsinns-Pakets und für die verfassungskonforme Ermittlung und Berechnung eines auch die „gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe“ einschließenden ausreichenden Kinder-Regelsatzes unterstützt.“

Wiesbaden, 12. April 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen.

info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de
www.grundeinkommen-waehlen.de

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