Was für Autofahrer ein Knöllchen, ist für Hartz 4 Empfänger ein Bescheid von der ARGE oder Jobcenter. Der Unterschied ist, dass ein Bescheid der Armutsbehörden in den meisten Fällen von den Betroffenen nicht verstanden wird.
Einen solchen Bescheid erhielt nun auch Ramona Grahl (40) aus Dresden und der hatte es wirklich in sich, denn der Bescheid umfasste 75 SEITEN.
Ja liebe Leser, Ihr habt richtig gelesen: FÜNFUNDSIEBZIG SEITEN.
Da kann man es der guten Frau wohl nicht verdenken, wenn sie den Überblick verloren hat. Zitat: „ Als ich das las, verstand ich kein Wort“, so Frau Grahl. Eine Sprecherin erklärte das dicke Schreiben: „ Wir müssen jeden Bescheid gerichtsfest begründen.“
Hat aber nichts geholfen, denn der renommierte Rechtsanwalt Gerhard Rahn sieht in den Bescheid einen Verstoß gegen das Sozialgesetzbuch und bezweifelt im weiteren die Richtigkeit der Berechnungen. Unter Umständen wird wohl die Sache vor Gericht landen Was die Damen und Herren eigentlich wissen sollten ist, dass nach § 17 SGB I ( Ausführung der Sozialleistungen) Abs. 3. festgelegt ist…..der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und….. !
Bei eine Bescheid mit 75 Seiten dürfte hier wohl etwas richtig schief gelaufen zu sein !
Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht
P.S.
Kein Aprilscherz!