Gegen den Strich bürsten verboten? Ein Kampf um Informationsfreiheit und gegen Bürokratenwillkür geht in die nächste Runde
Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam
Wie hochgesinnt es doch klingt, unser wunderbares Grundgesetz:
„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (1)
Selbstzensur ist hingegen nicht nur statthaft, sie ist den Regierenden auch hochwillkommen. Die Schmocks der Redaktion ARD-aktuell haben sich ergo zu Meistern der journalistischen Selbstverstümmelung entwickelt. Wichtigste Instrumente ihrer Nachrichtengestaltung: Unterschlagen wesentlicher Informationen, Verschleiern problematischer Fakten, verzerrte Darstellung von Sachzusammenhängen, irreführende Ausdrucksweise per Sprachregelung, Verzicht auf Gegenrecherche, Ignorieren missliebiger Aussagen.
Kurz vor Weihnachten wurde das deutschsprachige Fernseh-Magazin des russischen Senders RT DE (vormals Russia Today) nach sechs Sendetagen schon wieder vom Satelliten abgeklemmt. Veranlasser: die Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Und siehe da, siehe oben: Die Tagesschau unterschlug alle Nachrichten über diesen ideellen Bruch mit der Rundfunkfreiheitsnorm des GG.
Die Entscheidung, den Skandal zu ignorieren, gehörte zu ihrer Funktion des Haushofmeiers der Bundesregierung. Der hält gefügig den Mund (er wird auch gut bezahlt), anstatt aufs Schärfste zu kritisieren, dass original russische Sichtweisen aus unserem gesamtgesellschaftlichen Diskurs herausgehalten werden – von den Bürokraten einer Medienaufsichtsbehörde. Als ob es in diesen spannungsreichen Zeiten für uns Deutsche nicht von allergrößtem Interesse wäre, auch originale Gegenpositionen zu unserem US-amerikanisch und NATO-dominierten Mainstream zur Kenntnis zu bekommen, ohne vorgeschaltete Filter. Als ob nicht genau diese Offenheit der wichtigste der „anerkannten journalistischen Grundsätze“ wäre, die Objektivität garantieren sollen und deren Beachtung die Rundfunkgesetze verlangen. (2)
In seiner eigenen Russland-Berichterstattung lässt er hingegen gern die Sau raus, meist ohne es mit den Fakten allzu genau zu nehmen. Journalistische Heckenschützen wie Ina Ruck, Silvia Stöber oder Patrick Gensing dürfen ihre paranoide Russophobie getrost ausleben.
Der Internet-Sender RT DE war schon im September ´21 in einem Akt US-konformer Liebedienerei von Google aus dem YouTube-Angebot gekippt worden. Zum Jahresausklang fiel nun auch das neue Fernsehprogramm RT DE der Zensur zum Opfer, seine Ausstrahlung via Eutelsat 9b wurde unterbunden. (3, 4, 5)
Der zwangsweisen Abschaltung eines bereits in Betrieb genommenen Senders geht normalerweise ein rechtsstaatlich einwandfreies, justiziables und öffentlich einsehbares Verwaltungs-Verfahren voraus. Mit RT DE jedoch wurde kurzer Prozess gemacht. Warum das ohne Absprache mit dem Lizenzgeber Serbien (6) klappte und warum das kommerzielle Satelliten-Konsortium Eutelsat S.A. in Paris (7) sich dabei zum Komplizen machen ließ, bleibt vorerst im Dunkeln.
Deutsche Selbstgerechtigkeit
Welche Gründe bewegen Politiker und Behördenleiter, einen russischen Nachrichtenanbieter wie RT DE in Deutschland bis aufs Messer zu bekämpfen? Vor der Suche nach Antworten ist daran zu erinnern, dass die deutsche Öffentlichkeit nachdrücklich in dem arroganten Irrglauben bestärkt wird, hierzulande herrsche vorbildliche Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit – im Gegensatz zu Russland und anderen Ländern. Von diesem hohen Ross verkünden unsere Weißen Ritter:
„Der Sender RT DE verbreitet im Auftrag des russischen Staates Verschwörungstheorien und Desinformationen.“ (8)
Ins gleiche Horn bläst der medienpolitische Sprecher der FDP, Tobias Hacker:
„Zu Recht haben Medienanstalt und YouTube dem Piratensender der Demokratie-Feinde und Querdenker sofort den Stecker gezogen. Dieser wiederholte Umgehungsversuch europäischer und nationaler Gesetze unterstreicht die Gefahr dieses selbsternannten TV-Senders und erfordert Handeln auf allen Ebenen.“ (9)
Es liegen Welten zwischen solch konfus-reaktionärem Geifer und dem häufig zitierten, dem Philosophen Voltaire zugeschriebenen Satz:
„Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, daß Sie die Ihre frei aussprechen dürfen.“ (10)
Auch ARD-aktuell scheute sich nicht, beim Thema „YouTube kappt RT“ auf FDP-Hackers mieses Niveau herabzusteigen, ganz die beflissene Gehilfin der russlandfeindlichen deutschen Kräfte in Politik und Gesellschaft. (11) Exakt dazu passte, dass die Redaktion auf den Eutelsat-Blitzkrieg gegen RT DE mit keinem Wort mehr einging.
Silvia Stöber, ARD-aktuell-Expertin in gehässiger Berichterstattung über Russland, hatte allerdings schon in früheren Beiträgen Gift und Galle gegen RT gespuckt. Als die RT-Verantwortlichen in Frankreich von ihrem Recht Gebrauch machten, gegen Verleumdungen und Beleidigungen zu klagen, diffamierte Stöber das als „Instrumentalisierung des Rechtsstaates“:
„Misserfolge vor Gericht halten (sie) nicht davon ab, immer weiter zu klagen. Das zeigt das Vorgehen RTs in Frankreich“. (12)
Reichlich unverblümt legt Stöber hier nahe, den russischen Kollegen stehe dieses Recht eigentlich nicht zu. Das läuft letztlich darauf hinaus, Russen als Wesen minderen Wertes, als Untermenschen zu betrachten – in deutschem Ungeist, dem längst nicht ausgestorbenen. Stöbers Artikel erschien sinnigerweise unter der ARD-aktuell-Rubrik „Investigativ“.
Nicht minder unsachlich und denunziatorisch der „Faktenfinder“ Gensing:
„Der russische Staatssender RT DE ist eine der wichtigsten Quellen für Corona-Leugner und ‚Querdenker‘ in Deutschland“. (13, 14)
Saudumme Schlagetot-Begriffe ersetzen Argument und Beweisführung in diesem Meinungskampf.
Kaffeesatzleser
Gensings „Analyse“ stützt sich ausschließlich auf Studienergebnisse des Institute for Strategic Dialogue, ISD. (15) Diese „Denkfabrik“ mit Sitz in London und Büros in Washington und Toronto nennt sich selbst „unabhängig“. Sie beansprucht die hehre Erkenntnis vom einzig richtigen Weg zu haben. Darum ist dieser Club von Atlantizisten für ein sachliches Gutachten über die RT-Nachrichten genauso hochqualifiziert wie der Vegetarier für ein neutrales Urteil übers Schweinehack.
Absurd die Annahme, unsere staatlichen Strukturen seien gefährdet, weil auf den RT DE-Seiten Kritik an der Regierungspolitik gegen SARS-Cov-2 veröffentlicht wird (dort sind übrigens auch zustimmende Auffassungen vertreten). Erst recht beknackt die Vorstellung, Putin unterstütze mittels RT DE die „Verschwörungstheoretiker“ und „Corona-Leugner“ publizistisch, weshalb der Verfassungsschutz zu aktivieren sei. Der ARD-aktuell ins Stammbuch: Wer sich als Herold für die geheimdienstliche Ausforschung eines missliebigen Rundfunksenders hergibt, und sei es auch nur halbherzig, darf selbst als antidemokratisch durchgeknallt betrachtet werden.
Die kaffeesatzlesenden Scheindemokraten in den Amtsstuben und Redaktionen übersehen bei ihrem Ruf nach der staatlichen (geheimdienstlichen, polizeilichen) Ordnungsmacht etwas Entscheidendes: Auch Meinungsäußerungen, die der verfassungsmäßigen Ordnung zuwiderlaufen, also weit mehr sind als das, was Kritiker der Anti-Pandemie-Politik und Impfskeptiker von sich geben, sind grundgesetzlich (Art.5 GG) geschützt. Das Grundgesetz vertraue darauf, so die Bundesverfassungsrichter, dass sich unvertretbare Meinungen in der Öffentlichkeit nicht durchsetzen. (16) Dabei weiß der hyperaktiv schnüffelnde Verfassungsschutz nicht einmal ungefähr zu sagen, um wieviele auf dem RT DE-Forum und anderwärts sich tummelnde „Querdenker“ es sich überhaupt handelt. Trotzdem wird der Alarmzustand ausgerufen. (17)
„Faktenfinder“ vom Schlage Gensing treiben die staatliche Einschüchterung Andersdenkender voran und bestätigen damit Verhältnisse in Deutschland, die sie Russland vorwerfen. Sie schämen sich nicht einmal der Quelle, auf die sie sich berufen: Das bereits erwähnte Institute for Strategic Dialogue wird nicht nur von Universitäten und humanitären Stiftungen unterhalten, sondern vor allem von einem Konglomerat atlantischer Ministerien, getarnter Geheimdienstinstitute und ebenso superreicher wie obskurer Mäzene wie Gates und Soros finanziert. (18) Es ist fraglos antirussisch orientiert.
Im ISD-Verwaltungsrat („Board Members“) sitzen Geldsäcke und Meinungsmacher wie Mathias Döpfner (Springer), der Investor und Unternehmensberater Roland Berger sowie der Chef der Münchner „Sicherheitskonferenz“, Wolfgang Ischinger, ein Vordenker der NATO-kalten Krieger. Ebenfalls in dem erlauchten Kreis: der Aufschneider und Abschreiber Karl-Theodor von und zu Guttenberg, einst Kriegsminister, heute Lobbyist – unter anderem für die Skandalfirma Wirecard. (19)
tagesschau.de-„Faktenfinder“ Gensing kupferte übrigens den Titel für seinen Schmäh – Ein Virus des Misstrauens: Der russische Staatssender RT DE und die deutsche Corona-Leugner-Szene – Wort für Wort von der ISD-Analyse ab. (20) Die ideelle Nähe zu unserer Grünen Spitzendiplomatin, Trampoline Baerbock, ist nicht zu übersehen.
Stachel im Fleisch
Keine Frage, RT DE stört den Verein der transatlantischen Liebediener in Politik und Massenmedien. Der Sender bietet ein professionell gestaltetes Kontrastprogramm mit Nachrichten zu wichtigen politischen und gesellschaftlichen Fragen. Er hat damit schon häufig die entsprechenden Meldungen des Mainstreams widerlegt und dessen Manipulationen aufgedeckt.
Auffallend: RT DE pflegt bei aller Kritik an den westlichen Verhältnissen in seinen Nachrichten eine weitgehend wertungsfreie Sprache und trennt Fakten von Meinung strikter als die Konkurrenz. Verbale Entgleisungen und Stillosigkeit, bei ARD-aktuell gang und gäbe („Kreml-Chef Putin“, „Machthaber Assad“, „Diktator Lukaschenko“, „Autokrat Orban“) gibt es in RT DE-Nachrichten nicht. Die Redaktion zahlt nicht mit gleicher Münze: „Machthaber Biden“ sucht man auf RT DE vergebens.
Seit seinem ersten Auftritt in der deutschen Medienlandschaft hat RT DE erheblich an Bedeutung gewonnen. Ulrich Heyden berichtet im Magazin Telepolis:
„Seit 2014 gewann RT Deutsch als Video-Kanal massiv an Popularität. Im Bereich News und Politik lag RT DE im August 2021 bei Nachrichtenkanälen auf Platz 5 der Videoaufrufe … vor der Abschaltung durch YouTube hatte der Kanal RT DE 614.000 Abonnenten.“ (21)
RT DE beunruhigte schon bald nach dem Start den deutschen Mainstream und die Politiker im Reichstag und ließ – in ungebrochener Tradition seit Kaiser Willem Zwo – auch die deutschen Sicherheitsbehörden aktiv werden. In Ermangelung besserer Argumente schlugen die Missgünstigen mit dem verbalen Stuhlbein drauf: „Staatsfernsehen“, „hybride Kriegsführung“, „russischer Propagandasender“ u.a. entstammen ihrem Kampfvokabular, es wird auch von ARD-aktuell gepflegt. Als Selbstprojektion erkennen die Herrschaften das natürlich nicht.
Tagesschau-trübe Quellen
Es ist ihr Job, Schockmeldungen aus dem Arsenal für psychologische Kriegsführung der Geheimdienste – speziell der „Fife Eyes“ (22) – als Nachricht getarnt weiterzugeben und sich nichts dabei zu denken, dass sie auf diese Weise dem AgitProp-Material das Gewicht von Tatsachen beimessen. Sie sagen nicht „die CIA behauptet“ oder „der Pentagon-Geheimdienst NSA bezichtigt“, sondern verschleiern ihre Quellen:
„Nach westlichen Schätzungen stehen 60- 90 000 russische Soldaten im Grenzgebiet …“ (23)
Die Tagesschau entblödet sich auch nicht, vorbehaltlos aus Berichten des Bundesamts für Verfassungsschutzes zu zitieren, wörtlich, als handle es sich um gerichtsfeste Befunde und nicht bloß um Geheimdienst-Gewäsch: RT Deutsch und die Nachrichtenagentur Sputnik versuchten,
„die politische und öffentliche Meinung in Deutschland im Sinne der russischen Politik zu beeinflussen.“ (s. Anm.13).
Den Balken im eigenen Auge bemerken solche Qualitätsjournalisten nicht. Mit ihrer überschäumenden Verherrlichung des kriminellen Maulhelden Nawalny als „führender Oppositionspolitiker“ und unterstützenswerter „Kremlkritiker“ beispielsweise beteiligen sie sich an der psychologischen Kriegsführung gegen Russland. Sie übersehen, was sich die Deutsche Welle in ihrem Russlandprogramm an regierungsfeindlicher Einflussnahme erlaubt: DW berichtete sogar über Nawalnys Aufruf, die Präsidentenwahl zu boykottieren. (24) Sie gab umfangreiche Tipps, wie Stimmen ungültig zu machen seien oder mit welchen anderen Mitteln der Wahlprozess beeinträchtigt werden könne. Das war nicht mehr nur journalistische Berichterstattung, sondern direkte Einmischung in die inneren Angelegenheiten Russlands. (25)
Das hier ist typisch für ARD-aktuell:
„‚Russia Today‘ (RT) als Flaggschiff der russischen Auslandsmedien berichtet genau das, was die Führung in Moskau der Welt mitteilen will.“ (26)
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Regierungshöriger Journalismus ist schließlich das Markenzeichen der Tagesschau-Teams.
Den Begriff „russischer Staatssender“ verwendet die Tagesschau in abwertender Absicht. Staatssender – Hauptmerkmal: direkte Finanzierung aus der Staatskasse (demnach ist auch die Deutsche Welle einer) – gelten als Einflussinstrument und Machtapparat. Sich selbst will die ARD-aktuell natürlich nicht so nennen lassen und beruft sich auf ihre Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt (NDR). (27)
Nun denn, ARD, ZDF und Deutschlandradio werden zwar nicht direkt aus der Staatskasse finanziert, wohl aber mit gesetzlich festgelegtem Rundfunkbeitrag – mit einer „Rundfunksteuer“, die nur anders heißt. Die als Aufseher bestallten Mitglieder der Rundfunkgremien sind nicht demokratisch gewählt, sondern werden nach einem amtlichen Schlüssel von (aus Sicht der jeweiligen Landesregierung) „relevanten“ Gruppen entsandt. Wer relevant ist, wird in den Staatskanzleien der Bundesländer ausgekungelt. Politische Subordination ist im öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutscher Prägung ebenso sichergestellt wie in anderer Länder Staatsrundfunk.
Im Gegensatz zur Kernaussage des Grundgesetzartikels 5 darf auch durchaus nicht jeder, der das möchte, Rundfunksendungen veranstalten. Er braucht eine staatlich normierte Lizenz. Wie autoritär und bevormundend die Voraussetzungen dafür aussehen, zeigt ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel. (28) Es überlässt staatlichen Behörden die Entscheidung, ob
„ein Rundfunkveranstalter die Gewähr dafür bietet, bei zukünftigen Rundfunkveranstaltungen die Würde des Menschen sowie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen anderer zu achten.“
Rundfunkfreiheit zu gewähren liegt demnach im staatlichen Ermessen, sie ist kein Freiheitsrecht an sich. Staatliche Willkür ist aufgrund derart vager Generalklauseln nicht ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der verbreiteten Neigung, russischen Antragstellern die übelsten Absichten zu unterstellen, hatte RT DE nie eine reelle Chance zur Lizensierung in Deutschland. Der Sender muss für die europaweite Gültigkeit seiner serbischen Zulassung klagen. (s. Anm. 6)
Wozu nur diese feindselige Abwehr? Im TV-Programmangebot für die Wunderlampe im Wohnzimmer hätte der Sender doch eh nur einen kleinen „Markt“-Anteil. Die überwältigende Mehrheit seiner Kunden nutzt das RT DE-Magazin viel lieber via Internet. Dort ist es für alle zugänglich, die sich ihren Informationsanspruch nicht von deutschen Regulierern und Qualitätsjournalisten begrenzen lassen wollen. Was soll also die kindische Rechthaberei? Deutsche Bürokraten führen ihren Kleinkrieg gegen RT DE anscheinend unter Karl Valentins Parole:
„Nieder mit dem Verstand – es lebe der Blödsinn!“ (29)
Quellen und Anmerkungen:
Das Autoren-Team:
Friedhelm Klinkhammer, Jahrgang 1944, Jurist. 1975 bis 2008 Mitarbeiter des NDR, zeitweise Vorsitzender des NDR-Gesamtpersonalrats und des ver.di-Betriebsverbandes sowie Referent einer Funkhausdirektorin.
Volker Bräutigam, Jahrgang 1941, Redakteur. 1975 bis 1996 Mitarbeiter des NDR, zunächst in der Tagesschau, von 1992 an in der Kulturredaktion für N3. Danach Lehrauftrag an der Fu-Jen-Universität in Taipeh.
Anmerkung der Autoren:
Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung, nichtkommerzielle Zwecke der Veröffentlichung vorausgesetzt. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen die „mediale Massenverblödung“ (in memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein „Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V.“ dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog
2021-07-31 – Lagebericht zu der Demonstration am 1. August in Berlin von und mit Samuel Eckert, RA Ralf Ludwig und RA Dr. Alexander Christ
Michael Ballweg ist das Gesicht der Bewegung Querdenken und der Initiator der größten Demonstration in Deutschland, vielleicht sogar in ganz Europa. Sein Portfolio weist unzählige Anzeigen auf; er wird als „U-Boot“ in den eigenen Reihen tituliert und von den klassischen Medien als „Verschwörungstheoretiker“ und „rechtstendierender Schwurbler“.
Ballweg ist von Natur aus gelassen; das Verbot lässt seinen Adrenalinpegel trotz der Ungerechtigkeiten nicht höher schlagen. Er glaubt, dass seine Veranstaltung in Berlin stattfinden wird und vermittelt diesbezüglich ein unbändiges Selbstvertrauen.
Im Interview wird klar, dass diese Veranstaltung mit- oder ohne Genehmigung statt finden wird und Michael Ballweg fordert alle Kritiker auf, nach Berlin zu kommen!
Die berliner Politik mit ihrem Innensenator Geisel treibt mit diesem Verbot die Ungerechtigkeit auf die Spitze! Nein, sie ist unverblümt tendenziös, denn der Christopher Street Day mit 70.000 Menschen darf stattfinden, die politische Querdenken Demonstration für die Grundrechte nicht.
Jeder kann sich ausmahlen, dass eine Szene, die für sexuelle Freiheit steht, diese auch nach der Demonstration auslebt. Das ist ganz normales Leben, aber genauso müssen die Grundrechte auch von einer ignoranten Politik anerkannt werden!
Ansonsten ist es ein autokratisches System.
Innensenator Geisel soll endlich seinen Hut nehmen. Schon alleine dafür lohnt es sich nach Berlin zu kommen, um einen korrupten Politiker in seine Schranken zu weisen!
WDR: Der Elektroauto-Schwindel
Selbst schon im Mainstream wird der Schwindel mit dem „Klimaschutz“ am Beispiel der Elektroautos aufgezeigt!
„Panikpapier“ der Bundesregierung
Neuesten Enthüllungen zufolge hat die Bundesregierung Forscher darum gebeten, ihnen eine Analyse der Pandemie mit möglichst drastischen Schreckensszenarien zu erstellen.
Die Forscher der renommiertesten Institute folgten prompt.
Der Betrug des Bundesinnenministeriums, das Lügen-Kartenhaus fällt in sich zusammen.
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RKI nun offiziell in der Kritik
Auch im Mainstream wird nun das Narrativ des RKI langsam gekippt
Von der Orientfrage zum Nahostkonflikt: Die lange Liste der Lösungen
Kaum ein Thema hat derart viele Institute, Experten und Konferenzen hervorgebracht wie der Israel-Palästina-Konflikt. Ein Land, zwei Völker, drei Religionen und viele Interessen. Der aktuelle Gewaltausbruch fiel nicht vom Himmel und er wird nicht zum biblischen Armageddon führen, das manche Radikale erwarten. Ein gefährlicher Status quo wird eingefroren bis zum nächsten Mal.
Grüne, Giffey und Löw: Schöne Scheiße – Die Woche mit Friedrich Küppersbusch (TAZ)
Giffey geht, doch auf sie folgt erst mal niemand. Dafür kandidiert Özdemir als Feind im eigenen Haus. Und gibt’s keine guten Nachwuchslöws ⚽ mehr?
Berlin: „Querdenken“ protestiert gegen Corona-Politik – Linke gegen „Rechte“
Am Pfingstmontag fanden in Berlin mehrere Kundgebungen der „Querdenker-Bewegung“ gegen die deutsche Corona-Politik statt. „Linke“ Gruppen nahmen die Kundgebungen zum Anlass, um gegen „Rechts“ zu demonstrieren. Die Polizei war am Mehringdamm stark präsent und errichtete Absperrungen, um ein Zusammenstoßen der beiden gegnerischen Gruppen zu verhindern. Auch im Mauerpark demonstrierten Skeptiker gegen die Corona-Maßnahmen. Jedoch kamen zu beiden Veranstaltungen weniger Teilnehmer, als angemeldet worden waren – etwa 250 Personen.
Beide Demonstrationen verliefen insgesamt friedlich, jedoch gab die Polizei an, dass sich ein Großteil der Corona-Skeptiker sich nicht an die Maskenpflicht gehalten hätte. Die Polizei schritt deshalb ein und testete Personen, die keine Masken trugen, und nahm Personalien auf. Auch drohten die Beamten mit der Auflösung der Versammlungen, sollten sich die Teilnehmer nicht ausreichend an die Infektionsschutzmaßnahmen halten.
Die Phrasendrescher der EU und ihr Wunsch nach einem sozialen Europa
Es ist das reinste Meisterwerk. Gäbe es einen Wettbewerb in phrasenhaftem automatischem Schreiben, so hätten die 27 Mitgliedstaaten, die sich am 8. Mai zum EU-Sozialgipfel in Porto trafen, zweifellos den großen Preis gewonnen.
Hart aber Fair – Debatten vom anderen Stern
Man musste während der gesamten Corona-Debatte ja schon zahlreiche seltsame Gedankengebäude ertragen – meist vorgebracht von Journalisten selbsternannter „Qualitätsmedien“, deren Vorliebe für möglichst harte „Maßnahmen“ bis hin zum Zero-Covid-Totalshutdown ja bekannt ist. Nun sollte man ja eigentlich meinen, dass diese mit der Feder bewaffneten Alarmisten langsam zur Ruhe kämen, schließlich weisen sämtliche Corona-Zahlen einen massiv positiven Trend auf und selbst die vielgescholtene Impfkampagne läuft mittlerweile auf Hochtouren. Da sollte man doch endlich über Öffnungen debattieren. Doch weit gefehlt. Nun will man, dass „die Alten“ aus „Solidarität“ (sic!) mit „den Jungen“ sich weiterhin einem Lockdown unterwerfen, bis jedes Kind geimpft ist. Irre. Lockdown forever? Ein Kommentar von Jens Berger.
Habecksche Wege. Heute: die Außenpolitik – Küppersbusch TV
Neuer Ärger für die Grünen: 52-Jähriger ohne Wahlprogramm in der Außenpolitik aufgetaucht!
Dem Lausbubator und stilgelegten Fernsehkomiker Habeck fehlt jegliche Orientierung.
Können Sie helfen?
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30er-Zone für Lärmschutz direkt über der Autobahn | Kamera Zwei
Behörden-Posse: Stadt macht sich lustig über Beschwerden und Presseanfragen
Die 30 strahlt auf dem nagelneuen Verkehrsschild, extra mit dem Hinweis „Lärmschutz“, damit Anwohner weniger Autokrach ertragen müssen. Doch die Anwohner zeigen sich verärgert über das Tempolimit, denn direkt unter der Brücke der neuen 30er-Zone, befindet sich eine Autobahn – ohne Tempolimit! „Es ist doch hier immer noch laut“, fordern einige Anwohner, die 30er-Zone wieder aufzuheben. Doch daraus wird wohl nichts, denn die Stadt will noch einen draufsetzen und für absolute Ruhe sorgen: Laut „Lärmschutz Aktionsplan“ soll hier langfristig noch ein sogenannten Flüsterasphalt verlegt werden, obwohl der Straßenbelag noch völlig in Ordnung ist und die Autobahn weiterhin direkt unterhalb der Straße verläuft.
Zerschlagung von behördenunabhängigen Erwerbslosen- und Beratungsstrukturen
Hartz-IV-Empfängern will er trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Geld komplett streichen, Beratungsinitiativen, die den Ärmsten zur Seite stehen, zerschlagen: Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl Laumann (CDU) arbeitet im NRW-Arbeitsministerium an einem Gesetzentwurf, der nichts Gutes verheißt. Als eine „Steinzeitinitiative“ bezeichnet Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialverein Tacheles aus Wuppertal die Pläne. Thomé, der seit Jahren durch seine Beratung armen Menschen hilft, betont im NachDenkSeiten-Interview, wie weitreichend die Konsequenzen einer harten Politik gegen die Armen in unserer Gesellschaft sind: Existenzvernichtung und Obdachlosigkeit sind das Ergebnis. Von Marcus Klöckner.
[…]
am 06.06.11 fand im bundestag eine öffentliche anhörung statt.
es ging um abschaffung von sanktionen im zweiten buch sozialgesetzbuch und leistungseinschränkung im zwölften buch sozialgesetzbuch. in kurz: es ging um abschaffung von sanktionierungsmaßnahmen.
vornean der markante §31 sgb2
ein deligierter des aktionsbündnisses potsdamergegenhartz nahm als beobachter am hearing teil, um vorort die beriebene politik beurteilen zu können, damit diese beurteilung vielen genossen und allem voran den genossen der sbb zukomme. das hearing, so muss vorweg bemerkt werden, war nicht irgendein beliebiges hearing, sondern eines, dass direkt die hartzgesetze betrifft mehr noch: es betrifft einen ganz besonders wesentlichen teil der gesetze. deshalb kann es den genossen des hartzwiderstandes nicht egal sein, was dort vorgetragen wurde.
die genossen des hartzwiderstandes sehen ihre arbeit durchaus nicht engstirnig. und einjeder weiß, dass wir eine schöne welt hätten, wenn es tatsächlich nur hartzprobleme gäbe. aber so ist es nicht.
der gesamte kapitalismus mit seiner ausbeutementalität steht am pranger.
die zerstörung der erde steht am pranger, wenn erde, wasser, luft vergiftet und vernichtet werden.
man kann sich nicht um alles kümmern und hat auch nicht die mittel und die macht dazu.
deshalb mögen sich die genossen des widerstandes, die vor inzwischen vielen jahren mit der einführung von hartz auf die straßen getrieben wurden, auf den kern ihres ausganges besinnen: agenda2010 und hartz4. die genossen mögen nicht locker lassen und das ziel, für gerechtigkeit zu kämpfen, nicht aus den augen lassen. das ziel bleibt somit unbeirrt im fadenkreuz!
und deshalb ist es auch notwendig, dass die genossen in ihrem kampf gegen ungerechtigkeit wissen, was an der front gespielt wird. die frontlinie verlief am 06.06.11 durch den bundestag hindurch, dort wo das hearing stattfand. das hearing fand statt im bundestag, und zwar im marie-elisabeth-lüders-haus. das sei zusätzlich aus technischen gründen heraus genannt. es befindet sich im kanzlergebäudekomplex und und bietet vom großen sitzungssaal aus blick auf die spree. der sitzungssaal hat zwei bereiche: einen unten und einen oben. unten sitzen die teilnehmer und oben das öffentliche publikum. der beobachter, der nun für die genossen die informationen zusammenträgt, saß als zuschauer oben auf der tribüne mit blick nach unten zu den teilnehmern. der beobachter konnte von seiner tribüne aus leider nicht in alle detaills einblicken – deshalb die kurze beschreibung der räumlichkeiten.
der großteil der schilder auf den tischen vor ihren kandidaten aufgestellt, welche die deligierten kenntlich machten, waren ohne fernglas nicht erkennbar. der beobachter konnte nicht genau ermitteln, wer in welcher funktion und wie auf welche weise geladen, dort saß und das wort hatte. es waren bereiche auszumachen, solche wo die parteien ansässig waren und solche wo die deligierten vertreten waren. auffallend war, dass die befragung von den parteien ausging, währenddessen die deligierten die antworten gaben.
die deligierten waren:
deutscher gewerkschaftsbund (der sich leider nicht sehr weit zu fenster hinauslehnte – vertane chance!)
bundesvereinigung der deutschen arbeitgeberverbände (ein arbeitnehmerverband hat gefehlt)
institut für arbeitsmarktforschung und berufsforschung (watn datn?)
deutscher verein für öffentlich und private fürsorge ev (wer sind die?)
diakonisches werk der ekd ev (fiel nicht als diakonisch auf)
deutscher richterbund (vielleicht im zusammenhang mit den rechtsvertreten der jobcenter?)
usw usw…
warum die es ausgerechnet waren, denen man das wort gab und nicht den betroffenen, das zeigt die ungerechtigkeit hier im lande an. die auswahl der deligierten ist ohnedies erklärungsbedüfrtig. die aussagen der deligierten ergaben denn am ende auch nur einen einzigen undifferzierten einheitsbrei. schwitzten sie womöglich nur ihre krankheiten aus?
ein einziger deligierter muss jedoch unbedingt aus dem einheitsbrei hervorgehoben werden.
das ist herr prof. dr. lessenich.
er war mit abstand der einzige, der die probleme, die mit sanktionierungsmöglichkeiten zusammenhängen, anprangerte und verurteilte und mit ihnen scharf ins gericht ging. immerhin, er ist nicht vom arbeitgeberverband oder gar von den jobcentern, er ist vielmehr vom Institut für Soziologie, Arbeitsbereich Gesellschaftsvergleich. in diesem falle von der Friedrich-Schiller-Universität Jena
seine aussagen waren zb:
dass der umut über androhung und anwendung von santionierungsmöglichkeiten längst eine bereite geselschaftliche bewegung ingang gesetzt hat.
dass der gesellschaftliche nerv sei getroffen sei.
dass die einhaltung von bürgerrechten und menschenwürde angemahnt werden müssen.
dass das soziale wertesystem infrage gestellt sei.
dass kaum darüber infomationen zv stünden, ob die praktizierten santionierungen überhaupt denn wirkten oder gar disfunktional wirkten.
dass untersucht zu werden habe, wie eine wohlhabende gesellschaft denn mit ihren schwächsten mitgliedern umgeht.
dass ein absenken des existenzminimums nicht verfassungskonform sein könne.
dass zu viele nicht ins arbeitrecht fallen, sondern nur ins armenrecht.
dass man an die un erinnern muss, die freiheit vor not und angst proklamiert.
dass seitens des staates vor materialler not geschützt zu werden hat und es zu keinet politisch produzierter angst kommen darf.
dass ein abschreckungsregime nicht zu rechtfertigen ist.
dass dadurch der kontakt gerade junger menschen zu ihrer behörde geblockt wird und so auf diese weise nicht zum einvernehmlichen zusammenarbeiten hinführen kann.
dass das sanktionierungssystem der gegenwart den betroffenen bürgern unter generalverdacht stellt unwillig zu sein und ihm fehlverhalten unterstellt.
dass der bürger, selbst der ältere, erziehungsbedüftig sei, existensminimum und bürgerrechte aber seien bedingungslos zu gewähren.
so weit zu prof lessenich, den man für sein couragiertes auftreten zu danken hat!
unter den deligierten waren auch vertreter der jobcenter.
zb ein herr norbert maul.
er ist irgendwie vom jobcenter, irgendwie leiter eines jobcenters, irgendwie in duisburg.
man konnte es eigentlich nicht in erfahrung bringen.
oder ein anderer (älterer beglatzter), der plötzlich nur erklärte, er sei dafür nicht zuständig (kommentar dazu: wäre er doch besser zuhause geblieben!)
über 90 minuten hinweg gaben all diese deligierte auf befragung von parteientsandten (cdu/csu…spd…fdp…grüne…linkspartei) ihre stereotypen statements ab. im wesentlichen bestätigten sie lediglich die santionierungsmöglichkeiten als geeignetes unverzichtbares mittel und stellten fest, dass kein handlungsbedarf entstünde. es sei gut und richtig auf sanktionierungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können; denn es gäbe in der bevölkerung viele unwillige, denen man anders nicht beikommen könne.
es will scheinen, als hätten wir es in der bevölkerung, die zu einem nicht unerheblichen teil vom arbeitsmarkt wegrationalisiert worden sind, mit erziehungsbedürftigem unmündigem wahrscheinlicb lästigem klientel zu tun. die einmütigkeit der deligierten untereinander war signifikant. sie alle gaben fast ausnahmslos 90 minuten lang offenbar gelangweilt und vielleicht sogar angewidert statements ab: emotionslos, anteilnahmelos, geradezu apathisch.
jeder hat nun die möglichkeit, die 90 minunten über sich zu ergehen lassen:
Streit um Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher: Statements von Prof. Dr. Stephan Lessenich:
Die Anhörung in voller Länge:
Donald Gaertner
potsdamergegenhartz.de/infos.htm
Videoquelle:
Hölderlin
(aus den Kommentaren gefischt und hier eingestellt)
Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen:
Städtischer Datenschutzbeauftragter stellt sich schützend vor Verletzung von Sozialgeheimnis und Verstoß gegen Schutz der Sozialdaten
In den Verfahren wegen rechtswidrigen Datenschutz-Verstoßes eines Wiesbadener Sozialverwaltungsbeamten hat jetzt als erstes die unterste juristische Ebene reagiert. Das Personalund Organisationsamt des Magistrats der Landeshauptstadt Wiesbaden hat durch die „Personalbetreuung Beamte“ die am 15. Mai an den Leiter des Wiesbadener Amtes für Soziale Arbeit, Franz Betz, gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde mit Posteingang 16. Mai „als unbegründet zurückgewiesen“. Vor dieser Entscheidung hatte die ablehnende Behörde „den städtischen Datenschutzbeauftragten in den Vorgang eingebunden“.
Das Prüfungsergebnis – „nach vorliegenden Unterlagen und den Ausführungen der Fachabteilung, die mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt sind, liegen keine Gründe vor, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigen“ – toppt nach Ansicht der Hartz4-Plattform an Respektlosigkeit der Verwaltung gegenüber den Bürgern fast noch den ursprünglich skandalösen, rechtswidrigen Umgang der Verwaltung mit persönlichen Daten. Die Arbeitslosen-Initiative ist empört, wie die Sache gegen alle Fakten-, Akten- und Rechtslage mit der Umkehr der Täter-Opfer- Rolle lapidar abgetan wird. Die Antragsstellern bei Sozialbehörden nicht unvertraute Begründung:
Sie sind „Ihren Mitwirkungspflichten nicht in dem geforderten Maße nachgekommen“ sei eine vollkommene Verdrehung der Tatsachen. Dabei sei es zutiefst erschütternd, dass in diesem Zusammenhang von zur Dienstleitung verpflichteten Verwaltungen einer Bürgerin etwas aufgetischt wird, das man nicht anders als wahrheitswidrige Schutzbehauptungen bezeichnen könne. Bereits seit 2008 ging es für die Rentnerin – inzwischen längst auch durch die Instanzen des Sozialund Landessozialgerichts – um die Rücknahme von Direktzahlungen durch die Verwaltung an ihren Energieversorger, weil man angeblich nicht sicher sein könne, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkomme und das Geld anderweitig ausgeben würde. In diesem Zusammenhang hatte der Sachbearbeiter – gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Rentnerin sowie entgegen seinen im Sozialgesetzbuch und im Strafgesetzbuch angeordneten Pflichten zum Datenschutz – sich gegenüber ihrem Energielieferanten als Mitarbeiter der Sozialbehörde zu erkennen gegeben und sich für legitimiert erklärt, Informationen aus deren persönlichem Buchungskonto bei ihrem Vertragspartner einzuholen. Die Rentnerin hatte deshalb am 16. Mai Strafantrag gegen den Sachbearbeiter gestellt sowie den Bundesdatenschutzbeauftragten, den Hessischen Datenschutzbeauftragten eingeschaltet und beim Amt für Soziale Arbeit Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Wie dann die Sache in der Zurückweisung begründet wird, hört sie sich ganz wie eine Bestätigung des öffentlich kolportierter Vorurteils über unwillige „Sozialschmarotzer“ an:
• „Um die Jahresabschlussrechnung des Energielieferanten prüfen zu können, ist es erforderlich, die Unterlagen komplett vorzulegen.
• Da Sie nur die erste Seite der Rechnung übermittelt hatten und der Aufforderung auf Vervollständigung nicht nachgekommen sind, war der Leistungssachbearbeiter gezwungen, die Rechnung im Austausch mit dem Energieversorger zu prüfen.
• Dadurch konnten fehlende Informationen ergänzt, die Nachforderung nachvollzogen und ausgeglichen werden, obwohl Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht in dem geforderten Maße nachgekommen sind.“
Hätten sich das Personalamt und der städtische Datenschutzbeauftragte beim Rechtsamt der Stadt Wiesbaden, Ulrich Quetscher, nicht nur die Ausreden des Sachbearbeiters angehört, so hätten sie in der Verwaltungsakte leicht die wahrheitsgemäßen Tatsachen finden können:
• Am 11. Februar ging die Jahresrechnung bei der Rentnerin ein und noch am selben Tage hat der Sachbearbeiter die 1. Rechnungsseite mit dem Abschlussergebnis erhalten.
• Fast drei Wochen später, am 1. März erhielt sie mit der Post von ihm die Nachforderung für weitere Rechnungsseiten.
• Bereits drei Tage später, am 4. März lagen auf seinem Schreibtisch die „geforderten“ zusätzlichen Rechnungsseiten.
Nachdem also bereits am 4. März dem Sachbearbeiter die „Unterlagen komplett“ vorlagen, stellt sich die Frage:
• Warum war er dann 10 Tage danach, am 14. März, nach Ansicht der Wiesbadener Personalverwaltung angeblich „gezwungen“, beim Energieversorger anzurufen, um die ihm längst vorliegenden „Informationen zu ergänzen“?
Tatsächlich muss der Verwaltungsakte zu entnehmen sein, dass seine Absicht eine ganz andere war, als er gegen alle sozial- und strafrechtlichen Vorschriften zum Datenschutz verstieß:
• Inzwischen hatte die Rentnerin nämlich am 24. Februar aus ihrem Regelsatz die offene Energierechnung mit letzter Frist selber ausgeglichen – um nicht deshalb in der Schuld bei ihrem Energieversorger zu bleiben, weil es wieder einmal zu einer amtsseitigen Verzögerung der Zahlung kommt.
• Dies hat sie sofort dem Sachbearbeiter mitgeteilt und um eilige Überweisung gebeten, da die Zahlung fast ihr gesamtes Geld für März aufgebraucht hatte.
• Als die Energie-Zahlung auch drei Wochen später bei ihr immer noch nicht eingegangen war, hat sie am 11. März Eilklage beim Sozialgericht eingereicht, weil ihr das fürs Amt vorverauslagte Geld fürs tägliche Leben fehlte.
• Erst drei Tage danach – die Behörde hatte zu diesem Zeitpunkt sicher bereits die Information über die Klage – telefonierte der Sachbearbeiter am 14. März zum erstem Mal mit dem Energieversorger – ganz offensichtlich um dort – quasi wie ein polizeilicher Ermittler – die Glaubwürdigkeit der tatsächlichen Überweisung der Rentnerin zu hinterfragen. Und das, obwohl diese ihm den Überweisungsbeleg zugestellt hatte.
• Diese Chronologie offenbart ganz offensichtlich, dass sein Anruf vermutlich nur vor dem amtsüblichen Hintergrund des Generalverdachts des Betruges gegenüber allen Antragstellern im Sozialrecht geschah – und zwar im Zusammenhang mit einer dann am 24. März dem Sozialgericht zugestellten Stellungnahme des Amtes zur Eilklage der Rentnerin.
• Diese tatsächliche Begründung für den Datenschutz-Verstoß bescheinigt der Energieversorger dann auch noch einmal schriftlich am 13. Mai: „Die Anrufe von Herrn (…) begründeten sich in der Prüfung der Zahlungseingänge und der entsprechenden Verbuchung in Ihrer Verbrauchsabrechnung, welche am 8. Februar an Sie versandt wurde.“
• Eine Hotline-Mitarbeiterin des Energielieferanten hatte das noch deutlicher formuliert: er hätte „überprüfen“ wollen, ob die „Zahlung mit der Jahresrechnung zusammen passe, die ihm vorliege.“
Obwohl nun nachweislich der Datenschutz-Verstoß eindeutig nichts mit einer angeblich notwendigen Überprüfung der Rechnung zu tun haben konnte, schlussfolgert die Personalbetreuung-Beamte in ihrem Ablehnungsschreiben zur Dienstaufsichtsbeschwerde weiterhin im Widerspruch zur Aktenlage:
• „Das Vorgehen des Leistungssachbearbeiters ist nachvollziehbar und begründet.
• Ein Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien wird von dem städtischen Datenschutzbeauftragten nicht gesehen.“
Inzwischen wurde gegen das verantwortliche Amt für Soziale Arbeit auch Klage beim Sozialgericht eingereicht – und zwar gegen die Verletzung des „Sozialgeheimnisses“ gemäß § 35 SGB I in Verbindung mit dem Verstoß gegen den „Schutz der Sozialdaten“ gemäß §§ 67 und 67b SGB X.
Nach Ansicht der Hartz4-Plattform stehe man als Bürger einfach nur noch fassungslos vor derartigem amtlichen Verdrehen von Tatsachen durch einen vom Datenschutzbeauftragten im Rechtsamt aufgespannten Schutzschirm für die Verwaltung. Dabei sei doch die Verwaltung ursprünglich nach gesellschaftlicher demokratischer Übereinkunft als Dienstleister zur Umsetzung der Sozialpolitik und der Erlangung der Rechte der Bürger beauftragt. In diesem Zusammenhang stelle sich die besorgte Frage, ob mittlerweile in der Sozialverwaltung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung endgültig auf der Strecke bleibe – das der Bundesdatenschutzbeauftragte doch inzwischen ganz ausdrücklich in seinem Namen trage. Da ist die Hartz4-Plattform wenig verwundert, dass angesichts solcher – sich täglich in deutschen Amtsstuben wiederholender Vorfälle – nach aktueller GfK-Umfrage die Politiker allesamt abgrundtief in der Bürgergunst abstürzen und ihnen inzwischen 91 % der Menschen nicht mehr vertrauen – also nur noch 9 % den Politikern trauen, noch einmal 5 % weniger als im Vormonat -, wenn die Politik es zulässt, dass ihre Verwaltungen derart willkürlich mit Recht und Gesetz umgehen.“
Wiesbaden, 21. Juni 2011
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so ein Grundsatz deutscher Rechtsprechung.
Dieser Grundsatz sollte eigentlich für ALLE gelten, ob im privaten Bereich, aber auch gerade für Behörden und staatlichen Einrichtungen und deren Mitarbeiter im besonderen. Soweit die Theorie, in der Praxis wird dieser Grundsatz mit Füßen getreten und das unter den Augen der „unabhängigen Justiz“. Besonders deutlich zeigt sich die „Rechtsbeugung von Mitarbeitern von Sozialbehörden“.
Um es deutlicher zu sagen, was sich nach Einführung von Hartz 4 in den zuständigen Behörden abspielt, hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel zu tun, mit fatalen Folgen für Betroffene Hartz 4 Empfänger und eben nicht für Behördenmitarbeiter.
Auch wenn das Hartz 4 Gesetz an sich kritisiert werden muss, ist der Eindruck entstanden, dass jeder es auslegen kann, wie er will. Behördenmitarbeiter stören Urteile, weder von Sozialgerichten bis hin zum BSG nicht, diese in der Folge ihres weiteren Tun und Handels zu beachten.
Jeder Empfänger von Sozialleistungen, welcher in „Unwissenheit der Rechtslage“ einen Fehler begeht, wird als Betrüger hingestellt und gnadenlos gejagt. Für Behördenmitarbeiter jedoch wird eben diese „Unwissenheit der Rechtslage“ toleriert, ohne das dies je Konsequenzen für den Einzelnen hätte. Oft wird dies mit einer „Überlastung“ der Entscheidungsträger begründet.Und außerdem sei statistisch gesehen, die Fehlerquote, gemessen an den Gesamtentscheidungen, eh als gering anzusehen. So ist das im deutschen Rechtsstaat,Behördenmitarbeiter sind nicht unfehlbar, Leistungsempfänger sind Betrüger.
Doch so einfach sind „Fehlentscheidungen“ von Behördenmitarbeitern mit „Überlastung“ nicht zu begründen, weil eben Urteile zuständiger Gerichte eindeutig sind, man muss diese eben nur einhalten. So ist die Spitzeltätigkeit der ARGEN und anderer Sozialbehörden, gegenüber Leistungsberechtigten untersagt und dies nicht nur von Gerichten,sondern eben auch von vorgesetzten Dienststellen mittels Dienstanweisung. Und dennoch, wird in Kenntnis der Sachlage weiter diese Praxis angewendet.
Auch was Leistungsberechtigten laut Gesetz zusteht,ist eindeutig geregelt,auch wenn dies ein menschenwürdiges Leben nicht sicherstellt. Und als wäre dies nicht bekannt, werden zustehende Leistungen abgelehnt und somit vorenthalten. Das System ist immer das Gleiche.
Ein Antrag auf Leistungen wird gestellt, von der zuständigen Behörde teilweise genehmigt und oft rechtswidrig abgelehnt. Dabei wird darauf spekuliert,dass Betroffene ihre Rechte nicht kennen, keine Rechtsmittel einlegen und somit sich ihrem Schicksal ergeben. Eigentlich sind aber Behördenmitarbeiter vom Gesetz her verpflichtet dem Leistungsberechtigten zustehende Leistungen, in welcher Form auch immer, sicherzustellen.
Behördenmitarbeiter sind verpflichtet den Leistungsberechtigten zu beraten und all umfänglich Hilfe und Unterstützung zu geben.Doch die Mehrzahl der Betroffenen haben dies in der Praxis noch nie erlebt. Die Unterstützung der Behördenmitarbeiter beschränkt sich nicht selten gegenüber den Betroffenen im Fordern unsinniger Maßnahmen und einholen von Unterlagen,welche keine Bedeutung für die Berechnung von Leistungen haben.
Das perverse daran ist, dass eben JEDER Sachbearbeiter entscheiden kann, wie es ihm in den Kram passt, ohne sich für sein eventuelles Fehlverhalten je verantworten zu müssen. Es kann nicht ausgeschlossen werden,dass das Ansehen eines Behördenmitarbeiters daran gemessen wird, wie viel er zustehende Leistungen nicht genehmigt hat und somit „verdienstvoll seinen Beitrag zum sozialen Sparpaket“ beigetragen hat, was natürlich „rein spekulativ zu sehen ist“.
Denn wenn es so wie hier beschrieben zutreffen würde, wäre dies mit hoher Wahrscheinlichkeit eine organisierte Straftat.
Bisher sprechen höchsten Regierungskreise lediglich von entschuldbaren unbeabsichtigten Verwaltungsfehlern, keinesfalls von organisierten Betrug. Ich nenne solche Handlungsweisen von Behördenmitarbeitern als „BEWUSSTE DUMMSTELLUNG“!
Eigentlich könnte man sehr schnell und genau prüfen was die Ursachen sind.
Es müsste sich eben nur die Staatsanwaltschaft die Mühe machen, in Sozialbehörden zu ermitteln, was da so läuft. Wieso nehmen eigentlich Sozialrichter hin, dass ihre Urteile weiterhin missachtet werden? Ist es nicht Aufgabe der Justiz, der Tatsache nachzugehen, wenn hunderttausende Bescheide falsch erstellt werden. Und das jedes Jahr!
Es macht letztlich keinen Unterschied, ob ein Leistungsbezieher den Staat betrügt, oder der Staat und seine zuständigen Behörden den Leistungsberechtigten.
BETRUG BLEIBT VOR DEM GESETZ BETRUG, EGAL WER IHN BEGEHT.
Es macht schon einen nicht unerheblichen Unterschied, welche gesellschaftlichen Schicht man angehört oder auf welcher Seite man am Schreibtisch von Behörden sitzt.
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Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht
Cafe „A Rebours“
Am Wendländer Schilde 5 – 18055 Rostock
Robert Rutkowski
Sehr geehrte Frau [Name von der Redaktion entfernt],
in Ihrem Schreiben vom 17.März diesen Jahres bitten Sie um Ausfüllung einer Nebenverdienstbescheinigung für Herrn [Name ebenfalls entfernt].
Herr […] bekleidet einen so genannten 100Euro Job und ist dafür seit dem von Ihnen genannten Zeitpunkt aushilfsweise 5 Stunden die Woche tätig.
Ein Arbeitsvertrag und eine ausgefüllte Nebenverdienstbescheinigung lag Ihrer Behörde unaufgefordert und zeitnah, vor und zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vor.
Als ich, aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen, ein zweites Mal, mit ähnlichem Schreiben, darum gebeten wurde, diese Unterlagen auszufüllen und einzureichen, tat ich dies, obwohl ich mich fragte, was bei Ihnen in der Behörde eigentlich los sei.
Das Frage ich mich jetzt umso mehr und bin eigentlich nicht bereit, erneut ein Formular vorzulegen, welches mehrfach bei Ihnen in der Behörde abhanden kam, zumal dieses Problem auch grundsätzlich zu bestehen scheint: Herr […] ist nicht der einzige Mitarbeiter der mehrfach zur wiederholten Vorlage der gleichen Unterlagen aufgefordert wird.
Ihre Hinweise auf Paragraphen und Pflichten sind in diesem Zusammenhang mehr als unangemessen; Die Schreiben mit Sanktionsandrohungen, die von Ihnen zeitgleich an die Mitarbeiter persönlich versendet werden, sind hier eine bodenlose Frechheit. Sie würden offenbar Kinder der Familie in Sippenhaftung nehmen, weil bei Ihnen im Hause Dokumente nicht richtig archiviert werden.
Meine Erziehung verbietet mir, Ihre Behörde und diesen Mangel an Ordnung als das zu bezeichnen, was es ist.
Dass hinter diesem Chaos eventuell System steckt, mag man sich nicht vorstellen, obwohl mir Schlimmes schwant, zumal ich nicht begreifen kann, wie irgendjemand permanent angeblich doch so wichtige Unterlagen verbummelt. Sollte dem doch so sein, lege ich der Belegschaft nahe, entsprechende Kurse zu Buchführung, Systematik und Büroordnung in der von Ihnen protegierten Umschulungsindustrie zu belegen.
Mit jetzt beginnender Saison muss Herr […] wohl mit einer Ausweitung des Arbeitsverhältnisses rechnen.
Ich hoffe sehr und gehe bis auf Widerruf davon aus, dass Ihnen die im zweiten Satz enthaltene Information genügt,
und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Robert Rutkowski
http://cafe-arebours.de
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Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Außer, daß es natürlich im Sinne des Jobcenters ist, daß Herr […] seinen Nebenjob ausdehnt und dadurch die Leistung des Jobcenters senkt, egal auf welchem Wege das Jobcenter dies erreicht. Und daher wird die „Schlamperei“ wohl nicht so schnell aufhören.