(zu diesem Thema vorerst nur einige flüchtige Gedankenpunkte, die noch näher auszuformulieren wären:)
Woweit Ärzte jetzt unter Druck gesetzt werden, weil sie Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben, besteht meines Erachtens jedenfalls kein Grund zur Sorge, sofern sich die Ärzte in ihren Attesten lediglich generell aus medizinischen Gründen gegen die Maskentragungspflicht ausgesprochen haben:
Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgend jemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht:
Ggf. macht sich ein Arzt sogar wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er sich weigert, ein solches Attest gegen die Maskentragungspflicht zu erteilen.
Gleiches gilt für das Geschwafel von Söder & Co, Ärzten mit dem Entzug der Approbation zu drohen falls sie sich weigern, irgendwelche Impfstoffe zu verabreichen.
Denn es gibt sehr gute Gegenargumente gegen jede Form von Impfung, noch sehr viel bessere gegen DNA und RNA-Impfstoffe.
Solche Impfstoffe dürften weder mit der ärztlichen Heilkunst noch mit der Gewissensfreiheit vereinbar sein.
Und ich glaube nicht, dass ein Strafrichter so oberflächlich über die Frage von Unrecht und Recht, Schuld und Unschuld urteilen wird wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Klagen und Normenkontrollanträgen gegen verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen umgeht.
Ich stelle mir sogar die Frage, ob ein Arzt überhaupt aus haftungsrechtlichen Gründen eine Impfung vornehmen darf, von der er nicht überzeugt ist.
Da könnte jeder Arzt ja mal seine Berufshaftpflichtversicherung fragen was die davon hält. So gesehen könnten Ärzte somit nicht nur aus grundgesetzlichen und berufsrechtlichen, sondern auch haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet sein eine (Zwangs-)Impfung zu verweigern.
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
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