Wir alle haben von verbalen Entgleisungen schon einmal gehört, vielleicht auch selbst dazu hinreisen lassen oder waren davon betroffen, Und die eine oder andere Entgleisung landet vor Gericht. Nun kann es einen Unterschied machen, wer gegen wen beleidigend gegenüber getreten ist und wer das gehört haben will.
Wenn man eine öffentliche Person der Politik ist oder war und einen Normalbürger als „ARSCH“ bezeichnet (oder schlimmere Ausdrücke) ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass unsere „unabhängige“ Justiz ein Auge zudrückt. Keine gute Karten hat man, wenn man linker Politiker ist und einen anderem ehemaligen Politiker, Banker und nun Buchautor mit „Arsch“ bezeichnet. So wie in diesem Beispiel.
Der stellvertretende Landessprecher der NRW-Linken, Helmut Manz, hatte sich am Donnerstag (3. März) vor dem Amtsgericht Dortmund genau dafür zu verantworten. Der Linken-Politiker soll Sarrazin, der wegen seiner kritischen Äußerungen zu Ausländern in die Schlagzeilen geraten war, bei einer Kundgebung in Dortmund als „ARSCH“ bezeichnet haben. So behaupten es jedenfalls zwei verdeckte Ermittler.
Helmut Manz soll dafür, nach einer Anzeige von Sarrazin, eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro bezahlen, was er aber nicht so recht einsehen will. Er würde niemals einen Menschen wie Sarrazin als „Arsch“ verharmlosen, so seine Verteidigung.
Interessanterweise wurden alle bisher gegen Sarrazin gestellten Anzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung alle samt eingestellt. Ausserdem bezeichnete Sarrazin Oskar Lafontaine am 24.10.2007 als „ARSCHLOCH“, was ja sogar eine Steigerungsform von „ARSCH“ darstellt,
Auch die diversen öffentlichen Äußerungen des Herrn Sarrazin und einiger anderen Politiker, welche von Verachtung für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund geprägt sind und die darauf erfolgten Strafanzeigen konnten unsere Justiz nicht zum handeln bewegen,
Die vollkommen enthemmten Beleidigungen gegenüber den Schwächsten in unserer Gesellschaft, namentlich gegen Hartz IV-Betroffene sind strafrechtlich natürlich auch nicht relevant. Vielmehr sind Beleidigungen gegenüber den Schwächsten in unserer Gesellschaft offensichtlich normal geworden, SOZIALSCHMAROTZER, ABSCHAUM DER GESELLSCHAFT, FAULENZER, ÜBERFLÜSSIGE, UNTERSCHICHTLER, ASOZIALES PACK haben im täglichen Sprachgebrauch Einzug gehalten, als wäre es das normalste auf der Welt. Und schlimm ist es, dass sich einige Politiker dieser Umgangssprache bedienen, was dann zur Folge hat, dass so mancher brave Steuerzahler sagt was er von den betroffenen Teil der Gesellschaft so hält.
Ein treffendes Beispiel möchte ich hier anführen. Man beachte die Fehler und den Informationsmangel dieses „Elitemenschen“, welcher zeigt wie gut die Brandmarkung gegenüber den Schwächsten gefruchtet hat.
„Hartz4-Opfer, arbeitsscheues, verblödetes gesindel ist das. wer so lange arbeitslos ist, ist dies nicht grundlos.Diesem Pöbel fehlt es doch häufig schon an grundlegenden Dingen wie Sauberkeit, Hygiene, Anstand, Fleiß, Pünktlichkeit, Einsatzwillen. Ein weiteres Problem ist die zu hohe reproduktionsrate der Unterschicht. Da setzt dieses gesindel immer mehr Kinder in die Welt, die nächsten generation Sonderschüler, krimineller und Transferleistungsempfänger. Man sollte eine Prämie für Unterschichtler aussetzten, wenn sie kinderlos bleiben. Was soll den aus den kinder werden, wenn sie als Vorbilder nur ihre Versager eltern haben, die rauchend und besoffen den ganzen tag zu Hause rumlungern.“
Und damit solche Meinungen eine große Mehrheit erreichen, hatte die Bild unter den Motto: „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“ die ganz große Kampagnen-Maschinerie angeworfen und tut es in regelmäßigen Abständen weiterhin. Was einen Dammbruch von verbalen Entgleisungen zur Folge hat.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen, gilt aber nur dann, wenn man einem bestimmten Teil der Gesellschaft angehört, die restlichen „Ärsche“ landen natürlich vor Gericht,
Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht