Zu Gast ist heute Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier von den Anwälten für Aufklärung
Das Amtsgericht Weimar untersagt zwei Schulen mit sofortiger Wirkung, den Schülern Masken und Corona-Tests vorzuschreiben. Als Begründung wird formuliert, der Maskenzwang schädige die Kinder „physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung“. Zudem seien die PCR- und Schnelltests „nicht geeignet“, eine Corona-Infektion festzustellen.
https://youtu.be/CElaJipAx_ECorone
Sind Maskenpflicht, Abstand und Testpflicht eine Kindeswohlgefährdung?