Zehn Gründe, warum die Covid-„Impfung“ niemals verpflichtend sein sollte
In ihrem Beitrag „Reject the Divide“ (Weist die Spaltung zurück!) zählt die Public Health-Wissenschaftlerin Abir Ballan zehn Gründe auf, warum eine Impfpflicht in einer freien Gesellschaft niemals eine Berechtigung haben kann. Da wäre die hippokratische Pflicht, „vor allem keinen Schaden anzurichten“, der Respekt vor der Autonomie, die Inakzeptabilität von Diskriminierung und einer Zweiklassengesellschaft, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit oder das Beharren auf unsere unabdingbaren bürgerlichen Rechte. Aber hört selbst.
Ein Konflikt der Visionen
Kanal The Performance Doc von Leif-Gerrit Keferstein:
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Dass sich was ändern muss – das ist vielleicht eine der wenigen Gemeinsamkeiten, die wir haben, egal welchem philosophischen oder politischen Lager wir angehören. Bei allem Streit – darauf können wir uns einigen. … Aber das wars dann auch schon mit den Gemeinsamkeiten. Über alle anderen Fragen schlagen wir uns die Köpfe ein: Wer soll regieren? Welche Gesellschaft ist die beste? Was kann gegen die Ungerechtigkeiten auf der Welt sinnvoll getan werden? Was der eine vorschlägt, sieht der andere als Katastrophe an, als lächerlich, oder als gefährliche Utopie. Und andersrum. Unsere Visionen, wie wir die Welt gerne hätten, stehen miteinander in Konflikt. Aber woher kommt das? Warum sehen wir die Welt so unterschiedlich? Warum können wir uns so schwer darüber verständigen?
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Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) findet ihr hier: https://kenfm.de/krank-bis-zum-gesundheitsbeweis-von-abir-ballan-und-helen-tindall/
Menschen ohne Symptome werden von der Corona-Politik als potenziell infektiös behandelt und ausgegrenzt.
Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im „Rubikon – Magazin für die kritische Masse“, in dessen Beirat unter anderem Daniele Ganser und Hans-Joachim Maaz aktiv sind. Da die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons) erfolgte, übernimmt KenFM diesen Text in der Zweitverwertung und weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon auf Spenden angewiesen ist und Unterstützung braucht. Wir brauchen viele alternative Medien!
„Im Zweifel für den Anklagten“ heißt es in der Gerichtssprache. Normalerweise gilt auch: Im Zweifel gelten Menschen, denen es gut geht und die keine Symptome zeigen, als gesund und können am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. In Zeiten der Corona-Hysterie kam es aber zu einer Beweislastumkehr. Wenn Sie Ihr „Nichtinfiziertsein“ nicht per Bescheinigung nachweisen können, bleiben Ihnen viele Türen verschlossen. Sie kommen nur noch eingeschränkt in den Genuss Ihrer Grundrechte, als seien diese eine Gnadengabe von Vater Staat. Dies ist nicht nur rechtlich und ethisch fragwürdig — auch medizinisch macht es wenig Sinn. Dass positiv getestete, jedoch symptomfreie Menschen andere anstecken, ist so unwahrscheinlich, dass ein Entzug von Rechten in höchstem Maße unverhältnismäßig ist.
Von Abir Ballan und Helen Tindall.
Weltweit wurde die offizielle Gesundheitspolitik während der Covid-19-Pandemie von der Sorge untermauert, dass Menschen ohne Krankheitssymptome das Virus übertragen könnten. Dies führte zu Empfehlungen wie universelle Maskenpflicht, soziales Distanzieren, Massentests, Quarantänevorschriften und Schließungen von Schulen und Geschäften.
„Das Suchen nach asymptomatischen Menschen, die angeblich infektiös sind, ist so, wie die Stecknadel im Heuhaufen zu suchen, wobei die Nadel vorübergehend auftaucht und dann wieder verschwindet, vor allem dann, wenn die Infektionsziffern fallen“ (1).
Die Besorgnis, dass SARS-CoV-2 von asymptomatischen Personen übertragen werden könne, stammte von einer einzigen Fallstudie. Angeblich habe eine asymptomatische Chinesin das Virus an 16 Kontakte in Deutschland weitergegeben. Später wurde in Studien ermittelt, dass diese Chinesin zu dieser Zeit Medikation für grippeähnliche Symptome einnahm, also ganz und gar nicht „asymptomatisch“ war. Dies macht die Beweislage für die asymptomatische Übertragung völlig ungültig.
Wie bei anderen geläufigen Atemwegsinfektionen durch Viren verbreitet sich auch SARS-CoV-2 durch Ausatmen, Husten oder Niesen durch die Luft (2). Die größten Tröpfchen fallen schnell zu Boden, aber die leichtesten Partikel, die sogenannten Aerosole, können mehrere Tage lang in der Luft schweben (3). Wenn das Virus erst einmal in der Umgebung präsent ist, verbreitet es sich, indem es sich in die Atemwege von neuen Wirten einfindet und in ausreichenden Mengen — „Viral Load“ oder „Infektiöse Dosis“ genannt — diese dann infiziert. Die Theorie der fomiten Übertragung — durch Berühren von kontaminierten Flächen und dann des eigenen Gesichts — hat keine wissenschaftlich fundierte Basis (4).
Der bedeutendste Risikofaktor für die Covid-19-Erkrankung ist ein fortgeschrittenes Alter zusammen mit Gesundheitsproblemen wie Herz-Kreislauf Erkrankungen, Fettleibigkeit und Diabetes Typ 2 (5, 6). Dies führt zu einem gebrechlichen Immunsystem. Zusätzlich zu dem Gesundheitsstatus der dem Virus ausgesetzten Person bestimmt auch das Umfeld die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung. Infektiöse Aerosole halten sich länger in kalter, trockener Luft. Deswegen ist die Übertragungsrate in kälteren Saisons wesentlich höher (7).
Die Menschen verbringen bei kaltem Wetter mehr Zeit in geschlossenen Räumen, wo dann die unzureichende Belüftung dafür sorgt, dass höhere Konzentrationen der infektiösen Aerosole in der Luft verbleiben. Je mehr Zeit man in überfüllten Räumen verbringt, desto höher ist das Risiko der Übertragung (8, 9, 10). Außerdem führt eine unzureichende Aufnahme der Sonnenstrahlung für einen Vitamin-D-Mangel und damit eine größere Anfälligkeit für die Krankheit, wenn man infiziert wird (11).
Eine Infektion mit dem SARS CoV-2-Virus kann dazu führen, dass bestimmte Personen an Covid-19 erkranken. Viele Menschen waren schon vorher ähnlichen Coronaviren ausgesetzt. Diese Personen erleben normalerweise einen milden Krankheitsverlauf oder zeigen gar keine Symptome bei einer SARS-CoV-2-Infektion, vor allem durch die Immunität dank vorheriger Infektion. Diese Art der Kreuzimmunität wurde in mehreren Studien demonstriert (12, 13, 14, 15). Die Beweislage für die Theorie, dass ein Teil der Bevölkerung über ein kreuzreaktives T-Zellen-Repertoire durch Aussetzung gegenüber ähnlicher Coronaviren verfügt, ist sehr stark…