(pw:) Eine bereits hoffnungslos gescheiterte medial-politische Entourage versucht nun offensichtlich, alle Pfeiler wegzuholzen, auf denen der Demokratiewolkenkratzer steht. Was die Neuen Normalen in ihrem Zensurwahn nicht ins Kalkül ziehen: Die Statik. – Dass sie dann, falls ihr Kahlschlag erfolgreich sein sollte, die Last des Gebäudes alleine nicht stemmen werden können und selbst zerquetscht werden. Denn Pappmachè wird dem Gewicht nicht lange stand halten.
Noch haben wir die Wahl: Ob wir mit einem blauen Auge davonkommen wollen – dazu müssten wir unseren Irrtum eingestehen, was allerdings auch eine gewaltige Schuld bedeutete, die wir dann schultern müssten (siehe dazu ein lesenswertes Essay von Paul Schreyer: „Die Angst vor dem eigenen Irrtum“). Oder ob wir sehenden Auges in den Abgrund steuern. Jeder einzelne kann sein Scherflein beisteuern, in welche Richtung es gehen soll. So wie die Juristen in dieser Videokonferenz, die die Ansicht vertreten, dass es nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht jedes Einzelnen ist, jetzt selbst zu denken.
Jeder Mensch, der damit beginnt, selbst zu denken und nicht mehr den Leitern des Milgram Experiments zu folgen, trägt dazu bei, das Goya’sche Ungeheuer aufzulösen, das sich nun daran macht, alle Grundlagen des Staates zu verschlingen.
https://open.lbry.com/@pankalla:6/ungehorsam:e
(Bundestag/pixabay/CC0)
Anm./parkwaechter: Soll man zu dem Possenspiel, das derzeit auf der Bühne der „Politik“ stattfindet, wirklich noch Worte verlieren? Ich setze dabei das Wort „Politik“ in Parenthese, da eine suizidal-halsbrecherische Eskalationspolitik wie derzeit praktiziert, wohl kaum im Sinne des ‚polis‘=des Volkes sein kann, das ja bekanntlich – wie es das bei der letzten Bundestagswahl rechtsgültig bekundet hat –, einfach nur „gut und gerne leben“ und eben nicht Niedergang oder gar Krieg will.
Viele von uns meinen, dass sie Besseres zu tun haben, als sich mit einer Politik zu befassen, die Jean Ziegler nur noch als eine „simulative“ bezeichnet und die sich willfährig Sachzwängen unterworfen hat, die von transatlantischen Technokraten diktiert werden, die unsere Bundeskanzlerin immer kryptisch als ihre „verlässlichen Freunde“ bezeichnet.
Es darf daher nicht verwundern, dass viele resigniert haben und sich ins Privatleben zurückziehen, wie das der Jurist Wolfgang Bittner in einem jüngsten Essay beklagte. Ein zivilgesellschaftlicher Rückzug, der unpassender nicht sein könnte, wo gerade die wahnwitzigsten geostrategischen Machenschaften zu kulminieren drohen und uns eine Politik der Aggression und Provokation anstatt Kooperation zur Normalität erklärt werden soll – eine „Politik“, die uns schon demnächst Kopf und Kragen kosten könnte. Sogar politische Pragmatiker wie Sigmar Gabriel sehen uns hinsichtlich einer möglichen Eskalation des NATO-/Russland-Konflikts bereits „am Abgrund“ (Quelle: nzz). Militärexperten wie der Bundeswehr-General und Vorsitzende des NATO-Militärausschusses a.D. Harald Kujat vergleichen die derzeitige Lage mit dem Vorabend zum Ersten Weltkrieg, „wo die Mächte auch wie Schlafwandler in einen Krieg hineingeschlittert sind, deren Folgen und vernichtende Kraft sie nicht einschätzen konnten“ (Quelle: presseportal.de).
Einer, der in der Gilde der Rechtsanwälte nicht locker lässt und immer wieder seinen Pfefferspray zur Hand nimmt, um pseudodemokratische Pyromanen in die Schranken zu weisen, ist Rechtsanwalt Schmitz. Mit einer Reihe an treffsicheren Klageschriftsätzen, deren Inhalt auch entsprechenden (Galgen-)Humor nicht vermissen lässt, versucht er aufzuzeigen, worin die Wurzeln des scheinbar paradoxen Verhaltens liegen, mit dem uns unsere Politiker*innen heute ins offene Messer laufen lassen, obwohl sie doch laut Amtseid dazu angehalten wären, Schaden von uns abzuhalten. In diesem Sinne hat er auch eine neue Klage gegen die öffentliche Hand eingebracht, mit der er auf die Widersprüchlichkeit unserer derzeitigen völkerrechtlichen Situation und parlamentarischen Konstitution hinweisen möchte. Denn wie soll ein Parlament im Sinne des von uns Wählern erteilten Mandats arbeiten, wenn es ihm entgegen seiner offiziellen Beteuerungen ganz offenkundig an der notwendigen Souveränität ermangelt?
Den nachfolgenden Schriftsatz wird man wohl erst in gebührender Weise würdigen, wenn die Katastrophe, auf die wir bei unbeirrter Fortsetzung der derzeitigen Agenda zusteuern, bereits eingetreten ist. Aber wer weiß: Noch ist nicht aller Tage Abend und vielleicht gewinnen Vernunft und Humanität bzw. Demokratie und Rechtsstaat ja doch wieder Oberhand. Viel Zeit, um sie aus dem Würgegriff der unsichtbaren Hand des Marktes zu befreien, die sie unter Wasser gedrückt hält, haben wir allerdings nicht mehr. Denn der in den Lungen von Demokratie und Rechtsstaat verbliebene Sauerstoff wird bereits knapp.
In dieser Situation des Ertrinkens kommt uns das Seil, das uns RA Schmitz reicht, gerade recht (siehe auch die anderen Seile bzw. aktuellen Initiativen auf der Website des Anwalts). Wenn wir dieses Seil ergreifen, können wir uns daran wieder nach oben ziehen und Demokratie und Rechtsstaat in trockene Tücher bringen. Das Seil, das er uns reicht bzw. der Weg, den dieses Seil impliziert, erscheint lang und mühselig. Im Vergleich dazu erscheint der Galgenstrick, den man für uns geknüpft hat und den man uns ebenfalls zur Wahl reicht, kurz und bündig.
Wie immer sind wir in der Entscheidung, welchen Weg wir gehen wollen, vollkommen frei – im Tragen der Folgen unserer Entscheidung dann allerdings ganz und gar nicht mehr.
+++
(Gastbeitrag von RA Wilfried Schmitz:)
Klage des Wilfried Schmitz, Kontaktdaten wie im Briefkopf oben angegeben -Kläger- Verfahrensbevollmächtigter: Als Rechtsanwalt vertrete mich selbst in eigener Sache gegen den Landrat des Kreises ... -Beklagte- Verfahrensbevollmächtigter: nicht bekannt wegen Verpflichtung zur Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Gegenstandswert: Um gerichtliche Festsetzung wird gebeten Ich erhebe Klage mit dem Antrag, 1.die Beklagte unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 23.4.2018 in der Gestalt des Widerspruchbescheides vom 27.4.2018 zu verpflichten, meine Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Königreich Preußen festzustellen und mir einen (entsprechenden) Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen 2.der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen; Begründung: A. Sachverhalt I. Ich bin am 29.12.1969 als (ehelicher) Sohn der Eheleute und deutschen Staatsangehörigen Wilhelm Peter Schmitz (geb. ... in Havert, heute: Ortschaft Havert in Gemeinde 52538 Selfkant ) und Agnes Schmitz, geb. Dreissen (geb. ...) auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) geboren worden. Mein Vater Wilhelm Peter Schmitz ist am ... als (ehelicher) Sohn des Herrn Joseph Heinrich Schmitz (geb. ... in Havert, heute: wie vor) geboren worden. Die vorgenannten Geburtsorte meines leiblichen Vaters und meines leiblichen Großvaters liegen unstreitig in dem Gebiet des Königreichs Preußen. Diese Sachverhalte sind unstreitig, ergeben sich aber auch aus den Eintragungen und Anlagen zu meinem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) vom 29.3.2018 (von der den Beklagten auf den 3.4.2018 datiert), den ich hier mit allen dort in Bezug genommenen Anlagen und erforderlichen Nachweisen als Anlage K 1 überreiche. Auch habe ich mich gegenüber der Beklagten ausdrücklich auf den Erwerb meiner Staatsangehörigkeit gem. § 4 Abs. 1 RuStAG 1913 bezogen. Beweis: Anlage K 1 (Antrag vom 29.3.2018, Eintrag zu Gliederungspunkt 3.8 und 4.3). Gleichwohl hat die Beklagte mit Bescheid vom 23.4.2018, der nicht einmal eine Rechtsmittelbelehrung enthielt und hier als Anlage K 2 überreicht wird, meinen o.g. Antrag wegen eines angeblich fehlenden Sachbescheidungsinteresses zurückgewiesen, insbesondere deshalb, weil meine „Staatsangehörigkeit“ ja nicht angezweifelt werde und ich dieselbe jederzeit durch Vorlage meines Reisepasses oder Personalausweises „glaubhaft machen“ könne. Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Inhalt der Anlage K 2 zurückgewiesen. In meiner Stellungnahme hierauf vom 25.4.2018, die hier als Anlage K 3 überreicht wird, habe ich die Beklagte darauf hingewiesen, dass ihre Argumentation nicht nachvollziehbar sei, da ich nicht nur eine „Staatsangehörigkeit“ „glaubhaft machen“ wolle, sondern meine Staatsangehörigkeit (im Bundesstaat Königreich Preußen) beweisen bzw. nachweisen können will. Im Übrigen verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich auf den Inhalt der Anlage K 3, womit dieser Inhalt zum Gegenstand meines klägerischen Vortrags erhoben werden soll. Die Beklagte teilte sodann mit Schreiben vom 27.4.2018, das hier als Anlage K 4 überreicht wird, mit, dass ein Sachbescheidungsinteresse (immer noch) nicht begründet sei und ich gegen diese „Entscheidung“ „Klage erheben“ könne. Eine Widerspruchsbegründung enthält das vorgenannte Schreiben vom 27.4.2018 nicht. Beweis: wie vor (Anlage K 4) Daraufhin habe ich meinen Vortrag zu meinem Antrag vom 29.3.2018 noch durch ein weiteres Schreiben an die Beklagte vom 7.5.2018, das ich hier als Anlage K 5 überreiche, ergänzt. Im Übrigen verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich auf den Inhalt der Anlage K 3, womit dieser Inhalt zum Gegenstand meines klägerischen Vortrags erhoben werden soll. Dieser Vortrag wird nachfolgend aber noch wiederholt werden. B.Rechtliche Würdigung Die Klage ist zulässig und begründet. I.Begründetheit Ich stelle höchst vorsorglich gleich einleitend den rechtlichen Rahmen zu meinem Antrag klar: § 1 RuStAG lautet (Zitat): „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.“ § 4 Abs. 1 RuStAG lautet (Zitat): „Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters,...“. Ausweislich der §§ 3 – 32 RuStAG ist in meinem Falle nur die Staatsangehörigkeit „in einem Bundesstaat“ maßgebend. Das Königreich Preußen war gem. Art. I. der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.4.1871 ein (Bundes-)Staat i.S. der §§ 1 und 3 bis 32 RuStAG. Warum das RuStAG für die Feststellung der Staatsangehörigkeit (in einem Bundesstaat gem. Art. 1 der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871) immer noch maßgebend ist, ergibt sich aus den nachfolgenden Ausführungen. 1. Die Entscheidung der Beklagten überrascht schon deshalb, weil die Verwaltungen anderer Kreise und kreisfreier Städte in NRW solchen Anträgen ohne Weiteres entsprechen. Zudem kann ich nicht nachvollziehen, warum ich hier durch das Ordnungsamt der Beklagten beschieden worden bin, da diese Anträge bei entsprechenden Anträgen von Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben, andernorts – soweit bekannt - stets vom Ausländeramt (der kreisfreien Stadt bzw. des Kreises) bearbeitet und beschieden werden. Zu dieser Thematik „Deutsche Staatsangehörigkeit“ werden deshalb auch bereits auf der Webseite vieler Kreisverwaltungen und kreisfreier Städte - wie z.B. die der Stadt Düsseldorf – alle Rahmeninformationen kostenlos zugänglich gemacht, siehe z.B. https://www.duesseldorf.de/buergerservice/dienstleistungen/dienstleistung/show/staatsangehoerigkeitsausweis.html Gleiches gilt für das Bundesverwaltungsamt, siehe: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangehörigkeit/Feststellung/Antrag_F.html Aus einer Antwort der Bundesregierung auf die „Kleine Anfrage“ von Abgeordneten gem. Drucksache 17/5727, kostenlos abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/057/1705727.pdf , geht hervor, dass das Bundesverwaltungsamt in den Jahren 2000 bis 2010 in insgesamt 267.749 Fällen das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat. Es stellt eine ungleiche Behandlung gleichgelagerter Fälle dar, wenn in den Fällen, in denen die Antragsteller ihren Wohnsitz im Ausland haben und deshalb das Bundesverwaltungsamt zuständig ist, bei begründeten Anträgen stets eine solche Feststellung erwartet werden kann, eine solche Feststellung aber bei Antragstellern, die ihren Wohnsitz im Inland haben, schon ein angeblich fehlendes „Sachbescheidungsinteresse“ – genau anders herum – stets zur Abweisung eines solchen Antrages führen kann. Dies verletzt mich in meinem Grundrecht auf Gleichbehandlung gem. Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG. Auch kann und darf jedenfalls niemand schon deshalb als „Reichsbürger“ oder ein Anarchist oder was auch immer bezeichnet oder behandelt werden, nur weil er sich unter Berufung auf Art. 116 Abs. 1 und / oder Art. 116 Abs. 2 GG um den Nachweis zu seiner deutschen Staatsangehörigkeit (in einem Bundesstaat gem. der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871) bemüht. Als Rechtsanwalt handle ich auf dem Boden des Grundgesetzes und im Rahmen der geltenden Rechtsordnung, wie auch immer diese Rechtsordnung – völkerrechtlich gesehen – zu werten ist. Jedenfalls kann niemand „den Boden des Grundgesetzes“ verlassen und schon deshalb ein „Reichsbürger“ sein, nur weil er sich auf das Grundgesetz beruft. was auch immer ein Reichsbürger eigentlich sein soll; vermutlich dient dieser Begriff nur der pauschalen Diffamierung aller, die die völkerrechtliche Situation Deutschlands auch nur hinterfragen), Art. 116 GG ist – jedenfalls nach dem Selbstverständnis der BRD - geltendes Recht, so dass also niemand diskreditiert oder grundlos abgewiesen werden darf, weil er sich gegenüber der Verwaltung der BRD auf diesen Artikel und damit auf geltendes Recht beruft, wenn er sich – aus welchen Gründen auch immer - um einen Nachweis zu seiner (vorgenannten) Staatsangehörigkeit bemüht. Selbst unter Wikipedia finden Sie unter dem Suchbegriff „Staatsangehörigkeitsausweis“ folgende Information (Zitat): „....Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit,[4][5] sondern legt die juristische Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss....“.(Zitat Ende) Dem bereits o.g. Buch „Geheimsache Staatsangehörigkeit“ kann u.a. auch auf Seite 110 die Information entnommen werden, dass vor einigen Jahren auch die Webseite des bayerischen Innenministeriums ganz offen eingeräumt hat, dass Personalausweis und Reisepass „lediglich die Vermutung“ begründen, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ich kann also nicht nachvollziehen, warum die Beklagte mir diesen Staatsangehörigkeitsausweis mit dem Argument verweigern will, dass dieser nur dann „benötigt“ wird, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit „zweifelhaft“ ist oder ein „urkundlicher Nachweis über deren Bestehen“ verlangt wird. Es gibt keine Rechtsquelle, die ein solches „Rechtsschutzbedürfnis“ bzw. „Sachbescheidungsinteresse“ für einen solchen Antrag bzw. Staatsangehörigkeitsausweis vorschreibt. Die Beklagte konnte ihren diesbezüglichen Standpunkt auch nicht erläutern. Vielmehr räumte die Beklagte selbst ein, dass die deutsche Staatangehörigkeit mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der Bundesrepublik Deutschland „in der Regel“ bloß „glaubhaft gemacht“ wird. Glaubhaftmachen ist begrifflich und im juristischen Kontext weitaus weniger als „nachweisen“ oder „beweisen“ können. Dieser Nachweis kann also – wie die Beklagte indirekt eingesteht – nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis erbracht werden. Von daher kann ich erwarten, dass mein Antrag ordnungsgemäß behandelt wird und mir – wie allen anderen Antragstellern auch – der beantragte Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wird. 2. Die Beklagte machte sich – nebenbei bemerkt – nicht einmal die Mühe, ihr Schreiben vom 27.4.2018 mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Eine solche Belehrung wird auch nicht dadurch entbehrlich, dass ich Rechtsanwalt bin. 3. Die Begründetheit meines streitgegenständlichen Antrags ergibt sich insbesondere aus folgenden Erwägungen: 3.1 Ich habe nicht – was die Beklagte bereits verkennt – (pauschal) die Feststellung der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ beantragt, die es in diesem Sinne ohnehin nicht (mehr) gibt, sondern die Feststellung der Staatsangehörigkeit in dem Bundesstaat Königreich Preußen, in dem mein Großvater väterlicherseits – wie nachgewiesen – ehelich geboren worden ist. Beweis: wie vor (Anlage K 1) Die Beklagte durfte also mein „Sachbescheidungsinteresse“ bzw. „besonderes Interesse an der Feststellung der Staatsangehörigkeit“ nicht mit dem Argument verneinen, dass die „deutsche Staatsangehörigkeit“ in meinem Fall weder „zweifelhaft“ noch „klärungsbedürftig“ sei. Eine solche „deutsche Staatsangehörigkeit“ (bloß unterstellt, dass es in eine solche überhaupt noch gibt) ist etwas vollkommen Anderes als die „Staatsangehörigkeit in dem Bundesstaat Königreich Preußen“. Es gab keine „Staatsangehörigkeit“ „im“ Deutschen Reich bzw. „des Deutschen Reichs“ (gem. dem Verfassungsvertrag des Deutschen Reichs von 1871), sondern nur die Staatsangehörigkeit in einem Einzelstaat (Königreich Preußen, Königreich Bayern etc.). Nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 führte die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat mittelbar zur Reichsangehörigkeit. Die Zugehörigkeit zur „BRD“ wird im Artikel 116 des „Grundgesetzes“ sowie im sog. „Staatsangehörigkeitsgesetz“ (StAG) beschrieben. Art. 116 Abs. 1 GG hat den Wortlaut (Zitat): „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt....“. Dabei ist die sogenannte „deutsche Staatsangehörigkeit“ identisch mit der „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“, wie sie von Adolf Hitler in seiner „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 5.2.1934 (schon damals illegalerweise) definiert wurde (Zitat): „Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30.1.1934 (RGBl. I Seite 75) wird folgendes verordnet (Zitat): „§ 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. (2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)....“ (Zitat Ende). Mit dieser Verordnung vom 5.2.1934 wurde sowohl meinem Großvater als auch meinem Vater die deutsche Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Königreich Preußen entzogen, so dass sich mein Anspruch auf meinen Staatsangehörigkeitsausweis (mit dem beantragten Inhalt) bereits ausdrücklich aus dem Wortlaut des Art. 116 Abs. 2 GG ergibt, wo es heißt (Zitat): „Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern.“ Eindeutiger geht es nicht. Die Beklagte hat nicht einmal Ermessen. Meinen männlichen Vorfahren wurde die deutsche Staatsangehörigkeit (im Staat Königreich Preußen) mit der vorgenannten Hitler-Verordnung vom 5.2.1934 (mit der Wirkung einer „Ausbürgerung aus dem Staat Preußen) entzogen, und mir – als ihrem (ehelichen) Abkömmling – ist diese Staatsangehörigkeit (im Staat Königreich Preußen) wieder zuzuerkennen. Soweit es überhaupt Judikate wie das Urteil des VG Potsdam vom 14.3.2016 – VG 8 K 4832/15 gibt, die in vergleichbaren Fällen erstinstanzlich ein „Sachbescheidungsinteresse“ verneint haben, gehen sie bereits über den eindeutigen Anspruch aus Art. 116 Abs. 2 GG hinweg. Der oben zitierte Satz des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet deshalb mit anderen Worten: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist „.... wer die deutsche Staatsangehörigkeit/unmittelbare Reichsangehörigkeit (nach nationalsozialistischer Definition) besitzt.“ Auch im sog. „Staatsangehörigkeitsgesetz“ (StAG) wird - wie im Art. 116 Abs. 1 des GG – nicht etwa eine Staatsangehörigkeit „der Bundesrepublik Deutschland“ definiert, sondern lediglich bestimmt (Zitat): „Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ (vgl. § 1 StAG) Damit wird im StAG somit bloß die deutsche Staatsangehörigkeit/unmittelbare Reichsangehörigkeit gem. der Definition von Adolf Hitler beschrieben. Das ist m.E. eine klare Anwendung nationalsozialistischer Rechtsetzung. Damit kann der Eindruck entstehen, dass jemand, der sich mit seinem Personalausweis ausweist, bewusst auf NS-Unrecht beruft und als bekennender Nationalsozialist erscheint. Die Anwendung nationalsozialistischen Unrechts ist jedoch verboten und für den betroffenen Ausweisinhaber unzumutbar. Das vorgenannte Gesetz über den Neuaufbau des Reiches wurde nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes 1945 mit der Regierungsübernahme durch die Alliierten und den Alliierten Kontrollrat sowie der Wiedereinführung von Ländern durch die jeweiligen Besatzungsmächte aufgehoben. Das ergibt sich aus SHAEF-Gesetz Nr. 1 und dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 i.V.m. Art. 139 des GG. Im SHAEF-Gesetz Nr. 1 Art. 4 in Art. III Nr. 4 heißt es zudem ausdrücklich (Zitat): „Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.“ Daran hat sich gem. Art. 139 GG bis heute nichts geändert. Nach der staatlichen Neuorganisation Deutschlands erfolgte die Aufhebung des o.g. Nazi-Gesetzes vom 30.1.1934 formell durch den Erlass des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 in Art. 123 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 28 und 30 GG in den westdeutschen Ländern und durch Art. 144 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 109 und Art. 111 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949. 3.2 Unter der Rubrik „Staatsangehörigkeit“ muss die korrekte Bezeichnung der Körperschaft, d.h. des „Staates“ stehen, dem man angehört. Selbst Rechtschreibfehler wären fatal. Wenn der Staat in dieser Rubrik nicht korrekt benannt ist, dann handelt es sich nur um einen Nachweis von Staatenlosigkeit. Diese Konsequenz bzw. Rechtsunsicherheit ist aber fatal, da durch die Ausweisung der Staatsangehörigkeit der Rechtskreis definiert wird, dem man angehört. 3.2.1. Gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 PaßG ist ein Pass oder Passersatz aber ungültig, wenn (Zitat): „Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort oder die Größe - unzutreffend sind...“ Mein Reisepass, der ja angeblich hinreichend sein soll, um meine „Staatsangehörigkeit“ „glaubhaft“ zu machen, enthält aber unter Berücksichtigung des Paßgesetzes (PaßG) folgende Fehler: a) In meinem Reisepass ist aber – entgegen § 4 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 PaßG – mein Familienname „Schmitz“ nicht als mein „Familienname“, sondern nur mein „Name“ bzw. in der Rubrik „Name/Surname/NOM“ angegeben. Die Kategorie „Familienname“ findet sich in einem BRD-Reisepass also gar nicht. b) Gem. § 4 Abs. 1 S. 3 Nr. 10 muss meine „Staatsangehörigkeit“ verbindlich benannt sein. In den Reisepässen der BRD wird aber die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ angegeben, was absolut unzulässig ist, da ein „Staat“ namens „DEUTSCH“ nicht existiert. Im Bestreitensfalle werde ich zum Beweis dieser Behauptung im Verhandlungstermin meinen Reisepass vorlegen. 3.2.2. Mein Bundespersonalausweis leidet unter ähnlichen Fehlern, was gem. § 28 Abs. 1 Nr. 2 Personalausweisgesetz die gleichen Konsequenzen auslöst (Personalausweis ist ungültig). Hier wird durch die tatsächlich vorhandenen Rubriken meines Personalausweises den – vergleichbaren – Vorgaben gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 10 aus den gleichen Gründen wie beim Reisepass nicht entsprochen. Wenn gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Personalauweisgesetz (PAuswG) gilt (Zitat): „Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen...“, dann bin ich auf Grund der fehlerhaften Einträge nicht nur daran gehindert, dieser Verpflichtung zu entsprechen. Denn die Aussage, dass man Deutscher i.S. des GG sein soll, wenn man die „deutsche Staatsangehörigkeit“ besitzt, steht zudem für eine klare Anwendung nationalsozialistischen Unrechts, und diese ist rechtlich nicht zulässig. Wenn ich die Beklagte also Recht verstehe, dann habe ich kein „besonderes Interesse“ am Nachweis meiner Staatsangehörigkeit, obschon mein Reisepass und mein Bundespersonalausweis – was ja für alle Inhaber dieser Ausweisdokumente gilt – ungültig sind. Im Bestreitensfalle kann ich im Verhandlungstermin zum Beweis dieser Behauptung auch meinen Personalausweis vorlegen. Wenn ich also bloß eine „deutsche Staatsangehörigkeit“ „glaubhaft machen“ darf, die faktisch auf den Inhalt der o.g. Hitler-Verordnung Bezug nimmt, und die zudem noch nur durch Dokumente wie Reisepass und Personalausweis „glaubhaft“ gemacht werden kann, die so fehlerhafte Eintragungen haben, dass sie – streng genommen – sofort wieder eingezogen werden müssten, dann kann mir weder die Beklagte noch sonst jemand ein berechtigtes Sachbescheidungsinteresse abstreiten, bloß unterstellt, dass es darauf angesichts des eindeutigen Wortlauts gem. Art. 116 Abs. 2 GG überhaupt ankommen dürfte. II. Im Hinblick auf die fehlende Souveränität und Staatlichkeit der BRD möchte ich mich hier auf folgende Ausführungen beschränken: Gehen wir also von folgender Frage aus: Ist die gesamte Rechtsordnung der BRD selbst Besatzungsrecht und die Existenz der „BRD“ sowie der „Bundesländer“ auch heute noch ausschließlich vom Willen der Besatzungsmächte abhängig? Diese Frage muss – auch öffentlich und vor Gericht – behandelt werden dürfen, ohne dass jemand in die Ecke der „Reichsbürger“ oder einer anderen „politisch verdächtigen“ politischen Strömung verortet und faktisch diffamiert und diskriminiert wird. Ich erinnere noch ausdrücklich an den Wortlaut des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz (Zitat): „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Ich verwahre mich deshalb dagegen, dass ich wegen des Umstands, dass ich mich auf meine Herkunft und Abstammung berufe und in diesem Kontext rechtliche Anschauungen vertrete, die nicht nur rechtspolitischer Natur, sondern auch nach geltender Rechtslage rechtlich begründet sind, benachteiligt werde. Ich bin mir auch sicher, dass die Menschen es hierzulande längst leid sind, sich willkürlich verschiedenen Gruppen zuordnen und damit gegenseitig ausspielen zu lassen. Um diese Frage zu beantworten dürften schon die nachfolgenden Anmerkungen und Quellen – die jedermann leicht abrufen kann (!) - mehr als ausreichend sein. Es gibt wohl noch weitaus mehr Quellen, aber ich hier soll keine umfassende Abhandlung veröffentlicht werden, die den Rahmen einer solchen Klage sprengen würde: 1. Schon dem Parlamentarischen Rat, der über das Grundgesetz beraten hat, war klar, dass er Westdeutschland keine „Verfassung“ im völkerrechtlichen Sinne geben konnte, selbst wenn er das gewollt hätte. Dies wurde in der Rede des Völkerrechtlers Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat von 8.9.1948, die u.a. in der Feststellung „Wir haben keinen Staat zu errichten“ gipfelte, auch schlüssig und für jedermann nachvollziehbar begründet, siehe: http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm Ein Volk kann sich nicht in freier Selbstbestimmung eine „Verfassung“ geben, wenn es dabei Vorgaben einer „Ober-“ oder „Fremdherrschaft“ beachten muss. 2. Die Feindstaatenklausel nach Art. 53 und Art. 107 der Charta der Vereinten Nationen ist immer noch in Kraft, auch wenn sich diese Artikel – genau genommen – auf das Deutsche Reich (gem. der Verfassung von 1871) und nicht auf die „BRD“ oder „das 3. Reich“ beziehen. 3. Es gibt auch Autoren, die – ausgehend von der 3-Elementen-Lehre – mit guten Gründen geltend machen, dass die BRD im staats- und völkerrechtlichen Sinne aktuell weder eine „Staatsgewalt“ noch ein „Staatsvolk“ und noch nicht einmal ein „Staatsgebiet“ hat (siehe u.a.: Dr. Klaus Maurer: Die „BRD“-GmbH oder zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland und den sich daraus ergebenden Chancen für ein neues Deutschland“, 3. Auflage). Im Hinblick auf die „3 Elemente“, die einen „Staat“ im völkerrechtlichen Sinne konstituieren bzw. ausmachen, beschränke ich mich nachfolgend auf die Frage, ob die BRD denn im Sinne dieser 3-Elementen-Lehre wirklich die (höchste) „Staatsgewalt“ innehat bzw. innehaben kann. Gehen wir zunächst aus methodischen Gründen von folgender Annahme aus: (Ausschließlich) die BRD kann in Deutschland „Staatsgewalt“ ausüben, die BRD verfügt über Staatsgewalt. (Probleme, die sich nach Meinung Vieler schon durch die Streichung des vormaligen Art. 23 GG im Hinblick auf die Frage nach dem Geltungsbereich der Gesetze stellen, werden dabei ausgeklammert). Die Frage nach der „Staats“-Gewalt ist nicht zu verwechseln mit der Frage, ob die Justiz faktisch über die Macht verfügt, ihre Anordnungen auch mit Zwang durchsetzen zu können. Es geht hier nicht um das Bestreiten eines faktisch gegebenen Machtanspruchs, sondern um die Frage, ob diese Machtentfaltung als Ausübung „staatlicher“ Gewalt verstanden werden darf. Was könnte denn nun gegen diese Annahme, dass (nur) die BRD „Staats“-Gewalt hat, sprechen? Die nachfolgenden Texte/Quellen, die dieser Annahme zu widersprechen „scheinen“, möge die Beklagte also einmal nachvollziehbar und konkret wiederlegen. Wenn die Widerlegung dieser Texte scheitert, dann ist die obige Annahme (Deutschland hat Staatsgewalt) (leider) widerlegt: 3.1. Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 5.6.1945 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, Seite 7 – 9, online abrufbar unter: http://www.documentarchiv.de/ddr.html) 3.2. Schreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ Seite 416, Frankfurt am Main, den 12.5.1949, online abrufbar u.a. unter: http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm 3.3. Das Besatzungsrecht, das (teilweise) schon vor Gründung der „BRD“ installiert wurde, ist dem „BRD“-Recht gegenüber gem. Art. 139 GG höherrangig, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html 3.4. Besatzungskosten werden gem. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG auch heute noch von der BRD pflichtgemäß bezahlt, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_120.html Wie könnte es also aktuell keine „Besatzung“ geben, wenn wir „Besatzungskosten“ tragen müssen? 3.5. Die Fortgeltung und Höherrangigkeit des Besatzungsrechts gegenüber dem BRD-Recht wurde im Notenwechsel aus dem Jahre 1990 bestätigt (folgt aber ohnehin aus Art. 139 GG, der immer noch im GG steht). Siehe: Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung), Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1386 ff., online abrufbar unter: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id=%27bgbl290s1386.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl290s1386.pdf%27%5D__1525676902914 3.6. Besonders beeindruckend sind auch umfassende Gesetzesverfügungen aus den Jahren 2006 – 2010, die insbesondere eine Wiederherstellung vormals aufgehobener Teile des Besatzungsrechts bewirkt haben (die Aufhebung der Aufhebung ist die Wieder-in-Kraft-Setzung) und damit nur dem Willen der Besatzungsmächte entsprochen haben können, siehe: Artikel 4 aus Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.), G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346, Geltung ab 30.11.2007, online abrufbar unter: https://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm und: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s2614.pdf%27%5D__1525680094514 3.7. Der sog. „2+4-Vertrag“ und das Fehlen einer Friedensregelung: In dem „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ werden dem „vereinten Deutschland“ in Art. 1 Abs. 4 sowie Art. 2 umfangreiche Auflagen bezüglich der Inhalte der „Verfassung“ des „vereinten Deutschland gemacht“, siehe u.a.: http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0046_zwe_de.pdf Nach den o.g. völkerrechtlichen Prinzipien sind solche Auflagen mit dem Modell eines „souveränen“ Staates offenkundig unvereinbar. Und dass der 2+4-Vertrag keine Friedensregelung sein sollte und konnte, wurde auch durch die Vertreter der BRD in den Verhandlungen über den 2+4-Vertrag am 17.7.1990 zum Ausdruck gebracht, siehe: https://www.anderweltonline.com/fileadmin/user_upload/upload_Redaktion/PDF/Pariser_Protokoll17.juli_1990.pdf Das himmelschreiende Unrecht, dass dem deutschen Volk immer noch ein solcher Friedensvertrag verweigert wird, kann hier nicht weiter vertieft werden. Auch kann hier nicht das himmelschreiende Unrecht vertieft werden, das darin begründet liegt, dass bis zum heutigen Tage immer noch nicht durch ein internationales unabhängiges Gremium aufgearbeitet worden ist, ob die Deutsche Reichsregierung von 1914 bzw. die deutschen Völker wirklich für den Ausbruch und das Scheitern der Bemühungen um eine vorzeitige Beendigung des 1. Weltkriegs verantwortlich waren. Ausgezeichnet recherchierte Bücher wie „Verborgene Geschichte – wie eine geheime Elite die Menschheit in den 1. Weltkrieg stürzte“ von Gerry Docherty & Jim Macgregor lassen vielmehr zwingend darauf schließen, dass der 1. Weltkrieg von angloamerikanischen Eliten von langer Hand vorbereitet und gezielt herbeigeführt worden ist, um das Erfolgsmodell des Deutschen Reichs zu zerschlagen und auf der eurasischen Festplatte eine Friedensallianz zu verhindern. Das Schweigen der „etablierten“ Geschichtswissenschaft zu diesen Erkenntnissen überrascht doch sehr, da sich Vertreter US-amerikanischer Think-Tanks längst öffentlich dazu bekannt haben, dass es seit mehr als 100 Jahren im Hauptinteresse der angloamerikanischen Eliten lag, eine solche Friedensallianz auf der eurasischen Festplatte zu verhindern. Den deutschen Völkern hätten somit niemals „Reparationen“ bzw. Zahlungsverpflichtungen auferlegt werden dürfen, wenn sie im 1. Weltkrieg in Wahrheit die Opfer der Strategien angloamerikanischer Planspiele waren. Das Diktat des Versailler Vertrages war in jeder Hinsicht ein Unrecht und eine Perversion, die ganz offensichtlich den Boden für stärkste Spannungen und Krisen in Deutschland und damit auch für den nächsten Krieg in Europa legen sollte. Auch wurde nie angemessen aufgearbeitet, ob die unglaubliche Karriere des österreichischen Gefreiten Adolf Hitler ohne die Unterstützung und die finanziellen Zuwendungen US-amerikanischer Banken und Konzerne überhaupt möglich gewesen wäre und zu welchem Zweck bzw. mit welchem Ziel diese Unterstützungen geleistet worden sind. Nur wenn diese Fragen beantwortet werden, kann die Frage, wer denn für den Ausbruch des 2. Weltkrieges zumindest eine ganz wesentliche Mitschuld trägt, angemessen beantwortet werden. Die Geschichte lehrt, dass kein Betrug auf Dauer verheimlicht werden kann. Die Wahrheit setzt sich schließlich durch, wenn die Mächte untergehen, die die Geschichtsschreibung aus politischem Kalkül beeinflussen und verfälschen lassen konnten. 3.8. Auch der sog. „Überleitungsvertrag von Berlin“ (Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 2.10.1990 (BGBl. 1990 Teil II Seite 1274 ff.) von 1990 bestätigt in seinem Art. 2 durch die Formulierung „in oder in Bezug auf Berlin“ ausdrücklich, dass alle besatzungsrechtlichen Verfügungen in Kraft bleiben, da alle besatzungsrechtlichen Verfügungen sämtlich in Berlin getroffen und verkündet worden sind. 3.9. Art. 133 GG bestätigt ebenfalls, dass die BRD von den drei westlichen Besatzungsmächten lediglich wirtschaftliche Verwaltungsbefugnisse zugestanden bekommen hatte. 3.10. Zudem sind die „Hoheitszeichen“ auf dem Reisepass widersprüchlich, da der Adler auf der Außenseite des Reisepasse 12 Federn und auf der Innenseite 14 Federn hat. Ein Adler mit 12 Federn entspricht dem Hoheitszeichen der Weimarer Republik, die ebenfalls eine illegale Neugründung war und deshalb keine Staatlichkeit erlangen konnte. Was soll denn das für ein Staat sein, der seinem Hoheitszeichen mal 14, dann mal 12 Federn gönnt (es gibt auch noch andere Varianten mit anderer Federzahl)? III. Ob es darüber hinaus tatsächlich eine sog. „Kanzlerakte“ (mit persönlichem Unterwerfungseid eines jeden Bundeskanzlers gegenüber den Besatzungsmächten) gibt, die Bundeswehr unter direktem Oberbefehl der U.S.A. steht und die 21-Tages-Frist gem. Art. 68 Abs. 1 GG nur dazu dienen soll, Einrederechte der Alliierten zu wahren, muss also nicht mehr vertieft werden. Aber im Hinblick auf die verfassungs- und völkerrechtswidrigen Einsätze der Bundeswehr in aller Welt sollte ohnehin öffentlich diskutiert werden, wer denn eigentlich den Oberbefehl über die Bundeswehr hat, wenn Deutschland nicht souverän ist. IV. Das Deutsche Reich gem. der Verfassung von 1871 und seine Bundesstaaten sind nie „untergegangen“. Auch dazu sind ergänzende Ausführungen vor Gericht möglich, da leicht nachzuweisen ist, dass auch die Weimarer Republik unter dem Diktat der Siegermächte des Versailler Vertrages stand und nicht gem. der damaligen Verfassung, sondern auf Grund eines „Putsches“ und damit illegal gegründet worden ist. Diese dürften aber entbehrlich sein, denn diese Rechtsauffassung entspricht auch der Rechtsprechung des BVerfG (siehe Rechtsprechung zum sog. Grundlagenvertrag gem. BVerfG 36, 1), wonach das Deutsche Reich (in den Grenzen vom 31.12.1937) nicht „untergegangen“ ist, sondern lediglich nicht mehr handlungsfähig ist. Die Frage ist freilich, welches „Deutsche Reich“ damit gemeint ist. Der letzte Souverän auf deutschem Boden war jedenfalls das Deutsche Reich von 1871 bis 1918. Dass die BRD mit dem Deutschen Reich von 1871 „(subjekt)identisch“ sein soll, ist somit schon deshalb abwegig, weil das Deutsche Reich von 1871 souverän und ein Verbund souveräner Staaten war und die BRD von Anfang an lediglich eine von den Siegermächten eingerichtete Verwaltung eines Wirtschaftsgebietes, das lediglich einen kleinen Teil des Territoriums des Deutschen Reichs vom 31.12.1937 verwalten durfte und darf. Nach dem Untergang des Kaiserreichs in 1918 hat es somit zu keiner Zeit mehr einen voll souveränen (Bundes-)Staat auf deutschem Boden gegeben, der wirklich eine Staatsangehörigkeit vergeben konnte. Das „besondere Interesse“ an der Feststellung der Staatsangehörigkeit in dem Bundesstaat Königreich Preußen ist also gegeben. ---
Für den Fall, dass das erkennende Gericht zu einer Rechtsfrage noch weitere Ausführungen wünscht, bitte ich aber um entsprechenden Hinweis. Ich könnte insbesondere noch weiter dazu vortragen, 1. dass die BRD nicht „identisch“ mit dem Deutschen Reich (gem. Verfassung von 1871) ist. Die BRD basiert auf dem Grundgesetz von 1949, das Deutsche Reich hingegen auf dem Verfassungsvertrag von 1871. Die BRD bestand (bis 1990 im vormaligen Art. 23 GG namentlich benannt) aus „Ländern“ bzw. „Bundesländern“, das Deutsche Reich aus Staaten, die mit der Reichsgründung von 1871 zu Bundesstaaten wurden. Die Territorien der Bundesländer der BRD und der Bundesstaaten des Deutschen Reichs sind völlig verschieden. Wenn die BRD und das Deutsche Reich „identisch“ wären, dann würde es ein Reichsgesetz geben, aus dem sich eindeutig ergibt, dass das Deutsche Reich in „Bundesrepublik Deutschland“ umbenannt wurde und nicht mehr der Verfassungsvertrag von 1871, sondern das Grundgesetz von 1989 als (verfassungsmäßige“ Grundlage gilt. Folglich handelt es sich bei der BRD und dem Deutschen Reich (nicht zu verwechseln mit dem sog. 3. Reich“ um zwei völlig verschiedene Rechtssubjekte. Das Deutsche Reich gab sich eine „Verfassung“ in freier Selbstbestimmung, das GG wurde von den Siegermächten „genehmigt“. Nur eine Verfassung kann einen „Staat“ konstituieren, durch unser „Grundgesetz“ wurde lediglich ein Besatzungsgebiet organisiert. Eine Verfassung ist die höchste Rechtsnorm in einem Territorium, ein Grundgesetz ist gegenüber dem Besatzungsrecht niederrangig (so auch Art. 139 GG). 2. weder die Weimarer Republik noch die BRD zu irgendeiner Zeit „Staatlichkeit“ erlangt haben. 3. das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22.7.1913 immer noch geltendes und maßgebendes Recht für die Feststellung der Staatsangehörigkeit (in einem Bundesstaate) ist. Insofern verweise ich ergänzend zu meinem bisherigen Vortrag auch auf die Artikel 5 und 50 EGBGB. Ebenso verweise ich auf das Völkerrecht gem. Art. 43 der HLKO (siehe hierzu Art. 25 GG), wonach die „Besetzenden“ (Alliierten) die öffentliche Ordnung unter „Beachtung der (geltenden) Landesgesetze herzustellen hatten. Auch die Siegermächte waren somit zu keiner Zeit dazu ermächtigt, die Staatsangehörigkeit (in einem Bundesstaat) gem. RuStAG abzuschaffen und Schließlich verweise ich noch auf Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)), auch Deklaration der Menschenrechte oder UN-Menschenrechtscharta oder kurz AEMR genannt. Die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet worden ist. Danach gilt (Zitat): „Nr. 1 Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Nr. 2 Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.“ Die gegenwärtig einzige völkerrechtlich korrekte „anderweitige gesetzliche Regelung“ gem. Art. 116 Abs. 1 GG ist somit – immer noch – das RuStAG, da nur diese eine hoheitliche bzw. staatliche Bundesstaatsangehörigkeit vergeben kann. Die BRD hat lediglich eine Art „verwaltungstechnische“ „Staatsangehörigkeit“ zu vergeben, die aus den genannten Gründen keine wahre „Staats“-Angehörigkeit verkörpern kann, eben da es einen (souveränen) „Staat“ mit Namen BRD als „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reichs gem. Verfassung von 1871 oder „identisch mit“ diesem Reich nicht gibt.
Schmitz Rechtsanwalt
cc by Parkwaechter
Damit Entwicklungen, die im vorigen Jahrhundert zu einer nahezu vollkommenen Zerstörung Europas geführt haben, nie wieder Platz greifen können, haben die Väter unserer Verfassung einen an sich genialen Griff getätigt: Die Institutionalisierung einer Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive. Indem fortan die gesetzgebende Macht der Regierung, die rechtssprechende Macht der Gerichte und die maßregelungsbefugte Macht der Polizei jeweils im Rahmen autonomer, rechtsstaatlicher Handlungsbefugnisse limitiert war, wurden in den Staat wirkungsvolle Schutzwälle gegen unlautere Machtakkumulation eingezogen, die uns bis zur Milleniumswende auch ein durchaus prosperierendes gesellschaftliches Leben ermöglicht haben. Keine der drei genannten Mächte sollte mehr eigenmächtige Entscheidung entgegen dem Wohle des Volkes treffen können, von dessen Souverän ja bekanntlich alles Recht ausgeht.
Da wir also die besten rechtsstaatlichen Voraussetzungen, eine gewachsene Kultur in der Tradition der Dichter und Denker haben und obendrein unsere Wirtschaft „brummt“, frägt man sich, warum heute alle von Untergang reden. Warum sieht uns sogar der scheidende Außenminister Sigmar Gabriel auf der Münchner Sicherheitskonferenz „am Abgrund“ (Quelle: nzz) und „an einer Wegscheide, wie sie die Welt nur alle paar Jahrhunderte erlebt“?
Der Politikwissenschaftler Ulrich Mies formuliert in seinem Bestseller „Lügen die Medien?“ einen schrecklichen Verdacht und meint, dass die Gewaltenteilung von Bundeskanzlerin Merkel massakriert wurde. Siehe auch ein Essay auf Rubikon, in dem Mies eine Regierung verortet, die „auf alle Grundsätze spuckt, die für ein halbwegs funktionierendes demokratisches Gemeinwesen konstitutiv sind, die der Öffentlichkeit täglich ihre Verachtung zeigt, Amtseide, Recht und Gesetz beiseite schiebt, die Gewaltenteilung massakriert und sich längst als rechtsnihilistisches, machiavellistisches und sozialdarwinistisches Regime etabliert hat, das alle maßgeblichen Positionen in Parteien, Regierungsinstitutionen und Medien kontaminiert“ und schließlich zu einem wenig beruhigenden Fazit kommt:
„Die Schausteller der deutschen Fassadendemokratie haben Demokratie, Anstand, faires Miteinander, Europa und den Frieden vor die Wand gefahren. Die Regierung Merkel ist keine Regierung eines demokratischen Verfassungsstaates, sie ist als illegitimes selbstinstalliertes Konzern-Regime der administrative Putsch-Part einer verfassungsfeindlichen Oligarchenherrschaft, nichts anderes: ein antidemokratisches Krebsgeschwür.“
Wenn man in der aktuellen Eskalationsdynamik im Nahen Osten und an der russischen Grenze einmal die Rolle unserer führenden PolitikerInnen betrachtet, die nonchalant lächelnd scheinbar gewillt sind, uns sehenden Auges ins offene Messer laufen zu lassen und „auf jeden Fall schießendes Personal nach Russland zu schicken“ (v.d. Leyen), obwohl bereits alle Alarmglocken läuten (siehe auch aktuelle Kommentare von Willy Wimmer, Ernst Wolff und Jens Bernert), dann erscheinen die Worte von Ulrich Mies keinesfalls als Miesmacherei, sondern als durchaus nüchterne Bestandsaufnahme.
Francisco de Goya: „Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer“
Man kommt ja derzeit kaum noch nach, das Allernötigste zu Aufklärung über politisch-militärische Machenschaften zu veröffentlichen, die uns mittlerweile Kopf und Kragen kosten könnten. Erschwerend kommt hinzu, dass uns das Nachdenken über solche Machenschaften von der herrschenden Doktrin eigentlich verboten ist (Vorsicht, Verschwörungstheorie!) und jeder, der es trotzdem tut, somit außerhalb des vom öffentlich-rechtlichen Diskurs anerkannten Rahmens manövriert. Wer trotzdem in diesen Gewässern manövriert, hat überdies massive Orientierungsschwierigkeiten: Rund um die Uhr werden von der Lügen-/Manipulationsmaschinerie unserer Leitmedien (siehe auch Dirk C. Fleck/facebook) scheinbar übermächtige schwarze Rauchwolken produziert, sodass man nicht mehr die Sonne sehen und sich daher auch kaum noch orientieren kann, wo Norden, Süden, Osten, Westen sowie Oben und Unten gerade sind. Auch wo Links und Rechts zu verorten sind, ist in Hatespeech/Antifa-Zeiten mittlerweile vollkommen auf den Kopf gestellt. Zwar gibt es sie, die erhellenden Reportagen, und wenn man sich nur die Zeit nimmt, zu recherchieren, dann findet man auch zur Wahrheit. Nur wird man aktuell gar nicht fertig, mit diversen Links um sich zu werfen, die allesamt wichtig wären und in denen man schier Unglaubliches erfährt. So könnte man etwa ganze Bände darüber verfassen, wie die Krisenherde im Nahen Osten, der Ostukraine und Afrika ganz gezielt in Brand gesetzt wurden und wie die IS-/Al Quaida-/Nusra-Barbaren auf dem geopolitischen Schachbrett herangezüchtet wurden, um Staaten wie Syrien zu zerschlagen (siehe Rubikon), während unsere in transatlantische Lobbies eingebundenen Europapolitiker samt ihrer medialen Gefolgschaft in dem schändlichen Drama noch als nützliche Idioten dienen und unermüdlich Öl ins Feuer gießen anstatt deeskalierend / friedensstiftend zu wirken und uns zwei Minuten vor Mitternacht vor dem Armageddon zu bewahren.
Ja, ich weiß, es wird mühsam sein für Europa, sich aus diesen Netzwerken und aus der NATO herauszuringen, aber es führt leider kein Weg daran vorbei. Denn es würde später noch tausendmal mühsamer sein, die Leichenberge und Schutthaufen beiseite zu räumen, die im Falle einer Fortsetzung der Nato-Agenda den grünen Rasen übersäen werden, auf dem wir so gut und gerne Fußball spielen.
Zurück aber zum Tagesgeschehen. Es wird ja gerade wieder eifrig um das bereits geöffnete Pulverfass herumgezündelt. Ein Giftattentat an einem russischen Doppelagenten im englischen Salisbury hält die Welt in Atem. Das Attent soll der ansonsten so diplomatisch umsichtige Putin nun auf tölpelhafte Weise ausgerechnet am Unort und zur Unzeit kurz vor seiner Wiederwahl, vor der kommenden Fußball-WM und dazu noch mit einem unzweifelhaft russischen Spezialnervengift in Auftrag gegeben haben. Während man die Hackervorwürfe gegen Putin noch damit entkräften konnte, dass sich ja jeder Amateur eine russische Proxyserver-IP einrichten kann und damit Tapsspuren im Internet hinterlassen könne, die den politischen Gegner belasten, so sind die Tapsspuren des gegenständlichen Giftes nunmehr eindeutig: Solches Gift kann nur in dunklen russischen Labors gemischt werden, helle amerikanische HiTech-Labors sind mit dem Synthetisieren von Glyphosat bereits vollkommen ausgelastet und nehmen überdies aus moralischen Gründen keine Geheimdienstaufträge an. Colin Powell lässt grüßen. Der russische Bär war’s – nur der kann so tollpatschig sein, dass er barfuß mitten ins Honighaus marschiert und obendrein noch seine Fingerabdrücke samt seiner Visitenkarte hinterlässt (siehe auch Postillon), westliche Geheimdienste hätten so etwas wesentlich smarter erledigt, z.B. durch Drohnen oder virtuell. Blöd auch, dass der russische Geheimdienst im Jahre 2018 noch nicht einmal das ABC seines Handwerks beherrscht und seinen Präsidenten nun dermaßen in Verlegenheit bringt. Jeder 12jährige Ken Follet-Leser hätte das besser hingekriegt.
Auch in einem Artikel des Blauer-Bote Bloggers Jens Bernert („Deutschland im Krieg“) erfährt man Unglaubliches: Von unseren Leitmedien geflissentlich verschwiegen, waren in Syrien angeblich bereits 2016 deutsche Bodentruppen im Einsatz – vollkommen völkerrechtswidrig und ohne UN-Mandat natürlich. Quelle für diese Nachricht ist die ansonsten wegen ihrer proatlantischen Quellengüte ach so hochgehaltene, EU-finanzierte „Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“ in London, unsere Leitmedien hingegen, die ansonsten jeden Mucks dieser „Beobachtungsstelle“ ausführlich rezipieren und multiplizieren … – guckten diesmal betreten beiseite und berichteten lieber über die neue Staffel von Germany’s Next Topmodel. Eigentlich verständlich, sind sie auch einigermaßen unappetitlich, die Hintergründe über die Verbindungen von Angela Merkels „verlässlichen Freunden“ und den IS-/Al Quaida-/Nusra-Barbaren, die von ARD, ZDF, Spiegel & Co. im Falle von Ghouta und Ost-Aleppo ganz ehrenvoll und heldenhaft als „Rebellen“ bezeichnet werden, die gegen „Milizen“ des „Machthabers“ Assad kämpfen (siehe Rubikon1: „Völkerrechtsbrecher und Terrorpaten“ und Rubikon2: „Wie der Westen den Islamischen Staat erschuf“). Ach ja, an dieser Stelle mag es erwähnenswert sein, dass Rubikon-Artikel auf Google, Facebook und Twitter neuerdings mit einem „Shadowban“ belegt werden (siehe rubikon/facebook) – so nennt sich die algorithmische Technik, mit der ein unten gleich näher erörtertes inquisitorisches Netzwerk Artikel, die kritisch über die transatlantische/NATO-Agenda berichten, für die virtuelle Community unsichtbar macht oder zumindest an die Peripherie verdrängt. Bei Verlinkung von Nachrichtenspiegel-Artikeln auf Facebook konnte ich bereits ähnliches feststellen – nicht immer, aber ganz offensichtlich nach einem algorithmisch gesteuerten Muster werden diese Posts aussortiert. Das Perfide: der Poster selbst merkt es nicht. Willkommen also in der virtuellen Echokammer, in der man nach Leibeskräften seine Empörung herausschreien darf, aber keiner hört es außer man selbst (siehe dazu auch Markus Fiedler auf Rubikon).
Aber es gibt auch Licht am Horizont: Vor einigen Wochen hat der Rechtsanwalt Wilfried Schmitz eine couragierte Initiative gestartet und Strafanzeige gegen alle Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks (NDR) sowie auch aller anderen deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten erstattet, sowie gegen alle Verwaltungs- und Rundfunkräte sowohl des NDR als auch aller anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten wegen „aller in Betracht kommenden Straftatbestände, insbesondere wegen des Tatverdachts des gezielten Werbens um Mitglieder und Unterstützer zu Gunsten terroristischer Vereinigungen im Ausland gem. §§ 129 a Abs. 5, 129 b Satz 1 StGB und der Beihilfe zu Straftaten nach dem VStGB sowie wegen des Geschehenlassens solcher Straftaten gem. § 357 Abs. 1 und Abs. 2 StGB“. Des Weiteren hat er unter Verweis auf mehrere StGB-Paragraphen eine Strafanzeige gegen sämtliche Mitglieder des Bundestages – inklusive Bundeskanzlerin Angela Merkel und Verteidigungsministerin von der Leyen – gestellt, die 2015 für den Syrieneinsatz der Bundeswehr gestimmt haben sowie gegen alle Bundeswehrangehörigen sowie alle Angehörigen aller Dienste und Behörden, die an der Umsetzung und Ausführung dieses Beschlusses mitgewirkt haben. Die Strafanzeige richtet sich zudem gegen alle Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft, die trotz zahlreicher Hinweise und Anzeigen aus der Bevölkerung keine Ermittlungen zu den genannten Tatvorwürfen aufgenommen haben und führt als Vergehen „Strafvereitelung im Amt“ und „Rechtsbeugung“ auf. Die Initiative des Rechtsanwalts kann auch online unterstützt werden (–>openPetition).
Wie unsere Bundesanwaltschaft die Klage des Rechtsanwalts auffasst, wird der Lackmustest sein, ob die eingangs erwähnte Gewaltenteilung im Jahre 2018 realiter noch existiert oder etwa nicht mehr – also quasi ein Stresstest für unsere Judikative so wie beim EU-Bankenstresstest, als man abklopfen wollte, wieviel Substanz die ausgezehrten Institute für den Fall einer Krise noch besitzen. Die strafrechtlich bewehrten Sachverhalte liegen nun klar dokumentiert am Tisch, Staatsanwälte, die ihren Titel zu Recht tragen, müssten umgehend tätig werden und den von RA Schmitz vorgebrachten Regierungsskandal aufarbeiten. Falls sie es trotz der zum Himmel schreienden Faktenlage nicht tun (hier der lesenswerte Eingabeschriftsatz von RA Schmitz) … – nun, dann darf jeder von uns wirklich tief Luft holen, eine Bedenkminute einlegen und sich gut anschnallen für das, was wir dann zu erwarten haben.
Wie auch immer, die Initiative von Rechtsanwalt Schmitz verdient Respekt. Da es mich in Zeiten des kollektiven Duckmäusertums verblüfft hat, dass sich ein Rechtsanwalt zu einer solch couragierten Aktion aufschwingt, habe ich ein bisschen näher zu seiner Person recherchiert. Wer ist dieser Wilfried Schmitz? Auf seiner Website erfährt man, dass er zunächst als Kommunalbeamter die Strukturen der öffentlichen Verwaltung erforscht und das rechtswissenschaftliche Studium erst als zweiten Bildungsweg beschritten hat. Einige Absätze weiter gibt er von sich preis, dass er neben guter Literatur und Wandern auch Aikido, Schach und Gitarrenspiel praktiziert. Aha, dachte ich: Das hat den guten Mann also vor einem Betonschädeldasein bewahrt – Mensch sollte also mehr lesen, wandern, schachspielen, aikidokämpfen und gitarrespielen, um der Sklerose zu entgehen, die uns heute trotz flächendeckender Kinderlähmungsimpfung lähmt.
Am Ende seiner Vita ist es dem Rechtsanwalt jedoch auch noch ein Anliegen, expressis verbis seine höchstpersönliche Motivationsquelle anzuführen, die ihn zu seiner Klage gegen die Merkel-Regierung geführt habe. Manche mögen dieses Bekenntnis als sentimental oder unwissenschaftlich ansehen, aber ich halte es gerade in Zeiten, in denen der technokratisch-szientistische Nihilismus de facto in den Rang der Staatsreligion erhoben wurde und die öffentliche Meinungshoheit der inquisitorischen Knute der Gwup-/Psiram-/Skeptikerbewegung unterliegt, für ein bemerkenswertes Zeugnis des Mutes. Denn wer sich dieser Knute widersetzt, dem droht heute ein ähnliches Schicksal wie dem Ketzer im Mittelalter. Wie Markus Fiedler in seiner Reportage „Zensur“ nachgewiesen hat, beherrscht ein Netzwerk aus transatlantischen Spindoctoren und dem vielarmigen Oktopus des US-Atheisten-Thinktanks der „Skeptiker / Brights“ heute fast alle relevanten Plattformen im Bereich Wissenschaft, Medien, Wissensenzyklopädien und Social Media, um für die effiziente Ausschlachtung der noch verbliebenen Umwelt- und Humanressourcen dieser Welt die passende Weltanschauung zu liefern: den Glauben an eine tote, dumme, mechanistische Erde, auf deren Kruste aus nicht restlos geklärten, aber unwesentlichen Gründen eben auch ein paar zweibeinige Biocomputer herumlaufen, die man ob ihrer mangelnden Effizienz schleunigst in die Obsoleszenz schicken sollte (siehe ARTE Doku „Welt ohne Menschen“). Nicht nur Wikipedia ist in genuiner Hand von Administratoren der Skeptiker-Bewegung, auch bei Facebook, dem Quasi-Monopolisten im Bereich Social Media dürfen die Skeptiker (dort als Teil des Zensurbüros „Correctiv“) alles löschen, was nicht ihrer streng „wissenschaftlichen“ Weltanschauung und der neoliberal-atheistischen Agenda entspricht. Wie in Fiedlers Doku aufgedeckt, werden durch dieses Netzwerk gesellschaftlicher Dialog und freie Meinungsentfaltung gezielt unterdrückt – eigentlich wäre auch dies ein Fall für die Staatsanwälte, denn immerhin leben wir im 21. Jhdt. und haben uns unter Blut, Schweiß und Tränen eine heute verfassungsmäßig verbürgte Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit errungen – wer DIESE sabotiert, der sollte an den Pranger gestellt werden, nicht diejenigen, die sich mit Courage zivilgesellschaftlich engagieren. So uns der Erhalt unseres Grundgesetzes lieb ist, dürfen wir diese plumpen inquisitorischen Mechanismen nicht tolerieren! Wenn dieses Krebsgeschehen noch länger metastasiert, dann ist es womöglich zu spät. Dann bringt sich die Gesellschaft um ihre wertvollsten Köpfe und weiht sich dem Untergang.
In einem derzeitigen Klima von Gesinnungsdiktatur, Inquisition und medialer Scheiterhaufen erscheint es mir jedenfalls als herkulischer Kraftakt, sich demgegenüber ganz offen als Ketzer zu deklarieren. Vielleicht bräuchte es nur eine Handvoll solcher Ketzer, um den mittlerweile abgründigen Verhältnissen eine Wende zu geben und die von Jean Ziegler als „kannibalisch“ bezeichnete Weltordnung durch eine humane Weltordnung zu ersetzen? Gäbe es mehr Ketzer wider die derzeit herrschende Weltanschauung , wer weiß, vielleicht könnten wir wieder hoffnungsvoll in die Zukunft blicken? – Hoffnung und Humanität statt Apokalypse und Abgrund … Worte, die im Lichte der Rauchschwaden und tumultarischen Ereignisse des politischen Tagesgeschehens ja fast schon surreal und frivol klingen.
Wie auch immer, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt und deshalb sollten wir sie auch im Schatten der momentanen Ereignisse – die im Vergleich zu dem, was in Zukunft noch auf uns zukommt, womöglich noch harmlos sind – keinesfalls zu früh aufgeben. Wie auch Hagen Rether in seinem Kabarett unermüdlich ausdrückt: Umkehr ist auch am Abgrund noch möglich. Jeder Mensch hat einen freien Willen und niemand kann uns zwingen, auch wirklich den zweiten Fuß in den Grand Canyon zu setzen.
Aus diesem Grund möchte ich auch das Motivationsschreiben des Rechtsanwalts Wilfried Schmitz in ungekürzter Fassung wiedergeben, auch wenn es, wie bereits angemerkt, viele „skeptisch aufgeklärte“ Zeitgenossen für sentimental halten mögen. Also mir persönlich sind Menschen, die aus solcher ‚Sentimentalität‘ die Kraft für couragiertes zivilgesellschaftliches Engagement wider Kriegstreiberei und für eine lebenswerte Zukunft schöpfen, jedenfalls hundertmal lieber als neunmalgescheite Experten, die die Fundamente unseres Rechtsstaates, unserer Ökosysteme, des Weltfriedens und unserer gesamten Zukunft systematisch zerstören. Und wer weiß: Vielleicht stehen Menschen, die nach neoliberalen Kriterien als sentimental angesehen werden, viel mehr in der Realität des Menschseins als die sogenannten Realos, die ja trotz aller noch so pragmatischer Beteuerungen und kurzer Strohfeuer letzlich nur verbrannten Boden hinter sich lassen – wohl da ihnen schlichtweg der Geist fehlt (siehe „Gastmahl der Geistlosen“) und alles Geistlose ebenso eine tote Kopfgeburt ist wie eine Eizelle, die nicht befruchtet wurde. Wenn man die griechische Philosophie und Permenides ernst nimmt, dann unterliegen wir ja heute einer fundamentalen Vertauschung von dem, was wir für Sein und Nicht-Sein halten (siehe „SEIN oder NICHTSEIN – eine Frage über Fortbestand oder Untergang unserer Spezies und ein Lanzenbruch für Permenides“).
Aus der Stellungnahme (Quelle: wilfried-schmitz.de):
„Da ich wegen meiner Petition zur strafrechtlichen Aufarbeitung der Entsendung der Bundeswehr nach Syrien (weitere Informationen dazu unter dem obigen Link „Aktuelles“) immer wieder gefragt worden bin, was mich denn motiviert oder woran ich glaube, möchte ich – auch wenn ein solches Bekenntnis auf der Homepage eines Anwalts wohl nur sehr selten zu finden ist – sagen, dass ich glaube, dass alle Religionen, richtig gelebt, Flüsse sind, die in das gleiche Meer münden, und dieses grenzenlose, unermesslich reiche und unvergleichlich schöne Meer ist Gott.
Ich bin zwar Christ und glaube, dass der Mensch die Wahrheit in der Religion suchen soll (auch wenn er dafür ggf. tief graben muss), in die er hineingeboren worden ist, aber ich glaube auch, dass die Freiheit des Glaubens – ganz besonders – den Respekt gegenüber anderen Religionen und allen Menschen einschließt, die ihren Weg zu Gott noch nicht gefunden haben. Das Christentum hat auf Grund von kirchlichem Machtmissbrauch und Korruption schon im Mittelalter schwerste Krisen durchgemacht, und seine wahren Inhalte werden wohl wieder lebendig gemacht werden müssen, damit die Menschen für das Fehlen von Antworten auf ihre Fragen nicht den verantwortlich machen, der diese Religion begründet hat. Kirche und Religion sind nicht (mehr) dasselbe, wenn sich die Kirche vom Ursprung löst und eine andere Agenda verfolgt als der Botschafter der Nächstenliebe. Das bedeutet aber nicht, dass alle Schätze des Wissens und der Erkenntnis schon verloren sind. Sie können aber verloren gehen, wenn man Unrecht widerspruchslos geschehen lässt. Deshalb ist jeder Mensch, der seinen Glauben noch ernst nimmt, aufgefordert, allen Formen von Amtsmissbrauch und Willkür zu widersprechen, erst Recht allen Formen verdeckter und offener Kriegsführung, die nichts mit Selbstverteidigung zu tun haben, sondern bloß für einen Raubzug stehen, der alle Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen das Völkerrecht einschließt. Seht nicht, was Volksvertreter und Amtsinhaber sagen, sondern seht was sie machen. Eine Partei, die sogar das „c“ für „christlich“ in ihren Namen trägt, solche völkerrechtswidrigen Kriege aber unterstützt und mitträgt, die sollte dieses „c“ durch „u“ wie „unchristlich“ oder „unmenschlich“ ersetzen, wenngleich andere Adjektive wohl noch passender wären.
Daher werbe ich bei Menschen, die in sich eine tiefe Ablehnung gegenüber (anderen) Religionen empfinden, gerne für Bücher gerade aus diesen Religionen, damit sie die von Vorurteilen beladene Unbegründetheit ihre Ansichten hoffentlich feststellen können, wie z.B. https://www.reichel-verlag.de/978-3-926388-00-1.shtml
Die, die z.B. glauben, dass der Islam „an sich nicht gut“ sei, denen empfehle ich z.B. die Hadithe des Propheten,
und denen die glauben, dass der Hinduismus (Anhänger des Sanatana Dharmas) „keine wahre Religion“ etc. sei, empfehle ich die Lektüre des Ramayana, des Mahabharata oder auch der Verse des Rig-Veda und insbesondere die traditionelle ayurvedische Medizin, deren Ernährungslehre m.E. konkurrenzlos ist.
Denen, die ein inspirierendes Werk über den (tibetischen) Buddhismus suchen, empfehle ich gerne „Milarepa, Tibets großer Yogi“, usw.
Jede Religion hält solche Schätze der Weisheit bereit. Wer die tiefgründigen Wahrheiten in anderen Religionen suchen will, der – und nur der – wird sie auch finden, denn das spirituelle Wissen, das Gott bereit hält, ist – so glaube ich – reserviert für die die es suchen. Im Handwerk wirft schließlich auch kein Meister dem lernunwilligen Lehrling sein Wissen hinterher.
Wer glaubt, dass der Glaube „Opium für das Volk“ ist, der sollte sich fragen, ob er nicht vielleicht der wohl mit Abstand dümmsten Lüge der Menschheitsgeschichte aufsitzt und welche Kreise ihn da eigentlich „aufgeklärt“ oder auch „illuminiert“ haben. Nichts öffnet – so meine Erfahrung jedenfalls – in Wahrheit den Blick für die Realität und das Leben mehr als der Weg zu Gott, nichts gibt dem menschlichen Leben und Denken so viel Schwere, Tiefe und Bedeutung wie der Glaube an Gott und das Wissen, das durch den lebendigen Glauben erlangt und erlebbar gemacht werden kann. Und mir ist nicht ein einziges Zitat bekannt, das auf den Begründer des Christentums zurück gehen soll, wonach der Mensch seinen Glauben und die Erkenntnisse der Wissenschaft nicht mit seinen Verstandeskräften hinterfragen und vertiefen darf. Der angebliche Widerspruch zwischen Glaube und Wissenschaft gilt meines Erachtens nur für die, die die Schönheit Gottes nicht einmal in der Wahrnehmung der Schönheit der Natur und in dem Wunder des Lebens und deshalb schon gar nicht in den Formeln der Mathematik oder in den Erkenntnissen der Physik entdecken können. Ein lebendiger Glaube hat eben gerade nichts mit dem Opium zu tun, mit dem die Konsumgesellschaft – in Millionen Varianten – den Menschen von sich und der Natur entfremdet hat. Und wenn Gott „Opium“ wäre, dann sollte sich jeder mal auf den Rausch dieser Erfahrung, Gott zu suchen und zu finden, einlassen. Das „kostet“ auch nur ein Gebet, und das dürfte unabhängig vom jeweiligen Marktpreis sehr viel günstiger und ungefährlicher sein als Opium. Die Menschheit steht am Scheideweg und muss sich entscheiden: Will sie mit Menschlichkeit und Gerechtigkeit Ordnung ins Chaos bringen oder weiter zusehen, wie gewisse Eliten überall Chaos und Zerstörung stiften, damit sie aus diesem selbst inszenierten Chaos – so wie in Syrien und Serbien – ihre „Ordnung“ etablieren können, die nicht für „mehr Demokratie“, sondern bloß für Fremdherrschaft durch Marionetten steht?
Und wenn es in der Hochschulwissenschaft so wissenschaftlich zugeht, warum vermeidet sie sogar die öffentliche Auseinander mit z.B. altsumerischen Texten, die für jeden Menschen interessant sein dürften, siehe z.B. Eine Geschichte, die keiner kennt, aber jeder kennen sollte
Und wie „Wissenschaftler“ in Sendungen wie „Die Pyramiden-Lüge“ (auf Youtube kostenlos abrufbar) als allen Anschein senile geistlose Schwätzer vorgeführt werden, dann kann sich jeder selbst fragen, ob es in der etablierten Wissenschaft stets um die Suche nach der Wahrheit oder zuweilen nicht viel mehr um das Verdecken von Wahrheiten geht. Nicht, das einer mitbekommt, dass „die Alten“ (Hochkulturen) vielleicht mehr wussten als wir und dass die aktuellen Eliten vielleicht bloß von dem Wissen zehren, dass sie in den Trümmern dieser alten Hochkulturen gefunden haben.
Für alle, die den Frieden im (irdischen) Recht und durch das (irdische) Recht suchen, hier ein schönes Zitat aus unbekannter Quelle (ich werde die Quelle sofort bekannt geben, sobald sie mir bekannt ist), da ich persönlich glaube, dass der wahre – innere und äußere Friede – nicht vom geschriebenen, von Menschen verfassten Recht, schon gar nicht von völkerrechtswidrig inszenierten Kriegen und ungewollter Fremdherrschaft abhängen kann:
„Jesus sprach: sucht nicht das Gesetz in den Schriften, denn das Gesetz ist Leben, während die Schrift tot ist. In allem Lebendigen ist das Gesetz.
Ihr findet es im Gras, im Baum, im Fluss, im Berg, in den Vögel des Himmels, in den Fischen des Meeres, doch sucht es hauptsächlich in euch selbst.
Denn wahrlich ich sage Euch, alle lebendigen Dinge sind Gott näher als die Schrift, die ohne Leben ist.
Gott schrieb die Gesetze nicht auf Buchseiten, sondern in Eure Herzen und Euren Geist.
Sie sind in Eurem Atem, in Eurem Fleisch, Euren Eingeweiden, Euren Augen und Ohren und in jedem kleinsten Teil Eures Körpers. Sie sind gegenwärtig in der Luft, im Wasser, in der Erde, in den Pflanzen, in den Sonnenstrahlen, in den Tiefen und Höhen.
Sie sprechen alle zu Euch, damit ihr die Sprache und Willen des lebendigen Gottes verstehen könnt.
Aber ihr schließt Eure Augen, um nicht zu sehen, verstopft Eure Ohren um nicht zu hören.
Wahrlich ich sage Euch, die Schriften sind das Werk der Menschen, aber das Leben und all seine Heerscharen sind die Werke des Lebendigen.
Warum hört ihr nicht auf diese Worte, und studiert die toten Schriften die aus der Hand des Menschen sind?“
Ergänzung 18.03.2018:
Rechsanwalt Schmitz hat inzwischen nachgelegt und diese Woche auch noch eine Strafanzeige wegen des völkerrechtswidrigen Einsatzes der Bundeswehr im NATO-motivierten Balkankrieg (1999) erstattet. Hier der originale Text der Strafanzeige:
16.3.18 Strafanzeige.an.Generalbundesanwalt.zu.BW.in.Serbien.1999
(siehe auch Bericht bei humanrightsreporters
+ die soeben gestartete Petition II zur Unterzeichnung)
Auf der Website des Anwalts finden sich in der Rubrik „Aktuelles“ auch lesenswerte Interviews zu aktuellen Initiativen (darunter auch die Verweigerung von Rundfunkgebühren für öffentlich-rechtliche Medien, die schon seit geraumer Zeit ihren Auftrag nicht mehr erfüllen und durch ihre einseitige Berichterstattung z.B. über die Syrien-, Ukraine- und NATO/Russland-Krise nicht nur eine Beleidigung des gesunden Menschenverstands darstellen, sondern mittlerweile als regelrecht bellizistische Akteure einzustufen sind) sowie zeitkritische Essays wie z.B. zur Frage „Was kann der Mensch in dieser Zeit tun und erwarten?“
(Karnevalsbeitrag nach Wilhelm Busch: Der heilige Antonius von Padua)
Johannes Paul der erste kam sogleich
ins wunderschöne Himmelreich,
denn wer sich gegen den Kaiser wendet
dessen Leben wird schnell beendet
Im Buch „Im Namen Gottes“ steht,
dass es da auch um Pädophile geht
Paul hat sich mit den Tätern angelegt
Böse Menschen gerne auch das Bild von Papst Benedikt zerkratzten
und ihm die weitere Karriere verpatzten
Heimtückische Medien schneiden voller Tücke
in Benedikts Papsttum eine Lücke
Auch Pope Franziskus ihn immer noch verklärt –
machte sein Vorgänger doch wirklich nichts verkehrt!
Der jetzige Papst, er ist ein guter Christ
wenn er auch wieder Opfer der Medien ist
Doch Angela wurde schon heilig geboren
ja schon im Voraus zum Engel erkoren
es hätte sie zu Ihrem großen Glück
nur noch der Nobelpreis sehr entzückt
Doch der Sekretär des Nobelpreiskomitees
der schrieb ein Buch was alles bös
in der Vergabe der Trophäe
sie wäre überhaupt nur noch ein Schmäh
Obama für den Nobelpreis? Oh je!
Geplant für Angela! Oh nee!
Da trat Sekretär Lundstad zurück
Für Merkel war das gar kein Glück
im europäischen Süden schafft sie nur noch Gutes
die Griechen lieben sie voll guten Mutes
überall sie Oligarchen schützt
was ihr wirklich sehr viel nützt
überall will sie Frieden schaffen
die Waffenlobby hat darüber viel zu lachen
und die großartigen Waffen
dann die Flüchtlinge schaffen
Die Flüchtlinge die armen,
wer würde sich nicht ihrer erbarmen?
die Medien lieben Angela gar sehr
sie stützen sie immer sehr fair
nennen wir`s dann Würstelpresse,
hauen sie uns dann in die Fresse?
und selbst wenn sie das schlechteste Wahlergebnis
vor kurzem erreicht, so war das ein Erlebnis –
die Medien stempeln sie zur Siegerin
die freie Presse ist dahin
So kann sie die ärmsten deutschen Bürger
ganz erfolgreich gierig würgen
so dass sie geben ihren Sold
den Oligarchen, die ihr hold
Wenn Flüchtlinge müssen zu hunderttausenden emigrieren
dann werden sie die Probleme des Nahen Ostens nun endlich zu uns transportieren
Dem deutschen Ingenieur
ist bekanntlich nichts zu schwör.
Den Ärmsten war sie wirklich offen
die armen Flüchtlinge durften hoffen
Traumatisierte Juden ängstigten sich gar laut:
„Wenn der Feind kommt, dann lauf
und gib alle Hoffnung auf,
das hat die Merkel uns versaut!“
Und wenn dann alle weggelaufen sind
dann schau behände, liebes Kind –
Beginnt dann der Krieg?
Und unser ist der Sieg ?
Und wenn die Flüchtlinge sind gut geraten,
dann kann man sie beim nächsten Mammonskult auch braten
die Erwachsenen eignen sich auch als Soldaten
Sie sind von der Nato gut gedrillt
und auch zum Töten sehr gewillt
sie bekämpfen Mörder und Tyrannen
wehe sie entdecken hier die Satanskult Mannen
Gert Wilders und Herr Strache
sind nicht meine Sache
Doch hält Angela selig still
weil beide an ihrem Busen trinken viel!
Die Wirtschaft fördert die Angela mehr
das freut das Klima gar zu sehr
Auch für die Erderwärmung war Angela offen
die Globalisierung durfte hoffen.
denn im fernen Osten ist Produktion ohne Ökologie
denn weiter kommt man ohne sie
Dann wird alles dort produziert
und unsere Wirtschaft wird ruiniert
die Schlote, die sind ohne Schutz
Halogene entweichen ganz verdutzt
Das Ozonloch das wird größer
und alles wird dann besser
ein paar Tage ohne Wolken weiß
dann wird es wirklich heiß!
Was bedeutet das fürs Klima?
Ohne Geoengineering geht das nimmer?
die Sonn ist weg und auch die Sterne
das Glück der Menschen rückt in die Ferne
Auch der Benedikt ist ihr gewogen
das ist wirklich nicht gelogen
Die beiden waren ein großartig Team
doch sollte es nicht sein, wie es schien
denn Benedikt begann zu beten
um sich zu erwehren seinen Nöten
Der Himmel war ihm gnädig
schickt ein Zeichen
das war nicht schäbig
er sah das Zeichen unter Eichen
Der heilige Benedikt, er war verdutzt
die heilige Angela war futsch
„Und siehe da! – Aus Waldes Mitten
Ein Wildschwein kommt daher geschritten.“
Er denkt in klarer tiefer Meditation
„Wer glaubt das schon!“
„Die Merkel
ist doch kein Ferkel!“
Er übt sich weiter im Gebet
so lang er kräftig war und lebt
Und als er das Leben ausgehaucht
er schnell hinauf in den Himmel saust
„Willkommen! Gehet ein in Frieden!
Hier wird kein Freund vom Freund geschieden
Es kommt so manches Schaf herein,
Warum nicht auch ein braves Schwein!!“
Heißt es da von droben
das Paradies, das wird nicht aufgeschoben
Das Schweinchen spricht: Ich wurd gegrillt
das war ich gar nicht gern gewillt
doch bevor die Schnitzel aus mir machen
muss ich noch sagen wichtige Sachen:
Denkt wirklich stark daran!
Ihr lebenden Menschen, man macht Euch arm!
Deutschland geht es gut
drum saugen sie Euer Blut
Denn wenn wirklich kommt die Not
und ihr seid krank, dann kommt der Tod.
Verlasst Euch nicht auf „Gratis Medizin!“
Die ist in der Krise bald dahin
Esst nicht zu viel Fleisch!
Vor allem wenn ihr seid nicht reich!
Denn zu viel Fleisch ist nicht gesund
da werdet ihr obendrein kugelrund
Denkt an mich Schweinchen BABE
Wie schön wenn ich noch leb‘!
Lasst mich bitte aus dem Stall
Dann schmeckt mein Fleisch nicht schal
Das teure Auto, das lasst stehen
gesünder ist’s, zu Fuß zu gehen
Wer sich bewegt, bekommt bald Kraft
damit ist die Krise doch geschafft!
Gesunde Menschen leisten Widerstand
bei Krankheit verläuft ja der im Sand
am besten organisieren
da kann man nicht verlieren
Ihr seid ja Millionen,
bildet doch Assoziationen!
und wenn ihr warm geworden seid
dann seid doch wirklich bald gescheit
baut kräftige Gedanken
die auch in der Krise nicht wanken
Schafft leuchtende Ideen
die Euch zutiefst bewegen
arbeitet kräftig daran
dann kommt in der Krise kein Gram
Vergesst nicht das Ziel Eures Lebens
sonst lebt Ihr frustriert und vergebens
Da wurde das weise Schweinchen abtransportiert
und als Grillwürstchen serviert
Doch stopp, das ist nicht
das Ende der Geschicht‘
Denn als sich das Schweinchen entwand,
Folgendes entstand:
Da war der heilige Benedikt
ganz entzückt
und entrückt
Er sprach: “Die eignet sich gar sehr,
für den Geschlechtsverkehr,
doch mit Marmor wird das schwer!“
Bilder (creative commons) – von oben nach unten:
Wikimedia/Wikipedie/commons Der heilig Antonius von Padua/Wilhelm Busch
Matthias Kabel .wikimedia.org/wikipedia/commons/Venus_of_Willendorf
wikimedia/wikipedia/commons/Der_heilige_Antonius_von_Padua_59.png
wikimedia.org/wikipedia/commons/Der_heilige_Antonius_von_Padua
wikimedia./wikipedia/commons/Der_heilige_Antonius_von_Padua_72.png
By unknown Marie-Lan nguyen commons.wikimedia.org/wiki/Venus_of_Arles_Louvre
Foto: Vincent Garcia (Flickr Creative Commons) CC BY SA 3.0 Quellenlink
Da in der Kürze oft die Würze liegt, diesmal heute kein elegischer Aufsatz wie gewohnt, sondern nur eine kleine geistige Handgranate, in der Hoffnung, das bisherige Weltbild des fernsehenden Dosenbierbürgers ein bisschen anzukratzen. Genauer gesagt, um die Käseglocke, unter der man ihn dahinvegetieren lässt, ein wenig aufzusprengen und ihm wieder etwas Frischluft zum Durchatmen zu verschaffen.
Also: Es geht um nichts weniger als die Frage nach „Sein“ oder „Nichtsein“. Hat bestimmt jeder schon gehört, diese naive Frage, nicht nur die Shakespeare- und Klassikfans. Diese Frage, der alle Philosophen und großen Geister der Menschheit ihr gesamtes Leben und all ihre Kraft gewidmet haben, sie gilt doch heute als gelöst, jeder fernsehende Bürger kann sie im Handumdrehen beantworten. Was gibt’s da also noch blöd zu fragen?
Nun, wir leben ja angeblich immer noch in einem Rechtsstaat. Und in einem Rechtsstaat besteht das gerichtlich verfügbare Recht, in der Tageszeitung eine Richtigstellung zu begehren, wenn in der Öffentlichkeit eine grobe Verleumdung, Rufmord oder Lüge verbreitet wurde, jemand gegen ein Urheberrecht verstoßen hat etc.
Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen „Sein“ und „Nichtsein“ wurde bereits von Permenides um 500 v. Chr. getroffen. Er besitzt somit das geistige Urheberrecht. Da der alte Grieche nicht mehr lebt und sich auch kein Staatsanwalt findet, der amtswegig gegen die unverschämte Verdrehung der Realität vorgeht, unter der die Menschen heute bereits fast zugrundegehen, muss halt ein Parkwächter diesen Job übernehmen und die Richtigstellung einer fundamentalen Lüge begehren.
Also: Für Permenides war der Fall noch klar:
Noch vor 2000 Jahren zählten deshalb die „Geldwechsler und Zöllner“, die ihre gesamte Lebenszeit mit dem Raffen einer möglichst großen Menge pekuniären Profits verbrachten, zur meist verachteten Gesellschaftsschicht.
Heute wurde das auf den Kopf gestellt. Der ipodbestöpselte Schäublebürger hält das, was er mit Händen greifen kann, für „Sein“ und das Ideelle (=das eigentlich Menschliche / Geist und Seele von Mensch und Natur, das platonische Reich der Ideen und Urbilder) für „Nichtsein“, also für unwirklich. Er hat Angst, dass ihm das Haus abbrennt und sein Auto versichert ist, aber seine Seele schickt er achselzuckend auf den Weg in Dantes Eishölle.
Auch sind die „Geldwechsler und Zöllner“ heute nicht mehr die meistverachteten, sondern die meistbewunderten und bestdotierten Personen.
Dass wir heute auf allen Ebenen des Lebens solch katastrophale Zustände haben und einem dunklen Abgrund entgegengehen, hat in Wirklichkeit einzig den Grund, dass in unseren Schulen und Unis genau diese Verdrehung von Sein und Nichtsein gelehrt wird.
Leider ist die eingangs gestellte Frage nach Sein und Nichtsein heute nicht nur eine philosophische, sondern eine höchst existenzielle. Denn wenn wir die gegenständliche Verdrehung nicht richtigstellen, sondern weiterhin das Nichtsein über das Sein triumphieren lassen, dann landen wir demnächst mit derselben Gewissheit, wie Zwei und Zwei gleich Vier ist, in einer mechatronischen Borg-Realität, wie bereits hier kurz skizziert. So nebenbei erwähnt, wäre das gleichbedeutend mit Sendeschluss für den Homo Sapiens und dem endgültigen Scheitern des als Projekt der Freiheit gedachten Evolutionsexperiments „Mensch“.
Gleichzeitig läge in der Richtigstellung dieser Verdrehung aber auch die Lösung unseres gerade eskalierenden, globalen Fiaskos.
Heureka? – Nun, vielleicht für einige, aber wohl nicht für alle. Denn wie hat Goethe schon gesagt: „Es ist leicht, doch ist das Leichte schwer…“ Vor allem ist es für unsereins‘ Zeitgenossen, die wir geteert und gefedert vom Förderband von Schule und Uni rollen, nicht gerade leicht, ebendiese (Kunststoff-)Federn, die man uns auf den Kopf geteert hat, wieder abzustreifen und sich auf Permenides und das Bleibende inmitten des Vergänglichen zu besinnen…
Foto: Shawnrenefitness CC BY SA 3.0 Quellenlink
Eigentlich müsste man die Werbeindustrie klagen. Schließlich müssen laut Produkthaftungsgesetz unerwünschte Nebenwirkungen auf einem Beipackzettel deklariert werden. Kommt ein Konsument zu Schaden, stehen ihm einklagbare Schadenersatz- und Regressansprüche zu. Denn der uns schon von Kindheit an täglich medial eingehämmerte Lifestyle führt zu einer mittlerweile unübersehbaren Zerstörung: ökologisch, ökonomisch, sozial und allgemeinmenschlich stehen wir heute am Abgrund.
Die Werbung suggeriert uns aber etwas anderes: Wir müssen bloß noch mehr diesen Lifestyle zelebrieren bzw. entsprechende Produkte konsumieren, dann werden wir strahlend glücklich.
Dass das Gegenteil der Fall ist – dass wir durch diesen Lifestyle krank, depressiv und ausgebrannt werden (lt. WHO werden im Jahr 2030 Depressionen die häufigste Krankheit sein) -, das verschweigt die Werbebranche wissentlich und daher vorsätzlich. Im Strafrecht werden vorsätzliche Schadenshandlungen mit ungleich schärferer Strafe belegt als fahrlässige oder unwissentliche Handlungen, wobei de jure sogar Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Gäbe es die Werbung bzw. den von ihr produzierten Zuckerguss nicht, dann würde der unter dem Zuckerguss liegende, toxische Mistkrapfen niemandem mehr schmecken. Und das darf nicht sein. Denn unzählige Menschen sind mit der Produktion und dem Vertrieb solcher Mistkrapfen beschäftigt. Wenn Mistkrapfen nicht mehr nachgefragt und konsumiert werden, brechen wertvolle Arbeitsplätze weg. Und dass Arbeitsplätze entwickelt werden, an denen etwas anderes produziert wird als Mistkrapfen, das übersteigt anscheinend unseren momentanen Vorstellungshorizont.
In einem späteren Zeitalter wird man daher für den heute in Gang gesetzten ökologischen, ökonomischen und allgemeinmenschlichen Niedergang nicht die Diktatoren, Oligarchen und Politiker des 21. Jahrhunderts verantwortlich machen – obwohl auch ihnen in der Hall of Shame ein Ehrenplatz gewiss ist -, sondern als eigentliche Schergen des Wahn-Sinns wird man die Zunft der Werbefritzen ausmachen. Wären sie nicht gewesen bzw. hätten sie nicht ihr gewissenloses Handwerk verrichtet, dann wäre es unmöglich gewesen, den glitzernden Illusionsmantel aufrecht zu erhalten, hinter dem sich die dunklen Machenschaften des Mammon und der absolute Niedergang hemmungslos entfalten konnten.
Denn denkt man sich die von der Werbung erzeugten Illusionsbilder mit strahlend glücklichen, dank Photoshop von jedem Muttermal und sonstigen Makel befreiten Models, die sich lasziv in einer gleichzeitig nach Vanille, Himbeer und Pistazie duftenden Schokoladecreme räkeln und denen die Vibrationsfunktion ihres am Schoß liegenden neuen Smartphones die Erleuchtung beschert, einmal weg, dann wären die Menschen schlagartig aus ihrer Narkose aufgewacht. Sie wären vom Operationstisch aufgestanden und hätten sich nicht länger ein Glied nach dem anderen abnehmen lassen, ohne zu zucken. Dass der Mensch stattdessen ruhig am OP-Tisch liegengeblieben ist, bis man ihm schließlich auch seinen Kopf abgenommen hat, ist allein dem von der Werbeindustrie und dem Entertainment produzierten Narkosemittel geschuldet.
Schon als kleine Kinder werden wir an die virtuelle Infusionsflasche gehängt, über die uns dieses raffinierte Narkosemittel in die Blutbahnen gepumpt wird. Sind wir dann endlich herangewachsen und in einem Alter, in dem es die dem gesunden Menschenverstand entsprechenden Aufgaben anzupacken gälte, haben wir bereits fast alles vergessen. Nachdem uns das Förderband von Schule und Uni ausgespuckt hat, ist das, was wir für dieses Leben eigentlich sinnvollerweise als individuellen Lebenssinn vorhatten, zugeschottert und zugeteert. Stattdessen folgen wir wie die Lemminge einem fremdbestimmten Lebensstil, der uns zunehmend aushöhlt und kaputtmacht, von dem wir aber wie von einer Droge nur unter Mühe loskommen.
„DUCHLESS“ – „SEELENKALT“, mit einem Wortspiel, zusammengesetzt aus dem russischen „duch“ (=Seele, Geist) und dem englischen „-less“ (=fehlend, ermangelnd), so betitelte der russische Autor Sergej Minaev seinen Bestsellerroman, in dem er unserer Generation einen Spiegel vorhält und eine unbarmherzige Abrechnung mit dem zur Normalität erklärten, in Wirklichkeit selbstzerstörerischen Lebensstil vornimmt.
In ihm erfährt man, dass die mit Botox auf Hochglanz polierten und dank Amphetaminen verzückt lächelnden Models, die sich im Werbespot in der Schokoladesauce räkeln, in Wirklichkeit depressive Borderline-Patienten, also psychische Wracks sind. Wie Menschen durch immer groteskeren Exzess und Steigerung der Beschallungslautstärke versuchen, das seelische Vakuum zu kompensieren, dadurch aber erst recht ausgehöhlt werden.
Im vorgenannten Buchtitel liegt aber auch gleichzeitig der Kern bzw. die Lösung unseres Problems: Wir haben unsere DUCH verloren bzw. verpfändet. Und einen Mensch, der seine Seele bzw. seinen individuellen Lebenssinn nicht mehr spürt, kann man beliebig gängeln (um Missverständnissen vorzubeugen: erfüllender, individueller Lebenssinn hat rein gar nichts mit dem in der Werbung propagierten Narzissmus zu tun, sondern ist immer auf den Anderen bzw. auf die Mitwelt bezogen. Verfehlt man diesen Sinn, indem man nur narzisstisch selbstbezogen lebt, ist man unglücklich. Verwirklicht man hingegen diesen Sinn, indem man notwendigen Konsum so weit wie möglich mäßigt, dafür aber soviel Erbauliches als möglich an Mitmensch und zukünftige Welt aktiv GIBT, dann ist man glücklich – das ist das wahrscheinlich bestgehütete Geheimnis der Welt. Denn würde es in unseren Schulen gelehrt, dann wäre der Wallstreet und den mit ihr zusammenhängenden Wirtschaftskratzleien in kürzester Zeit der Boden entzogen, das derzeit etablierte Macht- und Wirtschaftssystem hätte keinen Bestand mehr.)
Denn die Wahrheit ist: Man will in Wirklichkeit nicht konsumieren und kahlfressen, sondern im Gegenteil: Man will der Welt etwas geben, sie um eine spezifische individuelle Färbung und Qualität bereichern – und das ist bei jedem Menschen etwas anderes bzw. muss jeder individuell herausfinden, was er der Welt zu geben hat, wenn er glücklich sein will.
Freilich ist das eine auf die Seele bezogene Wahrheit. Indem man uns – wie derzeit in Schule und Uni gelehrt – nur auf die körperliche Existenz reduziert, gilt ein anderes Gesetz: Wer mehr frisst, hat mehr im Bauch.
Dann wird sich eine von Thomas Hobbes postulierte Realität verwirklichen, in der „jeder Mensch des anderen Menschen Wolf“ („homo homini lupus“) ist.
Ob wir DUCH-LESS bleiben und in eine vollendete Wolfsrealität einmünden wollen, oder ob wir die Ärmel hochkrempeln und wieder DUCH-RICH werden wollen, darf niemand anderer entscheiden als wir selbst. Und die Volksabstimmung zur Wahl, auf welchen dieser beiden Wege unsere Reise weitergehen soll, findet genau heute statt. Jeder darf sein Kreuzerl machen und seinen Stimmzettel in die Urne einwerfen.
Über den Ausgang der Wahl werden sich die Nichtwähler, die lieber daheim vorm Flachbildschirm sitzen bleiben, also nicht beschweren dürfen. Denn es wurde demokratisch abgestimmt und wir hatten die freie Wahl…