Bild: E-Gruppe Berlin
(Artikel von C.J. Hopkins vom 10.09.2023 , übersetzt mit Deepl Trans, Erstveröffentlichung unter dem Titel ‚‚The Criminalization of Dissent (continued)“ bei Substack, mit Dank an den Autor für die fortwährende Erlaubnis zur Übersetzung und Veröffentlichung)
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat also ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet. Anscheinend werde ich angeklagt, weil ich über die ursprünglichen Ermittlungen gegen mich berichtet habe, die die Berliner Staatsanwaltschaft im Juni eingeleitet hat.
Was passiert ist, ist, dass der Staatsanwalt meinen Blog besucht und eine Kolumne gelesen hat, die ich im Juli veröffentlicht habe (The Criminalization of Dissent – Revisited), die Screenshots der angeblichen „Hassverbrechen“-Tweets enthielt, auf die sich die ursprüngliche strafrechtliche Untersuchung stützt, und die zu dem Strafbefehl geführt hat, den das Berliner Amtsgericht vor zwei Wochen erlassen hat. Daher hat die Staatsanwaltschaft ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet und meinem Anwalt eine offizielle Mitteilung geschickt, in der die Schwere der zusätzlichen Vorwürfe erläutert wird.
Die Vorwürfe sind von höchster Schwere. Ich werde offiziell beschuldigt, die Verbrechen der Nazis zu „relativieren“ oder zu „verharmlosen“ … indem ich die beiden Tweets, die ich ursprünglich getwittert habe, erneut veröffentlicht habe.
Hier sind noch einmal die Tweets … (siehe Substack)
Ja, das stimmt, ich habe sie gerade wieder veröffentlicht. Ich werde erklären, warum ich sie erneut veröffentlicht habe.
Ich werde die Tweets nicht noch einmal erklären. Ich habe sie in mehreren früheren Kolumnen erklärt. Ich habe sie Matt Taibbi von Racket News, Max Blumenthal von The Grayzone, James Freeman, Patrick Henningsen, Elena Louisa Lange, Dirk Pohlmann und Christine Black vom Brownstone Institute erklärt (verzeihen Sie mir, wenn ich jemanden vergessen habe). Ich habe sie Stefan Millius von der Weltwoche und einem anderen Journalisten einer großen Schweizer Zeitung erläutert. Mein Anwalt hat sie auf Deutsch dem Staatsanwalt und dem deutschen Publikum von Kontrafunk erklärt. RT hat einen Beitrag veröffentlicht, in dem sie erklärt wurden. Ich glaube, dass sie erschöpfend erklärt worden sind.
Nicht, dass sie jemals wirklich einer Erklärung bedurft hätten. Man müsste schon ein ausgewiesener Schwachkopf sein, um zu glauben, dass sie die Verbrechen der Nazis „verharmlost“ oder „relativiert“ oder in irgendeiner Weise verharmlost haben. Sie und ich sind keine Vollidioten. Die Berliner Staatsanwaltschaft auch nicht. Und das Landgericht Berlin auch nicht. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Vorwürfe sind Blödsinn, und alle Beteiligten wissen das. Sie sind ein eklatanter Vorwand, um gegen Andersdenkende vorzugehen.
OK, lassen Sie mich jetzt erklären, warum ich die Tweets gerade wieder veröffentlicht habe, wohl wissend, dass der Berliner Staatsanwalt diese Kolumne wahrscheinlich lesen, sich extrem aufregen und mich wegen weiterer „Hassverbrechen“ anklagen wird.
Nein, ich bin kein Freund von Strafen. Ich genieße meine Einführung in das so genannte „deutsche Rechtssystem“ überhaupt nicht. Es nimmt meine Zeit in Anspruch. Es macht mich wütend. Sie verärgert meine Frau, was ich nicht schätze. Es kostet mich eine Menge Geld. Es zwingt mich, andere Menschen um Geld zu bitten, was ich nicht gerne tue. Es stört meinen Schlaf. Es lenkt mich von meiner Arbeit ab. Und so weiter. Das ist genau der Punkt.
Das Ziel von schwachsinnigen Strafverfolgungen wie meiner (und der vieler anderer Dissidenten) ist es, (a) uns dafür zu bestrafen, dass wir uns gegen den Totalitarismus der „Neuen Normalität“ aussprechen, indem man uns das Leben so schwer wie möglich macht, (b) an uns ein Exempel zu statuieren, um andere davon abzuhalten, sich zu äußern, und (c) uns einzuschüchtern, damit wir das Maul halten.
Totalitaristen, Faschisten und andere Machtbesessene sind im Grunde nur überhöhte Schulhofschläger. Sie mögen sich in den Mantel des Gesetzes hüllen, aber ihr Modus Operandi ist brutale Gewalt. Hinter all dem Schwachsinn verbirgt sich eine einfache Botschaft: „Entweder du tust, was wir sagen, oder wir werden dir wehtun.“
OK, machen Sie sich bereit, denn ich werde Ihnen einen Rat geben. Normalerweise tue ich das nicht gerne, aber in diesem Fall werde ich eine Ausnahme machen.
Geben Sie niemals, niemals, einem Tyrannen nach. In dem Moment, in dem Sie das tun, hat der Tyrann Sie in der Hand. Was der Tyrann will, mehr als alles, was er verlangt, mehr als alles andere auf der Welt, ist deine Angst. Der Tyrann interpretiert deine Angst als Respekt, weil er keinen Respekt versteht. Der Tyrann sehnt sich nach Ihrer Angst und Ihrem Gehorsam, weil sie die „Autorität“ des Tyrannen bekräftigen. Sie ermöglichen es dem Tyrannen, sich mächtig und wichtig zu fühlen. Der Tyrann muss sich „mächtig“ und „wichtig“ fühlen, weil er sich schwach und unbedeutend fühlt und Angst hat. Alle Faschisten sind im Grunde genommen Feiglinge. Sie sind Feiglinge und Nihilisten, die sich selbst hassen und fürchten und das Leben hassen und fürchten, weshalb sie auch so besessen davon sind, alles zu kontrollieren.
Der Punkt ist, dass man niemals einem Tyrannen nachgeben sollte. Bestätige niemals die „Autorität“ eines Tyrannen. Wenn du das tust, wirst du in die sadistische, nihilistische „Realität“ des Tyrannen hineingezogen werden. Du wirst nach den Regeln des Tyrannen spielen. Und das ist alles, was die „Realität“ tatsächlich ist, eine Reihe von Regeln, denen wir zustimmen, oder, in diesem Fall, nicht zustimmen, sie zu befolgen.
Zurück zu meiner Strafsache und dem jüngsten Versuch der Berliner Staatsanwaltschaft, mich zum Schweigen zu bringen und meinen „Respekt“ vor der „Autorität“ und „Macht“ der Berliner Staatsanwaltschaft zu demonstrieren: Scheiß drauf. Ich reagiere nicht gut auf Drohungen. Ich nehme keine Befehle von Totalitaristen und Faschisten oder irgendeiner anderen Art von Autoritätspersonen oder Tyrannen entgegen.
Aus diesem Grund habe ich diese Tweets erneut veröffentlicht und werde sie auch weiterhin jedes Mal veröffentlichen, wenn die deutschen Behörden mir mit weiteren Strafanzeigen drohen, weil ich mich weigere, ihrer „Autorität“ zu gehorchen.
Nochmals, ich mache mir keine Illusionen. Ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft neue Anklagen erhebt und weitere Drohungen ausspricht, denen ich mich widersetzen werde, was wiederum zu weiteren Anklagen führen wird, und so weiter. Ich freue mich nicht darauf, aber ich habe keine andere Wahl, nicht wenn ich mich selbst respektieren will.
Wenn Sie daran zweifeln, dass es dazu kommen wird (d.h. ein endloser Kreislauf von neuen schwachsinnigen Strafanzeigen, die sich aus meiner wiederholten Weigerung ergeben, auf die Schikanen der deutschen Behörden zu reagieren), dann lassen Sie mich Ihnen von einem anderen Dissidenten erzählen, den die deutschen Behörden derzeit verfolgen. Ich mache es kurz, und dann lasse ich Sie gehen.
Wie viele meiner Leserinnen und Leser wissen, halte ich mich derzeit an einem geheimen Ort auf italienischem Boden auf. Michael Ballweg, der Gründer und Hauptorganisator der „Querdenken“-Bewegung, war auch eine Zeit lang hier. Michael, der ein hervorragender Koch ist, zauberte einige köstliche „extremistische“ Abendessen, nach denen wir alle zusammen saßen und „Covid leugneten“, „Verschwörungstheorien aufstellten“, uns gegenseitig mit „russischer Propaganda“ eine Gehirnwäsche verpassten, „den Staat delegitimierten“ und so weiter. Spät in der Nacht, als die anderen „Extremisten“ schliefen, diskutierten Michael und ich unsere Kriminalfälle.
Michaels Fall ist ein bisschen ernster als meiner. Michael hat gerade neun Monate im Gefängnis verbracht. Die deutschen Behörden haben sein Vermögen beschlagnahmt und alle seine Gelder eingefroren, sodass er obdachlos und bankrott ist, und sie verfolgen ihn wegen versuchten Betrugs, Geldwäsche und Steuerhinterziehung, oder mit anderen Worten, weil er eine Protestbewegung ins Leben gerufen hat.
Wenn Sie mit Michael und Querdenken nicht vertraut sind, können Sie die offizielle Propaganda lesen, die von den üblichen „Mainstream“-Medien oder den Geheimdienstoffizieren, die Wikipedia bearbeiten, verbreitet wird, oder … hier ist ein gespikter Artikel, der Ihnen den Einstieg erleichtert. Und dann, nur zu, recherchieren Sie selbst.
Der absurdeste Aspekt von Michaels Fall ist die „Theorie seiner Verbrechen“ der deutschen Behörden. Dieser Theorie zufolge bestand Michaels hinterhältiger Plan darin, einen schweren Betrug zu begehen, indem er … nun ja, im Grunde eine landesweite Protestbewegung ins Leben rief, die mit Sicherheit eine Menge Medienaufmerksamkeit erregen und den Zorn der deutschen Behörden auf sich ziehen würde. Wie jedes kriminelle Superhirn bestätigen wird, besteht der beste Weg, einen großen Betrug zu begehen, darin, die Regierung absolut zu verärgern, indem man eine Reihe von massiven Protesten organisiert und tonnenweise Medienaufmerksamkeit erregt, denn man will auf jeden Fall so viel Publicity wie möglich, während man seine ahnungslosen Unterstützer um ihre freiwilligen Spenden für die eigene Sache betrügt.
Ernsthaft, das ist ihre „Theorie des Verbrechens“, die Michael Ballweg zum idiotischsten und inkompetentesten Betrüger in der Geschichte des Betrugs machen würde.
Ich könnte noch weiter über seinen und meinen Fall sprechen, oder über die zahlreichen anderen Dissidenten, an denen derzeit Exempel statuiert werden, und über das breitere Vorgehen von GloboCap gegen Andersdenkende, das nicht nur in New Normal Germany, sondern im gesamten New Normal Reich stattfindet, aber ich muss hier aufhören und ein paar Pflanzen gießen gehen. Ich diene als „Verwalter“ dieses Gedankenverbrecher-Heiligtums und nehme meine Verantwortung ernst.
Ich werde Sie (und die Berliner Staatsanwaltschaft) über meine weiteren „Hassverbrechen“ auf dem Laufenden halten. In der Zwischenzeit wünsche ich Ihnen alles Gute von irgendwo aus Italien!
(von Wolf Reiser, Erstveröffentlichung unter dem Titel „Eine Stadt im Novembertaumel“ am 19.11.2022 auf rubikon.news, edit/Titel: pw)
Nach zweieinhalb Jahren der „neuen Normalität“ gleicht das Bild der Großstädte dem Inneren einer Geisterbahn.
Früher, da war die Fahrt in einer Geisterbahn auf eine Rundfahrt limitiert. Mit einem Monatsticket kann man dieser Tage nun unendlich lange mit der Geisterbahn fahren. Eine Fahrt mit der Trambahn durch die anthrazitfarbene Innenstadt lässt die verbliebenen wachsamen Beobachter des Zeitgeschehens erschaudern ob des Grauens und des Verfalls, die sich ihnen innerhalb wie außerhalb der Fahrgastkabine darbieten. Überall sieht man Menschen, die nur noch der Schatten ihrer selbst sind — Körper, Geist und Seele sichtlich gezeichnet von den Schäden der als Allheilmittel angepriesenen Spritzen. Leere Augen, zitternde Gliedmaßen, geistige Apathie. Der nahende Tod kündigt sich — im Außen sichtbar — bei vielen der Menschen bereits an, die mittlerweile nahezu leblos durch die Straßen taumeln. Mit einer bitteren Melange aus Belustigung und Trauer malt der Autor ein niederschmetterndes Bild einer Trambahnfahrt durch das im Dunst von Trostlosigkeit versinkende Münchner Stadtviertel Schwabing.
Von meinem Fenster im zweiten Stock aus kann ich in die Waggons der Linie 27 hineinblicken, die im ständigen Hin- und Her ihre teilwattierte Fracht zur Schau stellen. Das Neonlicht gibt diesem rollenden Leichenschauhaus eine einprägsame Note. Längst sind diese Bilder in meinem Seelenkino archiviert. Dort verknüpfen sie sich von ganz alleine mit den Filmsequenzen von damals, wo die überfüllten Viehtransporte vor den Eisentoren mit dem IG-Farben-Motto „Arbeit macht frei“ ihre Endstation erreichten. Die Gleisführung der Linie zwischen Kurfürstenplatz und Sendlinger Tor entspricht weitgehend dem Kahlschlag der angelsächsischen Bombenstimmung aus dem April 1944.
Ich benutze in München seit einiger Zeit fast nur noch die Tram. Das einst so erregende Siggi-Sommer-Flanieren durch das heitere und beschwingte Schwabing ist für einen halbwegs empfindsamen Menschen zu einer ästhetischen wie nervlichen Tortur verkommen. Das gemächliche und museale Rattern durch das verdreckte und deprimierende Isar-Detroit ist einfach die bessere Option. Zudem offenbart sich in so einem Waggon die Auslese des Zeitgeists an Erwachsenen, Greisen, Schulkindern: Touristen, Flüchtende diverser Motivlagen, Bedröhnte, Tätowierte, Hundehalter, Geisteskranke, Einsame, Verwirrte, Verliebte, Verlassene, Fast-Kotzende, Aufschneider, Bettler, Angsthasen, Schreiende, Wischende, Löschende, Ausgelöschte und recht viele, die so alt sind wie ich.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie die 60+-Menschen so ungefähr aussehen. Bis vor Kurzem waren die stets blendend gelaunten Silverager prominent auf den Titelseiten der Apothekenrundschau zugegen. Frau mit Strohhut und Mann mit Einwochenbart, von Zuversicht erfüllt im Sattel ihrer E-Bikes, umgeben von voralpinem Wiesenglück auf dem Weg über ein romantisches Boutique-Hotel hin zum ewigen Leben. Da ich seit ein paar Jahrzehnten in diesem Stadtteil arbeite und wohne, kenne ich ziemlich viele Menschen lange und gut und noch mehr vom flüchtigen Betrachten. Bis dato sind wir gemeinsam älter geworden, Jahr für Jahr. Wir wurden in diesem Verlauf so gerecht wie erkennbar vom Zahn der Zeit geschliffen und dienten uns gegenseitig als Spiegel der eigenen Statur und Aura.
Seit etwa zwei Jahren haben sich offensichtlich die biochemischen Wege getrennt, und ein nicht geringer Teil meiner Altersgenossen erscheint mir eine Art von Kernschmelze in Zeitlupe zu erleben. Etwas Tödliches liegt in der Luft und wuchert stumm.
„The Screeeeam of the Ambulanz foltert meine Ohren“, sangen 1970 die Stones. „Komm her an mein Bett, Schwester M., und schau zu, wie sich die weißen Blätter blutrot färben.“
Seit Monaten jagen rund um die Uhr sirenenschrille Rotkreuzwagen, Notärzte mit Blaulichtboliden und nagelneue Johanniter-Hyänen durch die Straßen. Man will es gar nicht wissen, was da alles aufgelesen und eingesammelt wird, um dann hinter den Quarantäne-Mauern der Pflegeheime und Hospitz-Hospitale ein- und endgelöst zu werden. Da ich im Gau Günzburg, also nicht weit entfernt vom Gehöft der Mengeles, groß wurde, fehlt mir von jeher der Respekt gegenüber organisierter Medizin.
Was haben sie nur mit euch Senioren gemacht? Ich registriere eine Verzehnfachung von Krücken, Rollatoren, Stöcken und Rollstühlen — mit und ohne Schubhilfe. Selten gelingt es einem beim Überqueren der Straße, die ohnehin generöse Ampelphase einzuhalten. Es ist ein einziges Dahintaumeln, ein Dahinschlingern auf brüchigem Eis im dissonanten Morendo, und andere wiederum hängen an der Leine unsichtbarer Kampfhunde. Mitleid?
Time waits for none. Bloß noch irgendwie die rettende Rampe erreichen. Da hilft nur Hangeln, von Baum zu Parkuhr und über den Mülleimer zum Haltegriff an der Tramtüre. Die Hände und Beine zittern, und dazu bläht der panische Atem Beulen in den Mund- und Nasenschutz. Mitleid?
Nun sitzen sie, endlich. Durchatmen. Langsam wandern die Blicke durch das Drinnen und Draußen der Waggonwelt. Es ist nicht schwer, die Gedanken zu lesen: Was ist nur los mit mir? Was geht hier denn vor sich? Warum dauert eine Sekunde länger als eine Minute? Komisch, die Zeit schmilzt wie die Dali-Uhren auf der Litho zu Hause. Wohin geht die Reise? Warum schauen alle an mir vorbei? Wieso starren mich alle an? Eine Durchsage zur Maskenpflicht zerstreut alle Zweifel.
Der Betrachter möchte gerne zurufen: „Mensch, Leute, ihr müsst sofort zum Arzt, weil mit euch stimmt doch irgendetwas nicht.“ Doch genau da kommen sie ja gerade her und haben sich einen weiteren Stempel in das gelborange Büchlein gesichert.
Sicher, sie fühlen sich hundeelend, Herz, Lunge, Gürtel, Kreislauf, aber immerhin können ihnen Faucis Fledermäuse nichts mehr anhaben. Build back better, basta!
Was haben wir, ob Insassen oder Zaungäste des Gemetzels, nicht alles an neuen Begriffen gelernt in den vergangenen Jahren? Masken, Mund- und Nasenschutz, Hotspots, Wellenbrecher, R-Werte, Inzidenzen, G1 bis G5, Omikron, Lockdown, Shutdown, Querdenker, Reichsbürger, PCR-Test, Armbeuge-Husten, Spikeprotein, Grundimmunität, mRNA, Osterruhe, Rodelverbote, Geisterspiele, Ethikrat, Durchseuchung, Covidioten, viel verzeihen müssen, kleiner Piks, vulnerable Gruppen, systemrelevante Subjekte, plötzlich und unerwartet oder ersatzweise ein Licht am Tunnelende.
Mit enervierender Folterkunst wabert der Sermon aus den Boxen: „Dear Fahrgäste, mask mandatory, cover mouth and nose, wärrimatsch.“ Die Senioren erinnern mich körpersprachlich an das Foto des Axel-Springer-Sohns Sven Simon, das zeigt, wie sich Uwe Seeler in Wembley 1966 nach der von einem russischen Linienrichter bewirkten Niederlage mit erschlafften Schultern und fast abgetrenntem Haupt vom Acker machte.
Weiter geht unser lustiger Maskenball der verstummten Hülsen und Hofgänger. Da kauern sie und starren, gerne auch paarweise. Muss man Mitleid haben, wenn man glaubt, anderen Menschen beim Sterben zuzuschauen? Eher meldet sich leise Wut angesichts debiler Staatsgläubigkeit und hündischen Vertrauens auf Mehrheitsansichten. Eher Verachtung rührt sich bei der „bürgerlichen Mitte“, die, meistens zwanglos, wegen Reisen, Fressen, Kabarett und Teilnahme an der „alten Normalität“ ihre Ärmel hochkrempelte.
Spätestens beim Ausgrenzen, Stigmatisieren und Denunzieren der Skeptiker hatte sich die Option mit späterer Nachsicht und möglichem Trost erledigt. Fahrt zur Hölle in eurer Geisterbahn, und lasst euch ein „Long Covid“ in den Grabstein meißeln. Rollt dahin, geduckt, ausgelaugt und fassungslos die eigene Auslöschung bestaunend.
Mitleid? Aber gerne. Alles stand und steht in obszöner Klarheit auf dem Homepage-Opus von Schwabs Davoser WEF — einem Kurort mitten im Herzidyll einer Republik, deren zentrales Geschäftsmodell immer schon die aktive Sterbehilfe war.
Schelling Ecke Barer hievt sich ein weithin bekannter Schauspieler und Kabarettist in den Waggon. Er ist 63 Jahre alt, trägt eine Jockeymütze, und wir kennen uns so gut, dass wir einst Sketche für die Lach&Schieß schrieben. Er sieht mich, aber nimmt mich irgendwie nicht wahr. Jemand macht ihm Platz. Ohne Dank fällt er auf den Sitz, wackelt wie im Delir, spricht hinter dem gelbblau gestreiften Stoffgebinde leise zu sich und starrt mit gleichzeitig panischen und erloschenen Augen auf das Gelände der Pinakotheken. Seine Finger umklammern die Knäufe der Nordic-Walking-Stöcke. Er kommt weder von einer Wanderung noch plant er, eine zu unternehmen. Er hat einfach nur Angst, erneut hinzufallen und liegen zu bleiben.
„All die Spießer versuchen uns runterzumachen, nur weil wir in der Gegend herumkommen“, stotterten 1965 The Who in „My Generation“ und meinten weiter, „ diese Welt sieht ziemlich kalt aus, und ich hoffe zu sterben, bevor ich alt werde.“ So einen Vortrag möchte man mal gerne von einem poetisch begabten Pressesprecher der WHO hören.
Tja, meine Generation. Ein echter Dichter, Allen Ginsberg — und der Bezug zu Mengeles Günzburg ist über Umwege durchaus gegeben —, begann sein Poem „Howl“ von 1955 mit folgenden Zeilen: „Ich sah die besten Köpfe meiner Generation im Wahn zerstört, hungernd, hysterisch, nackt, wie sie sich im Morgengrauen durch das Negerghetto schleppten auf der Suche nach einem fulminanten Shot …“
Und so sitzt er, mein stets Bayern-SPD-treuer Spaßvogel, wie ein arbeitsloser Pferdetrainer, dessen Vorstellungskraft angesichts der apokalyptischen Reitkünste im Gestüt Pfizer&Biontech massiv überfordert wurde.
Immer wieder steigen weitere unserer mittlerweile ergrauten oder kahlköpfigen Weggefährten von damals zu und bemühen sich um Trittfestigkeit und Systemrelevanz. Stand Mitte November 2022 haben zwölf Millionen Deutsche eine vierte Dosis eingefordert. „Nothing left to lose.“ Die Elementarteilchen des „Juste Milieu“, bestehend aus Kneipiers, Filmern, Redakteuren, Professoren, Bildhauern, linken Anwälten, Ärzten und Autoren, wissen einiges über Woodstock und Monterey, Che und Fidel, Adorno und Marcuse, Dylan und Lindenberg, Brandt und Bahr, Lichterketten und Ostermärsche, Harley Davidsons und Barolo-Jahrgänge. Auf Clinton und Blair aber waren unsere jesumarxistischen Haltungshelden ebenso wenig vorbereitet wie auf den servilen Kniefall in Sachen Kosovo und Hindukusch. Und dann war da ja noch die globale Erstimpfung von 9/11. Wer? Wie? Wo? Warum?
Seit der Sichtung des schwarzen Lochs leidet der aufrechte Linke an einem spirituellen Schleudertrauma. Mit jeder weiteren Runde im Vakuum degenerierte er zum Lieblingspatienten der mittlerweile installierten mächtigsten Frau der Welt. Ihr genügten ein paar billige Taschenspielertricks aus dem Tavistock-Instrumentenkasten, um die orientierungslosen Gutbürger in dem träge rotierenden Fleischwolf aus CDU, FDP, NGOs, Stiftungen, Justiz, Gewerkschaften, Kirche, Medien und Militär zu einer kompakten Breimasse zu verwursten.
Ein bisschen German Atomangst, anschwellender Rainbow-Kitsch, humanistisch verklärter Welcome-Wahn, hohles Nie-wieder-Pathos und ein Abruf alternativloser Schuldbereitschaft schufen aus dem einst mächtigen „Links der CSU“-Block einen jämmerlichen Haufen. Das erzeugt Wut, und als Ventil für diese Selbsterniedrigung boten sich, auch als Sündenbock für alles Unheil der Welt, die Masochisten der AfD an.
Nachdem die Partei sich auch noch so geschlossen wie früh und klar gegen Masken, Lockdowns und Impfdiktat positionierte, waren die Weichen für alle echten Demokraten gestellt. Ohne jede weitere Diskussion ging es für Jung und Alt wild entschlossen an die Rampe der Selektion, und die Lawine aus Impflingen hätte selbst Dr. Mengele überrollt mit seinen dahingepfiffenen Verdi-Melodien. Von wegen „Mein Körper gehört mir“. Die Körper 2020 gehörten jetzt — von der Wiege bis zum Grab — dem RKI und dem übergeordneten angelsächsischen Pharmakraken, der bis zum Beginn der Massenhypnose zum klassischen Feindbild der „aufgeklärten“ Linken zugeordnet wurde. Mit zelotischem Fanatismus warten die Genossen und Ex-Rebellen bis in das Heute hinein im Morgengrauen auf den Stufen vor den Impf-Tempeln und betteln um einen Stich. Es gilt ein klares, ein ganz klares Zeichen zu setzen.
Ein sichtbares Zeichen ist die orthopädische Implosion der 60+-Skelette. Bei den geheimnisvollen Chargen der Biochemiker wurde wohl gezielt in die Zerstörung von Muskeln und Knochengerüste investiert. Diese perfide Verkrüppelung nährt den Verdacht, dass die globale Therapie in ihrer ersten Wirkungsphase auf ein ganz bestimmtes, vulnerables Zellenalter ausgerichtet ist. Man sieht einem anderen Menschen in der Trambahn nicht an, ob in ihm ein Tumor wuchert, sich Thrombosen anbahnen oder eine Myokarditis anliegt.
Was ich aber Tag für Tag sehe, ist die rasante Zertrümmerung der Passagiere und auch eine gewisse Lichtung in deren Reihen.
Lange Jahre befasste sich die Medizin mit Heilung, Pflege und Reparatur. Diese Phase scheint abgeschlossen zu sein.
Pünktlich zur Jahrtausendwende hatte die „Wissenschaft“ das Geheimnis des Alterns in der Zelle entdeckt. Als Schlüssel zur allumfassenden Verjüngung rückten die mRNA-Substanzen in den Fokus. Damit war für die Alten quasi die letzte Therapierunde im Dienste des großen Experiments eingeläutet. Im eugenischen Führerhauptquartier wurde laut, dass man das Steuer der Verwesung dieses biologischen Müllhaufens übernommen habe. Zur Erschaffung einer herannahenden neuen Ordnung werden als nächste Zielgruppe die Jungen und Jüngeren eingezogen.
Möglicherweise liegt das Humane am Transhumanismus darin, für alle Zeiten dieses mühsame Dahinsiechen abzukürzen. Mehr noch: Vielleicht liegt ja ein echter Gewinn im Verlust, vielleicht ist ein neuer Übermensch im Entstehen und eine neue Zivilisation, deren Wesen endlich befreit ist vom Cäsarenwahn, von degeneriertem Papsttum, Religionsmysterien, romantischem Gefühlskitsch, nichtkünstlicher Intelligenz, endlosen Schlachten, Revolutionen und Massenmorden. All das unkalkulierbare Chaos aus Seele, Herz und Emotionen hat seit der Kreuzigung doch fast nur Elend und Verzweiflung angerichtet. Wer will denn bitte ernsthaft dieser alten Normalität hinterherweinen?
Und so weisen viele Zeichen hin auf einen großen Opfergang, eine radikale Reinigung und ein neues Sinai mit einem zeitgemäßen und modisch-transhumanen Dekalog. Als diesbezüglich im März 1980 die Georgia Guidestones eingeweiht wurden, kündigten seine philantropischen Rosenkreuzer-Maurer mit ihren Zehn Geboten ein neues „Zeitalter der Vernunft“ an. Besonders der erste und der letzte Paragraf lösten bei den Szenekennern heftige Diskussionen aus. Denn die Granitbefehle beginnen mit dem irritierenden Hinweis: „Halte die Menschheit unter 500.000.000 in fortwährendem Gleichgewicht mit der Natur“ und enden fast kumpelhaft: „Sei kein Krebsgeschwür für diese Erde — lass der Natur Raum — lass der Natur Raum.“
Nahezu zeitgleich verplauderte sich der frankoalgerische Hocheingeweihte Jacques Attali, der seit Mitterand bis ins Maison de Macron die politischen Diskurse an der Seine infiltriert. In Sachen Depopulation deutete er in Gesprächen mit Michel Salomon an, dass „wir mit den Alten“ anfangen, denn sobald diese 60, 65 Jahre überschreiten, leben sie länger, als sie produzieren. Auf die Frage, wie genau man diesen Kostenfaktor ausradieren könnte, soll er gesagt haben, dass man etwas finden oder verursachen müsse, eine Pandemie, die auf bestimmte Menschen abzielt, oder ein Virus, das die Alten oder Fetten befällt. Im weiteren Verlauf seiner rassisch-hygienischen Überlegungen zeigte er sich überzeugt, dass die schwachen Menschen ebenjener Krankheit zum Opfer fallen und sich daraufhin die Ängstlichen und Dummen zu einer Behandlung überreden lassen. Und genau diese sei dank langer Vorbereitung die Lösung des Problems. Anschließend befand der gütige Wohltäter: „Euthanasie wird in jedem Fall eines der wesentlichen Instrumente unserer zukünftigen Gesellschaften sein.“
Die 27 pausiert im Rondell des Sendlinger Tors. Der Fahrer raucht eine E-Zigarette. Vermummte Menschen verschwinden in den Löchern des U- und S-Bahn-Netzes. Auf dem Kopfsteinpflaster campieren Junkies, Migranten, Spitzel, gefallene Engel und einsame Greise. „Besser, wer fliehend entrann der Gefahr, als wenn sie ihn ereilt“, notierte Homer, ein Kenner des Gemetzels vor langer Zeit.
Foto: pixabay/CC0
Neue Doku von Janina Lionello und Giovanna Winterfeldt zur Aufarbeitung des Wahnsinns der letzten Jahre.
(von Markus Mynarek)
Als Replik auf die verfälschende Interpretation Heinrich Heines in der „Spiegel“-Kolumne „Armes Deutschland“ durch den Journalisten Markus Feldenkirchen:
Wir dienen ewig nur dem Scheine
stets im Heiligengewand.
Wir verfälschen sogar Heine,
wenn’s nur schadet uns’rem Land.
Fürchtet er sich vor dem Tode
einer alten Dame nur,
ordnen wir es, weil es Mode,
dem verhassten Deutschland zu.
Beschreibt er ‚ne verhurte Frau,
die Männer aus allen Nationen begehrte,
weiß der „Spiegel“ ganz genau,
dass er Verzicht auf Nationalstolz lehrte.
So kennen wir des „Spiegels“ Richtung,
dem es so sehr an Mut gebricht.
Was er schreibt, ist meistens Dichtung,
denn die Wahrheit liebt er nicht.
begleitender Leserbrief, vom Spiegel nicht veröffentlicht:
„Leider hat Herr Feldenkirchen in seinem Kommentar „Armes Deutschland“ Heinrich Heines ‚Lied der Marketenderin‘ gründlich missverstanden. Denn Heine beschreibt hier lediglich eine allzu lockere Dame, die unabhängig von der Herkunft und von Standesunterschieden mit dem gesamten männlichen Teil der Menschheit für Geld zu schlafen bereit ist. Dieses Spottlied Heines über eine Hure als Widerlegung eines starken Nationalgefühls aufzufassen ist absurd. Herr Feldenkirchen hat entweder keine Ahnung von Heine, oder er handelt bewusst in der Absicht, die Spiegel-Leser mit einem in Wirklichkeit ganz anders gemeinten Zitat irrezuführen.“
Bild: Heinrich Heine / Public Domain
Zu dieser Kolumne:
Wer nicht genügend Galgenhumor besitzt, der könnte sich ja in der Tat die Haare raufen über die Produkte derjenigen deutschen Presse, die laut Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow „die bösartigste überhaupt“ ist (Quelle: DiePresse). Auch nach Einschätzung von Peter Sloterdijk ist heute „der Lügenäther so dicht wie seit den Tagen des Kalten Kriegs nicht mehr“, dem Journalismus attestiert er „Verwahrlosung“ und „zügellose Parteinahme“. Sloterdijk: „Die angestellten Meinungsäußerer werden für Sich-Gehen-Lassen bezahlt, und sie nehmen den Job an.“ Einer, der sich mit der Verwahrlosung derjenigen Zunft, die man noch vor wenigen Jahrzehnten als „Vierte Macht im Staate“ bezeichnet hat, nicht widerspruchslos abfinden möchte, ist der Philosoph und Literaturwissenschaftler Markus Mynarek, Sohn des Kirchenkritikers Hubertus Mynarek. In seinen Büchern und Gedichten nimmt er den poetischen Kampf mit manch widerspenstigem Sofamonster und Schreibtischtäter auf. Mit besonderer Vorliebe blickt der Autor dabei in den Relotius-Narrenspiegel als repräsentatives Beispiel dafür, wohin es der deutsche Qualitätsjournalismus heute gebracht hat. Aus diesem Köcher werden wir mit freundlicher Genehmigung des Autors in loser Folge einige Streiflichter veröffentlichen bzw. einige Pfeile in Sloterdijks „Lügenäther“ hinausschießen. Über kollektive Umerziehung, Denkverbote und Heuchelei bzw. den realen Zustand des „besten Deutschland, das wir jemals hatten“ (Frank-Walter Steinmeier) siehe auch Markus Mynareks Buch „Die versklavte Nation“.
Dieses Magazin hat einen Leserbrief unterdrückt, der sich mit Wirtschaftsminister Robert Habeck und der Giordano-Bruno-Stiftung befasst. Sagen wir es zunächst einmal in aller Kürze für Leser, die nicht gern einen ganzen Aufsatz von A-Z lesen:
Da der Leserbrief sich gegen einen Aspekt von Habecks Auftritten wendet, konnte dieser Brief nicht erscheinen, denn Habeck ist eine der neuen Ikonen dieses Magazins. Er ist die führende Figur innerhalb der Grünen, und seine Halbbildung und seine fragmentarischen Kenntnisse der Wissenschaften ohne tieferen Einblick in die Wissenschaftsgeschichte entsprechen ungefähr dem Bildungs- und Wissensniveau der meisten „Spiegel“-Redakteure. Außerdem sind die Grünen für die Macher des „Spiegel“-Magazins ein nicht zu verharmlosender Wirtschaftsfaktor, wenn man bedenkt, dass die Anzahl der „Spiegel“-Leser rückläufig ist, während doch die Grünen jene Partei sind, deren Mitglieder im Vergleich zu anderen Parteien der Bundesrepublik noch am öftesten den „Spiegel“ zur Hand nehmen.
Also, mit der grünen Partei darf es sich der „Spiegel“ nicht verderben, und deshalb muss jede Kritik an Habeck unobjektiv und ungerecht sein und somit unterdrückt werden, selbst wenn es sich noch gar nicht um seine politischen Ideen handelt, die früher in dem Satz gipfelten, dass ihn das große Kotzen überkomme, wenn er an Deutschland denke.
Inzwischen hat er ja wenigstens gelernt, dass man dies so unverblümt und direkt nicht sagen darf, wenn man die nächsten Wahlen für sich gewinnen will. Es fällt einem in diesem Zusammenhang ein Gedicht des Gesellschaftskritikers Erich Kästner ein, das ich in meinem neuesten Buch „Betrug-Fälschungen-Fake News in der Politik des 20. und 21. Jahrhunderts“ zitiert habe.
Der zweite Grund, warum der „Spiegel“ meinen Leserbrief nicht veröffentlichte, hat wesentlich mit der Giordano-Bruno-Stiftung zu tun. Fast der ganze Artikel im „Spiegel“ mit dem Titel „Land der Gottlosen“ übernimmt die Daten zum Kirchenaustritt vieler Protestanten und Katholiken von einem fanatischen Atheisten, der noch vor einigen Jahren mit einem Bus durch fast alle größeren Städte der Bundesrepublik fuhr und simple Propaganda gegen die „Dummen“ machte, die noch an Gott glauben (als ob der Glaube aller Atheisten an die darwinistische Version der Evolution, die ohne Milliarden günstiger Zufälle kein Leben, keine Pflanzen- oder Tierart zustande bringt, nicht weit mehr Glauben verlangt, als es der Glaube an einen genialen Schöpfergeist erfordert).
Aber da ja die meisten jüngeren „Spiegel“-Redakteure oberflächliche Atheisten sind, deshalb auch in ihrer Unkenntnis der Philosophiegeschichte die Giordano-Bruno-Stiftung zu einer ganz neuen atheistischen Denkfabrik hochjubeln, können sie auch nicht zugeben, dass ihre statistischen Daten über die Kirchen und die Kirchenaustritte von einem Vorstandsmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung, eben Carsten Frerk, restlos übernommen sind. Auch zwei weitere Glaubensthesen der Giordano-Bruno-Stiftung, nämlich, dass der „Mensch lediglich ein Tier ist“ und dass wir „ohne Moral die besseren Menschen sind“, sodass wir trotz unserer vielen Ausrutscher in unserer Entwicklungsgeschichte doch noch zu „freundlichen Affen“ werden können, übernehmen die meisten „Spiegel“-Redakteure in ihrer Gesinnung und zahlreichen Äußerungen vom „Denktank“ der Giordano-Bruno-Stiftung.
Zwar betont der „Spiegel“ sehr oft das Prinzip der Meinungsfreiheit, aber er gewährt, wie man am Beispiel des hier behandelten Leserbriefs klar erkennen kann, nur den Leserbriefschreibern einen Platz im Spiegel“, die genau seiner Meinung sind.
„Die Vernunft des Universums. Lebensgesetze von Kosmos und Psyche“ (nur noch über den Autor erhältlich);
„Religiös ohne Gott?“, NIBE Verlag, Alsdorf;
„Die Giordano-Bruno-Stiftung. Neo-Atheistische Variante der Humanität oder Affentheorie?“ Angelika-Lenz Verlag, Neu-Isenburg 2022
(Neuauflage von „Der evolutionäre Naturalismus ist kein Humanismus – Die Giordano-Bruno-Stiftung in der Kritik“
„Der Mensch – Sinnziel der Weltentwicklung“, Schöningh Verlag, Paderborn;
„Betrug-Fälschungen-Fake News in der Politik des 20. und 21. Jahrhunderts“, Angelika-Lenz Verlag, Neu-Isenburg 2022;
„Moderne Denker der Transzendenz“, NIBE Verlag, Alsdorf 2019.
Zum Autor:
Der Philosoph und Theologe Hubertus Mynarek gilt als einer der prominentesten Kirchenkritiker unserer Zeit. Er war Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und der erste Universitätsprofessor der Theologie im deutschsprachigen Raum, der aus Gewissensgründen aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. In einem Offenen Brief an Papst Paul VI. prangerte er dessen Herrschsucht und die Machtstrukturen der kirchlichen Hierarchie an. Eines seiner Hauptwerke ist „Herren und Knechte der Kirche“. Mynarek ist Vertreter eines ökologischen Humanismus, den er u.a. in seinen Büchern „Ökologische Religion“ und „Die Kunst zu sein“ darlegt. Vita siehe mynarek.de.
Foto: Pixabay/CC0
(Bild: E-Gruppe Berlin)
Dass es keineswegs unerheblich ist, welches Weltbild ein Politiker bzw. ein Mensch in sich trägt und dass dieses Weltbild zu ganz konkreten Realitäten führt, die dann auch im Sozial- und Wirtschaftsleben – mitunter schmerzhaft – spürbar werden, ist jüngst am Beispiel Habeck zu sehen. Als praktizierender Nihilist weiß Habeck laut eigenem Bekunden nicht nur „mit Deutschland nichts anzufangen und weiß es bis heute nicht“, sondern ebenso wenig mit Gott. Dazu habe er „zu viele Philosophen gelesen“. In einem Leserbrief an den Spiegel weist Prof. Hubertus Mynarek auf die evidente Unbelesenheit eines Wirtschaftsministers hin, der eine solche Aussage tätigt. Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Textes (edit: pw).
Es zeugt vom schwachen Bildungsgrad des grünen Vizekanzlers Robert Habeck, wenn er sich rühmt, nicht an Gott glauben zu können, weil er „wohl zu viele Philosophen gelesen“ habe. In Wirklichkeit war die weit überwiegende Mehrheit der Philosophen seit der Antike Theisten und religiöse Pantheisten, auf welch letztere Schopenhauers Diktum, Pantheismus sei nur eine höflichere Form des Atheismus, keineswegs zutrifft. Habeck kann also höchstens, wenn überhaupt, nur die paar nennenswerten Atheisten, die in der Philosophiegeschichte vorkommen, gelesen haben: Ein „Philosoph“, der von echter Philosophie wenig Ahnung hat!
Aber angesichts der relativ geringen Zahl atheistischer Philosophen in der Philosophiegeschichte muss sich der Atheismus halt an religiöse Pantheisten heften und ihnen ein pseudoatheistisches Image verpassen. So macht das ja auch die Giordano-Bruno-Stiftung, zu deren Vorstand der in Ihrem Artikel zitierte Carsten Frerk gehört, und die ebenfalls einen Etikettenschwindel begeht, indem sie den tiefreligiösen und die Göttlichkeit des Multiversums enthusiastisch preisenden Exmönch Giordano Bruno zu einem Atheisten umfunktioniert, um für möglichst viele in ihrem Gottesglauben Schwankende annehmbarer zu werden.
Überhaupt begeht auch Ihr Blatt den Fehler, Religiosität weitgehend mit Kirchlichkeit gleichzusetzen, weshalb es dann im Bedarfsfall nicht erklären kann, warum die Mehrheit der aus der Kirche Austretenden keineswegs zu atheistischen Grüppchen überläuft, sondern eine eigene, individuelle Religiosität und Spiritualität vorzieht, entwickelt und praktiziert.
Universitätsprofessor i. R. Dr. Hubertus Mynarek
Odernheim
(Nur für Ihre Redaktion: Mynarek ist Autor der folgenden drei Bücher zur obigen Thematik: „Moderne Denker der Transzendenz“;
„Religiös ohne Gott?“;
„Die Giordano-Bruno-Stiftung“, Angelika-Lenz-Verlag, Neu-Isenburg 2022).
Zum Autor:
Der Philosoph und Theologe Hubertus Mynarek gilt als einer der prominentesten Kirchenkritiker unserer Zeit. Er war Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und der erste Universitätsprofessor der Theologie im deutschsprachigen Raum, der aus Gewissensgründen aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. In einem Offenen Brief an Papst Paul VI. prangerte er dessen Herrschsucht und die Machtstrukturen der kirchlichen Hierarchie an. Eines seiner Hauptwerke ist „Herren und Knechte der Kirche“. Mynarek ist Vertreter eines ökologischen Humanismus, den er u.a. in seinen Büchern „Ökologische Religion“ und „Die Kunst zu sein“ darlegt. Vita siehe mynarek.de.
An das
Bundesverwaltungsgericht
Geschäftsstelle 1. Wehrdienstsenat
04107 Leipzig
Zustellung über das beA (maßgebende Fassung)
Selfkant, den 8.9.2022
In den Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn ….
sind mir mit der Mitteilung des Gerichts vom 6.9.2022 lediglich die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter Dr. Langer, Dr. Eppelt und Dr. Häußler zugegangen.
Der diesseitige Befangenheitsantrag vom 5.8.2022 bezog sich aber auch auf die beiden Beisitzer Oberst i.G. Mielke und Oberstleutnant i.G. Suchordt, so dass deren Stellungnahmen noch entgegengesehen wird.
Oder sollen uns deren Stellungnahmen vorenthalten werden? Wenn ja: Mit welcher – gesetzeskonformen – Begründung?
Die Inhalte nunmehr erhaltenen dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter vom 15.8.2022 und 25.8.2022 (Dr. Langer), 30.8.2022 (Dr. Eppelt) und 1.9.2022 (Dr. Häußler) kann auf die Soldaten, die sich von diesem 1. Wehrdienstsenat ein faires Verfahren und rechtliches Gehör erhofft haben, nur wie ein Spottgesang wirken, wenn es dort – etwa in der Äußerung von Dr. Langer vom 15.8.2022 u.a. heißt:
„Selbstverständlich wurden bei diesen Entscheidungen der gesamte schriftsätzliche und mündliche Vortrag der Beteiligten und nicht zuletzt die Ergebnisse der umfangreichen Beweisaufnahme…berücksichtigt und bedacht.“
Mit solchen Sprüchen beleidigt man förmlich die Intelligenz der Soldaten und macht sich nicht einmal die Mühe, das auch nur verbergen zu wollen.
Wie bereits dargelegt können die hier abgelehnten Richter unmöglich über „alle relevanten Sach- und Rechtsfragen beraten“ haben, wie Dr. Häußler in seiner Äußerung mitteilt, denn dann hätten sie der Sach- und Rechtslage gemäß anders entscheiden müssen und den Beschwerden stattgegeben.
Die schriftliche Entscheidungsbegründung wird nicht verdecken können, dass die Entscheidung der hier abgelehnten Richter vom 7.7.2022 ein einziger Justizskandal ist, durch den die Interessen und Rechte der Soldaten und Soldatinnen regelrecht verraten und verkauft worden sind.
Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben die hier abgelehnten Richter allenfalls „berücksichtigt und bedacht“, was den Interessen der Bundesregierung entspricht.
Man habe sich an der Rechtsprechung des BVerfGs orientiert?
Das BVerfG wird von keinem kritischen Juristen mehr ernst genommen, seitdem Prof. Dr. Harbarth dort Präsident ist. Schon 2020 war vollkommen klar, wohin die Reise mit diesem Präsidenten des BVerfGs gehen wird. Hier nur ein Beispiel von unzähligen:
„Von 880 Verfahren, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht eingingen und die sich gegen die mutmaßlich grundgesetzwidrigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung richteten, gaben die Karlsruher Verfassungsrichter genau 3 — in Worten: drei! — Anträgen statt.“
Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/in-bedenklicher-verfassung
Wie wäre es mit dem Film „Die Akte Harbarth“? Siehe: https://www.kla.tv/Akte/21609
Das Video sei empfohlen. Die Quelle muss man nicht mögen, aber dadurch wird der Inhalt des Films nicht widerlegt. Mangelhaft an dieser kleinen Zusammenstellung ist allenfalls, was dort nicht alles behandelt wird.
An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hätten sich die hier abgelehnten Richter jedenfalls nicht orientieren dürfen.
Zum einen wegen der auch dort zwingend zu beachten rechtlichen Einwendungen, die sich aus dem Grundgesetz, dem Europa- und Völkerrecht und insbesondere auch aus dem Nürnberger Kodex ergeben und die auch das BVerfG hätte beachten müssen. Menschen mit einer solchen Nachweispflicht faktisch zur Teilnahme an einem gigantischen Experiment mit hochgefährlichen Covid-19-Injektionen zu nötigen, das ist himmelschreiendes Unrecht und nicht nur ein Beleg für den Verfall jeder Rechtskultur, sondern für den Verlust jeder Empathie und Menschlichkeit.
Hierzu haben wir umfassend vorgetragen, auch durch Verweis auf gleichlautende Beurteilungen durch das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiSta).
Zum anderen schon wegen der Tatsache, dass das BVerfG bekanntlich überhaupt keine Beweisaufnahme durchgeführt und somit keinen einzigen Sachverständigen zu den Sachfragen angehört hat, von deren Beurteilung Leben und Gesundheit so vieler Menschen abhängen. Schon das alleine beweist m.E. eindeutig, dass dieses BVerfG von vornherein überhaupt nicht an einer Aufarbeitung aller wichtigen Beweisfragen interessiert war. Da wurde über Wohl und Wehe von Millionen Menschen einfach „nach Aktenlage“ entschieden.
Damit wurde die Nötigung aller, die in den in § 20 a Abs. 1 IfSG genannten Einrichtungen tätig sind, auch noch mit dem Anschein von Legalität versehen. Und daran soll man sich als Richter, der auf das Grundgesetz einen Eid geleistet hat, orientieren? Tatsächlich? Warum „orientieren“ sich Bundesrichter nicht einfach wieder an den Grundrechten und am Grundgesetz?
Wenn man sich als Richter an geradezu rechtsnihilistischen Entscheidungen orientiert, die fundamentale Grundrechte faktisch außer Kraft setzten, dann dürfte totale Orientierungslosigkeit die Folge sein. Eine solche Orientierungslosigkeit war in diesen Wehrbeschwerdeverfahren aber zu vermeiden, da hier Leben und Gesundheit aller Soldaten auf dem Spiel steht. Die hier abgelehnten Richter hätten lediglich den Vortrag der Beschwerdeführer zur Kenntnis nehmen müssen, und dann hätte sich die Frage, ob man sich an diesem BVerfG „orientieren“ darf, von selbst beantwortet.
Die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter sind aus der Sicht des Beschwerdeführers jedenfalls nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit auszuräumen. Ganz im Gegenteil: Wie zum Spott der Soldaten und Beschwerdeführer betonen alle Berufsrichter auch noch gleichermaßen, dass man den Vortrag und Antragsteller sowie das Ergebnis der Beweisaufnahme doch berücksichtigt haben. Auch wenn die mündliche Beschlussbegründung und die Pressemitteilung hierzu – gem. der Äußerung von Dr. Häußler – „nur de(n) wesentlichen Gedankengang der Entscheidung“ vermitteln können, so lässt doch gerade dieser „wesentliche Gedankengang“ zweifellos erkennen, dass die hier abgelehnten Richter bei der abschließenden Entscheidung des Senats gar keine Fakten und Argumente mehr „berücksichtigt“ haben können, die die unbestreitbare (!) hohe Gefährlichkeit der Covid-19-Injektionen belegen.
Haben diese Covid-19-Injektionen sogar – wie die Sachverständige Prof. Dr. Kämmerer ausführte – sogar Biowaffenqualität? Muss man sowas von Amts wegen aufklären? Diese Richter hat das nicht interessiert. Alles total egal, das Experiment muss weitergehen.
Aus den bereits von Prof. Dr. Schwab, dem Kollegen Tobias Ulbrich und mir dargestellten Gründen haben die hier abgelehnten Richter somit zentrale Erkenntnisse des Vortrags und der Beweisaufnahme und vor allem die eindeutige Rechtslage vollständig ignoriert, so dass der Beschluss vom 7.7.2022 mehr als nur überraschend war und vor allem in jeder Hinsicht unvertretbar war.
Der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter bestand in Wahrheit darin, die wahre Sach- und Rechtslage in entscheidungserheblicher Hinsicht total zu ignorieren und der Presse und damit der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass die Daten des PEI „valide“ und die Covid-19-Injektionen nicht mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit der Soldaten verbunden sind.
Das zu behaupten ist schlicht eine Lüge. Diese Behauptung zur Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu machen ist Rechtsbeugung.
Es ist bezeichnend, dass die hier abgelehnten Richter auf die diesbezüglichen konkreten Vorhaltungen in den Begründungen zur diesseitigen Anhörungsrüge nicht mit einem Wort konkret eingehen. Das bekräftigt die Besorgnis der Befangenheit abermals nachdrücklich.
Auf die Begründungen zu der Anhörungsrüge und den Befangenheitsantrag wird zur Vermeidung von Wiederholungen abermals verwiesen.
Ich fasse noch einmal kurz zusammen, was hier insbesondere zu „berücksichtigen“ war und ist:
Die Richter des 2. Wehrdienstsenats haben den Rechtsstandpunkt der hier abgelehnten Richter in ihrem Beschluss vom 18.8.2022 in einem weiteren parallelen Wehrbeschwerdeverfahren zu BVerwG 1 WB 46.11 und 1 W-VR 15.22 unter Randnummer 21 so wiedergegeben wie er auch von uns – dem Beschwerdeführer und seinen Bevollmächtigten – erfasst worden ist.
Denn in diesem Beschluss vom 18.8.2022 wird die Pressemitteilung des 1. Wehrdienstsenats bzgl. seiner Entscheidung vom 7.7.2022 unter RN 21 dahingehend zusammengefasst, dass sich dieser Senat „an seiner Einschätzung …nicht im Sinne einer auch zukünftige Verfahren präjudizierenden Grundsatzentscheidung gebunden“ sehe. Denn er betone ja zugleich, „eine Daueranordnung wie sie in Gestalt der Verpflichtung zur COVID-19-Impfung vorliege, könne bei veränderten Umständen unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft sein.“ Auf der Grundlage eines „aktuellen Erkenntnisstandes“ könne dann „eine erneute Würdigung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen“ erfolgen.
Ich weiß nicht, wie es den Soldaten da draußen geht, wenn sie das lesen müssen, aber bei dem letzten Satz musste ich herzhaft lachen. Wirklich toll, was da alles nur passieren könnte, wenn solche Richter irgendwann nochmal – wieder von der Rechtslage des § 17 a SG losgelöst (?) – das „Ermessen“ und „die Verhältnismäßigkeit“ würdigen, vor allem, wenn sogar der „aktuelle Erkenntnisstand“ noch nicht ausgereicht hat, um die Voraussetzungen des (kein Ermessen vorsehenden) § 17 a Abs. 4 S. 2 SG zu bejahen.
Es mag ja so sein, dass Sätze wie „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei…“ (1 Kor 13, 1 ff.) den Menschen auch in finsteren Zeiten am Leben erhalten können. Nach der Veranstaltung vom 7.7.2022 wird aber kein Soldat mehr auf die Idee kommen, eine solche Botschaft ausgerechnet auf diese Richter des 1. Wehrdienstsenats zu beziehen.
Und es ist wirklich höchst bedauerlich, dass Dr. Häußler auch den Vorsitz im 2. Wehrdienstsenat innehat und auf diese Weise mit den Richter des Senats verbunden ist, die jetzt auch über seine Befangenheit zu befinden haben.
Auch wir können die Pressemitteilung des 1. Wehrdienstsenats zu seiner Entscheidung in den Wehrbeschwerdeverfahren zu BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 vom 7.7.2022 in der Tat nur so verstehen, dass die hier abgelehnten Richter des 1. Wehrdienstsenats den Beschwerdeführern und der Öffentlichkeit damit sagen wollen, dass ein Richter das gesamte geschriebene Recht (einschl. Völker- und Europarecht und Grundgesetz) und damit auch das zwingende Recht mit der Erwägung suspendieren kann, das er sich selbst das „Ermessen“ dazu einräumt.
Mit anderen Worten: Der „wesentliche Gedankengang“ des 1. Wehrdienstsenats in den Verfahren zu BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 vom 7.7.2022 an die Öffentlichkeit war wohl die, dass Richter auch dort, wo den Behörden – so wie in § 17 a Abs. 4 Satz 2 SG – in der Norm kein Ermessen eingeräumt worden ist, jetzt mit irgendwelchen, vom Inhalt der jeweiligen Norm total gelösten abstrakten Überlegungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit zwingendes Recht dadurch suspendieren können, indem sie einfach dort ein Ermessen in eine Norm hineinlesen, wo überhaupt kein Ermessen steht.
Das war der deutschen Rechtspflege bis dahin nicht bekannt, dass Richter quasi kraft „richterlicher Rechtsfortbildung“ mit der offenbar neu geschaffenen Rechtsfigur des „Prinzips des unbegrenzten Ermessens“ auch gleich einen Geltungsvorrang von Akten der Judikate gegenüber Akten der Gesetzgebung in Anspruch nehmen können.
Immerhin sind Richter doch gem. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG eigentlich an die Grundrechte und an Recht und Gesetz gebunden. Denn darauf basierte im Kern die unfassbare Willkür des 1. Wehrdienstsenats in der Entscheidung vom 7.7.2022, der „wesentliche Gedankengang“ sozusagen.
Ist das also die neue Form der Gewaltenteilung und die jetzt maßgebliche Richtlinie richterlicher Rechtsfindung, auch bei Bundesrichtern? So in dem Sinne „Wir räumen uns überall Ermessen ein, auch wo das Gesetz keins vorsieht, und was das Gesetz auch beinhalten mag: Verhältnismäßig ist, was die (veränderten) Umstände, so wie wir sie wahrnehmen, uns vorgeben.“?
Wir alle wären im 1. Jura-Semester durch jede Grundrechtsklausur gefallen, wenn der vorgegebene Klausursachverhalt die erhebliche Gefahr der Covid-19-Injektionen für Leib oder Leben der Soldaten unstreitig gestellt hätte und der zwingende Inhalt von § 17 a Abs. 4 S. 2 SG (der kein Ermessen vorsieht !!!!) von uns dann in der Lösung mit der (sinngemäßen) Erwägung ausgehebelt worden wäre:
„Zum Glück ist aber alles eine Frage des Ermessens, also auch die Frage, ob wir zwingendes Recht ohne Ermessen überhaupt berücksichtigen und anwenden. Und da alles Ermessen ist, können wir uns stets fragen, ob es – aus unserer (richterlichen) Sicht oder der Sicht unserer Regierung, deren Wohlgefallen uns so wichtig ist – unter den gegebenen (politischen?) Umständen wirklich verhältnismäßig sein kann, Leben und Gesundheit der Soldaten gem. der zwingenden Norm des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG zu schützen. Mag der Gesetzgeber – u.a. auch – in § 17 a Abs. 4 S. 2 SG schon entschieden haben, was für den Soldaten zumutbar und damit noch verhältnismäßig ist. Wir sind die Rechtsprechung und können mit Überlegungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit Wertungen treffen, die § 17 a Abs. 4 S. 2 SG suspendieren. Das sollte schon im Jurastudium verstanden werden. Und wenn ein Ministerium ohne Verordnungskompetenz und bloß mit Verwaltungsvorschriften gänzlich neue und experimentelle Gentechnologien bei den Soldaten erproben möchte, dann ist das nach richterlichem Ermessen…verhältnismäßig, ganz gleich, was die Folgen sind. Wenn der Vorgesetzte befiehlt, dann hat der Soldat zu folgen.“
Es sei nochmals in Erinnerung gerufen, dass § 17 Abs. 4 S. 2 SG folgenden eindeutigen Wortlaut hat: „Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“ Begriffe, die für die Rechtsfolgenseite ein Ermessen vorsehen (wie „kann“) findet man dort also def. nicht.
Wieso wird hier dennoch pauschal und in Bezug auf § 17 a Abs. 4 SG von „Ermessen“ gesprochen?? Auf die schriftliche Begründung dazu sind wir alle wirklich sehr gespannt. Diese Entscheidungsbegründung dürfte absehbar das Prädikat „historisch“ bekommen.
Wie kann man angesichts des Vortrags der Beschwerdeführer in den vorgenannten Verfahren, der eindeutigen Faktenlage – insbesondere zur „Impf“-Todesstatistik der Covid-19-Injektionen – und der geradezu erschreckenden Erkenntnisse aus der Befragung der Vertreter von RKI und PEI dementieren, dass diese Covid-19-Injektionen mit äußerst erheblichen und sehr konkreten Gefahren für Leben und (!) Gesundheit aller Soldaten verbunden sind?
Wo räumt § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG ein Ermessen ein?
Wo räumt § 17 a Abs. 1 SG ein Ermessen ein?
Wieso lässt die Verletzung des Zitiergebots in § 17 a SG hinsichtlich des Rechts auf Leben Raum für ein „Ermessen“?
Wo räumen die aufgezeigten Schranken, die sich aus den benannten Grundrechten, Europa- und Völkerrecht und dem Nürnberger Kodex ergeben, ein Ermessen ein?? Der Nürnberger Kodex ist unabhängig von § 17 a SG zu prüfen.
Wann wurden die Soldaten korrekt aufgeklärt?
Wie wirkt sich die Nötigung der Soldaten auf die Wirksamkeit von deren „Einwilligung“ in diese Injektionen aus?
Kann und darf der Beschwerdegegner ohne Verordnungskompetenz und mit innerdienstlichen Regelungen, die letztlich nur die Rechtsqualität von Verwaltungsvorschriften haben, sich selbst ein Ermessen einräumen, das § 17 a SG zu einer Art für den Beschwerdegegner „insgesamt im Ermessen stehenden“ Norm macht?
Fragen über Fragen, deren Beantwortung die hier abgelehnten Richter in einer schriftlichen Begründung absehbar verweigern und ausblenden müssen, damit die Öffentlichkeit über die wahre Rechtslage hinweggetäuscht werden kann, so in dem Sinne: „Worüber wir nicht reden, das gibt es nicht.“
Aber vielleicht kommt ja – irgendwann – ein Einsehen der Justiz, wenn erst einmal auch die noch ungeimpften Soldaten „geimpft“ oder aus dem Dienst ausgeschieden sind. Auch wenn diese Injektionen – wie längst allgemein bekannt ist – keinen Nutzen haben, nichts verhindern und auch nichts abmildern: Das gentechnische Experiment muss offenbar erst einmal weitergehen, bis die „Umstände“ – welche auch immer das sein mögen – sich halt „verändert“ haben.
In den Vorständen der Pharmariesen kann der Champagner erst einmal weiter in Strömen fließen. Die Umsätze sind erst einmal gesichert. So scheint es jedenfalls.
Ist das also die Botschaft der Wehrdienstsenate, dass vom Inhalt der jeweiligen Normen losgelöste abstrakte Betrachtungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit letztlich jede (Schutz-)Norm jeder Rechtsebene vollständig aufheben kann?
Wenn das so ist? Wozu haben wir denn dann überhaupt noch ein geschriebenes Recht in Gestalt von § 17 a SG?
Dazu haben sich die hier abgelehnten Richter in ihrer dienstlichen Erklärung nicht ansatzweise positioniert, obschon dies von ihnen gefordert worden ist.
Schon angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG hätten die hier abgelehnten Richter ihre Prüfung frühzeitig beenden und den Beschwerden der Beschwerdeführer in diesen und allen vergleichbaren Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Impfpflicht der Soldaten stattgeben können und auch stattgeben müssen.
Dass mit diesen Covid-19-Injektionen eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist, dementiert nun wirklich niemand mehr, sogar das BVerfG nicht.
In diesem Kontext sei noch einmal besonders auf die Beweislastverteilung nach § 84 AMG hingewiesen, wo es heißt:
„(2) 1Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist.“
Die Bundeswehr hätte also beweisen müssen, dass alle Soldaten, die im zeitlichen Zusammenhang mit den aufgenötigten Covid-19-Injektionen (schwer) erkrankt oder verstorben sind, nicht infolge dieser Injektionen zu Schaden gekommen sind.
Hat sie nicht, kann sie auch nicht.
Nochmals: Zu diesen erheblichen Gefahren wurde von den Beschwerdeführern mehr als nur hinreichend, unwiderlegt und faktisch auch unwiderlegbar vorgetragen.
Diese Covid-19-Injektionen haben sogar ausweislich der Statistiken des PEI zu einer Vielzahl von Todesfällen und sehr schweren Erkrankungen geführt.
Der Beschwerdegegner hat diese erheblichen Gefahren im Verfahren schließlich selbst durch seine eigenen Daten bestätigen müssen. Die Daten waren eindeutig: Totale Explosion der Erkrankungen bei der Bundeswehr seit Beginn der Covid-19-Injektionen Duldungspflicht in November 2021.
Das BVerwG hätte diesem Wahnsinn ein Ende setzen können. Hat es aber nicht. Es gab dieser Covid-19-„Impf“-Agenda seinen Segen und ist damit letztlich mitverantwortlich für alles, was seit dem 7.7.2022 durch diese Covid-19-Injektionen an Leid über die Menschen gebracht worden ist.
Hätte die Welt erfahren, dass diese Covid-19-Injektionen so gefährlich sind, dass sie keinem Soldaten – und auch sonst keinem Soldaten – zugemutet werden können, dann wäre der Wahnsinn vorbei gewesen. Das Hoch der Aktien der Pharmariesen und die Karriere aller Befürworter dieser „Impf“-Kampagne freilich auch. Es hätte vorbei sein können. Hätte.
Und so geht das Leiden und das Sterben weiter. Es wird sogar immer schlimmer, da die EMA jetzt sogar neue „Impfstoffe“ ungeprüft zulässt.
So heißt es in einem Beitrag von ScienceFiles vom 5.9.2022 u.a.:
„Verraten und verkauft: 4.240.325 Meldungen von Nebenwirkungen nach COVID-19 “Impfung” und EMA lässt dennoch neuen “Impfstoff” UNGEPRÜFT zu
Wir kommen uns langsam wie eine Schallplatte vor, die in der selben Rille hängen geblieben ist.
Woche um Woche berichten wir unglaublich hohe Zahlen von Nebenwirkungen, die nach einer COVID-19 Gentherapie / Impfung gemeldet werden, und gemeldet werden maximal 10% bis 20% der Nebenwirkungen, die tatsächlich anfallen, und Woche um Woche tun die Verantwortlichen im Polit-Zirkus und ihre willfährigen Helfer in den Zulassungsbehörden, die für die Überwachung der SICHERHEIT der Impfstoffe zuständig sind so, als gäbe es diese immense Anzahl an gemeldeten Nebenwirkungen nicht.
Seit dem Beginn des Impf-Experiments ist die Datenbank der WHO auf 4.240.325 Meldungen angeschwollen, die eine Nebenwirkung zum Gegenstand haben, die sich nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie eingestellt hat. Obschon die Anzahl der “Impfungen”, die derzeit durchgeführt werden, deutlich nachgelassen hat, steigt die Anzahl der Nebenwirkungen, die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie gemeldet werden, munter weiter. Seit unserer letzten Berichterstattung vor 14 Tagen sind 58.064 Meldungen in der Datenbank der WHO hinzugekommen. 58.064 Menschen, die nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie ein Leiden, oft genug eine schwere Erkrankung entwickelt haben und deren Schicksal weiterhin von den Verantwortlichen VOLLSTÄNDIG ignoriert wird. Sie sind eben Kollateralschäden auf dem Weg zum großen Impftriumph, von dem man immer mehr den Eindruck gewinnt, dass er sich ausschließlich in Profit bei den Herstellern der angeblichen Impfstoffe niederschlägt. Und ganz so, als wollte man bei der European Medicine Agency (EMA) oder der US-amerikanischen FDA oder der britischen MHRA Insult zu Injury hinzufügen, wurden in den letzten Tagen die “neuen” Gentherapien von Moderna und Pfizer/Biontech, die an eine Variante von Omikron angepasst sind, die es mittlerweile kaum mehr gibt, von den Zulassungsbehörden durchgewunken. Ganz so, als gäbe es die vielen Nebenwirkungen, die vielen Menschen, die nach der weitgehend nutzlosen COVID-19 Impfung / Gentherapie gesundheitliche Schäden berichten, nicht…“
Quelle:
In einem weiteren Beitrag auf achgut.com vom 29.8.2022 findet sich ein weiterer aufschlussreicher Artikel, der sich mit dem Thema „Übersterblichkeit und Impfkampagne in Deutschland“ befasst. Dort heißt es:
„Übersterblichkeit und Impfkampagne in Deutschland
Von Andreas Zimmermann.
Eine Mitte August veröffentlichte Studie ist die bisher methodisch beste zum Thema allgemeine Sterblichkeit während der „Pandemie“. Der Inhalt ist absolut beunruhigend.
Am 10. August haben der Pädagoge Prof. Dr. Christof Kuhbandner (Uni Regensburg) und der Mathematiker Prof. Dr. Matthias Reitzner (Uni Osnabrück) eine Untersuchung zur Übersterblichkeit in Deutschland 2020–22 vorgelegt.
Die Studie ist die bisher methodisch beste zum Thema allgemeine Sterblichkeit während der „Pandemie“. Die Autoren betonen, dass die Diagnose „Tod durch COVID“ für 2020/21 wegen zahlreicher Fehldiagnosen nicht brauchbar ist und man für die Jahre 2021 und 2022 ebenfalls ein allgemeines Maß benötigt; wir werden später sehen, warum. Dieses Maß ist die allgemeine Sterblichkeit, für die es in Deutschland erstklassige Daten gibt. Auf diese greifen die Autoren zurück.
Anders als viele bisher veröffentlichte Studien zur Übersterblichkeit nutzen die Autoren aktuarielle Verfahren, die für diese Fragestellung die besten verfügbaren Methoden bieten und auch von den Mathematikern (Aktuaren) der Lebens- und Krankenversicherungen eingesetzt und vom Regulator (BAFIN) akzeptiert werden. Insbesondere nutzen die Autoren historische Trends, aktuarielle Sterbetafeln, Parameter- und Modellierungssensibilität sowie Konfidenzintervalle. Sie betrachten die verschiedenen Altersgruppen, unabhängige Variablen als Faktoren sowie die Entwicklung der Totgeburten.
Die Ergebnisse sind erstaunlich. Während es im „Pandemiejahr“ 2020 (an dessen Ende längst Herdenimmunität bestand) keine nennenswerte Übersterblichkeit gab, kam es 2021 zu einer massiven Übersterblichkeit der jungen Altersgruppen unter 70 von mindestens 3 bis 10 Prozent über dem zu erwartenden Niveau.
Bei jungen Altersgruppen ab April 2021 eine sehr deutliche monatliche Übersterblichkeit
Unter dem Gesichtspunkt des Einflusses der Modellierungs- und Parametrisierungsannahmen zeigen die Autoren, dass die Auswahl der Referenzsterbetafeln und die Verwendung des Langlebigkeitstrends in der Analyse für 2020 einen entscheidenden Effekt auf die Frage nach dem Vorhandensein einer Übersterblichkeit hat. Für 2021 ist der Effekt geringer, es ergibt sich bei fast allen Referenzsterbetafeln eine deutliche Übersterblichkeit. Während die Differenz der Anzahl der Toten 2020 zu der statistisch zu erwartenden Anzahl nur 0,28 Standardabweichungen entsprach, entsprach sie für 2021 mehr als 2 Standardabweichungen. Das ist ein gewaltiger Wert, beim Intelligenzquotienten sind das beispielsweise 30 IQ Punkte (wer einen IQ von 130 hat, befindet sich 2 Standardabweichungen vom Mittelwert 100 und gehört bereits zu den 2 Prozent Intelligentesten).
Die Autoren weisen bei jungen Altersgruppen ab April 2021 eine sehr deutliche monatliche Übersterblichkeit nach, die erst wieder 2022 nachließ. Dieser Anstieg ist auch bei den Totgeburten zu sehen. Bei den 60- bis 79-Jährigen gab es schon ab Anfang 2021 eine starke Übersterblichkeit, die bis heute mit gewissen Schwankungen anhält. Dies ist die Altersgruppe mit der massivsten Durchimpfungs- und Boosterquote.
Die Autoren sagen deutlich, dass es 2020 keine nennenswerte Übersterblichkeit gab. Die extrem deutliche Übersterblichkeit ab April 2021 (bei den Ü60 ab Januar), die sich je nach Referenzsterbetafel und Annahmen zum Langlebigkeitstrend für 2021 auf 25 bis 45 Tausend aufsummiert, erklären die Autoren nicht.
Was die Autoren nicht schreiben
Die Übersterblichkeit lässt sich jedenfalls durch COVID nicht erklären. Erstens dürfte im Januar 2021 bereits die Herdenimmunität erreicht worden sein, zweitens ist die Infection Fatality Rate des Erregers SARS-CoV-2 viel zu gering, um eine Übersterblichkeit junger Menschen in dem beobachteten Ausmaß zu erklären – bei den unter 60-Jährigen ist die IFR unter 1 zu 5.000 und fällt dann mit sinkendem Alter weiter ab; junge Menschen zeigen keine Sterblichkeit durch das Virus.
Als einziger Faktor, der das Phänomen erklären kann, kommt meines Erachtens die Impfkampagne infrage. Die Autoren lassen diese Frage offen. Wir müssen aber davon ausgehen, dass die modRNA- und cDNA-basierten Impfstoffe bei jedem 1.000. bis 2.000. Impfling innerhalb des ersten Jahres nach der „vollständigen Impfung“ (zwei Dosen) zum Tod führen. Nach den sehr gut durchdachten Schätzungen der Autoren hatten wir im Jahr 2021 25 bis 45 Tausend mehr Tote als erwartet. Bei etwa 50 Millionen Menschen, die mindestens zwei Impfdosen bekommen haben, müssen wir also mit 25 bis 50 Tausend Impftoten rechnen. Die Zahlen stimmen gut überein und beziehen auch die durch Impfung getöteten Neugeborenen mit ein, nicht aber die durch die Impfstoffe induzierten Aborte. Es ist extrem plausibel, dass die Impfkampagne die Übersterblichkeit erklärt.
Zu den nichttödlichen, aber invalidisierenden Impfnebenwirkungen kann die Studie nicht herangezogen werden, da sie nur Sterbezahlen betrachtet. Es ist aber laut der inzwischen gestoppten Nebenwirkungsstudie der Charité davon auszugehen, dass dieser Personengruppe mindestens 350 bis 500 Tausend Menschen angehören.(Hervorhebungen im Text durch Fettdruck und Unterstreichungen wurden durch Unterzeichner hinzugefügt)“
Beweis: Sachverständiges Zeugnis von Prof. Dr. Christof Kuhbandner, wie vor
Es gibt viele vergleichbare Veröffentlichungen zu signifikant erhöhten Sterbefallzahlen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Covid-19-„Impf“-Kampagne, siehe:
In einem Beitrag auf corona-blog.net vom 28.6.2022 – also aus der Zeit von vor dem 7.7.2022 – heißt es u.a.:
„Ab Sommer 2021 sehen wir erheblich und signifikant erhöhte Sterbefallzahlen (15% bzw. 20% bei einer Prognose-Standardabweichung von 4% in den Sommermonaten) verglichen mit der Extrapolation des früher stabilen, regelmäßigen und daher sehr gut zu extrapolierenden Verlaufs der Sterbefallzahlen der Indikator-Personengruppe (Bundesland Bayern, 65 bis 75 Jahre). Das zeitliche Zusammentreffen mit den Corona-„Impf“-Kampagnen deutet auf einen ursächlichen Zusammenhang hin. Wer anzweifelt, daß die sogenannten „Impfungen“ (eigentlich sind es Gen-Therapien) ursächlich für die auffällig erhöhten Sterbefallzahlen sind, möge andere Mechanismen dafür finden und nennen, und diese unten in dem frei zugänglichen Kommentarbereich mitteilen.“
Quelle:
So verheerend sind also in Wahrheit die Folgen der massenhaften Covid-19-Injektionen. Es ist in diesem Land sogar zu einer signifikanten Übersterblichkeit gekommen, die nicht anders erklärt werden kann.
Lesenswert auch die folgende Grundsatzbemerkung in der vorgenannten Quelle:
„Echte, freie und jahrhundertelang erfolgreiche Wissenschaft lebt vom ständigen Hinterfragen und Anzweifeln, von Fakten und vom offenen Diskurs. Sogenannte „Faktenchecker“, das geplante Wahrheitsministerium Orwell‘scher Art und im vorauseilendem Gehorsam die Zensur in „sozialen“ Medien und selbst in Zeitschriften mit bisher einigermaßen gutem Ruf…sind das komplette Gegenteil davon und ein Rückfall ins Mittelalter mit der Dogmen-Unkultur, in der sich damals herrschenden Tyrannen anmaßten festlegen, was „gut“ und „richtig“ zu sein hatte.“
Den hier abgelehnten Richter wurde das Hinterfragen und Anzweifeln sehr leicht gemacht. Der Vortrag der Beschwerdeführer und ihrer Experten und die Befragung der Vertreter von RKI und PEI haben alle Quellen, Fakten und Erkenntnisse geliefert, die sie sich für eine felsenfeste und im Grunde auch unwiderlegbare Begründung zur Stattgabe der Beschwerden der Beschwerdeführer nur hätten wünschen können.
Aber dennoch sollen die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG, so der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter, nicht erfüllt sein.
Die Menschen sterben weltweit wie die Fliegen an diesen Injektionen, noch viel mehr Menschen werden schwer krank, verfallen in Siechtum, dürften für ihr Leben gezeichnet sein. Aber all das bedeutet aus Sicht dieser abgelehnten Richter natürlich noch lange nicht, dass das man solche Fakten zu Gunsten der Richter „berücksichtigen“ muss.
Wenn die hier abgelehnten Richter also nicht einmal mitbekommen haben, dass diese Covid-19-Injektionen hochgefährlich sind, dann müssen sie – wenn sie den diesseitigen Vortrag und die Beweisaufnahme nicht bewusst ignoriert haben – erhebliche Teile von Vortrag und Beweisaufnahme schlicht verschlafen haben. Rechtliches Gehör wird so nicht gewährt, ein faires Verfahren so unmöglich gemacht.
Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben diese Richter am Ende, als es darauf ankam, am 7.7.2022, in Wahrheit wohl nur eines „berücksichtigt“: das politische Interesse, das seit März 2020 offenbar nur noch Ausdruck der Interessen der Pharmaindustrie und ihrer Anteilseigner ist.
Also haben sich die hier abgelehnten Richter für den 7.7.2022 eine mündliche Begründung zusammengebastelt, die so sich so anhörte, als wäre sie nur für die Bundesregierung und die unkritisch-regierungstreue Mainstream-Presse bestimmt, die sich der Agenda dieser Regierung verschrieben hat. Nachdem seit März 2022 selbst die öffentlich-rechtlichen Medien zunehmend über Impfschäden berichtet haben, war es offenbar höchste Zeit, die regierungshörige Presse und damit die Öffentlichkeit „zu beruhigen“.
Das kam zu spät. Bekanntlich steht der Bundesgesundheitsminister unter starkem Druck, weil er die Öffentlichkeit mit Aussagen wie die, diese Covid-19-Injektionen seien „nebenwirkungsfrei“, offensichtlich belogen hat. Gerade er musste es besser wissen.
Stellvertretend für viele vergleichbare Quellen sei nur auf diese verwiesen:
Aussagen wie „Die Daten des PEI sind valide“ können, da sie die Beweisaufnahme auf den Kopf gestellt haben, nur den Zweck erfüllt haben, von der Presse so verbreitet zu werden, damit sie Aktienkurse bloß nicht ins Wanken kommen.
Langfristig wird den Geschäftsführern von BioNTech nicht helfen. Die juristische Aufarbeitung wird kommen. Wenn nicht in diesem Verfahren, dann eben in einem anderen. Zur Not – diese persönliche Bemerkung gestatte ich mir – eben durch Gott selbst. Auf dessen Beistand müssen die Soldaten wohl eher hoffen als auf diesen 1. Wehrdienstsenat. Mögen die Soldaten ihre Gesundheit bis dahin erhalten und dann erleben, ob die Verteidigung „Ich scholze jetzt. Ich kann mich nicht erinnern.“ noch hilft. Der Trost des Glaubens besteht ja auch darin, dass niemand an Gott vorbeikommt, auch kein Amtsinhaber, der sich so verhält, als würde er was anderes glauben.
Im Interesse des Lebens und der Gesundheit der Soldaten wäre schon das bzw. die weitere Aufarbeitung dieser Tatsache, dass diese Covid-19-Injektionen mit äußerst erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind, Grund genug, um das Verfahren wieder zu eröffnen und die Beweisaufnahme fortzusetzen.
Wir sollten dann auch alle „impf“-geschädigten Soldaten anhören, die wir bereits benannt haben. Spätestens dann sollte deutlich werden: Schon ein verpfuschtes Leben ist ein Opfer zu viel. Ein Menschenleben zählt mehr als Umsätze der Pharmaindustrie.
Freilich müssen wir dann mit anderen, unbefangenen Richtern weitermachen.
Eine solche Handhabung wäre hier zwingend, wenn sich die Gerichte ihrer Pflicht, sich schützend vor das Leben zu stellen, noch bewusst sind.
Meine Stellungnahme schließt nicht aus, dass die anderen Bevollmächtigten innerhalb der gesetzten Frist ebenfalls noch eine Stellungnahme zu den dienstlichen Äußerungen abgeben werden.
Schmitz
Rechtsanwalt
+++
Nachtrag vom 09.September 2022:
In den Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn …
wäre es bei Stattgabe der Anhörungsrüge auch dringend geboten, Dr. Ole Wichmann vom RKI noch einmal ergänzend zur Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen, insbesondere zur Wirksamkeit des BioNTech-Pfizer „Impf“-Stoffs Comirnaty anzuhören.
Es spricht alles dafür, dass Dr. Ole Wichmann im Rahmen seiner Anhörung vor Gericht schlicht die Unwahrheit gesagt hat, als er dort – wie ein Mitarbeiter der PR-Abteilung von BioNTech-Pfizer – das Hohelied auf die angeblich ach so hohe Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen sang.
Auf dieser unzutreffenden Behauptung bzw. falschen Annahme basiert die hier angegriffene Entscheidung vom 7.7.2022 ganz maßgeblich.
Wird der „wesentliche Gedankengang“ des 1. Wehrdienstsenats hierzu doch in der Pressemitteilung wie folgt auf den Punkt gebracht:
„Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Vorhandensein einer sich verschärfenden pandemischen Lage im Winter 2021 bestätigt und näher ausgeführt, dass nach damaliger überwiegender fachlicher Einschätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung ausgegangen wurde (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Rn. 157 ff., 173 f.).
Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigen-anhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.).
Außerdem reduziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen…“ (Zitat Ende, Unterstreichungen durch Unterzeichner hinzugefügt)
Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2022/44
Auf der Seite corona-blog.net wurde am 15.8.2022 der „Assessment-Report“ zur Risiko-Nutzenbewertung des BioNTech-Pfizer Impfstoffs Comirnaty veröffentlicht, siehe:
Am Ende dieses Beitrags findet sich ein Button, mit dem man den vollständigen (teilweise geschwärzten) Report herunterladen kann.
In diesem Assessment-Report heißt es im Abschnitt 3.3 auf Seite 157 u.a. (über
„Ihm fiel Abschnitt 3.3 auf Seite 157 auf, den wir hier kurz in Übersetzung zitieren wollen:
3.3. Unsicherheiten und Einschränkungen in Bezug auf positive Auswirkungen
Auf der Grundlage der verfügbaren begrenzten Daten kann 7 Tage nach der zweiten Dosis keine zuverlässige Schlussfolgerung über die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen schwere COVID-19 gezogen werden. Die geschätzte Wirksamkeit gegen schwere COVID-19-Ereignisse, die mindestens 7 Tage nach der zweiten Dosis auftraten, betrug 66,4 %, mit einem großen und negativen unteren Grenzwert (95% CI: -124,8 %; 96,3 %).
Zum Stichtag der Analyse trat nur eine begrenzte Anzahl von Ereignissen auf (1 bzw. 4 Fälle in der Impfstoff- bzw. Placebogruppe). Die posteriore Wahrscheinlichkeit für die tatsächliche Wirksamkeit des Impfstoffs ≥ 30 % (74,29 %) erfüllte nicht das vordefinierte Erfolgskriterium. Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.“ (Zitat Ende)
Quelle:
Beweis: sachverständiges Zeugnis von Dr. Hans-Joachim Kremer, wie vor
Ich hebe nochmals den Satz hervor:
„Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.“
Dem Vertreter des RKI Dr. Ole Wichmann muss dieser „Assessment-Report“ schon bei seiner Anhörung am 2. Verhandlungstag bekannt gewesen sein.
Unter dem vorgenannten Link findet sich auch folgender Leserkommentar, dem in Grunde nichts hinzuzufügen ist:
„Da die untere Grenze des 95% Konfidenzintervall mit -124.8% stark negativ ist, könnte man auch behaupten, die Impfung erhöht das Risiko schwerer Verläufe. Mit den Daten ließe sich diese Hypothese jedenfalls nicht widerlegen. Dennoch haben die Behörden zu Beginn der Zulassung genau dies behauptet, dass der Impfstoff vor schweren Verläufen schützt, und sie tun dies immer noch. Das steht auch so in den Informationsblättern zur Einwilligung in die Impfung. Ich frage mich, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage darf dies behauptet werden? Aus dem Assessment Report geht dies jedenfalls nicht hervor und eine eigene Risiko-Nutzenbewertung auf Basis einer Placebo kontrollierten, randomisierten Studie hat keine nationale Behörde durchgeführt, da bin ich mir sicher. Deswegen wurde ja an die EMA verwiesen, weil die deutschen Aufsichtsbehörden keine eigene Risiko-Nutzenbewertung durchgeführt haben.
Damit zeigt für mich wieder einmal, dass Staat und die Pharmakonzerne zusammenarbeiten, die Menschen getäuscht und sich über Gesetze zum Schutz der Bevölkerung hinweggesetzt haben. Was ist dann eigentlich mit den Einwilligungserklärungen, sind die noch rechtlich wirksam? Und wer haftet bei schweren Impfschäden, wenn die Einwilligung aufgrund falscher Versprechungen erteilt wurde?
Die Politik bereitet in Deutschland gerade die nächste Welle der Impfungen vor, denn jeder, dessen vierte Impfung mehr als drei Monate her ist, muss sich dann wieder testen lassen oder Maske tragen. Das Hauptargument hierbei ist der Schutz vor schweren Verläufen, nachdem für jedermann offensichtlich ist, dass selbst viermal Geimpfte nicht vor einer Infektion geschützt sind. Unser Gesundheitsminister Lauterbach ist hierfür der beste Beweis. Doch für diesen behaupteten Schutz vor schweren Verläufen gibt es meines Erachtens keine wissenschaftliche Basis, d.h. keine kontrollierten und randomisierten Studien, die dies belegen! Auch dieses Argument entpuppt sich zunehmend als das, was es in Wirklichkeit ist, als reine Propaganda!“
Quelle und Beweis: wie vor
Wir hatten in den verbundenen Wehrbeschwerdeverfahren bereits vorgetragen, dass die Daten aus der Zulassungsstudie von Pfizer gerade nicht die Wirksamkeit von Comirnaty belegen.
Zudem hatten wir bereits vorgetragen, dass Comirnaty gar nicht mehr die unbedingte Zulassung erhalten kann, da die „Kontrollgruppen“ aufgelöst hat.
Auch daran wird in dem vorgenannten Beitrag auf corona-blog.net noch einmal erinnert (Zitat):
„Übrigens ist uns beim Durchblättern des assessment reports noch ein weiteres, „amüsantes“ Detail aufgefallen. Ziemlich am Ende, auf S. 165 findet man eine Tabelle, mit Verpflichtungen, die BioNTech-Pfizer noch zu erfüllen hat (mit Fälligkeitsdatum):
Weil das so relevant ist, nochmal hier in Übersetzung:
Um die Wirksamkeit und Ungefährlichkeit von Comirnaty zu bestätigen, sollte der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht für die randomisierte, placebokontrollierte und beobachterblinde Studie C4591001 vorlegen.
Ironischerweise wurden die „Kontrollgruppen“ (also die Placebogruppen, unter anderem aus Studie C4591001) im Rahmen des „Vaccine Transition Programs“ bereits durchgeimpft (wir haben darüber berichtet). Im März 2021 fand man auf der BioNTech-Website noch folgende Grafik dazu:
Quelle: Website BioNTech-Pfizer
Wir fragen uns, wann diese Information bei der EMA ankommt. Auch im neuesten Update der EMA Website (Stand 07.01.2022) findet man noch folgende Tabelle:
Wir übersetzen nochmal einen Teil auf Deutsch:
Ein Ungleichgewicht zwischen der Impfstoff- und der Kontrollgruppe bei der Häufigkeit der COVID- 19-Erkrankung, insbesondere bei schwerer COVID- 19-Erkrankung, kann auf das Auftreten einer Impfstoff-assoziierten verstärkten Erkrankung hinweisen. Die Überwachung ist für 2 Jahre nach der 2. Dosis geplant.
Dieses Ungleichgewicht lässt sich schlicht nicht mehr feststellen, da die Kontrollgruppe faktisch nicht mehr existiert.“ (Zitat Ende)
Quelle und Beweis: wie vor
Wir hatten vorgetragen, dass BioNTech auf Grund der Auflösung der Kontrollgruppe die Auflagen für eine unbedingte Zulassung gar nicht mehr erfüllen kann und die Voraussetzungen für eine bedingte Zulassung deshalb schon zu diesem Zeitpunkt entfallen waren.
Aber die hier abgelehnten Richter fabulieren am 7.7.2022 – ohne jede Prüfung und Prüfungskompetenz und Vorlage an den EuGH – pauschal von der Rechtmäßigkeit der EMA-Zulassung.
Auch hatten wir vorgetragen, dass sich den – korrekt interpretierten – Daten aus der Pfizer-Zulassungsstudie in den USA in Wahrheit bloß entnehmen lässt, dass Comirnaty über keine nennenswerte Wirksamkeit verfügt.
Ganz im Gegenteil !!!!
Eine neue Studie (peer reviewed) von Prof. Dr. Peter Doshi et al., siehe:
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X22010283
hat sogar aufgezeigt, dass die Pfizer-Studie ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Impfstoffgruppe im Vergleich zur Placebo-Basislinie.
In einer Analyse hierzu auf tkp.at vom 2.9.2022 heißt es:
„Nun ist eine neue Studie von Peter Doshi et al erschienen mit dem Titel „Serious adverse events of special interest following mRNA COVID-19 vaccination in randomized trials in adults“ (Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse nach mRNA COVID-19-Impfung in randomisierten Studien bei Erwachsenen).
Untersucht werden Nebenwirkungen nach der im Jahr 2020, vor der Einführung des COVID-19-Impfstoffs, durch die Brighton Collaboration erstellten und von der Weltgesundheitsorganisation unterstützten Prioritätenliste potenzieller unerwünschter Ereignisse, die für COVID-19-Impfstoffe relevant sind. Damit wurdenschwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse bewertet, die in mRNA-COVID-19-Impfstoffstudien beobachtet wurden.
Es handelt sich also um eine Sekundäranalyse von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, die in den placebokontrollierten, randomisierten klinischen Phase-III-Studien der mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna bei Erwachsenen gemeldet wurden, wobei sich die Analyse auf die unerwünschten Ereignisse von besonderem Interesse der Brighton Collaboration konzentrierte.
Die mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna verursachten ein zusätzliches Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von 10,1 bzw. 15,1 pro 10.000 Geimpfte im Vergleich zur Placebo-Basislinie. Insgesamt wiesen die mRNA Präparate also ein zusätzliches Risiko 12,5 pro 10.000 Geimpfte auf.
Die Pfizer-Studie wies ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Impfstoffgruppe auf, die Moderna-Studie ein um 6 % höheres Risiko.“ (Zitat Ende)
Quelle:
Studie: Erhebliche schwere Nebenwirkungen in den mRNA C19-Impfstudien
So sieht die Wahrheit gem. dieser Studie von Doshi et al. also aus: durch Injektionen wie Comirnaty wird die Gefahr schwerer Verläufe nicht reduziert, sondern ganz erheblich gesteigert.
Beweis: sachverständiges Zeugnis von Dr. Hans-Joachim Kremer, wie vor
Das muss im Falle der Wiedereröffnung der Hauptsache aufgeklärt werden.
Schmitz
Rechtsanwalt
Bild: Justitia/Pixabay/CC0
[Unveröffentlichte Verse von Markus Mynarek, mit freundlicher Genehmigung des Autors]
Ein Mann beichtet einem Priester:
„Ich habe einen Mordversuch an meiner Frau begangen.
Können Sie mir trotzdem die Absolution erteilen?“
„Sie müssen mir schon genauer berichten, was passiert ist.
Bereuen Sie Ihre Tat denn so sehr, dass Sie bereit sind, sich der Polizei zu stellen?“
„Nein, wieso sollte ich? Es war ja ein legaler Mordversuch!“
„So ein Unsinn! Es gibt keinen legalen Mordversuch!“
„In diesem Falle wohl schon: Ich habe sie überredet, sich mit Astra Zeneca impfen zu lassen.“
***
Ein Impfstoff-Hersteller unterhält sich im Lokal mit einem Freund und meint: „Ich glaube, mein Hausarzt will mich umbringen.“
„Wieso denn?“, fragt sein Freund.
„Na ja. Ich wollte mich doch endlich impfen lassen. Und da hat mir der Kerl ausgerechnet meinen eigenen Impfstoff empfohlen.“
„Na und. Wahrscheinlich hat er es gut gemeint.“
„Wieso denn?“
„Wahrscheinlich“, sagt der Freund, „wollte er deine Leistung als Impfstoffhersteller würdigen und hat er auch deinen Beteuerungen geglaubt, dass dein Impfstoff gut und sicher sei.“
„Ach was“, winkt der Unternehmer ab. „Ich kenne seine Sippe: Der Mann hat zwei, drei Verwandte bei den Querdenkern: Das Schwein weiß doch ganz genau, was in der Brühe drin ist!“
von Markus Mynarek
[… nachdem im Zimmer des Autors nach Ableben seines Katers Strolchi immer noch seltsame Kratzgeräusche zu vernehmen waren.]
Welche Macht ihm auch die Kraft verlieh,
zu künden von des Lebens Ruhm:
Es wird das Lebenslicht erlöschen nie,
auch nicht im Individuum.
Wenn scheinbar auch Gesetze gelten,
die binden uns an unsre Sphären –
der Katzengeist verbindet Welten,
um sich als Bote zu bewähren.
Ihm ist das Jenseits nicht genug.
Er will nicht einfach so entschwinden.
Er sucht auf seinem Geisterflug
gleichsam zwei Welten zu verbinden.
Wohin der Katzengeist wird schweben,
das kann man ihn nicht fragen,
doch er vermag danach zu streben,
die Brücken zwischen den Welten zu schlagen.
Foto: Pixabay/CC0
[Unveröffentlichte Verse von Markus Mynarek, mit freundlicher Genehmigung des Autors]
Die Diener der Fremdherrschaft
Solange ich noch etwas tauge,
ist Steinmeier mir in der Tat
nichts and’res als ein Dorn im Auge,
denn er dient dem Lügenstaat.
Wenn sich auch Legenden ranken
schlimmster Art um unser Land,
fehlen leider die Gedanken
und der Mut zum Widerstand.
Mit der Kippa auf dem Haupte
wandelt man in sich’ren Bahnen,
weil das Denken nie erlaubte
unser Staat den Untertanen.
Fremde Mächte anzubeten,
man zu befehlen uns verstand;
auf dass die Staatsräson vertreten
wir gegen unser eignes Land.
Wenn auch jetzt die geistig Schwachen
als wahre Demokraten gelten,
gibt’s wohl ein furchtbares Erwachen
einst in jenseitigen Welten.
***
Das deutsche Mafia-Kartell (der etablierten Parteien)
Nach Verletzung der Bürgerrechte streben
die Parteien, die demokratisch sich nennen.
Denn ein Mafia-Kartell sind sie eben,
die das Recht nur des Stärkeren kennen.
***
Impf-Ehrenwort und Vaterlandstreue
Wie längst schon die Erfahrung lehrt
und mancher Patriot erkannt:
Ihr Ehrenwort ist so viel wert
wie ihr Bezug zum Vaterland.
***
Politische Corona-Rollen
Für die Corona-Regeln sieht man fechten
meist den linken Pöbel nur.
Für die Freiheit sind die „Rechten“,
die Linken für die Diktatur.
***
Masken und Kippa
Die Maske auf dem Munde,
die Kippa auf dem Haupt
zeigen uns zu jeder Stunde,
woran ein deutscher Staatsmann glaubt.
________________________________________
Zu dieser Kolumne:
(edit: pw)
Wer nicht genügend Galgenhumor besitzt, der könnte sich ja in der Tat die Haare raufen über die Produkte derjenigen deutschen Presse, die laut Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow „die bösartigste überhaupt“ ist (Quelle: DiePresse). Auch nach Einschätzung von Peter Sloterdijk ist heute „der Lügenäther so dicht wie seit den Tagen des Kalten Kriegs nicht mehr“, dem Journalismus attestiert er „Verwahrlosung“ und „zügellose Parteinahme“. Sloterdijk: „Die angestellten Meinungsäußerer werden für Sich-Gehen-Lassen bezahlt, und sie nehmen den Job an.“
Einer, der sich mit der Verwahrlosung derjenigen Zunft, die man noch vor wenigen Jahrzehnten als „Vierte Macht im Staate“ bezeichnet hat, nicht widerspruchslos abfinden möchte, ist der Philosoph und Literaturwissenschaftler Markus Mynarek, Sohn des Kirchenkritikers Hubertus Mynarek. In seinen Büchern und Gedichten nimmt er den poetischen Kampf mit manch widerspenstigem Sofamonster und Schreibtischtäter auf. Mit besonderer Vorliebe blickt der Autor dabei in den Relotius-Narrenspiegel als repräsentatives Beispiel dafür, wohin es der deutsche Qualitätsjournalismus heute gebracht hat. Aus diesem Köcher werden wir mit freundlicher Genehmigung des Autors in loser Folge einige Streiflichter veröffentlichen bzw. einige Pfeile in Sloterdijks „Lügenäther“ hinausschießen.
Über kollektive Umerziehung, Denkverbote und Heuchelei bzw. den realen Zustand des „besten Deutschland, das wir jemals hatten“ (Frank-Walter Steinmeier) siehe auch Markus Mynareks Buch „Die versklavte Nation“.
Foto: Pixabay/CC0
In diesem Video stellt Prof. Sucharit Bhakdi, der Vorsitzende der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V. (MWGFD), im Gespräch mit Dr. Ronald Weikl das endgültige Totschlagargument gegen die Impfung und insbesondere gegen die Impfpflicht vor.
Nach zwei wichtigen aktuellen Publikationen in den renommierten Wissenschaftsjournalen „The Lancet“ und „Cell“ sowie den sensationellen, gleichzeitig schockierenden Ergebnissen der histo-pathologischen Untersuchungen von im Zusammenhang mit der Impfung Verstorbenen durch die Arbeitsgruppe um den Pathologen Prof. Arne Burkhardt (MWGFD), sollte die brandaktuell veröffentlichte Studie einer schwedischen Arbeitsgruppe, die die reverse Transkription, also den Umbau der mRNA des Impfstoffes in DNA in unseren Körperzellen belegt, das endgültige, weltweite Aus für eine Impfpflicht bedeuten. Sucharit Bhakdi erklärt u.a. auch die Auswirkungen dieser Erkenntnisse für Geimpfte.
Ronald Weikl, u.a. auch Arzt für Naturheilkunde, versucht in der Abmoderation mit einer positiven, optimistischen Betrachtung für Geimpfte, die ihre Entscheidung für die Impfung bereuen, zu schließen. Und nutzt auch noch einmal die Gelegenheit, um sich am Ende des Videos für die große Solidarität und Unterstützung in Sachen seines aktuell stattfindenden Strafprozesses wegen des Ausstellens von Masken-Befreiungsattesten, die er nach einem sehr persönlichen Aufruf Prof. Bahkdi´s erfahren durfte, herzlich zu bedanken.
Hier die Links:
Die vorgestellte Studie der schwedischen Arbeitsgruppe: „Intracellular Reverse Transcription of Pfizer BioNTech COVID-19 mRNA Vaccine BNT162b2 In Vitro in Human Liver Cell Line“ Markus Alden et al.https://sciprofiles.com/publication/view/b24eb077d839b08d06f0cb2758781718
Mehr zum Thema „reverse Transkription des mRNA-Impfstoffes“: https://tkp.at/2022/02/28/die-geleugnete-gefahr-veraenderung-des-genoms-durch-gen-impfungen/
https://tkp.at/2022/02/26/studie-bestaetigt-genom-veraenderungen-durch-mrna-impfungen/
Angesprochene Studie in Lancet:
https://www.thelancet.com/journals/laninf/article/PIIS1473-3099(21)00768-4/fulltext
Studie, die u.a. zeigt, dass die modifizierte mRNA der COVID-Vaccine noch nach 60 (1) Tagen in den Keimzentren von Lymphknoten nachweisbar ist: Entscheidend ist hier die Fig. 7 mit Text!
https://www.cell.com/cell/fulltext/S0092-8674(22)00076-9?_returnURL=https%3A%2F%2Flinkinghub.elsevier.com%2Fretrieve%2Fpii%2FS0092867422000769%3Fshowall%3Dtrue
Foto: Public Domain/Rolando Mailo/Wikimedia Commons
Wie Dr. Strangelove lernte, die Bombe zu lieben, hat uns Stanley Kubrick in seinem gleichnamigen Film erklärt. Doch wie hat Papst Franziskus gelernt, die Covid-Impfung zu lieben? Der Kircheninsider Hubertus Mynarek eröffnet dazu einige überraschende Einblicke:
Papst Franziskus hat dem von einigen Staaten angekündigten bzw. bereits eingeführten Impfzwang noch einen höheren Rang, eine höhere Würde geschenkt, indem er ihn auf das Niveau der höchsten Tugend des Christentums setzte. „Impfen ist ein Akt der Nächstenliebe“, proklamiert der höchste irdische Herr des Christentums.
Viele Menschen, sogar eine ganze Reihe von Katholiken, sind empört, dass sich der Papst hier so vorbehaltlos in den Dienst des Staates stellt, obwohl doch der staatlich verordnete Impfzwang gegen die Würde des Menschen, nämlich seine individuelle Entscheidungsfreiheit, verstößt.
Dabei tut der Papst damit nur etwas, was die Amtskirche seit 2000 Jahren schon immer getan hat, indem sie sich immer zu den mächtigsten Herrschern ins Bett legte, sie unterstützte und dadurch ihre Existenz und die dauerhafte Schenkung von Privilegien aus der Hand der Mächtigen absicherte.
Das sog. Wunder der Unzerstörbarkeit der Kirche, wie es in zahllosen Predigten immer wieder hervorgehoben wird, hat in Wirklichkeit allein seinen Grund in dieser klebrigen Anschleimerei an die jeweils Herrschenden in Staat und Gesellschaft. Horst Herrmann, der kürzlich verstorbene Ordinarius für Kirchenrecht an der Universität Münster, nach seinem Kirchenaustritt Soziologieprofessor an derselben Universität, gab deshalb einem seiner Bücher zu diesem Thema sogar den Titel „Über das prostitutive Verhältnis zwischen Staat und Kirche“.
Natürlich mussten die Oberhirten der Kirche, d. h. die Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle unter dem obersten Hirten, dem Papst, sich ebenfalls sofort einschalten, um als gehorsame Sklaven des päpstlichen Diktators ihre Akzeptanz seiner These von der Impfung als Akt der Nächstenliebe zu bekunden. So läuft das in der Kirche: „Roma locuta causa finita“. Wenn Rom, d. h. der Papst, etwas beschlossen hat, dann ist die Sache beschlossen und beendet, auch wenn Nachdenkliche noch eine Menge Zweifel zu vermelden hätten.
Aber damit noch nicht genug! Denn die Bischöfe sind ja wie die meisten Politiker Leute, die keine Ahnung haben, allerdings über eine Menge Mitarbeiter verfügen, die sie beraten, ihre Redetexte schreiben und ihnen schon helfen, um sie von besonders großen Dummheiten abzuhalten. Sie, die Bischöfe, haben zwar ihre Theologie studiert, bei der von den Theologieprofessoren meist streng darauf geachtet wird, alle Ausflüge in außertheologische Wissenschaftsdisziplinen zu vermeiden, so dass sie fast durchgehend auch von der wissenschaftlichen Medizin in ihrem Studium nichts mitbekommen haben. Aber trotzdem verkünden sie in ihrer „Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht“, zu der sie durch das Wort des Papstes von der „Impfung als einem Akt der Nächstenliebe“ angeregt wurden, im Brustton unfehlbarer Überzeugung: „Ein breiter wissenschaftlicher Konsens bewertet die Schutzimpfung gegen Covid-19 als einen unerlässlichen Beitrag, um Menschen vor schwerer, ja lebensbedrohlicher Erkrankung zu schützen“.
Was ist hier mehr am Werk? Ignoranz oder Unwahrhaftigkeit? Denn den wissenschaftlichen Konsens in Hinsicht auf die Impffrage gibt es ja gerade nicht. Obwohl die staatsabhängigen Medien sich alle Mühe gaben und geben, die negativen schweren Folgen von Corona-Impfungen zu verschweigen, gibt es doch schon zu viele bekanntgewordene Opfer dieser Impfungen, so dass die Behauptung der Bischöfe von einem „wissenschaftlichen Konsens“ eine glatte Lüge ist.
Aber die armen Bischöfe stecken auch in einer Zwangsjacke, ja in einer doppelten Versklavtheit. Einerseits müssen sie treu wiederkäuen, was der Papst sagt. Andererseits müssen sie den staatlichen Vorgaben folgen, weil doch der Staat ihr größter Geldgeber ist, von dessen Wohlwollen sie daher auch abhängig sind. Und so singen sie denn mit „unerschütterlichem Mut“ das Doppel-Lied vom unfehlbaren Papst und dem sich fast ebenso unfehlbar gebärdenden Staat, der ständig neue Vorschriften zur Corona-Krise oder zur Corona-Pandemie nebst immer stärkeren Sanktionen erlässt, aber auch erstaunlich viele von diesen Vorschriften wieder zurücknimmt, weil es sich um Irrtümer oder Fehleinschätzungen gehandelt habe.
Nur den allergrößten Irrtum, nämlich die Überzeugung von der Notwendigkeit, immer neue Impfungen durchführen zu müssen, um das Volk in der Herdenhaltung fixiert halten zu können und damit zur Akzeptanz der Diktatur, sanfter ausgedrückt: der Demokratur, bereiter zu machen, widerrufen die Herren und Damen da oben, die Merkels und Spahns und jetzt die Lauterbachs und Scholzs auf keinen Fall! Sind doch all diese das Grundgesetz beschränkenden, zum großen Teil sogar aufhebenden Corona-Bestimmungen die beste und wirksamste Einübung in den Untertanengeist der Bürger.
Und Papst Franziskus schwingt mit dieser Tendenz der Politiker fröhlich mit. Er, der sich so gern als Menschenfreund, vor allem als Freund aller Flüchtlinge dieser Welt und als Kooperator aller Religionen und Staaten feiern lässt, hat als oberster Hirte der Kirche ganz besonders den Wunsch, die Gläubigen, also seine Schafsherde in Gehorsam und Unterwürfigkeit an der Stange zu halten.
Er spielt zwar überzeugend die Rolle des Gütigen, Duldsamen, Liberalen, alle Menschen Liebenden, aber im Grunde ist es auch ihm genau wie dem Staat ein Anliegen, die totale Herdenimmunität durchzusetzen und damit die Herdenkollektivität einer gesichtslosen Masse zu erreichen, die sich der Herrschaft sowohl der Kirche wie auch des Staates überhaupt nicht mehr zu widersetzen imstande ist.
Jetzt werden manche empört sein über diese Charakterisierung des Papstes Franziskus. Aber alle, die diesen Papst näher kennen, weisen auf die ursprüngliche Kälte, Härte und eine gewisse Steifheit seines Charakters hin. In gewisser Weise gibt das auch Papst Franziskus selbst zu, und zwar bei der eigenen Begründung seines Eintritts in den Jesuitenorden: „Ich trat bei den Jesuiten ein, weil sie eine avantgardistische Kraft der Kirche waren, weil man in der Gesellschaft Jesu eine militärische Sprache benutzte, weil ein Klima des Gehorsams und der Disziplin herrschte“.
„Militär – Gehorsam – Disziplin“ – diese Worte des Papstes beweisen, dass seine Güte, Liebe und Menschenfreundlichkeit nicht so spontan sind, wie sie von einem Großteil der Medien stets dargestellt werden, sondern vielmehr den Prinzipien der Disziplin, des Gehorsams und der militärischen Strenge gegenüber der Kirche untergeordnet bleiben, den Rahmen dieser Prinzipien nie überschreiten.
Selbst ein dezidiert katholisches Blatt, das dazu noch im katholischsten Verlag Deutschlands, im Herder Verlag erscheint, kommt zu dem Schluss: „Franziskus hat sehr wohl einen feinen Instinkt der Machtausübung. Er kennt die Regeln der Diplomatie, aber auch, wie man sie als ‚Waffen‘ für den eigenen Bedarf manchmal überraschend anders anwenden kann.“
Nochmals der Papst selbst bei seinem Rückblick auf das Motiv seines Eintritts in den Jesuitenorden: „An der Gesellschaft Jesu haben mich drei Dinge berührt: der Sendungscharakter, die Gemeinschaft, die Disziplin“ (so Papst Franziskus im Interview mit Antonio Spadaro am 19.08.2013).
Es ist schier unglaublich, was Ignatius von Loyola, der Gründer des Jesuitenordens, und die von ihm gegründete Gesellschaft an Anstrengungen, Opfern, aber auch an Unsummen unmoralischer Handlungsweisen, Methoden, Taktiken und Strategien für die Missionierung, Disziplinierung und Bekehrung der gesamten Menschheit, ihre Einfügung in die katholische Kirche, aufgebracht haben. „Noch war keine solche Gesellschaft in der Weltgeschichte anzutreffen gewesen. Mit größerer Sicherheit des Erfolgs hatte selbst der alte römische Senat nicht Pläne zur Welteroberung entworfen. Mit größerem Verstand war an die Ausführung einer größeren Idee noch nicht gedacht worden. Ewig wird diese Gesellschaft ein Muster aller Gesellschaften sein, die eine organische Sehnsucht nach unendlicher Verbreitung und ewiger Dauer fühlen“, schrieb der Romantiker Novalis (zit. nach R. Fülöp-Miller, Macht und Geheimnis der Jesuiten, Berlin 1929, 5). Selbst der machtversessene Hitler sah in den Jesuiten das Ideal einer disziplinierten Truppe.
Der Jesuit Prof. Alighiero Tondi, ein hervorragender Kenner und Funktionär des Vatikans, berühmt geworden durch seine Flucht vor den klerikalen Mitbrüdern in die damalige DDR, schrieb dann in seinem im Aufbau-Verlag Berlin herausgegebenen Buch „Die Jesuiten“: „Beim Entwurf der Konstitution des Ordens war es das Ziel des Ignatius, dem Vatikan einen klerikalen Organismus zu schaffen, der militärisch aufgebaut und mit einheitlicher Befehlsgewalt, mit blindem, absolutem Gehorsam, mit Wendigkeit in den Bewegungen und starker Schlagkraft ausgestattet ist. Bis zu jener Zeit gab es in der Kirche nichts Derartiges … Deshalb nannte der Gründer diesen Organismus ‚Kompanie Jesu‘. Aber nach der Lehre des Katholizismus heißt Jesus dienen dem Vatikan dienen; der Orden ist also eine Kompanie von Soldaten im Dienste des Vatikans“.
Von den Regeln des Jesuitenordens sagt Tondi: Diese Regeln, die Art, sie zu interpretieren und zu leben, das alles spiegele „energisch diesen Geist wider, dessen wesentliche Merkmale die Ersetzung der natürlichen Persönlichkeit durch die Persönlichkeit eines Exaltierten, die völlige Einseitigkeit sowohl der Bedürfnisse als auch der Bestrebungen der Menschen, die Unbeugsamkeit und Strenge in der Auffassung und im praktischen Leben und der Fanatismus sind“.
Alle Jesuiten werden gedrillt nach der Regel 32 der Konstitutionen des Ordens: „Alle sollen die freie Verfügung über sich selbst und über ihre Angelegenheiten dem Superior in wahrem Gehorsam überlassen, ihm nichts, auch nicht das eigene Gewissen, verborgen halten, ihm nicht widerstreben, nicht widersprechen und keinesfalls ein seiner Ansicht entgegengesetztes Urteil zeigen …“
Noch schlimmer klingt die Regel 36: „Jeder sei überzeugt, dass, wer unter dem Gehorsam lebt, sich von der göttlichen Vorsehung durch die Superioren so führen und leiten lassen muss, als wäre er ein Leichnam, der sich auf jede Weise drehen und wenden lässt; oder der Stab eines Greises, der dem, der ihn in der Hand hält, überall und zu jedem beliebigen Gebrauch dient.“
Wer nach solchen Regeln indoktriniert und manipuliert wird, der kommt aus dieser Zwangsjacke kaum mehr heraus. Tondi hat es am eigenen Leib erlebt. Obwohl er der in aller Öffentlichkeit gefeierte Aussteiger aus dem Jesuitenorden war und in der DDR mit allen möglichen Ehrungen überhäuft wurde, kehrte er ihr plötzlich den Rücken und landete wieder reumütig zu Füßen des „Heiligen Vaters“.
Glaubt irgendjemand, der noch realistisch denken kann, wirklich, dass der Jesuit Bergoglio alias Papst Franziskus nach so vielen Jahren des Studiums und der Dressur durch seine Superioren weniger indoktriniert und jesuitisch geformt ist als der ihm intelligenzmäßig eindeutig überlegene Prof. Tondi?
Überall, in allen Gegenden der Welt, wo auch immer sie wirkte, hatte die Gesellschaft Jesu stets als oberstes Missionsziel nicht nur die Bekehrung der Menschen zur Annahme der christlichen Lehre, sondern auch die Umformung dieser Menschen zu Sklaven Christi, des Papstes als seinem Stellvertreter und zu gefügigen Kindern der Allmutter Kirche.
Als Bergoglio noch nicht Papst Franziskus, sondern Provinzial, d. h. oberster Chef aller Jesuiten in Argentinien war, wurde er von mehr als der Hälfte seiner Ordensbrüder wegen seiner Härte und Sturheit so gehasst, dass ihm dieser Führungsposten von der Amtskirche entzogen wurde. Er hatte dann ein paar Jahre Zeit, in sich zu gehen und eine neue Lebensstrategie für sich selbst zu entwerfen, denn er sah sich plötzlich für Jahre in den Stand eines gewöhnlichen, nichts zu sagen habenden Mönchs versetzt.
In dieser Zeit muss also sein Entschluss gefallen sein, es mit Milde zu versuchen, wo es doch mit seiner Härte den Menschen und Ordensbrüdern gegenüber nicht geklappt hatte.
Aber man sieht: Es geht hier primär nur um eine veränderte Strategie, nicht wirklich um von Herzen kommende Milde, Güte und Liebe. Sonst könnte er ja nicht neuerdings schon wieder das harte Urteil in die Welt setzen, dass „Impfen ein Akt der Nächstenliebe“ sei.
Denn selbst seine gehorsamen Diener, die Bischöfe, geben in ihrer Erklärung zur Debatte um die Impfpflicht wenigstens zu, dass „eine Impfpflicht ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Integrität und Freiheit des einzelnen Menschen ist“, sie fordern deshalb auch den Staat auf, bezeichnen diese Forderung sogar als „dringend geboten“, dass er „situations- oder gesundheitsbedingte Ausnahmen vorzusehen und auch die rechtlichen Konsequenzen in einem angemessenen Rahmen zu halten habe“. Das Ziel des Staates müsse sein, „Gesundheit und Freiheit gleichermaßen zu schützen“.
Die Intelligenz der Bischöfe reicht aber nicht aus, um zu erkennen und zu begründen, dass beides zusammen im totalen Gleichmaß und völliger Ebenbürtigkeit nicht geht, nicht klappen kann. Das absolute Grundrecht des Menschen ist die Bewahrung seiner Würde, und diese hat zur Voraussetzung nicht die Gesundheit (weil sonst jeder Kranke, jeder Behinderte ein Mensch ohne Würde wäre), sondern die Freiheit jedes menschlichen Individuums, sich frei entscheiden zu können.
Damit ist auch klar und deutlich erwiesen, dass der „unfehlbare“ Papst völlig daneben liegt, wenn er die Nächstenliebe als Waffe einsetzt, um die Leute zur Impfung zu zwingen. „Liebe Gläubige, Ihr habt keine Nächstenliebe, wenn Ihr nicht zur Impfung kommt!“ Das muss gerade jener Papst sagen, dessen Härte in diesem Aufsatz bereits aufgedeckt wurde.
Aber man erkenne hier auch, dass die Kirche „Fortschritte“ macht: Während der ein paar Jahrhunderte dauernden Phase des Inquisitionswütens der Kirche benutzte man noch die Folter und den Feuertod, um die Menschen zum Glauben und zur Einhaltung der Tugenden, u. a. auch der Nächstenliebe, zu zwingen.
Und man hat auch in anderer Hinsicht dazugelernt: Egal, wie das mit dem Impfzwang am Ende ausgeht, man wäscht die Hände in Unschuld. Die eigentliche Verantwortung schieben die Bischöfe dem Staat zu. Es liege „letztlich in der Verantwortung der Regierenden zu beurteilen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen und eine temporäre Impfplicht das jetzt angemessene Mittel zum Schutz des Gemeinwohls ist. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzes können wir kein detailliertes Votum abgeben und werden uns daher am Begutachtungsverfahren nicht beteiligen“.
Und noch ein „Fortschritt“ der Amtskirche ist feststellbar: Hatten der Papst und die Bischöfe damals den ersten Staatsvertrag mit Hitler geschlossen, wodurch dieser in der Politik und Diplomatie erst salonfähig wurde und Staatsverträge auch mit anderen europäischen Ländern abschließen konnte, so können der heutige Papst und seine Bischöfe jetzt „furchtlos“ dagegen anschimpfen, dass jetzt manche „die staatlichen Maßnahmen zur Pandemieeindämmung mit dem nationalistischen Unrechtsregime in Beziehung gebracht haben. Solche beschämenden Verharmlosungen der NS-Verbrechen dürfen nicht geduldet werden“.
Die Erklärung der Bischöfe endet mit dem Aufruf des Apostels Paulus an die Epheser: „Seid demütig, friedfertig und geduldig, ertragt einander in Liebe“. Das ist zwar pathetisch nett und salbungsvoll, jedoch auch nicht weit entfernt von dem eiskalten Willen der den Staat Regierenden, die durchgehende »Herdenimmunität« aller Bürger zu erreichen und sie dadurch zu einer »Herdenkommunität« gleichgeschalteter Idioten zu machen.
Hinweise
Zum Autor:
Der Philosoph und Theologe Hubertus Mynarek gilt als einer der prominentesten Kirchenkritiker unserer Zeit. Er war Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und der erste Universitätsprofessor der Theologie im deutschsprachigen Raum, der aus Gewissensgründen aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. In einem Offenen Brief an Papst Paul VI. prangerte er dessen Herrschsucht und die Machtstrukturen der kirchlichen Hierarchie an. Eines seiner Hauptwerke ist „Herren und Knechte der Kirche“. Mynarek ist Vertreter eines ökologischen Humanismus, den er u.a. in seinen Büchern „Ökologische Religion“ und „Die Kunst zu sein“ darlegt. Vita siehe mynarek.de.
Im Deutschen Bundestag fand am 26. Januar 2022 ein Hochamt des fortgeschrittenen Irrsinns statt — Chronik eines sehr schweren Verlaufs.
(Gastbeitrag von Wolf Reiser, Grafik: E-Gruppe Berlin, edit: pw)
Blinde sollten keine Blinden führen — in Deutschland jedoch durften Desorientierte eine ausführliche „Orientierungsdebatte“ veranstalten. So geschehen am 26. Januar 2022 im Bundestag. Da sollte eine Art Vorklärung über eine mögliche Impfpflicht über die Bühne gehen. Wer also sollte darüber verfügen, was mit den Körpern der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger — des „Souveräns“, wie es so schön heißt — künftig geschehen soll? Karl Lauterbach? Wolfgang Kubicki? Die Grünen? Oder doch lieber die Hüter christlicher Werte aus der Union? Auf keinen Fall, so viel schien klar, sollte dies den Besitzern besagter Körper selbst überlassen bleiben. So bezeugte schon der offizielle Anlass der Debatte die Rat- und Respektlosigkeit der meisten Debattierenden im Angesicht eines Virusgeschehens, das sich allen wohlmeinenden Einhegungsversuchen seitens der Staatsmacht bis heute hartnäckig widersetzt. Eine „Sternstunde“, hatten mediale Claqueure schon im Vorfeld des Events geraunt. Tatsächlich wurde die Gruppenselbsttherapie der Erwählten dann eher zum Dokument des gar nicht mehr so schleichenden, vielmehr eher galoppierenden Verfalls einer Demokratie. Der Autor zeichnet die High- und Lowlights dieses historischen Tags sowie einige Anekdötchen am Rande mit dem ihm eigenen Biss nach.
Kein schöner Land benötigt mehr Orientierungsdebatten als das unsrige. Es gehört zum Konzept der Offenen Psychiatrie, dass der Patient — zumindest tagsüber — kommen und gehen kann, wann und wie er will, und zudem befugt ist, die Therapie auch auf eigene Verantwortung abzubrechen.
Wer am 26. Januar 2022 das dreistündige Event aus dem Plenarsaal mitverfolgte, musste endgültig einsehen, dass es zwischen freilaufenden Patienten und verkleideten Ärzten keine Unterscheidungsmerkmale mehr gibt. Auch weiß hierzulande kein Mensch mehr, wer wem warum etwas sagt.
Das Deutschland des Jahres 2022 belegt im Karnevalsmonat quer durch alle maroden Schichten die Bahren der intellektuellen Notaufnahme. Ohne Kompass und bis zu den Augenbrauen maskiert schleppen sich die Bewohner über die Bühne einer nicht enden wollenden Travestieklamotte. Sie glotzen sich auf den Marktplätzen und in den Beförderungsmobilen gegenseitig an wie verpfuschte Repliken in einem peloponnesischen Provinzmuseum.
Die letzten Funken an Lebensenergie gelten dem meist plumpen Ermitteln einer weitgehend identischen Gesinnungslage in Sachen Booster, Nazi oder Klima.
Ausländer, denen 2006 beim Sommermärchen angesichts der wogenden Flaggenmeere ein wenig mulmig wurde, treffen jetzt auf Einheimische, die ihre Hosen bereits voll haben, bevor sie diese überhaupt angezogen haben.
So gegen 11 Uhr an jenem besagten Mittwoch flatterten die ersten Helikopter über dem Regierungsareal und verbreiteten fröhliche Walkürenstimmung. Um den, wie man sagt — weiträumig — abgeschirmten Orientierungssaal formierten sich Hundertschaften an reichlich behangenen Polizisten, die grünen und blauen Bussen entstiegen waren. Manche bauten rotweiße Stahlbarrieren auf, andere übten breitbeiniges Stehen oder musterten fachmännisch die träge lauernden Wasserwerfer. Zu den melodischen Sirenen addierte sich das unvermeidliche Blaulichtgeflacker und löste beim Betrachter dieses gewisse Kinofeeling aus.
Demonstranten filmten die Szenerie mit hochgereckten iPhones und Polizisten filmten professionell zurück. Zwischen den rivalisierenden Bildgestaltern stolperten vermummte Menschen umher, auf deren Rücken das Wort „Presse“ zu lesen war. Es fehlten nur die beiden Klitschkos und ein Stoßtrupp patriotischer Scharfschützen.
Die Reporter der Sendeanstalt Phoenix wiesen schon seit Wochenbeginn darauf hin, dass der deutschen Demokratie mit diesem parlamentarischen Edelformat in Sachen Pro- und Kontra Impfpflicht eine Sternstunde ins Haus stünde. Sternstunde — dieses mythenumrankte Hauptwort fahren die medialen Milchschnitten hierzulande immer dann auf, wenn sich Volksvertreter jenseits des Fraktionszwangs äußern und quasi sanktionsfrei eine eigene Meinung zur Schau stellen dürfen.
Naturgemäß gelingt dies immer dann am besten, wenn eine Debatte von Konsequenzen befreit ist, also lediglich dem Vorfühlen dient und einem Labortestlauf für spätere Zwangsmaßnahmen gleichkommt. Und was eignet sich besser für ein derartiges Live-TV-Spektakel als der alles beherrschende Krieg gegen das von der Charité traumatisierte Virus und Millionen gottverlassene Zwischenwirte?
Angesichts dieses Jahrhundertereignisses verschwanden die Vor- und Nachbeben der beliebten Talkshows in einem kurzen Lockdown und gaben den seriöseren Kollegen die Möglichkeit, mit ihrem vornehmsten Sprachgut ins Kraut zu schießen: Moral, Ethik, Gewissen, Freiheit, Abwägung, Staatsraison, Loyalität, Solidarität, Luther, Cicero, Kant, Macchiavelli, Montesquieu. Man sieht, diese Sache deutete auf einen ganz schweren Verlauf hin.
Während sich das Plenum hinter dem Phoenix-Stammtisch mit seltsamen Leuten füllte, warfen die Rotorblätter hoch über Sir Norman Fosters Kuppel idyllische Schattenkreise. Dieses britische Designkonzept, welches unserem Parlament die Krone aufsetzt, scheint von der Idee bestimmt, dem Diskurstempel nach außen hin eine Art Transparenz und Open Society-Intimität zu verleihen. Ein neutraler Berlintourist würde beim flüchtigen Betrachten den gesamten Reichstagskomplex eher für ein okkultes NASA-Zentrum halten.
Wer, zurück im Medienstübchen, den Stichwortgebern und Stichwortnehmern zuhörte, fühlte sich in attische Hochzeiten versetzt. Unscheinbare Hinterbänkler verwandelten sich in allerlei Periklese. Die Kraft der Imagination ließ lockenköpfige, lorbeergeschmückte und biosandalierte Tribunen im weißen Leinengewand Richtung Agora traben und zersausten Wegelagerern schwungvoll Autogramme geben.
Zwischen Demos und Dämonen erglühte die Kunst der Rede und bereits eine Stunde später erfüllten sich die feuchtesten Wunschträume des Plebs.
Ein grüner Eulenspiegel namens Till Steffens zitierte tatsächlich den berühmten Athener: „Das Geheimnis des Glücks ist die Freiheit und das Geheimnis der Freiheit ist Mut.“ In Zeitlupentempo verfolgte man den Flug eines Farbbeutels aus der Hand eines antiken Wutbürgers.
Parlamentarischer Klimakiller
Wer sich noch an Bonn erinnert, mag mit einem Seufzer anmerken, dass früher alles besser war. Mehr Demokratie wagen, Hodentöter, Arschloch, Nazi, Bolschewik, hörte man es brüllen und vorne unter dem Adler brillierten Weizsäcker, Hamm-Brücher, Wehner, Brandt und Strauß und lieferten der Nation einen deutschen „Rumble in the Jungle“ mit Hammer und Florett im Instrumentenkoffer.
Rhetorik wurzelte noch in der Kultur einer öffentlichen Aussprache mit oft fulminanter Energie in Sachen Unrecht, Freiraum, Chancengleichheit, Steuer, Korruption sowie privater wie staatlicher Kriminalität. Die Verfertigung der Gedanken beim Reden verlangte die Kunst, seine Zuhörer von einer Meinung zu faszinieren und zugleich die handwerkliche Kenntnis von der Wirksamkeit des Vortrags.
Beim Pöbeln eine Hand in der Hosentasche zu belassen, macht aus Kahrs keinen Kennedy — vom Rest mal abgesehen. Über Kohl, Kinkel und Steinmeier versackte die politische Rhetorik schrittweise im Keller dauerweihnachtlichen Sermons und 16 Merkeljahre zementierten einen parlamentarischen Klimawandel in Richtung Paralyse, Apathie und Narkotisierung.
Doch nach jeder Ebbe kommt die Flut und angesichts des erregenden Impfthemas versprach diese Orientierungsdebatte, zu einer spirituellen Sintflut anzuwachsen. Ganz im maritimen Sinne war zu hören, dass man hier und heute all die verdrossenen Menschen draußen im Land und vor den Volksempfängern wieder zurück ins Boot holen werde.
Am Ende eben jenes Tages bezeichnete zumindest ein mitfahrender Schiffsarzt die Debatte als „inhaltlich hochwertig“. Es handelte sich um den noch freilaufenden Bundesgesundheitsminister, der sich zwischen Markus Lanz, Anne Will und Frank Plasberg eine innerparlamentarische Pause gönnte. In seinem Beitrag zeichnete er das Schlachtfeld einer viralen Belagerung und zitierte den Militärhistoriker Hegel:
„Dieser habe einmal gesagt, Freiheit sei die Einsicht in die Notwendigkeit. Und ja, die Freiheit gewinnen wir durch die Impfung zurück.“
Es gibt viele Menschen, die eine grundsätzliche Skepsis gegenüber Mehrheitsmeinungen haben, doch es ist vorstellbar, dass sie bei journalistischen Bewertungen wie „Schande für den Bundestag“, „Niveau eines Kindergartens“ oder „Sternstunde der Scheißegalität“ eine Ausnahme gemacht haben.
Es fehlte eigentlich nur noch das Grußwort des Davoser Governance-Buddhas und ein Zwischenspiel des Wandergitarristen Wolf Biermann.
Im virenbedingt nicht ganz ausverkauften Bundescabaret ging es zu wie an einem Fellini-Set: Young-Leaderinnen und Leader, die Kostüme aus dem Merkelfundus trugen, bekannte Plagiatoren und bajuwarische Maskenvermittler, ältere Wendehälse und krawattenbefreite Schweinehirten, viel zu früh erkahlte Hornbrillenträger, nervös herumstehende NGO-Investoren, E-Mobillobbyisten, woke Kreuzberger Kiffer und auffallend viele extrem umfangreiche Abgesandte einer wohl überfraktionellen FatLM-Bewegung. Ich musste unwillkürlich an Arno Schmids Roman „Kühe in Halbtrauer“ denken, verwarf das aber umgehend, um nicht am Ende noch Ärger zu bekommen.
Während ein zerbrechlich wirkender SPD-ler im Hintergrund das Impfen als Weg zur Freiheit an und für sich herausstellte, bekannte bei Phoenix ein flatterhafter CDU-Hesse, man erkenne an Tagen wie diesen eindeutig, dass Deutschland eben nicht mit China oder Nordkorea vergleichbar sei. Man trifft selbst im aktuellen Deutschland selten auf jemanden, der so etwas behauptet. Doch andererseits kann man den Asiaten durchaus dazu gratulieren, dass man sie nicht staatlicherseits dazu gezwungen hat, diese Reden anzuhören.
Aber Einhalt! Korrektur! Es gab dann doch vier der Würde des Rituals angemessene Redebeiträge. Sie stammten von Gregor Gysi, Alice Weidel und Wolfgang Kubicki, der zu seinem Unbehagen reichlich Lob vom AfD-Block bekam. Und zuletzt von dem Linkepolitiker Matthias Birkwald, dessen Vater am Tag nach einer Impfung starb, der selbst dennoch geboostert ist, sich aber energisch gegen eine Impfpflicht aussprach.
Während er seine Gemütslage sehr bewegend erzählte, führten die Herren Scholz und Habeck ein sehr wichtiges Gespräch und hielten sich dabei die Hand über die Lippen, wie Marco Reus, wenn er vor einem Freistoßtrick seine Mitspieler einweiht. Hingegen beklatschte das Duo wenigstens die sehr selbstbewusste grüne Debütantin Ricarda Lang, die im Stile eines Vorwerkdrückers die totale Impfpflicht forderte, um nicht „weiter unkontrolliert von Welle zu Welle zu rutschen“. Sie stand allerdings zum Zeitpunkt ihrer Biotech-Reklamesendung bereits unter dem Einfluss eines unkontrollierten Omikron-Alkaloids.
Während der jeweils sechsminütigen Redebeiträge wandten sich die Redner immer wieder reflexartig und wohl in Erwartung eines Widerhalls nach rechts, also in Richtung Regierungsbank. Dort saß sechzehn Jahre lang jemand, der entweder telefonierte, scrollte, schmollte, sortierte, studierte oder in der Regel gleich nach der selbst verlesenen Gutenachtgeschichte im Spiegelkabinett von Udo Walz Platz nahm, nach Brüssel abdüste oder nach Wuhan, gerade noch beizeiten, am 8. September 2019, um der Büroeröffnung des berüchtigten Automobilzulieferers Webasto beizuwohnen.
Das Modell der demonstrativen Anti-Präsenz hat den Bundestag seither in die Stimmung einer kompletten Vergeblichkeit versetzt. Und wie es unserem autoritären Nationalcharakter eigen ist, folgen Lehrer und Schüler dem Beispiel der großen Rektorin, vertiefen sich während des Gequatsches der jeweils Anderen in Unterlagen oder spielen mit aufgesetzter Lässigkeit an neumodischen Tools herum. Wenn man den Ton am Fernsehgerät stumm schaltet, wirken die Bilder wie eine Live-Übertragung aus einem Telekom-Callcenter.
An jenem Mittwoch wurde der mächtigste Platz Europas von dem neuen Bundeskanzler Olaf Scholz in Beschlag genommen, der den leicht erhöhten Sitz dem unbeherrschten Lachanfall einer rheinischen Frohnatur verdankt, die im Nachhinein auch als eine Art Flutopfer zu gelten hat.
Doch auch an der Elbchaussee hat sich mittlerweile das süßlich-milde Siegergrinsen aus dem Gesicht verabschiedet.
Mit Joe Biden-ähnlicher Dynamik schaute Scholz entlang dieser drei Sternstunden abwechselnd auf den SMS-Traffic oder blätterte geistesabwesend in einem gelben Papierstapel. Nur wenn ein parteieigener Hobby-Eugeniker über den kausalen Zusammenhang von Bildung und Impfung dozierte, bewegte sich des Kanzlers Haupt unendlich langsam nach links und befreite sich kurz vom Fluch warburg’scher Alt- und Neulasten. Zur Sache selbst gab es von seiner Seite aus nichts zu sagen. Wieso auch? Kindersuizide, Massen-Insolvenzen, Kollektivtrauma, Astra-Kadaver und sonstige Nebenwirkungen — Fake-News, Pipifax, Vogelschiss, basta!
In der ersten Reihe sah man noch den eigentlich relativ überzeugten Impfpflichtgegner Christian Lindner beim Studium haptischer wie elektrischer Kommunikationsunterlagen. Am äußeren Ende leuchteten Turban und Trikot der knallbunt-hyperaktiven Innenministerin, die sich während Alice Weidels Ausführungen mit einem namentlich nicht bekannten Minister unterhielt und heimische Äppelwoi-Stimmung verbreitete.
Sonst da oben auf den Bänken des Hochamts? Bisschen Lesen oder so tun. Ein wenig Kritzeln oder so tun. Ein bisschen Fingernägel feilen, die bestens empfohlene Flatrate-Domina buchen, kurz den Unterricht stören, danach Austreten und ein wenig durchs Bild trödeln. Man kann sich alles leisten, nur nicht sich von Phoenix beim Zuhören erwischen zu lassen.
Vorwärts Immer
Vor gut zehn Jahren schon empfand Roger Willemsen den Bundestag als „Bau der nutzlosen Rede“, zeigte sich erschüttert von der „virtuellen Zwecklosigkeit im interesselosen Raum“ und leicht amüsiert vom Rollenspiel „all dieser Charaktermasken: Gretel, Polizist, Teufel, Hanswurst, Krokodil“. Auch sah er damals schon die ersten Wolken des ökostalinistischen Wahns einer Endzeitsekte am Firmament.
Anfang Februar 2022 stand in der Zeit, dass 83 Prozent der Bundesbürger für ein Handyverbot im Plenarsaal sind. Bereits im November 2017 ermahnte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Abgeordneten brieflich dazu, die Nutzung der Geräte während der Redebeiträge einzustellen und vor allem nicht mehr zu twittern und zu fotografieren.
Ein paar Hauptstadtjournalisten erkundigten sich daraufhin, wieso es im Bundestag zugehe wie in einer Neuköllner Problemschule. Hauptsächlich, so war zu hören, würde man jene Belange ergoogeln, die man bei der aktuellen Rede nicht so ganz umfänglich kapiert habe. Andere Politiker gaben an, sich lediglich neueste Studien zum jeweiligen Tagungsthema herunterzuladen.
Wir haben uns längst an diese Bilder unter der Kuppel gewöhnt, die narzisstische Neurotiker beim Ausüben der „schwarzen Pädagogik“ zeigen. Das Ignorieren und Verachten als Erziehungsmethode geht auf Dauer selten gut aus. Auch stellt sich die Frage nach Sinn und Motiv dieser Selbstdemontage.
Da haben typische Vertreter der Methode „Kreißsaal-Hörsaal-Plenarsaal“ einen Premiumjob mit oft lebenslanger Absicherung und an den paar Debattentagen die Möglichkeit, sich im Glanz der Größe zu präsentieren, ihre eigene Sichtweise oder meinetwegen Haltung zu schildern, diese öde Lesesaalstimmung aufzumischen, ihrem Stammvieh Gehör zu verschaffen und ganz nebenbei ein Land zu regieren. Verglichen mit der derzeitigen Problemdimension erscheinen die Nachkriegsjahre wie ein Kirmeswochenende.
Von wenigen Highlights abgesehen, wirken die aktuellen Parlamentarier wie lustlose Komparsen einer regionalen Soap. Mag sein, dass dieser Touch bereits zur neuen Young Leader-Coolness gehört. Diese Ampel verkörpert ohnehin nur noch ein Biotop dreier konkurrierender Plagen. Viele ahnen und wenige wissen, dass die entscheidenden Rennen längst gelaufen und die Gewinne ausbezahlt sind und es im weiteren Verlauf darauf ankommt, die vorgefertigten Satzbrocken zeitversetzt und künstlich mit Leben zu füllen.
Wie sollen aber normal denkende Menschen das System der Offenen Psychiatrie mit heiler Haut überstehen? Neu wählen? Wen denn? Nicht wählen? Hilft nicht viel. Ungültige Stimme abgeben? Das ist ohnehin der Dauerzustand. Die junge Generation heranlassen? Eine sehr gute Idee wie auch das Herabsetzen der Wahlberechtigung auf 12 Jahre.
Da es zur Lieblingsbeschäftigung des Bundestags zählt, Pakete zu schnüren, wäre es sinnvoll, den Kuppelbau an Amazon zu verticken.
Auch ließe sich das Parlament auf eine Person reduzieren. Lottozahlen, Wetter, Fußball und Inzidenzen werden bei Anne, Frank und Maybritt verkündet. Und im Sinne der Neuen Deutschen Welle empfiehlt sich auch beim Tiefbaubrojekt BER ein rasches Umbenennen in einen Georg Floyd-Airport. Ja, wir werden uns viel verzeihen müssen. Zum Thema Toleranz schrieb Fjodor Dostojewski einmal:
„Sie wird ein solches Niveau erreichen, dass intelligenten Menschen das Denken verboten wird, um Idioten nicht zu beleidigen.“
(anwaltliche Vorlage zur freien Verwendung; Grafik: E-Gruppe Berlin)
Felix Mustermann 22.1.2022
Musterstraße 1
11111 Musterstadt
An die
(für den Sitz Ihrer Landesrundfunkanstalt zuständige Staatsanwaltschaft, z.B.:)
Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50926 Köln
Zustellung per Fax: 0221 / 477-4050
oder
Per Einschreiben mit Rückschein
(nicht: per Mail)
Einreichung einer Strafanzeige gegen den Intendanten des WDR u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich
Strafanzeige
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände, insbesondere wegen des Tatverdachts der (Mit-)Täterschaft und der Beihilfe zu Straftaten nach dem StGB, VStGB und AMG
sowie
wegen des Geschehenlassens solcher Straftaten gem. § 357 Abs. 1 und Abs. 2 StGB
gegen
alle Intendanten und alle sonstigen verantwortlichen Mitarbeiter des Westdeutschen Rundfunks (WDR) sowie auch aller anderen deutschen öffentlichen rechtlichem Rundfunk- und Fernsehanstalten,
sowie gegen alle Verwaltungs- und Rundfunkräte sowohl des WDR als auch aller anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten,
Begründung:
A)
Einleitende Anmerkungen:
Warum wird diese Strafanzeige gestellt?
Sie wird gestellt, um katastrophalen Entwicklungen zu widersprechen und öffentlich ein Zeichen zu setzen, damit die Stunde der „tiefen (geistigen) Mitternacht“ der Menschen hoffentlich endlich bald vorübergeht und die Menschen in diesem Land kollektiv aufwachen, eben auch die, die von Politik, Pharmaindustrie und Medien gestreuten Narrativen aufgesessen sind.
Damit niemand glaubt, diese Anzeige würde Fragen betreffen, die für niemanden von Relevanz sind, möchte ich gleich einleitend fragen:
Kennen Sie schon die „Impftoten-Bilanz“ mit 18.928 Todesfällen in der EU – Stand 17.7.2021?
In dem gleichlautenden Artikel des Online-Magazins Rubikon vom 24.7.2021 heißt es u.a.:
„EudraVigilance, die Datenbank der Europäischen Union für Verdachtsmeldungen von Arzneimittelreaktionen, die auch für die Registrierung von Impf-
Nebenwirkungen zuständig ist, meldet – Stand 17. Juli 2021 – die fast
unglaubliche Anzahl von 18.928 Todesfällen und 1.823.219 Verletzungen in der Europäischen Union nach COVID-19-‚Impfungen‘ (1 bis 6). Da üblicherweise nur ein kleiner Teil der Anzahl von Impfschäden gemeldet wird und der Halbsatz ‚steht nicht im Zusammenhang mit der Impfung‘ im Falle von Schäden nach einer ‚Corona-Impfung‘ mittlerweile Standard ist, muss man sogar von einer erheblich größeren Zahl von Todesfällen und Verletzungen ausgehen. Bei den Piloten von British Airways lag der ‚Todesfaktor‘ bei etwa 1:1000 (7) …“.
Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz
Haben Sie aus den öffentlich-rechtlichen Medien von diesen Zahlen erfahren?
Wenn nicht: Ist es nicht offensichtlich, dass die Bekanntgabe solcher Daten auf die Entscheidung aller Ungeimpften, ob sie sich impfen lassen sollen oder nicht, nicht einen großen Einfluss gehabt hätte?
Wir leben offensichtlich in apokalyptischen Zeiten, in der die Verhältnisse vollkommen auf den Kopf gestellt worden sind und auch schlimmstes, himmelschreiendes Unrecht, das unendliches Leid über Menschen im In- und Ausland bringt, von Vertretern der sog. Leitmedien, gerade auch der sog. öffentlich-rechtlichen Anstalten, aber auch von Vertretern der bundesdeutschen Politik – stets im feinen Anzug und oft mit einem so smarten Lächeln – als „alternativlose“ Politik oder was auch immer sonst dargestellt worden ist.
Damit sind die Fundamente, auf denen nicht nur ein „Rechtsstaat aufgebaut sein muss, nicht nur beschädigt, sondern geradezu in die Luft gesprengt worden, eben weil die Justiz dieses offenkundige Unrecht nicht aufgearbeitet hat.
So, wie ein unschuldig Verurteilter die Angelegenheit aller anständigen Menschen sein muss, so muss die öffentliche Beschuldigung aller Repräsentanten öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, die auf Grund ihrer Zuständigkeit und Funktion für diese Entwicklungen mitverantwortlich sind, gleichwohl aber noch nicht beschuldigt, angeklagt und verurteilt worden sind, ebenfalls eine Angelegenheit aller anständigen Menschen sein, die noch den Mut den öffentlichen Widerspruch haben.
Auch wenn nicht alles strafbar sein mag, was jedem redlichen Bürger als strafwürdig erscheinen muss, so muss gerade vor dem Hintergrund der Tragweite und der Folgen des nun schon seit Jahren inszenierten Corona-Panik-Orchesters öffentlich-rechtlicher Medienvertreter sehr genau geprüft werden, ob die Mitwirkung an dieser Propaganda – auch durch das Verschweigen der Leben und Gesundheit aller Menschen äußerst gefährlichen „Corona-Schutzimpfungen“ – nicht doch von den Tatbeständen des StGB oder auch des VStGB erfasst und unter Strafe gestellt wird.
Wenn das Strafrecht gerade in diesem Kontext einfach „nicht angewendet“ und damit faktisch suspendiert wird, dann werden die Menschen in diesem Land zu der Überzeugung gekommen müssen, dass die Justiz nur noch ein System zur Gewährleistung der Herrschaft namentlich wahrscheinlich nicht einmal bekannter „Eliten“ ist, die für ihre Taten keine Strafe mehr fürchten müssen, und das die andere Kehrseite dieser Medaille und die wahre Funktion des „geschriebenen Recht“ nur noch darin besteht, alle Menschen, die gegen krasse Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft aufbegehren, mit Mitteln des „Rechts“ klein halten und notfalls gesellschaftlich zerstören zu können.
In einer solcherart kafkaesk anmutenden Realität wäre das geschriebene Recht für das Volk nur noch solange gültig, solange sich niemand darauf beruft, während es gegen „Repräsentanten“ der elitären Interessengruppen ganz einfach nicht angewendet wird.
Und wenn das geschriebene Recht so konstruiert ist, dass sogar die, die ihr öffentliches Amt missbrauchen und unendliches Leid und vielfachen Tod in die Welt bringen und vertuschen, einfach straffrei gestellt werden, damit die dahinter stehende Agenda endlich durchgesetzt werden kann und geplante Raubzüge unter Dach und Fach gebracht worden sind, dann werden Gesetzgebung und Rechtsstaat pervertiert und ihrer friedensichernden Funktion beraubt.
Nach Ansicht vieler Menschen, die sich gerade nicht nur aus dem Angebot öffentlich-rechtlicher Sender informieren, ist die gesamte politische Ordnung nur noch Ausdruck einer „Fassadendemokratie, deren Fortbestand existenziell davon ab, dass dem Volk jeden Tag aufs Neue die höchstpersönliche Sicht der Regierung und ihrer grauen Eminenzen als die „objektive und neutrale“ Wahrheit verkauft werden kann.
Ohne diese Dauerberieselung durch Sendeformate mit vorgegebenen Ansichten und Meinungen, denen sich das Volk, am Abend von der täglichen Arbeit ermattet und erholungsbedürftig, oft schon aus Gründen der Bequemlichkeit gerne anschließen möchte, kann ein Volk wohl kaum so nachhaltig getäuscht und ruhig gehalten werden.
Die aktuellen politischen Realitäten nötigen jeden redlichen Bürger in diesem Land dazu endlich öffentlich seine Stimme zu erheben.
Aus diesen Gründen wurde diese Strafanzeige formuliert.
B)
Man stelle sich vor, es findet hierzulande wieder ein Völkermord statt….und (auch) alle Medien schweigen…
Sie werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sehr konkrete Anhaltspunkte / Verdachtsmoment dafür gibt, dass die sog. Anti-Corona-„Impf“-Kampagne, die seit Ende 2020 in vielen Ländern der Welt – auch in Deutschland – gestartet worden ist, die völkerstrafrechtlichen Tatbestände des Völkermordes und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit verkörpert.
Hierzu verweise ich zunächst auf folgende Erkenntnisquellen:
1.
das Rechtsgutachten der Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg vom 27.12.2021 zur Strafbarkeit des Herstellers BioNTech u.a. nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer/BioNTech,
im Volltext abrufbar u.a. unter
2.
Eine sehr gute Zusammenfassung zu allen relevanten rechtlichen Aspekten der „Impfung“ mit genetischen „Impf“-Stoffen bietet das Buch „Corona Impfung“ der Rechtsanwältin Bester Bahner.
Die strafrechtlichen Ausführungen zu diesen genetischen „Impf“-Stoffen finden sich dort u.a. auf S. 370 ff.
Die eBook-Version dieses Buchs „Corona Impfung“ ist auf mehreren Portalen kostenlos (!) zugänglich.
Die Rechtsanwältin Beate Bahner hebt in diesem Buch zu Recht besonders hervor dass gerade die „Impfung“ von Kindern mit diesen gentechnischen Corona-„Impf“-Stoffen durch nichts indiziert und zu rechtfertigen ist und nur als Verbrechen bezeichnet werden kann.
3.
die Strafanzeige des Rechtsanwalts Tobias Schmid von März 2021, die – soweit bekannt – bei allen (!) Staatsanwaltschaften in Deutschland eingereicht worden ist, siehe hierzu u.a.:
4.
Beschwerde an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen diverser Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit der Corona-Virus-„Impf“-Kampagne:
Englische Originalfassung dieser Beschwerde ist am Ende des folgenden Artikels verlinkt:
Es sollte leicht feststellbar sein, dass die Situation, wie sie in der obigen Beschwerde dargestellt wird, sehr gut mit der Situation in Deutschland verglichen werden kann.
5.
Dr. Mike Yeadon in der 86. Sitzung des Corona-Ausschusses zu den katastrophalen Nebenwirkungen der genetischen „Impf“-Stoffe (sehr sehenswert) – aus seiner Sicht geht es darum, den Menschen mit diesen „Impf“-Stoffen Schaden zuzufügen:
https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Mike-Sitzung-86-de:6
Dr. Mike Yeadon berichtet in diesem Interview auch davon, dass er die Öffentlichkeit auch über Mainstreammedien warnen wollte, seine diesbezüglichen Bemühungen aber abgeblockt wurden. Er legt schlüssig dar, dass diese ganze „Corona-Schutz-Impfkampagne“ sofort beendet worden wäre, wenn die Medien auch nur ein einziges Mal die Öffentlichkeit angemessen über alle gefährlichen Aspekte dieser neuen gentechnischen „Impf“-Stoffe aufgeklärt hätten.
6.
Auch der folgende Artikel hätte die Beschuldigten zu der Erkenntnis veranlassen müssen, dass es zu der kompromisslosen Ablehnung dieser genetischen Corona-„Schutz“-„Impfung“ keine Alternativ gibt:
Geheime Pfizer-Dokumente: 1223 Todesfälle und 158’000 unerwünschte Ereignisse in 90 Tagen nach der Notfallzulassung.
Quelle:
Noch einmal: Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel
„Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“
enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.
In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskuläre Probleme, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.
Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1 223 Todesfälle zu verzeichnen waren.
Die Daten umfassten nur „schwerwiegende“ unerwünschte Wirkungen. Alle Nebenwirkungen, die als „nicht schwerwiegend“ eingestuft wurden, sollten innerhalb von 90 Tagen in einem separaten Bericht verarbeitet werden. Die in diesem Dokument enthaltenen Daten wurden ebenfalls auf freiwilliger Basis erhoben, wie aus dem Abschnitt über die Methodik hervorgeht.
Dennoch kommt das Papier zu dem Schluss, dass der Impfstoff nach der „Überprüfung der verfügbaren Daten“ als sicher und marktreif eingestuft wurde. Kurz darauf genehmigte die FDA die Verwendung im Notfall.
Weitere Dokumente werden in den kommenden Wochen freigegeben. Public Health und Medical Professionals for Transparency haben einen weiteren Antrag eingereicht, der die FDA zwingen soll, die Freigabe der angeforderten Dokumente zu beschleunigen.
Quelle:
https://nationalfile.com/pfizer-documents-reveal-1200-vaccine-deaths-90-day-trial-period/
7.
Äußerst schockierende Daten auch zu der Frage, wie sich diese genetischen „Impfungen“ auf die Schwangerschaft auswirken:
https://nationalfile.com/pfizer-documents-reveal-1200-vaccine-deaths-90-day-trial-period/
8.
Prof. Dr. Martin Schwab von der Uni Bielefeld stellt hierzu in seinem „Musterschreiben Impfung im Gesundheitswesen“ fest: „Mittlerweile sind die hoch gefährlichen und teilweise tödlichen Impfnebenwirkungen in mehr als 1.000 wissenschaftlichen Studien beschrieben (siehe die Auflistung in Anlage 1) – und täglich kommen neue Studien dazu.“
Quelle:
(Anmerkung: an dieser mit viel Fleiß ausgearbeiteten Vorlage des Herrn Prof. Dr. Schwab ist lediglich zu beanstanden, dass ein Mensch gerade nicht aus Angst um seinen Arbeitsplatz seine Bereitschaft zu einem derart lebensgefährlichen Experiment mit seinem Gesundheit und seinem Leben bereit erklären sollte, auch nicht aus „taktischen“ Gründen im Rahmen einer Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber).
9.
Die strafrechtliche Relevanz des beharrlichen Schweigens der Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender im Hinblick auf die erheblichen Gefahren der sog. Corona-„Schutzimpfung“ hat Friedemann-Willemer bereits in seinem Beitrag vom 3.1.2022, abrufbar unter:
https://apolut.net/die-strafrechtliche-relevanz-der-corona-schutzimpfung-von-friedemann-willemer/
zutreffend gewürdigt.
Ein redlicher Staatsanwalt, der sich mit den Fakten auseinandersetzt, wird zu keinem anderen Ergebnis kommen können.
C)
Lediglich der Vollständigkeit halber möchte ich noch etwas zu den mutmaßlichen Gründen des systematischen Versagens der öffentlich-rechtlichen Sender ausführen.
Offene Briefe wie dieser von Januar 2022 (auch an Medienvertreter)
mögen einen Beitrag zur Aufklärung leisten, werden aber von den Verantwortlichen in den Medien und ihren Lenkern mit Sicherheit auch weiterhin ignoriert werden.
Auch Experten wie Prof. Sucharit Bhakdi, Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. Stefan
Hockertz warnen die Öffentlichkeit schon seit Frühjahr 2020 und damit seit fast zwei Jahren in unzähligen Beiträgen, insbesondere YouTube-Videos, Interviews, Artikeln und auch Sachbüchern vor den Gefahren von DNA-, mRNA- und Vektor-Impfstoffen.
Nach der Einschätzung von diesen und anderen namhaften Experten handelt sich bei den Corona-„Schutz“-„Impfungen“ aber in Wahrheit gar nicht um „Impfungen“, sondern um eine „prophylaktische Gen-Therapien“ mit vollkommen unbekannten Langzeitfolgen, siehe u.a. Prof. Hockertz in seinem Interview mit der „Basel-Express“, abrufbar unter:
Ebenso vernichtend fällt das Urteil von Prof. Bhakdi aus, siehe:
Prof. Hockertz wird in dem Flyer „Die neue Corona-Impfung“, abrufbar
unter:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/A4_Impfflyer_Hockertz.pdf
u.a. wie folgt zitiert:
„Die neue Corona-Impfung
Prof. Dr. Hockertz erklärt viele, teils ernüchternde Hintergründe und Fakten zum kommenden Impfstoff, den die Bundesregierung bereits ab 15.12.2020 zum Einsatz bringen will. Wir haben das gesamte Interview aus der Sendung PUNKT.Preradovic transkribiert und hier einige Kernaussagen zusammengefasst:
Wie funktioniert die mRNA-Impfung?
Herr Prof. Hockertz erklärt dazu:
Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Hockertz vom 30.9.2020 ist unter dem Link:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/Interview-mit-Prof.-Hockertz-Final.pdf
Die hier Beschuldigten sind durch das Verschweigen solcher Fakten für die katastrophalen Folgen in jeder Hinsicht unverantwortliche „Impf“-Kampagne mitverantwortlich.
Und noch viel schlimmer:
Die öffentlich-rechtlichen Sender machen auch noch bei jeder Gelegenheit Werbung für diese Impfkampagne, obschon dies eindeutig gegen das Heilmittelbewerbegesetz verstoßen dürfte.
Dafür reicht schon die Lektüre des Gesetzes, so dass dieser Punkt hier nicht weiter ausgearbeitet werden muss.
Solche Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz durch die öffentliche Werbung für die Corona-Impfungen sind im Übrigen (u.a. auch) von der Kollegin Beate Bahner in ihrem Buch „Corona-Impfung“ (dort ab Seite 373) ausdrücklich bestätigt.
Auf fehlende Kenntnis können sich die Beschuldigten also nicht berufen. Die hier genannten Quellen waren ihnen auch zugänglich, dennoch haben sie diese Impfkampagne sogar öffentlich unterstützt.
Zu diesen jedermann zugänglich Quellen zählt auch eine ganze Reihe sehr informativer Sachbücher, die die offiziellen Narrative dieser „Corona-Pandemie“ einer gründlichen Überprüfung unterzogen haben:
Hier eine kleine Auswahl:
1.
„Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein et al.
Schon die ersten 130 Seiten dieses Buchs sollten vollkommen ausreichen, um jeden Menschen endgültig für den Rest seines Lebens von jeder Erscheinungsform des Virus-Wahns zu therapieren.
2.
Weitere gute „Argumente gegen die Herrschaft der Angst“ hat Dr. Wolfgang Wodarg in seinem Buch „Falsche Pandemien“ geliefert.
Es ist auch offensichtlich, dass Dr. Wodarg von denen persönlich angegriffen wird, die ihn in der Sache nicht widerlegen können.
3.
Wer sich neben dem weit verbreiteten Virus-Wahn ggf. auch noch endgültig von dem Wahn befreien möchte, dass die Pharmaindustrie doch nur an der Gesundheit aller Menschen interessiert ist und das Gesundheitswesen frei von jeder Korruption ist, der sollte das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität“ von Peter C. Gotzsche lesen.
4.
Das Buch „Die Schock-Strategie – Der Aufstieg des Katastrophen-Kapitalismus“ von Naomi Klein sollte schon für jedes Schulkind (das nicht mit der weißen Folter der Masken- und Testpflicht-Pandemie gequält wird) Pflichtlektüre sein.
Es gibt – alleine in diesem „Corona-Komplex“ – so viele Beispiele für die öffentlich-rechtliche Falschberichterstattung, dass man damit Bibliotheken füllen könnte, so dass eine Auswahl wirklich schwerfällt, selbst dann, wenn man sich auf einen konkreten Sachkomplex wie die grob verzerrende und bloß Panik schürende „Berichterstattung“ über die vermeintliche „Corona-Pandemie“ fokussiert.
So kann auch den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender beispielsweise nicht entgangen sein, dass es keine verfassungsgemäße und damit wirksame Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Maskenpflicht und von Sicherheitsabständen gab und gibt, einer Maskenpflicht freilich, unter der besonders die Schulkinder gelitten haben.
Hierbei sei an das Urteil des AG Weimar vom 11.1.2021 zu AZ. 6 Owi – 523 Js 202518/20 erinnert, wonach die aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen nur noch als verfassungswidrig und krasse politische Fehlentscheidung gewertet werden können, siehe:
https://openjur.de/u/2316798.html
Noch umfangreicher ausgearbeitet ist das (freisprechende) Urteil des Amtsgerichts Weimar in der OWi-Sache zu AZ. 6 Owi 583 Js 200030/21 vom 15.3.2021.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext auch der Beschluss des Familiengerichts Weimar vom 8.4.2020, das in einem Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB ergangen ist, in dem u.a. bestimmt wurde, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schülern vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, eine Teilnahme an Schnelltests und die Abstandsgebote anzuordnen.
„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Maßnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Richter führt aus: “Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender „Gegenstände“) … Der Richter stellt fest: “Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”
Ein vollständiger Ausdruck des vorgenannten Beschlusses des Familiengerichts Weimar vom 8.4.2021 muss Ihnen sicherlich nicht übermittelt werden. Er ist u.a. unter folgendem Link im Volltext für jeden abrufbar:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird der gesamte Inhalt der vorgenannten richterlichen Entscheidungen mit allen Beweisergebnissen vollumfänglich in Bezug genommen und zum Vortrag dieser Anzeige erhoben.
Auf Grund der Dichte der Beweisführung und der unbestreitbaren hohen Qualifikation der Gutachter, die das Familiengericht Weimar zu Rate gezogen hat, dürften weitere Ausführungen oder gar eine weitere Beweisaufnahme zu den hier entscheidungserheblichen Beweisfragen gar nicht mehr geboten sein.
Gleiches gilt für die Entscheidung des Familiengerichts Weilheim vom 13.4.2021 zu AZ. 2 F 192/21, die im Hinblick auf die Maskenpflicht in einer Realschule eine vergleichbare Anordnung getroffen hat wie das AG Weimar.
Auch diese Entscheidung wird als bekannt vorausgesetzt und muss hier nicht mehr übermittelt werden.
Was den Stand der gesicherten Erkenntnisse und der rechtlichen Bewertung der ganzen unsäglichen „Anti-Corona-Maßnahmen“ schon von Ende Dezember 2020 angeht, so möchte ich auf die sehr gut begründete 190-seitige Verfassungsbeschwerde (VB) des Richters Pieter Schleiter vom Landgericht Berlin von Ende Dezember 2020 verweisen, die jedermann im Web unter dem Link
https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/
kostenlos herunterladen kann.
Diese VB muss jeder zur Kenntnis nehmen, der sich mit der Frage der Verfassungswidrigkeit der Coronaschutzverordnungen der Länder und der (fehlenden) Rechtfertigung der diversen Anti-Corona-Maßnahmen befassen muss. Diese Ausführungen dürfen nicht ignoriert werden.
Nach den Darlegungen dieser VB waren und sind insbesondere das Durchregieren des Bundes über Rechtsverordnungen der Länder im Rahmen der Beschlüsse in den Ministerpräsidenten-Konferenzen, die faktische Selbstentmachtung der Parlamente (Verletzung des Parlamentsvorbehalts) und die weitreichende Ermächtigung eines Gesundheitsministers zur Änderung von Vorschriften des Gesundheitsrechts eindeutig verfassungswidrig.
Die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser VB, die mit ihren grundsätzlichen Ausführungen problemlos auf die Rechtslage in allen Bundesländern übertragen werden kann, wird hiermit vollumfänglich in Bezug genommen-
In dieser VB sind u.a. – was nachfolgend noch vertieft werden wird – ab Seite 84 die von namhaften Wissenschaftlern festgestellten zehn (!) groben Mängel / Fehler dieses PCR-Tests zusammengefasst worden.
Auch diese Tatsache ist von äußerster Relevanz und kann den Redakteuren in den öffentlich-rechtlichen unmöglich entgangen sein
Dieser Umstand sei in diesem Kontext besonders hervorgehoben, da niemand bestreiten wird, dass es ohne wissenschaftlich fundierte Basis – hier die Fallzahlen, die von allem Anfang an die Grundlage zur Beurteilung des Pandemiegeschehens bildeten – letztlich auch keine Basis für epidemiologische Einschätzungen geben kann.
Die offizielle Rechtfertigung dieser ganzen Anti-Corona-Maßnahmen wäre sofort in sich zusammengebrochen, wenn die Medien die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt hätten, dass diese PCR-Tests nachweislich untauglich sind, ein bestimmtes Virus und eine Infektion und eine Infektiosität nachzuweisen.
Über solche Zusammenhänge hat auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ aufgeklärt, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt und bestritten hat, siehe:
https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de
Stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen kann ich auf den Inhalt des Schreibens von Rechtsanwalt Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, welches im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:
Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist und immer noch gestützt wird, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Das gilt evident nicht nur für Prof. Drosten, sondern für jeden, der hier verantwortlich zeichnet.
Es ist insbesondere auch nachweislich schlicht falsch pauschal zu behaupten, dass „im Falle einer solchen Infektion“ „den Betroffenen“ schwere Krankheitsverläufe drohen, die auch zum Tode führen.
Das weiß man nicht erst seit der Heinsberg Studie von Prof. Streeck besser.
„Mit der Gesamtzahl aller Infizierter kann die Infektionssterblichkeit (IFR)
bestimmt werden. Sie liegt für SARS-CoV-2 für den Ausbruch in der Gemeinde Gangelt bei 0,37 Prozent …“
Quelle: https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020
Wesentlich umfassender und differenzierter ist die Metastudie des höchst
renommierten Stanford-Professors John Ioannidis, die die Infektionssterblichkeit (IFR) von vielen Faktoren abhängig macht und – schon in der ursprünglichen Fassung – noch einmal deutlich geringer ansetzt, eben bei ca. 0,20 %. Bei Personen unter 70 Jahren liegt die IFR noch einmal deutlich geringer.
Original-Text der Studie:
https://corona-ausschuss.de/wp-content/uploads/2020/10/BLT.20.265892.pdf
Über diese Metastudie ist von allen Medien berichtet worden, zumal sie auch von der WHO veröffentlicht worden ist, so dass sie jedem bekannt sein muss, siehe u.a.:
Prof Ioannidis hat die IFR mittlerweile auf den Wert von 0,15 % korrigiert, siehe:
tkp.at/2021/03/29/neue-ioannidis-studie-infektionssterblichkeit-weltweit-etwa-015-prozent/
Weiter hat der Verein Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. am 13.10.2020 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, in der es u.a. heißt:
„Mit großer Zuverlässigkeit kann bereits gesagt werden, dass die Todesfälle in erster Linie ältere und vor allem hochbetagte Menschen betreffen. In Deutschland gab es nur 3 Todesfälle unter dem 20. Lebensjahr. Der Altersmedian der COVID-Verstorbenen liegt bei 82 Jahren und 85% der Verstorbenen waren 70 Jahre oder älter [9]. Kinder scheinen insgesamt weniger empfänglich für eine SARS-CoV-2-Infektion zu sein. In Deutschland waren nur 3,4% der positiv Getesteten unter 10 Jahre alt, und nur 6,4% zwischen 10 und 19 Jahren [9]. Möglicherweise werden Kinder aber auch seltener getestet. Daher sind diese Zahlen des RKI mit Vorsicht zu interpretieren, da sie nicht einer repräsentativen Stichprobentestung entstammen, sondern lediglich die unsystematisch durchgeführten Massentestungen widerspiegeln. Neben dem Alter stellen auch Begleiterkrankungen wesentliche Risikofaktoren dar. In
einer kürzlich publizierten Metaanalyse zeigten sich kardiovaskuläre Vorerkrankungen, Hypertonie, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz und Krebs als unabhängige Risikofaktoren für die COVID-19-Letalität [13] …“
Eine weitere Übersicht zur Corona-IFR findet sich auf der Homepage von Swiss Policy Research, und dieser Übersicht kann entnommen werden:
swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/
Im Hinblick auf die Datenerhebung in Deutschland ist zu beachten, dass die Daten – ungeachtet der ohnehin gegebenen Untauglichkeit des PCR-Tests – zudem noch dadurch erheblich verzerrt und verfälscht werden, dass hierzulande bekanntlich jeder als „Corona-Toter“ erfasst wird, der „mit“ dem SARS-CoV-2-Virus stirbt. Ob er „an“ diesem Virus gestorben ist, das interessiert das RKI nach den Aussagen des RKI-Chefs Wieler nicht, der wörtlich äußerte:
„Bei uns gilt jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde.“
Quelle (mit weiteren Nachweisen):
https://www.rubikon.news/artikel/befehlsverweigerung
Ebenso nachweislich falsch ist die immer noch verbreitete Behauptung, dass das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen nach dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Verminderung des Infektionsrisikos geeignet sei.
Es ist also evident, dass gerade auch diese absurde Maskenpflicht offensichtlich nur der Fortsetzung der Inszenierung eines „Pandemie-Theaters“ diente.
In dem Buch „Virus-Wahn“ wird die Maskenpflicht folgerichtig als „Gipfel der Absurdität“ bezeichnet (ebenda, Seiten 445 – 450 mit zahlreichen Quellen und Studien), was die diesseitige Aussage bestätigt, die aus den hierzu bereits vorgetragenen Quellen abgeleitet wurde.
„So hat etwa das renommierte unabhängige US-Institut National Bureau of Economic Research (NBER) in seiner Metaanalyse mit Daten von 24 Ländern und 25 US-Bundesstaaten im August 2020 aufgezeigt, dass die verordneten Maßnahmen wie Maskentragen das Infektionsgeschehen nicht relevant beeinflussen.“ (ebenda, S. 445 m.w.N.)
Auch eine Studie von Ines Kappstein kommt zu der eindeutigen Erkenntnis:
„Die Empfehlung für MNB im öffentlichen Raum hat
Angesichts der niedrigen Inzidenz von COVID-19 (Juli 2020) und somit auch angesichts der Tatsache, dass eine Überlastung des Medizinsystems und insbesondere der Intensivbehandlungskapazität nicht zu erwarten ist (und im Übrigen auch in den Wochen zuvor nicht gegeben war), ist eine so einschneidende Maßnahme wie die generelle Maskenpflicht für die bei weitem überwiegende Mehrheit aller Bürger im öffentlichen Raum nicht zu begründen und entspricht auch nicht den Empfehlungen der WHO.“
Diese Studie ist im Volltext abrufbar unter:
https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a-1174-6591
Dass „nichtpharmazeutische Maßnahmen“ wie diese Lockdowns – zu deren Maßnahmen auch diese unsägliche Maskenpflicht gehört – im Hinblick auf die damit angeblich beabsichtigte Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus letztlich keine Wirkung haben, das kann man ebenfalls längst einschlägigen Studien entnehmen, siehe u.a.:
Analyse von Prof. Dr. Werner Müller, abrufbar unter:
https://www.prof-mueller.net/corona/analyse/
Studie von Isaac Ben-Israel, die leider nur in englischer Fassung vorliegt:
Diese Studie kommt zu dem Schluss:
„Our analysis shows that this is a constant pattern across countries. Surprisingly, this pattern is common to countries that have taken a severe lockdown, including the paralysis of the economy, as well as to countries that implemented a far more lenient policy and have continued in ordinary life.“
Übersetzung: „Unsere Analyse zeigt, dass dies ein konstantes Muster in allen Ländern ist. Überraschenderweise ist dieses Muster sowohl in Ländern zu finden, die eine strenge Abriegelung, einschließlich der Lähmung der Wirtschaft, vorgenommen haben, als auch in Ländern, die eine weitaus mildere Politik betrieben und ihr normales Leben fortgesetzt haben.“
Es müsste auch längst allgemein bekannt sein, dass von symptomlosen bzw. gesunden Kindern faktisch ohnehin keine Ansteckungsgefahr ausgeht.
So hat eine große Studie aus Wuhan schon in 2020 den Nachweis geliefert, dass symptomlos „Infizierte“ – also Menschen ohne irgendwelche Krankheitssymptome, und das heißt: gesunde Menschen, die bloß mit einem untauglichen PCR-Test „positiv“ getestet und deshalb irreführend als „infiziert“ bezeichnet wurden und werden – bei der Übertragung von COVID-19 „kaum eine Rolle spielen“:
„Nach Ende eines strengen Lockdowns vom 23. Januar bis zum 08. April wurde in Wuhan zwischen dem 14. Mai und 01. Juni ein stadtweites SARS-CoV-2-Nukleinsäure-Screening-Programm eingeleitet. Dabei gelangten die Forschenden zu einer besonders spannenden Erkenntnis: Asymptomatisch Infizierte scheinen bei der Übertragung von COVID-19 kaum eine Rolle zu spielen. Die Screening-Ergebnisse wurden im Fachjournal „nature communications“ veröffentlicht.“
Quelle u.a.:
https://www.esanum.de/today/posts/covid-19-asymptomatisch-infizierte-uebertragen-corona-selten
Auch das sollte eigentlich längst allgemein bekannt sein.
Von daher kann man es nur noch als höchst willkürlich bezeichnen, wenn auch gesunde Menschen (wie meine Mandantin), die für niemanden eine Gefahr darstellen, vollkommen grundlos dazu genötigt wurden und werden, eine nachweislich nutzlose Maske zu tragen, was sich auch schon daraus ergibt, dass nicht einmal FFP2-Masken vor Viren schützen.
Zudem sollte niemand mehr vollkommen unkritisch die Verlautbarungen des RKI wiederholen, schon deshalb nicht, weil Mitarbeiter des RKI – darunter auch sein Chef Prof. Dr. Wieler – allem Anschein nach in zahlreiche Interessenskonflikte verwickelt sind.
Auch die folgenden Beiträge, Videos und Anmerkungen zum „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten und zum RKI-Chef Prof. Dr. Lothar H. Wieler sind absolut lesens- und sehenswert:
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
20.3.2021_Die Akte WielerVerflechtungenUnd_klaTV-18351
Wer also pauschal und den Fakten zuwider behaupten würde, es gäbe keine Gründe, die Aussagen des RKI in Frage zu stellen, wäre bestenfalls extrem schlecht informiert.
Es gibt diese Gründe – wie oben gezeigt – sehr wohl, und diese Gründe müssen auch zur Kenntnis genommen werden.
Und nochmals: Die Fallzahlen – und damit auch die darauf basierenden Empfehlungen – waren und sind absolut unergiebig und wertlos, da sie allesamt auf untauglichen PCR-Tests basieren.
Die Empfehlungen des RKI sind gerade auch angesichts der Tatsache, dass sie die Auswirkungen ihrer Empfehlungen einfach komplett ignorieren, absolut
unverantwortlich.
Müssen wir denn zu den katastrophalen menschlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Lockdown-Politik – lange vor Beginn der so gefährlichen „Corona-Schutz-Impfungen“ – hier noch weiter vortragen?
Die Analyse des BMI-Mitarbeiters Kohn hat diese Folgen schon im Mai 2020 deutlich gemacht, siehe:
http://schlussjetzt.org/BMI-Corona-Papier.pdf
Im Web sind unzählige Berichte von Lockdown-Opfern abrufbar, u.a. über das Portal „Kollateral News“, siehe:
Es gibt unzählige weitere Quellen und mittlerweile auch Studien zu den verhängnisvollen und nicht zu rechtfertigenden Folgen des Lockdowns, allerdings in englischer Sprache, so dass diese hier nicht in Bezug genommen werden sollen.
Es wird auch immer wieder behauptet, dass die überbordenden Warnungen und Aufforderungen von Bund und Ländern im Zuge der Corona-Krise ggf. „umstritten“ waren.
Mit solchen Formulierungen wird letztlich nur davon abgelenkt, dass die kritischen Experten, die von den Mainstream-Medien einfach ignoriert oder auch diskreditiert worden sind, die offiziellen Narrative schon sehr frühzeitig im Hinblick auf alle zentralen Behauptungen des Pandemie-Theaters eindeutig widerlegt haben.
Die „Seuchenerfinder“ haben aus den Fehlern ihrer früheren Fake-Inszenierungen (siehe Schweine- und Vogel-Grippe) offenbar gelernt, so, wie ein Regisseur aus missglückten Theaterproben lernt.
Oder soll es nur ein absoluter Zufall gewesen sein, dass das aktuelle Pandemiegeschehen – wie Paul Schreyer in seinem o.g. Buch nachgewiesen hat – schon seit vielen Jahren in großen Konferenzen durchgespielt worden ist?
Es ist eine altbekannte Wahrheit: Das Geschäft mit der „Krankheit“ wird eben am nachhaltigsten durch das Spiel mit der Angst und im großen Maßstab durch sauber ausgearbeitete Schockstrategien gefördert.
Es sei abermals betont, dass der Einsatz von „Schockstrategien“, wie sie gerade bei der Berichterstattung über Kriege praktiziert wird, nichts „Neues“ ist.
Dieses Phänomen ist u.a. – wie bereits oben erwähnt – von der Sachbuchautorin Naomi Klein in deren Buch „die Schock-Strategie“ vertieft aufgearbeitet worden.
Alles nur „Verschwörungstheorie“?
Experten mögen irgendwann der Frage nachgehen, ob die verfassungswidrige Verfassungswirklichkeit, die wir im Zuge dieser vermeintlichen „Corona-Krise“ nicht nur in diesem Land beobachten müssen, u.a. nur noch mit den Erkenntnissen des Konformitätsexperiments von Asch, des Milgram-Experiments und des Stockholm-Syndroms erklärt werden kann.
Was auch immer die angemessene Erklärung für den gegenwärtigen Verfall der Rechtskultur und die so resignativ wirkende Passivität der meisten Menschen sein mag:
Auf unseriöse und in Wahrheit gar nicht unabhängige Quellen wie die selbsternannten „Faktenchecker“, die von Mainstreammedien– auch von den öffentlich-rechtlichen Medien – so gerne in Bezug genommen werden, sollte und darf sich jedenfalls niemand mehr berufen.
Denn niemand würde diese Faktenchecker noch zitieren, wenn er die beiden Artikel „Faktencheck bei den Faktencheckern“ gelesen hätte, die unter folgendem Link abrufbar sind:
https://www.achgut.com/artikel/faktencheck_bei_den_faktencheckern_folge_1
Es sollte auch berücksichtigt werden, wie diese „Faktenchecker“ weltweit organisiert und vernetzt sind, siehe:
Der Inhalt dieser Artikel spricht für sich und bedarf keines weiteren Kommentars.
Für jeden kritischen Zeitgenossen ist schon seit langer Zeit im Grunde tagtäglich eine massive Verletzung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags beobachten.
Formulierungen des BVerfGs wie die nachfolgende lassen vielmehr nur den Schluss zu, dass sich das BVerfG – jedenfalls in den letzten Jahren vor der Verkündung seines Urteils vom 18.7.2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags – nicht einmal ansatzweise kritisch mit der „Berichterstattung“ und dem tatsächlichen Zustand der öffentlich-rechtlichen Medien auseinandergesetzt haben kann (Zitat):
„In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.“
Es ist schlicht eine Leugnung und grobe Verzerrung der Realität, die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien pauschal als „authentisch“ und „sorgfältig recherchiert“ zu bezeichnen, so dass sie eine „Orientierungshilfe“ geben könne.
Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt.
Hier wird keine Orientierungshilfe gegeben, sondern den Rundfunknutzern durch ständige Manipulation förmlich vorgegeben, was sie als wahr / gut / gerecht / verabscheuungswürdig etc. akzeptieren und was sie tun oder unterlassen sollen.
Das VG München hat in seinem Urteil vom 11.9.2017 – M 26 K 17.3045 zutreffend ausgeführt (Zitat):
„Die Rechtfertigung der Rundfunkfinanzierung wäre nämlich nur dann in Frage gestellt, wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nur im Einzelfall, sondern generell den öffentlich-rechtlichen Auftrag (§ 11 RStV) verfehlen würden und ein strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben wäre (vgl. VG Hamburg, U.v. 21.10.2010 – 3 K 2796/09 – juris)…“
Genau das ist vor dem Hintergrund der hier aufgezeigten Entwicklungen undementierbar festzustellen: Ein totales bzw. strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Wer dieser Frage ernsthaft nachgeht, der kann sich dann auch selbst die Frage beantworten, warum viele Beitragspflichtige die Beitragszahlung verweigern, denn:
„Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Recht der Menschen, die Wahrheit zu erfahren und sich Gehör zu verschaffen, und der Freiheit selbst. Aber im Medienzeitalter ist Unwissenheit Trumpf und das Verschweigen der Wahrheit an der Tagesordnung.“ (aus: John Pilger, Verdeckte Ziele, S. 13)
D)
Noch ein paar Anmerkungen zur angeblichen „Meinungsvielfalt“ in den öffentlich-rechtlichen Medien angesichts des Einflusses transatlantischer und sonstiger Netzwerke:
Die oben angeführten Beispiele beweisen eindrucksvoll, dass die Sendetätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – besonders im Nachrichtenwesen – „gerade“ von dem Willen zur Verbreitung einer Vielfalt an Teil- und Unwahrheiten und hinsichtlich der Benennung der wahren Ursachen vieler bedeutsamer Ereignisse und Entwicklungen von äußerster „Unfreiheit“, ein paar unbequeme Wahrheiten aussprechen zu dürfen, „geprägt“ ist.
Angesichts derartiger Desinformation selbst in Bereichen von allergrößter gesellschaftlicher Relevanz ist es evident, dass es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ebenfalls) gerade keine (Meinungs-)„Vielfalt“, gibt. Zur Erreichung gewisser Ziele scheinen offenbar alle rhetorischen und propagandistischen Tricks erlaubt zu sein.
Offenbar muss man nur – wie dies Naomi Klein schon vor mehr als 10 Jahren in ihrem Buch „Die Schock-Strategie“ sehr eindrucksvoll dargelegt hat – ein ganzes Volk nur mit massenmedialer Dauerbeeinflussung in Schockstarre versetzen und dadurch die Kritikfähigkeit des größten Teils der Bevölkerung weitestgehend suspendieren, und schon kann man jede für den Wohlstand und das Glück eines Volkes noch so verhängnisvolle „Reformpolitik“ oder eben auch „Impf“-Kampagne, die in den von Naomi Klein genannten Beispielen stets ausschließlich dem wirtschaftlichen Vorteil sehr wohlhabender Kreise diente, einfach gegen den Willen eines Volkes durchsetzen.
Wer glaubt, dass man ein solches Katastrophen-Pandemie-Theater doch nicht weltweit inszenieren könne, der offenbart damit nur sein Nichtwissen über gewisse Strukturen und Netzwerke, die nachweislich allergrößten Einfluss auf die sog. Leit- bzw. Mainstream-Medien ausüben können.
Zum Einstieg in eine differenzierte Würdigung von „Mainstream-Medien“ sei u.a. folgende Studie von Swiss Policy Research empfohlen, deren Lektüre nur wenige Minuten beansprucht:
https://swprs.org/wp-content/uploads/2018/07/die-propaganda-matrix-spr-hdv.pdf
Wer das dann noch vertiefen möchte, der kann auf ein reichliches Angebot an medienkritischer Literatur zurückgreifen, so z.B. auch auf die Dissertation von Uwe Krüger, die dem Einfluss von elitären Netzwerken auf die Leitmedien und Alpha-Journalisten nachgespürt ist, siehe den kostenlos zugänglichen Auszug des Verlags hierzu unter:
https://www.halem-verlag.de/wp-content/uploads/2013/09/9783869624594_le.pdf
Dass transatlantische Netzwerke heimlich die Demokratie unterwandern, ist aber auch Gegenstand von zahlreichen Sachbüchern wie „Die Macher hinter den Kulissen“ von Hermann Ploppa.
Wenn Politiker in ihrer Funktion als „Rundfunkräte“ versagen, dann wohl auch deshalb, weil viele Spitzenpolitiker – wie u.a. auch Ernst Wolff August 2021 öffentlich bekannt gemacht hat – über diverse Nachwuchsrekrutierungsprogramme sehr eng mit dem World Economic Forum (WEF) vernetzt worden sind, siehe YouTube-Video „Internationale Solidarität – Ernst Wolff im Gespräch mit dem Corona Ausschuss“, abrufbar unter:
youtube.com/watch?v=3a9KKpd1t90
Für Ernst Wolff – und sicherlich nicht nur für diesen – werden die Personen durch diese Vernetzung, durch die sie erklärtermaßen auf die ihnen zugedachte Rolle als „Global Leader“ und „Global Shaper“ vorbereitet werden, endgültig zu „Marionetten“ der Kreise, die (auch) über das WEF organisiert sind.
In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, welche Konsequenzen es ganz offensichtlich für Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Sender hat, wenn sie – ob nun zu 9/11 oder zu den Folgen von Uranmunition – öffentlich Wahrheiten aussprechen, die nicht in eine übergeordnete politische Agenda zu passen scheinen. Dokumentarfilmer wie Frieder Wagner – wegen ihrer Dokus über Uranmunition (Siehe YouTube-Video: „Der Arzt und die verstrahlten Kinder von Basra – die Folgen von Uranmunition“) bekommen dann einfach keine Aufträge mehr und fliegen somit faktisch raus.
Was hat denn eine solche Personalpolitik, die Kritiker mundtot macht und transatlantisch vernetzte und „systemhörige“ „Journalisten“ in wichtige Schlüsselpositionen hebt, mit „Demokratie“ und „Meinungsvielfalt“ zu tun?
Eine solche Personalpolitik beweist eindrucksvoll das genaue Gegenteil und erinnert an eine staatliche Zensurpolitik im Sinne eines Staatsmodells DDR 2.0.
Der Medienexperte Prof. Michael Meyen, der in der DDR aufgewachsen ist, hat in seinem Interview in der 64. Ausgabe des Corona-Ausschusses (ab ca. Minute 17:54) vom 6.8.2021 den Zustand der öffentlich-rechtlichen Medien beschrieben und dabei sogar (ab ca. Minute 21) sehr schlüssig darlegen können, warum man als Journalist sogar in der DDR nicht mit solchen existenzvernichtenden Konsequenzen (Zitat: „Fallhöhe war gering“) rechnen musste, wenn man an der Regierung Kritik geübt hat, siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=8dLLAwf1Teo&t=1185s
In so einem von Angst beherrschten System können letztlich nur Opportunisten und Duckmäuser Karriere machen, die Redlichen und Mutigen müssen schweigen, oder sie fliegen raus.
Auch die o.g. 190-seitige VB offenbarte bereits – über die verfassungsrechtlichen Einwendungen hinaus – solche Interessenkonflikte, die investigative Journalisten hätten aufgreifen müssen.
So werden in dieser VB ab Seite 87, vorletzter Absatz, auch die Interessenkonflikte einiger RKI-Mitarbeiter thematisiert.
Dort heißt es: „Die Co-Autorin des Corman/Drosten-Papiers, Marion
Koopmanns, ist WHO-Beraterin. Genauso wie Andreas Nitzsche, der früher bei TIB-Molbiol tätig war, jetzt beim RKI in leitender Funktion. Ebenfalls beim RKI ist Heinz Ellerbrok in leitender Funktion tätig, er ist zugleich Gesellschafter der von Olfert Landt geleiteten GenExpress GmbH. Die drei und die bereits erwähnte Co-Autorin Chantal Reusken haben zusammen in der Zeitschrift
Eurosurveillance veröffentlicht (…). Und nicht zu vergessen Lothar Wieler, der Präsident des RKI; er sitzt (im) European Advisory Committee on Health Research der WHO. (…)“
Und schon Monate zuvor gab es sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe u.a. Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
Entgegen der Ansicht einiger Verwaltungsgerichte, die die Realität noch nicht hinreichend erfasst und gewürdigt haben, hängt die „Unabhängigkeit der
Rundfunkanstalten und die Vielfalt ihrer Programme“ eben evident nicht nur von der „Finanzierung“ bzw. vom Aufkommen der Beitragszahler ab.
Genauso gut oder schlecht könnte man behaupten, dass Geld einen Menschen anständig macht und noch mehr Geld noch anständiger.
Die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten hängt maßgeblich davon ab, wer dort mit welchem persönlichen Hintergrund Karriere macht und die wichtigsten Schlüsselpositionen (insbesondere: Intendant, Chefredakteur von Nachrichten-sendungen, Nachrichtensprecher) besetzen darf.
Wenn alle in höchster Position aus dem gleichen transatlantischen Club kommen, dann ist es mit der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwangsläufig dahin.
Fakt ist:
Kein Gericht hat sich bislang auch nur ansatzweise mit der Frage befasst, in welchem Umfange und in welcher Regelmäßigkeit die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Programmauftrag tatsächlich verletz(t)en und ob diese Verletzungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht aus der Sicht eines Menschen, der sich seinem Gewissen und seinen religiösen Überzeugungen verpflichtet fühlt, im Kontext mit der Zahlung eines Rundfunkbeitrags überhaupt noch zumutbar bzw. zu rechtfertigen sind.
In so ziemlich allen Urteilen aus allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, wenn sie sich zum tatsächlichen Zustand der Medien äußern sollen, regelmäßig zu lesen: „Insoweit ist obergerichtlich geklärt, dass selbst einzelne Verstöße gegen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht die Rechtmäßigkeit der Erhebung des Rundfunkbeitrags berühren …“.
Einzelne Verstöße???
Wird diese falsche Behauptung wie ein Mantra wiederholt, weil es sich nicht vorstellen kann, was in diesem Land eigentlich nicht (mehr) vorstellbar sein dürfte?
Angesichts der Berichterstattungen in den öffentlich-rechtlichen Medien in den letzten 6 – 7 Jahren ist die Behauptung, dass es doch bloß „einzelne Verstöße“ gebe, endgültig zur Farce geworden.
Die Macher des Portals „Die Propagandaschau“ haben ihre fünfjährige Arbeit wie folgt zusammengefasst:
„5 Jahre Dokumentation verbrecherischer Propaganda“ in der Zeit von September 2013 bis August 2018“, wobei sich der Kläger von ggf. beleidigenden Aussagen in dem nachfolgenden Zitat distanziert, auch wenn er die in diesem Zitat zum Ausdruck kommende scharfe Kritik für gerechtfertigt hält (Zitat):
„5 Jahre Dokumentation verbrecherischer Propaganda sind genug. Ende des Monats wird die Arbeit an diesem Blog eingestellt. Die mehr als 1,7 Millionen Worte in den mehr als 3.000 veröffentlichten Beiträgen würden rund 17 Bücher füllen, wenn man übliche 100.000 Worte für ein Buch zugrunde legt. Auch wenn darunter viele Reblogs und Auszüge aus verlinkten Artikeln in anderen Medien sind, kann sich der eine oder andere vielleicht annähernd ausmalen, wie viel Arbeit hier investiert wurde.
Darunter ist das Schreiben und Layouten der Artikel, Produzieren ungezählter Videos und Grafiken, Verfassen von Tweets und die Administration dreier Blogs (Propagandaschau, Propagandamelder und Propagandaticker) nur ein Teil der täglichen Arbeit gewesen, denn die Hauptarbeit bestand selbstverständlich in Recherche, Sichtung, Studium, Aus- und Bewertung sowie Archivierung einer Unmenge von Quellen und Informationen.
Regelmäßige Leser wissen, dass wir in den mit Zwangsgebühren
finanzierten Staatssendern täglich, systematisch und in allen substanziellen Fragen der Innen- und Außenpolitik belogen und manipuliert werden. Wer das noch bezweifelt oder in Abrede stellt, ist entweder ein vollkommen ahnungsloser Dummkopf oder Teil dieses verbrecherischen Systems, das in den vergangenen Jahren unvorstellbares Leid, Krieg, Terror, Vertreibung, Massenflucht, Ausbeutung, sowie soziale und politische Spaltung und den beginnenden Zerfall der EU bewirkt hat.
Es gehört zur Wahrheit, die Verantwortlichen als das zu bezeichnen, was sie sind: Verbrecher, Abschaum, Massenmörder an der Wahrheit und Massenmörder an Millionen Menschen. Da gibt es nichts zu beschönigen, nichts zu rechtfertigen und nichts zu relativieren. Wer, wissend um die deutsche und europäische Geschichte, erneut ein ganzes Volk je nach Bedarf belügt, sediert, desinformiert, spaltet, zu Krieg und Hass aufstachelt, der ist moralisch noch tiefer als die eigenen Großväter zu verorten, denn die hatten keine Chance, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch weitgehend neue Macht der Massenmedien und der Propaganda auch nur annähernd zu durchschauen, geschweige denn, sich gegen ein totalitäres und mörderisches System zur Wehr zu setzen, das diese Macht noch vergleichsweise stümperhaft zur Waffe machte.
Die servilen Täter von heute, die Gniffkes, Klebers, Miosgas, Sievers, Buhrows, Slomkas, Atais, Lielischkies und wie sie alle heißen, kennen aber die Geschichte und sie wissen um die Macht der Medien. Sie töten die Wahrheit vorsätzlich und ohne jeden Skrupel – für einen tausendfachen Judaslohn, den selbst Judas nicht hätte annehmen wollen. Sie haben nicht einen, sie haben Millionen Menschen in der vorwiegend islamischen Welt und Zehntausende Menschen in der Ukraine auf dem nicht vorhandenen Gewissen. Die Banalität des Bösen lächelt freundlich in öffentlich-rechtliche Kameras und lässt hinter einem Vorhang aus Lügen al-Kaida die Drecksarbeit machen.
Was kann man jenen empfehlen, die tatsächlich immer noch glauben, sie würden in ARD und ZDF wahrheitsgemäß, objektiv, unparteilich und umfassend informiert, so wie die Rundfunkstaatsverträge es verlangen? Ganz ehrlich? Diesen Zeitgenossen ist nicht zu helfen. Sie leben in Dummheit und sie werden eines Tages dumm sterben. Die Chance, dass sie nicht „nur“ mediale, sondern auch physische Opfer von Propaganda werden, war nie größer als heute und sie steigt täglich.
Der Krieg der neoliberalen Imperialisten gegen eine Meinungsfreiheit, die als renitenter Widerspruch aufzutreten wagt, eskaliert nicht nur in Deutschland mit Zensur und Verfolgung, sondern auch immer schärfer in den USA, wo wordpress.com zuhause ist. Es ist deshalb abzusehen, dass Bestrebungen, diesem Blog den Stecker zu ziehen, in nicht allzu ferner Zukunft erfolgreich sein werden. Wer später noch mal all die Desinformation und Propaganda der letzten 5 Jahre über den Maidan, Ukrainekrieg, Syrien, Jemen etc. nachlesen will, sollte sich beizeiten unser Offline-Paket herunterladen.“ (Zitat Ende, Fettdruck wurde durch Unterzeichner hinzugefügt)
Quelle:
https://propagandaschau.wordpress.com
Wer allein nur das Archiv der Propagandaschau durchstöbert, der wird erkennen müssen, dass das obige Resümee zu 5 Jahren Propaganda-Dokumentation leider nicht übertrieben ist, sondern voll und ganz den realen degenerierten Zustand der Medien beschreibt.
D)
Jede Strafverfolgungsbehörde kann sich nunmehr selbst die Frage beantworten:
Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals angemessen über solche Erkenntnisse berichtet, die für alle Menschen in diesem Lande von allergrößtem Interesse sind?
Achtsamkeit bedeutet, dass man sich rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst und dann situationsangemessen reagiert, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“ diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt.
Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben, es sei denn, sie wollen sich aus Bequemlichkeit und Feigheit freiwillig selbst in die Reihen der Zufallstheoretiker und Verschwörungsleugner einordnen.
Die Zeiten für eine solche Ignoranz sind längst vorbei. Die Fakten liegen auf dem Tisch.
Die Verantwortlichen in den öffentlich-rechtlichen Sendern können sich zu ihrer Verteidigung nicht, jedenfalls nicht mehr glaubhaft auf ihre Unwissenheit berufen.
Anfang Oktober 2021 hat der ARD-Mitarbeiter Ole Skambraks diese Situation in einem offenen Brief, der unter
https://multipolar-magazin.de/artikel/ich-kann-nicht-mehr
veröffentlicht worden ist, nachdrücklich bestätigt, und in diesem offenen Brief gleich einleitend ausgeführt (Zitat):
„Ich kann nicht mehr schweigen. Ich kann nicht mehr wortlos hinnehmen, was seit nunmehr anderthalb Jahren bei meinem Arbeitgeber, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk passiert. In den Statuten und Medienstaatsverträgen sind Dinge wie „Ausgewogenheit“, „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ und „Diversität“ in der Berichterstattung verankert. Praktiziert wird das genaue Gegenteil. Einen wahrhaftigen Diskurs und Austausch, in dem sich alle Teile der Gesellschaft wiederfinden, gibt es nicht…“
Es ist somit längst überfällig, dass dem „System“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Propaganda endlich einmal die strafrechtlichen Grenzen des totalen Versagens aufzeigt werden.
Denn gerade die einseitige und verzerrende „Berichterstattung“ der öffentlich-rechtlichen Medien über Ursprung, Verlauf und Folgen der „Corona-Pandemie“ und die verhängnisvollen Folgen der genetischen „Impf“-Stoffe hat höchst eindrucksvoll bewiesen, dass diese Medien in für die Gesellschaft äußerst wichtigen Fragen überhaupt keinen öffentlichen Diskurs mehr zulassen, mit fatalen Folgen für die Gesundheit und das Lebensglück von Millionen Menschen.
Wenn durch Mitwirkung bei der P(l)andemie-Schockstrategie sogar schwerste Völkerrechtsverbrechen verwirklicht werden, dann kann sich jeder die Frage beantworten, was in der Realität denn noch von der Rundfunkfreiheit übrig ist und ob eine solche Form der Desinformation und Propaganda gerade unter verfassungsrechtlichen Aspekten bzw. unter Berücksichtigung kollidierender Verfassungsgrundsätze und der Grundrechte (insbesondere der Gewissensfreiheit und der Menschenwürde) auch noch mit einer „Finanzierungsgarantie“ versehen werden darf.
Hochachtungsvoll
Felix Mustermann
(Gastbeitrag von Wolf Reiser, Grafik: E-Gruppe Berlin, edit: pw)
Hallo Frank Überall,
werte DJV-Kollegen und sonstige Medienschaffende,
bedauernswerte Endabnehmer,
pünktlich zur Jahreswende habe ich meinen Presseausweis mit der Nr. 3-1-102153 an eine 25 Schuss-Salutbatterie-Rakete des Typs Stalin-(ersatzweise Putin-)orgel geklebt und Richtung Mond geschossen. Kurz zuvor trat ich nach gut 40 Jahren Mitgliedschaft aus dem DJV aus. Die nun frei werdenden Jahresbeiträge überweise ich auf das Konto der Anwälte von Julian Assange – bis zum bitteren Ende, whatever it takes.
Mit der Begründung dieses längst überfälligen Schritts verbinde ich durchaus den Wunsch, dass der eine oder andere Verbandsgenosse einen ähnlichen Entschluss zum Tragen bringt.
Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, hat man Sie, Frank Überall im Spätherbst 2015 in Fulda mit 130:118 Stimmen zum Vorstand von damals knapp 35 000 Journalisten gewählt. Im zweijährigen Abstand wurde Ihnen dieses Ehrenamt bestätigt und im November 21 erzielten sie mit 85 % ein Traumergebnis, begünstigt aber auch durch den Mangel eines Gegenkandidaten.
Alleine schon diese Tatsache ermöglicht mir eine mühelose Überleitung zu Ihrer Parteigenossin Angela Merkel und deren Herkunftsmilieu, in dem alternativlose Findungsprozesse den bukolischen Arbeiter- und Bauernalltag bestimmten.
Das Abdanken der gekühlten Physikerin und Ihr zeitgleicher Bühnenbestieg erscheinen – vom Ende der Versuchsanordnung her betrachtet – wie eine ironische Fügung im bravourös geschmierten Getriebe aus politischem Machtwillen und medialer Unterwerfung. In „Changing of the guards“ singt Bab Dylan: „Sixteen Years, sixteen banners united over the field, where the good shepherd grieves. Desperate men, desperate women divided, spreading their wings beneath falling leaves.“ Oder frisch gefallener Masken.
Sechzehn Jahre lang bestellte ein kinder- und wurzelloser Geist hinter der potemkinschen Hauptstadtfassade weitgehend geräuschlos den Acker und streute mit eiserner Hand und mädchenhaftem Glucksen die Samen der Zersetzung aus. Flaniert man in diesem Januar durch die teilimmunisierte Hinterlassenschaft, wähnt man sich in einer vergifteten Zwischenkriegswelt, stößt auf gesichtslose Passanten, stimmlose Jahrmarktsschreier, monologisierende Greise und sonstige Versteinerungen, die an Kafka- oder Gogolstücke erinnern, an Hölderlins Winterreise oder Robert Wilsons „Death, Destruction and Detroit.“
Hätten Sie, Frank Überall zu einer anderen Zeit das Votum erhalten für einen ziemlich großen Teil der Medientätigen zu sprechen? Nein! Für die sich schrittweise an die Machtfront vorgemogelte schwarzgrünrotrosalackierte Querfront boten Sie sich als die journalistische Idealbesetzung dar – im Sinne eines pandemischen Requiems.
Was wissen wir über Sie? Wo kommen Sie her? Was treibt Sie an? Wenn meine Quellen stimmen, lehrt der heutige 50-jährige Mann das Fach der Politikwissenschaft wie auch Journalismus und Soziologie an einer Kölner Hochschule. Seine vorigen Wirkungsstätten waren der einst spannende WDR-Hörfunk, das einst seriöse TV-Magazin Monitor, die einst rebellische taz und die dpa, eine Nachrichtenagentur mit reicher Erfahrung im Zubereiten amerikanisch-britischer Geheimdiensthappen.
Griff Professor und PEN-Member Überall eigenhändig zum Stift, beispielsweise beim einst sturmreifschießenden Spiegel, wurde der Leser an die Tücken früherer Besinnungsaufsätze erinnert. Beim Ausmalen des Profils eines vorzeigbaren Bundespräsidenten erfreuten wir uns am vertrauten deutschen Oberlehrerpathos: „Natürlich darf ein Politiker Freunde haben, auch als Staatsoberhaupt. Aber er muss immer klare Grenzen gezogen haben und ziehen: Selbst der Anschein einer Vermengung privater und dienstlicher Interessen hindert am Einzug ins Schloss Bellevue.“ Diese gestrenge Benotung begab sich offenbar zu einer Zeit, in der die beliebteste Kanzlerin aller Zeiten beim Entsorgen des Spesenritters Wulff mediale Empörungsassistenz benötigte.
Ende 2015 fanden Sie mit dem DJV eine Organisation vor, die lange schon zur schlüsselfertigen Manövriermasse des Kanzleramts degeneriert war. Nachdem staatlicher Agitprop zur Medienraison geworden war, konnten Sie es sich so ungefragt wie gefahrlos leisten, Ihre persönlichen Neigungen und Ansichten als Position des DJV auszugeben. In nahezu allen Belangen der aufkommenden Wokeness entsprach Ihr Standpunkt den vorgestanzten „Haltungen“ des werte-westlich-transatlantischen Octopus aus CNN, NYT, WP, dem Clinton&Obama-Lager und den übergeordneten philan-trophischen Stiftungsoligarchen. Ich sehe an dieser Stelle von einer Zitatenlitanei ab und belasse es bei einer Bemerkung Ihrerseits gegenüber dem Medien-Magazin Zapp aus dem Jahre 2019: „Das, was in der PR gemacht wird, also in der effektiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, ist eine Spielart des Journalismus.“ Das kann man so sehen, obwohl es ja noch ein paar Autoren, Reporter oder Dokufilmer in Ihrem Privatclub gibt, die sich an die Entspannungspolitik der einst mutigen SPD erinnern und mit Saufkumpanen wie Scholl-Latour, Augstein, Nannen, Riehl-Heyse, Konzelmann, Schirrmacher oder H.M. Entsetzensberger ein paar Bloody Marys über die rote Linie hinaus kippten. Deswegen frage ich Sie, mich und vor allem die verbliebenen berufsethisch intakten Kollegen, wie und wieso Ihr Umwertungsprogramm ohne interne Debatte und Rücktrittsforderung einfach so vonstatten gehen konnte. Das betrifft auch Ihre penetranten NATO-servilen Regungen, dank derer Sie die Auslandsmedien RT Deutsch und Sputnik als „Propagandainstrumente des Kremls“ abtun und im Namen aller DJV-Beitragszahler einfordern, diesen Feindsendern unter allen Umständen keine Rundfunklizenz zu erteilen. Wissen Sie noch, wie die ARD-Kriegsberichter ihrem sedierten Publikum während der vom Mainstream umjubelten Maidan-Monate sowjetische Panzer aus dem Afghanistankrieg vorführten?
In Ihrer sechsjährigen Schaffensphase haben Sie im Namen des DJV nur wenige Gelegenheiten versäumt, sich Regierung, Wirtschaft und Technokratie anzudienen, den Pluralismus abzuschaffen, primitive Feindbilder zu bestärken und mit zelotischer Gehässigkeit viele Millionen Bürger, die dem UN-Migrationsprojekt und Faucis chinesischen Fledermäusen nicht über den Weg trauen, zu einer kackbraunen Masse fackeltragender Nazis zu erklären.
Entlang der Massendemonstrationen, auf denen diese verirrten Alt- und Neu-Nazis unsere stets um Solidarität und Volksgesundheit besorgte Elite an das Vermächtnis unseres Grundgesetzes erinnerten, bekamen manche der rasenden Reporter des Hayali-Zuschnitts ihr Fett ab. In der Regel genügt bei diesen hochsensiblen Agenten der Wahrheit die bloße Verweigerung eines Kurzinterviews, um ein Wehklagen über „Anfeindungen, Drohungen, Beleidigungen und Angriffe“ auszulösen, wie ich es einem DJV-Blog aus dem Dezember 21 entnehme. Was in Minsk, Caracas, Moskau, Istanbul oder Damaskus als volkserhebendes Fanal der Humanität und Freiheit hochgejazzt wird, gilt den flaumbärtigen Berichterstattern im eigenen Land als bösartiger Naziaufmarsch und blutige Hass&Hetz-Jagd. In dieser Spirale eingequert legt Überalls Hausexperte für Neuere Geschichte die Lunte ins bombensichere Hitlerfass: „Dass aus solchen Worten Taten werden, mussten wir (WIR) auch in Deutschland schon in furchtbarer Weise erleben, durch Angriffe und Morde von durchgedrehten Maskenverweigerern, Impfgegnern und anderen Verwirrten – befeuert durch Desinformation und Hetze.“ Die genaue Rolle durchgedrehter Maskenverweigerer beim Nürnberger Reichsparteitag wird uns (UNS) sicher bald ein engagierter Correctiv-Faktenchecker erläutern.
Bei all dem wiedergekäuten Nazi-Gestammel empfiehlt sich Sebastian Haffners Sicht auf Goebbels: „Dieser versuchte nämlich nicht, das gesamte deutsche Volk zu national-sozialistischen Ideen zu bekehren, sondern er verlegte seine Anstrengungen darauf, den Bürgern durch die Medien eine heile Welt vorzuspiegeln. Er verbot die bürgerlichen Zeitungen nicht und man kann nicht einmal sagen, dass er sie nazifizierte. Die meisten alten Redaktionen der großen bürgerlichen Zeitungen schrieben, wie sie immer geschrieben hatten und genau so sollten sie auch schreiben. Es gab im Dritten Reich durchaus eine Art Pressevielfalt. Der Zeitungsleser hatte die Wahl, die Dinge so dargestellt zu sehen, wie er es sich wünschte und gemäß seiner Stimmungslage weiter bedient zu werden.“ Sollte er damit Recht haben, befände sich der heutige Medienbetrieb im Zustand einer dramatischen Verrottung.
Natürlich twittert Frank Überall auch ganz viel. Hier ein Beispiel aus dem Herbst 21: „Hallo. Ich bin Frank Überall, Journalist, Wissenschaftler und engagiert als Vorsitzender des @DJVde. Ich bin vollständig geimpft. Wissenschaft und Solidarität sind der Weg aus der Pandemie. Deshalb: Lasst Euch impfen!“
Das kleinste Übel bei diesem Amokversuch ist noch das „Hallo. Ich bin…“ Das riecht so ein wenig nach Flohmarkt, Saunaclub oder einem dörflichen Selbsthilfe-Stuhlkreis für Pfitzergeschädigte.
Am 1. Mai 2021 befand sich in Weimar ein mutmaßlich ungeimpfter Demonstrant auf der Flucht vor der Polizei. Dann stellte ihm jemand ein Bein, worauf der Fliehende von den Beamten dingfest gemacht werden konnte. Beim zivilen Freund und Helfer handelte es sich um Sebastian Scholz, einem Funktionär des DJV Thüringen. Der Fallensteller und seine Vereinsoberen tauchten zehn Tage ab, bis man dann u.a. in einer Stellungnahme las: „Unser Geschäftsführer S.S. stellte sich dieser Person zivilcouragiert in den Weg.“ Auch das kann man so sehen, vor allem weil man diesen Einzelfall als system-immanent betrachten darf. Im heimischen Archiv war 2019 zu lesen: „So soll der DJV Thüringen in geeigneter Weise in die Polizistenausbildung einbezogen werden. Der DJV will der Polizei in Journalistenworkshops die Möglichkeit geben, über ihre Arbeit zu informieren.“ Am Ende des Regenbogens stößt man nicht selten auf eine rotgrüne Swastika.
Es ist und wäre nun zu viel der Ehre, Überall&Friends in zu große Verantwortung zu nehmen. Die Tragikomödie der journalistischen Selbstauslöschung begann mit Scharpings Hufeisenlüge 1999 und dem dröhnenden Schweigen rund um das 9/11-Turmtriell und setzte sich fort bei all den Giftgas-Lügen zwischen Bagdad und Aleppo, dem NATO-Fake zwischen Kiew und Krim, dem Soros-Woodstock aus Frühlings- und Farbrevolutionen und mündete in der Bombardierung Libyens als vorläufigem Höhepunkt im Dienst der plangetreuen Völkerwanderung.
Gerhard Schröders Nein 2003 zum Irakkrieg leitete über den Umweg eines Misstrauensvotums sein persönliches Scheitern und jenes von Rot-Grün ein und bot hohen Mächten die günstige Gelegenheit, ihn zwei Jahre später durch eine graue Maus aus der Ostzone zu ersetzen. Keine Nadel schlug damals aus in der nach oben offenen Richterskala. Im selben Jahr absolvierte Mathias Döpfner in Rottach-Egern sein Bilderbergdebut. Wenn ich mich nicht verzähle, wurde er mittlerweile neun Mal von Henry Kissinger zu Tisch gebeten. Im Nachbeben der informellen Premium-Workshops kehrte der stilbewusste „Wicked Messenger“ mit mosaischen Visionen und einem knapp gefassten Kassiber im Manufactumkoffer zurück an die Spree und verkündete all den Verlegern, Chefredakteuren, Abteilungsleitern, Funk- und Fernsehräten, Anchortalkern, Multiplikationsfaktoren und sonstigen Wiedertäufern die knochenfrohe Botschaft bestehend aus Befehlen, Ultimaten und Strafkatalogen. Warum fällt mir wieder Dylan ein? „… When questioned who had sent for him, he answered with his thumb, for his tongue it could not speak, but only flatter.“ Wunderlicherweise ruht eine wohlwollende Hand über seiner „Welt“, die es als einzige der klassischen Zeitungen schafft, verschiedenen Ansichten Platz zu lassen und auch Alternativen zu einem Journalismus der verbrannten Erde.
Sixteen years. Ewige Osterruhe. Der Tragödie vorletzter Teil. Als größter Skandal der Merkelära bleibt mir die 0:2 Niederlage gegen Italien als Störung der Sommermärchenstunde in Erinnerung. Jenseits des sportberichtlichen Enthüllungshandwerks bis hin zur öffentlichen Hinrichtung des Staatsverbrechers Joshua K. gab es trotz einer permanenten Notlage kein deutsches Watergate, keine einzige Aufdeckung von Bedeutung und bei den paar Entlassungen siehe Wulff, Jung, Guttenberg oder Schawan boten sich unsere Edeltrolle als nützliche Idioten an. Als der dienstnahe Transatlantiker Georg Mascolo 2014 dann auch noch die letzten verstreuten Investigationstalente unter seinen Fittichen monopolisierte, versackten diese gezielt in externen Sümpfen; etwa dem Dealen mit einem ibizaösterreichischen Schmuddel-Video oder der in Bedeutungslosigkeit versandenden Panama-Paper-Lachnummer, die auf altbekannte Übelkrähen wie Putin, Assad oder Ghadaffi hinwies sowie auf die unversteuerten Einnahmen aus den Rechten am eigenen Bild von C 17, der sich derzeit in Manchester mit einem anderen deutschen Oberlehrer balgt.
Im Inneren von The La-La-Länd trieb die DJV-Brigade ihren heiligen Dschijad gegen eine täglich anschwellende Armee überlebender und wiedergeborener Nazis voran und rotierte im Masturbatorium aus Solidarität, Menschenrechten, Freiheit, Gleichheit, Humanität. Real bedrohte Kollegen wie Snowden oder Assange stellen für die Moraltscheka nur noch Klötze am Bein dar und stören den Ablasshandel mit dem eigenen Versagen. Haben Sie im letzten Jahrzehnt irgendetwas Substantielles aus dem Umfeld der DJV-Journaille vernommen? Etwa zum Thema prekäre Arbeit und faktische Massenverarmung? Implosion von Schul- und Gesundheitswesen? Amazon? Google? Apple und grassierende Spionage? WEF und der Transhumanismus? Green-Deal-Hedgefonds? Geo-Engineering? Warburg-Cum-Ex-Komplex? Migrantengewalt? UN Agenda 2030? Depopulationsprojekte? Energie-Blackout? Blackrock? Vanguard? Vierte Industrielle Revolution? Wirecard? Pharmakriminalität? Aus dem Ruder laufende Weihnachtsmärkte? Tragik der Pädokriminalität? Soros- und Gates-Stiftungen? Bekam nicht unser lustiger TV-Doktor von Hirschhausen gerade eben 1.4 Millionen Euro überwiesen?
Sicher haben wir irgendwie irgendwas gehört. Aber ich rede nicht von pflichtseligen Eintagsfliegen und Alibigeplapper, sondern von beharrlichem aufrichtigem Recherchieren, Wühlarbeit, Brennpunkte, Presseclubsendungen, richtige 90 Minuten-Specials, mehrwöchige Printserien – mit Reisespesen und echt garstigen Fragen – wie damals Redford und Hofmann in der Lieblingsromanze aller Regimechangelehrlinge. Männer wie Bernstein und Woodward wären nebenbei im Deutschland 2022 die vollen Nazis mit gelöschten Youtube-Kanal und haufenweise Netzwerkdurchsuchungsklagen.
Stattdessen betten sich arrivierte Bertelsmänner*innen wie Hayali, Will, Lorenzo, Joffe, Illner, Slomka, Hassel, Miosga, Maischberger, Relotius, Plasberg und in den Warteschleifen Tausende sneakertragende Wahrheitsvermittler in das große Machtgeflecht zwischen Davos, Brüssel, London, Washington, Valley und Wallstreet ein und haben die Rolle der vierten Gewalt mit jener der fünften Kolonne getauscht. Ganz im Sinne der Überallschen Transformation des Journalismus in keimfreien PR-Service werden jenseits der alternativen Szene am Fließband Gefälligkeitsartikel, Junkscripte, Haltungskitsch, NGO-Content und Wir schaffen das-Lobbypopulismus zur neuen Normalität umdekoriert. Wie meinte unlängst der Ringier-Chef Marc Walder: „Wir wollen die Regierung unterstützen durch unsere mediale Berichterstattung, dass wir alle gut durch die Krise kommen.“
Wie eingangs erwähnt, lade ich mit diesem Brief vornehmlich die Kollegen des Verbands dazu ein, über unsere Organisation nachzudenken und zu prüfen, was wir dort zu suchen und zu finden glauben. Gut, der DJV hilft uns bei rechtlichen Konflikten, vermittelt Förderkurse, hat diese und jene Tipps parat fürs Weiterkommen und vor allem der seriös erscheinende Presseausweis macht das Arbeiten manchmal leichter und verschafft eine tröstliche Legitimation. Leider hat er durch das multiple Organversagen die einstige Magie eingebüßt und entspricht heute kaum noch dem Wert einer Pizzaliefer-Goldcard.
Um die Ernsthaftigkeit meines Appells zu illustrieren, möchte ich mich mit einem abschließenden Beispiel verabschieden:
In der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 21 löschte Youtube den gesamten Kanal von Hendrik Broders „Achse des Guten“. Ob man widerspenstige Kollegen wie u.v.a. Bröckers, Reitschuster, Schreyer, Tichy, Peymani, Klonovsky, Hahne, Herres oder eben Broder und seine Mischpoke schätzt oder nicht, tut überhaupt nichts zur Sache. Bei einem derart massiven Eingriff in die Pressefreiheit hätte sich der einstige DJV bedingungslos für sein Mitglied verwendet, dessen Eliminierung mit allen Klauen verteidigt und sämtlich verfügbare juristische Geschütze aufgefahren. An Tagen wie diesen meldet sich Mika Beuster zu Wort, der zum einen als Reporterchef des „Usinger Anzeigers“ bekannt ist und darüber hinaus dem Bundesvorstand des DJV angehört. Gegenüber dem MDR bezog er – natürlich im Namen aller Unser Stellung:
„Wir (WIR) stehen für kritischen Journalismus und wir (WIR) sind das Bollwerk gegen Angriffe auf den kritischen Journalismus. Aber es ist wirklich fraglich, ob es sich hier um kritischen Journalismus handelt. Die Pressefreiheit ist hier nicht in Gefahr.“