Zu glauben, dass wir einen Skandal von solch historischem Ausmaß einfach aussitzen können, ist wohl ein fataler Irrtum. Wir winden uns zwar nach Kräften, doch die Realität der Zahlen ist erdrückend: Wir haben seit Impfbeginn (und nach Ende der „Pandemie“) eine prozentual zweistellige Übersterblichkeit sowie Geburtenrückgang und durch Krankenkassenabrechnung belegte, millionenfache schwere Nebenwirkungen. Nach längerem Schweigegebot werden uns nun auch in den Leitmedien wie ZDF und MDR erschütternde Berichte über Impfopfer präsentiert, die zwar mit ihrem Leben davongekommen sind, deren Gesundheit nun aber ruiniert ist. Und womöglich sind die mit zweijähriger Verzögerung nun sogar von Gesundheitsminister Lauterbach zugegebenen Schadwirkungen der mRNA-Impfung nur die Spitze des Eisbergs.
Neben unmittelbar nach der Impfung in Erscheinung tretenden Autoimmun- und neurologischen Erkrankungen wie dem Guillain-Barré-Syndrom, die vormals kerngesunde, junge Menschen in Pflegestufe 2 und Invalidität befördert haben, ist es auch eine signifikante Zunahme von Krebsfällen, die Anlass zur Sorge gibt. Betroffen sind insbesondere junge Menschen unter 50. Die Wissenschaft bezeichnet die Zunahme als „mysteriös“. Als mögliche Ursache wird „moderner Lebensstil“ in Betracht gezogen (siehe NewScientist).
Dabei lässt sich die Tendenz zur Tumorbildung auch profaner erklären. Es ist mittlerweile wissenschaftlich belegt, dass die Verabreichung von zwei oder mehr mRNA-Injektionen im Blut der Impflinge zu unnatürlich hohen IgG4-Antikörperwerten führt. Diese Klasse von Antikörpern unterdrückt nicht nur die natürliche antivirale Reaktionsfähigkeit, sondern kann auch Krebswachstum befördern. Aus einer jüngst in der Impf-Fachzeitschrift „Vaccines“ publizierten Studie:
„Lokal erhöhte IgG4-Konzentrationen im Krebsgewebe behinderten die Antikörper-vermittelte Krebsreaktion, unterstützten den Krebs bei der Blockierung der lokalen Immunreaktion und förderten indirekt das Fortschreiten des Krebses (…)
Eine erhöhte IgG4-Synthese aufgrund wiederholter mRNA-Impfungen mit hohen Antigenkonzentrationen kann auch Autoimmunerkrankungen verursachen und das Krebswachstum und die autoimmune Myokarditis bei anfälligen Personen fördern.”
(Quelle: pubmed)
Mittlerweile ahnt man, warum die Hersteller die Zulassungsstudien der mRNA-Impfstoffe für 75 Jahre, also bis an unser Lebensende, unter Verschluss halten wollten. Die inzwischen von Anwälten freigeklagten Zulassungsstudien sind nichts für schwache Nerven. Aus ihnen geht hervor, dass den Herstellern nicht nur die weitgehende Unwirksamkeit der Impfung zur Verhinderung von Ansteckung und Übertragung des Covid-Virus schon vor Markteinführung bekannt war, sondern auch eine mehrseitige Liste an zum Teil erschreckenden Krankheiten, die die Impfung hervorruft. Ein vom Fortschritt überzeugter Gentechniker mag beim Lesen dieser Liste begeistert sein, wozu moderne Biotechnologie fähig ist. Ein unbedarfter Bürger mag beim Lesen dieser Liste hingegen zum laienhaften Urteil kommen, dass diese Impfung offenbar nichts anderes ist als „ein Sack voll Übel“.
Hierbei ist es keineswegs so, dass uns diese Übel überraschen dürfen. Sie sind aus bisherigen Experimenten mit mRNA-Impfungen wohlbekannt. Und haben dazu geführt, dass diese – in Versuchsreihen bislang ausnahmslos gescheiterten – mRNA Vakzine bis kurz vor ihrer Deregulierung durch EU Behörden im allgemeinen medizinischen Einsatz auch streng verboten waren.
Immerhin gibt es eine Reihe an Medizinern, die diesen „Sack voll Übel“ nicht über ihre Patienten ausschütten wollten. Sie haben das gemacht, was an sich ihrer ärztlichen Sorgfaltspflicht entspricht: Sie haben die Grundlagenstudien zur mRNA-Technologie sorgfältig studiert und sind in der Folge zum logischen Schluss gelangt, dass sie es nicht verantworten können, diese Stoffe an gesunde Menschen oder gar an Kinder zu verabreichen.
Angesichts des besinnungslosen politischen und medialen Taumels mussten sie Wege finden, den vielfach irreversiblen Schaden von ihren Patienten abzuhalten. Mit dem heutigen, ernüchternden Wissenstand drei Jahre nach diesem Taumel müssten die Ärzte und Wissenschaftler, die eindringlich vor den Schadwirkungen der mRNA-Impfung gewarnt haben (darunter auch der maßgebliche Erfinder der mRNA-Impfung selbst, Dr. Robert Malone) und dafür medial diffamiert und rechtlich verfolgt wurden, nicht nur umgehend rehabilitiert werden. Wir müssten sie sogar als Helden würdigen und ihnen die höchsten staatlichen Auszeichnungen verleihen. Sie haben durch ihre Aufklärung und ihr couragiertes Handeln zahllose Menschen vor Krankheit oder sogar frühzeitigem Tod bewahrt.
Dabei sind es nicht nur bekannte und vormals renommierte Fachleute wie Dr. Wolfgang Wodarg oder Prof. Sucharit Bhakdi, die derzeit im medialen Schlaglicht stehen und mit zum Teil hanebüchenen Vorwürfen wie „Antisemitismus“ verfolgt werden. Es gibt auch viele stille Helden, die inmitten irrationalen staatlichen und medialen Drucks dennoch ihrem Gewissen gefolgt sind – die das Wohlergehen ihrer Mitmenschen über die Sorge um die eigene Existenz gestellt haben. Und die nun vor Gericht stehen.
Einer dieser unbekannten Helden ist der Arzt Dr. Heinrich Habig. Seit 10 Monaten wird er in Untersuchungshaft festgehalten, nachdem ihn eine Kollegin wegen falscher Impfbescheinigungen denunziert hat (siehe Bericht auf corona-blog.net). In der Tat ist das, was wir derzeit erleben, ein gigantischer Fall vom „Impfbetrug“. Den Vorwurf des Impfbetrugs nun Personen anzulasten, die diesen Betrug durchschaut haben und die unter Beweis hoher fachlicher und moralischer Kompetenz versucht haben, Schaden von ihren Patienten abzuwenden, ist eine regelrechte Perversion allen Rechtsempfindens. Es ist damit aber auch symptomatisch für unsere Zeit.
In einer Zeit, in der Großbanken wie die Credit Suisse insolvent werden und auch der US Finanzhaushalt Anfang Juni wieder einmal vor der buchhalterischen Zahlungsunfähigkeit steht (siehe Spiegel), warten viele nun schon seit Jahren auf einen Wirtschaftscrash, um den Schiffbruch zu realisieren, der in Wirklichkeit längst da ist: Wir sind moralisch auf Grund gelaufen, haben das wohl Fatalste gemacht, was man als Gesellschaft tun kann: Uns achselzuckend der Lüge verschrieben. Dass diese Lüge raffinierteste Formen des Selbstbetrugs annehmen kann und sogar, wie Vaclav Havel es bezeichnet hat, zu einer gigantischen „Lebenslüge“ werden kann, unter der man dahinlebt, ändert nichts an ihrer eigentlichen Substanz und ihrer Konsequenz. Wenn wir diesen inneren Niedergang nicht stoppen und wieder zu einer menschengerechten Aufwärtsentwicklung finden, dann wird der äußere Niedergang nur Folge des inneren Niedergangs sein. Um nicht zu pessimistisch zu enden, aber auch ein positiver Ausblick: Niemand braucht sich vom äußeren Niedergang allzusehr beeindrucken lassen. Man verausgabt sich allzuleicht, wenn man ihn zu stark in die Aufmerksamkeit nimmt. Im Individuellen bzw. in moralischer Hinsicht ist hingegen immer ein Aufschwung möglich. Auch wenn es derzeit noch ein Minderheitenprogramm ist. Aber man kann im Individuellen immer Sinnvolles und Hilfreiches in die Entwicklung bringen. Der nachfolgende Schriftsatz von Rechtsanwalt Schmitz braucht also nicht zu frustrieren, sondern kann umso mehr zum Anlass genommen werden, sich individuell aufzurichten und umso vehementer persönliche Vorsätze zu fassen, die über den gegenwärtigen Niedergang hinausreichen.
Diejenigen, die die Verantwortung bei der Kolportation und Prolongierung der Lüge tragen, werden sehen, dass sie die Last, die sie sich damit aufladen, nicht werden tragen können. Irgendwann werden sie vor der grausamen Bilanz stehen, die sie mitzuverantworten haben. Sie mögen derzeit noch medial-politischen Rückenwind genießen. Das Urteil der Geschichte wird aber hart sein. „Aber ich habe es doch nur gut gemeint, das habe ich alles nicht gewusst“, werden sie in der Art von Staatssicherheitsminister Mielke um Worte ringen. „Dann hättest Du Dich informiert“, wird die Antwort lauten.
++++
Anbei eine von Wilfried Schmitz, dem Rechtsvertreter von Dr. Habig verfasste Gerichtseingabe, die einmal als Zeitdokument über den Zustand der deutschen Justiz im Jahre 2023 dienen kann:
(P.S.: Agnostiker, die sich am Bibelzitat stören, das ans Ende des anwaltlichen Schreibens gesetzt wurde, mögen ruhig noch ein bisschen zuwarten. Auch sie werden womöglich bald erkennen, dass es in der Tat eine Katastrophe biblischen Maßstabes ist, die wir heute erleben und für deren Erklärung die gewöhnliche Ratio nicht mehr ausreicht.)
RA Wilfried Schmitz, Mitglied der RA-Kammer Köln
An das
Landgericht Bochum
Josef-Neuberger-Str.
44787 Bochum
beA
AZ
20/2023
Selfkant, den 24.5.2023
In der Strafsache
gegen Habig u.a.
12 KLs-35 Js 540/22-34/22
werden
die Vorsitzende Richterin am Landgericht Breywisch-Lepping,
die Richterin am Landgericht Lebro
und Richter Dr. Yilmaz
abermals
wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Begründung:
I.
Die hier abgelehnten Berufsrichter haben am gestrigen Tage abermals durch Kammerbeschluss meine Beanstandung zurückgewiesen, die sich auf die Ablehnung meines Antrags auf Protokollierung der Aussage des Zeugen M. W. bezog, wonach (sinngemäße Wiedergabe) alle (50) Mitarbeiter in seinem Betrieb und auch er selbst nach der 2. und 3. Impfung Corona hatten.
Schon diese Aussage beweist eindrucksvoll, dass die Covid-19-Injektionen offensichtlich keine Infektion verhindern konnten und können, d.h. nicht wirksam waren und sind.
Die hier abgelehnten Richter möchten offensichtlich nichts protokollieren, was der Covid-19-Injektionsagenda widerspricht, hier konkret: der von der Wissenschaft längst widerlegten Behauptung, die Covid-19-Injektionen seien wirksam.
Zum Nachweis dieser Behauptung wurden bereits zahlreiche Quellen benannt, insbesondere bereits in meinem Schriftsatz vom 8.2.2023 ab Seite 21.
Dennoch hält die Vertreterin der Staatsanwaltschaft – ohne jede Beanstandung durch die Vorsitzende Richterin, die auch dadurch ihre Befangenheit beweist – bei der Befragung von Zeugen nach wie vor bei jeder Gelegenheit daran fest, dass ein Covid-19-Antikörpertest nachweisen könne, ob jemand eine Covid-19-Injektion erhalten habe oder nicht.
Wenn bei einem Zeugen keine Antikörper festgestellt worden seien, dann könne dieser – so wird allen Zeugen suggeriert – doch auch keine Covid-19-Injektion erhalten haben.
Die hier abgelehnten Richter müssen es auch ohne diesbezügliche Beweisaufnahme – insbesondere durch die Einvernahme von Sachverständigen wie Prof. Cullen – mittlerweile besser wissen, da längst allgemein (!) bekannt ist, dass die Covid-19-Injektionen weit von einer 100%-igen Wirksamkeit entfernt sind.
Eine 100%-ige Wirksamkeit wird von niemandem (!) mehr behauptet, nicht einmal von den Herstellern der Covid-19-Injektionen. Ganz im Gegenteil. In dem vorgenannten Schriftsatz vom 8.2.2023 werden eindeutige Belege dafür angeführt, dass z.B. Pfizer/BioNTech selbst vor Markteinführung nicht einmal bekannt war, ob ihre Covid-19-Injektionen überhaupt wirksam sind.
Als Verteidiger habe ich also bereits zahlreiche Quellen dazu vorgetragen, warum die Covid-19-Injektionen nicht wirksam sind. Diese Kammer interessiert das alles offensichtlich nicht. Wenn die Vertreterin der Staatsanwältin den Zeugen die negativen Ergebnisse der Antikörpertests nachweist, ganz unabhängig davon,
welche Impftermine dokumentiert sind und wann die Blutentnahme stattgefunden hat,
ob die jeweils konkret verabreichte Spritze überhaupt einen wirksamen Wirkstoff enthielt (dann einfach pauschal zu unterstellen, dass dann ein negativer Test beweise, jemand sei nicht geimpft oder nur mit einem Placebo geimpft worden, ist hochmanpulativ und eine Täuschung i.S. des § 136 a StPO),
ob sich mit diesem Antikörpertest überhaupt beweisen lässt, ob jemand nicht (!) „geimpft“ wurde,
dann ist das für die Mitglieder dieser Kammer nie ein Anlass, Fragen der Vertreterin der Staatsanwaltschaft an die Zeugen zu rügen, mit denen implizit immer noch die Falschbehauptung aufrechterhalten wird, als könne man mit diesem Test nachweisen, dass jemand nicht „geimpft“ worden ist.
Zudem wurde zu der Beweisfrage, dass die Covid-19-Injektionen unwirksam oder gar negativ wirksam sind, die Einvernahme des Sachverständigen Prof. Dr. Sönnichsen beantragt. Die Klärung dieser Beweisfrage ist für dieses Verfahrens also von zentraler Bedeutung.
Die Ablehnung der Einvernahme der Zeugen werde ich nachfolgend noch separat würdigen.
Darum sei immer wieder so lange bis es verstanden worden ist betont:
Was nicht wirkt, kann keine Antikörper bilden, auch nicht bei Menschen in Bochum und Recklinghausen.
Wenn sich also – wie der Zeuge Wagener bekundet hat – alle seine Mitarbeiter und er selbst trotz einer 2. oder 3. Covid-19-Injektion nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert haben und zudem der Antikörpertest bei diesem Zeugen und seiner Ehefrau ausweislich des Inhalts der Ermittlungsakte negativ ausgefallen ist, dann hätte sich eine objektiv und neutral agierende Kammer sicherlich nicht geweigert, diese Tatsache zur Kenntnis zu nehmen die ihr zugrunde liegende Aussage – deren wörtliche Protokollierung beantragt wurde – ohne Weiteres zu protokollieren.
Bei dieser Gelegenheit sei besonders hervorgehoben:
Die erkennende Kammer möge besser zunächst einmal aufklären, wann der Angeklagte zuletzt in welcher Menge (!) welche Impfstoffe bezogen hat und in welcher Menge und mit welchem Verbrauchsgrad diese Impfstoffe dann bei der Hausdurchsuchung im Tresor und im Kühlschrank sichergestellt worden sind.
Bis zu einer abschließenden Klärung dieser Frage hätte die Kammer nicht durch ihre Fragen an die Zeugen auch den Eindruck erwecken dürfen, dass diese Zeugen ja niemals wirklich geimpft worden sein können, weil ihr Impfstoff vollständig sichergestellt worden sei.
Allein dieser Vorhalt an die Zeugen ist in höchstem Maße suggestiv und manipulativ.
Die Kammer erweckt den Eindruck bereits mehr zu wissen und als feststehende Tatsache behandeln zu können, als hier in öffentlicher Sitzung aufgeklärt bzw. an Beweismitteln in Augenschein genommen und festgestellt worden ist.
Anders formuliert: Den Zeugen werden angebliche „Tatsachen“ vorgehalten, die bislang noch nicht aufgeklärt worden sind.
Die hier abgelehnten Richter agieren hochbefangen, wenn sie die systematische Täuschung von Zeugen sogar noch in öffentlicher Sitzung nicht nur zulassen, sondern durch vergleichbare Vorhaltungen an die Zeugen – so wie auch im letzten Termin durch die Vors. Richterin geschehen – auch noch gleich selbst betreiben.
II.
Außerdem hält die Kammer immer noch an der 2. Sicherheitsschleuse vor dem Verhandlungsraum fest, obschon die Mitglieder der Kammer – auch in den letzten Wochen – weder innerhalb noch außerhalb des Sitzungssaales irgendeinen Anlass hatten, das Verhalten der Prozessbeobachter zu beanstanden.
Vor diesem Hintergrund wäre es längst geboten gewesen, diese unsägliche Schikane-Anordnung endlich aufzuheben.
Da dies aber nicht geschehen ist, geht es in dieser Strafsache offenkundig auch weiterhin nur darum, die Zuschauer zu schikanieren und damit von dem weiteren Besuch der Sitzungen abzuhalten.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit wird dadurch auch weiterhin verletzt.
Und dies beweist nachdrücklich: Die Kammer agiert erkennbar hochbefangen. Ohne jeden hinreichenden Anlass und ohne jeden rechtfertigenden Grund werden alle Besucher dieses Prozesses auch weiterhin schikaniert.
Diese Kammer macht sich dadurch letztlich nur zum Erfüllungsgehilfen der Politik, die ab Beginn der sog. Anti-Corona-Maßnahmen über Jahre hinweg letztlich jede Form von kritischer öffentlicher Debatte über die Rechtfertigung dieser Maßnahmen unterdrückt hat.
Die Bemühungen zur Kriminalisierung zahlreicher Ärzte, denen das unberechtigte Ausstellen von Maskenbefreiungsattesten oder auch Covid-19-„Impfbescheinigungen“ vorgeworfen wird, während gleichzeitig nicht einmal gegen Ärzte ermittelt wird, die ihre Patienten – mit oft fatalen gesundheitlichen Folgen bis hin zum Tod- nicht oder jedenfalls nicht hinreichend über alle relevanten Aspekte dieser Covid-19-Injektionen aufgeklärt haben, belegen für jeden kritischen Menschen mit gesundem Menschenverstand die politischen Gründe für eine solche Einseitigkeit.
Am gestrigen Sitzungstag habe ich deshalb ein Beispiel dafür zu den Akten gereicht, welchen Spott diese Ungerechtigkeit mittlerweile in der Bevölkerung auslöst. Die Antwort auf die dort gestellte Frage des Quizmasters können sich die mündigen Bürger und Bürgerinnen selbst geben.
Wer Menschen schützen wollte und niemandem geschadet hat, der muss Strafe fürchten, wer gesundheitliche Schäden seiner Patienten bis hin zum Tod billigend oder grob fahrlässig in Kauf genommen hat, der muss keine Strafe, ja nicht einmal ein Ermittlungsverfahren fürchten und darf sich an dem vielen Geld freuen, dass er damit verdient hat.
Nur am Rande:
Alleine beim Landgericht Bochum sollen mittlerweile 6 Klagen von Impfgeschädigten gegen BioNTech der Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf anhängig sein.
Eine unbefangene Kammer würde diese Akten einmal beiziehen, damit sie erkennen kann, was „bedenkliche Arzneimittel“, die niemals auch nur bedingt hätten zugelassen werden dürfen.
Warum ermittelt die StA Bochum hier – aus Anlass solcher Klagen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich erhoben wurden – nicht einmal aus, ob und wie diese KlägerInnen vor ihren Covid-19-Injektionen von dem jeweils „impfenden“ Arzt aufgeklärt worden sind?
Warum wird denn bei diesen Ärzten trotz mangelhafter Aufklärung und unwirksamer Einwillgung der Patienten nicht von einer gefährlichen/schweren Körperverletzung (ggf. mit Todesfolge) ausgegangen?
Wie viele Menschen sind von diesen Ärzten in die Krankheit, ins Siechtum oder gar in den Tod gespritzt worden?
Darf das Ausmaß dieses ärztlichen Versagens und das Ausmaß der dadurch verursachten Schäden und nicht aufgeklärt werden?
Warum zerstört man ausgerechnet das Leben des Arztes, der die Menschen auf die Gefahren dieser Injektionen hingewiesen hat.
Soviel zu der allgemein bekannten Aussage eines Politikers (Zitat): „Wir leben im besten Deutschland, das es jemals gab!“
Es ist zutiefst unwürdig, was hierzulande teilweise immer noch unter dem Namen „Rechtspflege“ inszeniert wird. In Wahrheit wird durch solche Willkür der soziale Frieden beschädigt und letztlich zerstört werden.
Die StA Bochum sollte darum wissen, dass sie keinem Menschen noch weismachen kann, dass sie objektiv und neutral arbeitet und keine politischen Scheuklappen trägt.
Bei dieser Gelegenheit wird abermals beantragt die Anordnung zur Durchführung einer weiteren Sicherheitskontrolle vor dem Eingang zu diesem Sitzungssaal sofort aufzuheben.
III.
Die Kammer hat mir am gestrigen Tage zunächst ausdrücklich zugestanden, dass ich den von mir im Verlaufe der gestrigen Sitzung angekündigten Befangenheitsantrag ohne Rechtsnachteil am Ende der Sitzung verlesen könne, nur um dann am Ende der Sitzung – von dieser Zusicherung abweichend und ohne erkennbaren sachlichen Grund – zu erklären, dass ich den Befangenheitsantrag nun doch nicht öffentlich verlesen dürfe, sondern vielmehr bis zum 24.5.2023, 24.00 Uhr, schriftlich einreichen solle.
Das ist ein Novum, dass Befangenheitsanträge nicht mehr in öffentlicher Sitzung verlesen und dadurch eingeführt werden dürfen.
Allem Anschein nach fürchtet die Kammer, dass ihr in öffentlicher Sitzung solche Verfehlungen vorgehalten werden könnten, die von den anwesenden Zuschauern als Vertretern der Öffentlichkeit besser nicht vernommen werden sollten, weil es sonst ggf. zu peinlich wird. Solche Beweisanträge sollen – so offensichtlich der Wille der Kammer – besser ungehört über das beA zu den Akten gereicht werden, so dass die Öffentlichkeit nichts von der Begründung erfährt.
Damit wird der Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt.
Angesichts dieser Entwicklungen behalte mir – mit Einverständnis meines Mandanten – einige meiner Verteidigungsschriftsätze fortan zu veröffentlichen.
Die Hoffnung, die skandalöse Vorgehensweise der StA Bochum und die willkürliche Arbeit dieser Kammer unter den Teppich zu kehren, wird sich definitiv nicht erfüllen.
Zudem werde ich jetzt fortan selbst darauf hinwirken, dass eine möglichst große Öffentlichkeit von den skandalösen Vorgängen hier in dieser Strafsache erfährt. Die Öffentlichkeit soll und wird erfahren was hier tatsächlich läuft und was in Bochum unter dem „gesetzlich vorgesehen Weg“ verstanden wird.
Schließlich ist es ungeheuerlich, wenn mir gegen Ende der Sitzung sogar die Verlesung von Anträgen untersagt wird, was allenfalls wenige Minuten in Anspruch genommen hätte.
Ich habe am gestrigen Tage nicht einmal erklärt, dass ich diese Anträge – die sich jetzt in diesem Schriftsatz finden – überhaupt verlesen möchte. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass ich zwei weitere Anträge stellen werde und diese Anträge in diesem Schriftsatz enthalten sind.
Die Verteidigung wird also auch weiterhin massivst behindert, da diese Kammer glaubt, mir am Ende einer Sitzung ohne jede Zeitnot und ohne sachlichen Grund auch noch die Verlesung von zwei Beweisanträgen untersagen zu können, ohne sich auch nur dafür zu interessieren, ob diese Anträge in nur wenigen Sätzen begründet worden sind.
Es scheint, dass die Kammer mittlerweile systematisch aus einer in öffentlicher Verhandlung zu verhandelnden Strafsache eine Art schriftliches Verfahren machen will, in dem – ohne jedes Limit – nur noch das Beweisprogramm der Staatsanwaltschaft abgearbeitet werden soll.
Dafür spricht auch, dass Erklärungen der Staatsanwaltschaft stets ohne jede Beanstandung durch die Kammer vorgetragen werden dürfen, selbst dann, wenn sie – wie die Legende von der Aussagekraft des Antikörpertests – nachweislich falsche Behauptungen enthalten.
IV.
Die hier ebenfalls abgelehnte Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping hat in der gestrigen Sitzung auch den „Kammerbeschluss“ verlesen, mit dem der am 9.3.2023 gestellte Antrag des Kollegen Schlüter aus seinem Schriftsatz vom 8.3.2023 zur Vernehmung der in dem Antrag als Zeugen benannten Besucher des ersten Hauptverhandlungstermins abgelehnt worden ist.
Die Kopie zu diesem Kammerbeschluss, der am gestrigen Tage an die Verteidiger ausgehändigt worden ist, enthält zwar keine Angaben dazu, wer an diesem Beschluss mitgewirkt hat.
Aber da dieser Beschluss als „Kammerbeschluss“ bezeichnet wurde und die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping diesen Beschluss selbst öffentlich verlesen hat, ist davon auszugehen, dass sie auch selbst an diesem Beschluss mitgewirkt hat, der die Aufarbeitung der Sachverhalte betrifft, die – in dem Falle, dass sie sich als wahr erweisen würden – ihre eigene Befangenheit erweisen würden.
Die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping hat damit faktisch gleich selbst in eigener Sache gerichtet. Dies ergibt sich auch schon daraus, dass dieser Kammerbeschluss selbst ausdrücklich feststellt (Zitat):
„Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass nach den weiteren Ausführungen in der Antragsbegründung diese Vernehmung der Zeugen offenbar der Vorbereitung eines weiteren Ablehnungsgesuchs gegen die Vorsitzende Richterin am Landgericht Breywisch-Lepping dienen soll.“
Damit haben die hier abgelehnten Richterin offen eingestanden, dass ihnen bewusst war, welchem Zweck dieser Beweisantrag diente.
Ob dieser Beweisantrag als Beweisantrag i.S. es § 244 Abs. 3 StPO verstanden werden kann, kann letztlich auch dahinstehen, da die hier abgelehnten Richter durch diesen Kammerbeschluss jedenfalls ihre Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 1 StPO verletzt haben.
Der besagte Antrag des Kollegen Schlüter offenbart in seiner Begründung, dass es konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht gibt, dass die Vors. Richterin Breywisch-Lepping die Öffentlichkeit und die Verfahrensbeteiligten in dieser wichtigen Frage, die die Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit betrifft, die Unwahrheit gesagt hat.
Dieser Verdacht kann nicht einfach ungeprüft im Raum stehen bleiben, wobei es schon ein Skandal an sich ist, dass die Entscheidung über diesen Antrag mehr als zwei Monate verzögert worden ist, gerade so, als könne man einfach unter dem Vorsitz einer Richterin weiterverhandeln, die sich durch ihre eigenen Erklärungen einem solchen Verdacht ausgesetzt hat.
Es hätte somit dem Grundsatz der Amtsaufklärungspflicht und eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens entsprochen, wenn der hier im Raume stehende ungeheuerliche Verdacht auf Grund der von dem Kollegen Schlüter dargelegten Gründe von Amts wegen aufgeklärt worden wäre. Der Antrag des Kollegen hätte zumindest als entsprechende Anregung behandelt und aufgegriffen werden müssen.
Der am gestrigen Tage verkündete Kammerbeschluss offenbart aber, dass es die hier abgelehnten Richter gar nicht interessiert, ob diese Strafsache von einer Vors. Richterin geleitet wird, die im Verdacht steht, dass ihre Befangenheit so weit reicht, dass sie deshalb nicht nur den Grundsatz der Öffentlichkeit verletzen, sondern ihre Verantwortlichkeit für diese Verletzung dann auch noch mit einer Falschaussage decken würde.
Diese Fragen werden also letztlich nur im Rahmen eines Dienstaufsichtsbeschwerde- und Strafverfahrens geklärt werden können. Entsprechende Weiterungen bleiben also vorbehalten.
Es wirkt sich im Übrigen sehr wohl auf die Urteilsfindung aus, wenn an diesem Urteil eine Vorsitzende Richterin mitwirken würde, die der Lüge überführt worden wäre oder jedenfalls dem konkret begründeten Verdacht ausgesetzt ist, in diesem Kontext eine solche Lüge vertreten zu haben.
Genau dieser Verdacht besteht nach wie vor, da es vollkommen lebensfremd ist zu vermuten, dass ein Gerichtsbeamter eigenmächtig bzw. auf eigene Initiative hin von allen Interessenten, die am 1. Verhandlungstag als Zuschauer dem Prozess beiwohnen wollten, die Aushändigung von Ausweisdokumenten verlangt haben könnte, damit diese kopiert werden können.
Es ist auch unstreitig, dass diese Ausweiskopien tatsächlich erstellt und anschließend an die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping ausgehändigt worden sind.
Auch das spricht dafür, dass der betreffende Beamte nur genau das ausgeführt hat was ihm aufgetragen worden ist.
Man fragt sich abermals, ob wirklich geglaubt wird, die Öffentlichkeit und die Verfahrensbeteiligten durch gegenteilige Bekundungen für dumm verkaufen zu können.
Alle von dem Kollegen Schlüter im o.g. Beweisantrag benannten Zeugen würden bestätigen, dass ihnen auf Nachfrage erklärt worden ist, dass die Vorsitzende Richterin Breywisch-Lepping diese Anordnung erteilt habe.
V.
Ein weiterer Grund, der die Besorgnis der Befangenheit begründet, ergibt sich aus dem Umstand, dass sich die hier abgelehnten Richter weigern abermals die Zeugen zu laden, die in den ersten 5 Verhandlungstagen des Verfahrens – ohne Anwesenheit der aktuellen Wahlverteidiger – als Zeugen vernommen worden sind.
Dem Antrag, einen bereits vernommenen Zeugen erneut zu hören, muss das Gericht im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nachkommen, wenn der Zeuge zu einer neuen behaupteten Tatsache gehört werden soll (siehe Meyer-Goßner/Schmitt, StPO-Kommentar, § 244 Rn 12 m.w.N.).
Die hier abgelehnten Richter wissen ganz genau, dass keinem der in den ersten 5 Verhandlungstagen von irgendeinem Verfahrensbeteiligten auch nur eine einzige Frage gestellt worden ist, die auf die Feststellung von Sachverhalten gerichtet war, die ein Beweisverwertungsverbot gem. § 136 a StPO begründen könnten.
Kein Zeuge wurde dazu befragt, ob er ggf. durch Falschauskünfte getäuscht und auch sonst – ggf. durch massiven Druck – zu einer geständigen Aussage genötigt worden ist.
Die hochgradige Befangenheit der hier abgelehnten Richter wird schon dadurch eindeutig belegt, dass sie trotz zahlreicher Aussagen von Zeugen, die dann im Beisein der neuen Wahlverteidiger vernommen worden sind, in diesem Kammerbeschluss doch tatsächlich erklären, dass „nach dem gegenwärtigen Stand der Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für ein unzulässiges Einwirken auf Zeugen von Seiten der Ermittlungsbeamten noch für eine unzulässige Ausübung von ruck noch für eine bewusste Irreführung der Zeugen ergeben haben.“
Die hier abgelehnten Richter erwecken mit einer solchen Aussage den Eindruck, als hätten sie einer gänzlich anderen Beweisaufnahme beigewohnt.
Umso verständlicher erscheint nun, warum sich die Vorsitzende Richterin immer wieder massiv dagegen gesträubt hat, Anträge auf wörtliche Protokollierung von Zeugenaussagen auch nur zu protokollieren. Solche Wortprotokolle könnten die hier abgelehnten Richter insofern eindeutig der Lüge überführen.
Diese Anträge konnten stets erst nach – teilweise heftigen – Debatten der Wahlverteidiger mit der Vorsitzenden Richtern und gegen deren für jedermann erkennbaren Unwillen zu Protokoll diktiert werden.
Von den abgelehnten Richtern wurden bislang auch alle Anträge auf wörtliche Protokollierung abgelehnt. Das spricht für sich.
Im Grunde haben in Wahrheit nahezu alle Zeugen ausdrücklich solche Sachverhalte bestätigen können, die auf ein Beweisverwertungsverbot i.S. des § 136 a StPO schließen lassen.
Das kann den hier abgelehnten Richtern unmöglich entgangen sein.
Es ist also schlicht die Unwahrheit, wenn in dem hierzu gestern verkündeten Kammerbeschluss einfach pauschal das Gegenteil verkündet wird.
Angesichts der Verkündung derartiger Unwahrheiten muss aus der Sicht des Angeklagten vollkommen klar sein, wie diese Richter dann bei der Abfassung der Urteilsgründe mit dem Prozessstoff und der Wahrheit umgehen werden. Er darf nicht einmal mehr darauf hoffen, dass sich dort solche Feststellungen finden lassen, die die systematische Täuschung der Zeugen und teilweise massive Nötigung zahlreicher Zeugen zu bestimmten Aussagen belegt.
(1)
Das Verbot gem. § 136 a StPO ergibt sich insbesondere aus der massiven Täuschung aller Zeugen, auf die ich nachfolgend noch kurz eingehe, nicht so sehr aus dem massiven Druck, der ebenfalls von vielen Zeugen bestätigt worden ist.
(2)
Den Zeugen soll es also regelmäßig gelungen sein, um 6.00 Uhr früh einen Anwalt seines Vertrauens zu erreichen, vor allem dann, wenn die Polizei in dieser Strafsache mit einer Hundertschaft ausgerückt ist, um möglichst viele Hausdurchsuchungen gleichzeitig abwickeln zu können, so wie dies die Zeugin KHK’in Wall im Rahmen ihrer Befragung am 22.3.2023 bestätigt hat?
Insofern hatten schon die Ausführungen der GeneralStA keinen Bezug zur Realität.
(3)
Das „Aus-dem-Schlaf-reißen“ war eben nur ein Umstand fast aller Hausdurchsuchungen.
(4)
Hinzu kam regelmäßig massiver Druck, verbunden mit dem Angebot, das Verfahren nach § 153 a StPO einzustellen, wenn man sofort geständig sei. Damit sind die Zeugen faktisch allesamt „gekauft“ worden, so in dem Sinne: „Gestehe und belaste Dich selbst und vor allem auch Deinen Arzt, dann kommst Du milde davon.“
Derart „gekaufte“ Geständnisse haben, soweit sie einen Dritten belasten sollen, von vornherein nur einen geringen Beweiswert.
Die dreiste Behauptung, dass eine unter solchen Umständen zustande gekommene Einstellung nach § 153 a StPO eine „gesetzlich vorgesehene Verfahrensweise“ sei, ändert daran nichts, wenn die Bereitschaft, sich auf ein solches Einstellungsangebot einzulassen, ganz maßgeblich durch eine Täuschung herbeigeführt worden ist, eben durch die Falschaussage, mit einem Covid-19-Antikörpertest könne man ohnehin zuverlässig nachweisen, ob jemand (nicht) geimpft worden sei (dazu sogleich mehr unter (5).
Wenn das Schule macht, dass allen Zeugen in einer Strafsache gleich zu Beginn einer Hausdurchsuchung – die regelmäßig gegen 6.00 Uhr begonnen hat – ein angeblich ach so großzügiges „Angebot“ nach § 153 a StPO gemacht wird, dann gute Nacht Deutschland.
Ein unter solchen Umständen ausgesprochenes Angebot der Verfahrenseinstellung wird von der StA Bochum wirklich für eine „gesetzlich vorgesehene Verfahrensweise“ gehalten? Das glaubt sie doch wohl selbst nicht.
Genau das ist sie unter solchen Umständen nicht.
Wie schon gesagt: Morgens um 6.00 Uhr dürfte so gut wie niemand den Anwalt seines Vertrauens erreichen können.
Und definitiv niemand kann morgens um 6.00 Uhr, nachdem er gerade erst realisiert hat, dass er Beschuldigter in einer Strafsache ist, schon über seinen Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte erhalten und sich in Kenntnis dieser Akte und der Beratung mit seinem Anwalt in Ruhe Gedanken darüber gemacht haben, ob er sich überhaupt auf ein solches „Angebot“ einer Staatsanwaltschaft einlassen muss.
Es muss allgemein bekannt sein, dass ein Verteidiger seine Mandanten nur auf der Basis vorheriger Akteneinsicht beraten kann. Kein seriöser Verteidiger würde seinem Mandanten ohne vorherige Akteneinsicht, ohne angemessene Prüfung der Sach- und Rechtslage und ohne darauf basierende Besprechung mit dem Mandanten eine Empfehlung zu einem Geständnis geben, ganz gleich, ob damit ggf. eine Einstellung nach § 153 a StPO erreicht werden kann. Denn ggf. hat man einen solchen „Deal“ ja gar nicht nötig, weil man sich bestens verteidigen kann.
Von einer „gesetzlich vorgesehenen Verfahrensweise“ kann man also nicht sprechen, wenn einem Beschuldigten unter solchen Umständen regelrecht ein Geständnis abgepresst wird, die sein Recht auf ein faires Verfahren und eine angemessene Verteidigung vollständig suspendieren.
Beschuldigte systematisch – um 6 Uhr früh, sofort zu Beginn einer Hausdurchsuchung, ohne Kontakt zum Anwalt des Vertrauens, ohne Akteneinsicht, ohne jede Möglichkeit der Prüfung der Sach- und Rechtslage, ohne Kenntnis des genauen Inhalts des § 153 a StPO und ohne jede angemessene Frist zur Stellungnahme – eine angemessene Verteidigung vorzuenthalten und dann zu behaupten, dass ein unter solchen Umständen ausgesprochenes Angebot (im Sinne von „Gestehe sofort, und Du kannst ggf. mit einer Einstellung nach § 153 a StPO rechnen.“) der „gesetzlich vorgesehenen Verfahrensweise“ entspreche, der gibt sich offenbar der Einstellung hin, dass ein Strafverfahren nur noch zu dem Zweck dient, einem Beschuldigten ein Geständnis abzupressen, und das zu diesem Zwecke auch jede Täuschung statthaft ist.
Die Kammer hat offenbar vergessen, dass ein Zeuge, der von Beruf Polizist ist, den während der Durchsuchung auf ihn ausgeübten Druck vor Gericht so erklärt hat als wäre ihm eine Pistole auf die Brust gesetzt worden. Er wäre selbst in seiner Eigenschaft als Polizist schon bei Hausdurchsuchungen eingesetzt worden, hätte so einen Druck aber noch nie erlebt.
Wenn man dann noch zusätzlich berücksichtigt, dass die mit solchen Methoden herbeigeführte „Bereitschaft“ der Zeugen, sich auf ein solches Einstellungsangebot einzulassen, ganz maßgeblich durch eine Täuschung herbeigeführt worden ist, eben durch die Falschaussage, mit einem Covid-19-Antikörpertest könne man ohnehin zuverlässig nachweisen, ob jemand (nicht) geimpft worden sei, dann weiß man, was von den Ermittlungsmethoden der StA Bochum zu halten hat.
Woher wissen die hier abgelehnten Richter denn – trotz der vorgetragenen Fakten und ohne sachverständige Klärung im Rahmen der Beweisaufnahme – überhaupt, dass der Antikörpertest nachweisen könne, dass jemand nicht geimpft sei?
Wieder wird das gewünschte Resultat von diesen Richtern einfach vorweggenommen!
Sachverständige Klärung der Frage, was der Antikörpertest leisten kann und was nicht und ob die Covid-19-Injektionen überhaupt wirksam waren, so dass sie eine Bildung von Antikörpern auslösten konnten?
All das interessiert diese Richter offensichtlich nicht!
Das gilt umso mehr, wenn man den Ermittlungsakten entnehmen kann, dass die StA Bochum schon kurze Zeit nach Beginn der Hausdurchsuchungen durch Verteidiger schriftlich (!) darauf hingewiesen worden ist, dass dieser Covid-19-Antikörpertext überhaupt nicht nachweisen könne, ob jemand nicht „geimpft“ worden ist.
So hat z.B. laut Täterakte 203+283+284 (AS 100 f.) Rechtsanwalt Perner in seiner Beschwerde an das AG Bochum vom 17.3.2023 gegen die bei seinem Mandanten angeordnete Blutentnahme ausführlich dargelegt, warum ein solcher Covid-19-Antikörpertest ungeeignet ist.
Der Ermittlungsakte kann nicht entnommen werden, dass die StA Bochum das überhaupt interessiert und sie dem Hinweis überhaupt nachgegangen ist. Das Verhalten der Vertreterin der StA in den letzten Sitzungsterminen belegt vielmehr, dass die StA Bochum bis zum heutigen Tage sehr stolz darauf zu sein scheint, alle wissenschaftlich begründeten Fakten und Hinweise verdrängen zu können.
Das Ziel, die Angeklagten und die Zeugen zu kriminalisieren, scheint jede Willkür zu rechtfertigen.
Die StA Bochum wusste also ganz genau was sie tat.
Viele Zeugen haben vor Gericht geweint, weil die Hausdurchsuchung für sie immer noch ein einziges Trauma war.
Einige Zeugen haben mir nach ihrer Einvernahme vor Gericht auch berichtet, dass es sie sehr belastet hat, dass sie den Arzt belasten sollten, der ihnen ihrer großen Not doch beigestanden ist.
(5)
(a)
Auch das ist durch die weitere Beweisaufnahme eindeutig (!) bestätigt worden, dass Zeugen gesagt worden ist, dass andere Zeugen schon (alle) gestanden hätten.
Die Zeugin M. L. hat am 28.3.2023 vor Gericht erklärt, dass die Polizei ihrer gegenüber bei der Hausdurchsuchung auch erklärt habe, mehr als 1.000 Patienten seien schon geständig.
Beweis:
Mein Antrag auf Protokollierung dieser Aussage im Sitzungsprotokoll vom 28.3.2023
Die Befragung dieser Zeugin entspricht im Wesentlichen dem, was viele Zeugen vor Gericht erklärt haben, weshalb ich sie hiermit gem. unserer Verteidigermitschrift wiedergeben möchte (Zitat aus dem Protokoll des Kollegen Schlüter):
„Zeugin Lewandowski, Maria, 50 Jahre, medizinische Fachangestellte, wohnt in Recklinghausen, nicht verwandt und nicht verschwägert.
Die Zeugin wird durch die Vorsitzende Richterin belehrt. Sie wird gefragt, ob das eigene Verfahren gegen die Zeugin eingestellt wurde. Die Zeugin sagte, dass ihr Verfahren nicht endgültig eingestellt worden ist. Durch die Vorsitzende besonders belehrt, waren die Zeugen bereit, Angaben zu machen.
Rechtsanwalt Schlüter widersprach der Verwertung der Zeugenaussage nach § 136a StPO.
Die Zeugin sagte aus:
Ich war bei Heinrich Habig in Behandlung, auch wegen der Impfung wegen des Coronavirus. Ich war zur Behandlung mit meinem Sohn im Herbst in der Praxis, zunächst nicht wegen der Impfung. Ich habe mit Dr. Habig gesprochen, unter anderem über Probleme wegen Ablagerungen im Körper durch die Impfstoffe. Ich habe ihn gefragt, ob die Impfstoffe ausgeleitet werden können. Ich bin nicht geimpft worden. Es waren andere Impfstoffe vorrätig, als das geplant war.
Es gab dann einen zweiten Termin. Wir wollten uns nicht impfen lassen, ich wollte wegen meines Sohnes nochmals mit dem Arzt sprechen. Die Zeit war aber zu knapp. Wir haben dann einen neuen Termin für Februar 2022 gemacht, da war die Praxis aber bereits zu.
Ich wollte wegen Problemen meines Sohnes zu Dr. Habig.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wie es beim ersten Termin war: Wir haben im Wartezimmer gewartet.
Dann waren wir im Sprechzimmer und erfuhren, dass anderer Impfstoff vorhanden ist, als erwartet. Ich habe den Dr. gefragt, ob er Erfahrungen mit dem Impfstoff hat. Er hat mir gesagt, er habe erfahren, dass der Impfstoff nicht so gut ist. Ich wollte mich dann nicht impfen lassen.
Den zweiten Termin habe ich wahrgenommen wegen Problemen mit meinem zweiten Sohn.
Die Zeit war aber zu knapp.
Meinen Impfausweis hatte ich dabei.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob beim Verlassen der Praxis etwas im Impfausweis eingetragen war: Was, weiß ich nicht, irgendwas, aber der Eintrag war nicht zu Ende gemacht.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, was sie mit dem Impfausweis gemacht hat: Ich habe den entsorgt, weil wir uns nicht mehr impfen lassen wollten.
Auf die Frage der Vorsitzenden, ob der Arzt den Impfpass unterschrieben hat: Daran kann ich mich nicht erinnern. Auf die Frage der Vorsitzenden, ob Aufkleber angebracht worden sind:
Daran kann ich mich auch nicht erinnern.
Auf die Frage der Vorsitzenden, welchen Impfstoff die Zeugin ursprünglich haben wollte: Biontech habe ich gedacht. Aber man hat dann angefangen, alles gemischt zu spritzen. Das war uns zu riskant.
Meine Kinder haben auf die Kinderimpfungen mit Nebenwirkungen reagiert.
Auf die Nachfrage der Vorsitzenden Richterin, ob etwas bezahlt worden ist: Ich habe nichts bezahlt, eine Rechnung habe ich auch nicht bekommen.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, wie das mit der Polizei gelaufen ist: Die Polizei hat uns gesagt, wir sollen den Impfausweis abgeben, sonst werde das Haus durchsucht.
Den Impfausweis hatte ich nicht mehr, deswegen wurde mein Haus durchsucht und auch das Handy. Ich musste dann Blut abgeben, warum weiß ich nicht, weil ich gesagt habe, dass ich nicht geimpft bin.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob sie die polizeiliche Situation etwas näher schildern könne: Ich hatte einen freien Tag, ich habe Yoga gemacht, die Polizei war morgens da, wann genau weiß ich nicht mehr. Sie sind lange da gewesen. Sie haben mir den Durchsuchungsbeschluss gegeben. Ich habe versucht, einen Rechtsanwalt zu sprechen. Dazu habe ich meinen Mann angerufen. Der hat bei unserer Rechtsschutzversicherung wegen einer Anwaltsempfehlung angerufen. Die haben uns dann eine Telefonnummer gegeben. Ich habe einen Rechtsanwalt erreicht, der hat mir aber gesagt, ich müsse einen Termin mit ihm machen. Ich war sehr aufgeregt, deswegen habe ich die Durchsuchung zugelassen. Ich habe dann Papiere der Polizei gelesen.
Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob sie über ihre Rechte aufgeklärt worden ist: Nein, daran habe ich keine Erinnerung.
Rechtsanwalt Ruschmeier kam um 10:51 Uhr in den Sitzungssaal.
Auf Frage von Staatsanwältin Dr. Linnenbank: Beim ersten Termin in der Praxis von Dr. Habig waren beide Söhne dabei. Ich war alleine im Sprechzimmer.
Ich wollte dann im Nachhinein den Impfausweis loswerden, was eingetragen war, weiß ich nicht mehr. Der Arzt und ich haben uns vorher nicht über Eintragungen unterhalten. Ich war nicht überrascht über Eintragungen. Ich habe nicht von Dr. Habig gehört, dass es den Impfausweis ohne Impfung gibt. Auf weiteren Vorhalt der Staatsanwältin aus der polizeilichen Akte: Ich habe das alles nicht gemacht, um eine Eintragung zu erhalten.
Auf die weitere Frage der Staatsanwältin nach einem Aufklärungsgespräch: Wir haben uns über Impfstoffe unterhalten. Ich hatte große Angst vor Nebenwirkungen. Herr Dr. Habig sagte mir, er habe keine Kenntnisse über die Nebenwirkungen, weil die Impfstoffe neu sind. Er hat nicht für die Impfung geworben und auch nicht davon abgeraten. Wir haben uns dann noch über die Adjuvanten der Impfstoffe unterhalten.
Auf Nachfrage von Staatsanwältin Tophoff: Wem gegenüber die Einwilligungserklärung abgegeben worden ist: Das weiß ich nicht mehr. Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Schmitz: Die Polizei war morgens bei uns, wieviel Uhr weiß ich nicht mehr. Ich war mit beiden Söhnen beim Arzt wegen der Folgen der Kinderimpfungen. Bei den Kindern sollte ausgeleitet werden. Bei meinem Sohn Julian ist das auch erfolgt. Ich wollte den zweiten Impftermin als normalen Termin nutzen. Zum späteren Termin war die Praxis dann aber bereits zu.
Durch das Ausleiten bei Julian ist sein Magen-Darm-Problem besser geworden. Wir haben mit Dr. Habig einen Ausleitungsplan erstellt, der dann aber nicht mehr durchgeführt werden konnte, weil die Praxis zu war.
Wenn ich als medizinische Fachangestellte gefragt werde, wann und wie der Arzt die Beratung macht: Ich erwarte, dass ich vor der Impfung über die möglichen Folgen aufgeklärt werde. Bei Dr. Habig habe ich bemerkt, dass er mir zuhört, er hat sich Zeit genommen, wie es sonst nur Privatärzte oder Heilpraktiker machen. Ich wollte wissen, welche Risiken bestehen, der Arzt muss aufklären, dazu ist er rechtlich verpflichtet.
Die Aufklärungsbögen reichen nicht aus. Sie ersetzen nicht das Aufklärungsgespräch. Dass die Impfung gut, sicher und nebenwirkungsfrei ist, ist nicht richtig.
Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Schmitz, ob die Zeugin sich bei der Hausdurchsuchung unter Druck gesetzt gefühlt hat: Ja, ich stand unter Schock, es waren 2 Frauen, die Namen weiß ich nicht. Mir wurde mehrfach gesagt: Sie lügen, sehen sie ja, sie lügen… Ich war aufgeregt. Die haben mich unter Druck gesetzt. Die eine Polizistin war eine große Frau, schlank und blond.
Sie haben mir gesagt, dass Schweigen oder Lügen keinen Sinn macht, weil die Blutentnahme und der Antikörpertest beweisen, ob ich geimpft bin, oder nicht.
Ich habe darauf hingewiesen, dass ich nicht geimpft bin und eine Corona Infektion durchgemacht habe. Die Polizisten haben dann mit der Staatsanwaltschaft telefoniert. Von dort wurde angeordnet, dass doch ein Bluttest gemacht wird, das habe ich nicht verstanden, weil ich doch nicht geimpft bin und eine Corona Infektion durchgemacht habe.
Rechtsanwalt Schmitz weißt auf Täterakte 51, Seit 52, hin. Nach dem Blutentnahmebericht sind Antikörper Nukleokapsid vorhanden.
Rechtsanwalt Schmitz wies darauf hin, dass dies die natürliche Coronainfektion bestätigt.
Auf weitere Nachfrage von Rechtsanwalt Schmitz, ob die Polizisten zugesagt haben, dass das Verfahren gegen die Zeugin eingestellt wird, wenn sie sich geständig einlässt und zugibt, dass sie die Papiere gefälscht hat, sagte die Zeugin: Die Polizisten haben mir gesagt, dass es schon über 1000 Patienten gibt, die alles zugegeben haben. Die Schuld von Dr. Habig ist erwiesen, Lügen ist zwecklos.
Auf die Frage von Rechtsanwalt Schmitz, ob die Zeugin Nachteile im Beruf gehabt hat: Nein, ich habe selbst gekündigt, weil ich nicht geimpft bin. Vom Arbeitgeber wurde ich nicht aufgeklärt. Mir wurde gesagt, dass wir die Impfung brauchen, sie sei gut, alle seien geimpft.
Für mich war das kein Aufklärungsgespräch.
Auf die Frage von Rechtsanwalt Schmitz, ob der Arbeitgeber gedroht habe: Ich hatte einen netten Arbeitgeber, der hatte Verständnis, aber jeden Tag wurde ich gefragt, ob ich mich vielleicht doch impfen lassen will. 2 Dosen sind noch übrig.
Ich spürte schon einen Druck durch das ständige Fragen. Die Chefin sagte auch: Du bist verantwortungslos. Ich wollte mich aber trotzdem nicht impfen lassen, weil nach Injektion bei Bekannten und Verwandten schwere Probleme aufgetreten sind.
Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Schlüter, nochmal nach der Situation beim Arbeitgeber: Mein Arbeitgeber war zwar nett, beide, mein Arbeitgeber und die Chefin, haben aber doch Druck gemacht.
Ich arbeite jetzt wieder in meinem Beruf.
Auf die Frage von Rechtsanwalt Schlüter, was die Zeugin zur Verfahrenseinstellung gezahlt hat: 400,00 € in 4 Raten zu 100,00 € an eine Recklinghausener Kinderorganisation.
Auf weitere Nachfrage von Rechtsanwalt Schlüter: Meine Söhne haben nach den Kinderimpfungen Nebenwirkungen gehabt. Mein einer Sohn hatte Fieber, er hat unruhig geschlafen. Der andere Sohn hat immernoch Darmprobleme und ADHS. Mein Sohn ist jetzt 19. Die Nebenwirkungen bleiben wohl. Er muss auch Medikamente nehmen.
Beide Söhne haben Probleme mit dem Zahnschmelz.
Ich selbst habe ich Fieber nach Impfungen gehabt.
Auf weitere Nachfrage von Rechtsanwalt Schlüter, ob bei der Polizeiaktion auf Rechtsanwälte oder eine Rechtsanwaltsliste hingewiesen wurde bzw. die Liste vorgelegt wurde: Nein.
Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Schmitz, ob die Zeugin mit Dr. Habig über Adjuvanten und Lipide gesprochen habe: Ja das habe ich. Für mich war es eindeutig, dass Impfen nicht gut ist. Dazu wollte ich mit einem Fachmann sprechen und weiteren Informationen haben. Von den Impfungen als Gentherapeutikum habe ich gehört.
Auf weitere Nachfrage der Vorsitzenden Richterin, ob bei der polizeilichen Vernehmung gesagt worden ist, dass über 1000 Patienten gestanden haben, gefälschte Papiere bekommen zu haben, oder ob es mehrere 1000 waren: Die Polizei hat zu mir gesagt, dass es über 1000 Patienten waren, die gestanden haben, gefälschte Papiere bekommen zu haben.
Rechtsanwalt Schmitz und Rechtsanwalt Schlüter beantragten Wortprotokoll nach § 273 StPO und § 183 GVG, dass die Zeugin gesagt habe, ihr sei von der Polizeibeamtinnen gesagt worden, dass schon über 1000 Patienten gestanden haben, gefälschte Papiere bekommen zu haben.
Staatsanwältin Tophoff beantragte, den Antrag zurückzuweisen.
Die Hauptverhandlung wurde für 15 Minuten unterbrochen.“ (Zitat Ende)
Auch der Zeuge L. B. hat am 30.3.2023 vor Gericht erklärt, dass die Polizei ihm ebenfalls gesagt habe, dass andere – d.h. mehrere – Zeugen schon geständig seien.
Für diese hochbefangenen Richter würde es aber wohl keinen Unterschied mehr machen, selbst wenn ich hier noch einmal alle Notizen zu allen Zeugen wiedergeben würde, die vor Gericht bekundet haben, dass viele Polizisten bei den Hausdurchsuchungen u.a. auch das mündlich erklärt haben, was in allen Beschlüssen des AG Bochum zur Anordnung der Körperlichen Untersuchung der Beschuldigten zum Zwecke der Entnahme einer Blutprobe steht.
Denn dort heißt es stets (Zitat):
„Die Blutentnahme erfolgt zwecks Durchführung eines COVID-19-Antikörpertests. Mit diesem wird sich nachweisen lassen, ob der Beschuldigte sich tatsächlich hat impfen lassen. Dies ist für die Feststellung einer Beteiligung des Beschuldigten von erheblicher Bedeutung.“
Damit ist eindeutig – für jeden (!!) Beschuldigten – dokumentiert, dass er mit dieser Lüge gezielt getäuscht worden ist.
Was auch immer die hier abgelehnten befangenen Richter unternehmen möchten, um diese Wahrheit zu ignorieren: Hier ist nichts zu vertuschen, die Fakten ergeben sich bereits aus den Ermittlungsakten, und das für jeden Zeugen, zu dem ein solcher Beschluss ergangen ist.
Die Polizisten haben bei den Hausdurchsuchungen – soweit geschehen – also lediglich wiederholt, was in diesen Gerichtsbeschlüssen stand. Und das ist auch sehr naheliegend.
Wenn nicht im Detail ausgeführt worden ist, welche Zeugen wie konkret genötigt worden sind, dann geschah dies im Interesse des Schutzes der Belange dieser Zeugen. Die Sicherheit der Zeugen kann allem Anschein nach nur noch dadurch geschützt werden, das bis zu ihrer Einvernahme unbekannt bleibt, was sie konkret bekunden möchten.
So wurden beispielsweise erst vor wenigen Wochen (!) einige Personen, die regelmäßig diese Verhandlung besuchen und deren Ausweise am 1. Verhandlungstag kopiert worden waren, von der Polizei zu einer Blutentnahme gebeten.
Wurden die Ausweiskopien also wirklich vernichtet?
Das war pure Willkür und diente somit offensichtlich nur der Einschüchterung der Zeugen, deren Einvernahme der Kollege Schlüter am 9.3.2023 beantragt hat, zumal selbst die StA Bochum auf Grund ihrer – wenngleich grob mangelhaften – sachverständigen Beratung davon ausgeht, dass der Antikörpertest nach mehr als 15 Monaten sicherlich keinerlei Aussagekraft mehr hat.
In dem Antrag vom 28.3.2023 heißt es (Zitat):
„Begründung:
Die Angeklagten haben uns, den Unterzeichnern, berichtet, dass den vorgenannten Zeugen in den ersten fünf Verhandlungstagen von keinem Verfahrensbeteiligten Fragen gestellt worden sind, die die Sachverhalte hätten erhellen können, welche die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes rechtfertigen können.
Die Angeklagten sind nicht juristisch ausgebildet und wussten deshalb nicht, unter welchen Voraussetzungen ein Beweisverwertungsverbot gegeben sein kann und ob und wie man durch die Befragung von Zeugen auf die Feststellung von Sachverhalten hinwirken kann, die die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes begründen können.“
Die Kammer weiß nicht nur, dass solche Fragen in den ersten Terminen von niemandem gestellt worden sind. Die hier abgelehnten Richter wissen auch, welche Fragen die neuen Wahlverteidiger in diesem Kontext gestellt haben und wie die Zeugen darauf geantwortet haben.
Was jeder weiß, das muss nicht noch einmal ausgeführt und wiederholt werden.
Aber wenn die hier abgelehnten Richter sogar dazu bereit sind, pauschal den Inhalt der Zeugenaussagen dementieren, die eindeutig für eine systematische Täuschung aller (!) Zeugen sprechen, dann sollten sie sich endlich selbst für befangen erklären und aus diesem Verfahren ausscheiden.
VI.
Zudem hat die Kammer am gestrigen Tage u.a. die Anträge auf Einvernahme der Sachverständigen
Dr. Palmer
Prof. Dr. Sönnichsen
Prof. Dr. Beck
Prof. Dr. Kämmerer
Prof. Dr. Cullen
abgelehnt.
Diese sachverständigen Zeugen sind „unersetzlich“, da es weltweit nur sehr sehr wenige Experten gibt, die sich überhaupt und dann auch noch in dieser Tiefe und Gründlichkeit mit den ihnen jeweils zugeordneten Beweisfragen befasst haben.
Die hier abgelehnten Richter können in ihrem Kammerbeschluss bezeichnenderweise auch keinen einzigen Sachverständigen benennen, der vor Gericht zu den jeweiligen Beweisfragen in qualitativer und quantitativer Hinsicht gleichwertige Aussagen machen könnten.
Die hier abgelehnten Richter haben insofern vermutlich nicht einmal Nachforschungen angestellt. Es wurde also einfach ins Blaue hinein behauptet, dass diese Zeugen „ersetzbar“ sind.
Diese Sachverständigen stellen mit ihren Feststellungen zahlreiche Behauptungen von Behörden wie RKI und PEI in Frage, so dass vollkommen klar ist, was dabei herauskommen würde, wenn statt der von mir benannten sachverständigen Zeugen ausgerechnet Mitarbeiter des PEI oder RKI vor Gericht zu diesen Beweisfragen aussagen würden, die ggf. ein erhebliches Interesse daran haben müssen sich selbst zu schützen.
Die hier abgelehnten Richter lehnen die benannten sachverständigen Zeugen also ersichtlich nur deshalb ab, damit Lügen wie die, die Covid-19-Injektionen seien (hoch-)wirksam oder der Antikörpertest könne eine Nicht-„Impfung“ nachweisen, bis hin zur Urteilsverkündung aufrecht erhalten werden können.
Damit wird die Aufklärungspflicht mit Füßen getreten und ins Gegenteil verkehrt, da diese Erkenntnisverweigerung zum Nachteil der Angeklagten und aller Zeugen nur der Vertuschung des systematischen Versagens der Vertreterin der StA Bochum Dr. Linnenbank und der systematischen Täuschung aller Zeugen dienen kann.
Weiterer Vortrag hierzu – auch außerhalb der gesetzten Frist – bleibt vorbehalten.
Es erhebt sich die Frage, ob die hier abgelehnten Richter den Prozess schon aufgegeben haben, weil ihre Befangenheit längst außer Frage steht, oder ob sie sich wirklich der Vorstellung hingeben, dass ein von ihnen mitgetragenes Urteil einer revisionsrechtlichen Prüfung standhalten würde.
VII.
Mein Kollege Stefan Schlüter schließt sich für die Angeklagte Habig diesem Befangenheitsantrag an.
VIII.
Ich beantrage,
den Angeklagten die zur Mitwirkung bei der Entscheidung über den Ablehnungsgrund berufenen Gerichtspersonen namhaft zu machen, § 24 Abs. 3 S. 2 StPO,
den Angeklagten die dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter vor einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zugänglich zu machen,
den Angeklagten die Gelegenheit zu geben hierzu schriftlich Stellung zu nehmen.
IX.
Bei dieser Gelegenheit erinnere ich daran, dass der Angeklagte Habig seit mehr als 1 Jahr wegen angeblicher Fluchtgefahr in Haft sitzt.
Zudem wird er immer noch bei seinen privaten Besuchen von einer Mitarbeiterin der StA Bochum bewacht, obschon solche Besuche normalerweise von JVA-Beamten bewacht werden.
Gibt es da immer noch was zu verdunkeln oder etwas zu finden, was der Angeklagte durch unbedachte Äußerungen im Gespräch fallen lassen könnte?
Dieser Umstand drängt zu der Annahme, dass sich die Kammer – weit jenseits ihrer originären Zuständigkeit – als bloße Ermittlungshelferin der Staatsanwaltschaft versteht, wofür ja auch der Umstand spricht, dass bislang in öffentlicher Sitzung ausschließlich das Beweisprogramm der StA Bochum abgearbeitet worden ist.
Die Befangenheit dieser Kammer reicht also so weit, dass sie gegen jede Prozessökonomie, die sonst stets von Strafgerichten praktiziert wird, einfach weiter ein scheinbar belastendes Beweisprogramm abarbeiten will, gerne auch bis in den Herbst hinein.
Meine Beweisanträge, die uns allen viel Arbeit ersparen könnten, interessieren überhaupt nicht.
Selbst an Verständigungsgesprächen hat diese Kammer keinerlei Interesse. Sie will ja nicht einmal Umstände feststellen, die den Angeklagten entlasten können und ihm einen Anreiz für geständige (Teil-)Einlassungen geben könnten.
Gerade deshalb ist für die Wahlverteidiger evident, dass dieser Prozess letztlich nur ein politisch motivierter Showprozess ist. Man opfert einen Arzt, damit über das systematische Versagen aller nicht oder mangelhaft aufklärenden „Impf“-Ärzte – und die gesundheitlichen Folgen, die sich daraus ergeben haben – nicht thematisiert werden muss.
Wird diese „Rechnung“ aufgehen? Sicherlich nicht, da längst auch alle sog. Mainstream-Medien über Impfschäden und die Erfahrungen von Impfgeschädigten berichten.
Während andere Angeklagte wegen ganz anderer Straftatbestände mit äußerster Milde und Bewährungsstrafen rechnen können (die Verteidigung behält sich vor, hierzu mal eine sehr lange und sehr beeindruckende Liste mit Beispielen nachzutragen), wird der Angeklagte seit mehr als 1 Jahr in U-Haft gehalten, auf Grund einer fiktiven Fluchtgefahr, mit der Aussicht auf eine „nicht mehr bewährungsfähige“ Strafe und mit Verhandlungen bis in den Spätherbst hinein.
Hiermit wird die sofortige Aufhebung der Anordnung der Kammer beantragt, mit der die Anwesenheit einer Mitarbeiterin der StA Bochum bei den privaten Besuchen des Angeklagten angeordnet worden ist.
X.
Die Kammer sollte übrigens nicht glauben, dass mich diese ganze Willkür aus dem Gleichgewicht bringen kann.
Die Menschen, die mich nach dem Grund meiner Gelassenheit fragen, verweise ich gerne auf Stellen wie diese aus der Offenbarung des Johannes, Kapitel 22, Verse 10 – 15:
„10 Und er sagte zu mir: Versiegle dieses Buch mit seinen prophetischen Worten nicht! Denn die Zeit ist nahe.
11 Wer Unrecht tut, tue weiter Unrecht, der Unreine bleibe unrein, der Gerechte handle weiter gerecht und der Heilige strebe weiter nach Heiligkeit.
12 Siehe, ich komme bald und mit mir bringe ich den Lohn und ich werde jedem geben, was seinem Werk entspricht.
13 Ich bin das Alpha und das Omega, der Erste und der Letzte, der Anfang und das Ende.
14 Selig, die ihre Gewänder waschen: Sie haben Anteil am Baum des Lebens und sie werden durch die Tore in die Stadt eintreten können.
15 Draußen bleiben die Hunde und die Zauberer, die Unzüchtigen und die Mörder, die Götzendiener und jeder, der die Lüge liebt und tut.“
Niemand kommt an Gott vorbei, ein jeder wird seinen gerechten Lohn empfangen.
Wenn man das als Tatsache verinnerlicht hat und darauf vertrauen kann, dass es genauso kommen wird, dann regt man sich letztlich über nichts mehr wirklich auf, vor allem dann, wenn man weiß, dass es Gott gibt.
Der Glaube an Gott ist nur für die, die nicht (schon) wissen, dass es IHN gibt.
Wer Gottes Gesetze vergisst, der mag sich für so mächtig halten, dass er keine Strafe fürchtet.
Aber Gott täuscht man nicht. Und ein jeder wird ernten, was er gesät hat. Das ist ein universelles Gesetz, das sich letztlich immer vollzieht.
Vielleicht bringen die kommenden Pfingsttage ja die nötige Inspiration.
Schmitz
Rechtsanwalt
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