Bezeichung „Corona Leugner“ jetzt abmahnbar!
Laut Beschluss des Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss vom 31.01.2022 „Corona-Leugner“ ist eine Tatsachenbehauptung und kann zu Unterlassungsansprüchen führen.
In 2ter Instanz wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abschließend der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind. Wer ab jetzt eine falsche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, ist dem in seinem Persönlichkeitsrecht Verletzten zukünftig zur Unterlassung, Berichtigung und zum Schadensersatz verpflichtet.
Mit RA Ivan Künnemann spricht Jens Biermann, 1ster Vorsitzender der Klagepaten.
Und hier der Link zu unserer Webseite wo Ihr ab kommenden Montag Abend auch die versprochenen Musterschreiben finden könnt:
https://www.youtube.com/redirect?event=video_description&redir_token=QUFFLUhqa2JtbTJTYjQwMlpqeEVSRDRQazlVQnpvdy1tUXxBQ3Jtc0tsWTFnMFJmd0o3MjNtUUR5V1BMN2xKUVdEN2NMM0NRbXlvaUFOUDROY01tZS02bDZHdWw3dDFxZm81b0pYS1paTk1LZVlSNFBsRTJCS2piWUJQXzR6bXprczRWNDd1RnE5LWNfRkVpNUlZeVVPQS1ndw&q=https%3A%2F%2Fwww.klagepaten.de%2Fnews%2Fbezeichung-corona-leugner-jetzt-abmahnbar