Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht leider nicht geregelt.
In diesem Video beantworte ich Eure Fragen
01:34 Regelung gilt erst ab dem 15. März
02:13 was gilt ab dem 15. März
03:25 Gesetzesbegründung
04:04 Grundsatz : ohne Arbeit kein Lohn
04:16 Ausnahmen
05:13 Betriebsrisiko
07:31 Arbeitslosengeld bei unbezahlter Freistellung
10:55 Sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen
11:28 Kündigung „ultima ratio“
12:55 Abmahnung
14:00 Zusammenfassung
14:30 jetzt schon Meldepflicht, um Sperre zu vermeiden?
Rechtsstand : 18.12.2021
Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf.
Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht kontaktiert gerne unsere Kanzlei !
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn