Recht und Gesetz

BEGRENZTE IMPFPFLICHT : LOHN , ALG , KÜNDIGUNG ? – RA Ellen Rohring

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Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht leider nicht geregelt.

In diesem Video beantworte ich Eure Fragen

01:34 Regelung gilt erst ab dem 15. März

02:13 was gilt ab dem 15. März

03:25 Gesetzesbegründung

04:04 Grundsatz : ohne Arbeit kein Lohn

04:16 Ausnahmen

05:13 Betriebsrisiko

07:31 Arbeitslosengeld bei unbezahlter Freistellung

10:55 Sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen

11:28 Kündigung „ultima ratio“

12:55 Abmahnung

14:00 Zusammenfassung

14:30 jetzt schon Meldepflicht, um Sperre zu vermeiden?

Rechtsstand : 18.12.2021

Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf.

Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht kontaktiert gerne unsere Kanzlei !

Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn

www.kanzlei-rohring.de

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