[anwaltliche Vorlage zur freien Verwendung]
Eheleute Susanne und Felix Mustermann
Musterstr.
11111 Musterstadt
An das
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Per Einschreiben mit Rückschein
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchführung von Impfung von Kindern mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Eheleute…., Kontaktdaten wie im Briefkopf angegeben, erheben hiermit für unser Kind… (Name / Geb.-Datum / Adresse, falls nicht identisch)
– Beschwerdeführer –
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt … / Alternativ: ohne
erheben hiermit
Verfassungsbeschwerde
gegen
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung,
sowie
alle Länder der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die jeweilige Landesregierung
– Beschwerdegegner –
wegen
der vor den Beschwerdegegnern erklärten „Angebots“ und der damit beabsichtigten Durchführung von „Impfungen“ („Angebots“) bei Kindern mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen
Wir stellen folgende Anträge:
1.
(Schon) Durch die Empfehlung und die erst recht durch die offensichtlich unmittelbar bevorstehenden Impfungen von Kindern ab 12 Jahren mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen wird unser Kind …. / werden (auch) unsere Kinder u.a. (!) in seinen / ihren nachfolgend genannten Grundrechten und Rechten verletzt bzw. ab dem 7. Juni 2021 verletzt werden:
Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde),
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit),
Art. 2 Abs. 1 GG (Rechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit),
Art. 19 Abs. 2 GG (Wesensgehaltsgarantie),
Recht auf Leben, Menschenrecht
gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948,
Recht auf Leben und Entwicklung
gem. Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention
Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung und Misshandlung
gem. Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention.
Ausführungen dazu, inwieweit die hier gerügte Impfkampagne zugleich mit einer Verletzung unserer eigenen Grundrechte und Rechte als Eltern korrespondiert, sind hier nicht mehr geboten.
2.
Aus diesem Grunde wird allen Regierungen und Behörden des Bundes und der Länder untersagt,
sich in öffentlichen Empfehlungen oder anderen öffentlichen oder verwaltungsinternen Stellungnahmen für die Impfung von schulpflichtigen und noch nicht oder nicht mehr nichtschulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen auszusprechen,
durch Gesetz
oder
eine Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 6 und 7 IfSG
die Impfung von schulpflichtigen und noch nicht oder nicht mehr nichtschulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen anzuordnen,
3.
Die Bundesrepublik hat uns als Beschwerdeführern die notwendigen Auslagen zu erstatten.
4.
Zudem wird zur Abwehr schwerer Nachteile beantragt, einstweilig – und ohne vorherige mündliche Verhandlung – anzuordnen, dass
allen Regierungen und Behörden des Bundes und der Länder mit sofortiger Wirkung untersagt wird,
sich in öffentlichen Empfehlungen oder anderen öffentlichen oder verwaltungsinternen Stellungnahmen für die Impfung von schulpflichtigen und noch nicht oder nicht mehr nichtschulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen auszusprechen,
durch Gesetz
oder
eine Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 6 und 7 IfSG
die Impfung von schulpflichtigen und noch nicht oder nicht mehr nichtschulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen anzuordnen,
Die Verletzung der vorgenannten – und nachfolgend noch ergänzend benannten – Grundrechte, Verfassungsgrundsätze und in internationalen Konventionen festgeschriebenen (Kinder- und Eltern-)Rechte wird hiermit ausdrücklich gerügt.
Begründung:
Ausführungen zur Zulässigkeit sind hier nicht mehr veranlasst, da gegen die hier angegriffenen Maßnahmen – auch aus zeitlichen Gründen – nur im Wege einer Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann.
Unser Kind …. / unsere Kinder, geb…., besucht / besuchen zur Zeit die …(Name der Schule), Klasse..
Wir selbst und unser Kind / unsere Kinder sind durch die hier gerügten „Impfangebote“ und unmittelbar bevorstehende Impfkampagne der Regierungen von Bund und Ländern somit unmittelbar betroffen.
A)
Grundsätzliche Einwendungen:
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
„In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
B)
Der Webseite der Bundesregierung kann – Stand 29.5.2021 – unter dem Link
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bund-laender-impf-gespraech-1918622
u.a. folgende Erklärung der Bundesregierung entnommen werden (Zitat):
„Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sollen sich bald gegen das Coronavirus impfen lassen können. Wenn die Impf-Priorisierung fällt – in der Regel ab dem 7. Juni – können auch sie einen Impftermin bekommen. Das haben Bund und Länder bei einem Gespräch zum Impfen am Donnerstag beschlossen.
Damit gilt die Aussage, allen Bürgerinnen und Bürgern bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen, nun auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren – dies bekräftigte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Bund-Länder-Beratungen.“
Diese Erklärung der Bundesregierung, die aus den vorausgegangen Bund-Länder-Beratungen hervorgegangen ist, ist Anlass und zugleich Gegenstand dieser Verfassungsbeschwerde, da sie in jeder Hinsicht unverantwortlich ist.
Zudem lässt die sog. „Anti-Corona-Politik“ seit März 2020 – was sicherlich keiner Vertiefung mehr bedarf – eindeutig erkennen, dass sog. Anti-Corona-Maßnahmen, die ggf. zunächst noch diskutiert und dann nur empfohlen worden sind, so wie zuletzt die Antigen-Tests in Schulen, kurze Zeit darauf auch (teilweise) durch Rechtsverordnungen der Länder und schließlich (teilweise sogar) durch Gesetz des Bundes (vgl. Art. 28 b Abs. 3 S. 1 IfSG) verpflichtend angeordnet worden sind.
Aus den nachfolgenden Gründen – insbesondere unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Erkenntnisse – muss aber unter allen Umständen klargestellt und verhindert werden, dass auch nur ein einziges Kind durch die Verabreichung der hier streitgegenständlichen „Impf“-Stoffe einem gentechnischen Experiment unterzogen wird, das – zuverlässig absehbar – bei unzähligen Kindern mit schwersten Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden sein wird.
Nur die Höhe der „Verdachtsfälle“ und Impfschäden ist unbekannt, eben weil niemand sagen kann wie sich diese Impfungen – kurzfristig und langfristig – auf das Leben und die Gesundheit aller Kinder auswirken ist. Angesichts der bereits bekannten Fakten ist aber unbestreitbar ist, dass es absehbar zu höchst dramatischen bzw. schweren Schäden an Leib und Leben unzähliger Kinder kommen wird.
C)
(Zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird zur Begründung dieser Verfassungsbeschwerde der Inhalt der nachfolgend zitierten Quellen, die nur einen sehr kleinen Ausschnitt der verfügbaren Quellen darstellen, jeweils vollumfänglich in Bezug genommen.)
Die Regierungen von Bund und Ländern haben aus den Erfahrungen der letzten Monate nichts, aber auch gar nichts gelernt.
Da das einleitend zitierte offizielle Impf-„Angebot“ der Regierungen von Bund und Ländern zur Impfung von Kindern und Jugendlichen ab (zunächst) 12 Jahren ab dem 7. Juni realisiert werden soll, jedenfalls keine andere Schlussfolgerung mehr möglich.
Wie allgemein bekannt sein dürfte, will die Bundesregierung Kinder auch „ohne“ bzw. gegen den Rat der STIKO impfen lassen. Stellvertretend für unzählige gleichlautende Medienberichte wird auf den Artikel „Corona Spahn will Jugendliche auch ohne STIKO-Empfehlung impfen“ in ärzteblatt.de verwiesen, abrufbar unter:
Dass STIKO-Mitglieder vor der Kinderimpfkampagne warnen ist ebenfalls allgemein bekannt, siehe hierzu nur:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article231448851/Stiko-Mitglied-warnt-vor-Kinderimpfkampagne-fuer-ueber-Zwoelfjaehrige.html
Weiter ist allgemein bekannt und unstreitig, dass es sich bei neuartigen „Impfungen“ gegen das Coronavirus um so genannte genetische „Impfstoffe“ handelt.
Experten wie Prof. Sucharit Bhakdi, Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. Stefan Hockertz oder Clemens G. Arvay warnen die Öffentlichkeit schon seit vielen Monaten in unzähligen Beiträgen, insbesondere YouTube-Videos, Interviews, Artikeln und auch Sachbüchern vor den Gefahren von DNA-, mRNA- und Vektor-Impfstoffen.
Nach der Einschätzung von diesen und anderen namhaften Expertenhandelt sich bei solchen „Impfungen“ aber in Wahrheit gar nicht um „Impfungen“, sondern um eine „prophylaktische Gen-Therapien“ mit vollkommen unbekannten Langzeitfolgen, siehe u.a. Prof. Hockertz in seinem Interview mit der „Basel-Express“, abrufbar unter:
Prof. Bhakdi spricht im Hinblick auf dieses gentechnische Massenexperiment sogar von „systematischem Massenmord“, siehe:
Prof. Hockertz wird in dem Flyer „Die Neue Corona-Impfung“, abrufbar unter:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/A4_Impfflyer_Hockertz.pdf
u.a. wie folgt zitiert:
„Die neue Corona-Impfung
Prof. Dr. Hockertz erklärt viele, teils ernüchternde Hintergründe und Fakten zum kommenden Impfstoff, den die Bundesregierung bereits ab 15.12.2020 zum Einsatz bringen will. Wir haben das gesamte Interview aus der Sendung PUNKT.Preradovic transkribiert und hier einige Kernaussagen zusammengefasst:
….
- „Wenn wir von einer Rate von etwa 5% Impfschäden ausgehen, dann sind das (bei 83Mio Einwohnern) 4 Millionen Menschen, die einen Schaden erleiden werden!“
- „Bei einem schlecht entwickelten Impfstoff (wie dem aktuellen Corona-mRNA- Impfstoff) müssen wir damit rechnen, dass sogar 0,1 Prozent der Impflinge versterben werden. Das sind 80.000 Menschen! Eine Stadt wie Bamberg oder Konstanz, die komplett ausgelöscht wird, weil nicht „state of the art“ entwickelt wird.“
- „Ich habe Herrn Sahin, den Geschäftsführer der BioNTech, vor kurzem selbst angeschrieben und ihn gebeten, mir die toxikologischen Daten zur Verfügung zu stellen, auf deren Basis hier Menschenexperimente gemacht werden. Und ich habe bis heute nicht mal eine Antwort erhalten“.
- „Ich muss davon ausgehen, dass gar keine Toxikologie gemacht worden ist.“
- „Ich befürchte eine massenhafte vorsätzliche Körperverletzung, wenn dieser Impfstoff nicht mit einer ordnungsgemäßen Zulassung über einen Zeitraum von etwa acht Jahren entwickelt wird.“
- „Ich habe auch das Paul-Ehrlich-Institut (…) mehrfach angeschrieben und immer wieder danach gefragt: „Wo sind die Datensätze?“ Und da wurde mir immer ausweichend geantwortet: „Die liegen uns nicht vor.“
- „In einer derart verkürzten Art und Weise einen Impfstoff zu entwickeln, setzt die Menschen unerhörten Gefahren aus.“
- „Ich lehne diese Impfung gegen Corona ab, weil sie weder sicherheits- technisch, toxikologisch noch klinisch vernünftig untersucht worden ist und weil die Gefahr für Leib und Leben ungeheuer groß ist und in der Risikobewertung viel größer, als wenn ich an Corona erkranken würde!“
Wie funktioniert die mRNA Impfung?
Herr Prof. Hockertz erklärt dazu:
- „Normale Impfstoffe bestehen aus abgeschwächten oder abgetöteten Erregern, die selber keine Infektion hervorrufen können, aber dem Immunsystem die Möglichkeit geben, davon zu lernen und in uns einen Schutz gegen eine Infektion aufbauen können.“
- „Bei der mRNA-Impfung handelt sich um ein völlig neues Prinzip. Dieses Impfprinzip ist noch nie für den Menschen zugelassen worden.“
- „Dabei wird genetisches Material (Messenger- Ribonukleinsäure – mRNA) in menschliche Zellen eingebracht, um dort abgelesen zu werden. Es soll ein Spike-Protein abgelesen werden, das ausschließlich das Corona-Virus produziert. Das soll dann auf der Oberfläche der Zellen dargestellt werden, damit unserem Immunsystem „vorgegaukelt“ wird, hier handele es sich um eine Corona- Infektion, damit es davon lernen kann. Das ist das gedankliche Prinzip, was hinter dieser mRNA-Impfung steht.“
- „Wir verändern nicht die DNA, aber wir verändern die Protein-Biosynthese. Wir bringen körpereigene Zellen dazu, ein corona-typisches Protein zu produzieren. Dies ist ein Eingriff in eine Regulation des Organismus unserer Zellen, was man sehr gut beobachten muss.“
- „Ein unabhängiges Unternehmen hat in einem Experiment 20 Frettchen mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona behandelt, und 20 hat man nicht behandelt. Dann wurden alle Tiere künstlich infiziert (das sogenannte Challenge-Experiment). Die 20 Frettchen, die keinen Impfstoff erhalten hatten, erkrankten mit der typischen Corona-Pathologie. Die 20 Frettchen, die geimpft worden waren, sind sofort verstorben! Das heißt, es ist hochgefährlich, hier unwissend herumzuspielen mit einem Corona-Virus, das zweifellos in der Lage ist, eine paradoxe Immunreaktion in Gang zu bringen.“
- „Wenn wir Menschen impfen, müssen diese ja in der Regel gesund sein. Wir verabreichen gesunden Menschen einen Schadstoff, damit das Immunsystem sozusagen gegen diesen Schädling lernen kann. Wir müssen also ganz, ganz sorgfältig und vorsichtig mit diesem System umgehen, damit ja das Immunsystem nicht überreagiert.“
- „Bei der Schweinegrippe (H1N1) hatte damals der entsprechende Impfstoff bei Kindern eine unheilbare Krankheit hervorgerufen, nämlich Narkolepsie, und das in nicht unerheblicher Größenordnung, so dass von dieser Impfung wieder Abstand genommen wurde.“
- „Prof. Bhakdi hat in seinem Buch sehr gut beschrieben, wie unser Körper dieses Virus eigentlich bekämpft, und zwar gar nicht über Antikörper, sondern über zytotoxische T-Zellen, über sogenannte Killer-T-Zellen, die ich mit einer Impfung gar nicht erreiche. Das heißt, ich habe hier ein immunologisches Geschehen, das eigentlich eine Impfung ausschließt.“
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/09/Sollte-man-sich-impfen-lassen_-gegen-CORONA.pdf“ (Zitat Ende)
Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Hockertz vom 30.9.2020 ist unter dem Link:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/Interview-mit-Prof.-Hockertz-Final.pdf
abrufbar.
Eine solche Gen-Therapie wird auch von zahlreichen weiteren Experten nachdrücklich abgelehnt, u.a. auch von jenen, deren Stellungnahmen in der Broschüre „Wissenswertes zur Corona-Impfung“ wiedergegeben werden, siehe:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2021/02/Ciwi_Impflyer_A5_final_gr.pdf
Die Regierungen von Bund und Ländern hätten die aktuelle Impfkampagne – ungeachtet solcher kritischen Expertenstimmen – evident auch schon deshalb vor Monaten – endgültig – stoppen müssen, alleine schon auf Grund der zahlreichen, seit Ende Dezember 2020 in zunehmendem Maße aus aller Welt bekannt gewordenen Berichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona „im zeitlichen Zusammenhang mit Covid-Impfungen“, welche allgemein zugänglich und u.a. auf der Webseite „corona-blog.net“ abrufbar sind, siehe:
https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/
Es ist nun außerordentlich bemerkenswert, dass nicht nur die Regierungen von Bund und Ländern und die Personen und Institutionen, die zu solchen „Impfungen“ raten, sondern auch die mit einem Etat von mehreren Milliarden ausgestattete öffentlich-rechtlichen Medien und ihre „Faktenchecker“ diese Zahlen offenbar nicht angemessen zu interpretieren verstehen.
Dafür wird jedenfalls von Experten wie den o.g. und in den alternativen Medien seit Monaten immer wieder über neue „Verdachtsfälle“ bzw. höchst dramatische Erkrankungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Impfkampagne berichtet, siehe – stellvertretend für unzählige gleichlautende Berichte – u.a.:
https://www.legitim.ch/post/schockierende-bilder-behörden-verschweigen-massenhaft-corona-impfschäden
Solche Berichte über zahlreiche Gesundheitsschäden und Todesfälle „im zeitlichen Zusammenhang“ mit den in aller Welt eingesetzten Coronavirus-Impfstoffen sind folglich schon längst Legion.
Auf Grund dieser Entwicklungen sind gegen diverse Verantwortliche dieser Impfkampagne bereits zahlreiche Strafanzeigen erstattet worden, u.a. auch durch den Rechtsanwalt Tobias Schmid, der seine Anzeige gleich bei allen bundesdeutschen Staatsanwaltschaften eingereicht hat, siehe:
Dass diese Strafanzeige des Rechtsanwalts Tobias Schmid in jeder Hinsicht begründet war und ist, offenbarten – schon sehr frühzeitig – gerade auch die zahlreichen „Verdachtsfallmeldungen“ „im zeitlichen Zusammenhang zur (aktuellen) Impfkampagne“, wie sie in die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts, der europäischen Datenbank der EMA sowie der VigiAccess-Datenbank der WHO eingegangen sind, siehe u.a.:
Sicherheitsbericht Paul-Ehrlich-Institut vom 7.5.2021 für Zeitraum 27-12-20 bis-30-04-21
https://www.adrreports.eu/de/
Setzt man diese offiziellen Zahlen und vor allem die Zahlen, die in den alternativen Medien auf Grund dieser Zahlen, den weltweiten Berichten und der mutmaßlichen Dunkelziffer (soweit bekannt wird nur ein Teil der Verdachtsfälle gemeldet und erfasst) geschätzt werden, einmal in Relation zu dem tatsächlich gegebenen (d.h. wissenschaftlich fundiert bzw. realistisch abgeschätzten) Risiko, an COVID-19 zu versterben, dann erkennt man sofort, dass das Risiko, durch diese Coronavirus-Impfung (schwer) geschädigt zu werden oder gar zu versterben, das Risiko, an COVID-19 zu versterben, bei Weitem überwiegt.
Dies gilt insbesondere für alle Personen, die – wie Kinder und Jugendliche – keiner Risiko-Gruppe angehören.
Im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu versterben, sei insbesondre auf die Meta-Studie von Prof. Johann Ioannidis verwiesen, der die IFR hierzu mittlerweile auf 0,15 % ansetzt, wobei sie bei Kindern und Jugendlichen faktisch gegen 0 geht, siehe:
und
tkp.at/2021/03/29/neue-ioannidis-studie-infektionssterblichkeit-weltweit-etwa-015-prozent/
Berücksichtigt man also die Tatsache, dass das Risiko von Kindern und Jugendlichen, an COVID-19 zu versterben, gegen 0 geht, die Anzahl der „Verdachtsfälle“ im Zusammenhang mit den Coronavirus-Impfungen aber geradezu explodiert ist, wir hierbei also – alleine in Europa – offenbar von mehreren tausend Toten und einigen hunderttausend Geschädigten sprechen müssen (Werte, die es in dieser Form im Zusammenhang mit einer Impfkampagne jedenfalls in den letzten Jahrzehnten noch nie gegeben hat), dann ist für jeden Menschen unmittelbar einsichtig, dass die Impfkampagne der Regierungen von Bund und Ländern, insbesondere soweit sie jetzt auf Kinder ab 12 erstreckt werden soll, unter jedem Gesichtsunkt unverantwortlich ist.
Kinder werden einem sehr hohen Schadenrisiko ausgesetzt, wobei die langfristig möglichen Folgen noch vollkommen unbekannt sind. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie an COVID-19 schwer erkranken könnten, faktisch gleich 0.
Und dies gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass – wie ebenfalls längst allgemein bekannt sein muss – zahlreiche Medienberichte und auch offizielle Stellungnahmen der Bundesregierung einräumen, dass diese Coronavirus-„Impfungen“ weder vor einer (weiteren) Ansteckung mit dem SARS-CoV2-Virus noch vor einer Übertragung dieses Virus auf Dritte schützen, siehe u.a.:
https://www.swr.de/wissen/ansteckend-trotz-corona-impfung-forschung-100.html
So heißt es auf dem Portal des Bundesministeriums für Gesundheit unter dem Link
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/aufklaerung-zum-impftermin/ablauf-der-corona-schutzimpfung/#faqitem=1bdb0728-98dc-540d-89a8-47e6eb0a181d
u.a. (Zitat):
„Für die COVID-19-Impfstoffe liegen aktuell noch keine Daten vor, ob und ggf. in welchem Zeitabstand eine Auffrischimpfung notwendig sein wird. Die Beantwortung dieser Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer des Impfschutzes nach primärer Impfserie, der Wirkweise des Impfstoffs, möglicher Immunitätsentwicklung gegen Impfstoffkomponenten oder der Wirksamkeit gegen neue Virusmutationen. Bei vielen Standard- oder Indikationsimpfungen ist empfohlen, nach einem bestimmten Zeitintervall eine Auffrischimpfung zum Erhalt des Impfschutzes durchzuführen… .Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer Corona-Infektion genesen sind, zumindest vorübergehend einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung haben. …“
Zudem verdichten sich die Hinweise, dass alle Menschen, die mit den hier in Rede stehenden „Impf“-Stoffen geimpft worden sind, für die Gesundheit aller ungeimpften Menschen eine Gesundheitsgefahr darstellen könnten.
So beschreiben Veröffentlichungen der Johns Hopkins Universität und eine Textstelle aus dem Protokoll der Impfstudie von Pfizer/BioNTech, warum Anti-Corona-Maßnahmen auch – und insbesondere – nach der Impfung angebracht sein könnten: Impfstoff-»Shedding«, das selbstständige, unkontrollierte Ausbreiten von (experimentellen, Gen-verändernden) Impf- und Wirkstoffen, siehe:
Zu der gleichen Einschätzung gelangte Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich nach der Anhörung von Experten im Rahmen der Sitzungen der Stiftung Corona Ausschuss, siehe hierzu u.a.:
Die Welt läuft somit allem Anschein nach Gefahr, nun auch wegen der Folgen dieser Impfkampagne auf Dauer in einen Lockdown versetzt zu werden.
Und wir fragen uns nicht erst seit heute, welches Ziel denn eigentlich mit dieser Impfkampagne verfolgt wird, wenn die hohe Zahl der bekannt gewordenen Verdachtsfälle und die Erfahrungsberichte aus aller Welt einfach ignoriert wurden und weiter ignoriert werden sollen, jetzt gerade auch zum Nachteil der Kinder.
D)
Aus diesen Gründen ist diese VB in jeder Hinsicht begründet.
Die Zielrichtung der hier gestellten Anträge ist hinreichend deutlich.
Die Regierungen von Bund und Ländern dürfen auf der Basis der aktuell verfügbaren Coronavirus-Impfstoffe ein solches „Impfangebot“ bzw. ein solches gentechnisches Experiment unter keinen Umständen für Personen unter 18 Jahren aufrechterhalten oder gar durch Gesetz oder Rechtsverordnung durchsetzen. Ihnen müssen alle denkbaren Optionen genommen werden, eine solche Impfkampagne weiter zu fördern oder gar mit Zwang durchzusetzen.
Im Interesse nicht nur unseres Kindes, sondern aller betroffenen Kinder und Jugendlichen erwarten wir die unverzügliche Abhilfe durch Ihr Gericht.
Diese Impfkampagne von Bund und Ländern verstößt nicht nur gegen Recht und Gesetz, insbesondere – gleich aus mehreren Gründen – gegen die Grundsätze des Nürnberger Kodex, sondern gegen alle christlichen und humanistischen Fundamente der gesamten westlichen Welt.
Es ist das Eine, wenn sich Erwachsene – nach unserer Überzeugung letztlich nur auf Grund unzureichender Kenntnis aller relevanten Fakten und einer dadurch bedingten grundsätzlichen Fehleinschätzung von Sinn, Nutzen und Risiken einer solchen „Impfung“ – aus freiem Entschluss heraus (wenn man die Wirkungen der offiziell verfolgten „Schockstrategie“ einmal unberücksichtigt lässt) für ein solchen großangelegten Feldversuch zur Verfügung stellen und mit Ihrer Gesundheit Poker spielen.
Aber es ist etwas gänzlich anderes, wenn ein solches Experiment auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet wird, die selbst regelmäßig nicht ansatzweise die Risiken und möglichen Folgen einer solchen Entscheidung für ein gentechnisches Experiment abschätzen können, vor allem dann, wenn ihre eigenen Eltern – zum eigenen Nachteil – die für jeden greifbaren Informationen ignoriert oder fehlinterpretiert haben.
Man spielt mit dem Leben und der Gesundheit der Kinder kein russisches Roulette. Dieses Recht hat keine Regierung dieser Wellt.
Wer das nicht (mehr) erfassen kann, der hat – die Annahme drängt sich auf – jedes Recht verwirkt, an dem Aufbau einer menschlichen und lebenswerten Welt mitzuwirken.
Über alle Verantwortlichen in Bund und Ländern, die sich an der Förderung und Durchsetzung dieser „Impfkampagne“ beteiligt haben oder noch beteiligen (werden), wird hoffentlich in naher Zukunft nicht nur das vernichtende Urteil aller Eltern, sondern auch das eines nationalen oder internationalen Strafgerichtshofs gefällt werden.
Das gilt auch für den, der jetzt noch nach formalen Vorwänden suchen würde, einer Verfassungsbeschwerde wie dieser den Erfolg zu versagen.
Wer nach formalen Vorwänden sucht, um Kindern den dringend notwendigen Schutz zu versagen, demaskiert sein wahres Wesen selbst.
Jedenfalls muss kein Mensch das Recht studiert haben um augenblicklich erfassen zu können, dass diese „Impf“-Kampagne nicht nur ein eklatantes Regierungsversagen, ja sogar den dringenden Verdacht eines Völkerrechtsverbrechens begründet.
Wer so etwas deckt, der stellt sich auf die Seite des Unrechts und der Täter.
Eine Gesellschaft, die ihre Kinder nicht mehr schützen kann, ist dem Untergang geweiht.
Ein Familienrichter aus Weimar hat am 8.4.2021 demonstriert, was ein Richter ist der seinen Auftrag ernst nimmt. Seinem Beispiel gilt es zu folgen.
Wir hoffen jedenfalls, dass sehr viele Menschen, die sich gerade auch angesichts solcher „Impf“-Kampagnen nicht nur um die Kinder in diesem Lande, sondern um unser aller Zukunft Sorgen machen, mit ihren eigenen VBegründungen und wissenschaftlich fundierten Quellen vergleichbare Verfassungsbeschwerde gegen diese Impfkampagne einreichen werden.
Diese Verfassungsbeschwerde ist wegen der Dringlichkeit unter sehr hohem Zeitdruck entstanden, da die Regierungen von Bund und Ländern diese Impfkampagne von allem Anfang an in einem Tempo forciert hat als gäbe es kein Morgen wenn nicht jeder Mensch umgehend geimpft wird.
Wie es scheint, wird es aber – genau umgekehrt – für viele Menschen kein Morgen mehr geben, eben weil sie sich mit vollkommen unausgereiften genetischen „Impf“-Stoffen haben impfen lassen, die nicht nur mit unabsehbaren langfristigen, sondern – wie schon jetzt überdeutlich geworden ist – auch mit höchst dramatischen kurzfristigen Folgen verbunden sind.
Andere Beschwerdeführer werden für eine solche Verfassungsbeschwerde sicherlich mehr Zeit aufbringen und noch zahlreiche weitere Argumente und Quellen vortragen können.
Es wird davon ausgegangen, dass das Gericht die hier gestellten Anträge – sofern dazu Anlass besteht – so auslegen und als in der Form gestellt behandeln wird, dass dies der Verwirklichung ihres Ziels dienlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Eheleute Felix und Susanne Mustermann
Foto: Viper/Pixabay/CC0
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