Demokratie

Merkels „Bundesnotbremse“? Ein gefährlicher Irrweg

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Sahra Wagenknecht

Mein Video der Woche über eine vermeintliche »Notbremse«, die das Infektionsgeschehen wahrscheinlich nicht bremsen und die Intensivstationen auf den Krankenhäusern nicht entlasten, aber die Not vieler Menschen mit Sicherheit weiter steigern wird.

Symbolbilder und sonstige Fotos: jumpstory.com

Dazu passt:

Auf den Straßen Berlins gibt es gemischte Reaktionen auf die gestern vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes.
„Die wissen sich ja gar nicht mehr zu helfen und deswegen glaube ich ganz fest daran, es ist eine absolute Lüge!“, sagt eine Passantin und Mann sieht in der Gesetzesänderung sogar einen weiteren Schritt zum Aufbau einer Diktatur: „Ja, die Diktatur wird in vollem Gange vonstattengehen, in meinen Augen. Die Leute werden noch mehr unterdrückt werden. Die Meinungsfreiheit wird noch mehr unterbunden.“

Doch es gibt auch Unterstützer. „Ganz, ganz wichtig, weil nur so geht es, und wenn man es nicht konsequent genug macht, sondern immer wieder nur halbherzig, wirds im Endeffekt alles nur noch viel schlimmer“, sagt ein weiterer Passant, der angibt, selbst Arzt zu sein.

Am Mittwoch hat der Bundestag beschlossen, für alle Bundesländer verbindliche Corona-Regeln einzuführen – die Corona-Notbremse. Um rechtskräftig zu werden, muss die Gesetzesvorlage auch den Bundesrat passieren, der am Donnerstag in einer Sondersitzung darüber berät.
Für alle Landkreise und Städte, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen registriert werden, sollen dann automatisch Restriktionen gelten.

Zusätzlich sind Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung vorgesehen, die so mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat weitere Restriktionen sowie Sonderregeln für geimpfte oder negativ getestete Personen erlassen kann.

Die FDP hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzulegen. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) kritisiert: „Dieses Gesetz ist nicht nur rechtstechnisch fragwürdig, sondern vor allem epidemiologisch nicht hinreichend begründet. Es ist insgesamt unverhältnismäßig und damit aus meiner Sicht verfassungswidrig.“



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