Jens Berger
NachDenkSeiten-Podcast
Die gesamten Corona-Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen stehen und fallen mit dem Inzidenzwert. Liegt er unter einem Schwellenwert, darf gelockert werden, übersteigt er einen anderen Schwellenwert, muss die „Notbremse“ gezogen werden. Dabei wird nicht mehr hinterfragt, was dieser Inzidenzwert eigentlich aussagt. Das ist fahrlässig und töricht, da diese Größe willkürlich und nicht geeignet ist, um mit ihr derart schwere Eingriffe in die Gesellschaft zu rechtfertigen.
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