Alltagsterror

Der Irrsinn geht weiter! Bis März 2022, vorerst…

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Ein Kommentar von Bernhard Loyen.

Es war die 210. Sitzung des Deutschen Bundestages. Am Freitag, den 12. Februar 2021, kamen die sehr wenigen Abgeordneten zusammen, um sich in einer ersten Lesung mit dem Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD zum Thema: „Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ zu befassen.

Die Abgeordnete Karin Maag von der CDU erläuterte einführend den Anwesenden im Plenarsaal die vermeintliche Notwendigkeit. Die Abgeordneten wollen zukünftig alle drei Monate im Parlament über das Fortbestehen der epidemischen Lage entscheiden. Alle für den Pandemiefall notwendigen Regelungen sollen ausschließlich an diese Beschlüsse geknüpft werden. Sollte in drei Monaten die epidemische Lage nicht mehr festgestellt werden, müssten alle für die Pandemie relevanten Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen aufgehoben werden (1).

Das klingt vielversprechend, aber wie so oft sollte der berühmte Teufel und das Detail nicht vergessen, bzw. übersehen werden. Theoretisch endet die aktuelle Sondergesetzeslage mit Ablauf des 31. März 2021. So beschlossen in der Drucksache 19/24387, eher bekannt als Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Zur Erinnerung, warum seit dem 18. November 2020 abermillionen Menschen in diesem Land einer sehr ungewissen Zukunft entgegen schauen, warum Millionen Biografien ob der Entwicklung im Kindesalter oder einer generellen Irritation des Daseins in Mitleidenschaft gezogen werden, noch einmal die Begründung des damaligen Bundestagsbeschlusses,…



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