Politik

Wenn wir die Lüge weiterhin als Dogma bestehen lassen, wird sie uns vernichten (Stellungnahme an Oberverwaltungsgericht)

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RA Wilfried Schmitz, Mitglied der RA-Kammer Köln

An das
Oberverwaltungsgericht ….
….

210/5145/1944
Zustellung über das beA

Selfkant, den 23.1.2021

In dem Verwaltungsstreitverfahren
…. ./. Land …
Ihr AZ: ….

müssen wir zu dem Schriftsatz der Beklagten vom 15.1.2021 eigentlich nicht weiter Stellung zu beziehen, im Grunde ist alles gesagt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der diesseitige Rechtsstandpunkt nunmehr auch durch das AG Weimar vertreten wird, siehe Urteil AG vom 11.1.2021 zu AZ. 6 OWI-523 Js 202518/20, abrufbar u.a. unter:

https://www.achgut.com/artikel/ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed

Mittlerweile hat sich auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ gegründet, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt, siehe:

https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de

Wer – wie das RKI – angesichts der aktuellen Erkenntnislage behauptet, dass die Drosten & Co. entwickelten PCR-Nachweissysteme immer noch als „Goldstandard“ für die Diagnostik gelten, der macht sich schlicht lächerlich.

An dieser Tatsache kam auch die WHO nicht mehr vorbei, so dass die WHO am Tag der Amtseinführung von Biden ihre Leitlinien zur Verwendung von PCR-Tests geändert hat. Die WHO stellt jetzt auch klar, dass ein positives Ergebnis kein Hinweis auf eine COVID19-Infektion ist und dass ein zweiter Test zusammen mit einer klinischen Diagnose erforderlich ist.

Quelle:

twitter.com/phockertz/status/1352327084660633600?s=21

Es ist kaum vorstellbar, dass der Beklagten die mittlerweile unzähligen Nachweise und kritischen Beiträge zur Untauglichkeit dieses PCR-Tests nicht mitbekommen haben möchte.

Eine Auswahl dieser Beiträge findet sich überall im Web, u.a. unter dem Link

https://cormandrostenreview.com/international-press/

Will die Beklagte jetzt etwa behaupten, dass ihre Vertreter nie das Web nutzen und sich nur aus Mainstream-Medien informieren?

Im Hinblick auf die Untauglichkeit des PCR-Tests wird zur Vermeidung von Wiederholungen insbesondere auch nochmals auf die mit dem letzten Schriftsatz überreichte 190-seitige Verfassungsbeschwerde Bezug genommen werden, wo ab Seite 94 zur unzureichenden Aussagekraft des sog. PCR-Tests für das Pandemiegeschehen Stellung bezogen wird.

Dort wird auf den „Corman-Drosten Review Report“ eines internationalen Teams aus 22 renommierten Wissenschaftlern verwiesen, der im Hinblick auf den von Drosten (mit-)entwickelten PCR-Test für SARS-CoV-2 und die diesbezügliche Publikation zu einem vernichtenden Urteil gekommen ist.

Besonders bemerkenswert sind auch die Interessenkonflikte einiger RKI-Mitarbeiter, die in dieser Verfassungsbeschwerde ab Seite 87, vorletzter Absatz, insbesondere im letzten Absatz auf Seite 88 beschrieben werden.

Dort heißt es: „Die Co-Autorin des Corman/Drosten-Papiers, Marion Koopmanns, ist WHO-Beraterin. Genauso wie Andreas Nitzsche, der früher bei TIB-Molbiol tätig war, jetzt beim RKI in leitender Funktion. Ebenfalls beim RKI ist Heinz Ellerbrok in leitender Funktion tätig, er ist zugleich Gesellschafter der von Olfert Landt geleiteten GenExpress GmbH. Die drei und die bereits erwähnte Co-Autorin Chantal Reusken haben zusammen in der Zeitschrift Eurosurveillance veröffentlicht (…). Und nicht zu vergessen Lothar Wieler, der Präsident des RKI; er sitzt (im) European Advisory Committee on Health Research der WHO. (…)“

Auch sollte sich der erkennende Senat vielleicht einmal das Video mit dem Titel „Die (geheimgehaltene) Akte Christian Drosten“, abrufbar unter

https://www.kla.tv/17877

ansehen, das mittlerweile weit über 1 Millionen Mal abgerufen wurde, damit es einmal erfassen kann, auf was für Personen die vermeintliche Anti-Corona-Politik eigentlich gestützt wird.

Es gab auch schon Monate zuvor sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:

https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge

Das alles möge der Senat einmal reflektieren, bevor er sich dazu verleiten lässt, weiterhin unkritisch auf die Stellungnahmen von höchst befangenen RKI-Mitarbeitern oder dieses „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten zu vertrauen.

Allem Anschein nach will die Beklagte den erkennenden Senat also schlicht für dumm verkaufen, indem sie dem Senat immer noch Schrottblech als Edelmetall verkaufen will, obschon mittlerweile sogar schon die Spatzen die Mär von der „Zuverlässigkeit des PCR-Tests“ von den Dächern pfeifen dürften.

Ein solches für „dumm-verkaufen“ der Menschen ist im Kontext mit Machenschaften der Pharma-Industrie im Übrigen auch nichts Neues.

Dem erkennenden Senat wird dringend empfohlen, sich Zeit für die Lektüre des Buchs „Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein / Engelbrecht zu nehmen, denn das wird es spätestens schon nach den ersten 100 – 120 Seiten wissen, auf welche Art und Weise die Menschen schon seit mehr als 120 Jahre immer wieder von der pharmazeutischen Industrie und einigen ihrer angeblich so glorreichen Wegbereiter belogen und betrogen worden sind, mit regelmäßig katastrophalsten Folgen für unzählige (gutgläubige) Menschen in aller Welt.

So manche Seuchensau, die schon durchs globale Dorf getrieben worden ist, ist in der Vergangenheit nicht erst auf der Zielgeraden, sondern schon kurz nach dem Startschuss tot zusammengebrochen. Und darin besteht der einzige Unterschied zum aktuellen Sars-CoV-2-Pandemie-Theater: Die „Seuchenerfinder“ haben aus den Fehlern ihrer früheren Fake-Inszenierungen gelernt so wie ein Regisseur aus missglückten Theaterproben.

Die Beklagte wird absehbar nicht versäumen zu betonen, dass es doch nur ein absoluter Zufall war, dass das aktuelle Pandemiegeschehen ganz offiziell schon Oktober 2019 generalstabsmäßig durchgespielt worden ist.

Einige alternative Medien wie Rubikon glauben da nicht an Zufälle, wie u.a. nachfolgender Artikel betont:

https://www.rubikon.news/artikel/das-event-201

Aber nun gut, worüber der Mainstream nicht berichtet, das darf halt nicht sein, kann deshalb auch eigentlich gar nicht real sein.

Eine wahre Fundgrube ist insofern auch das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität – Wie die Pharmaindustrie das Gesundheitswesen korrumpiert“ von Peter C. Gotzsche, wo einige der übelsten Betrügereien der Pharmariesen in dem Kapitel „Die ‚Hall of Shame‘ der Pharmariesen“ (ebenda ab Seite 59) angemessen gewürdigt werden.

So agieren sie also, unsere Pharmahelfer. Wie konnte die Menschheit nur 200.000 Jahre ohne diese Pharmaindustrie überleben? Vielleicht, weil es 200.000 Jahre lang keine Pharmaindustrie gab?

Angesichts solcher Machenschaften, wie sie Peter C. Gotzsche und viele mehr aufgedeckt haben, sollte sich freilich niemand mehr wundern, warum einige dieser Pharmariesen jetzt die ganze Welt mit eiligst produzierten Corona-Impfstoffen „retten“ wollen. Es ist eine altbekannte Wahrheit: Das Geschäft mit der „Krankheit“ wird eben am nachhaltigsten durch das Spiel mit der Angst, und im großen Maßstab durch sauber ausgearbeitete Schockstrategien gefördert.

Bereits die einleitenden Ausführungen in Naomi Kleins Buch „Die Schock-Strategie“, die unter dem Link

http://archiv.labournet.de/diskussion/wipo/allg/schock.pdf

kostenlos abrufbar sind, sind geeignet, ein wenig Licht in das Dunkel dieser Strategien zu bringen. Auch diese Lektüre wird empfohlen.

Und kannte der erkennende Senat schon die dunklen Kapitel aus der Biographie der beiden „Koryphäen“, die dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut den Namen gegeben haben?

Über Paul Ehrlich finden wir auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts folgende Information:

https://www.pei.de/DE/institut/geschichte-paul-ehrlich-institut/geschichte-paul-ehrlich-institut-node.html

Und das Robert Koch Institut (RKI) bietet folgende Informationen zu seiner Geschichte an:

https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Geschichte/geschichte_node.html;jsessionid=7D9FC636B6342455AFBF173D668E9BFA.internet072

Diese Darstellungen sind leider etwas lückenhaft, denn es wäre höchst aufschlussreich zu erkennen, was das eigentlich für Personen waren, die durch solche Institutsnamen bis heute in höchsten Ehren gehalten werden.

In diesem Buch „Virus Wahn“ finden sich ausgesprochen erhellende Informationen über die folgenschweren Schwindeleien und Betrügereien von Robert Koch (dort Seite 50 ff.), Louis Pasteur (dort Seite 43, 47 ff.) oder auch den Nobelpreisträger Daniel Carleton Gajdusek (siehe Seite 82 f.).

Wem diese Informationen noch nicht zur Ernüchterung reichen, der kann zur Vertiefung auch auf Quellen wie das eBook „Leuchten der Wissenschaft“: Oftmals Betrüger, bisweilen Mörder – Am Beispiel von Robert Koch, Paul Ehrlich und Emil von Behring“ von Richard A. Huthmacher zurückgreifen.

Aber nun gut, was hat es schon zu bedeuten, dass solche Lügner und Betrüger zu den größten Wegbereitern der modernen Mikrobiologie gehören, die immer und überall mörderische Viren ausgemacht haben, denen man nur mit riesigen Summen an steuergeldfinanzierten Forschungsprojekten und ganzen Bergen an Pillen und Spritzen der Pharmaindustrie beikommen kann.

Da hilft es der Beklagten auch nicht, wenn sie der Sache nach weiterhin pauschal den blinden Glauben an die „zentralen“ Institutionen und „anerkannte“ Wissenschaftler fordert (so auf Seite 11 ihres Schriftsatzes).

Alleine schon die erwiesenen Betrügereien von seinerzeit weltweit „anerkannten“ Wissenschaftlern wie Louis Pasteur und Robert Koch haben doch wohl aller Welt deutlich gemacht, welcher Schaden aus einem solchen blinden Glauben an künstlich aufgeblasene „Wissenschaftler“, die offensichtlich aus rein kommerziellen Interessen einem bestimmten Dogma (= eine Krankheit hat eine Ursache und dafür gibt es eine Wunderpille) den Weg bereiten sollten und nur zu diesem Zwecke hoch dekoriert wurden, erwachsen kann.

Die Beklagte sei deshalb nachdrücklich an den Satz „Errare humanum est sed diabolicum preservare … Irren ist menschlich, doch einen Fehler zu bewahren, das ist diabolisch“ erinnert.

Soweit sich die Beklagte auf „faktenfreie“ Rechtsprechung bezieht, die – offensichtlich unzutreffend informiert – zur Zeit ihrer Verkündung mittlerweile längst widerlegten Fehlannahmen ausgegangen ist, ist diese selbstredend vollkommen belanglos.

Genauso gut könnte die Beklagte historische Rechtsprechung zitieren, wonach sich die Sonne um die Erde dreht oder die Erde eine Scheibe ist. Diese Ansichten entsprechen seit einiger Zeit aber nicht mehr dem gesicherten Stand der Wissenschaft.

Wir schreiben jetzt jedenfalls das Jahr 2021, und angesichts der offiziellen Daten und der gesicherten Fakten kann kein Mensch mehr ernsthaft behaupten, dass alle Menschen vor einem „Killervirus“ geschützt werden müssen, das für gesunde Menschen keine größeren Gefahren verkörpert als die gute alte jährliche Grippewelle.

Es überrascht natürlich nicht, dass die Beklagte in diesem Kontext lieber gar nichts aufklären will und gerne für die Ansicht werben möchte, dass „die Sachaufklärungspflicht des erkennenden Senats eine natürliche Grenze findet.“

Ja, solche angeblich „natürlichen“ Denk- und Aufklärungsgrenzen, die muss man schon wie ein Mantra rezitieren, damit der ganze Wissenschaftsbetrug, auf dem dieses Pandemietheater basiert, den Regierungen von Bund und Ländern nicht mit großem Getöse um die Ohren fliegt.

Die Gerichte sind aber kein Hort der Erkenntnisverweigerung. Es gibt Aufklärungspflichten, und die vorgetragenen Quellen und Argumente sind mehr als ausreichend um zu erkennen, dass die Beklagte im Interesse der politischen Schadensbegrenzung nur noch bemüht ist, den stetig gewachsenen Ballon voller pseudowissenschaftlicher Unwahrheiten weiter unter Wasser zu halten.

„Natürlich“ wäre es somit endlich und endgültig mit der Lüge aufzuräumen, dass der PCR-Test im Hinblick auf die Frage, ob ein (bestimmtes) Virus oder eine Infektion vorliegt, irgendeine Aussagekraft hat.

Die Beklagte möge also mit der Zeit gehen. Auch damals gab es heftigen Widerstand anzuerkennen, dass die Erde sich um die Sonne dreht, aber auch das ging vorüber.

Die Beklagte würde die Akten natürlich gerne zuschlagen, gar nichts aufklären, damit der Umstand, dass alle Anti-Corona-Maßnahmen letztlich auf wissenschaftlich unhaltbaren Aussagen, ja auch auf wissenschaftlichem Betrug basierten und basieren, vertuscht und verheimlicht werden kann.

Eine solche Denke mag dem dunkelsten Mittelalter zur Ehre gereichen, aber wenn wir in diesem Verfahren von Grundrechtseingriffen sprechen, die es in dieser Dimension seit dem 2. Weltkrieg nie gegeben hat, dann bevorzuge ich persönlich eine Rechtsprechung, die dem aufgeklärten Denken des 21.Jahrhunderts gerecht wird.

Oder soll hier wirklich die Lüge zum Dogma erhoben werden, wie dies schon so oft – über Jahrzehnte hinweg – in der Geschichte der Medizin geschehen ist?

Wieso hat die Beklagte Angst davor, dass Sachverständige Zeugen wie Dr. Wolfgang Wodarg oder Prof. Dr. Stefan W. Hockertz vor Gericht für einige Klarstellungen sorgen? Sind das keine „anerkannten“ Wissenschaftler?

Sind die benannten Zeugen etwa nicht erreichbar? Ist das Beweisthema vollkommen irrelevant?

Beides ist offensichtlich nicht der Fall, es sei denn, der erkennende Senat folgt der diesseitigen Auffassung, dass die hier angegriffenen Maßnahmen aus den bereits dargelegten Gründen ohnehin evident verfassungswidrig sind, so dass eine weitere Beweisaufnahme entbehrlich geworden ist.

Das Gericht soll hier evident auch nicht – wie es die Beklagte formuliert – „über Ermittlungen im Rahmen des Stands der Wissenschaft hinaus Forschungsaufträge“ erteilen, sondern „lediglich“ in Fragen von allergrößter gesellschaftlicher und rechtlicher Relevanz Sachverständige anhören die „im Rahmen des Stands der Wissenschaft“ nachweisen können, dass die Behauptungen von Prof. Drosten und anderen über die angebliche Tauglichkeit des PCR-Tests zur Feststellung des SARS-CoV-2-Virus vollkommen unhaltbar sind.

Die Beklagte wirft nur noch Nebelkerzen, weil die SARS-CoV-2-Pandemie-Inszenierung schon längst in sich zusammengebrochen ist.

Für bloße Auseinandersetzungen über Wortspielereien und juristische Ausführungen der Beklagten, die mit keiner Realität korrespondieren, dürfte allen Beteiligten die Zeit fehlen.

Die Sache ist längst entscheidungsreif.

Unnatürlich ist also bloß das Bestreben der Beklagten, dem erkennenden Senat in diesem Kontext den Bären von „natürlichen Grenzen“ aufzubinden, damit es wie die drei Affen nichts hört, nichts sieht und nichts sagt.

Die Hoffnung der Beklagten, dass sie sich in diesem Kontext vielleicht immer noch mit ihrer „Einschätzungsprärogative“ oder anderen Konstrukten rausreden kann, wird in der vorgenannten 190-seitigen VB ebenfalls restlos zertrümmert (siehe dort insbesondere ab Seite 70, lit. d).

Es versteht sich nach so vielen Monaten, wo es längst gesicherte Erkenntnisse gibt, die der offiziellen Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern jede Grundlage entzogen haben, aber auch von selbst, dass für eine faktenfreie Einschätzung kein Raum mehr sein kann, wenn sie durch angemessene Beurteilung auf der Basis von mittlerweile gesicherten Fakten ersetzt werden kann und muss.

Für die faktenfreie „Einschätzung“, dass SARS-CoV-2 ein gefährliches Killervirus ist, das durch das kollektive Tragen von Masken, die zudem – wie gezeigt – keinen messbaren Nutzen haben, gibt es schon seit Monaten keine Grundlage mehr.

Sollte das erkennende Gericht trotz der eindeutigen Rechtslage wider Erwarten doch noch eine Beweisaufnahme für erforderlich erachten:

An dem o.g. Corman-Drosten Review Report haben folgende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mitgewirkt, und diese können im Hinblick auf ihre Feststellung, dass der von Prof. Drosten mitentwickelte PCR-Test und seine Veröffentlichung hierzu nicht ansatzweise wissenschaftlichen Standards entsprechen, sicherlich auch vor Gericht sachverständig Zeugnis ablegen:

 Dr. Pieter Borger (MSc, PhD), Molecular Genetics, W+W Research Associate, Lörrach, Germany

Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, specialist in Virology / Immunology / Human Biology / Cell Biology, University Hospital Würzburg, Germany

Prof. Dr. Klaus Steger, Department of Urology, Pediatric Urology and Andrology, Molecular Andrology, Biomedical Research Center of the Justus Liebig University, Giessen, Germany

Prof. Dr. Makoto Ohashi, Professor emeritus, PhD in Microbiology and Immunology,
Tokushima University, Japan

Prof. Dr. med. Henrik Ullrich, specialist Diagnostic Radiology, Chief Medical Doctor at the Center for Radiology of Collm Oschatz-Hospital, Germany Rajesh K. Malhotra (Artist Alias: Bobby Rajesh Malhotra), Former 3D Artist / Scientific Visualizations at CeMM – Center for Molecular Medicine of the Austrian Academy of Sciences (2019-2020), University for Applied Arts – Department for Digital Arts Vienna, Austria

Dr. Michael Yeadon BSs(Hons) Biochem Tox U Surrey, PhD Pharmacology U Surrey. Managing Director, Yeadon Consulting Ltd, former Pfizer Chief Scientist, United Kingdom

Dr. Kevin P. Corbett, MSc Nursing (Kings College London) PhD (London South Bank) Social Sciences (Science & Technology Studies) London, England, UK Dr. Clare Craig MA, (Cantab) BM, BCh (Oxon), FRCPath, United Kingdom

Kevin McKernan, BS Emory University, Chief Scientific Officer, founder Medical Genomics, engineered the sequencing pipeline at WIBR/MIT for the Human Genome Project, Invented and developed the SOLiD sequencer, awarded patents related to PCR, DNA Isolation and Sequencing, USA

Dr. Lidiya Angelova, MSc in Biology, PhD in Microbiology, Former researcher at the National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), Maryland, USA

Dr. Fabio Franchi, Former Dirigente Medico (M.D) in an Infectious Disease Ward, specialized in “Infectious Diseases” and “Hygiene and Preventive Medicine”, Società Scientifica per il Principio di Precauzione (SSPP), Italy

Dr. med. Thomas Binder, Internist and Cardiologist (FMH), Switzerland

Dr. Stefano Scoglio, B.Sc. Ph.D., Microbiologist, Nutritionist, Italy

Dr. Paul McSheehy (BSc, PhD), Biochemist & Industry Pharmacologist, Loerrach, Germany

Dr. Marjolein Doesburg-van Kleffens, (MSc, PhD), specialist in Laboratory Medicine (clinical chemistry), Maasziekenhuis Pantein, Beugen, the Netherlands

Dr. Dorothea Gilbert (MSc, PhD), PhD Environmental Chemistry and Toxicology. DGI Consulting Services, Oslo, Norway

Dr. Rainer Klement, PhD. Department of Radiation Oncology, Leopoldina Hospital Schweinfurt, Germany

Dr. Ruth Schrüfer, PhD, human genetics/ immunology, Munich, Germany

Dr. Berber W. Pieksma, General Practitioner, The Netherlands

Dr. med. Jan Bonte (GJ), Consultant Neurologist, the Netherlands

Dr. Bruno H. Dalle Carbonare (Molecular biologist), IP specialist, BDC Basel, Switzerland

Die ladungsfähige Anschrift der vorgenannten deutschen sachverständigen Zeugen dürfte problemlos von Amts wegen festgestellt werden können, kann aber bei entsprechendem Hinweis des Gerichts auch gerne jederzeit nachgereicht werden.

Die Beklagte kann auch nicht geltend machen, dass es für diesen Rechtsstreit ohne rechtliche Relevanz sei, wenn die Tauglichkeit des PCR-Tests in diesem Kontext ein einziger Schwindel ist.

Denn alle Anti-Corona-Maßnahmen – auch die vom Kläger angegriffene Maskenpflicht – basiert auf den Fallzahlen, die mit diesem Test generiert werden.

Genauso wenig könnte die Beklagte geltend machen, es sei doch schlicht egal, ob diese Masken keinen Schutz bieten, weil Grundrechtseingriffe wie die durch die Maskenpflicht, die mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden sind, schon mit der Erwägung gerechtfertigt werden könnten, dass das Infektionsrisiko – für die 99,98 % Gesunden und durch das Virus nicht ernsthaft gefährdeten – damit ggf. aber reduzieren lasse.

Was die negativen Auswirkungen des Maskentragens angeht, so hat hierzu die Neurologin Dr. med. Margareta Griesz-Brisson in ihrem Interview für die Zeitschrift „Die Wurzel“, Ausgabe Nr. 1/2021, das ich mit Erlaubnis des Verlags hier anliegend überreichen darf, dort ab Seite 30 u.a. erklärt (Zitat):

„Die Wurzel: Sie selbst tragen keine Maske, weil Sie als Neurologin ausdrücklich sagen, dass jeder Mensch ein Recht auf medizinische Befreiung von der Maske hat. Wieso sprechen Lehrer, Schuldirektoren und Gesundheitsämter mittlerweile von unbegründeten Attesten?

Dr. Margareta Griesz-Brisson: Ich kann es nicht verstehen und kann es kaum glauben. Es gibt kein unbegründetes, falsches oder Gefälligkeitsattest. Sauerstoffmangel schadet jedem Gehirn.

Es muss die freie Entscheidung eines jeden Menschen sein, ob er den Sauerstoffmangel seines Gehirns in Kauf nehmen will, wenn er sich mit einer wirkungslosen Maske vor Viren schützen möchte.

Der Arztberuf ist nicht unbedingt eine Trivialität. Wir haben lange geschwitzt, bis wir diese Kompetenz erreicht haben. Jetzt kann jede Verkäuferin die Aussage eines Arztes hinterfragen. Das ist ungefähr so, als würde ich zum Piloten sagen, es ist ja schön, dass Sie Ihren Flugschein haben, das Flugzeug fliege aber ich. Das ist doch Wahnsinn…

Die Wurzel: Wenn Sauerstoffmangel so umfassend für die Gesundheit des Organismus ist, wieso schweigen dann die Gesundheitsämter, Krankenkassen und Ärztekammern, die doch eigentlich das gesundheitliche Rückgrat der Bürger sein sollten?

Dr. M. Griesz-Brison: Genau das frage ich mich auch. Es wäre ihre Pflicht gewesen, mit aller Bestimmtheit diesem Wahnsinn von Anfang an mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten und ihn zu stoppen. Und wieso schalten sich dann auch noch die Ärztekammern ein, um Ärzte zu bestrafen, die ihren Patienten Atteste erstellen. Muss der Arzt beweisen, dass Sauerstoffmangel seinem Patienten schadet? Welche Art der Medizin vertreten unsere Ärztekammern? Die anfangs fehlende Evidenz der Wirksamkeit dieser Maßnahmen hat sich nun zur klaren Evidenz er Unwirksamkeit und der Nichtwirksamkeit herausgestellt. Und trotzdem geht der Wahn weiter.“ (Zitat Ende)

Wie sich dieser durch das Tragen von Masken hervorgerufene Sauerstoffmangel auf das Gehirn eines jeden Menschen – insbesondere auf das Gehirn von Kindern – auswirkt, das hat Frau Dr. med. Margareta Griesz-Brisson in vorgenanntem Interview eindrucksvoll dargelegt, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verwiesen wird.

Beweis: Dr. med. Margareta Griesz-Brisson,  Steinbuchweg 4 A, 79379 Müllheim

Es möge also bitte niemand behaupten, dass solche Beweisfragen irrelevant sind.

Warum also schweigen die deutschen Gerichte, Ärztekammern, Krankenkassen etc., obschon die Quellen, die ich in diesem Verfahren benannt habe, teilweise schon seit vielen Monaten allgemein zugänglich sind?

Wie steht denn z.B. der Verfahrensbevollmächtigte der Beklagten zum Thema „Impfen“?  Lässt er sich denn etwa gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen, da er die offiziellen Narrative der Beklagten zur Pandemie so vehement verteidigt?

Darf ich raten? Auf die Idee würde er wohl nie kommen. Ich vermute also, dass auch Anderen „selbstlos“ den Vortritt lässt.

Eine solche Entscheidung wäre zwar nicht konsequent, aber gut nachvollziehbar. Der erkennende Senat sehe sich nur die folgenden impfkritischen Fundstellen an:

1.

youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s

2.

Aus der jüngsten Sitzung des ACU (eingestellt auf Minute 3:48:45): Prof. Hockertz über die Mitteilung des Forschungsleiters einer unterdrückten Corona-Impfstoffstudie, mutmaßlich von Astra Zeneca: Alle Versuchstiere innerhalb von 2 Tagen gestorben.

youtu.be/fBtPbyvAgFI?t=13724

3.

Erschreckend: Warum der Coronavirus-Impfstoff von Pfizer bei -70 °C gelagert werden muss

4.

https://snanews.de/20201216/toxikologe-corona-impfstoff-187459.html

Es gibt noch zahlreiche weitere äußerst alarmierende Berichte über schädliche Nebenwirkungen der aktuell in der Testung befindlichen SARS-CoV2-Impfstoffe, u.a. abrufbar auf Telegram unter

https://t.me/AnwaelteFuerRechtUndFreiheit/3047 ,

und die können auch der Beklagten nicht entgangen sein.

Zur Verfassungswidrigkeit der Maskenpflicht ist somit alles gesagt.

Mehr als das, was in der vorgelegten VB von Ende Dezember 2020 hierzu ausgeführt worden ist, wird wohl kein Kläger vortragen können oder auch nur müssen.

Die Beklagte möchte die Betroffenen – auch den Kläger – letztlich bloß rechtlos stellen, da man allen die Möglichkeit verweigern möchte, die offensichtlich fehlende Vertretbarkeit der Anordnung des Maskentragens – gerade im Hinblick auf ihre Nutzlosigkeit und die damit verbundene erhebliche Gefährlichkeit – vor Gericht aufklären zu lassen.

Es geht um Menschenleben. Von daher ist es beim besten Willen nicht nachzuvollziehen, warum der erkennende Senat auch nach so vielen Monaten keine Entscheidung in dieser spruchreifen Sache getroffen und auch sonst nichts unternommen hat um das Verfahren zu fördern.

 

Schmitz

Rechtsanwalt


Bild: Justitia/Pixabay/CC0

 

 

 



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