Leben

Fragen an Bundesärztekammer: Was muss noch passieren, bis Sie Ihr Schweigen brechen?

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(Kostenlose Mustervorlage für jedermann für Eingabe an Bundesärztekammer)

Werner Mustermann
Musterstr. 1
11111 Musterstadt

An die
Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße)
10623 Berlin

E-Mail: info@baek.de

Grundsatzfragen zur der Verantwortung Ihrer Kammer in Zeiten von Corona

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Art und Weise, wie in den letzten Monaten nicht nur von Mainstream-Medien, sondern auch von Ärztekammern über das vermeintliche Pandemiegeschehen rund um das SARS-CoV2-Virus berichtet worden ist, hat für mich einige grundsätzliche Fragen aufgeworfen.

Gleich einleitend möchte ich daran erinnern, dass es auf der Homepage der Bundesärztekammer unter dem Link „ÜBER UNS“ heißt (Zitat):

„Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland. Als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern wirkt die Bundesärztekammer (BÄK) aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit und entwickelt Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik. Die BÄK unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben sind der BÄK unter anderem im Rahmen der Qualitätssicherung sowie der Transplantationsgesetzgebung zugewachsen.“

Soweit also Ihr Selbstverständnis und Anspruch.

Wenn ich mir nun Ihre Veröffentlichungen zur „Corona-Pandemie“ ansehe, abrufbar unter:

https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/

dann finde ich nirgendwo eine grundsätzliche Kritik an der ganzen „Anti-Corona-Politik“ von Bund und Ländern, die die Berechtigung dieser Politik umfassend und vertieft hinterfragt.

Wenn ich da fehl gehe, dann übermitteln Sie mir bitte Fundstellen, die Ihre öffentliche Kritik belegen.

Was ich aber sofort im Web finde, das sind die zahlreichen Bemühungen von Landesärztekammern, sich von allen Ärzten und Ärzte-Organisationen zu „distanzieren“, die in irgendeiner Weise – sei es durch Flyer, sei es durch sonstige Stellungnahmen – Kritik an der Berechtigung der Corona-Politik oder an den aktuellen Impfkampagnen üben, z.B.:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117351/Aerzte-Gruppierung-verbreitet-irrefuehrende-Flugblaetter-in-Berlin

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/SARS-CoV-2-Kammer-distanziert-sich-von-Aerzten-fuer-Aufklaerung-414254.htmlBund

Ich bin zwar kein Arzt, verstehe mich aber als freier Bürger, der die Verantwortung für sein Leben und seine Gesundheit nicht einfach blind an Dritte abtritt.

Deshalb ist es gerade auch für die Dokumentation der Zeitgeschichte von besonderem Interesse, dass Sie mir und allen anderen Menschen in diesem Lande vor dem Hintergrund Ihrer verbandsmäßigen und ärztlichen Pflichten einmal ein paar eindeutige Antworten auf ein paar grundsätzliche Fragen übermitteln, bevor wir uns hier weiter über Ihre Vorhaltungen unterhalten.

Und ich stelle klar, dass es hier nicht um einen „Meinungsaustausch“ geht, sondern darum, Ihr Selbstverständnis als Ärzteverband im Hinblick auf Ihre Verantwortung vor Ihren Mitgliedern und den Menschen in diesem Lande zu klären.

I.

Die Distanzierungen und Vorwürfe, mit denen Ärztekammern ihre kritischen Mitglieder konfrontieren, sollten endlich einmal in ein angemessenes Verhältnis zu einigen weitaus gewichtigeren Vorhaltungen gesetzt werden, mit denen sich nicht nur diese Ärztekammern, sondern gerade auch Ihr Verband auseinandersetzen muss.

1.

Was hat die Bundesärztekammer bislang unternommen um klären zu lassen, ob es für die seit März 2020 praktizierte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern überhaupt eine hinreichende tatsächliche Erkenntnisgrundlage und eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gibt?

Zusatzfrage:

Was hat die Bundesärztekammer bislang unternommen, um – ich zitiere aus Ihrer Homepage – „eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik“ dadurch in Schutz zu nehmen, dass Ärzte und Patienten darüber informiert werden, dass die gesamte Corona-Politik auf fünf nachweislich unzutreffenden Behauptungen basiert?

Warum schweigt Ihr Verband zu den hierzu längst bekannt gewordenen, wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen und Quellen?

3.

Was hat Ihr Verband bislang unternommen, um die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, insbesondere im Hinblick darauf, dass es einen Arzt in Gewissensnot bringen muss, wenn er einem PCR-Test arbeiten soll, der nachweislich vollkommen untauglich ist?

4.

Was hat Ihr Verband bislang unternommen, um nicht nur alle Ärzte, sondern alle Menschen in diesem Land über die Risiken und (unabsehbaren) Folgeschäden sowie Haftungsprobleme zu informieren, die sich aus dem Einsatz von Impfstoffen gegen das SARS-CoV-2-Virus ergeben, die in sehr verkürzten Verfahren zugelassen wurden und im Hinblick auf absehbare Nebenwirkungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Langzeitschäden aus medizinischen und ethischen Gründen eigentlich nicht vertretbar sind?

Zusatzfrage:

Was hat Ihr Verband bislang unternommen, um die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten zu überwachen, damit Ärzte keine Impfstoffe verabreichen, deren Verabreichung aus medizinischen und ethischen Gründen nicht vertretbar sind?

In diesem Kontext möchte ich besonders an den Nürnberger Kodex erinnern.

Für alle Leser dieses offenen Briefs, die diesen Kodex noch nicht kennen mögen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Kodex

https://www.aerzteblatt.de/archiv/56634/Nuernberger-Kodex-Zehn-Gebote-fuer-die-Forschung

Siehe auch:

https://www.ippnw.de/der-verein/geschichte-der-ippnw/erklaerungen/artikel/de/nuernberger-kodex-1997.html

Der Einfachheit halber möchte hierzu auf den kurzen Beitrag „10 Gründe warum eine Impfung gegen Corona derzeit wenig Sinn macht“ von DDr. Christian Fiala (MD, PhD) vom 2.1.2021 verweisen, den ich Ihnen hier (wegen des Umfangs nur per Mail) als Anlage 1 übermittle.

5.

Was hat Ihr Verband bislang unternommen, um die Haftungsfragen abzuklären, die mit der Unterlassung der Ausstellung eines Attests zur Befreiung von der MNB verbunden sind?

Zusatzfrage:

Was hat Ihr Verband bislang unternommen, um der der Politik deutlich zu machen, dass die Offenlegung einer Diagnose in einem Attest zur Befreiung von der MNB datenschutzrechtlich nicht vertretbar ist?

Hierzu wird aktuell auf die neueste Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg vom 4.1.2021 verwiesen, siehe:

https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1037452.php

Zusatzfrage hierzu.

Was hat Ihr Verband bislang unternommen, um die Mitglieder Ihres Verbandes über die Handhabung der komplizierten Rechtsfragen aufzuklären, die sich aus dem Konflikt der Regelungen der jeweils aktuellen Regelung der Corona-Schutz-Verordnungen des Landes zur Pflicht, eine MNB zu tragen, mit dem Arbeitsschutzrecht und Europarecht ergeben?

Diese Rechtsfragen sind in dem offenen Brief eines Arztes an das für ihn zuständige Gesundheitsamt gut dargestellt worden, den ich Ihnen hier (wegen des Umfangs nur per Mail) als Anlage 2 übermittle.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird vollumfänglich auf den Inhalt der Anlage 2 verwiesen.

6.

Warum hat sich Ihr Verband nicht von den Impfkampagnen von Bill Gates distanziert, der kein Arzt ist und keinerlei berufliche Qualifikation mitbringt, um die Welt über die angebliche Notwendigkeit einer Impfjung aller Menschen gegen das SARS-CoV2-Virus zu informieren? Hält Ihr Verband das nicht ebenfalls für eine „himmelschreiende Anmaßung“?

Zusatzfrage:

Sind Ihnen die finanziellen Verflechtungen der Bill & Melinda Gates Foundation bekannt? Wie bewerten Sie die Einflussnahme dieser Stiftung und anderer NGOs auf die weltweite Gesundheitspolitik?

7.

Ich bitte Sie darum, alle oben Fragen angemessen zu beantworten und Ihre Antwort im Interesse aller Menschen in diesem Lande nicht nur in verbandsinternen Mitteilungen, sondern auch öffentlich zu kommunizieren.

Es ist Ihre Aufgabe als Verband hier für Rechtssicherheit zu sorgen und die Lösung dieser Problematik nicht jedem einzelnen Mitglied zu überlassen, zumal dies in der Praxis nur für Chaos sorgen dürfte.

II.

Nachfolgend eine sehr kleine (!) Auswahl der verfügbaren Quellen, aus denen sich meine Fragen ableiten.

1.

Die Berechtigung meiner obigen Fragen ergibt sich – neben den bereits in Bezug genommenen Quellen – u.a. aus der sehr gut begründeten Verfassungsbeschwerde eines Richters am Landgericht Berlin von Ende Dezember 2021, zumal sich diese ausdrücklich gegen die Verfassungswidrigkeit aller Corona-Maßnahmen richtet, die seit Ende März 2020 auch gegen Gesunde bzw. sog. Nicht-Störer ergriffen worden sind.

Diese 190-seitige Verfassungsbeschwerde, die jedermann im Web unter dem Link

https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/

kostenlos herunterladen kann, wird hier (wegen des Umfangs nur per Mail)als Anlage 3 überreicht.

Ich mache mir den dortigen Vortrag umfassend zu Eigen.

Dort sind ab Seite 84 die von namhaften Wissenschaftlern festgestellten zehn (!) groben Mängel / Fehler dieses PCR-Tests zusammengefasst worden. Darauf möchte ich in diesem Kontext insbesondere verweisen.

Mit dieser Argumentation steht dieser Richter nicht alleine.

Und gänzlich neu ist diese Kritik auch nicht. Diese VB fasst „lediglich“ die Kritik zusammen, die seit März 2020 nicht nur an diesem PCR-Test, sondern an allen Aspekten der Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern aufgekommen ist.

2.

Gleiches gilt für die Veröffentlichungen des Rechtsanwalts Dr. Reiner Füllmich, der u.a. in seiner Klageschrift vom 23.11.2020, die u.a. unter dem Link

https://corona-transition.org/volksverpetzer-de-wurde-von-wolfgang-wodarg-uber-250-000-euro-verklagt

im Volltext abrufbar ist, ab Seite 23 die bis dahin verfügbaren Quellen zusammengefasst hat die eindeutig belegen, dass der PCR-Test, der auf der Basis des „Drosten-Corman-Papers“ basiert, gleich aus mehreren Gründen vollkommen ungeeignet ist, ein SARS-CoV2-Virus bzw. eine Infektion nachzuweisen.

Nochmals: diese Kritik an dem PCR-Test ist nicht neu, sondern ist von vielen Experten schon seit März 2020 formuliert worden, hätte also auch einem Ärzteverband nicht entgehen können.

Auf Seite 50 seiner Klageschrift kommt RA Dr. Füllmich zusammenfassend zu dem Ergebnis (Zitat):

„Das Drosten-Corman-Paper enthält die folgenden spezifischen Fehler:

– Es gibt keinen spezifizierten Grund, diese extrem hohen Konzentrationen von Primern in diesem Protokoll zu verwenden. Die beschriebene Konzentration führt zu erhöhter unspezifischer Bindung und PCR-Produktamplifikation, wodurch der Test als spezifisches Diagnostikum ungeeignet ist;

– Sechs nicht spezifizierte wackelige Positionen führen zu einer enormen Variabilität des Testdesigns pro Labor; die verwirrende unspezifische Beschreibung im Drosten-Corman-Paper eignet sich nicht als operatives Standardprotokoll;

– Der Test kann nicht zwischen dem gesamten Virus und viralen Fragmenten unterscheiden. Daher kann der Test nicht als Diagnostikum für intakte (infektiöse) Viren verwendet werden;

– eine Differenz von 10° C w.r.t. der Glühtemperatur Tm für Primerpaar1 (RdRp_SARSr_F und RdRp_SARSr_R) ist ein sehr schwerer Fehler und macht das Protokoll als spezifisches Diagnosewerkzeug unbrauchbar;

– Ein großer Fehler ist die Auslassung der Ct-Wertes, die zu bestimmen haben, wenn eine Probe als positiv und negativ betrachtet wird. Dieser Ct-Wert findet sich auch nicht in zusätzlichen Einreichungen und offiziellen Veröffentlichungen/Nachträgen;

– die PCR-Produkte sind nicht auf molekularer Ebene validiert worden, was das Protokoll als spezifisches, die Diagnostik unter Werkzeug nutzlos macht;

– Der PCR-Test enthält weder eine einzige Positivkontrolle zum Nachweis der Spezifität für SARS-CoV-2 noch eine Negativkontrolle zum Ausschluss anderer Coronaviren, was den Test für eine spezifische Diagnose ungeeignet macht;

– Höchstwahrscheinlich wurde das Drosten-Corman-Paper nicht von Fachkollegen begutachtet;

– Für mindestens vier Autoren bestehen schwerwiegende Interessenskonflikte, zusätzlich zu der Tatsache, dass zwei der Autoren des Drosten-Corman-Papers (Christian Drosten und Chantal Reusken) auch im Editorial Board von Eurosurveillance sitzen; am 29. Juli 2020 kam ein Interessenskonflikt hinzu (Olfert Landt ist CEO von TIB-Molbiol; Marco Kaiser ist Senior Researcher bei GenExpress und fungiert als wissenschaftlicher Berater für TIB-Molbiol), der in der ursprünglichen Version nicht deklariert wurde (und in der PubMed-Version immer noch fehlt). TIB-Molbiol ist die Firma, die „als erste“ PCR-Kits (Light Mix) auf der Grundlage des im Drosten-Corman-Manuskript publizierten Protokolls herstellte und diese PCR-Testkits aufgrund ihrer eigenen Worte vor der Einreichung der Publikation weltweit verteilte. Weiterhin versäumten Victor Corman & Christian Drosten, ihre zweite Zugehörigkeit zu erwähnen: das kommerzielle Testlabor „Labor Berlin“, wo sie für die Virusdiagnostik zuständig sind.“ (Zitat Ende)

3.

Im Hinblick auf die fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, möchte ich stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen auf den Inhalt des Abmahnschreibens von Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, das im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/12/15.12.20-Abmahnung-von-RA-Dr.-Fuellmich-an-Prof.-Drosten-wegen-dessen-fünf-grundlegender-Falschaussagen.pdf

Die Darstellung des Kollegen Dr. Fuellmich ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Das gilt evident nicht nur für Prof. Drosten, sondern für jeden, der sich hier verantwortlich zeichnet.

Alle Menschen, die diese Zusammenhänge erkannt haben, fragen sich nun, warum – auch – Ihr Verband durch sein Schweigen dazu beiträgt, dass diese folgenschweren Irrtümer weiter aufrechterhalten werden?

4.

Warum klären Sie die Menschen nicht über die wahre Evidenzlage bei den „Masken“ auf?

Studien hierzu gibt es genug, siehe u.a.:

http://www.aerzteklaerenauf.de/masken/

Zur Vertiefung der Frage, wie sich das Tragen einer Maske auf die Gesundheit ihrer Träger auswirkt, vor allem dann, wenn dies unter Zwang geschieht, möchte ich auf die bislang wohl umfangreichste Studie zu den psychischen Beschwerden infolge der aktuellen Mund-Nasenschutz-/Maskentragungspflicht-Verordnungen in Deutschland der Dipl.-Psychol. Daniela Prosa verweisen, abrufbar im Volltext u.a. unter:

https://www.psycharchives.org/handle/20.500.12034/2751

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/07/Studie-zu-Psych.-Beschwerden-durch-Maskentragungspflicht.pdf

Diese (Zitat) „deutschlandweit erste umfangreiche und abgeschlossene „Research-Gap“-Studie mit merkmalsspezifisch ausreichender Repräsentativität und einer Stichprobengröße von 1.010 fokussiert Belastungen, Beschwerden und bereits eingetretene Folgeschäden im Rahmen der aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen“.

Dort heißt es im einleitenden „Abstract“ u.a. (Zitat):

„Die Tatsache, dass ca. 60% der sich deutlich mit den Verordnungen belastet erlebenden Menschen schon jetzt schwere (psychosoziale) Folgen erlebt, wie eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialen Rückzug, herabgesetzte gesundheitliche Selbstfürsorge (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne), sprengte alle Erwartungen der Untersucherin.

Die Ergebnisse drängen auf eine sehr zeitnahe Prüfung der Nutzen-Schaden-Relation der MNS- Verordnungen.“ (Zitat Ende)

Da die nähere Wiedergabe der Inhalte dieser 128-seitigen Studie den Umfang Schreibens sprengen würde, möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit im Übrigen vollumfänglich auf den Inhalt dieser Studie verweisen.

Für eine solche Maßnahme wie die Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer MNB gibt es auch keine Rechtfertigung, zumal das Tragen einer Maske nach der Meinung zahlreicher Experten in diesem Kontext (Infektionsschutz) regelmäßig ohnehin mit keinerlei Nutzen, dafür aber nachweislich mit vielen gesundheitlichen Nachteilen und Risiken verbunden ist.

Um diese Behauptung zu belegen und glaubhaft zu machen, möchte ich mich hier nur auf die nachfolgenden Quellen beschränken:

Die Experten Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss können sich deshalb in ihrem Buch „Corona-Fehlalarm“ in ihrem Kapitel zur „Maskenpflicht“ ab Seite 64 auch nicht die einleitende Bemerkung verkneifen (Zitat): „Wie dumm kann man eigentlich sein – möchte man fragen.

Punkt 1) Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass symptomfreie Menschen ohne Husten und Fieber die Erkrankung verbreiten

Punkt 2) Einfach Masken halten die Viren nicht zurück, gerade wenn man hustet

Punkt 3) Sie schützen bekanntermaßen auch nicht vor Ansteckung.

Größe Corona-Virus: 160 Nanometer (0,16 Mikrometer), Größe „Poren“ in einfachen Baumwollmasken 0,3 Mikrometer. Sie fliegen durch herkömmliche Masken oder Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff durch wie durch ein offenes Fenster. …“ (Zitat Ende)

Sehr aufschlussreich ist auch der Beitrag „Pandemie Spezial – Hauptsache Maske!?“ von Prof. Dr. Markus Veit, für jeden kostenlos abrufbar unter:

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2020/daz-33-2020/hauptsache-maske

Prof. Dr. Veit wendet sich mit diesem Beitrag erklärtermaßen dagegen, dass „wir von den Medien, selbst ernannten „Faktencheckern“ und Politikern mit Halbwahrheiten zu Masken belehrt“ werden, er ist regelrecht „entsetzt über Stellungnahmen aus der Politik und von den Medien und schließlich auch in jüngster Zeit über Urteilsbegründungen zur Maskenpflicht“ sowie „den undifferenzierten Umgang mit der Thematik seitens der agierenden Kolleginnen und Kollegen.“

Demgegenüber ist das Tragen einer Maske für den Träger – was auch Ihnen positiv bekannt sein muss – mit zahlreichen Risiken und Gefahren verbunden.

So hat u.a. die Neurologin Dr. med. Margareta Griesz-Brisson in ihrem Interview für die Zeitschrift „Die Wurzel“, Ausgabe Nr. 1/2021 dort ab Seite 30 u.a. erklärt (Zitat):

„Die Wurzel: Sie selbst tragen keine Maske, weil Sie als Neurologin ausdrücklich sagen, dass jeder Mensch ein Recht auf medizinische Befreiung von der Maske hat. Wieso sprechen Lehrer, Schuldirektoren und Gesundheitsämter mittlerweile von unbegründeten Attesten?

Dr. Margareta Griesz-Brisson: Ich kann es nicht verstehen und kann es kaum glauben. Es gibt kein unbegründetes, falsches oder Gefälligkeitsattest. Sauerstoffmangel schadet jedem Gehirn.

Es muss die freie Entscheidung eines jeden Menschen sein, ob er den Sauerstoffmangel seines Gehirns in Kauf nehmen will, wenn er sich mit einer wirkungslosen Maske vor Viren schützen möchte.

Der Arztberuf ist nicht unbedingt eine Trivialität. Wir haben lange geschwitzt, bis wir diese Kompetenz erreicht haben. Jetzt kann jede Verkäuferin die Aussage eines Arztes hinterfragen. Das ist ungefähr so, als würde ich zum Piloten sagen, es ist ja schön, dass Sie Ihren Flugschein haben, das Flugzeug fliege aber ich. Das ist doch Wahnsinn…

Die Wurzel: Wenn Sauerstoffmangel so umfassend für die Gesundheit des Organismus ist, wieso schweigen dann die Gesundheitsämter, Krankenkassen und Ärztekammern, die doch eigentlich das gesundheitliche Rückgrat der Bürger sein sollten?

Dr. M. Griesz-Brison: Genau das frage ich mich auch. Es wäre ihre Pflicht gewesen, mit aller Bestimmtheit diesem Wahnsinn von Anfang an mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten und ihn zu stoppen. Und wieso schalten sich dann auch noch die Ärztekammern ein, um Ärzte zu bestrafen, die ihren Patienten Atteste erstellen. Muss der Arzt beweisen, dass Sauerstoffmangel seinem Patienten schadet? Welche Art der Medizin vertreten unsere Ärztekammern? Die anfangs fehlende Evidenz der Wirksamkeit dieser Maßnahmen hat sich nun zur klaren Evidenz er Unwirksamkeit und der Nichtwirksamkeit herausgestellt. Und trotzdem geht der Wahn weiter.“ (Zitat Ende)

Die Verantwortlichen der ärztlichen Berufsverbände, die zu diesen Risiken des Maskentragens geschwiegen haben und immer noch schweigen, müssten nach diesseitiger Auffassung also erst einmal selbst einmal darlegen, wieso sie angesichts dieser Umstände glauben immer noch davon ausgehen zu können, dass sie ihren Beruf gewissenhaft ausgeübt und ihre Berufspflichten erfüllt haben.

 

III.

Was mich aber besonders irritiert ist der Umstand, dass sich die Ärzteverbände so sehr von unbescholtenen und national und international hoch angesehenen Ärzten, Virologen und Vertretern anderer Fachrichten distanzieren, diese Distanzierung aber bei „Experten“ vermissen lassen, die mit ihren Impfkampagnen und öffentlichen Stellungnahmen nachweislich schon mehrfach grob daneben gelegen haben.

Sogar der SWR 2 hat am 22.1.2019 (noch) in einem Unter der Überschrift „Die WHO am Bettelstab: Was gesund ist, bestimmt Bill Gates“ die Ansicht vertreten (Zitat):

Reiche Privatspender manipulieren die Politik der WHO, vor allem seit die USA ihren Beitrag zusammenstreichen. Das schadet Entwicklungsländern – und vielen armen Kranken.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO wird mittlerweile zu 80 Prozent von privaten Geldgebern und Stiftungen finanziert. Größter privater Geldgeber ist die Bill und Melinda Gates Stiftung. Seit der Jahrtausendwende hat die Gates-Stiftung der WHO insgesamt 2,5 Milliarden Dollar gespendet – 1,6 Milliarden davon für die Ausrottung von Polio, Kinderlähmung. Insgesamt gibt die Stiftung jährlich vier Milliarden Dollar aus. Das Geld fließt in einen Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, in die medizinische Forschung und in Impfpartnerschaften mit Pharmakonzernen…“.

Dieser Beitrag von SWR2 ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://www.swr.de/swr2/wissen/who-am-bettelstab-was-gesund-ist-bestimmt-bill-gates-100.html

Würde eine solche Nachricht aktuell nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ diffamiert werden, wenn sie über ein alternatives Medienportal verbreitet werden würde?

Außerhalb der „Mainstream“-Presse werden jedenfalls teilweise schwerste Vorwürfe gegen Bill Gates und die Aktivitäten seiner Stiftung, der Bill & Melinda Gates, erhoben.

Besonders aufschlussreich ist der Artikel „Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung“ des Online-Magazins „multipolar“, der u.a. unter den Links

https://multipolar-magazin.de/artikel/der-impfaktivismus-der-gates-stiftung

Zu den Interessenkonflikten von Prof. Drosten und einigen RKI-Mitarbeitern wird schon in der vorgenannten Verfassungsbeschwerde höchst Aufschlussreiches aufgedeckt.

Warum wird das nicht auch von den Ärzteverbänden reflektiert, wenn Sie Empfehlungen des RKI oder von Prof. Drosten in Bezug nehmen?

Auch Ärzteverbände sollten sich einmal das Video mit dem Titel „Die (geheimgehaltene) Akte Christian Drosten“, abrufbar unter

https://www.kla.tv/17877

ansehen, das mittlerweile weit über 1 Millionen Mal abgerufen wurde, damit sie dazu inspiriert werden darüber nachzudenken, auf was für Personen die vermeintliche Anti-Corona-Politik eigentlich gestützt wird.

Es gab auch schon Monate zuvor sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:

https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge

Das alles sollten die Ärzteverbände m.E. einmal reflektieren, bevor sie weiterhin unkritisch auf die Stellungnahmen von höchst befangenen RKI-Mitarbeitern oder dieses „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten zu vertrauen.

Die Folgen der Anti-Corona-Politik sind viel zu schwerwiegend, als dass man die Menschen durch unzureichende Aufklärung, insbesondere durch Schweigen, schlicht für dumm verkaufen darf.

Gerade auch einem Ärzteverband kann ich nur empfehlen, sich Zeit für die Lektüre des Buchs „Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein / Engelbrecht zu nehmen, denn dann werden auch seine Vertreter spätestens schon nach den ersten 100 – 120 Seiten wissen, auf welche Art und Weise die Menschen schon seit mehr als 120 Jahre immer wieder von der pharmazeutischen Industrie und einigen ihrer angeblich so glorreichen Wegbereiter belogen und betrogen worden sind, mit regelmäßig katastrophalsten Folgen für unzählige (gutgläubige) Menschen in aller Welt.

So manche Seuchensau, die schon durchs globale Dorf getrieben worden ist, ist in der Vergangenheit nicht erst auf der Zielgeraden, sondern schon kurz nach dem Startschuss tot zusammengebrochen.

Und darin besteht m.E. der einzige Unterschied zum aktuellen Sars-CoV-2-Pandemie-Theater: Die „Seuchenerfinder“ haben aus den Fehlern ihrer früheren Fake-Inszenierungen gelernt so wie ein Regisseur aus missglückten Theaterproben.

Ob es nur ein absoluter Zufall war, dass das aktuelle Pandemiegeschehen ganz offiziell schon Oktober 2019 generalstabsmäßig durchgespielt worden ist?

Einige alternative Medien wie Rubikon glauben da nicht an Zufälle, wie u.a. nachfolgender Artikel betont:

https://www.rubikon.news/artikel/das-event-201

Aber nun gut, worüber der Mainstream nicht berichtet, das darf halt nicht sein, kann deshalb auch eigentlich gar nicht real sein.

Eine wahre Fundgrube ist insofern auch das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität – Wie die Pharmaindustrie das Gesundheitswesen korrumpiert“ von Peter C. Gotzsche, wo einige der übelsten Betrügereien der Pharmariesen in dem Kapitel „Die ‚Hall of Shame‘ der Pharmariesen“ (ebenda ab Seite 59) angemessen gewürdigt werden.

Angesichts solcher Machenschaften, wie sie Peter C. Gotzsche und viele mehr aufgedeckt haben, sollte sich freilich niemand mehr wundern, warum einige dieser Pharmariesen jetzt die ganze Welt mit eiligst produzierten Corona-Impfstoffen „retten“ wollen. Es ist eine altbekannte Wahrheit: Das Geschäft mit der „Krankheit“ wird eben am nachhaltigsten durch das Spiel mit der Angst, und im großen Maßstab durch sauber ausgearbeitete Schockstrategien gefördert.

Bereits die einleitenden Ausführungen in Naomi Kleins Buch „Die Schock-Strategie“, die unter dem Link

http://archiv.labournet.de/diskussion/wipo/allg/schock.pdf

kostenlos abrufbar sind, sind geeignet, ein wenig Licht in das Dunkel dieser Strategien zu bringen. Auch diese Lektüre wird empfohlen.

Und kenne gerade Ärzte nicht auch die dunklen Kapitel aus der Biographie der beiden „Koryphäen“, die dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut den Namen gegeben haben?

Über Paul Ehrlich finden wir auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts folgende Information:

https://www.pei.de/DE/institut/geschichte-paul-ehrlich-institut/geschichte-paul-ehrlich-institut-node.html

Und das Robert Koch Institut (RKI) bietet folgende Informationen zu seiner Geschichte an:

https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Geschichte/geschichte_node.html;jsessionid=7D9FC636B6342455AFBF173D668E9BFA.internet072

Diese Darstellungen sind leider etwas lückenhaft, denn es wäre höchst aufschlussreich zu erkennen, was das eigentlich für Personen waren, die durch solche Institutsnamen bis heute in höchsten Ehren gehalten werden.

In diesem Buch „Virus Wahn“ finden sich ausgesprochen erhellende Informationen über die folgenschweren Schwindeleien und Betrügereien von Robert Koch (dort Seite 50 ff.), Louis Pasteur (dort Seite 43, 47 ff.) oder auch den Nobelpreisträger Daniel Carleton Gajdusek (siehe Seite 82 f.).

Wem diese Informationen noch nicht zur Ernüchterung reichen, der kann zur Vertiefung auch auf Quellen wie das eBook „Leuchten der Wissenschaft“: Oftmals Betrüger, bisweilen Mörder – Am Beispiel von Robert Koch, Paul Ehrlich und Emil von Behring“ von Richard A. Huthmacher zurückgreifen.

Aber nun gut, was hat es schon zu bedeuten, dass solche Lügner und Betrüger zu den größten Wegbereitern der modernen Mikrobiologie gehören, die immer und überall mörderische Viren ausgemacht haben, denen man nur mit riesigen Summen an steuergeldfinanzierten Forschungsprojekten und ganzen Bergen an Pillen und Spritzen der Pharmaindustrie beikommen kann.

Da hilft es auch nicht, wenn man von den Menschen weiterhin pauschal den blinden Glauben an die „zentralen“ Institutionen und „anerkannte“ Wissenschaftler fordert (so auf Seite 11 ihres Schriftsatzes).

Alleine schon die erwiesenen Betrügereien von seinerzeit weltweit „anerkannten“ Wissenschaftlern wie Louis Pasteur und Robert Koch haben doch wohl aller Welt deutlich gemacht, welcher Schaden aus einem solchen blinden Glauben an künstlich aufgeblasene „Wissenschaftler“, die offensichtlich aus rein kommerziellen Interessen einem bestimmten Dogma (= eine Krankheit hat eine Ursache und dafür gibt es eine Wunderpille) den Weg bereiten sollten und nur zu diesem Zwecke hoch dekoriert wurden, erwachsen kann.

Deshalb sei – so wie dies die Autoren Köhnlein/Engelbrecht in ihrem vorgenannten Buch getan haben – nachdrücklich an den Satz „Errare humanum est sed diabolicum preservare … Irren ist menschlich, doch einen Fehler zu bewahren, das ist diabolisch“ erinnert.

Falls ein Politiker glaubt, sich in diesem Kontext vielleicht immer noch mit seiner „Einschätzungsprärogative“ oder anderen Konstrukten rausreden zu können, dann möge er zur Kenntnis nehmen, dass dieser Glaube in der vorgenannten 190-seitigen VB restlos zertrümmert worden sein dürfte siehe dort insbesondere ab Seite 70, lit. d).

Es versteht sich nach so vielen Monaten, wo es längst gesicherte Erkenntnisse gibt, die der offiziellen Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern jede Grundlage entzogen haben, aber auch von selbst, dass für eine faktenfreie Einschätzung kein Raum mehr sein kann, wenn sie durch angemessene Beurteilung auf der Basis von mittlerweile gesicherten Fakten ersetzt werden kann und muss.

Für die faktenfreie „Einschätzung“, dass SARS-CoV-2 ein gefährliches Killervirus ist, das durch das kollektive Tragen von Masken, die zudem – wie gezeigt – keinen messbaren Nutzen haben, gibt es schon seit Monaten keine Grundlage mehr.

 

IV.

 Zur Problematik der aktuell eingesetzten Impfstoffe gegen das SARS-CoV2-Virus:

Es gibt täglich neue alarmierende Meldungen aus aller Welt zu den Nebenwirkungen dieser Impfstoffe. Alleine hiermit könnte man problemlos hunderte Seiten füllen.

Sehen sich bitte nur mal die folgenden impfkritischen Fundstellen an:

youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s

https://t.me/AnwaelteFuerRechtUndFreiheit/3047

https://t.me/Dr_Heinrich_Fiechtner/1501

Solche Expertenmeinungen und alarmierenden Berichte aus Deutschland und aus aller Welt können auch Ihnen nicht entgangen sein.

Warum haben Sie sich also nicht mit äußerstem Nachdruck gegen die aktuelle Impfkampagne ausgesprochen?

 Diese Frage stellt sich unabhängig davon, ob Impfungen – so wie es Köhnlein/Engelbrecht in dem o.g. Buch „Virus-Wahn“ darlegen – überhaupt irgendeinen Nutzen haben, der die mit ihnen verbundenen Risiken rechtfertigen könnte.

 

V.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 

Werner Mustermann

 

(Bild: Justitia/Pixabay/CC0)



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