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Schreiben an die Bundesregierung: Chloroquin und andere Heilmittel oder die Frage, warum den Menschen verschwiegen wird, dass offenbar schon länger wirksame und gut verträgliche Heilmittel gegen Covid-19 bekannt sind

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Felix Mustermann
Musterstr. 1
11111 Musterstadt

An die
Bundesregierung
und/oder

die
Landesregierung von (z.B.) NRW
Staatskanzlei des Landes NRW
Horionplatz 1,
40213 Düsseldorf

(Adresse)

Zustellung
Telefax: 0211 / 837-1011 (Regierungssprecher Christian Wiermer)
E-Mail:  vz-regsp@stk.nrw.de (Regierungssprecher Christian Wiermer)

Chloroquin und andere Heilmittel oder die Frage, warum den Menschen verschwiegen wird, dass offenbar schon länger wirksame und gut verträgliche Heilmittel gegen Covid-19 bekannt sind

 

Hallo Zusammen,

da in den sozialen Medien schon seit vielen Monaten darüber berichtet wird, dass schon seit dem 17.3.2020 ein – kostengünstiges und (soweit bekannt) offensichtlich von gefährlichen Nebenwirkungen freies – Heilmittel gegen die Covid-19-Erkrankung bekannt ist, frage ich mich, warum Sie den Menschen in diesem Land noch immer erzählen wollen, dass nur massenhafte Impfungen mit unausgereiften Impfstoffe der Weg zur Glückseligkeit sein sollen.

1.

So heißt es in dem Skript

„ART-Behandlung bei COVID-19“ zu einem Webinar am 8.42020 von Dr. med. Klinghardt,

abrufbar unter:

https://www.gamed.or.at/userfiles/file/corona/ART_Behandlung_bei_Covid_19_09_A.pdf

auf Seite 6 u.a. (Zitat):

Physicians world-wide have reported sensational results with the treatment using Hydroxy- Chloroquin, Azithromycin and zinc.“

Hätten Sie angesichts solcher Nachrichten nicht gleich vor Begeisterung Konfetti werfen und sich aufgefordert sehen müssen, von den Erfahrungen und Erkenntnissen des Dr. med. Klinghardt zu partizipieren?

Ebenda wird auf Seite 10 im Übrigen auch die Frage aufgeworfen (Zitat):

„…Warum wurde der Verkauf von Chloroquin seit Erscheinen der ersten Covid-19 Arbeit blockiert, die zeigte, dass Chloroquin erfolgreich therapiert?? …“

Tja, das frage ich mich auch. Die Frage, wer von so einer Blockade profitieren würde, die kann sich freilich jeder selbst beantworten.

Nun gut, die Anteilseigner der Pharmaindustrie dürfte auf jeden Fall Momente der Glückseligkeit erfahren, wenn Regierungen deren Impfstoffe – weil angeblich „alternativlos“ – in großen Mengen ordern und verabreichen wollen.

Das ist für Big-Pharma ein gutes Geschäft, ganz klar, und der Bundesgesundheitsminister ist ja bekanntlich Bankkaufmann mit Erfahrungen als Pharmalobbyist, da kann er bestimmt wenigstens ein gutes Geschäft erkennen, wenn er schon von Gesundheit und Medizin keine Ahnung hat.

Aber ist der Mensch wirklich nur auf Erden, damit die Pharma-Industrie mit seiner Gesundheit fette Geschäfte machen kann?

Wurde der Mensch zum wirtschaftlichen Vorteil der Pharma-Industrie erschaffen?

Nun, wenn das jemand glauben sollte oder sich so verhalten möchte als wäre dass das neue „Pharma-Big-Business-Win-Win-Evangelium“, so möchte ich einer derart teuflischen Agenda mit Nachdruck widersprechen.

2.

Wer ein wenig recherchiert, dann kann auch noch weitere Quellen zur Heilkraft von Chrloroquin und Citromax finden, die sich auf Dr. med. Klinghardt beziehen, siehe u.a.:

https://cdn.website-editor.net/adeca58a767546dfb8a7906968589cc2/files/uploaded/Corona%2520-%2520es%2520gibt%2520ein%2520Heilmittel.pdf

Gegenüber dem doch recht trockenen Studium solcher Texte wäre es natürlich sinnvoller gewesen, dass die Experten, die Sie beraten, Experten wie Dr. med. Klinghardt zu seinen Erfahrungen befragt hätten. Mir ist nicht bekannt, dass er mit keinem sprechen will, wenn er den Menschen helfen könnte.

3.

Auch sollen nach Aussagen von Andreas Kalcker mit Chlordioxidlösungen sehr gute Erfolge bei der Behandlung von Covid-19-Fällen erzielt worden sein. So heißt es in der Zusammenfassung zu dem Video „Corona – die Lösung (CDL)“, abrufbar unter

https://bewusst.tv/corona-die-loesung-cdl/

u.a. (Zitat):

„In einigen südamerikanischen Ländern mit dramatisch vielen Corona-Toten wird inzwischen Chlordioxid-Lösung (CDS/(CDL) selbst bei schwer symptomatischen Patienten sehr erfolgreich eingesetzt. Im Gespräch mit Jo Conrad berichtet Andreas Kalcker von seiner Forschung, die nun in Ländern wie Argentinien, Bolivien, Mexico usw. Früchte trägt und offiziell anerkannt wird, von dem Zusammenschluss von Tausenden von Ärzten, die ihre Erfahrungen mit Tausenden Patienten austauschen…“

Bitte beachten Sie, dass Jo Conrad im Ruf steht ggf. ein „Reichsbürger“ zu sein. Sein Interview kann also von allen Propagandisten natürlich schon mit diesem Argument ignoriert werden. Wahr ist für manchen am Ende doch nur, was dem eigenen Interesse dienlich ist.

4.

Möglicherweise ist auch MMS (Miracle Mineral Supplement) ein wirksames Heilmittel gegen Covid 19, worauf mehrere Quellen in dem Buch

„Das CDL-Handbuch“ von Dr. med. Antja Oswald

hinweisen, siehe dort Seite 66 und 260 – 263.

Warum sind Ihre angeblich so kompetenten „Berater“ diesen Hinweisen nicht nachgegangen? Wenn doch: In welcher Form? Auch zu solchen Bemühungen hätte ich gerne Ihre Quellen.

Demgegenüber scheinen Vertreter der Pharmabranche, die an der Entwicklung von Impfstoffen gegen Covid-19 beteiligt sind, von der Verträglichkeit ihres eigenen Produkts nicht wirklich, jedenfalls nicht glaubhaft überzeugt zu sein, so wie der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens BioNTech, siehe:

https://t.me/ExpressZeitung/6855

Seine Reserviertheit ist nur zu gut verständlich. Die Impfung seiner Mitarbeiter wirft in der Tat rechtliche Probleme auf, und nicht, dass die riesige Nachfrage nicht bedient werden kann, weil die Belegschaft durch die Impfung mit dem eigenen Impfstoff krank geworden ist. Vielleicht haben seine Mitarbeiter aber auch schon davon gehört, dass sie das Produkt, das sie selber herstellen, besser nicht selbst nutzen sollten.

Möglicherweise kennt auch die Bedenken von externen Experten gegen Impfstoffe, die im Schnellverfahren durch die Zulassungsverfahren gepeitscht worden sind, siehe hierzu u.a.:

1.

youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s

2.

Aus der jüngsten Sitzung des ACU (eingestellt auf Minute 3:48:45): Prof. Hockertz über die Mitteilung des Forschungsleiters einer unterdrückten Corona-Impfstoffstudie, mutmaßlich von Astra Zeneca: Alle Versuchstiere innerhalb von 2 Tagen gestorben.

youtu.be/fBtPbyvAgFI?t=13724

3.

www.schildverlag.de/2020/12/03/erschreckend-warum-der-coronavirus-impfstoff-von-pfizer-bei-70-c-gelagert-werden-muss/

4.

https://snanews.de/20201216/toxikologe-corona-impfstoff-187459.html

Es gibt natürlich noch zahlreiche weitere äußerst alarmierende Berichte über schädliche Nebenwirkungen der aktuell in der Testung befindlichen SARS-CoV2-Impfstoffe, und die können auch Ihrer Regierung nicht entgangen sein, ganz zu schweigen von impfkritischen Sachbüchern wie „Virus-Wahn“ von Köhnlein/Engelbrecht, die schon seit vielen Jahren auf dem Markt sind und jedem, der im Kontext von Impfungen politische Entscheidungen treffen will, positive bekannt sein sollten.

Oder geben Sie etwa Empfehlungen zu Impfungen ab, ohne sich jemals auch mit den Einwänden gegen Sinn und Nutzen von Impfungen befasst zu haben?

Wurde die Öffentlichkeit von Ihrer Regierung über die Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der (massenhaften) Verabreichung von unausgereiften Impfstoffen mit Notzulassung schon umfassend informiert?

Wenn ja, dann schicken Sie mir bitte einen Link dazu. Denn eine solche Information ist mir bislang entgangen.

M.E. braucht kein Mensch Empfehlungen von einer Regierung, die eine umfassende Information der Bevölkerung unterlässt und sich dadurch nicht nur von den tragenden ethischen Grundsätzen der abendländischen Kultur, sondern auch von dem Auftrag der Medizin und Heilkunde verabschiedet hat.

Ein verantwortungsvoller Politiker klärt auf, er spielt nicht mit den Ängsten der Menschen, und er versucht schon einmal gar nicht, Menschen durch das Unterlassen einer umfassenden Information dazu zu verleiten, dass sie auch noch freiwillig in eine Impfung einwilligen, deren gesundheitlichen Folgen nicht abschätzbar sind.

Ein Mensch, der nicht vergessen hat, was ein Mensch ist oder jedenfalls nicht ist, der sagt ohnehin „Nein !!“, wenn ihn die Handlanger der Pharmaindustrie im Kontext mit der Verabreichung unausgereifter Impfstoffe auf den Rang eines Versuchstiers reduzieren wollen.

Was mich aber besonders irritiert, ist der Umstand, dass Ihre Regierung m.E. nicht nur jede „Moral“ vermissen lässt, sondern auch ihren gesetzlichen Auftrag vergisst.

Wie Sie wissen (sollten), gilt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs eigentlich Folgendes (Zitat):

 In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

Es ist bekannt, dass die Anordnung einer Impfpflicht nach § 20 Abs. 6 und 7 IfSG schon jetzt möglich wäre. Aber Sie werden sicherlich wissen, dass Sie für alle Menschen in diesem Lande eine rote Grenze überschreiten werden, wenn Sie von dieser – m.E. verfassungswidrigen – Kompetenz Gebrauch machen, insbesondere dann, wenn Sie die Menschen mit unausgereiften Impfstoffen impfen lassen wollen, deren kurz-, mittel- und langfristige Nebenfolgen mangels hinreichender Zulassungsverfahren von niemandem vorhergesehen werden können.

Wer jetzt immer noch sagt, dass solche Entwicklungen für ethische Grundsatzdiskussionen nicht erheblich sind, über den wird die Zukunft das Urteil sprechen.

Wäre es nicht ein schönes Weihnachtsgeschenk für alle Menschen, wenn sich Ihre Regierung sich endlich ihrer gesetzlichen Aufgabe zur umfassenden Information nachkommt, damit sich jeder Bürger selbst eine Meinung über das Pro und Contra einer Impfung gegen das „Corona-Virus“ bilden kann?

Sachgerechter wäre freilich, Ihre Regierung würde sofort geschlossen zurücktreten und damit frei machen für eine Regierung, für die ein selbstbestimmtes Leben und das Lebensglück der Menschen in diesem Lande höchste Priorität hat.

Es verletzt die Würde eines jeden Menschen, wenn er nicht nur durch das Vorenthalten relevanter Informationen, sondern auch noch durch Polemiken gegen alle Impfkritiker zu Entscheidungen mit ggf. fatalen Konsequenzen für seine Gesundheit und sein Leben genötigt wird.

„Ethisch“ vertretbar ist ein solches Verhalten eines Politikers, der sich berufen fühlt, Mitmenschen in Sachen Ethik zu beraten, schon einmal gar nicht.

Da fällt mir noch ein, dass doch eigentlich jeder Ethiker den „Nürnberger Kodex“ kennen müsste.

Zur Entstehung dieses Kodex verweise ich auf folgende kurze Darstellung:

https://www.aerzteblatt.de/archiv/193008/Nuernberger-Kodex-Die-Folgen-fuer-die-Prinzipien-des-aerztlichen-Handelns

Was sind nun die 10 Punkte des Nürnberger Kodex:

Am 19./20. August 1947 führte das amerikanische Militärtribunal in seinem Urteil über deutsche Ärzte unter dem Abschnitt „Erlaubte Medizinische Experimente“ zehn Punkte auf, die später als der „Nürnberger Kodex“ bekannt wurden:
1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich.
Das heißt, dass der Betreffende im juristischen Sinne fähig sein muss, seine Einwilligung zu geben; in der Lage sein muss, eine freie Entscheidung zu treffen, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Beein­flussung oder des Zwanges; und genügend Kenntnis von und Einsicht in die Bestandteile des betreffenden Gebietes haben muss, um eine verständnisvolle und aufgeklärte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung machte es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Annahme ihrer bejahenden Entscheidung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen.
Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies sind persönliche Pflichten und persönliche Verantwortungen, welche nicht ungestraft auf andere übertragen werden können.
2. Der Versuch muss derart angelegt sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind und welche ihrem Wesen nach nicht willkürlich und unnötig sind.
3. Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und Kenntnissen des Wesens der Krankheit oder des sonstigen Forschungsproblems aufzubauen, dass die erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen.
4. Der Versuch ist so durchzuführen, dass alle unnötigen körperlichen und geistigen Leiden und Schädigungen vermieden werden.
5. Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein Grund zu der Annahme besteht, dass der Tod oder ein dauernder, körperlicher Schaden eintreten wird, mit der Ausnahme vielleicht jener Versuche, bei welchen Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dienen.
6. Der Grad der eingegangenen Gefahr darf niemals die Grenzen überschreiten, welche sich aus der humanitären Bedeutung des zu lösenden Problems ergeben.
7. Angemessene Vorbereitungen sind zu machen und ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um die Versuchspersonen gegen selbst die geringste Möglichkeit einer Verletzung, bleibenden gesundheitlichen Schädigungen oder des Todes zu schützen.
8. Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Die größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind in allen Stufen des Versuches von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
9. Während des Versuches muss es der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, falls sie körperlich oder geistig einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er bei Anwendung der von ihm geforderten besonderen Redlichkeit und Erfahrung sowie seines sorgfältigen Urteils Grund hat anzunehmen, dass eine Fortsetzung des Versuches zu einer Verletzung, bleibenden gesundheitlichen Schädigung oder dem Tod der Versuchsperson führen könnte.

Quelle: https://www.aix-scientifics.com/de/_nuremberg.html

Wie ist Ihre Regierungspolitik nun mit dem Nürnberger Kodex zu vereinbaren?

Es gab immer wieder Versuche, zentrale Aussagen dieser zehn Punkte im Namen schwammiger Ziele wie „wissenschaftlicher oder gesellschaftlicher Nutzen“ zu relativieren, siehe u.a.:

https://www.aerzteblatt.de/archiv/56634/Nuernberger-Kodex-Zehn-Gebote-fuer-die-Forschung

Aber wer sich seine Menschlichkeit und seinen gesunden Menschenverstand bewahren konnte, vielleicht auch deshalb, weil er nie ein Buch über „Ethik“ gelesen hat, der weiß, dass jede „Wissenschaft“ oder „Gesellschaft“, die den Menschen zum bloßen Objekt von Experimenten degradiert, selbst die Grundlagen zerstört auf denen die aufbauen muss.

Ich hab‘ mal irgendwo gelesen, dass es Leut geben soll die doch tatsächlich glauben, dass die negativen Folgen seines negativen Tuns nicht auf ihn zurückfallen sollen, solange er halt nur kein schlechtes Gewissen empfindet.

Aus meiner Sicht können solche selbsttäuschenden Aussagen nur eine Ausrede aus der Schule des Satanismus sein.

Von daher gehe ich davon aus, dass Sie in Ihrem Innersten ganz genau darum wissen, dass Sie sich für Ihr Tun und Unterlassen nicht nur irgendwann vor Gott, sondern auch vor den Menschen rechtfertigen müssen.

Mein Schreiben wäre unvollständig, wenn ich Ihnen noch ein schönes Zitat von Shakespeare vorenthalten würde:

„Doch der Mensch, der stolze Mensch,

gekleidet in ein wenig kurze Amtsgewalt,

verkennt, was ihm am nächsten ist

(seine Seele), und wie ein wütender Affe

Spielt er solch irre Faxen vor dem hohen Himmel,

dass die Engel weinen, die mit unserer Milz

sich alle sterblich lachen würden.“

Falls Sie darin eine polemische Zuspitzung erkennen, so möchte ich abschließend an den Beschluss des BVerfGs vom 14.6.2019 – 1 BvR 2433/17 erinnern, der ein solches Recht bestätigt hat.

Ein frohes Fest kann ich Ihnen leider nicht wünschen, da Sie sich durch Ihre Politik so unredlich bemüht haben, möglichst allen Menschen in diesem Lande ein solches Fest ordentlich zu verderben.

 

Musterstadt, den _______________

Grüße

Felix Mustermann



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