Ein Kommentar von Rainer Rupp.
Am Montag dieser Woche, am 7. Dezember, haben sich die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten über neue Maßnahmen der Europäischen Union verständigt, um Länder außerhalb der EU bei Menschenrechtsverletzungen schneller mit Strafen zu sanktionieren. Bei Ländern in der EU, wie z.B. bei den groben Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter eines journalistischen Dissidenten in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis sehen die EU-Herrschaftseliten keinen Rechtsbruch. Die EU-Parlamentarier finden dieses himmelschreiende Unrecht in Großbritannien nicht einmal erwähnenswert.
„Splitter im Auge des anderen suchen, Balken im eigenen Auge ignorieren“; das ist das bewährte Motto nicht nur der Herrschaftseliten in der Exekutive der Europäischen Union wie EU-Kommission und EU-Rat, sondern auch in der Mogelpackung, die Europäisches Parlament (EP) genannt wird.
In der bisherigen Regelung der EU-Kommission waren Sanktionen gegen Einzelpersonen, die schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen oder davon profitieren, nicht vorgesehen. Strafen konnten nur gegen Staaten verhängt werden. Auf Grund der diese Woche verabschiedeten, neuen Sanktionsregeln können jetzt gegen bestimmte Personen u.a. Einreiseverbote verhängt oder ihre eventuell vorhandenen Vermögenswerte in der EU eingefroren werden.
Allerdings legt die Erfahrung mit der heuchlerischen Menschenrechtspolitik der EU-Chefetage und der Regierungen der EU-Mitgliedsländer nahe, dass auch dieser neue Strafkatalog nicht aus humanitärer Sorge beschlossen wurde. Tatsächlich haben sich die politischen Eliten der EU damit ein neues Propagandainstrument gegen Russland, China und Belarus und einige andere, ihnen nicht genehme Länder und Personen geschaffen. Denn in der medialen Begleitmusik zu dem neuen Menschenrechtsbeschluss der EU-Außenminister werden die „üblichen Verdächtigen“, …