Ralf Ludwig spricht mit Friedemann DĂ€blitz.
Am Samstag wurde vom Bundesverfassungsgericht, also in letzter Instanz, eine in Bremen angemeldete Demo verboten. Dies ist ein erheblicher Eingriff in unsere Grundrechte. Da es sich beim Recht auf freie Versammlungen um ein fĂŒr das demokratische Gemeinwesen konstituierendes Grundrecht handelt, diskutieren die RechtsanwĂ€lte Ralf Ludwig und Friedemann DĂ€blitz, welche Wirkung dieses Urteil auf den Artikel 20, Absatz 4 unseres Grundgesetzes hat und ĂŒber die kommenden Schritte der Anwaltschaft.