Ein Kommentar von Bernhard Loyen.
Am Mittwoch, den 25.03.2020 wurde ein Epochenwandel für dieses Land eingeleitet. Unter Tagesordnungspunkt 1, Unterpunkt C kam es im Deutschen Bundestag zur ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (1). 469 Abgeordnete stimmten für den Antrag, drei lehnten ihn ab, es gab 55 Enthaltungen (2). Bis auf die AFD stimmten alle Fraktionen für das Gesetz. Über drei Nachberatungen erfolgte die finale Umsetzung, durch die notwendige Weiterleitung an den Bundesrat. Am 27.03. erfolgte die Zustimmung, ohne Gegenstimmen (3).
Niemand konnte im März ahnen, dass schon im Mai der Entwurf eines Zweiten Gesetzes erfolgen würde. Der Grund, die Bevölkerung brav erduldend, die Opposition schweigend. In seiner Rede zur Notwendigkeit der Erweiterung dieses Gesetzes erläuterte Minister Jens Spahn im Bundestag, Zitat: Der neue Alltag erfordert eine neue Balance. Soviel Normalität wie möglich, so viel Schutz wie nötig. (4)
Betrachtet der Bürger die seit dem beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen, seinen neuen Alltag; wirft man einen Blick auf die Entwicklungen in diesem Land, hinsichtlich massiver Einschnitte in das individuelle Dasein, den epochalen Bruch in Millionen Biografien, kann man hinsichtlich der Formulierung „Soviel Normalität wie möglich“, bei Betrachtung der Gegenwart nur noch müde, ja auch mehrheitlich verzweifelt den Kopf schütteln.
Anfang Mai regte sich zumindest zarter Widerspruch seitens der Opposition. Im Rechtsausschuss diskutierten die Abgeordneten über zu weitreichende Kompetenzen für Minister Spahn. Das Thema: Erlass von Rechtsverordnungen. Das Tor wurde im Reichstag dafür weit geöffnet, nun zeigten sich erste Zweifel an dem leichtsinnigen Abnicken.