Der Fußballstar Christoph Metzelder, der sich wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte zur Zeit juristisch verantworten muss, hat vor Gericht eine „geständige Einlassung“ abgegeben. Das sollte allerdings in der Presse niemand verbreiten dürfen.
Ein Kommentar von Christiane Borowy.
Obwohl der Profi-Fußballer Christoph Metzelder eine solche „eingeständige Erklärung“ bei Gericht eingebracht hat und somit klar ist, dass er eben nicht unschuldig sein kann, ist die allgemeine Berichterstattung verhältnismäßig ruhig geblieben. Dabei hatte seinerzeit die Bildzeitung in erster Reihe dazu beigetragen, dass sich die Medien auf das Thema Metzelder stürzen. Damals hatte Kenfm darüber berichtet, dass trotz medialer Ausschlachtung des Themas die zentralen Fragen, zum Beispiel die nach sexuellem Psychotrauma und Opferschutz, oder gar größeren systematischen Zusammenhängen nicht gestellt würden (4). Daran hat sich auch ein Jahr später nichts geändert.