Ein Kommentar von Bernhard Loyen.
Am Montag, dem 07.09. startete die Fortsetzung des Verfahrens gegen Julian Assange, welches darüber entscheiden soll, ob der in London inhaftierte Whistleblower final an die USA ausgeliefert wird.
(Ergänzung des Autors: Die Auslieferungsanhörung von Julian Assange wurde heute gegen 12:30Uhr unterbrochen und per Videoschaltung seitens der Staatsanwaltschaft fortgeführt. Die Klägerseite fürchtet, dass einer der Staatsanwälte dem Coronavirus ausgesetzt gewesen sein könnte.)
Zur Erinnerung, in den USA ist Assange weiterhin nach dem selten angewandten Espionage Act angeklagt, welcher während des Ersten Weltkrieges verabschiedet wurde. Am 15. Juni 1917 trat der „Espionage Act“ in Kraft, der verhindern soll, dass durch die Weitergabe oder den Missbrauch von Informationen die US-Landesverteidigung gefährdet wird (1).