(Eingabe nach unbegründeter Ablehnung der Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflichten vom 24.05.2020; siehe Amtsbescheid des BVerfG vom 19.06.2020)
5.7.2020
An den
Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M.
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Per Fax: 0721 / 9101-382
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter der 2. Kammer des Ersten Senats
Masing, Paulus und Christ,
wegen offensichtlicher Unfähigkeit und/oder Unwilligkeit, offensichtliche verfassungswidrige Eingriffe in und Bedrohungen für Menschen- und Grundrechte zu erkennen und angemessen zu reagieren
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Harbarth,
die Richter Masing, Paulus und Christ haben in dem Verfassungsbeschwerde Verfahren zu AZ. 1 BvR 1231/20, das sich gegen diverse Impfpflichten und Impfpflicht-Ermächtigungsgrundlagen im IfSG richtete, eklatant versagt. Diese Beschwerde wurde – wie das ja quasi für die allermeisten Beschwerden längst Standard ist – nicht einmal zur Entscheidung angenommen.
Offenbar muss man lange Zeit nur noch in Büchern gelesen und gelebt haben, die nicht mehr vom lebendigen Geist eines Menschen inspiriert worden sind, um nicht mehr das Recht erkennen zu können, das – so glaube ich fest – Gott jedem Menschen in seinen Geist und in sein Herz geschrieben hat.
Von daher noch einmal ganz verständlich, damit sogar die Richter Masing, Paulus und Christ es erfassen können:
Kein Mensch hat das Recht, einen Menschen eine „Heilbehandlung“ aufzuzwingen, die er – ob nun aus guten Gründen, die es gibt, oder aus welchen Gründen auch immer – ablehnt, insbesondere eine Impfung, die bekanntlich stets mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden ist und deren Nutzen von vielen namhaften Kritikern grundsätzlich bestritten wird.
Einige dieser Bedenken und Einwendungen wurden in der o.g. Verfassungsbeschwerde dargestellt.
Für die Richter, gegen die sich die vorliegende Dienstaufsichtsbeschwerde richtet, war die Begründung dieser VB nicht „nachvollziehbar“, obschon sie so verständlich abgefasst wurde, dass jeder Mensch sie nachvollziehen kann.
Jeder Mensch ist selbst betroffen und befugt, sich gegen jede Form von Impfpflicht-Ermächtigungsgrundlagen zu wehren, da bereits die Möglichkeit der Anordnung einer Impfpflicht einen Angriff auf die Würde, das Leben und die Gesundheit aller (davon betroffenen) Menschen darstellt.
Die Richter Masing, Paulus und Christ dürfen sich gerne und ihren Kindern so oft wie so wollen eine Impfung verabreichen lassen, damit der Umsatz der Pharma-Industrie nicht ganz einbricht.
Aber wir, die Menschen in diesem Lande, die noch den Mut haben sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen, lehnen eine solche Impfpflicht ab.
Eine solche Impfpflicht wird auch niemals durchgesetzt werden, weil es Menschen in diesem Land gibt, die sich weder mit Zwang oder auf indirektem Wege durch soziale Ausgrenzung zu einer Impfung nötigen lassen werden.
Es ist schlicht eine Perversion des Rechts, wenn sich ein „Gesetzgeber“ anmaßt, in einem IfSG Impfpflichten festzuschreiben, unabhängig davon, dass längst erwiesen ist, dass die Regierung, die von diesem Gesetzgeber eingesetzt worden ist, einen Lockdown zu verantworten hat, der auf einem einzigen wissenschaftlichen und politischen Betrug an den Menschen in diesem Lande beruht.
Unsere Empfehlung ist also: Wirken Sie darauf hin, dass diese Richter, die offenbar menschlich und fachlich vollkommen unqualifiziert sind, freiwillig ihren Hut nehmen und wichtige Ämter der Rechtsprechung qualifizierteren Personen überlassen.
Diese Richter haben offensichtlich nicht verstanden, was das Recht wirklich ist und welche Funktion es wirklich hat, also nicht einmal erfasst, was sich jeder Mensch auch ohne Jurastudium erschließen kann.
Das Versagen dieser Richter und die hier kritisierte Entscheidung haben immerhin den Vorteil, dass jetzt jeder erkennen kann, dass das BVerfG offensichtlich nur noch die Interessen von Politik und Wirtschaft, aber nicht die Rechte der Menschen bzw. „beschwerdefähige (Grund-)Rechte“ schützt.
In diesem Kontext scheint keine „Begründung“ bzw. keine Floskel zu oberflächlich oder zu peinlich zu sein, um die Beschwerde eines Bürgers vom Tisch zu wischen.
Da das BVerfG sich mit solchen ignoranten Entscheidungen nicht einmal mehr die Mühe macht, zumindest den Anschein zu erwecken, dass es wirklich ein Gericht ist, das die Grundrechte schützt, sollten Sie dem „Gesetzgeber“ aber besser gleich empfehlen das BVerfG abzuschaffen, einfach weil Ihr Gericht vollkommen überflüssig ist und nur Geld kostet.
Denn das BVerfG verhindert faktisch nichts, lässt mit der Formel „Auch das war noch im Rahmen des gesetzgeberischen Ermessens“ faktisch alles durchgehen, ganz gleich, ob es „Rettungsschirme“ für „notleidende“ Banken oder Impfpflichten zum Wohle einer Pharma-Industrie betrifft, die Impfstoffe entwickelt, die kein (aufgeklärter) Mensch will oder braucht.
Ein solches BVerfG brauchen wir nicht, braucht niemand !
Das BVerfG sollte also abgeschafft werden, da es – wie gerade die Gegenwart beweist – faktisch keinen nennenswerten Beitrag zum Grundrechtsschutz leistet, die Steuergelder für Ihr Gericht folglich nur sinnlos verschwendet werden und Ihr Gericht für den Bürger, der auf der Suche nach Rechtsicherheit ist, genauso hilfreich ist wie es das Spiegelbild einer Trinkwasseroase in einer lebensfeindlichen Wüste für einen Durstigen wäre.
In dieser Hinsicht ist das BVerfG nur ein Trugbild. Es bietet keinen Schutz, erweckt aber den Anschein, dem effektiven Grundrechtsschutz zu dienen.
Die Menschen verschwenden ihre Lebenszeit, wenn sie berechtigte Verfassungsbeschwerden an Ihr Gericht wenden und dort mit 99%iger Sicherheit keinen Erfolg haben.
Es wäre also ein Fortschritt für die Rechtspflege und Rechtskultur, wenn alle Richter des BVerfGs ihr Amt einfach niederlegen und öffentlich dafür plädieren, dass dieses Gericht endlich abgeschafft werden sollte.
Machen Sie was Sie wollen. Aber bilden Sie sich bitte nicht ein, dass alle Menschen in diesem Lande schon so verblödet sind, dass sie nicht mehr begreifen, wenn sie durch oberflächlichste Phrasen einiger Ihrer Richter förmlich verspottet und gleichsam an Sonderinteressen wie die der Pharma-Industrie verkauft werden.
Beste Grüße
(Unterschrift)
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