Alltagsterror

Jugendamt soll „zu jeder Tages- und Nachtzeit unangemeldet“ Zugang zu Wohnungen der Bürger haben – Offener Brief eines Rechtsanwalts gegen das Geschäftsmodell Kinderklau

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An

 

(die Angabe der nachfolgenden Empfänger ist nur als Anregung gemeint)

 

die Abgeordnete / den Abgeordneten des Deutschen Bundestags Frau/Herrn…

 

die …. Fraktion im Deutschen Bundestag

 

das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend…

 

…. (weitere Empfänger)….

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge habe ich zur Kenntnis genommen, dass im Bundesland Niedersachen schon Überlegungen formuliert worden sind, alle Eltern unter Generalverdacht zu stellen und ihnen allen – angeblich im Namen des Kindeswohls – unangekündigte Besuche durch Jugendämter zuzumuten, siehe:

https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1858434/fall-luegde-jederzeit-besuch-vom-jugendamt

Es ist geradezu bezeichnend und geradezu perfide, wenn dieser Vorschlag ausgerechnet von Pflegeeltern, dem Ehepaaar Tolksdorf, vorgebracht wird, die letztlich zu den wirtschaftlichen Nutznießern von Kindesentziehungen gehören (wenngleich damit nicht alle Pflegeeltern auf ein solche Motivation reduziert werden sollen) und wegen ihrer Pflegekinder faktisch unter ständiger Kontrolle eines Jugendamts stehen müssen.

Heißt es in dem vorgennannten Link doch (Zitat): „Wir haben ein kleines Pflegekind. Wie schön wäre es, wenn es mal an der Tür klingeln würde und das Jugendamt stünde vor der Tür?“, fragte Sprecherin Ina Tolksdorf am Donnerstag bei einer Experten-Anhörung im Niedersächsischen Landtag. Das Ehepaar Tolksdorf lebt in Hameln und hat Pflegekinder.“

Wer spricht da also in Wahrheit? Das Ehepaar Tolksdorf? Das Jugendamt? Die Träger von Kinder- und Jugendheimen, die gerne mehr Kinder in ihren Heimen hätten?

Es ist also geradezu entlarvend, wenn ein solcher Vorschlag im Rahmen ener „Experten-Anhörung“ ausgerechnet von Pflegeeltern vorgetragen wird, die allem Anschein nach – ob nun bewusst oder unbewusst – bloß als Bausprechpuppe mächtiger Lobby-Interessen agieren.

Das nachfolgend erwähnte Buch von Elsa Utz und Ole Anders empfiehlt potentiellen Pflegeeltern übrigens, sich aus den dort ausführlich dargestellten Gründen besser nicht mehr als Pflegeeltern zur Verfügung zu stellen.

Wer jedenfalls mit solchen Überlegungen im Sinne von „Alle Eltern sollten jederzeit mit einem Besuch des Jugendamts rechnen …. und wer nicht kooperiert und auf einem Durchsuchungsbefehl besteht oder ähnlich altmodische Vorstellungen von geschützter Privatsphäre etc. hat, der ist erst Recht verdächtig ….“ herumjongliert, der sollte wissen, dass die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren zu einem Milliardengeschäft pervertiert worden ist, siehe u.a.:

https://www.nachrichtenspiegel.de/2019/08/16/wer-bei-epstein-hinschaut-sollte-vor-seiner-eigenen-haustuer-nicht-wegschauen/

Von daher hoffe ich, dass (auch) Sie solchen Bestrebungen entgegentreten und – nicht nur aus diesem Anlass – für eine umgehende Reform der gesamten Jugendfürsorge eintreten.

Gerade angesichts der regelmäßig vollkommen unzureichenden Ausbildung und fachlichen Eignung von Jugendamtsmitarbeitern, Fragen der Kindeswohlgefährdung (und viele andere Fragen auch) angemessen beurteilen zu können, wäre es fatal, wenn jetzt alle Eltern unter Generalverdacht gestellt werden und davon letztlich ausgerechnet noch (ausschließlich) die Milliarden-Helfer-Industrie der (nichtstaatlichen) Träger von Kinder- und Jugendheimen und ein ganzes Heer von Gutachtern, Verfahrenspflegern und Anwälten wirtschaftlich profitieren würde.

 

Es wäre angesichts der dringend reformbedürftigen Strukturen in der Jugendfürsorge zuverlässig zu erwarten, dass dann auch vollkommen intakte Familien zerstört würden, eben weil in der Praxis letztlich bloß subjektive Eindrücke von Jugendamtsmitarbeitern den Ausschlag geben würden, ob ein Kindeswohl gefährdet ist oder nicht, nicht wissenschaftlich solide festgestellte und bewertete Sachverhalte.

Durch ungerechtfertigte Fremdunterbringungen sind schon unzählige Eltern und Kinder schwerst traumatisiert worden, und diese Entwicklung darf jetzt nicht auch noch durch die Totalüberwachung aller Eltern weiter forciert werden.

Die in unzähligen Web-Beiträgen behandelte Problematik „Willkür von  Jugendämtern, Gutachtern und Familiengerichten“ und das Milliardengeschäft der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen muss m.E. umgehend auf höchster politischer Ebene umfassend aufgearbeitet werden. 

Jugendämter unterliegen allem Anschein nach keiner effektiven Kontrolle, viele Jugendamtsmitarbeiter sind für ihre Aufgaben nicht fachlich (und zuweilen wohl nicht einmal menschlich) qualifiziert, viele Gutachter halten wissenschaftliche Mindeststandards nicht ein, viele Richter treffen nicht mehr nachvollziehbare Entscheidungen usw. usw.

Zur Aufklärung der gesamten Problematik müsste m.E. ein Untersuchungsausschuss installiert werden, der alle relevanten Aspekte der Willkür bei der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen und alle Formen des Missbrauchs von Kindern (sexueller Missbrauch, gerade auch in diesem Zusammenhang und sonstige Formen des Missbrauchs von Kindern, gerade auch durch staatliche Willkür.) umfassend – und vor allem: überregional – aufarbeitet. 

Alle, die sich die im Web hierzu auffindbaren Quellen ansehen und sich angesprochen fühlen, werden unschwer erkennen, dass es offensichtlich bereits zehntausende (!) betroffene Familien und Kinder gibt, die in diesem Kontext über Geschäftemacherei, Willkür und totale Rechtsunsicherheit klagen und durch ihre Erfahrungen schwer traumatisiert worden sind.

Sehr empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang z.B. das Buch  „Verlorene Kinder oder „Warum das Prinzip Pflegekind durch unser praktiziertes Rechtssystem zur Kindeswohlverletzung wird!“ und die Folgen von „Inobhutnahmen“ von Elsa Utz und Ole Anders und

Wilhelm Körner/Georg Hörmann (Hrsg.): Staatliche Kindeswohlgefährdung?, 1. Auflage 2019.

Diese Problematik ist somit – schon lange – nicht mehr im Einzelfall juristisch aufzuarbeiten, schon gar nicht durch eine Gruppe von Anwälten oder Gutachtern. Diese Aufarbeitung ist die Pflicht und Aufgabe des Staates (vgl. Art. 6 GG).

Wenn Sie in einem bundesweit veröffentlichen Aufruf alle Betroffenen darum bitten würden, Ihnen ihre Erfahrungen mit der Inkompetenz oder auch Willkür von Jugendämtern, Gutachtern, Verfahrensbeiständen, Kinderheimen etc. zu schildern, dann würden sich absehbar zehntausende Betroffene melden.

Und genau das sollte auch geschehen, damit diese Erfahrungen endlich einmal zur Kenntnis genommen und systematisch und umfasend aufgearbeitet werden können. Dann könnten auch endlich Konsequenzen gezogen  und dringend nötige Reformen auf den Weg gebracht werden.

Für das Wohl der Kinder und Familien gibt es m.E. dazu keine Alternative mehr.

 

In diesem Sinne verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Schmitz

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
Kontaktdaten unter: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de

Foto: pixabay/CC0



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