Das Landgericht München hat einige Teile der Sky AGB für unwirksam erklärt. Damit haben Kunden ein Recht auf Kündigung, die von dem Wegfall des Sportangebotes betroffen sind (keine Formel 1, weniger Bundesliga).
Achtung, wahrscheinlich NUR diejenigen, die vom Wegfall des Sportangebotes auch betroffen sind.