Kolumne

Hecke schneiden verboten!

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Ein Kommentar von Rüdiger Lenz.

WOW! Was kommt denn da noch rein, in des Deutschen Gehorsamsblatt, ähh, Gesetzesbuch. Paragraf 39 Absatz 5 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sieht vor, dass ab dem 1. März bis zum 30. September weder eine Hecke geschnitten noch ein Baum im Garten gefällt werden darf. WOW, kann ich da nur sagen. Echt ein richtig gutes Bundesnaturschutzgesetz. Ob ich dann noch bis zum 23. Dezember kein Fleisch essen darf und ab dem Fest der Tierliebe, ähh, schon wieder so ein freudscher Versprecher, natürlich das Fest der Menschenliebe, der christlichen Nächstenhiebe für die Gänse und alles Getier, was ins weihnachtliche Mäulchen bekommen darf? Ja, Tierliebhaber mögen gerne Biofleisch oder, dass man zuvor mit den Tieren ganz ganz lieb umgegangen ist. Bevor man sie schlachtet und isst. Keine Hecke mehr schneiden, aber ganze Wälder abholzen dürfen. Ihr wisst ja, der gehorsame Normopath weiß nicht viel, aber davon dann doch ziemlich viel.



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