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Uranbomben müssen sofort weltweit geächtet und die Folgen der bisherigen Einsätze von Uranbomben sofort weltweit aufgearbeitet werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Einsatz von Uran-Munition ist m.E. ein Verbrechen gegen die Menschheit und die gesamte belebte Natur, insbesondere gegen die Völker, in deren Lebensraum diese Munition eingesetzt worden ist und die – bis zum heutigen Tage – von den Streitkräften, die diese Munition eingesetzt haben, im Wissen um die gewaltigen gesundheitlichen Risiken dieser Waffen nicht einmal ansatzweise über diese Risiken aufgeklärt worden sind.
Nach dem Einsatz dieser Uranwaffen ist das Verschweigen dieser gesundheitlichen Risiken m.E. ein Verbrechen besonderer Art, das man nur noch als Genozid an den unschuldigen Völkern in Afghanistan, im Irak, in Serbien, im Kosovo und anderswo bezeichnen kann.
Angesichts der gesundheitlichen Folgen, die mit den hochtoxischen Eigenschaften dieser Waffen – nachweislich – auch schon bei vielen Angehörigen der Streitkräfte, die im Irak, in Serbien und (sicherlich) auch anderswo verbunden waren, war und ist – ungeachtet der eindeutigen Völkerrechtswidrigkeit dieser militärischen Interventionen in Afghanistan, im Irak und im ehemaligen Jugoslawien, die überhaupt nicht ernsthaft dementiert werden kann – eine Beteiligung von Kräften der Bundeswehr an Einsätzen im Ausland, in denen andere Streitkräfte diese Waffen eingesetzt haben oder auch nur möglicherweise weiterhin einsetzen würden, gerade auch gegenüber den Angehörigen der Bundeswehr in jeder Hinsicht vollkommen unverantwortlich.
Denn ganz unabhängig von der Frage, ob eine militärische Invention im europäischen oder außereuropäischen Ausland nach der UN-Charta völkerrechtlich legitimiert ist, kann eine militärische Intervention, bei der von alliierten Streitkräften Uran-Munition eingesetzt wird, schon von vornherein unter keinem Gesichtspunkt legitimiert sein.
Der Einsatz von Uran-Munition verstößt nicht nur gegen Völkerrecht. Er ist ein Völkerrechtsverbrechen ganz eigener Art und von ganz besonderer Qualität, da er in seinen extrem langfristigen Auswirkungen m.E. noch viel gefährlicher ist als der Einsatz von biologischen und chemischen Kampfstoffen, die längst international geächtet sind.
Es ist das große Verdienst des Arztes und Wissenschaftlers Professor Siegwart- Horst Günters und des Dokumentarfilmers Frieder Wagner, diese Thematik schon vor mehr als 14 Jahren hinreichend aufgearbeitet zu haben.
Frieder Wagners Filme „Der Arzt und die verstrahlten Kinder von Basra – Uranmunition und die Folgen“ sowie „Deadly Dust – Depleted Uranium“ können von jedermann bei Youtube abgerufen werden. Die Inhalte dieser Filme sprechen schon für sich.
Von Frieder Wagner wurde auch das Buch „Uranbomben – Die verheimlichte Massenvernichtungswaffe“ herausgegeben, in dem zahlreiche Quellen zu dieser Thematik aufgearbeitet worden sind. Die dort wiedergegebenen Fakten, die sich auch auf eigene Angaben der US-amerikanischen Streitkräfte stützen, sprechen für sich und können nicht ernsthaft dementiert werden.
Prof. Siegwart-Horst Günther hat seine Erfahrungen und Erkenntnisse zudem in dem Buch „Uran-Geschosse: Schwerstgeschädigte Soldaten, mißgebildete Neugeborene, sterbende Kinder – Eine Dokumentation der Folgen des Golfkrieges, 1993 – 1995“ niedergelegt.
Diesen beiden Männern gebührt für ihre Arbeit somit höchstes Lob und jede mögliche Anerkennung, weit über die Grenzen Deutschlands hinaus.
Statt solcher Anerkennung musste Frieder Wagner aber erleben, dass er gerade auf Grund seiner vorgenannten Dokumentation über die verstrahlten Kinder von Basra aus dem Jahre 2004 keine Aufträge mehr vom öffentlichen-rechtlichen Rundfunk erhalten hat.
In dem mit ihm geführten Interview, das auf Youtube unter „KenFM-Spotlight: Frieder Wagner über die Wirkung von Uranmunition“ abrufbar ist, berichtet er ausführlich von diesem „Karriereknick“.
Eine solche (Des-)„Informationspolitik“ ist ein Armutszeugnis für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wäre m.E. schon für sich gesehen vollkommen ausreichend, die Entrichtung der Rundfunkgebühr aus Gewissensgründen zu verweigern. An einem solchen „Kartell des Schweigens“ möchte ich mich jedenfalls nicht mitschuldig machen.
I.
Dabei ist die Rechtslage zum Einsatz von Uranmunition so eindeutig wie sie nur sein kann:
1.
„Das Genfer Protokoll (mit vollem Titel: Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am Juni 1925 in der Schweizer Stadt Genf unterzeichnet wurde. Es verbietet den Gebrauch chemischer und biologischer Waffen, enthält allerdings keine Vorgaben zu deren Entwicklung, Herstellung und Lagerung. Aus diesem Grund wurden mit der Biowaffenkonvention(1972) und der Chemiewaffenkonvention (1993) zwei weitere Verträge abgeschlossen, die entsprechende Regelungen zu Rüstungsbeschränkungen und Abrüstungsverpflichtungen enthalten. Dem Genfer Protokoll, dessen Bestimmungen zuvor bereits als Völkergewohnheitsrecht galten, sind bisher 137 Vertragsparteien beigetreten…“ (Quelle: Wikipedia).
2.
Der Einsatz von DU- bzw. Uran-Munition ist nach aktueller völkerrechtlicher Rechtslage ebenfalls eindeutig strengstens untersagt (Zitat):
„Wie Golfkriegs- und Kosovo- Szenario zeigen, gefährdet der Uranwaffeneinsatz die eigene Truppe (auch über friendly-fire -Konstellationen hinaus) bzw. die „befreundete Bevölkerung“…. Ähnlich wie A-, B- und C-Waffen sind Uranwaffen in ihrer Wirkung nicht kontrollierbar ….Aufgrund ihrer unterschiedslosen Wirkung stellt die Unterkommission der (UN-)Menschenrechtskonvention Uranwaffen neben Massenvernichtungswaffen (Resolution 1996/16, Part. 1) … Gem. Art. 51 Abs. 5 b Zusatzprotokoll (ZP) 1 ist eine Angriffsart als unterschiedslos anzusehen, bei der damit zu rechnen ist, dass zivile Verluste verursacht werden, die in keinem Verhältnis zum erwarteten militärischen Vorteil stehen. Selbst wenn Uranmunition eine hochwirksame, panzerbrechende Waffe darstellt, ist auf ihren Einsatz in Anbetracht der Langzeitfolgen und –schäden für den zivilen Bereich zu verzichten … .
Das moderne humanitäre Völkerrecht, speziell ZP 1, verbietet den Einsatz von Waffen, die ausgedehnte, langanhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen (Art. 35 Abs. 3; Art. 55 Abs. 1) …
Gem. dem jeweiligen Art. 1 (des Genfer Abkommens und ZP 1) verpflichten sich die Vertragsparteien, die Verträge unter allen Umständen einzuhalten und ihre Einhaltung durchzusetzen. Das heißt, dass ein Staat ohne Uranwaffenbesitz (wie die Bundesrepublik Deutschland) kann und muss alles dafür tun, dass ein völkerrechtswidriger Einsatz von Uranmunition unterbleibt. Denn Art. 3 des IV. Haager Abkommens von 1907 bzw. Art. 91 ZP 1 besagt: Jeder Staat haftet für völkerrechtliche Verletzungen im umfassenden Sinne.Er hat Wiedergutmachung und ggf. Schadenersatz zu leisten; er muss das pflichtgemäße Verhalten seiner Untergebenen (Angehörige der Streitkräfte) eintreten. Eine mögliche völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit solcher Personen befreit ihn hiervon nicht.“ (Quelle: Prof. Manfred Mohr, Landeskonventionsbeauftragter des Deutschen Roten Kreuzes /Landesverband Berlin, Uranwaffeneinsatz: eine humanitär-völkerrechtliche Standortbestimmung, Humanitäres Völkerrecht, Informationsschriften, Heft 1, 2001, S. 27/34).
Zudem dürfte der Einsatz von Uran-Munition stets gem. dem aktuell geltenden Völkerstrafgesetzbuch die Tatbestände der §§ 6 (Völkermord), 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit), 11 (Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotene Methoden der Kriegsführung) und 12 (Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung) erfüllen.
Wie konnte und kann also die Bundeswehr überhaupt an Auslandseinsätzen in Gebieten beteiligt werden, wenn solche Waffen dort eingesetzt eingesetzt wurden oder sogar immer noch eingesetzt werden?
Ungeachtet dieser rechtlichen Würdigung sollte es aber für jeden Menschen, der noch einen letzten Rest an Menschlichkeit in sich sein, ohnehin selbstverständlich sein, dass man selbst in Kriegszeiten niemals solche Waffen gegen Menschen einsetzen kann.
II.
Wir fordern die Bundesregierung und die Abgeordneten des deutschen Bundestages nachdrücklich auf:
- sich dafür einzusetzen , dass die Verwendung von Uran-Waffen weltweit sofort eingestellt und geächtet wird,
- sich dafür einzusetzen, dass die Bundeswehr niemals mehr in Gebieten eingesetzt wird, in denen alliierte Streitkräfte Uran-Munition auch nur möglicherweise einsetzen,
- die Herstellung, Beschaffung, Lagerung, Besitz, Finanzierung, Verkauf, Verbreitung und Transport von Uranwaffen auf deutschem Gebiet zu verbieten,
- auf die auf deutschem Hoheitsgebiet stationierten NATO-Truppen einzuwirken und im Rahmen der UN und der NATO darauf zu drängen, Einsatz, Lagerung und Transport von Uranwaffen zu unterlassen
- in der UN auf die genaue – weltweite – Erfassung der Folgen des bisherigen Einsatzes von Uranmunition hinzuwirken,
- in der UN auf die Säuberung kontaminierter Gebiete und die Unterstützung der Opfer des Einsatzes von Uranwaffen hinzuwirken,
- in der UN auf die Leistung von Schadenersatz an die Opfer durch die Länder hinzuwirken, die für den Einsatz von Uranmunition verantwortlich waren und sind
Es gab schon Initiativen zur weltweiten Ächtung von Uranmunition, siehe u.a.:
http://www.uran-munition.de/artikel.html
Diese Initiative wurde gestartet, weil die bisherigen Initiativen bislang noch nicht zu einer weltweiten Ächtung von Uranmunition und zur rückhaltlosen Aufklärung der Folgen des Einsatzes von Uranmunition geführt haben,
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