In einer jüngsten Mitteilung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags will der Ausschussdienst die Veröffentlichung der Petition zum sofortigen Ende aller – völkerrechtlich illegalen – Bundeswehreinsätze in Afghanistan nicht zulassen. Hierzu eine aktuelle Replik:
Ihre Pet-Nr. 3-19-05-056-010386, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Einsatz der Bundeswehr im Ausland); Ihr Schreiben vom 30.8.2018, hier eingegangen am 8.9.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
da der Gegenstand der Petition gegen die Bundeswehreinsätze in Afghanistan so ernst ist, wäre ich nie auf die Idee gekommen, in diesem Kontext einmal – wenn auch nur flüchtig – erheitert werden zu können.
Weil alle wissenschaftlichen Beweise dafür sprechen, dass die Ereignisse zu 9/11 von bis heute unbekannten Mitgliedern der US-amerikanischen Militär- und Geheimdienstkreise inszeniert wurden, um damit alle schon längst vorher geplanten militärischen Aggressionen gegen bestimmte Zielstaaten endlich in die Tat umsetzen zu können, muss es jeden redlichen Zeitgenossen beschämen, wenn sich die bundesdeutsche Politik in Afghanistan auch noch an diesen Völkerrechtsbrüchen beteiligt.
Was dort in Afghanistan so alles „in Namen des Völkerrechts“ geschehen kann, hat die Welt durch die Zahl der Opfer der sog. „Kunduz-Affäre“ des Oberst Klein erfahren.
Dass die Bundesrepublik dem aggressiven Treiben der „Supermacht“ USA aus eigener Kraft nichts entgegen setzen kann, ist das Eine. Dass sich Mitglieder des Bundestags aber auch noch aktiv an solchen Völkerrechtsbrüchen beteiligen, ist etwas ganz Anderes. Solche Völkerrechtsbrüche sind weder vom GG noch vom Völkerrecht gedeckt, schon gar nicht dann, wenn sie schlicht auf einer großen Lüge basieren.
Aber siehe da: Auch wenn Menschlichkeit und Anstand, Völker- und Verfassungsrecht allem Anschein nach bei vielen Abgeordneten zuweilen keine mehr Hemmungen mehr auslösen, so möchte man sich dort aber doch auf keinen Fall über die hochheiligen „Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen“ hinwegsetzen.
Ihre Bezugnahme auf Nr. 3 lit. h) Ihrer vorgenannten Richtlinien ist schlicht absurd und geradezu lächerlich. Das Interview mit dem US-amerikanischen Völkerrechtler Boyle ist auf Spiegel-Online veröffentlicht und für jedermann zugänglich. Und Sie wollen ernsthaft behaupten, dass es in die Persönlichkeitsrechte von Boyle eingreifen soll, wenn sein Name nicht geschwärzt wird?
Ich kann Herrn Dr. Daniele Ganser ja mal gerne fragen, ob er es als „Eingriff“ in sein „Persönlichkeitsrecht“ empfindet, wenn ich ihn namentlich nenne, weil ich sein – wichtiges – Buch über die illegalen Kriege der NATO nicht unerwähnt lassen möchte. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann hätte ich besser – anonymisiert – von einem „Schweizer Friedensforscher“ gesprochen, der da irgend so ein Buch über die Kriege der NATO geschrieben hat.
Die in der Petition vorhandenen Links zu Webseiten könnten Sie – was gegenüber der Nichtveröffentlichung der Petition ein milderes Mittel wäre – auch getrost streichen, da alleine schon das Buch „Der mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7“ von David Ray Griffin genügend wissenschaftlich fundierte Beweise hält, um das offizielle Narrativ zu den Hintergründen und Abläufen am 11.9.2001 nachdrücklich zu widerlegen.
Der Inhalt der Petition wird durch Sie so schockierendes in Bezug nehmen von Youtube-Videos in keiner Hinsicht geschwächt.
Diese konkrete Richtlinie ist aber auch gerade deshalb schlicht ein Witz, weil ich im Umgang mit Behörden und insbesondere auch mit Gerichten noch nie erlebt habe, dass die Bezugnahme auf einen Weblink auch nur gerügt worden ist. Wir leben in modernen Zeiten, und es gibt keinen einzigen nachvollziehbaren Grund, eine Petition schon deshalb zu sperren, weil es beweiskräftige Darstellungen z.B. in einem Youtube-Video gibt, die mehr aussagen als deren Beschreibung. Auch wenn man Bilder manipulieren kann, so sagen offensichtlich nicht manipulierte Bilder oft mehr aus als ganze Bücher.
Und dann monieren Sie – offensichtlich von dem Ziel geleitet, den Text dieser Petition auf keinen Umständen veröffentlichen und zur öffentlichen Diskussion stellen zu müssen – auch noch, dass die an Sie übermittelte Liste mit den Namen der Unterstützer keine „eigenhändige“ Unterschrift enthält?
Werden so alle Petitionen von Ihnen geblockt, bei denen über OpenPetition um Unterstützung geworben wurde?
In Ihren vorgenannten Richtlinien heißt es unter Ziff. 1 eindeutig (Zitat):
„1. Öffentliche Petitionen können von jedermann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen unter Verwendung des hierfür vorgesehenen elektronischen Formulars an den Petitionsausschuss eingereicht werden….“.
Von einer eigenhändigen Unterschrift ist dort nirgendwo die Rede.
Und selbst wenn für jeden einzelnen Unterstützer eine eigenhändige Unterschrift gefordert würde, so hätte ich dieses Erfordernis schon durch meine eigene Unterschrift auf der Petitionsschrift erfüllt, die Ihnen auf dem Postwege übermittelt worden ist.
Ich habe alle Unterstützer meiner Petition bereits per Mail darum gebeten, Ihnen zu schreiben und zu bestätigen, dass sie meine Petition unterstützen. Bei dieser Gelegenheit kann dann ja auch jeder seine Stellungnahme dazu abgeben, was er davon hält, wie Sie mit einer Petition zu einer so wichtigen gesellschaftspolitischen Frage umgehen.
Bei den Betreibern des Portals von OpenPetition habe ich heute angefragt, ob sie jemals mit einem solchem Vorhalt konfrontiert worden sind.
Aber die in Ihrer Antwort vom 30.8.2018 implizit zum Ausdruck kommende absurde Paradoxie ist von solcher Qualität, dass ich – obwohl die Bundeswehreinsätze in Afghanistan nun wirklich kein Spaß sind – kurz herzhaft lachen musste.
Verfassungsrecht- und Völkerrecht, Menschlichkeit und Respekt vor dem Leben und Friedenswunsch der Menschen anderer Völker interessieren die Politiker, die für die Bundeswehreinsätze in Afghanistan gestimmt haben, allem Anschein nach nicht mehr.
Aber ein Weblink in einer Petition, und dann auch noch die namentliche Nennung eines Völkerrechtlers wie Boyle oder von Buchautoren wie Dr. Daniele Ganser oder von David Ray Griffin, solche (angeblichen) Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Buchautoren und Juristen, das geht dem Bundestag dann doch zu weit.
Wenn Sie die Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kriegen und alle damit verbundenen „möglichen“ Eingriffe in Leben und Gesundheit von Menschen rechtfertigen, aber zugleich den angeblichen Eingriff in „Persönlichkeitsrechte“ eines Petenten kritisieren, dann kann ich über solche Doppelstandards nur noch staunen.
Für mich entsprechen solche Doppelstandards dem sarkastischen Humor von Rechtsnihilisten, die sich selbst offenbar alles generös verzeihen können, aber die Kritik an ihrem Verhalten selbst mit den lächerlichsten Formalien und Vorhaltungen abblocken möchten.
Ein guter Freund sagte mir, dass ich mir den Aufwand für solche Petitionen doch sparen könne. Angesichts der längst vorhandenen politischen Realitäten könne doch kein Mensch mehr noch irgendein Unrecht aufhalten oder verhindern. Das Einzige, was der Mensch in diesen Zeiten noch tun könne, wäre, dass er als Mensch auf dem Pfad der Rechtschaffenheit bleibt. Wie Recht mein Freund doch hat.
Ein Dialog macht überhaupt nur Sinn, wenn der Andere überhaupt ein Interesse an einem Dialog hat. Wenn das Interesse des Anderen offensichtlich nur noch darin besteht, ein in keiner Hinsicht vom Volk demokratisch legitimiertes „Programm“ durchzuziehen, (auch) in diesem Kontext alle unbequemen Wahrheiten auszublenden und jede berechtigte Kritik mit pauschalen Verweisen auf längst widerlegte (Teil-)Unwahrheiten und unhaltbare juristische Interpretationen des Völkerrechts abzublocken, dann ist jedes Bemühen um Dialog pure Zeitverschwendung.
Dann kann der Mensch offenbar nur noch darauf hoffen, dass es eine höhere Gerechtigkeit gibt, der sich letztlich kein Mensch entziehen kann. Das ist keine Resignation an der Welt, sondern ein absolutes Vertrauen in eine Gerechtigkeit, die die Zukunft für alle Menschen bereit hält.
Ich fasse noch einmal ganz grundsätzlich zusammen:
Wenn der Bundestag solche Bundeswehreinsätze wie die damals in Serbien oder nachfolgend in Afghanistan und Syrien beschlossen hat, dann hat er zu seiner Rechtfertigung stets in wesentlicher Hinsicht auch Sachverhalte bemüht, die sich schließlich als falsch, oder zutreffender: eindeutige Lüge, herausgestellt haben.
Der Angriff auf Serbien in 1999 „begann mit einer Lüge“, was im Jahre 2001 sogar noch über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vermittelt werden konnte, Die Doku über den NATO-Einsatz in Jugoslawien mit dem Titel „Es begann mit einer Lüge“, die jedermann auf Youtube abrufen kann, wird sicherlich auch jedem Bundestagsabgeordneten bekannt sein.
Eine solche Aufklärungsarbeit durch ein Format des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erscheint unter den aktuellen Verhältnissen schon undenkbar.
Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien basiert auf der Lüge, dass man militärisch in einem fremden Land intervenieren kann, das in keiner Weise für die Entstehung und Ausbreitung des IS verantwortlich war und ist und in jeder Hinsicht von Anfang an fest entschlossen und – spätestens seit der Unterstützung durch die russische Föderation – auch in der Lage war, den IS zu bekämpfen und zu besiegen.
Im Web finden sich unzählige Quellen dazu, welche Mächte bzw. Staaten ganz offensichtlich ein Interesse an der Unterstützung des IS gehaben haben und auch – zumindest teilweise nachweislich – eine solche Unterstützung in allen denkbaren Formen (durch Geld, Waffenlieferungen, Rückzugsräume, Ausbilder etc.) geleistet haben. Wenn das schon jeder Bürger problemlos recherchieren kann, dann erst Recht eine so gigantische Behörde wie der BND, der über ein weitaus besseres Netzwerk verfügten dürfte als jede Nachrichtenagentur (bloß unterstellt, es gäbe eine Nachrichtenagenturen, die unabhängig von Nachrichtendiensten agieren können).
Und wie verhält es sich nun mit dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan?
Der Angriff auf Afghanistan basiert auf der offensichtlich gewordenen Lüge, dass die für die Anschläge von 9/11 verantwortlichen Terroristen von Afghanistan aus operiert haben sollen und die Regierung dieses Landes diesen Terroristen in ihrem Land einen „sicheren Hafen“ bereit gestellt haben soll.
Schon der Inhalt des Buchs von David Ray Griffin „Der mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7: Warum der offizielle Abschlussbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist“ reicht – wie gesagt – vollkommen aus, um den definitiven, wissenschaftlich fundierten Beweis dafür zu erbringen, dass die drei Türme, die am 11.9.2001 zerstört wurden, nur auf Grund einer kontrollierten Sprengung auf diese Art und Weise, insbesondere in dieser Geschwindigkeit (des zumindest phasenweise „freien Falls“), vollständig in sich zusammengestürzt sein können. Vor 9/11 ist noch nie ein Hochhaus, das in Stahlskelettbauweise errichtet worden ist, auf Grund eines bloß lokalen Feuers bzw. einer bloß partiellen Zerstörung vollständig in sich zusammengestürzt. Am 11.9.2001 war das aber gleich bei drei Hochhäusern der Fall, wobei WTC 7 nicht einmal von einem Flugzeug getroffen worden ist.
Wer die mit zwingender wissenschaftlicher Logik dargelegten Erkenntnisse, die von tausenden Architekten und Ingenieuren mitgetragen werden, bestreitet, ist m.E. entweder ein Dummkopf, weil er sich nicht informiert hat, oder ein Lügner, eben weil er sich informiert hat und es in Wahrheit besser weiß.
Der Bundesregierung müsste somit auf Grund seines Auslandsnachrichtendienstes noch sehr viel besser informiert sein als jeder Bürger dieses Landes, der auf Grund seiner täglichen Pflichten zudem nur begrenzte Zeit aufbringen kann, um sich der Verschaffung von Hintergrundinformationen über Ereignisse in aller Welt zu widmen.
Und wollen Sie den Menschen in diesem Land erzählen, dass Mitglieder des Bundestages keinen Zugang zu den Analysen des BND und auch keinen Zugang zum Internet haben und somit weit weniger wissen als jeder Bürger, der sich im Internet ab und zu mal auf die Suche nach Hintergrundinformationen begibt?
Ihre Reaktion lässt jedenfalls nicht erkennen, dass sie sich wirklich ernsthaft – und das heißt im Detail – mit meiner Kritik an den Beschlüssen des Deutschen Bundestags zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan auseinandersetzen möchten.
Ich bin jedenfalls gespannt, was Ihre „inhaltliche Prüfung“ meiner Petition ergeben wird.
Juristisch und „politisch“ wird – so mein Eindruck – offenbar nichts mehr aufgearbeitet, wenn sich politische Eliten – auf Grund welcher Interessen auch immer – über das Recht und sogar das Verfassungs- und Völkerrecht mit Sachverhaltsverzerrungen und Wortklaubereien hinwegsetzen und sich hinter willkürlichen „Auslegungen“ des Völker- und Verfassungsrechtsrechts verstecken, die allem Anschein nach nur noch der juristischen Scheinrechtfertigung längst beschlossener Pläne dienen.
Von daher bestehe ich weiterhin darauf, dass Sie sich angemessen mit der Petition befassen und diese Petition – und diesen Nachtrag – auch auf den dafür vorgesehenen Foren des Bundestags veröffentlichen.
Aber wie auch immer sie sich entscheiden werden:
Sie stehen in der Verantwortung, Ihre Entscheidungen sind für Ihre eigen Zukunft mindestens so bedeutsam wie sie es für die Menschen sind, die unter den Folgen Ihrer Entscheidungen – und Ihrer Unterlassungen – in aller Welt zu leiden haben.
Ich selbst möchte mich fortan an die Empfehlung des bereits oben erwähnten guten Freundes halten, der mir geraten hat, mein Leben künftig nur noch Dingen zu widmen, die ich beeinflussen kann. Was ich nicht beeinflussen kann, das möchte ich fortan höheren – und damit meine ich göttlichen: – Mächten überlassen.
Aber ich hoffe, dass kein Mensch mehr irgendeine „Auszeichnung“ oder sonstige „Ehrung“ von einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages annehmen wird, der für die hier kritisierten Entscheidungen mitverantwortlich ist.
Solange solche Zustände herrschen, werde ich mich an keiner Bundestagswahl mehr beteiligen.
Hochachtungsvoll
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
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