Mit Einführung der Agenda 2010 wurde für Millionen Menschen die Armut per Gesetz beschlossen, ob Arbeitslose, Aufstocker und Rentner.
Mit Einführung der Agenda 2010 gilt für Millionen Menschen das Grundgesetz der BRD nicht mehr, zum Beispiel die Würde des Menschen, welchen Beruf man ausüben will, frei zu bestimmen wo man wohnen will, oder man sich auf aufhalten will. Sozialbehörden, vor allem Arbeitsagenturen und Jobcenter haben die ERMÄCHTUNG PER GESETZ erhalten dies zu überwachen und mit Sanktionen bei Nichthaltung bis zur Existenzbedrohnung durchzusetzen.
Die Große Koalition von CDU/CSU und SPD haben Härtere Strafe per Gesetz, die ab 1. August gelten, beschlossen.
Die Strafe könne verhängt werden, wenn zB. Hartz-IV-Empfänger Angaben, die für die Festsetzung der Hartz-Leistungen wichtig sind, „nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ machen. Bisher drohten die Strafen nur, wenn die Betroffenen falsche Angaben gemacht haben; keine Strafen sind bislang vorgesehen, wenn die Betroffenen gar keine Angaben machten.
Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahle, müsse im äußersten Fall mit Erzwingungshaft rechnen.
Dies solle vor allem bei den Hartz-Empfängern angewandt werden, die ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht“ hätten.
Begründet wird dies selten von der Politik und den Sozialbehörden vor allem Arbeitsagenturen und Jobcentermit dem Argument, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe nicht.
Da darf man die Frage stellen, warum schützt der Rechtsstaat die Verstößen der Sozialbehörden, vor allem Arbeitsagenturen und Jobcenter.
Mit keinem Wort wird von Verwarn- oder Bußgelder und Erzwingungshaft wird gesprochen bei Verstößen gegen Sozialbehörden, vor allem Arbeitsagenturen und Jobcenter, wenn Bescheide nicht richtig erstellt wurden, wenn trotz Nachweis des Antragsstellers Akten verschwinden, wenn rechtswidrig Anträge nicht angenommen werden, trotz Bewilligungsbescheiden Zahlungen nicht bei den Antragssteller ankommen und er Obdachlos wird, egal ob es auch Kinder betrifft.
Mit keinem Wort wird von Verwarn- oder Bußgelder und Erzwingungshaft wird gesprochen bei Verstößen gegen Sozialbehörden, vor allem Arbeitsagenturen und Jobcenter bei rechtswidriger Bespitzelung und Verstößen gegen das Datenschutzgesetz.
Mit keinem Wort wird von Verwarn- oder Bußgelder und Erzwingungshaft wird gesprochen bei Verstößen gegen Sozialbehörden, vor allem Arbeitsagenturen und Jobcenter, wenn Anträge monatelang nicht bearbeiten werden und durch das UNTERLASSEN der Mitarbeiter von Sozialbehörden, Antragsteller gesundheitlichen Schaden erleiden und so könnte man weitere Beispiele anführen.
WAS IST ZU TUN
Zunächst muss jeden Betroffenen klar sein, der „Staat führt Krieg gegen den Sozialstaat, von Wirtschaftslumpen bestellt und von der Politik geliefert “ und jeder der sich nicht wehrt, den Rechtstaat nicht in Anspruch nimmt, ist für die Politik ein guter Bürger.
Die Politiker/innen gehen mit aller Härte gegen Millionen von Betroffenen vor, welche auf Sozialleistungen angewiesen sind, welche sie durch ihre Menschenfeinfeindliche Politik sie selbst verursacht haben.
Medien stigmatisieren Millionen von Betroffenen als „Wohlstandsmüll“.
Es geht mit gleicher HÄRTE zu reagieren.
Widersprüche einlegen, Klagen bei Sozialgerichten, ist nur ein Mittel sich zu wehren.
Vielmehr müssen Betroffene auch die Möglichkeit des Strafrechts prüfen und sich nicht scheuen diese Möglichkeit zu nutzen.
Denkt mal über folgendes nach dass,
„Leistungspflicht des Leistungsträgers
bei Antragstellung ALG II
Kommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden.
Gegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht“.
„(Grund-) Recht ist: Artikel 12 Abs. 3 GG (Grundgesetz) „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“
Unrecht ist ein Verstoß gegen die Grundrechte! § 2 SGB II: Grundsatz des Forderns (1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen MÜSSEN alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige MUSS aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung (Gehirnwäschevertrag) abschließen“.
Ich hör jetzt schon wieder die VIELEN die sagen, bringt sowieso nichts.
Meine Erfahrung ist eine andere Wahrnehmung.
Dort wo die Sozialbehörden, vor allem Arbeitsagenturen und Jobcenter Gegenwind spüren, kann man VIELES bewegen!!!
Macht Euch endlich bewusst, die Agenda 2010, mit all ihren Auswüchsen, ist für die „Ewigkeit“ in Stein gemeißelt.
Zu VIELE MENSCHEN, die von Sozialbehörden, vor allem Arbeitsagenturen und Jobcenter ABHÄNGIG SIND, leben immer noch nach dem Motto, immer schön die Fresse halten und ja nichts sagen, nicht auffallen, nicht auf begehren gegen Unrecht, sich nicht wehren, um sich nicht unbeliebt zu machen.
Und für Alle die hiervon betroffen sind, für die habe ich schlechte Nachrichten, AUF EUCH WARTET SCHON LANGER KEINER MEHR, FÜR EUCH INTERESIERT SICH KEINER MEHR.
Und wer als Politiker, egal von welcher Partei was anders behauptet, DER LÜGT EUCH EINFACHT NUR DREIST AN!
Darum WEHRT EUCH – Mit der ganzen Härte des Gesetzes, gegen Unrecht von Sozialbehörden, vor allem Arbeitsagenturen und Jobcenter,
„Auge um Auge Zahn um Zahn“ sonst werdet IHR von den Mächtigen auf der gesellschaftlichen – sozialen Müllkippe entsorgt.