„Eigentlich rechnet man bei der täglichen Anwaltsarbeit im Bereich Sozialrecht nicht unbedingt mit skandalträchtigen Storys. Was einer Mandantin von uns jetzt widerfahren ist, kann getrost als Skandal bezeichnet werden. Die Überschreitung der eigenen Kompetenzen wäre eigentlich schon Grund genug für einen handfesten Eklat, in diesem Fall wird es allerdings noch besser: Das Jobcenter forderte unsere Mandantin auf, detailliert über ihr Sexleben zu informieren. Aber lest selbst…
Wir haben in unserer Praxis schon einiges gesehen. Häufig verlangt das Jobcenter von unseren Mandanten Auskünfte, die wohl nicht notwendig sind um die Höhe der Leistungen zu bestimmen. Aber ein aktueller Fall macht uns sprachlos…..“