Das ist eine ganz perfide Politik, die da betrieben wird. Selbstverständlich gibt es Hartz-IV-Empfänger, die sich diesem Arbeitsmarkt entziehen. Die Frage ist nur – wie viel? Und rechtfertigt das ein Rundumschlag, diesen Menschen, 52 Grundsatzartikel vorzuenthalten – und sie gar mit Hunger, Obdachlosigkeit und Kälte zu bedrohen?
1970 zum Beispiel hatten wir knapp 350.000 Arbeitslose – waren das etwa alle Drückeberger. Heute sind wir – offiziell gerechnet bei 4,5 Millionen. Unterstellt man, dass die Arbeitslosenquote aus dem Jahr 1970 nur aus Totalverweigerer besteht, so kann sich die Zahl heute kaum erhöht haben – es sei denn, es hat sich ein von der „Bundesagentur für Arbeit“ gezüchtetes Arbeitsverweigerungsvirus epidemieartig ausgebreitet – um damit ihre Daseinsberechtigung auszubauen.
Mit 350.000 Totalverweigerer kann eine Gesellschaft sehr gut leben, mit einem Staat hingegen der mittels der Sanktionspeitsche Bürgerrechte aushebelt, eine Armutsindustrie sowie Unternehmen im 2-stelligen Milliardenbereich subventioniert – eben nicht. Da möchte ich noch nicht einmal auf das mörderische Treiben der BIS, Zentralbank, Weltbank, IWF, multinationale Konzerne usw. hinweisen. Solche Schlagzeilen gehören unter einen Straftatbestand gestellt – denn hier werden aus Opfer Täter gemacht, die geschützt gehören – und nicht auf eine widerwärtige Art und Weise durch den Dreck gezogen.