So schnell kann es gehen. Gestern wurde bekannt, dass dem Widerspruch im vollen Umfang stattgegeben wurden ist, der erlassene Versagungsbescheid per Verwaltungsakt aufgehoben wurde und die zustehenden Leistungen in voller Höhe gezahlt werden. Alles andere wäre aber auch bei dieser Sachlage nicht nachvollziehbar gewesen. Die Klage beim zuständigen Sozialgericht war schon erarbeitet, gut das diese nicht zur Anwendung kommen muss. Also, wer sich ungerecht behandelt fühlt, soll, nein muss sich wehren, sachlich aber konsequent. Leider wurde nicht erklärt, wie man das „verschwinden“ von abgegebenen Unterlagen rechtfertigt. Nun sei es drum, für die Betroffene geht ein langer Kampf zu Ende. In diesen Zusammenhang möchte ich mich bei ALLEN Mitarbeitern des Nachrichtenspiegels bedanken, welche geholfen und sich eingesetzt haben. SCHÖNES WOCHENENDE und bleibt WACHSAM!!!