Laut einer Pressemittteilung der DD-MOPO vom 19.11.2013 vermitteln die Arbeitsagenturen in Sachsen immer mehr Leiharbeiter, gut für die Statistik, schlecht für die Betroffenen.
Und es ist natürlich auch nicht verwunderlich, dass man Leiharbeit als Erfolg darstellt, jedenfalls meint das der Agentur – Sprecher Frank Vollgold. Nach seiner Meinung, wäre es doch eine Chance Arbeitslose wieder auf den ersten Arbeitsmarkt (was das auch immer sein soll) Fuß zu fassen.
Wissen wir doch schon lange, dass auf dem ersten Arbeitsmarkt eben auch Niedriglöhne bezahlt werden. Die, welche das noch nicht wissen (oder etwa doch)aber niemals zugeben werden, sind die Mitarbeiter von Arbeitsagenturen und Jobcenter, nicht nur in Sachsen.
Ja, schönreden beherrschen die Bosse der Arbeitsagenturen und Jobcenter in Sachsen gut, ist ja Standard in diesen Behörden und zwar FLÄCHENDECKEND in Deutschland!!!
Was zählt ist die Statistik, welche ein Herr Oberst a.D. in Nürnberg vorgibt und damit fette Boni durch die „Führungseliten“ in Arbeitsagenturen und Jobcenter verdient werden können. Ja was geht diesen Damen und Herren die Armut der Anderen an, nichts!!! Heute ist es eben so, dass das Instrument der Leiharbeit gleichbedeutend eines „systematischen Lohndumpings“ einhergeht. Von den Zeitarbeitern, die ebenfalls schamlos ausgebeutet werden, wird erst gar nicht gesprochen.
Die Arbeitsagenturen und Jobcenter, auch in Sachsen, haben sich „unterworfen und arrangiert“ mit den Bedürfnissen der „Wirtschaftslumpen“, welche natürlich, „Kunden“ unter Androhung von Sanktionen nötigen, sich ausbeuten zu lassen. Nun ist es immer hilfreich, wenn man nicht nur allgemeine Feststellungen äußert, sondern konkrete Beispiele ausführen kann, was ich hier gerne ausführen würde.
Seit einiger Zeit beschäftigt den Nachrichtenspiegel ein „Fall“, der die Situation von Betroffenen nicht besser beschreiben könnte. Er zeigt, wie Arbeitsagenturen und Jobcenter mit den „Wirtschaftslumpen“ zusammenarbeiten und Menschen zu dessen Spielball werden können.
Der Sachverhalt:
Frau K. aus XXXXX war lange Zeit Leistungsbezieherin im ALG 2. Im Jahr 2010 kam Frau K. zur Erkenntnis, dass das Jobcenter sich nicht wirklich für ihr Schicksal interessierte. Sie fand durch Eigenbemühen eine Anstellung, im April 2010, in einem Pflegeheim. Nach Probearbeit, natürlich ohne Lohn, erhielt Frau K. nun einen Arbeitsvertrag, ntürlich einen Zeitarbeitsvertrag, für ein Jahr. Nun muss man wissen, dass Zeitarbeitnehmer eine Frist gesetzt ist, sich rechtzeitig, vor Ablauf des Zeitarbeitsvertrages, sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, unabhängig davon, ob der Zeitarbeitsvertrag, verlängert wird oder nicht. Macht man das nicht, kürzt die Behörden zustehende Leistungen. Also meldete sich Frau K. im Januar 2011 bei der Behörde arbeitslos. Sie erhielt die Unterlagen zur Beantragung ALG I. Beigefügt war ein Anhörungsbogen, in dem Frau K. Stellung beziehen solle, weshalb sie sich verspätet arbeitslos gemeldet habe, was in diesen Fall nicht zutreffend und rechtswidrig ist. Auf Anfrage des Nachrichtenspiegels, an die zuständige Agentur für Arbeit, bedauerte man den Sachverhalt damit, es läge ein Missverständnis vor, man könnte es aber auch Unverschämtheit und Rechtsbruch nennen.
Nun, der „Arbeitgeber“ verlängerte den Zeitarbeitsvertrag im April 2011 bis 2012 und dann bis 2013, mit allen Nebenwirkungen und Problemen der zuständigen Agentur für Arbeit.
Frau K. ging nun davon aus, dass ihr Zeitarbeitsvertrag im April 2013 endgültig ausläuft und sie arbeitslos wird. Doch es sollte anders kommen. Der „Arbeitgeber“ machte aus dem Zeitarbeitsvertrag, einen Krankheitsvertretungsarbeitsvertrag. Diese Rechtsform der „Ausbeutung“ wird von sich darauf spezialisierten Unternehmensberatungen angepriesen, worauf der Arbeitgeber achten muss, wie solche Arbeitsverträge auszugestalten sind. So sieht sie er aus, der flexible Arbeitsmarkt, auf den die Politik, Wirtschaft und zuständige Agentur für Arbeit so stolz sind. Es muss nun noch erwähnt werden, dass Frau K. mehr Lohn erhalten hätte, wäre der Zeitarbeitsvertrag noch einmal verlängert wurde, ja Pech gehabt, der Krankheitsvertretungsarbeitsvertrag verhindert das.
Überflüssig zu erwähnen, dass die im Zeitarbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit natürlich auch den Arbeitgeber nicht interessierte, Überstunden nicht bezahlt werden und das seit 2010. Uns liegen Unterlagen vor, dass der „Arbeitgeber“ beim ortsverantwortlichen Jobcenter Arbeitskräfte regelmäßig anfordert. Ob der Arbeitgeber Zuschüsse hierfür erhält, ist nicht bekannt, bekannt ist aber dass kein vom Jobcenter geschickter Arbeitsloser je fest angestellt worden ist.
Der Sachverhalt ist den zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bekannt und wir haben um eine Stellungnahme gebeten, leider ohne Erfolg.
Ja liebe Agentur für Arbeit und Jobcenter in Sachsen, so ist die Wirklichkeit mit der Chance für Arbeitslose, auf den ersten Arbeitsmarkt.
Und was Frau K. angeht, weiß sie bereits, dass sie nicht übernommen wird, was sie nicht weiß ist, wie lange sie als Krankheitsvertretung arbeiten darf.