Alltagsterror

Der alltägliche Wahnsinn mit Behörden

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Ich vertreibe mir meine Zeit nicht nur mit den schreiben von Beiträgen über die Politik und Gesellschaft, nein, es ist mir auch wichtig, mich mit den alltäglichen Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern zu beschäftigen welche den alltäglichen Wahnsinn von Behörden ausgesetzt sind. Das alleine kann einen ganzen Tag ausfüllen, denn die Zahl von Denen die Hilfe oder Unterstützung suchen, reißt nicht ab. Unterstützung geben, zuhören und helfen ist ganz wichtig, auch wenn es einen selbst nicht gut geht. Ich möchte Euch teilhaben lassen, an unseren  „Tagesgeschäft“, vielleicht sitzt da draußen auch Jemand, den die gleichen Sorgen bewegen. Es ist immer wichtig, dass man sich wehrt. Ein Mittel hierzu ist unter anderem Anfragen an die zu stellen, welche dienstrechtlich, gegenüber Behörden, verantwortlich sind. Hier ein Beispiel einer Anfrage und die Antwort der Behörde.

Dresdner Sozialwacht

Betreff: Anfrage zur Abgabe einer Stellungnahme Meldung Arbeitslosigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich bitte Sie nachfolgende Anfrage zum Leistungsantrag ALG I zu beantworten.

Der Sachverhalt:

Eine Bürgerin zeigte im Monat Januar 2013 der Agentur für Arbeit  an, dass ihr befristeter Arbeitsvertrag zum 30.04.2013 endet. Die Meldung wurde schriftlich bestätigt und die Unterlagen zum Leistungsantrag ALG I übergeben. Bei den Unterlagen war ein Fragebogen zur verspäteten Meldung zur Arbeitslosigkeit beigefügt. Die Bürgerin wurde aufgefordert diesen Fragebogen auszufüllen und bei der Abgabe des Leistungsantrages ALG I mit vorzulegen, dies wurde auf den übergebenen Hinweisblatt nochmals gefordert. Die Bürgerin kann das nicht nachvollziehen.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

Wie kann es sein, dass vorauseilend ein Fragebogen über verspätete Meldung übergeben und verlangt wird, diesen auszufüllen, obwohl eine „mögliche Pflichtverletzung“ durch die Agentur für Arbeit noch gar nicht festgestellt und nachgewiesen ist?

Setzt eine Aufforderung zur Stellungnahme/Anhörung zu einem Fehlverhalten nicht voraus, dass das Fehlverhalten per Bescheid/Aufforderung zur Mitwirkungspflicht und unter Angabe der Vorwürfe, einschließlich der Benennung der Rechtsgrundlage den Betroffenen vor ab mitgeteilt werden muss?

Die Betroffene Bürgerin fühlt sich unter Druck gesetzt, sich zu einem Vorgang/Vorwurf Stellung zu beziehen (unter Androhung von Sanktionen) der noch gar nicht geprüft/nachgewiesen ist. Die betroffene Bürgerin sieht bereits jetzt ein gestörtes Vertrauensverhältnis, zwischen ihr und der Agentur für Arbeit . Wir teilen diese Sorgen und kritisieren die Vorgehensweis der Agentur für Arbeit und halten diese vorauseilende „Unterstellung“ eine „ggf, vorliegendes Meldeversäumnis“ läge vor, ohne einen Nachweis geführt zu haben, für nicht rechtsbeständig.

Die betreffenden Unterlagen liegen uns in Kopie vor. Wir bitten Sie höflichst um eine Stellungnahme, per Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Dresdner Sozialwacht

Presseabteilung/Bürgeranfragen

Die Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren

die Unterlagen zur Beantragung von Arbeitslosengeld umfassen mehrere Vordrucke, von denen einige
nur in bestimmten Fällen von Relevanz sind, zum Beispiel der Fragebogen zur verspäteten Meldung zur Arbeitslosigkeit, und nur
in diesen Fällen ausgegeben werden.
Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass versehentlich (!!!!!) ein nicht benötigter Vordruck mit ausgehändigt wird, wie es anscheinend
in dem von Ihnen angeführten Sachverhalt geschehen ist. Dieses versehen bitten wir zu entschuldigen. (!!!!!!)
Die Bürgerin kann sich gern für ein aufklärendes Gespräch mit der Teamleiter der Eingangszone, Frau xxxxx, in Verbindung setzen, denn wir sind an einer vertrauensvoller Zusammenarbeit
mit den Bürgerinnen und Bürgern interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Na dann schaun wir mal, ob das ein Versehen war, denn wir begleiten vorsorglich die Bürgerin zum Termin bei der Agentur für Arbeit.



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