In Deutschland macht die GEZ derzeit unrühmliche Schlagzeilen. Sie kassiert doppelt und dreifach bei den Konsumenten ab und stürzt Firmen wie Privatkunden in finanzielle Schlechtwetterfronten. Bei den Helvetiern herrscht zur Zeit noch eitel Sonnenschein, doch sind am Horizont bereits die ersten dunklen Wolken des neuen Empfangsgebühren-Inkassos zu erkennen.
Das schweizerische Parlament hat den Bundesrat beauftragt, ein neues System zur Finanzierung der schweizerischen Radio- und Fernsehwelt, genannt „service public“, zu erstellen. Die Erneuerung soll das heutige Empfangsgebührensystem ersetzen. Zukünftig wird eine geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe erhoben. Das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) rechnet zwar nicht vor 2017 mit der Einführung, doch ist der Vorstoss in diese Richtung, aufgrund der Motion getan. Was heisst das für den Einzelnen. Wenn man in der Lage ist irgendein Fernseh- oder Radioprogramm zu empfangen, dann muss man zahlen. Unabhängig davon, ob man das Angebot nutzen will oder nicht. Der freie Entscheid des Menschen zählt hier nicht mehr. Da wir in einer hochtechnisierten Welt leben, ist der völlige Entzug aus der Medienberieselung fast nicht möglich, ausser man lebt in einer Höhle. Aber selbst dort hat man meistens „Empfang“. Die mediale Präsenz ist demnach überall, somit ist jeder betroffen, daher muss jeder zahlen. Ganz einfach!
Damit die Erfassung der Konsumenten lückenlos ist, besteht eine Meldepflicht. Sobald man fähig ist irgendwelchen Medienmüll zu konsumieren muss man dies melden.
„Das Alter der meldenden Person ist irrelevant; Minderjährige unterliegen grundsätzlich auch der Meldepflicht.“
Billag AG, Auslegungspapier vom 1. Januar 2012
In der Meldepflicht enthalten ist die Angabe des Geburtsdatums. Damit weiss die Billag AG genau, wann ihre gemeldeten „Kunden“ volljährig und somit zahlungspflichtig sind.
Die Akteure
Um den Zusammenhang der einzelnen Gremien zu verstehen, ist ein kleiner Ausflug in die Welt der Vetternwirtschaft angesagt. Fangen wir beim Schweizer Bund an. Er ist Hauptaktionär der Swisscom AG (56.9%). Die Swisscom AG besitzt das Telefon- und Netzmonopol in der Schweiz und nützt dies schamlos aus, wenn man die Telefongebühren ansieht und diese mit dem Ausland vergleicht. Ein Beispiel: PrePaid Natel Easy kostet 80 Rappen/Minute – in Deutschland und Österreich 10 – 20 Rappen pro Minute. PrePaid-telefonieren in der Schweiz ist kostspielig. Darum flüchten sich die meisten Konsumenten in die Abo-Falle der einzelnen Anbieter.
Die Swisscom AG beschränkt sich in ihrer Tätigkeit nicht allein auf die Kommunikation. Sie besitzt mehrere Tochtergesellschaften. Darunter die Accarda AG mit einem Anteil von 100%. Diese Gesellschaft selbst ist, nach eigenen Angaben, Schweizer Marktführerin in der Herausgabe und Verarbeitung von Kundenkarten mit Zahlfunktion. Auch die Accarda AG ist sehr vermehrungsfreudig und besitzt einige Töchter. Eine davon ist die Billag AG. Sie beschäftigt 300 Angestellte und ist seit 1998 zuständig für die Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren in der Schweiz. Ihr Inkassovolumen beträgt 1.3 Mia. Franken, davon muss sie eine Million Mal mahnen und circa 60‘000 Betreibungen einleiten. Das heisst in anderen Zahlen ausgedrückt: bei ihren drei Millionen registrierten Haushalten muss sie über jeden Dritten mahnen und schlussendlich 2 % ihrer „Kunden“ betreiben.
Die Billag AG macht nichts anderes wie Rechnungen zu verschicken. Selbst dies hat sie sich noch vereinfacht und versendet nur noch Jahresrechnungen in der Höhe von CHF 462.40 inklusive 2.5% Mehrwertsteuer. Verglichen mit den Gebühren im Ausland grenzt dies an Wucher. Der Billag scheint nicht bewusst zu sein, dass in der „reichen“ Schweiz über 10% der Bevölkerung an der Armutsgrenze leben. Für diese bedeutet so eine Rechnung oft der finanzielle Genickschuss. Man hat zwar die Möglichkeit eine Quartalsrechnung zu beantragen, was aber mit einem Aufschlag von 2 Franken pro Rechnung zu Buche schlägt.
Fassen wir zusammen. Die Billag AG kassiert Geld aufgrund ihres Mandates und verteilt das Geld unter den Eltern (Accarda AG) und Grosseltern (Swisscom AG), da die Aktionäre befriedigt werden wollen. Zu guter Letzt leben die Urgrosseltern (Bund) auch noch und halten die hohle Hand hin. Der Rest wird dann unter den Bedürftigen (TV- und Radiosender, SUISA) verteilt. Mit staatlicher Unterstützung wurden Goldesel für Aktionäre geschaffen, deren „Dienstleistung“ das Verwalten von Daten ihrer Tochtergesellschaft ist. Tolles Geschäftsmodell.
Alternativen
Nehmen wir einmal an, die Billag AG würde aufgelöst werden. Durch die eingesparten Lohnsummen, Dividenden und weiteren Betriebskosten könnte die Gebühr auf ein Niveau gesenkt werden, dass annähernd dem entspricht, was über den Äther an „Unterhaltung“ dem Pöbel vorgeworfen wird. Die Gebühr kann in eine Steuerform integriert werden. Der Bund zahlt dann die von den Sendern benötigte Unterstützung aus dem Steuerfond.
Der Bundesrat legte 2010 einen Bericht vor, in dem er vier Möglichkeiten der Gebührenbeschaffung beschreibt.
- Finanzierung aus dem Bundeshaushalt bzw. aus dem Ertrag der direkten Bundessteuer .
- Abgabe pro Kopf und Betrieb, mit der direkten Bundessteuer erhoben.
- Allgemeine Abgabe pro Haushalt und pro Betrieb, unabhängig von Empfangsgeräten.
- Allgemeine Abgabe pro Haushalt und Betrieb mit Abmeldemöglichkeit, abhängig von Empfangsgeräten.
Der Bundesrat empfiehlt die dritte Variante und untermauert seinen Beschluss mit Zahlenakrobatik, Verdrehung von Tatsachen, falscher Auslegung von Erfahrungswerten und sinnlosen Satzformulierungen, die anstrengend zu lesen sind und doch nichts Konkretes aussagen. Es ist nicht ersichtlich, woher die Zahlen und Fakten dieses Berichtes stammen und wie seriös diese eruiert wurden. Es macht den Eindruck, dass der Bundesrat einem neuen Goldesel den Stall putzt und die Profiteure in Stellung bringt.
Da das Mandat der Billag AG ausläuft, wird für das neue Mandat ab 2014 eine öffentliche Ausschreibung (!) durchgeführt. Derjenige, der sich am besten verkauft, darf das Inkasso für die Radio-und Fernsehgebühren machen. Da wird mit Sicherheit wieder eine Tochtergesellschaft mit mehreren hundert Angestellten aus dem Boden gestampft, Infrastruktur errichtet und ein neuer Verwaltungsapparat aufgezogen, der, wie die Billag AG jetzt, völlig aufgeblasen und überdimensioniert ist. Hauptsache neue Aktionäre können absahnen.
Wenn die Auslagerung des Inkassos so viel günstiger ist, als wenn der Bund dies selber macht, stellt sich die Frage, wieso macht er dies nicht auch bei den Steuern oder die Versicherungen bei den Prämien? Die Antwort liegt klar auf der Hand. Es ist nicht günstiger, sondern bevorteilt geldgierige Geschäftemacher, die sich auf Kosten des Volkes bereichern und uns dies als „service public“ verkaufen. Mit Tochtergesellschaften und Beteiligungen ist es einfacher öffentliche Gelder legal abzukassieren. Zudem ist keiner in der Verantwortlichkeit, da der Fokus auf die Firmen gerichtet ist und nicht auf die Akteure/Aktionäre im Hintergrund. Jeder regt sich über die Billag auf aber keiner fragt Werner Marti (Verwaltungsratspräsident) oder Manuela Staub (Lobbyistin der Swisscom im Verwaltungsrat) oder sonstige Mitglieder des Rates, nach den Bilanzen und Geschäftsberichten oder warum die Verwaltungskosten so hoch sind. Vordergründig sieht man nur die Billag AG – und die ist in keiner Weise „fassbar“.
Die Geldmaschine
Eigentlich hinkt die Schweiz mit ihrer bevölkerungsstrategischen Abzockermethoden dem Ausland hinterher. Einige Länder haben bereits die geräteunabhängige Abgabe. Und es werden immer mehr, weil die Verantwortlichen merken, im Volk regt sich nix, also weitermachen.
Vermutlich wird als Nächstes eine jährliche Pauschalbusse eingeführt. Jeder, der sich in der Öffentlichkeit bewegt ist fähig eine Straftat zu begehen und macht im Jahr den einen oder anderen Regelverstoss. Also kann man sicher auch jeden büssen – einfach so – vorsorglich.
Es ist schon denkwürdig, dass der Staat seine Gebühren nicht selber eintreibt. Wieso müssen mit den Gebühren noch die gierigen Mäuler von drei Firmen gestopft werden? Allein die Ausgaben der Billag AG belaufen sich auf ungefähr 55 Mio. Franken pro Jahr. Als Vergleich: die privaten Sender in der Schweiz erhalten aus dem Gebührentopf nur 44 Mio. Franken ( von 1.3 Mia. Gebührenvolumen) und müssen diesen Betrag noch untereinander aufteilen.
Genau weiss niemand, für was die Billag AG diesen Millionenbetrag kassiert. Die Löhne belaufen sich schätzungsweise auf 22 Mio., 10 Mio. für den Briefversand und Druck, circa 10 Mio. für die Infrastruktur, viele Millionen an Dividenden und hier und da mal ein Milliönchen für „ausserordentliche“ Dienste oder sonst was. Mittlerweile wehren sich sogar einige Politiker gegen die Geheimniskrämerei und verlangen eine Offenlegung der Zahlen. Ob dies passieren wird bleibt fraglich, da vermutlich zu viele Peinlichkeiten ans Tageslicht kämen.
Wie weiter?
Es sollte sich jeder bewusst sein, dass die Einführung der geräteunabhängigen Empfangsgebühr nur der Vorreiter für weitere Abzockermethoden ist. Die bisherige Möglichkeit der Geldbeschaffung erledigte die Politik mit der Erhebung oder Anhebung von Steuern. Doch dieser Prozess dauert oft sehr lange, bis er durch alle Instanzen gewinkt wurde, wirkt unpopulär auf das Ansehen der Politiker und zuletzt ist noch das Volk, welches ein Referendum oder sonstige oppositionelle Kräfte dagegen entwickeln kann. Einfacher ist da eine gesetzlich verankerte Gebühr. Steuergesetze bieten oft irgendwelche Schlupflöcher, aber Gebühren sind pauschal für jedermann und nicht anfechtbar. Wenn also die geräteunabhängige Empfangsgebühr ein Erfolgsmodell zur Geldbeschaffung wird, dann folgen Weitere. Bereits diskutierte Möglichkeiten sind: Luftgebühr (je höher der Waldanteil eines Landes, umso höher die saubere Luft resp. die Gebühr), Trottoir-Benutzungsgebühr für Kinderwagen oder eine Raumgebühr, da jeder Mensch durchschnittlich einen Kubikmeter Raum permanent für seine physische Präsenz benötigt. Der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt.
Eine mögliche Variante der Gebührenbeschaffung wäre ein Bezahlsystem wie es beim Telefon genutzt wird. Man erhält mit der Telefonrechnung eine Abrechnung über die konsumierten Sendeminuten. Es ist heute durchaus technisch machbar, einen Fernseher oder sonstiges mediales Empfangsgerät so zu modifizieren, dass die gewollt empfangenen Sendeminuten/Stunden abgerechnet werden können. Ein solches System wäre nicht nur fair, sondern auch repräsentativ für den Medienkonsum eines Volkes, da es exakt alle gewollt empfangenen Minuten mitzählen kann.
Quellen und Informatives:
Änderung und Ergänzung des RTVG. Verwaltungskosten der Billag und Transparenz
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20103133
Systemwechsel bei der Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen
http://www.bakom.admin.ch/empfangsgebuehren/03812/03817/
Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen, Überprüfung von Erhebung und Inkasso
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats KVF-N vom 17. Februar 2009 (09.3012)
Auslegung der Radio- und Fernsehgesetzgebung betreffend Melde- und Gebührenpflicht
für den privaten, gewerblichen und kommerziellen Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen –
Übersicht über die Anwendungspraxis von Billag
Stellungnahme der Billag AG zur Vernehmlassung RTVG
Accarda: die Gruppe für integrierte Abrechnungs- und Zahlungssysteme
http://www.swisscom.ch/de/ghq/ghqgb06/kerngeschaeft/related-businesses/accarda.html