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Eilmeldung: Ordensburg Vogelsang – der Widerstand hat gewonnen! Ein Hoch auf Sven Kraatz!

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Mittwoch, 9.1.2013. Eifel. Es gibt gute Nachrichten, Zeit für eine unsere wenigen Eilmeldungen … und das erste Mal, das wir eine gute Eilmeldung haben.

Über die Hintergründe hatten wir schon berichtet:

http://www.nachrichtenspiegel.de/2011/08/08/ordensburg-vogelsang-helft-den-wutburgern-dem-nationalpark-und-der-geschichte-stuttgart-21-in-der-eifel/

Es ging um ein neues Großprojekt – weitab jeglicher Nachbarschaft, weitab jeglicher Öffentlichkeit.

Ein einziger Mensch hat sich dagegen gewehrt: der Wanderführer Sven Kraatz – durch dessen unermüdlichen Einsatz ich erstmal auf die Vorhaben an jenem historischen Ort aufmerksam geworden bin.

Aber – wie in solchen Fällen üblich: das Imperium schlug zurück. Kurzerhand wurde die Ordensburg Vogelsang als „Privatbesitz“ deklariert – für einen öffentlich problemlos zugänglichen, von öffentlicher Hand finanzierten und im Besitz des Landes befindlichen Ort seltsam: der Mann vom Widerstand bekam Hausverbot, man wollte sich das Geschäft nicht vermasseln lassen, träumte schon von superreichen Investoren, die ein Traumhotel dort bauten und nebenbei Reichtum und Wohlstand für den gesamten Funktionärsapparat brachten.

http://www.nachrichtenspiegel.de/2011/08/18/ordensburg-vogelsang-eine-investorenfalle/

 

Der Widerständler jedoch … der sollte in den Knast.

Völlig überraschend urteilten Gerichte vor Ort: das willkürliche Hausverbot ist gültig, niemand darf sich auf dem vom Steuerzahler finanzierten Gelände aufhalten und gegen die weitere Verschleuderung von Steuergeldern oder die Verschandelung eines einmaligen historischen Lernrtes wehren.

Es gab Knast für Meinung:

http://www.nachrichtenspiegel.de/2011/12/18/ordensburg-vogelsang-knast-fur-meinung/

 

Der Vorteil der Akteure: Vogelsang liegt nicht mitten in Stuttgart, sondern weit abgelegen in der Eifel, umgeben von winzigen Dörfern, Wald, Wiesen, Flüssen und Kühen: da protestiert keiner, noch merkt jemand, wenn da ein großes Ding gedreht wird.

Was folgte war: die nächste Verhandlung.

Wieder: Knast.

Ein deutscher Bürger wird von Angestellten deutscher Verwaltungsbehörden verklagt, weil er öffentlich Meinung gegen die von ihnen angedachten Projekte geäußert hat: eigentlich ein Skandal, der viel mehr Aufmerksamkeit verdient hätte.

Aber, wie schon gesagt: da wohnt keiner. Außerdem kennt hier jeder jeden, jeder schätzt die Aufträge, die dort winken – und die kleinen Aufmerksamkeiten, die damit verbunden sind.

Wie es schien, konnten Angestellte des Bundes, des Landes und der Gemeinden in der Tat Eigentum der Bundesrepublik für sich privatisieren und selbstherrlich dort Hausverbote erteilen … ganz so, als handele es sich um eine private Party (von denen es ja dort oben, wie man sich erzählt, schon einige geben soll).

Das Oberlandesgericht Köln war jedoch anderer Meinung – die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Aufhebung des bisherigen Urteils, siehe hier:

Insbesondere bedeutsam für die Wirksamkeit des Hausverbots ist der Umstand, dass sich das gegenständliche Grundstück im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und damit in öffentlicher Hand befindet. Zwar sind Teile der Immobilie, die in dem Urteil nicht näher konkretisiert werden, der privatrechtlichen Standortentwicklungsgesellschaft  Vogelsang  mbH (SEV) überlassen, nach den Urteilsfeststellungen wird das Hausrecht jedoch von der Bundesanstalt für immobilienaufgaben neben der SEV ausgeübt bzw. die SEV vertritt die Bundesanstalt. Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung (vgl. Urteil des BVerfG vom 22.02.2011, 1BvR 699/06, Rn. 46). Zwar sind durch das Gericht keine Feststellungen zu den Beteiligungsverhältnissen der SEV getroffen worden, aus der in den Urteilsgründen zitierten Hausordnung ist jedoch die beherrschende Stellung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die Nutzung des Geländes zu entnehmen. Durch die insofern bestehende Grundrechtsbindung werden dem Hausrecht Grenzen gezogen. Zwar ist die öffentliche Hand nicht grundsätzlich daran gehindert, die Handlungsinstrumente des Zivilrechts für ihre Aufgaben-wahrnehmung zu nutzen. Jedoch sind einseitig verbindliche Entscheidungen, etwa die Nutzung des Hausrechts, durch legitime Gemeinwohlzwecke am Maßstab der Grundrechte und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu rechtfertigen (BVerG, a.a.O., Rn. 56). Das Landgericht hätte sich daher insoweit damit auseinandersetzen müssen, ob in den vorliegenden Einzelfällen Grundrechte des Angeklagten, insbesondere die Meinungsfreiheit nach Art.5 Abs.1 GG, den Zugang zu den gegenständlichen Geländeteilen garantieren und gegenüber dem Hausrecht überwiegen.

Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG schützt das Äußern einer Meinung nicht nur hinsichtlich ihres Inhalts, sondern auch hinsichtlich der Form ihrer Verbreitung. Hierzu gehört namentlich das Verteilen von Flugblättern, die Meinungsäußerungen enthalten. Geschützt ist darüber hinaus auch die Wahl des Ortes und der Zeit einer Äußerung. Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun, sondern er darf hierfür auch die Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht (BVerfG, a.a.O.,Rn.97, m.w.N.).

Dieses Urteil ist nicht nur wichtig für den einsamen Kämpfer für die Meinungsfreiheit – es ist wichtig für alle, die in Zukunft den Verschwendern unserer Steuergelder entgegentreten wollen.

Selten findet man Beispiele dieser Art, wo ein einzelner Mann es schafft, gegen eine ganze Front von staatliche subventionierten selbstherrlichen Provinzfürsten anzugehen … aber man sieht, es geht doch.

Was man auch sieht: noch funktionieren Teile des Staates sehr gut und machen ihre steuerfinanzierte Arbeit, um Bürger vor den Machenschaften anderer steuerfinanzierter Staatsdiener zu schützen … was eigentlich Aufgabe des ganzen Staates sein sollte.

Aber in unserer Zeit der selbstverliebten, machtbesessenen Staatsdiener, die in  Zeiten knapper Kassen die Kunst auf Kosten andere zu leben perfektionieren wollen (nein, Steinbrück hat nichts mit Vogelsang zu tun), ist das ein wichtiges Zeichen.

Stuttgart 21 – da haben wir verloren. Sieht man sich die Kostenexplosion an, dann muss man sagen: da haben mal wieder alle verloren. In Berlin wurde gar nicht erst gekämpft, da wird nur noch gezahlt.

Aber hier in der Eifel … da ist die Welt noch in Ordnung.

Von uns allen hier: beste Grüße und vielen Dank an Helden der deutschen Meinungsfreiheit Sven Kraatz – und sendet bitte diese Bundesverdienstkreuze auch an die Jungs von der Generalstaatsanwaltschaft und vom Oberlandesgericht.

Hier wurde eine sehr wichtige Grenze gesetzt … jedenfalls für die Eifel.

Wir dürfen nämlich jetzt alle wieder aufatmen und können beruhigt an öffentlichen Orten unsere Meinung sagen, ohne fürchten zu müssen, uns ein Hausverbot einzuhandeln … oder letztlich gar wieder als Vogelfreie in Höhlen wohnen zu  müssen, weil die staatliche Angestellten das ganze Land zu Privateigentum erklären wollen.

PS: nicht das ein falscher Eindruck entsteht … der Traum vom Steuergrab Vogelsang ist immer noch nicht ausgeträumt:

Vogelsang fordert dazu heraus, einen außergewöhnlichen Ort und eine großartige Idee aktiv mitzugestalten.

Denkbar sind ein Hotel, Gästehäuser und Ferienwohnungen, Akademien und Bildungseinrichtungen, Sport-, Freizeit- und Kulturangebote.

Da ist noch viel Arbeit zu tun. 

 



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