Finanzwirtschaft

Die Zwangsabgaben an die Bundesagentur für Arbeit und seine Folgen

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Eigentlich unglaublich da wird der Bürger verpflichtet eine Zwangsabgabe an die Bundesagentur für Arbeit zu leisten, damit im Falle der Arbeitslosigkeit diese abgefedert werden kann. 50 Milliarden € fließen mittlerweile in das Moloch Bundesagentur für Arbeit. Im Laufe der 60 Jahre hat sich so eine Struktur von über 100.000 Mitarbeiter entwickeln können, die eigentlich für die Bürger da sein sollte. Als eine Agentur geschaffen von Bürgern für Bürger ist da bei Weitem nichts zu erkennen.

Schauen wir uns doch mal die Anweisungen der Bundesagentur für Arbeit an.

 

Arbeitslosengeld Sperrzeit – Sperrfrist beim ALG 1

 

Die Agentur für Arbeit kann Sperrzeiten verhängen, während derer kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Diese Zeiten wirken sich dann natürlich auf die Bezugsdauer aus, die dadurch verkürzt wird. Die Regelung zu den einzelnen Sperrzeiten findet sich im § 144 SGB III. Je nach Schwere des Verstoßes können die Sperrzeiten von einer Woche bis zu 12 Wochen andauern, in denen der Arbeitslosengeld Bezieher keine Leistungen erhält.

Hierbei können auch mehrere Sperrzeiten verhängt werden, die sich nacheinander anreihen, so dass die Dauer durchaus auch die 12 Wochen übersteigen kann. Werden Sperrzeiten verhängt, bedeutet das nicht nur, dass in diesem Zeitraum keine Leistungen gezahlt werden, sondern auch, dass sich der Anspruchszeitraum um die Zeiten der Sperrzeiten verkürzt. Hat der Arbeitslosengeld Bezieher einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 12 Monaten, und erhält er in diesem Zeitraum eine Sperre von 3 Monaten, so beträgt sein effektiver Leistungszeitraum nur 9 Monate, da die Zeiten der Sperre nicht am Ende angerechnet werden.

http://www.alg-i.de/arbeitslosengeld/sperrzeiten.html

Für mich ist die Bundesagentur für Arbeit mittlerweile eine gemeingefährliche Bande, die wegen grober Menschenrechtsverstöße verurteilt werden muss. Nach meinem Dafürhalten werden hier Gelder veruntreut denn Sie stehen eigentlich der arbeitenden Bevölkerung zu, um Nöte abzufedern und nicht um neue Dienstanweisungen herauszugeben, um noch mehr Leid und Elend zu verbreiten.

Vor nicht allzu langer Zeit hatte ich telefonischen Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten in Bonn, es ging um den Status der Bundesagentur für Arbeit und ich nachfragte, ob diese Agentur staatlich sei oder einfach nur ein Hasenzuchtverein, den man vor 60 Jahren gegründet hat. Diese Frage konnte man mir nicht beantworten. Fakt ist auch, dass unser Finanzminister Schäuble jedes Jahr etwa 5 Milliarden € sich aus dieser Solidarkasse nimmt und zweckentfremdet.

Durch diese Anweisung der Bundesagentur für Arbeit ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber komplett ausgeliefert. Da ist von Augenhöhe nichts mehr zu sehen. In diesem Zusammenhang frage ich mich, warum es nicht möglich sein sollte, ein Pflichtbeitrag von einem Euro zu erheben den Rentner, Arbeitslose und Arbeitnehmer gleichermaßen bezahlen. Diese 60-70 Millionen €, die jeden Monat so zusammenkämen, wären geeignet um eine schlagkräftige Erwerbslosengewerkschaft zu gründen und somit könnte auch Lobbyarbeit im stärkeren Maße betrieben werden. Noch besser wäre, man würde die Bundesagentur für Arbeit komplett auflösen und diese Gelder in eine solidarische Erwerbslosenstiftung pumpen in dem sich die Arbeitslosen selbst verwalten denn Sie wissen am besten, welche Weiterbildungsmaßnahmen für Sie geeignet sind.



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